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Ausbildungszeit nach der „Zusatzqualifikation der AG Muskuloskelettale
Radiologie der DRG“ kann anerkannt werden
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Das Qualifikationsprogramm der DGMSR zur Expertin bzw. zum Experten in
Muskuloskelettaler Radiologie ist ein ambitioniertes Programm, welches an einer
oder verschiedenen radiologischen Klinikabteilungen oder Praxen, auch mit Unterbrechungen, erworben werden kann. Es richtet sich an RadiologenInnen, die
ihre Weiterbildung erweitern, ihr spezialisiertes Wissen dokumentieren und sich
internationalen Standards angleichen wollen. Das Programm lehnt sich in seiner
Ausgestaltung international üblichen „Fellowships“ an.
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ExperteIn für Muskuloskelettale Radiologie
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Weiterbildungsdauer. Min. 2 Jahre, max. 4 Jahre
Voraussetzungen
1. Facharztqualifikation in diagnostischer Radiologie.
Die Qualifikation zum „ Experten Muskuloskelettale Radiologie“ kann nur prospektiv nach Anmeldung zum Programm beim
Fachausschuss der DGMSR erworben werden. Begonnene Weiterbildungen nach dem AG MSK/DRG Programm werden angerechnet. Abgeschlossene Zusatzqualifikationen nach dem bisherigen AG MSK/DRG Programm werden nach erfolgreicher
Absolvierung der Prüfung anerkannt.
2. Zweijährige Tätigkeit auf dem Gebiet der muskuloskelettalen Radiologie bei akkreditierten Ausbildern an radiologischen
Abteilungen in Kliniken und/oder in radiologischen Praxen. Spezielle Themengebiete (z. B. Rheumatologie, Kinderorthopädie,
Tumororthopädie, interventionelle MSK Radiologie) können im Rahmen von ca. 4 wöchigen Rotationen auch an anderen Institutionen erworben werden, wenn die akkreditierten Institutionen über diese Teilgebiete nicht verfügen.
AbsolventenInnen des DGMSR oder ESSR Diploms wird die Weiterbildungzeit um 6 Monate reduziert.
Geleistete praktische ärztliche Tätigkeit in den Fächern Orthopädie/UCH oder Rheumatologie/Osteologie oder ärztliche Tätigkeit
im Fachgebiet Anatomie kann mit maximal 6 Monaten angerechnet werden.
In der praktischen Tätigkeit an Kliniken oder in Praxen sind von dem (der) Instruktor(in) dem (der) KandidatenIn folgende Zahlen
von selbständig geleiteten / durchgeführten und befundeten Untersuchungen / Interventionen des MSK Systems insgesamt zu
bestätigen:
1000 Radiographien, 1000 MRTs; 500 CTs; 100 Sonographien ( kann optional durch 3 praktisch orientierte Kurse ersetzt werden),
100 Interventionen ( Injektionen, Biopsien etc.)
3. Erwerb von mindestens 50 CME Punkten im Weiterbildungsszeitraum auf dem Gebiet der muskuloskelettalen Radiologie.
Die dazu geeigneten Kurse (z.B. DGMSR-Refresherkurse, DRG-Refresherkurse, Augsburg-Münchner Seminare, Osteoradiologisches Seminar Bremen, Kurse in Neuss, Davos, ESSR-/ISS-Kongresse, ECR-Refresherkurse, usw.) werden auf der Homepage der
DGMSR bekanntgegeben. Sie sind ausdrücklich mit „für Qualifikationen der DGMSR geeignet“ gekennzeichnet.
4. Vollständige Teilnahme an mindestens 2 Jahrestagungen der DGMSR oder der ESSR innerhalb von max. 4 Jahren.
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5. Erfolgreiche Absolvierung einer Abschlussprüfung.
Die Teilnahme an der Prüfung ist nach Anmeldung zum Programm jederzeit, spätestens jedoch 4 Jahre nach Anmeldung möglich.
Ein Unkostenbeitrag von 150,- Euro wird vor der Teilnahme an der Prüfung erhoben.
Termine werden regelmäßig angeboten.
Der Gegenstandkatalog der Prüfung orientiert sich am „European Training Curriculum for Subspecialisation in Radiology, Teil
B-III-8 „Musculoskeletal Radiology““ (Stand 2/2015, unter www.myESR.org)
6. Nach erfolgreichem Abschluss der Zusatzqualifikation zum(r) „ExpertenIn für Muskuloskelettaler Radiologie“ wird eine Urkunde ausgestellt.
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