Verbindliche Vorgaben zu Hausaufgaben und Klassenarbeiten

Verbindliche Vorgaben zu Hausaufgaben und Klassenarbeiten
Seit 01.08.2015 ist in der Folge der Empfehlungen des Runden Tisches G8/G9 ein neuer Erlass
gültig, der u. a. Hausaufgaben und Klassenarbeiten neu regelt (BASS 12-63 – Nr. 3).
Klassenarbeiten in der Sek. I
 keine Klassenarbeiten am Nachmittag; Ausnahme: mündliche Leistungsüberprüfungen in
modernen Fremdsprachen;
 pro Woche nicht mehr als zwei Klassenarbeiten (einschließlich mündlicher Leistungsüberprüfungen in mod. Fremdsprachen); Ausnahmeentscheidung im Einzelfall durch Schulleitung
 pro Tag nur eine Klassenarbeit/mündliche Leistungsüberprüfung in mod. Fremdsprachen;
 an Tagen mit Klassenarbeiten/mündlichen Leistungsüberprüfung in mod. Fremdsprachen
keine anderen schriftl. Leistungsüberprüfungen („Tests“); Ausnahmeentscheidung für Nachschreibtermine durch Schulleitung;
 nach Möglichkeit in Wochen mit zwei Klassenarbeiten keine zusätzlichen schriftlichen Leistungsüberprüfungen („Tests“).
Hausaufgaben an gebundenen Ganztagsschulen
 in der Sek. I treten schulische Lernzeiten an die Stelle von Hausaufgaben;
 in der Sek. I in der Regel keine schriftlichen Hausaufgaben;
 für Hausaufgaben (die nach den beiden vorgenannten Punkten i. d. R. nur noch in der Sek. II
anfallen) gelten folgende Vorgaben:
- HA sollen die individuelle Förderung unterstützen,
- HA müssen aus dem Unterricht erwachsen und wieder zu ihm führen,
- In Schwierigkeitsgrad und Umfang müssen HA die Leistungsfähigkeit, Belastbarkeit und
Neigungen der SuS berücksichtigen,
- HA müssen von den SuS ohne fremde Hilfe angefertigt werden können,
- HA dürfen nicht dazu dienen, Fachunterricht zu verlängern, zu ersetzen oder zu kompensieren,
- HA dürfen nicht zur Disziplinierung von SuS eingesetzt werden,
- beim individuellen HA-Umfang werden weitere schulische Belastungen der SuS berücksichtigt.
 Die Lehrkräfte einer Klasse oder einer Jahrgangsstufe sorgen gemeinsam für die Einhaltung
der Vorgaben zu den Hausaufgaben, der Klassenleitung kommt hierbei eine besondere Verantwortung zu.
 Da an gebundenen Ganztagsschulen in der Sek. I i. d. R. keine schriftlichen HA mehr gestellt
werden, ist der im Erlass genannte zeitliche Umfang für HA für das Gymnasium Heepen
nicht relevant.
 Für schulische Arbeiten im häuslichen Kontext (z. B. Vokabeln lernen, Lektüre, Recherche,
etc.) können die im Erlass genannten Zeiten jedoch als Orientierung dienen: an Tagen ohne
Nachmittagsunterricht 60 Minuten für Klasse 5 – 7 und 75 Minuten für Klasse 8 + 9; Wochenenden und Feiertage sind hausaufgabenfrei zu halten.
gez. Neumann, 19.08.2015