Bulletin_01_vom_05_01_2016

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Staatskanzlei
Rathaus
8750 Glarus
Aus den Verhandlungen des Regierungsrates vom 5. Januar 2016
Revision Personalgesetz – Ergänzender Bericht
Dem Landrat wird zuhanden der 2. Lesung des Personalgesetzes ein ergänzender Bericht
unterbreitet.
Nach nochmaliger Überprüfung hält der Regierungsrat an seiner Fassung bezüglich Wiedereingliederung von erkrankten oder behinderten Arbeitnehmern fest. Ein expliziter Budgetvorbehalt ist diesbezüglich, wie er im Landrat gefordert wurde, nicht notwendig, da dieser bereits im Finanzhaushaltgesetz besteht.
Einverstanden ist der Regierungsrat mit einer beantragten Änderung, wonach eine Anlaufund Meldestelle nur noch extern auf Mandatsbasis geschaffen werden kann. Die neue Formulierung lautet: „Zur Meldung von Konflikten und Missbräuchen am Arbeitsplatz bezeichnet
der Regierungsrat eine unabhängige verwaltungsexterne Anlauf- und Meldestelle.“ Dies entspricht der heutigen Lösung, jedoch müssen die grundlegenden Bestimmungen (Organisation, Geheimhaltungspflicht) im Gesetz festgehalten werden.
Im Weiteren informiert er über die Praxis bei Stellenbesetzungen, die nicht öffentlich ausgeschrieben werden. Im Übrigen hält er an der Fassung des Personalgesetzes gemäss erster
Lesung fest.
Hochwasserschutzprojekt Linth 2000
Von der Schlussabrechnung des Hochwasserschutzprojekts Linth 2000 (Escher- und Linthkanal) wird Kenntnis genommen.
Das Projekt Hochwasserschutz Linth 2000 war die erste Gesamtsanierung des Linthwerks.
Die Planungs- und Bauzeit dauerte von 1998 bis 2013. An den Kosten von rund 127 Mio.
Franken beteiligten sich die Linthkantone Schwyz, Zürich, St. Gallen und Glarus entsprechend dem Kostenteiler des Konkordatsvertrages sowie der Bund. Der Anteil des Kantons
Glarus beläuft sich auf 25 Prozent.
Die Linthkommission hat die von den Revisoren der Linthkantone geprüfte Schlussabrechnung des Projekts Hochwasserschutz Linth 2000 im Betrage von 126‘990‘100 Franken an
ihrer Sitzung vom 11. September 2015 genehmigt. Anschliessend wurde das Gesamtprojekt
mit dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) abgerechnet. Der Bund subventioniert das Projekt
mit 52‘770‘900 Franken. Dies entspricht einem mittleren Subventionssatz von 41,55 Prozent.
Da das Projekt unter Berücksichtigung der etwas höheren Bundesbeiträge erfreulicherweise
rund 711‘300 Franken unter dem Kostenvoranschlag abschloss, erhält der Kanton Glarus
eine Rückzahlung von 177‘700 Franken. Der definitive Beitrag beträgt für den Kanton Glarus
18‘554‘800 Franken.
Amtliche Vermessung
Die Arbeiten der Erneuerung von Los 7 der Gemeinde Glarus Nord, Grundbuch Mollis, werden genehmigt und für rechtskräftig erklärt. Die Gesamtkosten betragen 375‘550 Franken,
der Bundesbeitrag beläuft sich auf rund 100‘450 Franken. Die Restkosten von je 137‘550
Franken zulasten des Kantons und der Gemeinde Glarus Nord werden genehmigt.
Näfelser Fahrt 2016
Für die Fahrtsfeier 2016, welche am Donnerstag, 7. April, stattfindet, werden bestimmt:
– als Fahrtsredner: Röbi Marti, Landammann, Riedern;
– als Fahrtsprediger: Pfarrer Ulrich Knöpfel, Obstalden.
Personelles
Durch die Departemente wurden angestellt:
- Sandro Caroppo, Ennenda, als kaufmännischer Angestellter in der Abteilung
Volksschule, mit einem Pensum von 80 Prozent und Stellenantritt per 1. Februar 2016;
- Cornelia Hefti-Thoma, Näfels, als kaufmännische Angestellte beim RAV, mit einem Pensum von 50 Prozent und Stellenantritt per 18. Januar 2016;
- Reto Hürlimann, Ennenda, als technischer Sachbearbeiter bei der Fachstelle Zivilschutz,
per 1. März 2016.
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