Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!

Die Gesellschaft der Freunde und Förderer der HWP e.V.
Hamburg
informiert über ein
Keine Angst vor dem Studium!
Zahlreiche Initiativen von
Studierenden und Ehemaligen
sowie öffentliche Einrichtungen
unterstützen Sie
mit Vorbereitungskursen
zur Aufnahmeprüfung
und auch später
während des Studiums.
Habe Mut, dich deines eigenen
Verstandes zu bedienen!
Immanuel Kant
am Department Wirtschaft und Politik
in der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
der Universität Hamburg
Bewerbungsunterlagen
Weitere Informationen über die Prüfung, die
Bewerbungsunterlagen und den Studiengang
erhalten Sie jederzeit bei den Mitarbeiter/Innen
der Zulassungsstelle der
Universität Hamburg
Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
Department Wirtschaft und Politik
Von-Melle-Park 9 20146 Hamburg
Telefon: 040 – 428 38 -21 98 oder -2203
www.hwp-hamburg.de
artwork: lzdesign.de
Gesellschaft der Freunde und Förderer der HWP e.V.
Von-Melle-Park 9 20146 Hamburg
Telefon: 040 – 47 19 31 51 Fax: 040 – 47 19 31 41
www.gdff.de [email protected]
Die Aufnahmeprüfung
bes teht aus z wei Teilen:
Das Studium
Das Studium ist fachübergreifend (interdisziplinär)
und hat ein studienbegleitendes Prüfungssystem,
d.h. die Prüfungsleistungen sind fortlaufend am
Ende eines jeden Semesters zu erbringen.
Ein Teilzeitstudium ist möglich.
Am Ende des 6-semestrigen Studiums steht
eine Bachelor-Arbeit; sie führt zum akademischen
Abschluss als
Bachelor of Arts mit dem Schwerpunkt in
Betriebswirtschaftslehre
Bachelor of Arts mit dem Schwerpunkt in
Soziologie
Bachelor of Arts mit dem Schwerpunkt in
Volkswirtschaftlehre
Am Department studieren kann man entweder
mit Abitur oder nach einer bestandenen Aufnahmeprüfung.
Zur Aufnahmeprüfung zugelassen wird, wer
eine praktische Berufsausbildung abgeschlossen hat
oder
eine mindestens 4-jährige Berufstätigkeit
nachweist
oder
eine mindestens 4-jährige vergleichbare Tätigkeit nachweist, wobei eine Tätigkeit in Familie oder
Haushalt als vergleichbar anerkannt werden kann.
Hier müssen die Bewerber/Innen nachweisen,
dass sie in der Lage sind,
den wesentlichen Inhalt eines mündlichen
Vortrages zu erfassen und systematisch
wiederzugeben,
den wesentlichen Inhalt eines schriftlich vorlie-
genden Textes zu erfassen und systematisch
wiederzugeben,
einen schriftlich vorliegenden Text kritisch zu
analysieren und sich durch Beantwortung
konkreter Fragen mit dem Inhalt des Textes
auseinander zu setzen,
Fragen zur Allgemeinbildung (Wirtschaft, Politik und Gesellschaft) zu beantworten.
Die Aufnahmeprüfungen
b)Die mündliche Prüfung
finden im März und September eines jeden
Jahres statt.
Sie ist eine Einzelprüfung und dauert ca. 30 Minuten.
Zu Beginn halten die Bewerber/Innen einen Vortrag
zu einem selbst gewählten Thema aus den Bereichen
Wirtschaft, Politik oder Gesellschaft, der 10 Minuten
nicht überschreiten soll. Stichworte können beim
Vortrag verwendet werden.
Bewerbungen
Bachelor of Arts mit dem Schwerpunkt in
Wirtschafts- und Arbeitsrecht
a)Die schriftliche Prüfung
müssen für die März-Prüfung
spätestens am 15. Januar,
für die September-Prüfung
spätestens am 15. Juli eingegangen sein.
Adresse umseitig
In allen Prüfungsteilen wird zugleich festgestellt, ob
die Bewerber/Innen über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen und in der Lage sind, mathematische
bzw. quantitative Zusammenhänge zu erkennen.
Jeder Prüfling erfährt unmittelbar nach der mündlichen Prüfung, ob diese erfolgreich war.