An die Vereine im Junioren Spitzenfussball Member of FIFA, UEFA and the Swiss Olympic Association Muri, 29. Mai 2015 CM/bw Ausnahmeregelung retardierte Spieler – Saison 2015/2016 Postfach · 3000 Bern 15 · Schweiz Case postale · 3000 Berne 15 · Suisse Casella postale · 3000 Berna 15 · Svizzera P.O. Box · 3000 Bern 15 · Switzerland Haus des Schweizer Fussballs Maison du football suisse Casa del calcio svizzero The House of Swiss Football Worbstrasse 48 · 3074 Muri T +41 31 950 81 11 F +41 31 950 81 81 [email protected] · www.football.ch Sehr geehrter Herr Präsident, Sehr geehrte Damen und Herren Während den letzten Saisons erlaubten wir allen Klubs des Junioren-Spitzenfussballs zwei Spieler der Alterskategorie U-15 in der U-14 (FE14), zwei der U-16 in der U-15 und zwei der U-17 in der U-16 spielen zu lassen. Diese Regelung soll auch während der folgenden Saison 2015/2016 beibehalten werden. Da die Stufe U-14 neu im Footeco (FE-14) integriert ist, muss für U-15 Spieler die im FE-14 spielen sollen beim Technischen Leiter des Regionalverbandes eine Carte Blanche beantragt werden. Dieser Entscheid basiert auf der folgenden Stellungnahmen der medizinischen Kommission des SFV: Während der Adoleszenz verläuft das Wachstum der Jugendlichen mit unterschiedlicher Geschwindigkeit. Dabei ist es nicht selten, dass signifikante Unterschiede (teilweise mehr als 2 Jahre) zwischen dem chronologischen Alter und dem Biologischen auftreten. Aufgrund dieser Tatsache werden gewisse talentierte Spieler mit Wachstumsrückstand, auf Grund ihrer physischen Unterlegenheit, oft übergangen und verlieren damit wertvolle, für ihren Fortschritt als Fussballer wichtige Spielzeit. Aus diesem Grund möchte der SFV diesen Jugendlichen die Möglichkeit bieten, sich während 1-2 zusätzlichen Jahren in einer tieferen Kategorie weiter zu entwickeln, indem sie von genügend Spielzeit profitieren können. Die Medizinische Kommission des SFV hat folgende Kriterien festgelegt, um eine Ausnahmebewilligung beantragen zu können: - Eine negative Abweichung des Gewichts, sowie der Körpergrösse um mindestens -2 Standardabweichung (Perzentile 10), diagnostiziert durch einen Arzt. Ein Knochenalter, das mindestens ein Jahr unter dem chronologischen Alter liegt Damit der Antrag berücksichtigt werden kann ist es unerlässlich, dass beide Kriterien erfüllt sind. Das Knochenalter ist durch ein Röntgenbild der linken Hand zu bestimmen und muss durch einen Spezialisten der Radiologie oder der Endokrinologie bestätigt werden. Da dieser Test eine Bestrahlung beinhaltet und Geld kostet, darf er nur mit dem Einverständnis der Eltern durchgeführt werden. Spieler, die bereits während der Saison 2014/2015 von dieser Ausnahmeregelung betroffen waren, müssen diesen Test nicht zwingend wiederholen. Sie sind aber dazu verpflichtet der TA/SFV ihre Wachstumskurve, attestiert von einem Arzt, zu übermitteln. ./2 Die Medizinische Kommission ist sich bewusst, dass die Bestimmung der Kriterien sehr heikel ist. Sie entschied sich bis anhin, auf einfache und minimal-eingreifende Tests, welche in den meisten Fällen ohne grössere Schwierigkeiten durchgeführt werden. Es ist nicht ungewöhnlich, dass während der Saison einige Jugendliche den Wachstumsrückstand aufholen. Daher behält sich die Medizinische Kommission das Recht, die Situation am Ende der Vorrunde Runde neu zu beurteilen. Die Entscheidung der Medizinischen Kommission, welche durch die TA/SFV kommuniziert wird, kann nicht angefochten werden. Wir sind uns bewusst, dass auch andere Fakten miteinbezogen werden könnten, wie beispielsweise die Bestimmung des Wachstumsstadiums nach Tanner und das idealerweise jeder Spieler einmal jährlich einen sportmedizinischen Test durchlaufen sollte, um die Genehmigung für die Lizenz zu erhalten. Die medizinische Kommission überprüft diese Möglichkeit. Die Umsetzung einer solchen Forderung benötigt jedoch eine vertiefte Auseinandersetzung, in die auch führende Vertretern des SFV miteinbezogen werden müssen. Zudem wird noch etwas Zeit benötigt, um ein solches Projekt zu konkretisieren. Wir möchten sie an dieser Stelle daran erinnern, dass ein Kind mit Wachstumsrückstand auch an einer endokrinen Krankheit leiden kann. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass jeder Fall auch durch den Hausarzt abgeklärt wird. Rahmenbedingungen • Das zukünftige Potential des betroffenen Spielers muss durch den für die Partnerschaft zuständigen SFV-Trainers bestätigt werden. • Eine entsprechende Anfrage muss der TA/SFV gesendet werden. Für die Hinrunde der Meisterschaft hat dies bis zum 1. Juli zu erfolgen, für die Rückrunde bis zum 1. Februar. • Die entsprechende Bewilligung wird durch die TA/SFV erteilt und betrifft maximal zwei Spieler pro Hin- und Rückrunde. • Es kann sich dabei für Hin- und Rückrunde um dieselben Spieler handeln oder um ein, beziehungsweise zwei andere Spieler. • Die Anfrage muss durch den technischen Verantwortlichen der Partnerschaft, die Eltern und den Spieler unterzeichnet sein. • Die Bewilligung, beziehungsweise Absage, werden von der TA/SFV schriftlich mitgeteilt. Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Freundliche Grüsse SCHWEIZERISCHER FUSSBALLVERBAND Technische Abteilung / Ressort Spitzenfussball: Der Chef: Der Sekretär: C. Moulin B. Walpen Kopie an : - A. Miescher, Generalsekretär des SFV - SFL, 1. Liga, AL - R. Grossen, Präsident der medizinischen Kommission des SFV - Technischer Verantwortlicher und Chef Préformation - Technischer Verantwortlicher Regionalverband - SFV Trainer - Ausbildungskommission der SFL/SFV - Schiedsrichter Kommission Seite/page/pagina/page 2 / 2
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