Rundschreiben vom 22.05.2015 zur Aufrechterhaltung der - GG-Cert

Rundschreiben vom 22.05.2015
zur Aufrechterhaltung der Akkreditierung im bauaufsichtlich geregelten Bereich
umfangreiche Anforderungen der Bauproduktenverordnung haben u.a. dazu geführt, dass
fremdüberwachende Stellen, die Zertifizierungen von Produkten und der Werkseigenen
Produktionskontrolle vornehmen, sich selbst einer sehr detaillierten Prüfung ihrer eigenen
Kompetenz stellen müssen. Für die Kompetenzprüfung in Deutschland zuständig ist die
Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS).
Die DIN EN ISO 45001 ist 2014 durch die ISO 17065 ersetzt worden. Die daher erforderliche
Reakkreditierung der Produktzertifizierungsstelle der GG-CERT fand im Dezember 2014
statt.
Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass unsere Akkreditierung zum wiederholten
Male aufgrund der positiven Ergebnisse der DAkkS-Überprüfung aufrecht erhalten und um
die Zertifizierung nach der EN 13282 – Hydraulischer Tragschichtbinder - erweitert werden
konnte. Im Rahmen der Überprüfung wurden keine Auflagen erteilt.
Eine Übersicht über die Bauprodukte, für die wir zugelassen sind, finden Sie auf der Website
der GG-CERT (www.gg-cert.de).
Die GG-CERT insgesamt ist akkreditiert für die Produktzertifizierung, die
Qualitätsmanagement-Systemzertifizierung und die EnergiemanagementSystemzertifizierung. Wir hoffen noch in diesem Sommer zusätzlich die Akkreditierung für
Umweltmanagementsysteme zu erhalten.
Damit steht Ihnen die GG-CERT mit ihren Dienstleistungen umfänglich bei Nutzung
maximaler Synergien zur Verfügung.
Sollten Sie Interesse an einer unserer Dienstleistungen haben, übermitteln wir Ihnen gerne
ein Angebot.
Rundschreiben vom 08.05.2015
zur Umstellung der DIN EN ISO 9001:2015 und DIN EN ISO 14001:2015
Obgleich die endgültigen Fassungen der der DIN EN ISO 9001:2015 und DIN EN ISO
14001:2015noch nicht vorliegen, hat die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) zum 20.
April des Jahres bereits die Bestimmungen zum Übergang veröffentlicht.
Die Zertifizierungsstellen können somit sofort mit dem Übergang der Akkreditierung zur
Zertifizierung nach den neuen Normen beginnen. Nach erfolgter Akkreditierung durch die
DAkkS können die Zertifizierungsstellen dann ab September 2015, nach erfolgter Änderung
der Akkreditierung und der Akkreditierungsurkunden, Zertifizierungen nach den neuen
Regelwerken durchführen.
Eine Zertifizierung der Systeme der Kunden nach neuer Norm kann somit frühestens ab
September 2015 erfolgen. Die Übergangsfrist zur Umstellung auf die neuen Normen beträgt
3 Jahre, so dass bis September 2018 alle Systeme umgestellt sein müssen. D.h. ab
September 2018 verlieren die Zertifikate nach DIN EN ISO 9001:2008 und 14001:2009 ihre
Gültigkeit. Somit sind Zertifizierungen nach den bestehenden Regelwerken DIN EN ISO
9001:2008 und 14001:2009 nur noch bis September 2017 möglich, unter der Voraussetzung,
dass die folgende Überwachung/Zertifizierung bis September 2018 abgeschlossen ist.
Für die Auditierung von Managementsystemen zu den Umstellungen macht die DAkkS
folgende Vorgaben zu den Auditzeiten:
Umstellung im Rahmen
- einer Rezertifizierung: Aufschlag von mindestens 10 %, jedoch mindestens aber
0,25 Audittage vor Ort, oder
- einer Überwachung: Aufschlag von mindestens 20 %, jedoch aber 0,50 Audittage
vor Ort.
Die GG-CERT wird im August/September eine Informationsveranstaltung zum Inhalt und den
Änderungen der neuen Regelwerke anbieten. Den Termin werden wir Ihnen rechtzeitig
mitteilen.
Rundschreiben vom 14.02.2014
GG-CERT für die Zertifizierung von Energiemanagementsystemen akkreditiert!
Die Zertifizierung von Energiemanagementsystemen muss durch eine bei der Deutschen
Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditierten Stelle erfolgen.
Die GG-CERT kann ab sofort diese Zertifizierungen vornehmen (Urkunde Nr. D-ZM-1767001-00).
02.01.2014
neuer Mitarbeiter bei der GG-CERT
Die GG-CERT konnte Herrn Dipl.-Geol. Jens Birkhahn als neuen Mitarbeiter gewinnen. Sein
bisheriges Tätigkeitsfeld umfasste die Leitung einer geotechnischen Prüfstelle. Sein
Aufgabenbereich bei der GG-CERT wird zunächst alle Arbeiten bei der Überwachung von
Wärmedämm-Verbundsystemen betreffen:
Betreuung von Kunden, Bearbeitung von Zulassungen, Betreuung der Produktprüfungen,
Überwachung der WPK, Probenahme von Produkten und Systemen
26.03.2013
Die Bauproduktenverordnung EU Nr. 305/2011 (CPR)
Die von der GG-CERT zertifizierten Unternehmen in Europa wurden über die mit der CPR ab
dem 01.07.2013 einhergehenden Änderungen informiert. Dies betraf:



die Leistungserklärung, die die Konformitätserklärung ersetzt
die CE-Kennzeichnung, die neu zu gestalten ist und
die CE-Zertifikate, die neu ausgestellt werden.
Unternehmen mit Europäisch Technischen Zulassungen (ETA) für WärmedämmVerbundsystemen (ETICS) wurden darüber informiert, dass nach dem 01.07.2013 keine
ETA´s mehr erteilt werden, bis die ETAG 004 an die Anforderungen der CPR angeglichen
ist.
Rundschreiben v. 25.03.2013
GG-CERT nach Bauproduktenverordnung notifiziert
Nach der Akkreditierung nach DIN EN 45011 konnten wir beim Deutschen Institut für
Bautechnik (DIBt) den Antrag auf Notifizierung stellen, um Tätigkeiten eines unabhängigen
Dritten zur Bewertung und Überprüfung als Produktzertifizierungsstelle und als
Zertifizierungsstelle für die Werkseigene Produktionskontrolle durchführen zu können.
Wir haben inzwischen die Mitteilung des DIBt erhalten, dass wir für die in der Anlage
aufgeführten Bauprodukte notifiziert sind.
Eine bauproduktbezogene Notifizierung ist nur für harmonisierte technische Spezifikationen
(harmonisierte Normen und Europäische Bewertungsdokumente (EADs)) möglich. Die EADs
im Bereich WDVS liegen noch nicht vor, so dass eine Notifizierung daher zum jetzigen
Zeitpunkt nicht möglich ist.
Wir werden die Beantragung beim DIBt dann vornehmen, wenn die relevanten EADs
vorliegen.
Rundschreiben v. 21.03.2013
Der Vorstand der GG-CERT hat 2012 beschlossen, einen neuen Markenauftritt unserer
Organisation in Auftrag zu geben. Angefangen vom Bildzeichen bis zur grafischen und
textlichen Gestaltung der Website soll der Auftritt der GG-CERT an die heutigen Strukturen
und Tätigkeiten angepasst werden.
Unsere gesamten Formulare wie auch dieses Schreiben sind komplett neu grafisch gestaltet
worden. Unseren Internetauftritt finden Sie unter www.gg-cert.de aber auch mit gleichem
Inhalt unter www.gg-cert.eu. Damit soll der internationalen Ausrichtung der GG-CERT
Rechnung getragen werden. Die Ihnen bekannten Mitarbeiter erreichen Sie weiterhin unter
ihren alten Email-Adressen, aber auch für die speziellen Belange der GG-CERT unter den
Adressen
Vorname.Name(at)gg-cert.de.
Die Zeichen (Logos) der GG-CERT für die Verwendung auf Lieferscheinen oder auf Ihrem
Briefpapier können wir Ihnen bis Ende Juni zur Verfügung stellen.
Alle Zertifikate und Urkunden werden nach und nach auf die neue Gestaltung umgestellt,
damit Sie Ihre Zertifizierungen und Beurkundungen möglichst umgehend im neuen „Look“
nutzen können.
Rundschreiben v. 08.01.2013
Die GG-CERT konnte Frau Dr. Rita Kläsener als neue Mitarbeiterin gewinnen. Frau Dr.
Kläsener war nach einem Studium der Geologie und Promotion an der RWTH Aachen als
Beraterin und Auditorin für Qualitäts- bzw. Umweltmanagementsysteme tätig.
Kontinuierliche Qualifizierung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit, zur
Datenschutzbeauftragten und zur Auditorin weiterer Managementsystemstandards (VDA 6.1,
QS 9000, ISO/TS 16949, FEFCO/ESBO, Energiemanagement gemäß DIN EN ISO 50001)
runden ihren bisherigen Werdegang ab.
Rundschreiben v. 07.01.2013
Mit diesem Rundschreiben wurden die Mitglieder und Kunden über die Akkreditierung der
GG-CERT nach DIN EN 45001 informiert. Die Akkreditierung erstreckt sich auf alle Produkte,
für die die GG-CERT bereits als Zertifizierungsstelle tätig war. Damit ist die gesetzliche
Anforderung der Bauproduktenverordnung erfüllt.
Die Akkreditierung schließt auch die Zertifizierung von Bauprodukten nach
Landesbauordnungen ein.