Neue Aufgabe „Planung der Kontrollen von Verbringungen von Abfällen“ -Aufgabenstellung-Ausgangslage – Konzeptionelle Überlegungen für die Erstellung eines Kontrollplans Günther Albrecht Sonderabfallagentur Baden-Württemberg Illegale Abfallverbringungen und Kontrollplan Aufgabenstellung : Die Mitgliedstaaten sind künftig verpflichtet, Pläne für Kontrollen von Abfallverbringungen zu erstellen. Diese Verpflichtung gilt ab 1. Januar 2016. Die ersten Kontrollpläne sind bis 1. Januar 2017 zu erstellen und mindestens alle drei Jahre zu überprüfen und ggf. zu aktualisieren. Folie 2 © LUBW LUBW - Kolloquium 2016 - Vollzug des Kreislaufwirtschaftsgesetzes | 1 Illegale Abfallverbringungen und Kontrollplan Ein Kontrollplan soll folgende Elemente enthalten: Die Ziele und Prioritäten der Kontrollen, einschließlich einer Beschreibung, wie diese Prioritäten ausgewählt wurden, Das geografische Gebiet, für das der Kontrollplan gilt, Angaben zu den geplanten Kontrollen, einschließlich Angaben zu materiellen Kontrollen, Folie 3 Illegale Abfallverbringungen und Kontrollplan Ein Kontrollplan soll folgende Elemente enthalten: Die den einzelnen an Kontrollen beteiligten Behörden zugewiesenen Aufgaben, Regelungen für die Zusammenarbeit zwischen den an Kontrollen beteiligten Behörden, Angaben zu den Schulungen der Kontrolleure zu Fragen in Bezug auf Kontrollen und Angaben zu den personellen, finanziellen und sonstigen Ressourcen für die Umsetzung des Kontrollplans. Folie 4 2 | LUBW - Kolloquium 2016 - Vollzug des Kreislaufwirtschaftsgesetzes © LUBW Illegale Abfallverbringungen und Kontrollplan Ziel ist, mit Maß und Ziel unter Berücksichtigung bestehender Überwachungsprogramme, personeller, finanzieller und sonstiger Ressourcen eine effiziente Umsetzung der Vorgaben in den Bereichen Anlagenüberwachung und Abfalltransportkontrollen vorzunehmen. Folie 5 Illegale Abfallverbringungen und Kontrollplan Der Kontrollplan soll auf einer Risikobewertung spezifischer Abfallströme beruhen; hierfür können verschiedene Faktoren, wie Aufkommen Beschaffenheit Gefährlichkeit Entsorgungsanlagen Ermittlungserkenntnisse herangezogen werden. Folie 6 © LUBW LUBW - Kolloquium 2016 - Vollzug des Kreislaufwirtschaftsgesetzes | 3 Illegale Abfallverbringungen und Kontrollplan Kenndaten für Risikobewertung: Abfallaufkommen 2013 Das Gesamtaufkommen an Abfällen betrug im Jahr 2013 nach den Erhebungen des Statistischen Landesamts rund 45,5 Mill. Tonnen (t), davon Kommunales Abfallaufkommen: 11,8 Mio. t Gefährliche Abfälle, die von der Sonderabfallagentur erfasst sind: 2,1 Mio. t und Abfälle aus der Produktion und Gewerbe einschließlich Bauund Abbruchabfälle: 31,3 Mio.t Folie 7 Illegale Abfallverbringungen und Kontrollplan Abfallbehandlungsanlagen Abfallbehandlungsanlagen einschließlich Deponien und obertägige und - untertägige Abbaustätten: 1104 davon 390 Standorte für gefährliche Abfälle Anlagen zur Verbrennung Anlagen zur Ablagerung Anlagen zur Behandlung Anlagen zur Lagerung (7) (34) (132) (217) Folie 8 4 | LUBW - Kolloquium 2016 - Vollzug des Kreislaufwirtschaftsgesetzes © LUBW Illegale Abfallverbringungen und Kontrollplan Erkenntnisse aus CWIT Final summary Report 2012 Folie 9 Illegale Abfallverbringung und Kontrollplan Konzeptionelle Überlegungen für eine Umsetzung © LUBW LUBW - Kolloquium 2016 - Vollzug des Kreislaufwirtschaftsgesetzes | 5 Illegale Abfallverbringungen und Kontrollplan Handlungsfelder: • Länderabstimmung • Festlegung von • Maßnahmen zur Kontrolle von Einrichtungen • Maßnahmen für Abfalltransportkontrollen Folie 11 Illegale Abfallverbringungen und Kontrollplan Vollzug Kontrollplan Händler + Makler konzeptionelle Überlegungen Kontroll-Maßnahmen, die von den beteiligten Behörden unternommen werden, um festzustellen, ob eine Verwertung oder Beseitigung nach den einschlägigen abfallrechtlichen Bestimmungen erfolgt, muss künftig eine Kontrolle von Händlern und Maklern mit einschließen. Erster Schritt: Nutzung des ASYS-Moduls „AbfAEV“ Erfassung der Anzeigen durch die Abfallrechtsbehörden Folie 12 6 | LUBW - Kolloquium 2016 - Vollzug des Kreislaufwirtschaftsgesetzes © LUBW Illegale Abfallverbringungen und Kontrollplan Vollzug Kontrollplan Anlagenüberwachung Bestehende Programme für regelmäßige Überwachung Anlagen, die der IE-R unterfallen Überwachungsplan Anlagen, die nicht der IE-R unterfallen Konzept zur integrierten Überwachung immissionsschutzrechtlich genehmigter Anlagen Anlagen, die keiner immissionsschutzrechtlicher Genehmigung bedürfen keine Vorgaben bzgl. Überwachung und turnus Weitere Maßnahmen: Überwachung nach dem KrWG, Schwerpunktaktionen der Gewerbeaufsicht Folie 13 Illegale Abfallverbringungen und Kontrollplan Vollzug Kontrollplan Anlagenüberwachung konzeptionelle Überlegungen Integration abfallrechtlicher Bestimmungen einschließlich des AbfVerbrG in bestehende Programme für eine regelmäßige Überwachung* Anlagen, die der IE-R unterfallen Anlagen, die nicht der IE-R unterfallen Überwachungsplan Konzept zur integrierten Überwachung immissionsschutzrechtlich genehmigter Anlagen • Anlagen, die keiner immissionsschutzrechtlicher Genehmigung bedürfen Vorgaben bzgl. Überwachung Rücklauf der Prüfungsergebnisse für eine Berichterstattung an die SAA Folie 14 © LUBW LUBW - Kolloquium 2016 - Vollzug des Kreislaufwirtschaftsgesetzes | 7 Illegale Abfallverbringungen und Kontrollplan Abfalltransportkontrollen Folie 15 Illegale Abfallverbringungen und Kontrollplan Vollzug Kontrollplan Abfalltransportkontrollen/Anlagenüberwachung (konzeptionelle Überlegungen) Einrichten eines regelmäßigen Gesprächskreises mit den beteiligten Behörden zur • Information • Abstimmung von Maßnahmen • Erfahrungsaustausch Folie 16 8 | LUBW - Kolloquium 2016 - Vollzug des Kreislaufwirtschaftsgesetzes © LUBW Illegale Abfallverbringungen und Kontrollplan Ziel: Ausweitung der Abfalltransportkontrollen Zusammenarbeit der Kontrollbehörden intensivieren Vorgenommene (große) Transportkontrollen durch Polizei und höhere Abfallrechtsbehörden im Rahmen der Übereinkunft mit IM/Rpen aus dem Jahr 2010 und der SAA bekannt In 2013: 3 In 2014: 1 Folie 17 Illegale Abfallverbringungen und Kontrollplan Fazit: Wir stehen vor neuen Herausforderungen! Diese gehen uns alle an! Wir können die Herausforderung nicht ignorieren, wir können sie jedoch annehmen und mitgestalten! Folie 18 © LUBW LUBW - Kolloquium 2016 - Vollzug des Kreislaufwirtschaftsgesetzes | 9
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