Verhaltensvereinbarung – Europa Hauptschule

Verhaltensvereinbarung
Jeder – Lehrer und Schüler – trägt durch sein Verhalten dazu bei, dass der Unterricht zum
Lernerfolg führt und die gemeinsame Arbeit Freude macht.
Daher begegnen wir uns höflich, freundlich und respektvoll.
Gute Umgangsformen und gutes Benehmen beeinflussen das Lernklima positiv.
Um dies zu erreichen, haben Lehrer und Schüler folgende Vereinbarung ausgearbeitet
Wir Lehrer- /innen
 begegnen unseren Schüler/innen höflich und respektvoll
 sorgen für ein gutes Unterrichtsklima, das die soziale Integration aller Schüler/innen fördert
 führen unsere Unterrichtplanung gewissenhaft durch
 bilden uns ständig fort, um unsere fachliche und pädagogische Kompetenz zu erweitern
 führen zur Ergänzung der fachlichen Ausbildung auch Lehrausgänge und Exkursionen durch
 garantieren eine offene, transparente und gerechte Leistungsbeurteilung
 honorieren besonders selbständiges Arbeiten unserer Schüler/innen
 fördern unsere Schüler/innen in ihren Leistungen und Interessen
 geben Prüfungstermine und Schularbeiten rechtzeitig bekannt
 informieren unsere Schüler über ihren Leistungsstand
 führen bei Problemen Gespräche mit Schülern, Erziehungsberechtigten und Lehrberechtigten
 schalten unsere Mobiltelefone während des Unterrichts aus
Wir Schüler-/ innen
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begegnen einander mit Respekt und Wertschätzung und lehnen physische und psychische
Gewalt ab. Wir grüßen den Direktor, Lehrer und Mitschüler in angemessener Form.
sind freundlich und hilfsbereit, vor allem bei Unpünktlichkeit entschuldigen wir uns höflich
sollte eine Lehrperson nach spätestens 5 Minuten nicht erscheinen, wird das dem Direktor
gemeldet
sprechen im Schulbereich deutsch
halten die Schule sauber und betreten die Klassenräume nur mit Hausschuhen.
Turnschuhe jeglicher Art sind als Hausschuhe nicht erlaubt.
Mülltrennung wird praktiziert. Die Klassenordner leeren einmal pro Tag die entsprechenden
Müllbehälter aus.
Wir hinterlassen die Unterrichtsräume nach Unterrichtsschluss in geordnetem Zustand
(Stühle hinauf, Tafel gelöscht, Klasse aufgeräumt und gekehrt)
wir behandeln sämtliche Einrichtungen der Schule schonend, wir melden Beschädigungen
jeglicher Art.
Mutwillige Beschädigungen werden vom Verursacher bezahlt.
Verhaltensvereinbarung NMS Europa Hall
04.02.2016
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Schulbehelfe (Bücher, Lineal…) bringen wir jeden Tag zu den betreffenden Stunden mit.
Bücher müssen mit großer Sorgfalt behandelt werden, wir beteiligen uns aktiv am
Unterricht
wir tragen angemessene Kleidung, Schildkappen oder andere Kopfbedeckungen nehmen
wir ab
Gegenstände, die die Sicherheit gefährden, nehmen wir nicht in die Schule mit.
Skateboards und Rollerskates sind verboten
Handys und elektrische Geräte sind während der Schulzeit ausgeschaltet. Falls Handys
den Unterricht stören, werden sie uns abgenommen und müssen beim zweiten Mal von
den Eltern geholt werden
Wir halten das Alkohol- und Rauchverbot im Schulbereich und auch bei
Schulveranstaltungen ein (Jugendschutzgesetz)
Nehmen keine Energydrinks in die Schule mit, da die Mitnahme und der Genuss von
Energydrinks in der Schule verboten sind
planen Arztbesuche u. dgl. außerhalb der Unterrichtszeit
wir reichen Ansuchen um Befreiung vom Unterricht vorher ein (Formular)
wir bringen am folgenden Unterrichtstag die Entschuldigung, die vom Arzt oder
Erziehungsberechtigten bestätigt ist
wir akzeptieren, dass Kaugummikauen im Unterricht verboten ist und halten uns daran,
dass Essen und Trinken in den EDV-Bereichen nicht erlaubt ist
nehmen keine Wertgegenstände und größeren Geldbeträge mit, weil die Schule für keine
verlorenen Wertgegenstände haftet
die Pausen dienen der Erholung. Bei trockenem Wetter wird der Pausenhof genützt, bei
feuchtem Wetter die Klasse. Ein Raumwechsel erfolgt erst nach dem 1. Läuten, dann
verbringen wir die Pause im Sitzen und bereiten unsere Unterrichtsmaterialien vor
Stiegenhaus u. WC sind keine Aufenthaltsräume
halten die Verhaltensvereinbarung verbindlich ein
Konsequenzen:
Wir wissen, dass bei Verstößen gegen die angeführte Vereinbarung von Seiten der Schule
folgende Maßnahmen ergriffen werden können:
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Gespräch
Zurechtweisung, Ermahnung
Schriftliche Verwarnung
Mitteilung an Erziehungsberechtigte
Vorladung der Erziehungsberechtigten
Nachholen versäumter Pflichten
Wiedergutmachung von mutwilligen und absichtlichen Zerstörungen
Ausschluss von Schul- und schulbezogenen Veranstaltungen
Wir bestätigen die Vereinbarung
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Klassenvorstand
Schüler/in
Verhaltensvereinbarung NMS Europa Hall
04.02.2016