FAQ`s Ist eine Kommune zur Aufnahme von Flüchtlingen verpflichtet

FAQ’s
Ist eine Kommune zur Aufnahme von Flüchtlingen verpflichtet?
Ja, die Kommunen sind gesetzlich verpflichtet, Flüchtlinge aufzunehmen. Die Aufnahme von Flüchtlingen ist im Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW geregelt. Dieses verpflichtet die Gemeinden zur Unterbringung und zur Betreuung der Asylbewerber. Die kommunale Aufnahmequote wird regelmäßig
durch die Bezirksregierung geprüft und angepasst.
Die Zuweisung von ausländischen Flüchtlingen (Asylsuchende, Kontingentflüchtlinge) erfolgt in einem
bundes- und landesweit geregelten Verfahren. Die Flüchtlinge werden zunächst den Ländern und
dann den Kommunen gemäß einem an Einwohnern und Fläche orientierten Verteilungsschlüssels
zugewiesen (Länderquotenverteilung gemäß Königsteiner Schlüssel NRW: 21,22%; davon nimmt Paderborn: 0,7945% auf).
Wie viele Flüchtlinge leben derzeit in der Stadt Paderborn in Übergangswohnheimen?
(Stand Februar 2016):
Es leben ca. 2000 Flüchtlinge in den dafür vorgesehenen Übergangswohnheimen der Stadt Paderborn. Die dort lebenden Personen befinden sich noch im Asylverfahren. Nach einer Anerkennung ist
ein Umzug auf den „freien Wohnungsmarkt“ vorgesehen.
Wie viele der in Paderborn lebenden Flüchtlinge sind minderjährig (Kinder und Jugendliche)?
Ca. 30% der Flüchtlinge sind Kinder und Jugendliche. Diese haben das Recht und zugleich die Pflicht,
die Schule zu besuchen. Auf Grund der steigenden Flüchtlingszahlen wurden internationale Klassen in
Grundschulen, weiterführenden Schulen und Berufskollegs eingeführt.
Welche finanziellen Mittel stehen einem Asylbewerber zur Verfügung?
Der Regelbedarf für eine alleinstehende Person beträgt 364,00 EUR. Die Kosten der Unterbringung
werden separat durch das Sozialamt der Stadt Paderborn gedeckt. Dieses trifft ebenfalls auf die
Krankenhilfeleistungen zu.
D. h. pro Kopf erhält jeder Flüchtling seinen Regelsatz und ggf. einen Mehrbedarf. Mit diesem bezahlt
er die anfallenden Kosten des alltäglichen Lebens (beispielsweise Lebensmittel). Die Unterkunftskosten sind davon nicht betroffen, diese werden von dem Sozialamt der Stadt Paderborn beglichen,
wenn ein Objekt angemietet wurde.
Wie sieht die Betreuung von Flüchtlingen in der Stadt Paderborn konkret aus?
Im Mai 2015 wurde die Stelle „Koordination der Flüchtlingsarbeit“ bei der Stadt Paderborn eingerichtet. Die Koordinationsstelle der Flüchtlingsarbeit ist als Stabsstelle dem Sozialdezernat angegliedert.
Diese Stelle impliziert sowohl verwaltungsinterne Koordinationsprozesse als auch insbesondere die
externe Koordination, Begleitung und Unterstützung des Ehrenamtes.
Eine Vielzahl von ehrenamtlichen Initiativen hat sich bereits vor längerer Zeit oder auch erst vor kurzem um die Übergangswohnheime herum sozialräumlich konstituiert. Wenn Sie sich ebenfalls in ihrem Sozialraum für Flüchtlinge engagieren möchten, kontaktieren Sie die Koordinatorin der Flüchtlingsarbeit oder nehmen mit den im „Kompass Flüchtlingshilfe“ aufgeführten Initiativen direkten
Kontakt auf.
Der Fachdienst der Caritas MiCado wurde von der Stadt Paderborn beauftragt, aufsuchende Arbeit
und Betreuung in den Übergangswohnheimen zu leisten und zu beraten:
MiCado: Beratungsstelle für Asylsuchende und Flüchtlinge
Die Beratungsstelle wendet sich an Menschen, die nicht oder noch nicht im Besitz eines gefestigten
Aufenthaltstitels sind, um dauerhaft in Deutschland leben zu können. Es wird Beratung, Unterstützung und Begleitung sowie die Übernahme von Teilaufgaben in allen Lebenslagen, die nicht alleine
bewerkstelligt werden können, gemäß des Leitsatzes „Hilfe zur Selbsthilfe“ an.
Die Beratung richtet sich an:
 Asylbewerber und Flüchtlinge aus der Stadt Paderborn
 Flüchtlinge im Asylverfahren / mit Duldung oder Fiktionsbescheinigung/ ohne Aufenthaltspapiere
 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und ihre Vormünder
Wir beraten zu folgenden Themen:
 Asyl- und Aufenthaltsfragen
 Familiennachzug, Zuweisung und Umverteilung
 soziale Leistungen
 Unterbringungs- und Wohnungsprobleme
 Schule, Kindergarten und Freizeit
 Arbeitsgenehmigung und Arbeitssuche
 gesundheitliche Probleme, Schwangerschaft, psychische Belastung und Traumatisierung
 freiwillige Ausreise- und Rückkehrberatung
 Erziehung, Familie und Partnerschaft.
Was sind die Gründe für den Anstieg der Asylbewerberzahlen?
Die Menschen flüchten zunehmend aus den Krisenregionen der Welt wie Syrien, Afghanistan und
Ägypten. Hinzu kommen Flüchtlinge mit besonderem Schutzbedarf (Kontingentflüchtlinge), die verstärkt in Deutschland aufgenommen und auf die Kommunen verteilt werden. Darüber hinaus flüchten Menschen aus wirtschaftlichen Beweggründen aus den Ländern wie Serbien, Mazedonien und
Bosnien-Herzegowina weiterhin.
An welchen Standorten sollen neue Übergangswohnheime entstehen?
Die Stadt Paderborn verfolgt das Konzept der dezentralen Unterbringung (Konzept der gemischten
Stadt). D.h. im Stadtgebiet Paderborn befinden sich derzeit ca. 80 Unterkünfte (Stand Febr. 2016) in
unterschiedlicher Größe. Die kleinste Einheit ist für 8 Personen ausgerichtet. Die größte Einheit ist für
300 Personen ausgerichtet.
Das Gebäudemanagement der Stadt Paderborn ist sehr aktiv mit der Akquise von Wohnraum beschäftigt. Dennoch reichen die zur Verfügung stehenden Objekte mit Blick auf die steigenden Zuwanderungszahlen nicht aus. Somit ist eine Unterbringung in Gruppenunterkünften unumgänglich geworden.
Jedoch favorisiert die Stadt Paderborn weiterhin eine dezentrale Unterbringung im Rahmen des Konzeptes einer sozialen Stadt. Sie hat mit Blick auf die Unterbringung von geflüchteten Personen in
größeren Standorten ein Betreuungs- und Sicherheitskonzept entwickelt.
Wie sieht dieses Betreuungs- und Sicherheitskonzept konkret aus?
Ein Sicherheitsdienst und Wachschutz wird an der jeweiligen größeren Unterkunft vor Ort sein.
Die Betreuung erfolgt durch den Fachdienst der Caritas, MiCado sowie durch die Koordinationsstelle
der Stadt. Es sind regelmäßige Sprechstunden und einzelfallspezifische Beratungsangebote vor Ort
geplant. Weiterhin treffen sich regelmäßig die ehrenamtlichen Helfer.
Betreuungsangebote mit altersstrukturierendem Charakter sind seitens der Koordinationsstelle
ebenfalls angedacht.
Die Stellgrößen des Konzeptes für Übergangswohnheime lassen sich in Kürze wie folgt benennen:
 Hausmeistertätigkeiten
 soziale Betreuung durch Fachdienste
 Förderung des ehrenamtlichen Engagements in den Wohngebieten
 Vorhalten von alltagsstrukturierende Beschäftigungen
 Bereitstellung eines Sicherheitsdienstes an größeren Standorten. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass jederzeit bei auftauchenden Problemen für Bewohner/Innen und Anwohner/Innen eine Ansprechperson zur Verfügung steht.
Gibt es jemanden, an den sich Bürger bei möglicherweise auftretenden Problemen wenden können?
Bei größeren Unterkünften können sie sich an die Sicherheitsbetreuung vor Ort wenden. Für sonstige
Beschwerden, Anregungen und Verbesserungsvorschläge wenden Sie sich bitte an das Dezernat IV,
Frau Kopp, Koordinatorin der Flüchtlingsarbeit, Telefon: 05251 88-1358, Frau Herbst 88-1359 oder
Frau Lange 88-18992 (s. Telefonsprechzeiten), bzw. per E-Mail: [email protected].
Wie kann ich Einrichtungen unterstützen? Wie kann ich den Flüchtlingen helfen?
Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, Hilfe zu leisten. Ehrenamtliches Engagement im Bereich der Flüchtlingshilfe ist herzlich willkommen und wird von der Koordinationsstelle gefördert.
Bedarfe bestehen insbesondere bei folgenden Angeboten: Sprachkurse, Hausaufgabenhilfe, Kinderbetreuung, Sportangebote, Kochangebote, Beschäftigungs- und Kreativworkshops wie Basteln, Nähen, Stricken usw. Auch in dem Bereich Kochen und Lebensmittelzubereitung bedarf es Unterstützung, da viele Flüchtlinge mit den Lebensmitteln vor Ort nicht vertraut sind.
Weitere Informationen zu generellen Anfragen zum ehrenamtlichen Engagement erhalten Sie bei der
Koordinatorin der Flüchtlingsarbeit der Stadt Paderborn, Ansprechperson: Verena Kopp, Telefon:
05251 88-1358, Frau Herbst 88-1359, Frau Lange 88-18992 bzw. E-Mail: [email protected],
oder bei den im „Kompass Flüchtlingshilfe“ aufgeführten Ansprechpersonen. Auch der Fachdienst
der Caritas MiCado berät sie zu Fragen im Bereich des Ehrenamtes gerne, Ansprechperson: Herr Martin Strätling und Frau Gisela Weitekamp Telefon: 05251 1426424, E-Mail: [email protected] oder [email protected] .
Wie organisiert sich Ehrenamt?
Generell berufen sich die neuen Wege des freiwilligen Engagements auf die Eckpfeiler Selbstorganisation, Selbstbestimmtheit und Selbstverantwortlichkeit. Um ehrenamtliches Engagement zu fördern
und zu unterstützen, finden in regelmäßigen Abständen Koordinierungstreffen im Rathaus statt. Weiter leistet die Koordinationsstelle der Flüchtlingsarbeit Vermittlungs- und Unterstützungsarbeit,
bspw. bei der Realisierung von Projektideen.
Haben Sie eine konkrete Idee? Dann wenden Sie sich an Koordinationsstelle in der Flüchtlingsarbeit
Stadt Paderborn: [email protected].
Auch der Fachdienst der Caritas MiCado berät sie zu Fragen im Bereich des Ehrenamtes gerne, Ansprechperson: Martin Strätling, Telefon: 05251 1426426, E-Mail: [email protected] .
Was für Projekte bestehen verwaltungsintern im Rahmen der Flüchtlingsarbeit?
 Jugendamt: Eltern-Kind-Café (MultiCult, Am Haxthausenhof 18, 33098 Paderborn, Telefon:
05251 280950).

Fotoprojekt „Das Leben als Flüchtling in Paderborn – ein kreatives Fotoprojekt“. Ansprechpartner: Verena Kleebolte, Stadtjugendamt Paderborn, Am Hoppenhof 33, 33104 Paderborn,
Telefon: 05251 88-1183.
Weitere Projekte, welche durch die Koordinationsstelle der Flüchtlingsarbeit unterstützt werden:
 Integration durch Verkehrserziehung: ein Projekt der Bürgerstiftung in Kooperation mit der
Koordinatorin der Flüchtlingsarbeit der Stadt Paderborn und dem Bonifatius-Förderzentrum
sowie der offenen Kinder- und Jugendarbeit der Stadt Paderborn (Fahrradprojekt Verkehrssicherheit).

Unterstützung des Filmprojektes der Initiative Studies für Flüchtlinge der Universität Paderborn in Kooperation mit dem Marktplatz für bürgerliches Engagement.

Unterstützung bei der Organisation von zielgruppenspezifischen Stadtführungen für Einzelinitiativen in Kooperation mit ehrenamtlichen Fremdenführern.

Mitwirkung bei dem Politischen Frauenfrühstück zum Thema „Situation weiblicher Flüchtlinge in Paderborn“.
(exemplarischer Auszug)
Wo können Sachspenden abgegeben werden?
Die Stadt Paderborn nimmt keine Sachspenden entgegen. Die Übergangswohnheime werden seitens des Sozialamtes mit Mobiliar ausgestattet.
Abgegeben werden können Bekleidung, Spielsachen und Möbel jeweils unter folgenden Adressen:

Bekleidung: bei den Kleiderkammern:
DRK-Kleiderkammer
DRK-Kreisverband Paderborn
Neuhäuser Straße 62-64, 33102 Paderborn
Telefon: 05251/130930
Mo. und Di.: 8.30 Uhr – 13.30 Uhr, Do.: 14 Uhr bis 17.30 Uhr
IN VIA Lädchen
Kleidung für Erwachsene und Kinder
Bahnhofsstraße 19, 33102 Paderborn
Telefon: 05251/1228-51
Mo. - Fr.: 10 – 18 Uhr
Kleiderkammer des Pastoralverbundes Paderborn Nord-Ost
Heiersstraße 15, 33098 Paderborn
Telefon: 05251/35315
Do.: 13.30 – 15 Uhr (Abgabe), 15 – 17 Uhr (geöffnet)
https://pv-paderborn-now.de/pastoralverbund/kleiderkammer/
Kleiderkammer St. Hedwig
Katholische Kirchengemeinde St. Hedwig
Josef-Spiegel-Platz 7, 33100 Paderborn
Telefon: 05251/160910
Do.: 16 – 17.45 Uhr
Kleiderkammer St. Dionysius Elsen
Katholische Kirchengemeinde St. Dionysius
Von-Ketteler-Straße 38, 33106 Paderborn
Telefon: 05254/93310
jeden 1. und 3. Dienstag im Monat: 15 – 17 Uhr (Ausgabe), jeden 2 Dienstag im Monat: 15 – 17 Uhr
(Annahme)
Kleiderkammer St. Johann Baptist Wewer
Katholische Kirchengemeinde St. Johann Baptist
Kleiderkammer bei der katholischen Kirche
Alter Hellweg 45, 33106 Paderborn
Telefon: 05251/9475
Di.: 9 – 10 Uhr(Annahme), Mi.: 15 – 16.30 Uhr
Ökumenische Kleiderkammer
Martin-Luther-Gemeinde und St. Stephanus
Klingender Straße 13, 33100 Paderborn
Telefon: 05251/5002-35
Di.: 15.30 – 17 Uhr (Ausgabe), jeden 1. Mittwoch im Monat: 17.30 – 18.30 Uhr (Abgabe)
 Möbel:
Paderborner Umweltwerkstatt
Balhornstraße 16, 33102 Paderborn
Tel.: 05251 / 291098
Mo. – Fr.: 10 – 18 Uhr, Sa.: 10 – 14 Uhr
E-Mail: [email protected]
Gebrauchtmöbellager
SKM Paderborn
Kapellenstraße 6, 33102 Paderborn
Telefon: 05251/13160
Mo. – Fr.: 9 – 12 Uhr, Di. und Do.: 13 - 16 Uhr
ProGePa
Secondhand-Kaufhaus
Balhorn-Straße 32, 33102 Paderborn
Telefon: 05251/33149
Mo. – Fr.: 10 - 18 Uhr
Wie wird eine Standortentscheidung gefällt?
Die Stadt Paderborn ist zur Unterbringung von Asylbewerbern verpflichtet (s.o.). Mit Blick auf die
gesamtpolitische Lage ist mit weiteren Zuweisungen für die Stadt Paderborn zu rechnen. Aufgrund
des anhaltenden Flüchtlingsstroms verfügt die Stadt nicht mehr über genügend Wohnraum in kleineren Wohneinheiten. Zudem gestaltet sich die Betreuung vieler unterschiedlicher Standorte bei zunehmenden Flüchtlingszahlen schwierig.
Die Stadt Paderborn verfügt lediglich über eine kleine Anzahl an Grundstücken, welche als Containerstandorte, bspw. aus bauplanungsrechtlicher Sicht, in Frage kommen. Eine Beteiligung der Bürger ist
aufgrund der Ressourcenknappheit und des dringenden Handlungsbedarfes nicht möglich. Die Anwohner werden vor der Belegung größerer Unterbringungseinheiten diesbezüglich informiert (Anwohnerinformation).
Was ist der Unterschied zwischen einer Notunterkunft für Flüchtlinge und den Übergangswohnheimen?
Eine Notunterkunft ist eine Erstaufnahmeeinrichtung, in der die Flüchtlinge nur eine sehr kurze Zeit
verbleiben sollen bis sie den Kommunen zugewiesen werden. In den Übergangswohnheimen der
Stadt Paderborn leben Flüchtlinge, welche sich im Asylbewerberverfahren befinden, bis dieses entschieden ist. Da z.Z. sich die Wohnungssuche etwas schwierig ist, verbleiben sie dort auch länger.
Wie viele Flüchtlinge leben in einer Notunterkunft und was ist darunter zu verstehen?
Grundsätzlich sind die Bundesländer verpflichtet, für die Unterbringung Asylbegehrender die dazu
erforderlichen Aufnahmeeinrichtungen zu schaffen und zu unterhalten. In diesen sogenannten Erstaufnahmeeinrichtungen werden die Asylbewerber registriert und sie können ihren Asylantrag stellen.
Da die Kapazitäten der Erstaufnahmeeinrichtungen im Regierungsbezirk Detmold erschöpft sind,
wurde die Stadt Paderborn durch die Bezirksregierung im Rahmen eines Amtshilfegesuches gebeten,
Unterbringungen zu schaffen für Asylbewerber, die eben bisher weder registriert sind noch einen
Asylantrag gestellt haben. Sie werden zunächst in sogenannten Notunterkünften untergebracht und
warten dort auf eine Überstellung in eine Erstaufnahmeeinrichtung. Zurzeit leben in Paderborn ca.
300 Personen in einer solchen Notunterkunft.
Stand: 24. Februar 2016