Verbindliche Vorgaben zu Hausaufgaben und Klassenarbeiten Seit 01.08.2015 ist in der Folge der Empfehlungen des Runden Tisches G8/G9 ein neuer Erlass gültig, der u. a. Hausaufgaben und Klassenarbeiten neu regelt (BASS 12-63 – Nr. 3). Klassenarbeiten in der Sek. I keine Klassenarbeiten am Nachmittag; Ausnahme: mündliche Leistungsüberprüfungen in modernen Fremdsprachen; pro Woche nicht mehr als zwei Klassenarbeiten (einschließlich mündlicher Leistungsüberprüfungen in mod. Fremdsprachen); Ausnahmeentscheidung im Einzelfall durch Schulleitung pro Tag nur eine Klassenarbeit/mündliche Leistungsüberprüfung in mod. Fremdsprachen; an Tagen mit Klassenarbeiten/mündlichen Leistungsüberprüfung in mod. Fremdsprachen keine anderen schriftl. Leistungsüberprüfungen („Tests“); Ausnahmeentscheidung für Nachschreibtermine durch Schulleitung; nach Möglichkeit in Wochen mit zwei Klassenarbeiten keine zusätzlichen schriftlichen Leistungsüberprüfungen („Tests“). Hausaufgaben an gebundenen Ganztagsschulen in der Sek. I treten schulische Lernzeiten an die Stelle von Hausaufgaben; in der Sek. I in der Regel keine schriftlichen Hausaufgaben; für Hausaufgaben (die nach den beiden vorgenannten Punkten i. d. R. nur noch in der Sek. II anfallen) gelten folgende Vorgaben: - HA sollen die individuelle Förderung unterstützen, - HA müssen aus dem Unterricht erwachsen und wieder zu ihm führen, - In Schwierigkeitsgrad und Umfang müssen HA die Leistungsfähigkeit, Belastbarkeit und Neigungen der SuS berücksichtigen, - HA müssen von den SuS ohne fremde Hilfe angefertigt werden können, - HA dürfen nicht dazu dienen, Fachunterricht zu verlängern, zu ersetzen oder zu kompensieren, - HA dürfen nicht zur Disziplinierung von SuS eingesetzt werden, - beim individuellen HA-Umfang werden weitere schulische Belastungen der SuS berücksichtigt. Die Lehrkräfte einer Klasse oder einer Jahrgangsstufe sorgen gemeinsam für die Einhaltung der Vorgaben zu den Hausaufgaben, der Klassenleitung kommt hierbei eine besondere Verantwortung zu. Da an gebundenen Ganztagsschulen in der Sek. I i. d. R. keine schriftlichen HA mehr gestellt werden, ist der im Erlass genannte zeitliche Umfang für HA für das Gymnasium Heepen nicht relevant. Für schulische Arbeiten im häuslichen Kontext (z. B. Vokabeln lernen, Lektüre, Recherche, etc.) können die im Erlass genannten Zeiten jedoch als Orientierung dienen: an Tagen ohne Nachmittagsunterricht 60 Minuten für Klasse 5 – 7 und 75 Minuten für Klasse 8 + 9; Wochenenden und Feiertage sind hausaufgabenfrei zu halten. gez. Neumann, 19.08.2015
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