Abteilung Soziales Sozialplanung Ute Schwarzkopf-Binder Protokoll der Unterarbeitsgruppe Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG) vom 11.06.2015 im Landratsamt Tübingen Anwesende: Frau Halbe, Frau Bury, Frau Bürkle, Frau Dr. Wernz, Frau Bizer, Frau Krause, Herr Di Girolamo, Herr Dr. Rebmann, Herr Hau, Frau Schwarzkopf-Binder Entschuldigt: Frau Herzog, Herr Rudolf Hintergrund: Das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz trat am 1. Januar 2015 in Kraft. Das Gesetz sieht in § 9 unabhängige Patientenfürsprecherinnen und –fürsprecher vor sowie eine Informations-, Beratungs- und Beschwerdestelle (IBB). Die IBB-Stelle soll sich aus mindestens einer Vertretung der Psychiatrie-Erfahrenen, der Angehörigen, sowie einer Person mit professionellem Hintergrund im psychiatrischen Versorgungssystem zusammensetzen. Sie soll eng mit dem Gemeindepsychiatrischen Verbund zusammenarbeiten. Auftrag der Unterarbeitsgruppe PsychKHG: Strukturund Konzeptentwicklung der Stelle des unabhängigen Patientenfürsprechers und der Informations- , Beratungs- und Beschwerdestelle nach dem PsychKHG im Landkreis Tübingen. Dabei sind die vorhandenen Strukturen des Landkreises Tübingen insbesondere die des Klinik-Patientenfürsprechers und des kommunalen Behindertenbeauftragten nach dem Landesbehindertengleichstellungsgesetz (L-BGG) zu berücksichtigen. Grundlagen für die Unterarbeitsgruppe sind die Patientenfürsprecher-Konzeption vom Sozialministerium vom 28. November 1994 sowie der Entwurf eines Profils für eine unabhängige Beschwerdestelle/Beschwerdegruppe Psychiatrie im Landkreis Tübingen vom 30. September 2011. Beispiele aus anderen Landkreisen (Bsp. LK Esslingen, Stadt Stuttgart) sollen hinzugezogen werden. 1 Ergebnisse der Unterarbeitsgruppe vom 23. April 2015: 2 Entwurf zur Informations- Beratungs- und Beschwerdestelle (IBB-Stelle) im Landkreis Tübingen Allgemein: Zur besseren Lesbarkeit wird im nachfolgenden Konzept zur IBB-Stelle die männliche Form verwendet. 1. Auftrag und Arbeitsgrundlage: Die Informations-, Anlauf- und Beschwerdestelle ist eine unabhängige, niederschwellige und kostenfreie Anlaufstelle für Menschen mit einer psychischen Erkrankung und deren Angehörige im Landkreis Tübingen. Die Mitarbeiter der IBB-Stelle sind nicht an Weisungen gebunden und stehen unter Schweigepflicht. Die IBB-Stelle gibt Auskunft über die möglichst wohnortnahe Versorgung und deren in Betracht kommenden Hilfs- und Unterstützungsangebote. Anregungen und Beschwerden von Psychiatrie-Erfahrenen und Angehörigen werden entgegen genommen. Den Psychiatrie-Erfahrenen und Angehörigen wird zugehört. Eine Lösung der Beschwerde in Form einer Vermittlung oder Schlichtung wird gemeinsam mit dem Beschwerdeführer erarbeitet. Die IBB-Stelle erteilt keine Rechtsberatung. Sie dokumentiert ihre Tätigkeit und legt der Ombudsstelle auf Landesebene einen jährlichen Erfahrungsbericht vor. 2. Die Zusammensetzung: Die Informations-, Beratungs- und Beschwerdestelle soll tetralogisch, mindestens trialogisch, besetzt sein. Der IBB-Stelle sollten angehören: - Psychiatrie-Erfahrene Angehörige Professionelle Helferinnen und Helfer optional: Bürgerschaftlich Engagierte Die Arbeit der Mitglieder ist ehrenamtlich. Eine angemessene Aufwandsentschädigung ist vorgesehen. 3 3. Die Arbeitsweise und Rahmenbedingungen: Die Informations-, Beratungs- und Beschwerdestelle wird als ein verbindlicher Zusammenschluss interessierter Personen verstanden, die sich über eine Geschäftsordnung bestimmte Regeln geben, zu deren Einhaltung sie sich verpflichten. Die Koordination der IBB-Stelle wird von einem gemäß Geschäftsordnung aus Ihrer Mitte gewählten Sprecher gewährleistet. (Verweis auf die Geschäftsordnung des Bundesnetzwerks unabhängiger Beschwerdestellen Psychiatrie) Folgende Regeln sind dies im Einzelnen: Alle Mitglieder der IBB-Stelle sind gleichberechtigt. Alle Meinungen werden respektiert. Der Austausch erfolgt auf gleicher Augenhöhe Erfahrungsreichtums der einzelnen Personen. und aufgrund des Anfragen oder Beschwerden können an jedes beliebige Mitglied der IBB-Stelle gerichtet werden. Die Beschwerdeaufnahme erfolgt durch einzelne Mitglieder der Beschwerdestelle während der Sprechzeiten oder über Telefon (Anrufbeantworter), E-Mail oder Post. Die Beschwerdeaufnahme hat schriftlich zu erfolgen. (Siehe Dokumentationsbogen des Landkreises Tübingen) Die Beschwerdebearbeitung erfolgt nur für Beschwerden von Personen mit Wohnsitz im Landkreis Tübingen. Beschwerden werden nur mit Zustimmung des Beschwerdeführers und mit ihm gemeinsam bearbeitet. Einfache Anfragen können direkt von den einzelnen Mitgliedern der IBB-Stelle beantwortet werden. Komplexere Sachverhalte werden im IBB-Gremium (Treffen aller Mitglieder der Beschwerdestelle) diskutiert, das einmal im Monat tagt. Die Mitarbeiter der IBB-Stelle unterschreiben eine schriftliche SchweigepflichtErklärung – im Sinne einer Selbstverpflichtung. Die Mitglieder der IBB-Stelle sollen auf die Arbeit in der IBB-Stelle vorbereitet werden. Sie werden in ihrer Arbeit nach Bedarf begleitet. Kosten einer entsprechenden Fortbildung werden nach Bedarf übernommen. Die IBB-Stelle arbeitet eng mit dem Gemeindepsychiatrischen Verbund (GPV) zusammen und berichtet einmal jährlich im GPV. Eine vernetzende Arbeit mit dem Patientenfürsprecher der Psychiatrischen Klinik, dem Kreisbehindertenbeauftragten und den sonstigen vorhandenen Gremien ist wichtig und unabdingbar. 4 Regelmäßige Sprechstunden werden an einem gut erreichbaren, niederschwelligen Ort wöchentlich angeboten. Die Sprechstundentermine werden in der Lokalpresse veröffentlicht. Die Räumlichkeit der IBB-Stelle verfügt über einen eigenen Telefonanschluss mit Anrufbeantworter, einen eigenen Briefkasten und einen abschließbaren Schrank. Entsprechendes Büromobiliar und Büromaterial werden zur Verfügung gestellt. Für die barrierefreie Räumlichkeit wurden folgende Überlegungen favorisiert: SOZIALFORUM TÜBINGEN e.V.. Die Möglichkeiten der Beschwerdebearbeitung sind: - den Beschwerdeführer hören, schlichten und vermitteln, den Rat der Beschwerdegruppe oder Einzelner ihrer Mitglieder einholen, eine aufsuchende Beratung vor Ort durchführen, eine Ortsbesichtigung durchführen, eine Gesprächsmoderation anbieten, Stellungnahmen einholen, stellvertretend für den Beschwerdeführer Klärung herbeiführen. Für die Öffentlichkeitsarbeit sind Werbematerialien insbesondere in Form von Plakaten und Flyern notwendig. Der Landkreis plant für das kommende Jahr 2016 für die Einrichtung der IBB-Stelle / des Patientenfürsprechers entsprechende Gelder in den Haushalt 2016 ein. Der Kreistag entscheidet über die Mittelbereitstellung bevor weitere Schritte zur Umsetzung der IBB-Stelle / des Patientenfürsprechers unternommen werden. Wünschenswert wäre, dass die Auswahl der Mitglieder für die IBB-Stelle und des Patientenfürsprechers in einem trialogischen Gremium v on ca. 5 Personen vorgenommen wird. Eine Auswahl sollte unter Beachtung der trialogischen / tetralogischen Besetzung und der Kenntnisse sowie vorhandenen Erfahrungen der Psychiatrie-Erfahrenen und Angehörigen getroffen werden. 13. Juli 2015 Für das Protokoll: Ute Schwarzkopf-Binder Sozialplanung 5
© Copyright 2024 ExpyDoc