Newsletter - Kammer der ZiviltechnikerInnen für Steiermark und

Kammer News Juli 2015
Steiermark und Kärnten
ZT Sommerfest 2015 bricht alle Rekorde!
Nicht nur die sommerlich heißen Temperaturen, sondern auch die Zahl der Gäste
beim diesjährigen Sommerfest der ZiviltechnikerInnen Kammer im Schloss Maria
Loretto in Klagenfurt waren rekordverdächtig. Präsident Gerald Fuxjäger und
Vizepräsident Reinhard Hohenwarter konnten zahlreiche Vertreterinnen und
Vertreter aus Politik, Wirtschaft, Verwaltung, und viele KollegInnen begrüßen.
Bürgermeisterin Marie-Luise Mathiaschitz ging in ihrer Begrüßung auf die
Geschichte und Architektur des schönsten Veranstaltungsortes der Stadt
Klagenfurt ein, Landeshauptmann-StVin Gaby Schaunig dankte der
Ziviltechnikerschaft Kärntens für ihre technische Inputs und die gute
Zusammenarbeit, gibt es doch bei ihren Ressorts, wie z.B. im Wohnbau, viele
gemeinsame Anliegen und Berührungspunkte. Für ihr 25 jähriges Berufsjubiläum
wurden die Architekten Wolfgang Leiler aus Villach und Wolfgang Steinegger aus
Graz sowie DI Christian Maletz aus Villach und DI Herbert Martischnig aus
Feldkirchen, beide Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen, geehrt.
Mitverantwortlich für die gute Stimmung war auch die musikalische Betreuung
durch Christian Onitsch. Fotogalerie
Für verbindlich erklärte ÖNORMEN sind „frei“!
Der Verfassungsgerichtshof hat in seiner Entscheidung G 104/2013-10
festgehalten, dass durch die verbindliche Erklärung und die Veröffentlichung im
Bundesgesetzblatt eine ÖNORM Bestandteil jener Rechtsvorschrift wird, die die
Verbindlicherklärung vornimmt. Die für verbindlich erklärte und im
Bundesgesetzblatt veröffentlichte ÖNORM teilt in der Folge auch das
urheberrechtliche Schicksal dieser Rechtsvorschrift; die ÖNORM ist daher ein
freies Werk im Sinne des § 7 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das Urheberrecht
an Werken der Literatur und der Kunst und über verwandte Schutzrechte
(Urheberrechtsgesetz).
Informationen
Vertrag über Architekturleistungen
Die Kammer hat aufgrund intensiver Gespräche mit der LIG Kärnten den Vertrag
über Architekturleistungen überarbeitet und basierend auf dem Leistungsmodell
Objektplanung – Architektur (LM.OA) ein Leistungsbild als Anlage zum Vertrag
verfasst.
Vertrag Architekturleistungen
Ferialarbeit
Viele ZiviltechnikerInnen bieten jungen Leuten (SchülerInnen/StudentInnen) die
Möglichkeit Berufspraxis zu erwerben. Bei den Ferialjobs unterscheidet man
zwischen einem echten Ferialpraktikum, einem Ferialarbeitsverhältnis bzw. einem
Volontariat. Zu beachten ist jedoch, dass die Kriterien eines echten
Ferialpraktikums seitens der GKK sehr eng ausgelegt werden. Es ist im Einzelfall
zu überprüfen, ob diese tatsächlich vorliegen.
Informationen
ORF-Sendereihe AUFBAUEND
Kärnten Heute: Aufbauende Baukultur – Kärntner Landesbaupreis 2014
Der Beitrag wurde bereits im Mai ausgestrahlt und ist nun nachträglich auf der
Homepage der ZT-Kammer zu sehen. Zum Beitrag
Hinweis: Bis 31.7.2015 ist der Bauherrenpreis 2014 der ZV im Architekturhaus
Kärnten zu sehen.
Steiermark Heute: Sanieren von denkmalgeschützten Gebäuden
Der Beitrag vom 26. Juni 2015 ist ebenfalls auf der Homepage der ZT-Kammer zu
sehen. Zum Beitrag
Entscheidungen des OGH
Einspruch bei Verbücherungsverfahren
Im Sonderverfahren (Verbücherung von Straßen-, Weg-, Eisenbahn- und
Wasserbauanlagen) nach den §§ 15 ff Liegenschaftsteilungsgesetz (LiegTeilG)
steht GrundeigentümerInnen und Buchberechtigten im Einspruchsverfahren nach
§ 20 LiegTeilG auch der Einwand offen, ein Einvernehmen läge deshalb nicht vor,
weil eine getroffene Vereinbarung mangels erforderlicher Genehmigung des
Gemeinderates rechtsunwirksam sei.
Näheres zur Entscheidung des OGH finden Sie hier.
ZT haben übliche Branchenkenntnisse zu vertreten
Der OGH stellte in seiner Entscheidung 7 Ob 82/14f fest, dass ZiviltechnikerInnen
regelmäßig als Sachverständige gemäß § 1299 f ABGB anzusehen sind und
einem objektiven Sorgfaltsmaßstab unterliegen, sodass sie die üblichen
Branchenkenntnisse zu vertreten haben. Hiebei ist auf den/die durchschnittliche/n
Fachmann/frau des jeweiligen Fachgebiets abzustellen.
Zum Beitrag.
Aushangpflichtige Gesetze
Eine Reihe von Gesetzen und dazugehörige Verordnungen sind in jeder
Arbeitsstätte an allgemein leicht zugänglicher Stelle auszuhängen.
Diese Gesetze können auch durch geeignete elektronische Datenverarbeitung
oder durch geeignete Telekommunikationsmittel (z.B. PC) zugänglich gemacht
werden. Voraussetzung hiefür ist, dass sämtliche DienstnehmerInnen einen
Bildschirmarbeitsplatz oder einen leicht zugänglichen Internetzugang mit einem
Link zu den aushangpflichtigen Gesetzen zur Verfügung steht.
Informationen
Neue Gesetze
11. Stmk. Grundverkehrsgesetz-Novelle
Das Landesgesetzblatt Nr. 47/2015 befasst sich mit der Novelle zum
Steiermärkischen Grundverkehrsgesetz. Die Grundverkehrsgesetz-Novelle ist
grundsätzlich mit 24. Juni 2015 in Kraft getreten. Die zum Zeitpunkt des
Inkrafttretens anhängigen grundverkehrsbehördlichen Verfahren sind jedoch nach
den bis zum Inkrafttreten dieser Novelle geltenden Bestimmungen zu Ende zu
führen. Informationen
Gewässerschutzverordnung
LGBl. Nr. 40/2015
Die dazugehörigen Anlagen finden Sie hier.
Ziviltechnikerinnen-Tag 25. und 26. September 2015 in Graz
Im Rahmen dieses Ziviltechnikerinnen-Tages ist in Zusammenarbeit mit dem
Bundesdenkmalamt eine Ausstellung geplant, die eine Werkschau von Arbeiten in
historischer Umgebung zeigen soll. Präsentiert werden ausschließlich Projekte
oder Bauten in denkmalgeschützter oder historischer Umgebung, die von
Ziviltechnikerinnen geplant wurden. Die Ausstellung knüpft an den heurigen Titel
„Feuer und Flamme“ des Tags des Denkmals an und wird in Graz im Foyer des
Bundesdenkmalamts bis Mitte Oktober zu sehen sein.
Informationen
Neue Energie für die Raumplanung?
Wege zur Energieraumplanung
Termin: Donnerstag, 8. Oktober 2015, 14.00 bis 18.00 Uhr
Ort: Messe Congress Graz, Messeplatz 1 / Saal 1b, 8010 Graz
Ziel der Veranstaltung „Neue Energie für die Raumplanung“ ist es, an Hand
bereits existierender europäischer und österreichischer Beispiele zu zeigen, wie
sich die Energieraumplanung zukünftig in der gesamten Steiermark auf örtlicher
Ebene verwirklichen lässt.
Programm
Online-Fragebogen für ArchitektInnen
Christine Lechner ersucht für ihre Masterarbeit an der TU Wien um Ihre
Unterstützung: Ihr Online-Fragebogen beschäftigt sich mit der Planungsaufgabe
Einfamilienhaus und richtet sich an alle Architekturschaffenden, unabhängig
davon, ob sie in der Einfamilienhaus-Planung tätig sind oder nicht. Die Ergebnisse
werden voraussichtlich im Herbst dieses Jahres verfügbar sein. Christine Lechner
freut sich auf zahlreiche Teilnahmen und bedankt sich schon im Voraus für Ihre
Beteiligung!
Zur Umfrage
Staatspreis Consulting 2015 - Ingenieurconsulting
Terminübersicht:
Einreichschluss ist Montag, 14. September 2015, 17.00 Uhr, bei der
Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten, 1040 Wien,
Karlsgasse 9/2
Projektvorstellung und Abendempfang: Montag, 05. Oktober 2015
Jury und Jurysitzung: Dienstag, 06. Oktober 2015
Staatspreisverleihung: Erste Bank, 1010 Wien, Petersplatz 7, Freitag, 20.
November 2015
Informationen
Neuer Ziviltechniker
Steiermark:
Am 18.6.2015 wurde
Dipl.-Ing. Salvatore S. Valeskini, Ing.Kons. f. Bauingenieurwesen,
von Landesbaudirektor Dipl.-Ing. Tropper vereidigt.
Kammer Inside
Einen Überblick über das Kammergeschehen im Juni 2015 und die
Terminvorschau für Juli 2015 finden Sie hier:
Termine
ergeht an: alle ZiviltechnikerInnen in der Steiermark und in Kärnten
Newsletter Abmeldung an: [email protected]
Impressum: Kammer der ZiviltechnikerInnen für Steiermark und Kärnten, 8010 Graz, Schönaugasse 7, Tel 0316/826344