- LUBW - Baden

Neue Aufgabe
„Planung der Kontrollen von Verbringungen von
Abfällen“
-Aufgabenstellung-Ausgangslage –
Konzeptionelle Überlegungen für die Erstellung
eines Kontrollplans
Günther Albrecht Sonderabfallagentur Baden-Württemberg
Illegale Abfallverbringungen und Kontrollplan
Aufgabenstellung :


Die Mitgliedstaaten sind künftig verpflichtet,
Pläne für Kontrollen von Abfallverbringungen zu
erstellen. Diese Verpflichtung gilt ab 1. Januar
2016.
Die ersten Kontrollpläne sind bis 1. Januar 2017 zu
erstellen und mindestens alle drei Jahre zu
überprüfen und ggf. zu aktualisieren.
Folie 2
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LUBW - Kolloquium 2016 - Vollzug des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
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Illegale Abfallverbringungen und Kontrollplan
Ein Kontrollplan soll folgende Elemente enthalten:
 Die Ziele und Prioritäten der Kontrollen,
einschließlich einer Beschreibung, wie diese
Prioritäten ausgewählt wurden,
 Das geografische Gebiet, für das der Kontrollplan
gilt,
 Angaben zu den geplanten Kontrollen,
einschließlich Angaben zu materiellen Kontrollen,
Folie 3
Illegale Abfallverbringungen und Kontrollplan
Ein Kontrollplan soll folgende Elemente enthalten:
 Die den einzelnen an Kontrollen beteiligten
Behörden zugewiesenen Aufgaben,
 Regelungen für die Zusammenarbeit zwischen
den an Kontrollen beteiligten Behörden,
 Angaben zu den Schulungen der Kontrolleure
zu Fragen in Bezug auf Kontrollen und
 Angaben zu den personellen, finanziellen und
sonstigen Ressourcen für die Umsetzung des
Kontrollplans.
Folie 4
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Illegale Abfallverbringungen und Kontrollplan
 Ziel ist,
mit Maß und Ziel unter Berücksichtigung
bestehender Überwachungsprogramme,
personeller, finanzieller und sonstiger Ressourcen
eine effiziente Umsetzung der Vorgaben in den
Bereichen
 Anlagenüberwachung und
 Abfalltransportkontrollen
vorzunehmen.
Folie 5
Illegale Abfallverbringungen und Kontrollplan
Der Kontrollplan soll auf einer Risikobewertung
spezifischer Abfallströme beruhen; hierfür können
verschiedene Faktoren,
wie
 Aufkommen
 Beschaffenheit
 Gefährlichkeit
 Entsorgungsanlagen
 Ermittlungserkenntnisse
herangezogen werden.
Folie 6
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Illegale Abfallverbringungen und Kontrollplan
Kenndaten für Risikobewertung:
Abfallaufkommen 2013
 Das Gesamtaufkommen an Abfällen betrug im Jahr 2013
nach den Erhebungen des Statistischen Landesamts rund
45,5 Mill. Tonnen (t), davon
 Kommunales Abfallaufkommen: 11,8 Mio. t
 Gefährliche Abfälle, die von der Sonderabfallagentur erfasst
sind: 2,1 Mio. t und
 Abfälle aus der Produktion und Gewerbe einschließlich Bauund Abbruchabfälle: 31,3 Mio.t
Folie 7
Illegale Abfallverbringungen und Kontrollplan
Abfallbehandlungsanlagen
 Abfallbehandlungsanlagen einschließlich Deponien und
obertägige und - untertägige Abbaustätten: 1104 davon
 390 Standorte für gefährliche Abfälle




Anlagen zur Verbrennung
Anlagen zur Ablagerung
Anlagen zur Behandlung
Anlagen zur Lagerung
(7)
(34)
(132)
(217)
Folie 8
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Illegale Abfallverbringungen und Kontrollplan
Erkenntnisse aus CWIT Final summary
Report 2012
Folie 9
Illegale Abfallverbringung und Kontrollplan
Konzeptionelle Überlegungen für eine Umsetzung
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Illegale Abfallverbringungen und Kontrollplan
Handlungsfelder:
• Länderabstimmung
• Festlegung von
• Maßnahmen zur Kontrolle
von Einrichtungen
• Maßnahmen für
Abfalltransportkontrollen
Folie 11
Illegale Abfallverbringungen und Kontrollplan
Vollzug Kontrollplan
Händler + Makler
konzeptionelle Überlegungen
Kontroll-Maßnahmen, die von den beteiligten Behörden unternommen werden, um
festzustellen, ob eine Verwertung oder Beseitigung nach den einschlägigen
abfallrechtlichen Bestimmungen erfolgt, muss künftig eine Kontrolle von Händlern
und Maklern mit einschließen.
Erster Schritt:
Nutzung des ASYS-Moduls „AbfAEV“
Erfassung der Anzeigen
durch die
Abfallrechtsbehörden
Folie 12
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Illegale Abfallverbringungen und Kontrollplan
Vollzug Kontrollplan
Anlagenüberwachung
Bestehende Programme für regelmäßige Überwachung
Anlagen, die der IE-R
unterfallen
Überwachungsplan
Anlagen, die nicht der IE-R
unterfallen
Konzept zur integrierten
Überwachung immissionsschutzrechtlich genehmigter
Anlagen
Anlagen, die keiner
immissionsschutzrechtlicher
Genehmigung bedürfen
keine Vorgaben bzgl.
Überwachung und turnus
Weitere Maßnahmen: Überwachung nach dem KrWG,
Schwerpunktaktionen der Gewerbeaufsicht
Folie 13
Illegale Abfallverbringungen und Kontrollplan
Vollzug Kontrollplan
Anlagenüberwachung konzeptionelle
Überlegungen
Integration abfallrechtlicher Bestimmungen einschließlich des AbfVerbrG
in bestehende Programme für eine regelmäßige Überwachung*
Anlagen, die der IE-R
unterfallen
Anlagen, die nicht der IE-R
unterfallen
Überwachungsplan
Konzept zur integrierten
Überwachung immissionsschutzrechtlich genehmigter
Anlagen
•
Anlagen, die keiner
immissionsschutzrechtlicher
Genehmigung bedürfen
Vorgaben bzgl.
Überwachung
Rücklauf der Prüfungsergebnisse für eine Berichterstattung an die SAA
Folie 14
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Abfalltransportkontrollen
Folie 15
Illegale Abfallverbringungen und Kontrollplan
Vollzug Kontrollplan
Abfalltransportkontrollen/Anlagenüberwachung
(konzeptionelle Überlegungen)
Einrichten eines regelmäßigen
Gesprächskreises mit den
beteiligten Behörden zur
•
Information
•
Abstimmung von Maßnahmen
•
Erfahrungsaustausch
Folie 16
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Illegale Abfallverbringungen und Kontrollplan
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Ziel:
Ausweitung der Abfalltransportkontrollen
Zusammenarbeit der Kontrollbehörden
intensivieren
Vorgenommene (große) Transportkontrollen durch
Polizei und höhere Abfallrechtsbehörden im
Rahmen der Übereinkunft mit IM/Rpen aus dem
Jahr 2010 und der SAA bekannt
 In 2013: 3
 In 2014: 1
Folie 17
Illegale Abfallverbringungen und Kontrollplan
Fazit:
Wir stehen vor neuen Herausforderungen!
Diese gehen uns alle an!
Wir können die Herausforderung nicht ignorieren,
wir können sie jedoch annehmen und mitgestalten!
Folie 18
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