Vollzug des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG)

Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Wasserrechtsamt
69123 Heidelberg, Kurpfalzring 106
Vollzug des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG)
- Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 19 Abs. 2 UVwG zur Durchführung eines Scoping-Termines im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung zur geplanten Rohstoffgewinnung der Heinrich Krieger KG, Neckarsteinach, im Gewann „Entenpfuhl“, auf
Gemarkung Schwetzingen -
Die Heinrich Krieger KG, Neckarsteinach, plant zur Deckung des regionalen Baustoffbedarfs
in der Metropolregion Rhein-Neckar den Neuaufschluss einer Abbaustätte zur Kies- und
Sandgewinnung auf der Gemarkung Schwetzingen (Rhein-Neckar-Kreis) im Gewann „Entenpfuhl“.
Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis als zuständige Planfeststellungsbehörde wurde gebeten, vor Einleitung des Planfeststellungsverfahrens Inhalt und Umfang der voraussichtlich
beizubringenden Unterlagen über die Umweltauswirkungen zu ermitteln.
Zur Ermittlung der für die zu treffenden Entscheidungen erforderlichen Unterlagen wird Termin bestimmt auf
Donnerstag, den 10.03.2016 um 09:30 Uhr
im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis,
Großer Sitzungssaal, 5. Stock,
Kurfürstenanlage 38-40, 69115 Heidelberg.
Dieser Scoping-Termin dient zur Klärung der Frage, ob der vorgeschlagene Umfang an Unterlagen genügt, ob Unterlagen entfallen können oder ob darüber hinausgehende Untersuchungen oder Unterlagen aufgrund von Besonderheiten der geplanten Maßnahme erforderlich sind.
Die Besprechung ist öffentlich, soweit nicht geheimhaltungsbedürftige Tatsachen zur Sprache kommen und ein Besprechungsteilnehmer den Ausschluss der Öffentlichkeit beantragt
oder die Behörde den Ausschluss von Amts wegen anordnet.
Heidelberg, den 15.02.2016
Hilmar Kühn