Bestellformular für Transponder/Micro-Chips für noch nicht bei der AQHA registrierte American Quarter Horses Bitte ausgefüllt und unterschrieben an: Deutsche Quarter Horse Association Daimlerstr. 22 63741 Aschaffenburg Deutschland Hinweis: Die bestellten Transponder sind ausschließlich für die unten aufgeführten Pferde zu verwenden. Beim Versand der Transponder vergibt die DQHA für jedes Pferd eine individuelle Transpondernummer. Nicht benötigte Transponder sind an die Geschäftsstelle der DQHA zurückzusenden. e.V. Hiermit bestellen wir Transponder und die nötigen Anträge zur Erstellung von Equidenpässen für nachfolgend aufgeführte Pferde: Fohlen: Geb. Datum: Geb. Land: ___________________ Name der Mutter: ______________________________________ AQHA Reg. Nr. Name des Vaters: ______________________________________ AQHA Reg. Nr. Fohlen: Geb. Datum: Geb. Land: ___________________ Name der Mutter: ______________________________________ AQHA Reg. Nr. Name des Vaters: ______________________________________ AQHA Reg. Nr. Fohlen: Geb. Datum: Geb. Land: ___________________ Name der Mutter: ______________________________________ AQHA Reg. Nr. Name des Vaters: ______________________________________ AQHA Reg. Nr. Fohlen: Geb. Datum: Geb. Land: ___________________ Name der Mutter: ______________________________________ AQHA Reg. Nr. Name des Vaters: ______________________________________ AQHA Reg. Nr. Fohlen: Geb. Datum: Geb. Land: ___________________ Name der Mutter: ______________________________________ AQHA Reg. Nr. Name des Vaters: ______________________________________ AQHA Reg. Nr. Pferdehalter: Name: ________________________________________________ Vorname: ________________________________ Reg. Nr. des Pferdehalters gem. § 26 ViehVerkV (Balis-Nr.): P F L I C H T A N G A B E ! Pferdeeigentümer: Name: ________________________________________________ Vorname: ________________________________ Besteller: Name: ________________________________________________ Vorname: ________________________________ Straße, Hausnr.: ________________________________________ PLZ, Ort: _________________________________ Land: _________________________________________________ DQHA-Mitgliedsnummer: Versand nur an DQHA Mitglieder! Ich bestätige alle Angaben nach bestem Gewissen gemacht zu haben. Die Informationen auf dem „Merkblatt zur Transponderbestellung“ habe ich zur Kenntnis genommen. _____________________________________________________________________________________ Datum, Ort und Unterschrift des Bestellers der Transponder für die aufgeführten Equiden Bezahlung: Die Gebühren entnehmen Sie bitte der jeweils aktuellen Gebührenordnung der Deutschen Quarter Horse Association e.V. Für die Rechnungsstellung verwenden wir Bankverbindung und Zahlungsmodalität analog Ihrer DQHA Mitgliedschaft. Deutsche Quarter Horse Association e.V. ∙ Daimlerstr. 22 ∙ D-63741 Aschaffenburg Telefon: 06021 / 58 459 0 ∙ Telefax: 06021 / 58 459 79 ∙ Internet: www.dqha.de ∙ Email: [email protected] Wichtige Informationen zur DQHA Transponderbestellung: Wofür wird ein Transponder der DQHA benötigt? - Die Ausstellung eines DQHA-Equidenpass ist ausschließlich mit einem von der DQHA ausgegebenem/gesetztem Transponder möglich. Für welche Pferde kann ein Transponder der DQHA bestellt werden? - Transponder der DQHA dürfen nur für in Deutschland geborene Pferde der Rasse „American Quarter Horse“ bestellt und verwendet werden. Wer darf Transponder der DQHA bestellen? - Der Eigentümer oder der Halter des Pferdes. Transponder der DQHA dürfen nur an Mitglieder der DQHA ausgegeben werden. Wie bestelle ich einen Transponder der DQHA? - Füllen Sie das Transponder-Bestellformular gut lesbar und vollständig aus und senden Sie es unterschrieben per Fax, E-Mail oder Post an die Geschäftsstelle der DQHA. Was muss beim Setzen eines Transponders der DQHA beachtet werden? - Beim Versand der Transponder teilt die DQHA jedem Pferd eine individuelle Transpondernummer zu. Das jeweilige Pferd darf ausschließlich mit diesem individuell zugeteilten Transponder gekennzeichnet werden. Die Nutzung der Transponder zur Kennzeichnung anderer Pferde ist nicht zulässig. Nicht benötigte Transponder sind an die Geschäftsstelle der DQHA zurückzusenden. Transponder dürfen nur von einem Tierarzt gesetzt werden. Mein Pferd ist nicht in Deutschland geboren; kann trotzdem ein Transponder der DQHA zugeteilt werden? - Über die Möglichkeit und Voraussetzung der Identifizierung und Erstellung von DQHA-Equidenpässen für in EU-Ländern des räumlichen Tätigkeitsbereichs der DQHA geborene Pferde, halten Sie bitte Rücksprache mit der Zuchtleitung. Was muss sonst noch beachtet werden? - Mikrochips, wie sie für Hunde oder Katzen verwendet werden, sind für die Kennzeichnung von Equiden in Deutschland nicht zulässig. Deutsche Quarter Horse Association e.V. ∙ Daimlerstr. 22 ∙ D-63741 Aschaffenburg Telefon: 06021 / 58 459 0 ∙ Telefax: 06021 / 58 459 79 ∙ Internet: www.dqha.de ∙ Email: [email protected]
© Copyright 2025 ExpyDoc