Richtlinien für die Neuausschreibung der HCB-Blaukalk

Greenpeace: Richtlinien für die Neuausschreibung der
HCB-Blaukalk-Entsorgung
Aus Sicht von Greenpeace müssen bei einer Neuausschreibung des „Los 1“ (=
Entsorgung des kontaminierten Blaukalks) der Deponie-Sanierung in Brückl durch die
Donau Chemie AG folgende Voraussetzungen beachtet werden, damit das HCBProblem nachhaltig gelöst wird:
1.)
Sondermüllverbrennungsanlage für schadstoffreiche Chargen
Stark mit HCB oder Quecksilber belasteter Blaukalk muss jedenfalls in eine
Sondermüllverbrennungsanlage gebracht werden, die über die neuesten
technischen Standards verfügt (z.B. Wien-Simmering).
2.)
Zerstörung von HCB und Co. ist Deponierung vorzuziehen
Eine Zerstörung der im Blaukalk enthaltenen organischen Schadstoffe ist
prinzipiell einer Deponierung eindeutig vorzuziehen. Da HCB im Blaukalk kaum
abgebaut wird und keine Deponie über Generationen hinweg Sicherheit für
Mensch und Umwelt garantieren kann, wird das Problem durch eine Deponierung
des Materials nur (räumlich und zeitlich) verschoben.
3.)
Verwertung, wenn möglich
Eine Verwertung leicht belasteter Chargen in einem Zementwerk ist wünschenswert, da der Blaukalk in dem Fall als Rohstoff dient. In allen anderen Szenarien
landen große Teile des Materials auf Deponien. Voraussetzung dafür ist
allerdings, dass die Zerstörung von HCB gewährleistet wird und die Emissionen
nicht relevant steigen.
Damit die Verwertung im Zementwerk in Betracht gezogen werden kann, müssen
folgende Bedingungen erfüllt werden:
a) Professionelle Testreihen am jeweiligen Standort vor einem Regelbetrieb
Dabei sind unter strenger behördlicher Überwachung und unter Einbindung
der Öffentlichkeit sowohl Emissionen, Luft-Immissionen als auch Filterstaub
und Zyklon-Vorwärmer-Staub regelmäßig zu messen (mit der besten
verfügbaren Analysemethode), um die potentielle Ausbildung von „inneren
und äußeren Schadstoffkreisläufen“ in der Anlage zu kontrollieren.
b) „Rauchgas-Nachverbrennung“
Die zusätzliche Verbrennung organischer Schadstoffe im Abgas bei
mindestens 850 Grad Celsius (je mehr umso besser; Mindest-Temperaturen
für eine ausreichende Zerstörung von HCB sind im Versuchsbetrieb
festzulegen) und die Einbringung des Materials bei entsprechend hohen
Temperaturen sind wichtige Voraussetzungen für die weitgehende
Zerstörung von HCB.
c) Quecksilber-Abscheidung
Für den Einsatz von Blaukalk, der mit mehr als 0,5 mg/kg Quecksilber
belastet ist, muss eine Anlage zur Quecksilber-Abscheidung vorgeschrieben
sein.
d) Behördliche Begrenzung der maximal zulässigen stündlichen BlaukalkVerwertung sowie genaue Definierung des Aufgabeortes (insbesondere
welcher Temperaturbereich in der Anlage verwendet werden muss)
e) Eingangs-Grenzwerte für HCB und Quecksilber
f)
g)
h)
i)
j)
Die Kontrolle der Grenzwerte muss Chargen-weise vor Verlassen der
Deponie sowie regelmäßig vor Verwertung im Zementwerk erfolgen.
Umweltmedizinisch vertretbare Grenzwerte
Die Behörde muss per Bescheid umweltmedizinisch vertretbare HCBEmissions- und Immissions-Grenzwerte festlegen. Aus Greenpeace-Sicht
sollte der Emissions-Grenzwert für HCB maximal im niedrigen zweistelligen
Nanogramm-Bereich (pro Normkubikmeter Abgas) liegen.
Keine signifikante Erhöhung von Luft-Emissionen
Vor einer etwaigen Blaukalkverwertung sind repräsentative HCBRauchgasmessungen durchzuführen (mit einer sehr niedrigen
Nachweisgrenze von max. 1 Nano-Gramm/Normkubikmeter). Die
Emissionen von HCB und Quecksilber dürfen durch den Einsatz von
Blaukalk nicht relevant erhöht werden.
Regelmäßige Emissions- und Immissionsmessungen
HCB und Quecksilber sind sowohl im Rauchgas als auch in der Umwelt
(Luft, Boden, Lebensmitteln, Fichtennadeln,…) regelmäßig zu messen.
Aufteilung
Sollte es (jetzt oder in Zukunft) mehrere geeignete Abnehmer geben, ist eine
Aufteilung auf mehrere Standorte anzustreben (aus Zeitgründen).
Abtrennung vor thermischer Verwertung
Etwaige Möglichkeiten einer chemisch-physikalischen Abtrennung von HCB
aus dem Material vor einer thermischen Verwertung müssen überprüft und
bei Machbarkeit umgesetzt werden, so diese ökologisch vorteilhaft sind.
4.)
Deponierung vor Einhausung an Ort und Stelle
Sollte eine Verwertung derzeit nicht möglich sein, ist eine gesicherte, dem
neuesten Stand der Technik entsprechende Deponierung der Plan B. Eine
Vermischung mit anderen Abfällen ist zu unterlassen, um eine Verwertung /
Zerstörung zu einem späteren Zeitpunkt zu ermöglichen. Eine dauerhafte
Lagerung an Ort und Stelle in Brückl erscheint aufgrund der hydrogeologischen
Verhältnisse nicht möglich.
5.)
Transparenz
Aktive Veröffentlichungen relevanter Information durch die Unternehmen und die
Behörden (Entscheidungen, Messdaten, mögliche Gefahren etc.) müssen
gewährleistet sein.
6.)
Akzeptanz
Eine Akzeptanz bei der lokalen Bevölkerung ist anzustreben. Dieser Punkt gilt für
Anrainerinnen und Anrainer jeder Anlage zur Abfallsammlung und/oder behandlung, ist aber aufgrund der entstandenen HCB-Belastung im Görtschitztal
von besonderer Wichtigkeit.
7.)
Emissionen
Es muss sichergestellt werden, dass sowohl während der Sanierungsarbeiten als
auch bei Transport, Lagerung und Verwertung kein Risiko bedenklicher
Schadstoff-Emissionen (organische Schadstoffe, Schwermetalle) besteht. Bei
einer Deponierung (Zwischenlagerung) ist darauf zu achten, dass dies über einen
langen Zeitraum garantiert werden kann.
8.)
Transport
Just-in-Time-Lieferungen - bevorzugt per Bahn (geschlossene
Containerwaggons), um das Transportunfallrisiko zu miniminieren - sind
vorzuziehen.
Update: November 2015