Protokoll der Unterarbeitsgruppe Psychisch

Abteilung Soziales
Sozialplanung
Ute Schwarzkopf-Binder
Protokoll der Unterarbeitsgruppe Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz
(PsychKHG) vom 11.06.2015 im Landratsamt Tübingen
Anwesende:
Frau Halbe, Frau Bury, Frau Bürkle, Frau Dr. Wernz, Frau Bizer, Frau Krause, Herr
Di Girolamo, Herr Dr. Rebmann, Herr Hau, Frau Schwarzkopf-Binder
Entschuldigt:
Frau Herzog, Herr Rudolf
Hintergrund:
Das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz trat am 1. Januar 2015 in Kraft. Das Gesetz
sieht in § 9 unabhängige Patientenfürsprecherinnen und –fürsprecher vor sowie eine
Informations-, Beratungs- und Beschwerdestelle (IBB). Die IBB-Stelle soll sich aus
mindestens einer Vertretung der Psychiatrie-Erfahrenen, der Angehörigen, sowie
einer Person mit professionellem Hintergrund im psychiatrischen Versorgungssystem
zusammensetzen. Sie soll eng mit dem Gemeindepsychiatrischen Verbund
zusammenarbeiten.
Auftrag der Unterarbeitsgruppe PsychKHG:
Strukturund
Konzeptentwicklung
der
Stelle
des
unabhängigen
Patientenfürsprechers und der Informations- , Beratungs- und Beschwerdestelle
nach dem PsychKHG im Landkreis Tübingen.
Dabei sind die vorhandenen Strukturen des Landkreises Tübingen insbesondere die
des Klinik-Patientenfürsprechers und des kommunalen Behindertenbeauftragten
nach dem Landesbehindertengleichstellungsgesetz (L-BGG) zu berücksichtigen.
Grundlagen für die Unterarbeitsgruppe sind die Patientenfürsprecher-Konzeption
vom Sozialministerium vom 28. November 1994 sowie der Entwurf eines Profils für
eine unabhängige Beschwerdestelle/Beschwerdegruppe Psychiatrie im Landkreis
Tübingen vom 30. September 2011.
Beispiele aus anderen Landkreisen (Bsp. LK Esslingen, Stadt Stuttgart) sollen
hinzugezogen werden.
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Ergebnisse der Unterarbeitsgruppe vom 23. April 2015:
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Entwurf zur
Informations- Beratungs- und Beschwerdestelle (IBB-Stelle)
im Landkreis Tübingen
Allgemein:
Zur besseren Lesbarkeit wird im nachfolgenden Konzept zur IBB-Stelle die
männliche Form verwendet.
1. Auftrag und Arbeitsgrundlage:
Die Informations-, Anlauf- und Beschwerdestelle ist eine unabhängige,
niederschwellige und kostenfreie Anlaufstelle für Menschen mit einer psychischen
Erkrankung und deren Angehörige im Landkreis Tübingen.
Die Mitarbeiter der IBB-Stelle sind nicht an Weisungen gebunden und stehen unter
Schweigepflicht.
Die IBB-Stelle gibt Auskunft über die möglichst wohnortnahe Versorgung und deren
in Betracht kommenden Hilfs- und Unterstützungsangebote.
Anregungen und Beschwerden von Psychiatrie-Erfahrenen und Angehörigen werden
entgegen genommen. Den Psychiatrie-Erfahrenen und Angehörigen wird zugehört.
Eine Lösung der Beschwerde in Form einer Vermittlung oder Schlichtung wird
gemeinsam mit dem Beschwerdeführer erarbeitet.
Die IBB-Stelle erteilt keine Rechtsberatung. Sie dokumentiert ihre Tätigkeit und legt
der Ombudsstelle auf Landesebene einen jährlichen Erfahrungsbericht vor.
2. Die Zusammensetzung:
Die Informations-, Beratungs- und Beschwerdestelle soll tetralogisch, mindestens
trialogisch, besetzt sein.
Der IBB-Stelle sollten angehören:
-
Psychiatrie-Erfahrene
Angehörige
Professionelle Helferinnen und Helfer
optional: Bürgerschaftlich Engagierte
Die Arbeit der Mitglieder ist ehrenamtlich. Eine angemessene Aufwandsentschädigung ist vorgesehen.
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3. Die Arbeitsweise und Rahmenbedingungen:
Die Informations-, Beratungs- und Beschwerdestelle wird als ein verbindlicher
Zusammenschluss interessierter Personen verstanden, die sich über eine
Geschäftsordnung bestimmte Regeln geben, zu deren Einhaltung sie sich
verpflichten.
Die Koordination der IBB-Stelle wird von einem gemäß Geschäftsordnung aus Ihrer
Mitte gewählten Sprecher gewährleistet.
(Verweis auf die Geschäftsordnung des Bundesnetzwerks unabhängiger
Beschwerdestellen Psychiatrie)
Folgende Regeln sind dies im Einzelnen:
Alle Mitglieder der IBB-Stelle sind gleichberechtigt.
Alle Meinungen werden respektiert.
Der Austausch erfolgt auf gleicher Augenhöhe
Erfahrungsreichtums der einzelnen Personen.
und
aufgrund
des
Anfragen oder Beschwerden können an jedes beliebige Mitglied der IBB-Stelle
gerichtet werden.
Die Beschwerdeaufnahme erfolgt durch einzelne Mitglieder der Beschwerdestelle
während der Sprechzeiten oder über Telefon (Anrufbeantworter), E-Mail oder Post.
Die Beschwerdeaufnahme hat schriftlich zu erfolgen.
(Siehe Dokumentationsbogen des Landkreises Tübingen)
Die Beschwerdebearbeitung erfolgt nur für Beschwerden von Personen mit Wohnsitz
im Landkreis Tübingen.
Beschwerden werden nur mit Zustimmung des Beschwerdeführers und mit ihm
gemeinsam bearbeitet.
Einfache Anfragen können direkt von den einzelnen Mitgliedern der IBB-Stelle
beantwortet werden.
Komplexere Sachverhalte werden im IBB-Gremium (Treffen aller Mitglieder der
Beschwerdestelle) diskutiert, das einmal im Monat tagt.
Die Mitarbeiter der IBB-Stelle unterschreiben eine schriftliche SchweigepflichtErklärung – im Sinne einer Selbstverpflichtung.
Die Mitglieder der IBB-Stelle sollen auf die Arbeit in der IBB-Stelle vorbereitet
werden. Sie werden in ihrer Arbeit nach Bedarf begleitet. Kosten einer
entsprechenden Fortbildung werden nach Bedarf übernommen.
Die IBB-Stelle arbeitet eng mit dem Gemeindepsychiatrischen Verbund (GPV)
zusammen und berichtet einmal jährlich im GPV.
Eine vernetzende Arbeit mit dem Patientenfürsprecher der Psychiatrischen Klinik,
dem Kreisbehindertenbeauftragten und den sonstigen vorhandenen Gremien ist
wichtig und unabdingbar.
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Regelmäßige Sprechstunden werden an einem gut erreichbaren, niederschwelligen
Ort wöchentlich angeboten.
Die Sprechstundentermine werden in der Lokalpresse veröffentlicht.
Die Räumlichkeit der IBB-Stelle verfügt über einen eigenen Telefonanschluss mit
Anrufbeantworter, einen eigenen Briefkasten und einen abschließbaren Schrank.
Entsprechendes Büromobiliar und Büromaterial werden zur Verfügung gestellt.
Für die barrierefreie Räumlichkeit wurden folgende Überlegungen favorisiert:
SOZIALFORUM TÜBINGEN e.V..
Die Möglichkeiten der Beschwerdebearbeitung sind:
-
den Beschwerdeführer hören,
schlichten und vermitteln,
den Rat der Beschwerdegruppe oder Einzelner ihrer Mitglieder einholen,
eine aufsuchende Beratung vor Ort durchführen,
eine Ortsbesichtigung durchführen,
eine Gesprächsmoderation anbieten,
Stellungnahmen einholen,
stellvertretend für den Beschwerdeführer Klärung herbeiführen.
Für die Öffentlichkeitsarbeit sind Werbematerialien insbesondere in Form von
Plakaten und Flyern notwendig.
Der Landkreis plant für das kommende Jahr 2016 für die Einrichtung der IBB-Stelle /
des Patientenfürsprechers entsprechende Gelder in den Haushalt 2016 ein.
Der Kreistag entscheidet über die Mittelbereitstellung bevor weitere Schritte zur
Umsetzung der IBB-Stelle / des Patientenfürsprechers unternommen werden.
Wünschenswert wäre, dass die Auswahl der Mitglieder für die IBB-Stelle und des
Patientenfürsprechers in einem trialogischen Gremium v on ca. 5 Personen
vorgenommen wird.
Eine Auswahl sollte unter Beachtung der trialogischen / tetralogischen Besetzung
und der Kenntnisse sowie vorhandenen Erfahrungen der Psychiatrie-Erfahrenen und
Angehörigen getroffen werden.
13. Juli 2015
Für das Protokoll:
Ute Schwarzkopf-Binder
Sozialplanung
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