Presseinformation Rhein-Neckar

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Datum
2016-02-19
Landtagswahl 2016: Alle Stimmzettel im Rhein-Neckar-Kreis sind als Tasthilfe
für Blinde und Sehbehinderte mit einer Lochung oben rechts versehen
Bürgerinnen und Bürger des Rhein-Neckar-Kreises, die bereits ihren Stimmzettel erhalten haben, weil sie per Briefwahl bei der Landtagswahl abstimmen möchten, haben
es sicherlich schon bemerkt: Die amtlichen Stimmzettel sind oben rechts mit einer Lochung versehen. Dies ist jedoch weder ein Fehler noch sind die Stimmzettel dadurch
ungültig, stellt das für die Wahl im Landkreis zuständige Kommunalrechtsamt des
Rhein-Neckar-Kreises klar.
Die Lochungen sind auf allen Stimmzetteln, insgesamt rund 450.000 für die vier Wahlkreise 37 (Wiesloch), 39 (Weinheim), 40 (Schwetzingen) und 41 (Sinsheim), vorhanden – egal ob per Briefwahl oder am Wahltag selbst (Sonntag, 13. März) gewählt wird.
Hintergrund dieser Maßnahme sind eine Empfehlung der Landeswahlleiterin und eine
Bitte des badischen Blinden- und Sehbehindertenvereins, die Stimmzettel im RheinNeckar-Kreis durchgängig mit einer Lochung oben rechts zu versehen. Dies stellt eine
Tasthilfe für Blinde und Sehbehinderte dar, die dadurch selbständig erkennen können,
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wo am Stimmzettel oben und unten und wo rechts und links ist. Damit sind diese Personen in der Lage, den Stimmzettel ohne Hilfe in die entsprechende Wahlschablone
einzulegen und zu wählen.
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Landtagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an. Der Stimmzettel wird dabei in die Wahlschablone eingelegt. Die Felder für die
„Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird – ebenfalls kostenlos – eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CDPlayern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt.
Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen. Schablone und
CD können unter der Telefonnummer 0761/36122 angefordert werden.
Bildunterschrift zum Anhang:
Alle amtlichen Stimmzettel in den vier Wahlkreisen des Rhein-Neckar-Kreises sind
oben rechts mit einer Lochung versehen. Diese stellt eine Tasthilfe für Blinde und
Sehbehinderte dar. Bildquelle: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis