amtsblatt - Kreis Borken

AMTSBLATT
für den Kreis Borken
Herausgeber: Der Landrat des Kreises Borken
Jahrgang:
Ausgabe:
Datum:
Datum
23.03.2016
01.04.2016
05.04.2016
22.03.2016
30.03.2016
01.04.2016
04.04.2016
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8/2016
05.04.2016
Inhalt
Benachrichtigungen über öffentliche Zustellungen
Hinweis auf die Bekanntmachung der Satzung für den niederländischdeutschen Zweckverband EUREGIO und der Änderung der Satzung durch
die Bezirksregierung Münster
Aufgebote von Sparurkunden der Sparkasse Westmünsterland
Benachrichtigungen über öffentliche
Zustellungen
Herrn Siegfried Belting, geboren am 01.03.1969
in Anholt j. Isselburg, zuletzt wohnhaft in 46414
Rhede, Barloer Straße 36, ist ein Bescheid vom
21.03.2016, Aktenzeichen BOR-SB693 und
BOR-M1881, zuzustellen.
Der Aufenthalt des Betroffenen ist allgemein
unbekannt. Deshalb wird der Bescheid öffentlich
zugestellt.
Der Bescheid kann auf meiner Dienststelle in
Borken, Burloer Str. 93, Zulassungsstelle,
Erdgeschoss, eingesehen und von dem
Betroffenen in Empfang genommen werden. Er
gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser
Veröffentlichung zwei Wochen vergangen sind.
Rechtsgrundlage:
§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land
Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz –
LZG NRW) vom 7. März 2006 (GV NRW S. 94) in
der zurzeit geltenden Fassung. Durch diese
öffentliche Zustellung können Fristen in Gang
gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.
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Sofern der Bescheid eine Ladung zu dem Termin
enthält, kann dessen Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben.
46325 Borken, 23.03.2016
Kreis Borken
Der Landrat
Fachbereich Verkehr
Im Auftrag
Kathmann
Frau Anna Krasinska, geboren am 13.10.1971 in
Brodnica, zuletzt wohnhaft in 46354 Südlohn,
Mühlenkamp 13 b,
ist ein Bescheid vom 01.04.2016, Aktenzeichen
51.20.UV.28554, zuzustellen.
Der Aufenthalt der Betroffenen ist allgemein
unbekannt. Deshalb wird der Bescheid öffentlich
zugestellt.
Der Bescheid kann auf meiner Dienststelle in
Borken, Burloer Str. 93, Zimmer 2229, Etage 2A,
eingesehen und von der Betroffenen in Empfang
genommen werden. Er gilt als zugestellt, wenn
seit dem Tag dieser Veröffentlichung zwei
Wochen vergangen sind.
Das Amtsblatt für den Kreis Borken liegt bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen zur kostenlosen Mitnahme aus und ist über
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Anforderungen richten Sie bitte an die Kreisverwaltung Borken - Stabsstelle -, Burloer Straße 93, 46325 Borken.
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Amtsblatt für den Kreis Borken
Rechtsgrundlage:
§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land
Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz –
LZG NRW) vom 7. März 2006 (GV NRW S. 94) in
der zurzeit geltenden Fassung. Durch diese
öffentliche Zustellung können Fristen in Gang
gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Sofern der Bescheid eine
Ladung zu dem Termin enthält, kann dessen
Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben.
05.04.2016
fordert den Inhaber der Urkunde auf, spätestens
bis zum 22.06.2016 seine Rechte unter Vorlage
der obigen Sparurkunde anzumelden.
Sollten bis zu diesem Termin keine Ansprüche
geltend gemacht werden, wird die Urkunde für
kraftlos erklärt.
Ahaus / Dülmen, den 22.03.2016
SPARKASSE WESTMÜNSTERLAND
gez. Der Vorstand
46325 Borken, 01.04.2016
Kreis Borken
Der Landrat
Fachbereich Jugend und Familie
Der Gläubiger der bei der Sparkasse Westmünsterland mit der Nr. 347067324 geführten
Spareinlage beantragt das Aufgebot der hierüber
ausgestellten Sparurkunde.
Im Auftrag
Steiner
Die
Hinweis auf die Bekanntmachung der
Satzung für den niederländischdeutschen Zweckverband EUREGIO
und der Änderung der Satzung durch
die Bezirksregierung Münster
SPARKASSE WESTMÜNSTERLAND
fordert den Inhaber der Urkunde auf, spätestens
bis zum 30.06.2016 seine Rechte unter Vorlage
der obigen Sparurkunde anzumelden.
Sollten bis zu diesem Termin keine Ansprüche
geltend gemacht werden, wird die Urkunde für
kraftlos erklärt.
Die Satzung für den niederländisch-deutschen
Zweckverband
EUREGIO
sowie
deren
Genehmigung vom 04.12.2015 durch die
Bezirksregierung Münster sind im Amtsblatt für
den Regierungsbezirk Münster Nr. 51 vom
18.12.2015 auf den Seiten 465 – 473
veröffentlicht.
Ahaus / Dülmen, den 30.03.2016
SPARKASSE WESTMÜNSTERLAND
gez. Der Vorstand
Zudem sind die Änderung der Satzung für den
niederländisch-deutschen
Zweckverband
EUREGIO sowie deren Genehmigung vom
17.03.2016 durch die Bezirksregierung Münster
im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Münster
Nr. 12 vom 25.03.2016 auf den Seiten 81 - 87.
Der Gläubiger der bei der Sparkasse Westmünsterland mit der Nr. 38223756 *
geführten Spareinlage beantragt das Aufgebot
der hierüber ausgestellten Sparurkunde.
* (Ggf. ausgestellt unter der Nummer: 38223756,
BLZ 401 540 06 )
Dieser Hinweis erfolgt unter Bezugnahme auf
§ 11 Abs. 1 GkG NRW (Gesetz über kommunale
Gemeinschaftsarbeit Nordrhein-Westfalen).
Die
SPARKASSE WESTMÜNSTERLAND
Borken, 05.04.2016
fordert den Inhaber der Urkunde auf, spätestens
bis zum 01.07.2016 seine Rechte unter Vorlage
der obigen Sparurkunde anzumelden.
Kreis Borken
Der Landrat
Dr. Kai Zwicker
Sollten bis zu diesem Termin keine Ansprüche
geltend gemacht werden, wird die Urkunde für
kraftlos erklärt.
Aufgebote von Sparurkunden der
Sparkasse Westmünsterland
Ahaus / Dülmen, den 01.04.2016
Der Gläubiger der bei der Sparkasse Westmünsterland mit der Nr. 300091618 geführten
Spareinlage beantragt das Aufgebot der hierüber
ausgestellten Sparurkunde.
SPARKASSE WESTMÜNSTERLAND
gez. Der Vorstand
Die
SPARKASSE WESTMÜNSTERLAND
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Amtsblatt für den Kreis Borken
Der Gläubiger der bei der Sparkasse Westmünsterland mit der Nr. 335033874 geführten
Spareinlage beantragt das Aufgebot der hierüber
ausgestellten Sparurkunde.
Die
SPARKASSE WESTMÜNSTERLAND
fordert den Inhaber der Urkunde auf, spätestens
bis zum 04.07.2016 seine Rechte unter Vorlage
der obigen Sparurkunde anzumelden.
Sollten bis zu diesem Termin keine Ansprüche
geltend gemacht werden, wird die Urkunde für
kraftlos erklärt.
Ahaus / Dülmen, den 04.04.2016
SPARKASSE WESTMÜNSTERLAND
gez. Der Vorstand
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05.04.2016