AMTSBLATT für den Kreis Borken Herausgeber: Der Landrat des Kreises Borken Jahrgang: Ausgabe: Datum: Datum 23.03.2016 01.04.2016 05.04.2016 22.03.2016 30.03.2016 01.04.2016 04.04.2016 42 8/2016 05.04.2016 Inhalt Benachrichtigungen über öffentliche Zustellungen Hinweis auf die Bekanntmachung der Satzung für den niederländischdeutschen Zweckverband EUREGIO und der Änderung der Satzung durch die Bezirksregierung Münster Aufgebote von Sparurkunden der Sparkasse Westmünsterland Benachrichtigungen über öffentliche Zustellungen Herrn Siegfried Belting, geboren am 01.03.1969 in Anholt j. Isselburg, zuletzt wohnhaft in 46414 Rhede, Barloer Straße 36, ist ein Bescheid vom 21.03.2016, Aktenzeichen BOR-SB693 und BOR-M1881, zuzustellen. Der Aufenthalt des Betroffenen ist allgemein unbekannt. Deshalb wird der Bescheid öffentlich zugestellt. Der Bescheid kann auf meiner Dienststelle in Borken, Burloer Str. 93, Zulassungsstelle, Erdgeschoss, eingesehen und von dem Betroffenen in Empfang genommen werden. Er gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Veröffentlichung zwei Wochen vergangen sind. Rechtsgrundlage: § 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW) vom 7. März 2006 (GV NRW S. 94) in der zurzeit geltenden Fassung. Durch diese öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Seite 1 2 2 3 Sofern der Bescheid eine Ladung zu dem Termin enthält, kann dessen Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben. 46325 Borken, 23.03.2016 Kreis Borken Der Landrat Fachbereich Verkehr Im Auftrag Kathmann Frau Anna Krasinska, geboren am 13.10.1971 in Brodnica, zuletzt wohnhaft in 46354 Südlohn, Mühlenkamp 13 b, ist ein Bescheid vom 01.04.2016, Aktenzeichen 51.20.UV.28554, zuzustellen. Der Aufenthalt der Betroffenen ist allgemein unbekannt. Deshalb wird der Bescheid öffentlich zugestellt. Der Bescheid kann auf meiner Dienststelle in Borken, Burloer Str. 93, Zimmer 2229, Etage 2A, eingesehen und von der Betroffenen in Empfang genommen werden. Er gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Veröffentlichung zwei Wochen vergangen sind. Das Amtsblatt für den Kreis Borken liegt bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen zur kostenlosen Mitnahme aus und ist über den Internetauftritt des Kreises Borken (www.kreis-borken.de) abrufbar. Einzellieferung erfolgt gegen Portoerstattung oder kostenlos per E-Mail. Das Amtsblatt kann auch laufend per E-Mail bezogen werden. Dieses Angebot ist kostenlos. Auf dem Postwege ist ein laufender Bezug im Jahresabonnement gegen ein Entgelt von 40,00 € möglich. Anforderungen richten Sie bitte an die Kreisverwaltung Borken - Stabsstelle -, Burloer Straße 93, 46325 Borken. 8 Amtsblatt für den Kreis Borken Rechtsgrundlage: § 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW) vom 7. März 2006 (GV NRW S. 94) in der zurzeit geltenden Fassung. Durch diese öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Sofern der Bescheid eine Ladung zu dem Termin enthält, kann dessen Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben. 05.04.2016 fordert den Inhaber der Urkunde auf, spätestens bis zum 22.06.2016 seine Rechte unter Vorlage der obigen Sparurkunde anzumelden. Sollten bis zu diesem Termin keine Ansprüche geltend gemacht werden, wird die Urkunde für kraftlos erklärt. Ahaus / Dülmen, den 22.03.2016 SPARKASSE WESTMÜNSTERLAND gez. Der Vorstand 46325 Borken, 01.04.2016 Kreis Borken Der Landrat Fachbereich Jugend und Familie Der Gläubiger der bei der Sparkasse Westmünsterland mit der Nr. 347067324 geführten Spareinlage beantragt das Aufgebot der hierüber ausgestellten Sparurkunde. Im Auftrag Steiner Die Hinweis auf die Bekanntmachung der Satzung für den niederländischdeutschen Zweckverband EUREGIO und der Änderung der Satzung durch die Bezirksregierung Münster SPARKASSE WESTMÜNSTERLAND fordert den Inhaber der Urkunde auf, spätestens bis zum 30.06.2016 seine Rechte unter Vorlage der obigen Sparurkunde anzumelden. Sollten bis zu diesem Termin keine Ansprüche geltend gemacht werden, wird die Urkunde für kraftlos erklärt. Die Satzung für den niederländisch-deutschen Zweckverband EUREGIO sowie deren Genehmigung vom 04.12.2015 durch die Bezirksregierung Münster sind im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Münster Nr. 51 vom 18.12.2015 auf den Seiten 465 – 473 veröffentlicht. Ahaus / Dülmen, den 30.03.2016 SPARKASSE WESTMÜNSTERLAND gez. Der Vorstand Zudem sind die Änderung der Satzung für den niederländisch-deutschen Zweckverband EUREGIO sowie deren Genehmigung vom 17.03.2016 durch die Bezirksregierung Münster im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Münster Nr. 12 vom 25.03.2016 auf den Seiten 81 - 87. Der Gläubiger der bei der Sparkasse Westmünsterland mit der Nr. 38223756 * geführten Spareinlage beantragt das Aufgebot der hierüber ausgestellten Sparurkunde. * (Ggf. ausgestellt unter der Nummer: 38223756, BLZ 401 540 06 ) Dieser Hinweis erfolgt unter Bezugnahme auf § 11 Abs. 1 GkG NRW (Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit Nordrhein-Westfalen). Die SPARKASSE WESTMÜNSTERLAND Borken, 05.04.2016 fordert den Inhaber der Urkunde auf, spätestens bis zum 01.07.2016 seine Rechte unter Vorlage der obigen Sparurkunde anzumelden. Kreis Borken Der Landrat Dr. Kai Zwicker Sollten bis zu diesem Termin keine Ansprüche geltend gemacht werden, wird die Urkunde für kraftlos erklärt. Aufgebote von Sparurkunden der Sparkasse Westmünsterland Ahaus / Dülmen, den 01.04.2016 Der Gläubiger der bei der Sparkasse Westmünsterland mit der Nr. 300091618 geführten Spareinlage beantragt das Aufgebot der hierüber ausgestellten Sparurkunde. SPARKASSE WESTMÜNSTERLAND gez. Der Vorstand Die SPARKASSE WESTMÜNSTERLAND Seite 2 8 Amtsblatt für den Kreis Borken Der Gläubiger der bei der Sparkasse Westmünsterland mit der Nr. 335033874 geführten Spareinlage beantragt das Aufgebot der hierüber ausgestellten Sparurkunde. Die SPARKASSE WESTMÜNSTERLAND fordert den Inhaber der Urkunde auf, spätestens bis zum 04.07.2016 seine Rechte unter Vorlage der obigen Sparurkunde anzumelden. Sollten bis zu diesem Termin keine Ansprüche geltend gemacht werden, wird die Urkunde für kraftlos erklärt. Ahaus / Dülmen, den 04.04.2016 SPARKASSE WESTMÜNSTERLAND gez. Der Vorstand Seite 3 05.04.2016
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