Kammer News Juli 2015 Steiermark und Kärnten ZT Sommerfest 2015 bricht alle Rekorde! Nicht nur die sommerlich heißen Temperaturen, sondern auch die Zahl der Gäste beim diesjährigen Sommerfest der ZiviltechnikerInnen Kammer im Schloss Maria Loretto in Klagenfurt waren rekordverdächtig. Präsident Gerald Fuxjäger und Vizepräsident Reinhard Hohenwarter konnten zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Wirtschaft, Verwaltung, und viele KollegInnen begrüßen. Bürgermeisterin Marie-Luise Mathiaschitz ging in ihrer Begrüßung auf die Geschichte und Architektur des schönsten Veranstaltungsortes der Stadt Klagenfurt ein, Landeshauptmann-StVin Gaby Schaunig dankte der Ziviltechnikerschaft Kärntens für ihre technische Inputs und die gute Zusammenarbeit, gibt es doch bei ihren Ressorts, wie z.B. im Wohnbau, viele gemeinsame Anliegen und Berührungspunkte. Für ihr 25 jähriges Berufsjubiläum wurden die Architekten Wolfgang Leiler aus Villach und Wolfgang Steinegger aus Graz sowie DI Christian Maletz aus Villach und DI Herbert Martischnig aus Feldkirchen, beide Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen, geehrt. Mitverantwortlich für die gute Stimmung war auch die musikalische Betreuung durch Christian Onitsch. Fotogalerie Für verbindlich erklärte ÖNORMEN sind „frei“! Der Verfassungsgerichtshof hat in seiner Entscheidung G 104/2013-10 festgehalten, dass durch die verbindliche Erklärung und die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt eine ÖNORM Bestandteil jener Rechtsvorschrift wird, die die Verbindlicherklärung vornimmt. Die für verbindlich erklärte und im Bundesgesetzblatt veröffentlichte ÖNORM teilt in der Folge auch das urheberrechtliche Schicksal dieser Rechtsvorschrift; die ÖNORM ist daher ein freies Werk im Sinne des § 7 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Kunst und über verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz). Informationen Vertrag über Architekturleistungen Die Kammer hat aufgrund intensiver Gespräche mit der LIG Kärnten den Vertrag über Architekturleistungen überarbeitet und basierend auf dem Leistungsmodell Objektplanung – Architektur (LM.OA) ein Leistungsbild als Anlage zum Vertrag verfasst. Vertrag Architekturleistungen Ferialarbeit Viele ZiviltechnikerInnen bieten jungen Leuten (SchülerInnen/StudentInnen) die Möglichkeit Berufspraxis zu erwerben. Bei den Ferialjobs unterscheidet man zwischen einem echten Ferialpraktikum, einem Ferialarbeitsverhältnis bzw. einem Volontariat. Zu beachten ist jedoch, dass die Kriterien eines echten Ferialpraktikums seitens der GKK sehr eng ausgelegt werden. Es ist im Einzelfall zu überprüfen, ob diese tatsächlich vorliegen. Informationen ORF-Sendereihe AUFBAUEND Kärnten Heute: Aufbauende Baukultur – Kärntner Landesbaupreis 2014 Der Beitrag wurde bereits im Mai ausgestrahlt und ist nun nachträglich auf der Homepage der ZT-Kammer zu sehen. Zum Beitrag Hinweis: Bis 31.7.2015 ist der Bauherrenpreis 2014 der ZV im Architekturhaus Kärnten zu sehen. Steiermark Heute: Sanieren von denkmalgeschützten Gebäuden Der Beitrag vom 26. Juni 2015 ist ebenfalls auf der Homepage der ZT-Kammer zu sehen. Zum Beitrag Entscheidungen des OGH Einspruch bei Verbücherungsverfahren Im Sonderverfahren (Verbücherung von Straßen-, Weg-, Eisenbahn- und Wasserbauanlagen) nach den §§ 15 ff Liegenschaftsteilungsgesetz (LiegTeilG) steht GrundeigentümerInnen und Buchberechtigten im Einspruchsverfahren nach § 20 LiegTeilG auch der Einwand offen, ein Einvernehmen läge deshalb nicht vor, weil eine getroffene Vereinbarung mangels erforderlicher Genehmigung des Gemeinderates rechtsunwirksam sei. Näheres zur Entscheidung des OGH finden Sie hier. ZT haben übliche Branchenkenntnisse zu vertreten Der OGH stellte in seiner Entscheidung 7 Ob 82/14f fest, dass ZiviltechnikerInnen regelmäßig als Sachverständige gemäß § 1299 f ABGB anzusehen sind und einem objektiven Sorgfaltsmaßstab unterliegen, sodass sie die üblichen Branchenkenntnisse zu vertreten haben. Hiebei ist auf den/die durchschnittliche/n Fachmann/frau des jeweiligen Fachgebiets abzustellen. Zum Beitrag. Aushangpflichtige Gesetze Eine Reihe von Gesetzen und dazugehörige Verordnungen sind in jeder Arbeitsstätte an allgemein leicht zugänglicher Stelle auszuhängen. Diese Gesetze können auch durch geeignete elektronische Datenverarbeitung oder durch geeignete Telekommunikationsmittel (z.B. PC) zugänglich gemacht werden. Voraussetzung hiefür ist, dass sämtliche DienstnehmerInnen einen Bildschirmarbeitsplatz oder einen leicht zugänglichen Internetzugang mit einem Link zu den aushangpflichtigen Gesetzen zur Verfügung steht. Informationen Neue Gesetze 11. Stmk. Grundverkehrsgesetz-Novelle Das Landesgesetzblatt Nr. 47/2015 befasst sich mit der Novelle zum Steiermärkischen Grundverkehrsgesetz. Die Grundverkehrsgesetz-Novelle ist grundsätzlich mit 24. Juni 2015 in Kraft getreten. Die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens anhängigen grundverkehrsbehördlichen Verfahren sind jedoch nach den bis zum Inkrafttreten dieser Novelle geltenden Bestimmungen zu Ende zu führen. Informationen Gewässerschutzverordnung LGBl. Nr. 40/2015 Die dazugehörigen Anlagen finden Sie hier. Ziviltechnikerinnen-Tag 25. und 26. September 2015 in Graz Im Rahmen dieses Ziviltechnikerinnen-Tages ist in Zusammenarbeit mit dem Bundesdenkmalamt eine Ausstellung geplant, die eine Werkschau von Arbeiten in historischer Umgebung zeigen soll. Präsentiert werden ausschließlich Projekte oder Bauten in denkmalgeschützter oder historischer Umgebung, die von Ziviltechnikerinnen geplant wurden. Die Ausstellung knüpft an den heurigen Titel „Feuer und Flamme“ des Tags des Denkmals an und wird in Graz im Foyer des Bundesdenkmalamts bis Mitte Oktober zu sehen sein. Informationen Neue Energie für die Raumplanung? Wege zur Energieraumplanung Termin: Donnerstag, 8. Oktober 2015, 14.00 bis 18.00 Uhr Ort: Messe Congress Graz, Messeplatz 1 / Saal 1b, 8010 Graz Ziel der Veranstaltung „Neue Energie für die Raumplanung“ ist es, an Hand bereits existierender europäischer und österreichischer Beispiele zu zeigen, wie sich die Energieraumplanung zukünftig in der gesamten Steiermark auf örtlicher Ebene verwirklichen lässt. Programm Online-Fragebogen für ArchitektInnen Christine Lechner ersucht für ihre Masterarbeit an der TU Wien um Ihre Unterstützung: Ihr Online-Fragebogen beschäftigt sich mit der Planungsaufgabe Einfamilienhaus und richtet sich an alle Architekturschaffenden, unabhängig davon, ob sie in der Einfamilienhaus-Planung tätig sind oder nicht. Die Ergebnisse werden voraussichtlich im Herbst dieses Jahres verfügbar sein. Christine Lechner freut sich auf zahlreiche Teilnahmen und bedankt sich schon im Voraus für Ihre Beteiligung! Zur Umfrage Staatspreis Consulting 2015 - Ingenieurconsulting Terminübersicht: Einreichschluss ist Montag, 14. September 2015, 17.00 Uhr, bei der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten, 1040 Wien, Karlsgasse 9/2 Projektvorstellung und Abendempfang: Montag, 05. Oktober 2015 Jury und Jurysitzung: Dienstag, 06. Oktober 2015 Staatspreisverleihung: Erste Bank, 1010 Wien, Petersplatz 7, Freitag, 20. November 2015 Informationen Neuer Ziviltechniker Steiermark: Am 18.6.2015 wurde Dipl.-Ing. Salvatore S. Valeskini, Ing.Kons. f. Bauingenieurwesen, von Landesbaudirektor Dipl.-Ing. Tropper vereidigt. Kammer Inside Einen Überblick über das Kammergeschehen im Juni 2015 und die Terminvorschau für Juli 2015 finden Sie hier: Termine ergeht an: alle ZiviltechnikerInnen in der Steiermark und in Kärnten Newsletter Abmeldung an: [email protected] Impressum: Kammer der ZiviltechnikerInnen für Steiermark und Kärnten, 8010 Graz, Schönaugasse 7, Tel 0316/826344
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