Teilnahmebedingungen für den Wettbewerb „Sanierungshelden“ Sind Sie ein Sanierungsheld? Dann machen Sie mit beim Wettbewerb „Sanierungshelden“ der Deutschen Energie-Agentur (dena) und erzählen Sie uns Ihre Geschichte! Einsendeschluss ist der 29. Februar 2016. 1. Allgemeines Eine Teilnahme am Gewinnspiel der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena), Chausseestr. 128a, 10115 Berlin, ist nur unter Einbeziehung dieser Teilnahmebedingungen möglich. 2. Teilnahme (1) Teilnehmen darf jede volljährige, natürliche Person in eigenem Namen. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter der dena, Kooperationspartner sowie deren Angehörige. (2) Die Teilnahme erfolgt durch das Ausfüllen des Online-Formulars auf www.sanierungshelden.de. Eine Teilnahme ist nur mit einer vollständigen und wahrheitsgemäßen Bewerbung möglich. (3) Der Einsendeschluss für den Wettbewerb ist der 29.02.2015. (4) Die Teilnahme ist kostenlos und in keiner Weise vom Erwerb einer Ware oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung abhängig. (5) Jede Person darf nur einmal an dem Wettbewerb teilnehmen. 3. Wettbewerbskategorien und Preisgelder In den folgenden drei Hauptkategorien werden die besten Geschichten und Anekdoten zur energieeffizienten Sanierung prämiert. Es wird jeweils der 1. Platz (3.000 Euro), 2. Platz (2.000 Euro) und 3. Platz (1.000 Euro) ausgezeichnet. Beste Sanierungsgeschichte: „Komplettsanierung zum Effizienzhaus“ Beste Sanierungsgeschichte: „Dämmung und Fenster“ Beste Sanierungsgeschichte: „Heizung und Erneuerbare Energien“ Außerdem gibt es den Sonderpreis „Mein(e) Energieberater(in) und ich“. Hier wird das beste Foto mit Anekdote prämiert. Es wird der 1. Platz (1.000 Euro), 2. Platz (600 Euro) und 3. Platz (400 Euro) ausgezeichnet. Der Wettbewerb „Sanierungshelden“ ist mit Preisgeldern in Höhe von insgesamt 20.000 Euro dotiert. Zudem werden unter allen Wettbewerbsteilnehmern attraktive Sachpreise verlost. Seite 1 von 9 14.01.2016 Teilnahmebedingungen Wettbewerb „Sanierungshelden“ 4. Teilnahmevoraussetzung Teilnehmen können alle privaten Ein- und Zweifamilienhausbesitzer, die ihr Haus energieeffizient saniert haben und jetzt in einem Effizienzhaus wohnen oder eine energiesparende Einzelmaßnahme durchgeführt haben. Dazu zählen der Einbau einer effizienten Heizung, die Nutzung von erneuerbaren Energien, neue Wärmeschutzfenster oder eine verbesserte Dämmung des Daches, Fußbodens/ Kellers oder der Außenwände. Die Sanierungsmaßnahme muss bereits abgeschlossen sein. Für die Teilnahme am Wettbewerb in den Hauptkategorien müssen energetische Mindestanforderungen erfüllt werden, die sich an den Anforderungen der KfW für das Programm „Energieeffizient Sanieren“ orientieren (siehe Punkt 4.1 bis 4.3). Für den Sonderpreis können sich auch private Ein- und Zweifamilienhausbesitzer und ihre Energieberater bewerben, deren Sanierungsvorhaben noch nicht abgeschlossen ist (Punkt 4.4). 4.1. Komplettsanierung zum Effizienzhaus Für eine Bewerbung in der Kategorie „Beste Sanierungsgeschichte: Komplettsanierung zum Effizienzhaus“ muss das sanierte Haus den Energiestandard KfW-Effizienzhaus 115, 100, 85, 70 oder 55 erreichen. Sanierungen zum Energiestandard KfW-Effizienzhaus Denkmal sind auf Anfrage möglich. Für ältere Sanierungen, die auf Basis der EnEV 2007 oder älter berechnet wurden, gelten die folgenden Anforderungen an Primär- und Endenergie: Berechnungsbasis EnEV 09: Berechnungsbasis EnEV 07 oder Anforderungen bezogen auf den Neubauwert älter: Anforderungen an Primär- und Endenergie Effizienzhaus 55 max. 55% Primärenergie QP max. 70 % Transmissionswärmeverlust HT' max. 40 kWh/(m²a) Effizienzhaus 70 max. 70 % Primärenergie QP max. 85 % Transmissionswärmeverlust HT' max. 50 kWh/(m²a) Effizienzhaus 85 max. 85 % Primärenergie QP max. 100 % Transmissionswärmeverlust HT' max. 60 kWh/(m²a) Effizienzhaus 100 max. 100 % Primärenergie QP max. 115 % Transmissionswärmeverlust HT' max. 70 kWh/(m²a) Effizienzhaus 115 max. 115% Primärenergie QP max. 130 % Transmissionswärmeverlust HT' max. 80 kWh/(m²a) 4.2. Dämmung und Fenster Für eine Bewerbung in der Kategorie „Beste Sanierungsgeschichte: Dämmung und Fenster“ muss eine energetische Einzelmaßnahme/ Teilsanierung in diesem Bereich stattgefunden haben. Dazu zählen eine Seite 2 von 9 14.01.2016 Teilnahmebedingungen Wettbewerb „Sanierungshelden“ Dämmung der Außenwände, eine Dämmung des Daches und/ oder der obersten Geschossdecke, eine Dämmung des Fußbodens/ der Kellerdecke oder der Einbau neuer Wärmeschutzfenster. Die energetische Mindestanforderungen des KfW-Programms „Energieeffizient Sanieren“ müssen dabei eingehalten werden. https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilien/Energetische-Sanierung/ 4.3. Heizung und Erneuerbare Energien Für eine Bewerbung in der Kategorie „Beste Sanierungsgeschichte: Heizung und Erneuerbare Energien“ muss eine energetische Einzelmaßnahme/ Teilsanierung in diesem Bereich stattgefunden haben. Dazu zählen ein Heizungsaustausch und/ oder die Nutzung von Erneuerbaren Energien nach den unten genannten Maßgaben. Die Anforderungen entsprechen dem KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren“. 4.3.1. Heizungsaustausch Einbau von Brennwertkesseln und Brennwerttechnik nutzenden Wärmepumpen (Kombination aus Brennwertkessel und Wärmepumpe mit Sorptionstechnik - sogenannte Gaswärmepumpe) mit Öl oder Gas als Brennstoff (Brennwerttechnik verbessert nach DIN V 4701-10). Einbau von wärmegeführten Anlagen zur Versorgung mit Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung auf Grundlage fossiler Energien (Blockheizkraftwerk, Brennstoffzellen). 4.3.2. Nutzung Erneuerbarer Energien Biomasseanlagen: automatisch beschickte Zentralheizungsanlagen, die ausschließlich mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Hierzu zählen Holzpellets, Holzhackschnitzel, Scheitholz. Es gelten die technischen Mindestanforderungen an die Emissionen und Wirkungsgrade gemäß der Richtlinie des Marktanreizprogramms. Biomasseanlagen: Holzvergaser-Zentralheizungen mit Leistungs- und Feuerungsregelung (Kesselwirkungsgrad unter Volllast mindestens 89 %), welche die Anforderungen der Richtlinien des Marktanreizprogramms erfüllen. Wärmepumpen, welche die Anforderungen der Richtlinien des Marktanreizprogramms erfüllen und Trinkwarmwasser-Wärmepumpen. Folgende Anforderungen an die Jahresarbeitszahl von Wärmepumpen sind einzuhalten: – Für Sole-/Wasser- und Wasser-/Wasser-Wärmepumpen eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,8. – Für Luft-/Wasser-Wärmepumpen eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,5. – Für gasmotorisch angetriebene Wärmepumpen eine Jahresarbeitszahl von mindestens 1,3. – Bei kombinierter Heizung und Trinkwarmwasserbereitung durch die Wärmepumpe verringert sich die Anforderung an die Jahresarbeitszahl von Wärmepumpen um den Wert 0,2 bzw. bei gasmotorisch angetriebenen Wärmepumpen um den Wert 0,05. – Für Trinkwasser-Wärmepumpen eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,2. Seite 3 von 9 14.01.2016 Teilnahmebedingungen Wettbewerb „Sanierungshelden“ Solarthermische Anlagen: Die Anlagen müssen, mit Ausnahme von Speichern und Luftkollektoren, mit einem geeigneten Funktionskontrollgerät bzw. einem Wärmemengenzähler ausgestattet sein. Solarkollektoren müssen das europäische Zertifizierungszeichen Solar Keymark tragen und anhand des Zertifikats ein jährlicher Kollektorertrag Qkol von mindestens 525 kWh/m2 nachgewiesen werden. 4.4. Sonderpreis „Mein Energieberater und ich“ Für die Teilnahme am Wettbewerb in der Kategorie Sonderpreis: „Mein Energieberater und ich“ muss eine Beratungsleistung durch einen Energieberater, der in der Energieeffizienz-Expertenliste für die Förderprogramme des Bundes gelistet ist, stattgefunden haben. Das Sanierungsvorhaben muss noch nicht abgeschlossen sein. Zu den Beratungsleistungen zählen die unabhängige Vor-Ort-Beratung (BAFA), eine Energetische Fachplanung oder eine Baubegleitung. 5. Anmeldung und Teilnahmeunterlagen Die Anmeldung zum Wettbewerb „Sanierungshelden“ erfolgt per Onlineformular unter www.sanierungshelden.de oder unter www.die-hauswende.de. Die Anmeldung ist mit und ohne vorherige Registrierung möglich. Wir empfehlen die Anmeldung mit Registrierung, da Sie so zwischenspeichern und den Bewerbungsbogen später mit Fotos, Nachweisen, etc. ergänzen können, falls Sie nicht gleich alle Materialien zur Hand haben. Sie können sich in einer der drei Hauptkategorien und/ oder zusammen mit Ihrem Energieberater für den Sonderpreis „Mein(e) Energieberater(in) und ich“ bewerben. Nach Eingang Ihrer Unterlagen sowie nach Prüfung/ Bestätigung der Teilnahme erhalten Sie eine Bestätigungsmail. Es können nur vollständig eingereichte Bewerbungsunterlagen berücksichtigt werden. Die Angaben zum Gebäude können bei den Preisträgern vor Ort auf Ihre Richtigkeit von einem Experten geprüft werden. 5.1. Benötigte Materialien/ Unterlagen für die Bewerbung in den Hauptkategorien Folgende Materialien und Unterlagen benötigen Sie für Ihre Bewerbung in einer der drei Hauptkategorien „Beste Sanierungsgeschichte: Komplettsanierung“, „Beste Sanierungsgeschichte: Dämmung & Fenster“, „Beste Sanierungsgeschichte: Heizung und Erneuerbare Energien“. 5.1.1. Bild-/ Filmmaterial Die eingereichten Fotos sollen im Rahmen des Wettbewerbs „Sanierungshelden“ und zur Bebilderung des Themas „Energieeffizienz in Gebäuden“ verwendet werden. Dies umfasst die Internetseiten der dena und die der Projektpartner des Projekts, die in den Fußzeilen der Webseite www.die-hauswende.de zu sehen sind. Darüber hinaus können die Fotos auch für Printpublikationen der verschiedenen Partner im Bereich Seite 4 von 9 14.01.2016 Teilnahmebedingungen Wettbewerb „Sanierungshelden“ Energieeffizientes Bauen und Sanieren verwendet werden, um andere Eigentümer zur energetischen Sanierung zu motivieren. Foto Sanierungsheld(in)/ Sanierungshelden (Sanierungshelden-Foto von Ihnen und ggf. Ihrer Familie vor oder in Ihrem Haus, im Porträt oder in Bewegung: Zeigen Sie uns, was Sie saniert haben und worauf Sie besonders stolz sind.) Innen- und Außenaufnahmen Ihres Hauses (vorher – sofern vorhanden, nachher – bitte auch mit Umgebung) Ggf. Foto der durchgeführten Einzelmaßnahme nachher (z. B. neue Fenster, neue gedämmte Fassade, ausgebautes und gedämmtes Dach, neue Heizung, Solaranlage, etc.) Foto Lieblingsplatz (Haben Sie einen Lieblingsplatz zuhause, an dem Sie sich jetzt nach der Sanierung besonders gerne aufhalten/ der Ihnen besonders gefällt?) Optional: Foto Erinnerungsstück (Gibt es einen Gegenstand bei Ihnen zuhause, der Sie an die Sanierungszeit erinnert?) Optional: Film Sanierungsheld(in)/ Sanierungshelden (Kurzer Sanierungshelden-Film von Ihnen und ggf. Ihrer Familie vor oder in Ihrem Haus, im Porträt oder in Bewegung: Zeigen Sie uns, was Sie saniert haben und worauf Sie besonders stolz sind. Max. 30 Sek.) 5.1.2. Nachweise Energieeffizienz: Komplettsanierung zum Effizienzhaus – Berechnungsunterlagen zur Sanierung inkl. U-Wert-Berechnung (Pflicht) – Energieausweis, falls vorhanden – KfW-Bestätigung zum Antrag und nach Durchführung, falls vorhanden Dämmung und Fenster – Fachunternehmererklärung EnEV + Lieferschein (Pflicht) KfW-Bestätigung zum Antrag und nach Durchführung, falls vorhanden Heizung und Erneuerbare Energien – – Fachunternehmererklärung EnEV + Lieferschein (Pflicht) – Protokoll hydraulischer Abgleich (Pflicht) – KfW-Bestätigung zum Antrag und nach Durchführung, falls vorhanden 5.2. Benötigte Materialien/ Unterlagen für den Sonderpreis Folgende Materialien und Unterlagen benötigen Sie für Ihre Bewerbung für den Sonderpreis Foto/ Selfie unter dem Motto „Mein(e) Energieberater(in) und ich“ Nachweis, dass eine Beratung/ Fachplanung/ Baubegleitung durchgeführt wurde Optional: Film: „Mein(e) Energieberater(in) und ich“ (Max. 30 Sek.) Zudem benötigen wir eine Einverständniserklärung des beteiligten Energieberaters. Hierzu wird nach Ihrer Anmeldung eine E-Mail an den angegebenen Energieberater geschickt mit der Bitte um Bestäti- Seite 5 von 9 14.01.2016 Teilnahmebedingungen Wettbewerb „Sanierungshelden“ gung. Die Anmeldung für den Sonderpreis wird erst nach Bestätigung durch Ihren Energieberater abgeschlossen. 6. Jury und Preisverleihung Die Gewinner der Hauptkategorien (jeweils 1. bis 3. Platz) werden von einer namhaften Jury ermittelt. Die dena behält sich vor, hierfür eine Shortlist der eingereichten Beiträge zu erstellen. Die Auswahl der Preisträger findet unter Ausschluss des Rechtsweges statt. Zu den Jurymitgliedern zählen: Andreas Kuhlmann, Vorsitzender der Geschäftsführung, Deutsche Energie-Agentur (dena) Jochen Dietrich, Redaktionsleiter Ratgeber, n-tv (Medienpartner) Horst Evers, Autor, Kabarettist und Geschichtenerzähler Richard Fuchs, Freier Energie-Journalist im Deutsche Welle Hauptstadtstudio Dennis Gansel, Regisseur („Die Welle“) Pia Grund-Ludwig, Chefredaktion enbausa.de (Medienpartner) Thorsten Herdan, Abteilungsleiter „Energiepolitik - Wärme und Effizienz“, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) Markus Schönborn, Abteilungsdirektor Produktmanagement Wohnen, KfW Bankengruppe Lothar Bombös, Vorstandsvorsitzender Qualitätsgedämmt e.V. Andreas Lücke, Hauptgeschäftsführer Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie e. V. (BDH) Die Preisverleihung findet am 23. Juni 2016 in Berlin statt, in Kooperation mit dem KfW-Award. Die Gewinner werden hierzu eingeladen. Die Gewinner des Sonderpreises werden ebenso über die Jury gewählt. Die dena behält sich vor, hierfür eine Shortlist der eingereichten Beiträge zu erstellen. 7. Besondere Bedingungen zu Durchführung und Gewinn Alle Gewinner werden per E-Mail, telefonisch oder schriftlich per Post benachrichtigt. Jeder so benachrichtigte Teilnehmer ist verpflichtet, innerhalb von zwei Wochen nach Versand der Benachrichtigung der dena mitzuteilen, ob er den Gewinn annimmt. Falls die dena in dieser Frist keine solche Nachricht erhält, verfällt die Möglichkeit der Annahme des Gewinns und die dena behält sich vor, einen anderen Teilnehmer zu ermitteln und entsprechend zu benachrichtigen. 8. Vorzeitige Beendigung, Ausschluss und Widerruf Die dena behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Dies gilt insbesondere, falls eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann. Den Teilnehmern stehen in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen die dena zu. Seite 6 von 9 14.01.2016 Teilnahmebedingungen Wettbewerb „Sanierungshelden“ Die dena behält sich vor, Teilnehmer von der Teilnahme am Gewinnspiel auszuschließen. Dies gilt insbesondere bei Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen oder falls sich Teilnehmer der Manipulation oder anderer unredlicher Hilfsmittel bedienen. Die dena kann einen solchen Ausschluss auch nachträglich aussprechen, Gewinne wieder aberkennen und diese zurückfordern. 9. Datenschutzrechtlicher Hinweis Im Rahmen des Wettbewerbs „Sanierungshelden“ werden die folgenden Informationen und personenbezogenen Daten des Wettbewerbsteilnehmers abgefragt: Persönliche Daten: Name, Anschrift und Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) des Teilnehmers/ der Teilnehmer Angaben zur Sanierungsgeschichte: Anekdoten aus der Zeit vor, während und nach Sanierung Angaben zur Energieberatung Technische Angaben zum Haus und zur Sanierung: Baujahr, Wohnfläche, Technik- und gebäudebezogene Daten (z.B. zu Heizungstechnik, Dämmmaßnahmen, Energieverbrauch, Energiebedarf, Solaranlagen, etc.), Fotos der Bauherren, des Energieberaters, des Hauses bzw. der Einzelmaßnahmen, ggfs. Baudetails Optional: weitere Anlagen- und Hausbeschreibung. Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) verarbeitet die obigen Informationen und personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung und Abwicklung des Wettbewerbs. Für die bundesweite Öffentlichkeitsarbeit im Bereich der energetischen Sanierung sowie zum Wettbewerb können Name und Ort, Angaben zur Sanierungsgeschichte/ Energieberatung, Technische Angaben und Fotos veröffentlicht und an die Kampagnen- und Medienpartner der dena weitergegeben werden. Der Verarbeitung der personenbezogenen Daten kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Auf Wunsch erteilt die dena jedem Teilnehmer unentgeltlich Auskunft über alle personenbezogenen Daten, die von ihm oder ihr gespeichert wurden und wird diese auf Anfrage umgehend unentgeltlich vernichten, soweit dem keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Hierzu genügt eine formlose Nachricht per E-Mail an: [email protected]. Des Weiteren wird auf die Datenschutzerklärung auf www.dena.de verwiesen. 10. Rechte am eigenen Bild und Einräumung von Nutzungsrechten Um den Wettbewerb und das Thema der energetischen Sanierung möglichst bekannt zu machen, beabsichtigt die dena, Fotos und ggf. Filmaufnahmen, die für die Teilnahme am Wettbewerb eingereicht wurden, für ihre Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zu verwenden. Seite 7 von 9 14.01.2016 Teilnahmebedingungen Wettbewerb „Sanierungshelden“ Im Rahmen des Wettbewerbs werden alle Teilnehmer des Wettbewerbs mit ihrem Bild und ihrem Statement „Sanierungsheld“, ihrem Namen und Wohnort bzw. dem Ort, an dem das Haus steht, auf der Seite www.die-hauswende.de veröffentlicht. Die Bild- und ggf. Filmaufnahmen der Gewinner in alle Kategorien des Wettbewerbs können insbesondere in folgenden Medien veröffentlicht werden: auf den Internetseiten und Social-Media-Plattformen der dena, in Publikationen, Radio- und Fernsehbeiträgen sowie auf Veranstaltungen zum Thema „Energieeffizienz in Gebäuden“ durch die dena auf den Internetseiten der Kampagnen- und Medienpartner. 10.1. Recht am eigenen Bild Der Wettbewerbsteilnehmer erteilt gegenüber der dena seine Einwilligung, seine Stimme, seinen Namen, Abbildungen seiner Person sowie Bewegtbilder von seiner Person als Bild, Fotografie, Ton, Film oder Videoaufzeichnung zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen des Wettbewerbs „Sanierungshelden“ und der Öffentlichkeitsarbeit für das Thema „energetisches Sanieren“ in Veröffentlichungen (z. B. CD, DVD, Broschüren, Flyer, Internet o.ä.) ohne Begrenzung der Auflage zeitlich und örtlich ungebunden zu verwenden. Der Wettbewerbsteilnehmer verzichtet der dena gegenüber auf jegliche Vergütungsansprüche, die ihm gegen die dena aus der Nutzung seiner Stimme, seiner Abbildung, seiner Vorstellung, seiner Bewegtbilder und dgl. durch das Bild, Fotografie, Film- oder Videoaufzeichnung und dgl. entstehen könnten. Diese Einwilligung bleibt auch nach Ende der Projektteilnahme bestehen. 10.2. Einräumung von Nutzungsrechten Der Wettbewerbsteilnehmer räumt der dena die einfachen, inhaltlich, zeitlich und räumlich unbeschränkten, übertragbaren, unwiderruflichen und alle Nutzungsarten umfassenden Nutzungsrechte an den im Rahmen des Wettbewerbs zur Verfügung gestellten Werken mit der Werkschöpfung zur kommerziellen Nutzung ein (Verlagsrecht, Öffentlich-Zugänglichmachung, Bearbeitungsrecht, Übersetzungsrecht, Veränderungsrecht, Recht zur Speicherung auf jeglichem verfügbaren Medium (Multimediarecht) sowie das Datenbankrecht etc.). Der Wettbewerbsteilnehmer willigt in die Bearbeitung und Änderung sowie die Veröffentlichung und Verwertung, auch der bearbeiteten und geänderten Werke durch die dena oder durch von der dena beauftragten Dritten ein. An den von Dritten beschafften Werken räumt der Wettbewerbsteilnehmer die einfachen Nutzungsrechte ein. Der Wettbewerbsteilnehmer wird die Werke Dritter gesondert kennzeichnen und der dena die Quelle bekannt geben. Seite 8 von 9 14.01.2016 Teilnahmebedingungen Wettbewerb „Sanierungshelden“ Der Wettbewerbsteilnehmer sichert zu, dass er frei über die Nutzungsrechte an dem Werk verfügen kann und dass der freien Nutzung des Werkes durch die dena keine Rechte Dritter entgegenstehen, insbesondere keine Marken-, Urheber-, Persönlichkeits- oder sonstige Leistungsschutzrechte. Der Wettbewerbsteilnehmer verzichtet auf eigene Benennung als Urheber und sichert darüber hinaus zu, dass, falls Urheberrechte eines Dritten an dem Werk bestehen, dieser Dritte vollumfänglich auf sein Recht zur Benennung als Urheber nach § 13 S. 2 UrhG verzichtet hat. Vorsorglich stellt der Wettbewerbsteilnehmer die dena auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese aus etwaigen eigenen Rechten an dem von ihm zur Verfügung gestellten Werk herleiten. Hierzu gehören auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung der dena gegenüber Dritten. Im Übrigen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen. 11. Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung der Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen tritt die jeweilige gesetzliche Regelung. Seite 9 von 9 14.01.2016
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