Die Gesellschaft der Freunde und Förderer der HWP e.V. Hamburg informiert über ein Keine Angst vor dem Studium! Zahlreiche Initiativen von Studierenden und Ehemaligen sowie öffentliche Einrichtungen unterstützen Sie mit Vorbereitungskursen zur Aufnahmeprüfung und auch später während des Studiums. Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen! Immanuel Kant am Department Wirtschaft und Politik in der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der Universität Hamburg Bewerbungsunterlagen Weitere Informationen über die Prüfung, die Bewerbungsunterlagen und den Studiengang erhalten Sie jederzeit bei den Mitarbeiter/Innen der Zulassungsstelle der Universität Hamburg Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Department Wirtschaft und Politik Von-Melle-Park 9 20146 Hamburg Telefon: 040 – 428 38 -21 98 oder -2203 www.hwp-hamburg.de artwork: lzdesign.de Gesellschaft der Freunde und Förderer der HWP e.V. Von-Melle-Park 9 20146 Hamburg Telefon: 040 – 47 19 31 51 Fax: 040 – 47 19 31 41 www.gdff.de [email protected] Die Aufnahmeprüfung bes teht aus z wei Teilen: Das Studium Das Studium ist fachübergreifend (interdisziplinär) und hat ein studienbegleitendes Prüfungssystem, d.h. die Prüfungsleistungen sind fortlaufend am Ende eines jeden Semesters zu erbringen. Ein Teilzeitstudium ist möglich. Am Ende des 6-semestrigen Studiums steht eine Bachelor-Arbeit; sie führt zum akademischen Abschluss als Bachelor of Arts mit dem Schwerpunkt in Betriebswirtschaftslehre Bachelor of Arts mit dem Schwerpunkt in Soziologie Bachelor of Arts mit dem Schwerpunkt in Volkswirtschaftlehre Am Department studieren kann man entweder mit Abitur oder nach einer bestandenen Aufnahmeprüfung. Zur Aufnahmeprüfung zugelassen wird, wer eine praktische Berufsausbildung abgeschlossen hat oder eine mindestens 4-jährige Berufstätigkeit nachweist oder eine mindestens 4-jährige vergleichbare Tätigkeit nachweist, wobei eine Tätigkeit in Familie oder Haushalt als vergleichbar anerkannt werden kann. Hier müssen die Bewerber/Innen nachweisen, dass sie in der Lage sind, den wesentlichen Inhalt eines mündlichen Vortrages zu erfassen und systematisch wiederzugeben, den wesentlichen Inhalt eines schriftlich vorlie- genden Textes zu erfassen und systematisch wiederzugeben, einen schriftlich vorliegenden Text kritisch zu analysieren und sich durch Beantwortung konkreter Fragen mit dem Inhalt des Textes auseinander zu setzen, Fragen zur Allgemeinbildung (Wirtschaft, Politik und Gesellschaft) zu beantworten. Die Aufnahmeprüfungen b)Die mündliche Prüfung finden im März und September eines jeden Jahres statt. Sie ist eine Einzelprüfung und dauert ca. 30 Minuten. Zu Beginn halten die Bewerber/Innen einen Vortrag zu einem selbst gewählten Thema aus den Bereichen Wirtschaft, Politik oder Gesellschaft, der 10 Minuten nicht überschreiten soll. Stichworte können beim Vortrag verwendet werden. Bewerbungen Bachelor of Arts mit dem Schwerpunkt in Wirtschafts- und Arbeitsrecht a)Die schriftliche Prüfung müssen für die März-Prüfung spätestens am 15. Januar, für die September-Prüfung spätestens am 15. Juli eingegangen sein. Adresse umseitig In allen Prüfungsteilen wird zugleich festgestellt, ob die Bewerber/Innen über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen und in der Lage sind, mathematische bzw. quantitative Zusammenhänge zu erkennen. Jeder Prüfling erfährt unmittelbar nach der mündlichen Prüfung, ob diese erfolgreich war.
© Copyright 2024 ExpyDoc