Amtsblatt der Stadt Werdau Werdau Königswalde Langenhessen Leubnitz Steinpleis 14. Januar 2016 Nr. 1 | 6. Jahrgang Inhaltsverzeichnis Bekanntmachungen der Stadtverwaltung Werdau................. S. 2 Bekanntmachungen des Landratsamtes Zwickau ............... S. 9 Veranstaltungen... S. 9 Werdauer Markttermine..... S. 10 i Weitere Meldungen ...........................S. 11 Halbzeit bei den Hochwasserbeseitigungen Die Stadtverwaltung Werdau hat für Beseitigung von Hochwasserschäden einen umfassenden Wiederaufbauplan aufgestellt. Dieser beinhaltet rund 50 Maßnahmen, von denen 22 bereits umgesetzt und 22 noch zu realisieren sind. Für die Kostenübernahme wurden Fördermittel beantragt. Die Projekte belaufen sich auf einen Gesamtwert in Höhe von 15 Millionen Euro. Um den straffen Zeitplan einzuhalten, muss die Schlagzahl bei der Umsetzung in 2016 gegenüber dem Vorjahr nochmals gesteigert werden. Bis Ende 2017 müssen alle Maßnahmen abgeschlossen sein. Die Fördermittelvergabe bringt oft lange Prüfungszeiten mit sich. Auch die Verkehrsführung und die entsprechenden Umleitungen sind eine nicht zu unterschätzende Aufgabe. Aktuell laufen die Vergabeverfahren für die Dorfstraße in Langenhessen von der Kirchschulstraße bis zum Schulberg, die Stützwand am Leubnitzer Bach zwischen Rathausbrücke und Brücke Siedlung, die Poststraße mit anschl. Stützwand unterstrom und für die Brücke an der Gabelsberger Straße. In Vorbereitung sind der Waldfriedhof, die Stützwand Leubnitzer Bach unterstrom Pfefferbrücke, der Widerlagerschutz an der Brücke Unterer Anger sowie an der Ischtbrücke in Langenhessen und die Gewässerinstandsetzung am Leubnitzbach. Auch mit den Maßnahmen Gewässerinstandsetzung am Fraureuther Graben sowie am Wehr am Neumarker Bach und mit dem Durchlass am Heideweg Leubnitz Forst soll demnächst begonnen werden. www.werdau.de Anzeige 2 Stadt Werdau | Amts- und Mitteilungsblatt 14. Januar 2016 Die zunehmenden Anfeindungen und Bedrohungen von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern im Landkreis Zwickau sind Anlass für folgende Erklärung. Respekt Bürgermeisterinnen und Bürgermeister werden von ihren Bürgerinnen und Bürgern direkt gewählt. Als Hauptverwaltungsbeamte leiten sie die Verwaltung gemäß den Prinzipen des modernen Rechtsstaates. Rechtsstaatlichkeit bedeutet, dass sie in ihrem Handeln an Recht und Gesetz gebunden sind, mit dem Ziel der Gewährleistung von Menschenwürde, Freiheit, Gerechtigkeit und Rechtssicherheit. Die in Deutschland und der Europäischen Union Schutz suchenden Menschen verdeutlichen uns, was unsere Besonderheit und Attraktivität ausmacht: Wir sind ein Ort der Zivilisation, da wir unser Zusammenleben in Frieden und Freiheit gestalten. Wir haben die Gewalt durch das Recht ersetzt. „Recht statt Gewalt“ - so lässt sich das auf eine Kurzformel bringen. Deshalb sagen wir: Wo Gewalt ausbricht, bedroht sie die grundlegenden Errungenschaften unserer Zivilisation, und wo sie triumphiert, zerstört sie diese Grundlagen. Auch für Sachsen gilt seit 25 Jahren, dass sich die freiheitliche Ordnung durchgesetzt hat. Die Öffentlichkeit diskutiert über alles. Niemand kommt ins Gefängnis, weil er denkt, was er denkt. Konflikte werden nicht unterdrückt. Sie werden offen ausgetragen und entschieden. Unsere freiheitliche Ordnung sorgt dafür, dass Konflikte in jenen Spielregeln friedlich ausgetragen werden, die das Recht bereitstellt - und dass sie entschieden werden nach den demokratischen Mehrheitsregeln. Ohne den Wert des Respekts ist das nicht möglich, d. h. die Achtung, die jeder Mensch jedem anderen Menschen entgegenbringen soll. Menschenrechte und Grundrechte sind nicht teilbar. Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht diesen Respekt von ihrer Bürgermeisterin und ihrem Bürgermeister ihnen selbst gegenüber. Dies gilt jedoch nicht nur in schönen Zeiten. Bürgermeisterinnen und Bürgermeister repräsentieren mit ihren Gemeinden und Städte die unterste Ebene im Staat. Sie haben keine Gesetzgebungszuständigkeiten. Sie haben Aufgaben zu erledigen, die sich aus den Gesetzen des Landes, des Bundes und der Europäischen Union ergeben. Wenn Kinder, Frauen und Männer aus Kriegsgebieten heute Frieden, Obdach, Essen und Wohnen bei uns in den Gemeinden und Städten suchen, dann müssen wir helfen. Dabei geht es nicht um die Frage, ob wir Flüchtlinge mögen oder nicht mögen, denn auch in schwierigeren Zeiten bestimmt der Respekt vor der Unantastbarkeit der Würde des Menschen unsere Arbeit. Sie zu achten und zu schützen ist unsere Verpflichtung. Dafür übernehmen wir nach Recht und Gesetz Verantwortung. Und wir bedürfen in unserer Arbeit des respektvollen Umgangs von unseren Bürgerinnen und Bürgern. Da, wo er uns entgegengebracht wird, bedanken wir uns ausdrücklich und da, wo es an ihm mangelt, bitten wir um Ihre Unterstützung. Zwickau, am 21. Dezember 2015 Oberbürgermeister Stefan Czarnecki und die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister des Kreisverbandes Zwickau im Sächsischen Städte- und Gemeindetag 5. Änderungssatzung zur Satzung über Grün- und Gemischtwarenmärkte, Jahrmärkte und Spezialmärkte der Stadt Werdau (Marktsatzung) vom 18.12.2015 Aufgrund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2014 (SächsGVBl. S. 146) zuletzt geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom 29. April 2015 (SächsGVBl. S.349) hat der Stadtrat der Großen Kreisstadt Werdau in seiner Sitzung am 17.12.2015 beschlossen, die Satzung über Grün- und Gemischtwarenmärkte, Jahrmärkte und Spezialmärkte der Stadt Werdau (Marktsatzung) vom 14. Nov. 2005, zuletzt geändert durch Satzung vom 22. Nov. 2012 (Amtsblatt der Stadt Werdau Nr. 19/2012) wie folgt zu ändern: § 1 Änderungsbestimmungen III. Jahrmärkte § 10 wird wie folgt geändert: Markttage, Marktzeiten Absatz 1 bis 3 entfallen Absatz 4 wird redaktionell angepasst. Die Absatznummerierung entfällt. § 11 wird wie folgt geändert: Überschrift Teilnahmebedingungen wird ersetzt durch Recht zur Teilnahme Absatz 1 bis 3 entfallen Absatz 4 wird redaktionell angepasst, die Absatznummerierung entfällt. Die bisherige Regelung wird durch folgende ersetzt: Wenn der zur Verfügung stehende Platz nicht ausreicht, entscheidet der Marktverantwortliche über die Teilnahme der Jahrmarktanbieter. § 12, 2. Sachsenmärkte Das Wort Oktober wird ersetzt durch November. § 2 Inkrafttreten Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Werdau, den 18.12.2015 Stefan Czarnecki, Oberbürgermeister Hinweis nach § 4 Abs. 4 der „Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen“ (SächsGemO): Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist 14. Januar 2016 a)die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b)die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach den Nummern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Information zur Änderung der Kostensatzung der Stadt Werdau Hinweis zu den Meldepflichten von Einwohnern und Steuer- und Abgabenpflichtigen Mit Änderung der Kostensatzung der Stadt Werdau ab dem 1. Januar 2016 werden einige Amtshandlungen neu als kostenpflichtig in das Kostenverzeichnis aufgenommen. Dies betrifft insbesondere Adressermittlungen bei versäumter Meldung der Änderung und Ermittlungen zu Lastschriftrückgaben. Da vielen Bürgern nicht bekannt ist, dass eine automatische Weitergabe von Daten des Melderegisters aus datenschutzrechtlichen Gründen auch innerhalb der Stadtverwaltung Werdau nicht zulässig ist, kommt es häufig zu Irrtümern über die Meldepflichten. Deshalb hier noch einmal der ausdrückliche Hinweis: Um kostenpflichtige Ermittlungen zu vermeiden, sind alle Einwohner und Steuer- und Abgabenpflichtige aufgefordert, neben der Erfüllung der melderechtlichen Verpflichtungen durch An- und Abmeldung sowie Meldung von Adressänderungen im Einwohnermeldewesen der Stadt Werdau zusätzlich die Änderungen auch den Fachdiensten der Stadtverwaltung Werdau mitzuteilen, die für die Erhebung von Steuern, Gebühren und Abgaben zuständig sind, sofern dafür eine Zahlungspflicht besteht. Zum Beispiel Fachdienst Steuern Grundsteuern, Gewerbesteuer, Hundesteuer, Vergnügungssteuer Fachdienst Bauverwaltung Straßenreinigungsgebühren Fachdienst Soziales/Wohngeld Kita-Gebühren, Wohngeld Fachdienst Liegenschaften 3 Stadt Werdau | Amts- und Mitteilungsblatt Gartenpacht, Garagenpacht, Garagenmiete Bei der Erteilung von SEPA-Lastschriftmandaten wird darum gebeten, Änderungen der Bankverbindung zeitnah im zuständigen Fachdienst zu melden sowie für die Deckung des Kontos bei Fälligkeit zu sorgen, um Kosten aus Lastschriftrückgaben und daraus folgenden Ermittlungen zu vermeiden. Samstagsöffnung Einwohnerund Meldewesen/Standesamt Auch im Jahr 2016 besteht die Möglichkeit den Fachdienst Einwohner- und Meldewesen an einem Samstag im Monat aufzusuchen. Damit haben insbesondere berufstätige Bürger die Möglichkeit, beispielsweise einen Reisepass oder Personalausweis zu beantragen. Ebenfalls besteht an ausgewählten Samstagen die Möglichkeit der Eheschließung. Die konkreten Tage ergeben sich aus nachfolgender Tabelle. Monat Januar Februar März April Mai Einwohner- und Meldewesen Samstagsöffnung 2016 (09:00 bis 11:30 Uhr) 09.01.2016 06.02.2016 05.03.2016 02.04.2016 30.04.2016 Juni 04.06.2016 Juli 02.07.2016 August 06.08.2016 September Oktober November Dezember 03.09.2016 01.10.2016 05.11.2016 03.12.2016 Standesamt Termine für Eheschließungen an Samstagen im Jahr 2016 09.01.2016 06.02.2016 05.03.2016 16.04.2016 14.05.2016 und 21.05.2016 11.06.2016 und 18.06.2016 09.07.2016 und 23.07.2016 06.08.2016 und 27.08.2016 03.09.2016 08.10.2016 05.11.2016 03.12.2016 Verkaufsoffene Sonntage 2016 Verordnung der Großen Kreisstadt Werdau über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Jahr 2016 gemäß § 8 SächsLadÖffG Auf der Grundlage von § 8 Abs. 1 - 3 des Sächsischen Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten (SächsLadÖffG) vom 01. Dezember 2010 (SächsGVBl. 14/2010 Seite 338) - rechtsbereinigt mit Stand vom 1. März 2012 - hat der Stadtrat der Großen Kreisstadt Werdau am 26.11.2015 folgende Rechtsverordnung erlassen: §1 Die Große Kreisstadt Werdau bestimmt die Freigabe der Ladenöffnung in der Stadt Werdau einschließlich deren Ortsteile an zwei Sonntagen im Jahr ohne Beschränkung auf bestimmte Handelszweige. Die Verkaufsstellen dürfen an diesen Sonntagen zwischen 12 und 18 Uhr geöffnet sein. Folgende Sonntage werden bestimmt: der 18. September 2016 (Stadt- und Straßenfest) der 11. Dezember 2016 (Werdauer Weihnachtsmarkt) §2 Ordnungswidrig im Sinne des § 11 SächsLadÖffG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen der Verordnung Verkaufsstellen offen hält. §3 Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und am 31.12.2016 außer Kraft. Werdau, den 27.11.2015 Stefan Czarnecki, Oberbürgermeister Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zum Flächennutzungsplan der Großen Kreisstadt Werdau gemäß § 2 Abs. 1 BauGB Der Stadtrat der Stadt Werdau hat am 26.11.2015: 1. Die Aufstellung des Flächennutzungsplanes für die Stadt Werdau erfolgt gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB. 2. Der Flächennutzungsplan wird im vollständigen, zweistufigen Verfahren mit Umweltprüfung und Umweltbericht gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. 3.Die Stadt Werdau wird ihren verfahrensrechtlich eigenständigen Flächennutzungsplan mit den Nachbargemeinden Fraureuth und Lichtentanne, die ihre 4 Stadt Werdau | Amts- und Mitteilungsblatt vorbereitenden Bauleitpläne parallel dazu erstellen, interkommunal abstimmen. 4. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im Amtsblatt der Stadt Werdau ortsüblich bekannt zu machen. Werdau, den 28.12.2015 Czarnecki, Oberbürgermeister Flächennutzungsplanung im „Oberen Pleißeland“ Große Kreisstadt Werdau sowie die Gemeinden Lichtentanne und Fraureuth Die Stadt Werdau und Gemeinden Fraureuth und Lichtentanne haben mit entsprechenden Grundsatzbeschlüssen (Beschluss S-464 des Stadtrates Werdau vom 17.04.2014) in den jeweils zuständigen Stadt- und Gemeinderäten die Absicht bekundet, dass infolge der bestehenden engen siedlungs-, verkehrs-, landschafts- und kulturräumlichen Vernetzungen und Verflechtungen die anstehenden Planungsaufgaben der vorbereitenden Bauleitplanung nach dem Baugesetzbuch (BauGB) in abgestimmter und koordinierter Form vorgenommen werden sollen. Alle Kommunen gehören infolge der hohen Einwohner- und Siedlungsdichte zum Verdichtungsraum westlich des Oberzentrums Zwickau. Die vorhandenen und im Ausbau befindlichen infrastrukturellen Netze und Verkehrsachsen bilden in diesem Zusammenhang das Rückgrat des Siedlungs- und Wirtschaftsraumes. Die „Westtrasse“ im Zuge der S 289 wird nach ihrer Fertigstellung eine neue Querverbindung zwischen der BAB 4 und der BAB 72 im Bereich Westsachsen herstellen. Ergänzt wird das infrastrukturelle Netz durch die neu ausgebaute S 293 (Mitteltrasse). Das Plangebiet wird dadurch perspektivisch über eine exzellente regionale und überregionale Verkehrsanbindung verfügen können. Über die B 175 besteht zudem eine nahräumliche Straßenverkehrsverbindung nach Zwickau. In Werdau besteht Zugang zum überregionalen Streckennetz der Deutschen Bahn AG (Sachsen Franken Magistrale Nürnberg Dresden/Leipzig). Mit der Inbetriebnahme des City-Tunnels Leipzig erfolgte die Einbindung der Stadt Werdau und Nachbargemeinden in das großräumig angelegte, integrierte Nahverkehrssystem des mitteldeutschen Raumes. Damit haben sich die Beförderungsbedingungen insbesondere im öffentlichen Nahverkehr weiter verbessert. Im Rahmen der vorgesehenen interkommunalen Kooperation kann auch den Grundsätzen und Zielen des Landesentwicklungsplanes Sachsen (LEP 2013) im besonderen Maße Rechnung getragen werden. Mit der vorgesehenen koordinierten Aufstellung des Flächennutzungsplanes sind folgende Anliegen und Zielsetzungen sowie Synergieeffekte verbunden: o partnerschaftliche Wahrnehmung der Verantwortung für die künftige räumliche und städtebauliche Gesamtentwicklung des Mittelzentrums Werdau und des Verflechtungsbereiches im „Oberen Pleißeland“ o Sicherstellung einer bedarfsgerechten, koordinierten und funktionsteiligen Daseinsvorsoge o Entwicklung von abgestimmten Anpassungsstrategien zur Bewältigung der Herausforderungen des demographischen Wandels, der Energiewende sowie des Klimawandels o Erhalt und Entwicklung eines gemeinsamen, attraktiven Lebens- und Wirtschaftsraumes o Einführung eines boden- und umweltschonenden bzw. kostensparenden Flächenmanagements unter besonderer Berücksichtigung verfügbarer Innenentwicklungspotenziale 14. Januar 2016 (Leerstände, Baulücken, Brachen, Verdichtungsmöglichkeiten) o Konzentration der baulichen und sonstigen Entwicklung in zentralen Lagen und Siedlungsschwerpunkten („Innen vor Außen“) o Schaffung bedarfsgerechter und interkommunal abgestimmter Angebote insbesondere für Wohnen, Wirtschaft und Bildung (z. B. interkommunale Gewerbestandorte- und Bildungseinrichtungen) o Berücksichtigung örtlicher Erfordernisse (Sicherstellung des jeweiligen kommunalen Eigenbedarfs) o Prüfung und ggf. Rücknahme von Bauflächen (B-Pläne aufheben/Teilflächenrücknahmen/„Blockaden lösen“) o Schaffung eines interkommunal abgestimmten, leistungsfähigen und integrierten Verkehrs- und Infrastruktursystems (inkl. Rad- und Fußwegenetz) oFreihaltung von Überflutungsflächen und Hochwasserschutzgebieten/Sicherung und Rückgewinnung von Retentionsräumen o Festlegung von Vorranggebieten/Nutzung von Synergieeffekten/Kosteneinsparungen (z. B. Tourismus, erneuerbare Energien, Naturschutzprojekte) o Entwicklung eines ortsübergreifenden, ökologischen Verbundsystems/Ausweisung von Kern- und Entwicklungszonen für Natur und Landschaft o konsequente Nutzung der Möglichkeiten zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes durch eine angepasste Siedlungs- und Verkehrsflächenentwicklung sowie den gezielten und abgestimmten Ausbau Erneuerbarer Energien Koordiniertes Verfahren zur Planaufstellung Alle drei Kommunen stellen einen verfahrensrechtlich eigenständigen Flächennutzungsplan gemäß § 2 Abs. 1 BauGB auf. Die zuständigen Gremien beschließen über die jeweiligen Planinhalte entsprechend der kommunalen Planungshoheit. Die Planaufstellung erfolgt im vollständigen, zweistufigen Regelverfahren mit Umweltprüfung und Umweltbericht nach § 2 Abs. 4 BauGB. Die Flächennutzungspläne werden in paralleler Form sowie in enger Abstimmung und Koordinierung erarbeitet. Dazu wird eine interkommunale Arbeitsgruppe Flächennutzungsplanung einberufen. Die AG wird regelmäßig tagen, den Planungsprozess permanent begleiten, entsprechende Vorarbeiten für die beschließenden Gremien leisten und eine fachliche Steuerungsfunktion ausüben. Die einzelnen Planungsphasen und die notwendigen Beschlüsse sind in allen drei Kommunen parallel durchzuführen. Nach Verfahrensabschluss (Feststellungsbeschluss) sollen die Flächennutzungspläne bei der zuständigen Genehmigungsbehörde gleichzeitig zur Genehmigung nach § 6 Abs. 1 BauGB eingereicht werden. Beschlüsse Stadtrat 26.11.2015 Beschluss Nr. SR-14-147 Der Stadtrat der Stadt Werdau beschließt die Satzung der Stadt Werdau über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten (Kostensatzung der Stadt Werdau) und das Kostenverzeichnis zur Kostensatzung gemäß Anlagen. Beschluss Nr. SR-14-148 Der Stadtrat der Stadt Werdau beschließt den Erwerb des Grundstücks Richardstraße 1 - 3 in Werdau, Flurstück 1102 l in Größe von 15.930 qm, zum Kaufpreis in Höhe von 70.000 EUR von der Fa. WPI mit dem Sitz in Limbach-Oberfrohna. Beschluss Nr. SR-14-149 Der Stadtrat beschließt die Verordnung der Großen Kreisstadt Werdau über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Jahr 2016 gemäß § 8 SächsLadÖffG. 14. Januar 2016 Stadt Werdau | Amts- und Mitteilungsblatt Beschluss Nr. SR-14-150 Der Stadtrat der Stadt Werdau beschließt für die Baumaßnahme Instandsetzung Brücke Kirchschulstraße in Werdau, OT Langenhessen, den 3. bis 5. Nachtrag unter Berücksichtigung der Minderkosten aus dem 1. und 2. Nachtrag in Höhe von insgesamt - 1.835,11 EUR (Brutto) zu bestätigen. Beschluss Nr. SR-14-151 Der Stadtrat beschließt für das Jahr 2016: Ort der regelmäßigen Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse ist der Stadtverordnetensaal des Rathauses. Die Zeit der Sitzungen bestimmt sich nach dem anliegenden Sitzungskalender. Beginn der Sitzungen ist um 16.00 Uhr. In begründeten Fällen kann der Oberbürgermeister bei der Einberufung von diesen örtlichen und zeitlichen Vorgaben abweichen. Beschluss Nr. SR-14-152 Der Stadtrat der Stadt Werdau beschließt überplanmäßige Auszahlungen in Höhe von ca. 63.819,86 EUR im Produkt 75.40.01.00 - Verkehrsflächen und -anlagen HW Juni 2013, Sachkonto 099521 - Tiefbaumaßnahmen, Maßnahme H134638 - Stützwand Leubnitzer Bach und H13-4565 - Brücke Siedlung für das Haushaltsjahr 2015. Die Deckung erfolgt aus nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Hochwasserschadensbeseitigung bei folgenden abgeschlossenen Maßnahmen im gleichen Produkt: H13 - 4517 - Brücke Greizer Straße 25.260,21 EUR H13 - 4531 - Brücke Kirchschulstraße 38.559,65 EUR Beschluss Nr. SR-14-154 Der Stadtrat der Stadt Werdau beschließt: 1. Die Aufstellung des Flächennutzungsplanes für die Stadt Werdau erfolgt gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB. 2. Der Flächennutzungsplan wird im vollständigen, zweistufigen Verfahren mit Umweltprüfung und Umweltbericht gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. 3. Die Stadt Werdau wird ihren verfahrensrechtlich eigenständigen Flächennutzungsplan mit den Nachbargemeinden Fraureuth und Lichtentanne, die ihre vorbereitenden Bauleitpläne parallel dazu erstellen, interkommunal abstimmen. 4. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im Amtsblatt der Stadt Werdau ortsüblich bekannt zu machen. Beschluss Nr. SR-14-155 Der Stadtrat der Stadt Werdau stimmt einem Beitritt der Stadt Werdau zum Rahmenvertrag über die landeszentrale Vergabe der Lärmkartierung 2017 an Hauptverkehrsstraßen in Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag (SSG) zu. Beschluss Nr. SR-14-157 Der Stadtrat der Stadt Werdau beschließt gemäß § 6 SächsStrG die Widmung der Wohngebietsstraße „An der Brauerei“, Werdau, OT Steinpleis, als öffentliche Ortsstraße. Der Abschnitt umfasst Teilstücke der Flurstücke-Nr. 526/75 und 531/7 der Gemarkung Steinpleis (siehe Lageplan). Anfangspunkt der zu widmenden Fläche ist das Flurstück-Nr. 500/1 und Endpunkt die Flurstücke-Nr. 526/31 bzw. 526/76, der Gemarkung Steinpleis. Die Widmung wird mit der öffentlichen Bekanntmachung wirksam. Die Widmung wird erst öffentlich bekannt gemacht, wenn die Auflassung erfolgt ist. Beschluss Nr. SR-14-158 Der Stadtrat der Stadt Werdau beschließt für die Baumaßnahme Ausbau der Plauenschen Straße in Werdau, Los Tief- und Straßenbau, den 2. Nachtrag der Firma STRABAG AG, Dir. 5 Sachsen, Waldstraße 8 in 08112 Wilkau-Haßlau in Höhe von 12.545,50 EUR (Brutto) zu bestätigen. Beschluss Nr. SR-14-159 Der Stadtrat der Stadt Werdau beschließt für die Baumaßnahme HW-ID 4418 - Stabilisierung Uferbereiche zur Plauenschen Straße oberstrom Brücke Richardstraße in Werdau, Ersatzneubau Stützwand, Errichtung Pleißezufahrt LTV, den 1. Nachtrag in Höhe von insgesamt 2.788,56 EUR (Brutto) zu bestätigen. Beschluss Nr. SR-14-160 1.Der Stadtrat der Stadt Werdau beschließt die brandschutztechnische Ertüchtigung des Gymnasiums Alexander-von-Humboldt - Haus 1 in Werdau einschließlich Erneuerung Datennetz und Wärmeversorgung entsprechend der beigefügten Erläuterung und Begründung mit einer Gesamtkostensumme von ca. 770.000 EUR (Brutto) mit Zuwendungen aus dem Stadtumbaugebiet „Östliches Stadtzentrum“, Stadtumbau Ost, Programmteil Aufwertung 2. Die Deckung der nicht mehr im Maßnahmekonto - Hochbau verfügbaren Mittel erfolgt durch die überplanmäßige Auszahlung in Höhe von ca. 70.000 EUR im Haushaltsjahr 2015 aus verfügbaren Mitteln aus dem Sachkonto 099521 - Tiefbaumaßnahmen im gleichen Produkt und der gleichen Maßnahme. Beschluss Nr. SR-14-161 Der Stadtrat der Stadt Werdau beschließt für die Baumaßnahme Ersatzneubau der Brücke Siedlung und der Stützwand von Brücke Siedlung bis Brücke Parkstraße in Werdau, OT Leubnitz, den 2., 7. und 8. Nachtrag in Höhe von insgesamt - 30.573,43 EUR (Brutto) zu bestätigen. Beschluss Nr. SR-14-163 Der Stadtrat der Stadt Werdau beschließt, die in der Stadtverwaltung eingegangenen Spenden gemäß Anlagen anzunehmen. Beschluss Verwaltungsausschuss 01.12.2015 Beschluss Nr. VA-14-006 Der Verwaltungsausschuss des Stadtrates der Stadt Werdau beschließt den Verkauf des unbebauten Flurstücks 464 o der Gemarkung Werdau in Größe von 260 qm, gelegen Gerhard-WeckStraße 1 an Frau Ricarda Paulat aus Zwickau zum Bodenrichtwert lt. Bodenrichtwertkarte für Werdau des Gutachterausschusses beim Landkreis Zwickau 2015 in Höhe von 10.400 EUR. Beschlüsse Technischer Ausschuss 08.12.2015 Beschluss Nr. TA-14-129 Der Technische Ausschuss beschließt, dem eingereichten Befreiungsantrag von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Leubnitzer Forst“ bezüglich der Errichtung außerhalb der Baugrenze und Änderung der Dachneigung (geplant: 22° Dachneigung) zur Errichtung eines Wellnessgebäudes (zur privaten Nutzung mit Sauna, Dusche und Ruheraum) auf dem Flurstück 1148 der Gemarkung Leubnitz, Sperlingsweg 5 entsprechend dem Befreiungsantrag, Az. 632.262.253.15 und den beigefügten Anlagen, die Zustimmung zu erteilen. 6 Stadt Werdau | Amts- und Mitteilungsblatt Beschluss Nr. TA-14-130 Der Technische Ausschuss beschließt, dem eingereichten Befreiungsantrag von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1 Wohn- und Mischgebiet in Steinpleis (An der Brauerei) bezüglich der Überschreitung des Dachüberstandes von 50cm auf 67,8 cm bzw. 110,5 cm zum Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Flurstück Nr. 788 der Gemarkung Steinpleis, entsprechend den beigefügten Anlagen und dem Bauantrag mit Az. 632.61.251.15 die Zustimmung zu erteilen. Beschluss Nr. TA-14-131 Der Technische Ausschuss der Stadt Werdau beschließt für die Baumaßnahme Gymnasium Werdau, Gebäude I, Brandschutztechnische Ertüchtigung, Los 004/13 - Elektroinstallation, den 2. Nachtrag der Fa. Elektro Gernhardt GmbH, Glasbergstraße 5, 08428 Langenbernsdorf in Höhe von 18.126,13 EUR (Brutto) zu bestätigen. Öffentliche Zustellung gemäß § 10 Abs. 1 und 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) Für Herrn Jakob Levi zuletzt bekannter Aufenthalt: Betonstraße 36, 28777 Bremen liegt im Fachdienst Kasse/Mahnwesen/Steuern der Stadtverwaltung Werdau, Markt 10 - 18, 08412 Werdau, Zimmer 7, folgendes Schriftstück bereit: 1 Grundsteuerbescheid vom 11.12.2015 - Buchungszeichen: 5.0100.024763.3 Das Dokument kann in der vorgenannten Dienststelle zu den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Werdau eingesehen und abgeholt werden. Das Dokument wird durch diese Bekanntmachung öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind. Werdau, 14.01.2016 Schreinert, Fachgruppenleiterin Finanzen Fachdienst Kasse/Mahnwesen/Steuern Öffentliche Zustellung gemäß § 10 Abs. 1 und 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) Für Herrn Karl-Heinz Jäger zuletzt bekannter Aufenthalt: Grüner Hof 34, 1. Stock, 50739 Köln liegt im Fachdienst Kasse/Mahnwesen/Steuern der Stadtverwaltung Werdau, Markt 10 - 18, 08412 Werdau, Zimmer 7, folgendes Schriftstück bereit: 1 Grundsteuerbescheid vom 11.12.2015 - Buchungszeichen: 5.0100.016103.8. Das Dokument kann in der vorgenannten Dienststelle zu den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Werdau eingesehen und abgeholt werden. Das Dokument wird durch diese Bekanntmachung öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind. Werdau, 14.01.2016 Schreinert, Fachgruppenleiterin Finanzen Fachdienst Kasse/Mahnwesen/Steuern 14. Januar 2016 Öffentliche Zustellung gemäß § 10 Abs. 1 und 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) Für Frau Manuela Deutsch (geb. Zweckmayr) zuletzt bekannter Aufenthalt: Hauptstraße 16 a, 08412 Werdau, OT Steinpleis liegt im Fachdienst Kasse/Mahnwesen/Steuern der Stadtverwaltung Werdau, Markt 10 - 18, 08412 Werdau, Zimmer 7, folgendes Schriftstück bereit: 1 Grundsteuerbescheid vom 11.12.2015 - Buchungszeichen: 5.0100.207544.8 Das Dokument kann in der vorgenannten Dienststelle zu den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Werdau eingesehen und abgeholt werden. Das Dokument wird durch diese Bekanntmachung öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind. Werdau, 14.01.2016 Schreinert, Fachgruppenleiterin Finanzen Fachdienst Kasse/Mahnwesen/Steuern Öffentliche Zustellung gemäß § 10 Abs. 1 und 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) Für Herrn Friedhelm Knie zuletzt bekannter Aufenthalt: Weilheimer Straße 11, 72072 Tübingen liegt im Fachdienst Kasse/Mahnwesen/Steuern der Stadtverwaltung Werdau, Markt 10 - 18, 08412 Werdau, Zimmer 7, folgendes Schriftstück bereit: 1 Grundsteuerbescheid vom 11.12.2015 - Buchungszeichen: 5.0100.010052.8 Das Dokument kann in der vorgenannten Dienststelle zu den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Werdau eingesehen und abgeholt werden. Das Dokument wird durch diese Bekanntmachung öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind. Werdau, 14.01.2016 Schreinert, Fachgruppenleiterin Finanzen Fachdienst Kasse/Mahnwesen/Steuern Öffentliche Zustellung gemäß § 10 Abs. 1 und 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) Für Herrn Balwant Foolheea zuletzt bekannter Aufenthalt: East Sussex, Rodeon Crescent 23, BN2 5RG Brighton, Großbritannien, liegt im Fachdienst Kasse/ Mahnwesen/Steuern der Stadtverwaltung Werdau, Markt 10 - 18, 08412 Werdau, Zimmer 7, folgendes Schriftstück bereit: 1 Grundsteuerbescheid vom 11.12.2015 - Buchungszeichen: 5.0100.001142.8 14. Januar 2016 Stadt Werdau | Amts- und Mitteilungsblatt Das Dokument kann in der vorgenannten Dienststelle zu den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Werdau eingesehen und abgeholt werden. Das Dokument wird durch diese Bekanntmachung öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind. Werdau, 14.01.2016 Schreinert, Fachgruppenleiterin Finanzen Fachdienst Kasse/Mahnwesen/Steuern Öffentliche Zustellung gemäß § 10 Abs. 1 und 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) Für Herrn Steven Buck zuletzt bekannter Aufenthalt: Railton Road 68 Flat 1, Brixton S240LF London, Großbritannien, liegt im Fachdienst Kasse/ Mahnwesen/Steuern der Stadtverwaltung Werdau, Markt 10 - 18, 08412 Werdau, Zimmer 7, folgendes Schriftstück bereit: 1 Grundsteuerbescheid vom 11.12.2015 - Buchungszeichen: 5.0100.010052.8 Das Dokument kann in der vorgenannten Dienststelle zu den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Werdau eingesehen und abgeholt werden. Das Dokument wird durch diese Bekanntmachung öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind. Werdau, 14.01.2016 Schreinert, Fachgruppenleiterin Finanzen Fachdienst Kasse/Mahnwesen/Steuern Öffentliche Zustellung gemäß § 10 Abs. 1 und 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) Für Herrn Marko Savic zuletzt bekannter Aufenthalt: Hallerstraße 1 d, 20146 Hamburg, liegt im Fachdienst Kasse/Mahnwesen/Steuern der Stadtverwaltung Werdau, Markt 10 - 18, 08412 Werdau, Zimmer 7, folgendes Schriftstück bereit: 1 Grundsteuerbescheid vom 11.12.2015 - Buchungszeichen: 5.0100.003828.7 Das Dokument kann in der vorgenannten Dienststelle zu den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Werdau eingesehen und abgeholt werden. Das Dokument wird durch diese Bekanntmachung öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind. Werdau, 14.01.2016 Schreinert, Fachgruppenleiterin Finanzen Fachdienst Kasse/Mahnwesen/Steuern Öffentliche Zustellung gemäß § 10 Abs. 1 und 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) Für Herrn Kevin Kühnel 7 zuletzt bekannter Aufenthalt: Sidonienstraße 10, 08412 Werdau liegt im Fachdienst Kasse/Mahnwesen/Steuern der Stadtverwaltung Werdau, Markt 10 - 18, 08412 Werdau, Zimmer 7, folgendes Schriftstück bereit: 1 Grundsteuerbescheid vom 11.12.2015 - Buchungszeichen: 5.0100.309131.6 1 Hundesteuerbescheid vom 11.12.2015 - Buchungszeichen: 5.0102.000965.8 Das Dokument kann in der vorgenannten Dienststelle zu den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Werdau eingesehen und abgeholt werden. Das Dokument wird durch diese Bekanntmachung öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind. Werdau, 14.01.2016 Schreinert, Fachgruppenleiterin Finanzen Fachdienst Kasse/Mahnwesen/Steuern Öffentliche Zustellung gemäß § 10 Abs. 1 und 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) Für Herrn David Cloetingh zuletzt bekannter Aufenthalt: Greizer Straße 12 A, 08412 Werdau liegt im Fachdienst Kasse/Mahnwesen/Steuern der Stadtverwaltung Werdau, Markt 10 - 18, 08412 Werdau, Zimmer 7, folgendes Schriftstück bereit: 1 Grundsteuerbescheid vom 11.12.2015 - Buchungszeichen: 5.0100.001129.0 Das Dokument kann in der vorgenannten Dienststelle zu den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Werdau eingesehen und abgeholt werden. Das Dokument wird durch diese Bekanntmachung öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind. Werdau, 14.01.2016 Schreinert, Fachgruppenleiterin Finanzen Fachdienst Kasse/Mahnwesen/Steuern Öffentliche Zustellung gemäß § 10 Abs. 1 und 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) Für Herrn Heiko Mathes zuletzt bekannter Aufenthalt: Turnhallenstraße 5, 08412 Werdau liegt im Fachdienst Kasse/Mahnwesen/Steuern der Stadtverwaltung Werdau, Markt 10 - 18, 08412 Werdau, Zimmer 7, folgendes Schriftstück bereit: 1 Hundesteuerbescheid vom 11.12.2015 - Buchungszeichen: 5.0102.001173.3. Das Dokument kann in der vorgenannten Dienststelle zu den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Werdau eingesehen und abgeholt werden. Das Dokument wird durch diese Bekanntmachung öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Dokument gilt 8 Stadt Werdau | Amts- und Mitteilungsblatt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind. Werdau, 14.01.2016 Schreinert, Fachgruppenleiterin Finanzen Fachdienst Kasse/Mahnwesen/Steuern Öffentliche Zustellung gemäß § 10 Abs. 1 und 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) Für Frau Jessica Heinz zuletzt bekannter Aufenthalt: Bertolt-Brecht-Straße 3, 08412 Werdau liegt im Fachdienst Kasse/Mahnwesen/Steuern der Stadtverwaltung Werdau, Markt 10 - 18, 08412 Werdau, Zimmer 7, folgendes Schriftstück bereit: 1 Hundesteuerbescheid vom 11.12.2015 - Buchungszeichen: 5.0102.000808.2 Das Dokument kann in der vorgenannten Dienststelle zu den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Werdau eingesehen und abgeholt werden. Das Dokument wird durch diese Bekanntmachung öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind. Werdau, 14.01.2016 Schreinert, Fachgruppenleiterin Finanzen Fachdienst Kasse/Mahnwesen/Steuern Öffentliche Zustellung gemäß § 10 Abs. 1 und 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) Für Herrn Marcel Feustel zuletzt bekannter Aufenthalt: Brunnenstraße 21, 08412 Werdau liegt im Fachdienst Kasse/Mahnwesen/Steuern der Stadtverwaltung Werdau, Markt 10 - 18, 08412 Werdau, Zimmer 7, folgendes Schriftstück bereit: 1 Hundesteuerbescheid vom 11.12.2015 - Buchungszeichen: 5.0102.000408.7 Das Dokument kann in der vorgenannten Dienststelle zu den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Werdau eingesehen und abgeholt werden. Das Dokument wird durch diese Bekanntmachung öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind. Werdau, 14.01.2016 Schreinert, Fachgruppenleiterin Finanzen Fachdienst Kasse/Mahnwesen/Steuern Öffentliche Zustellung gemäß § 10 Abs. 1 und 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) Für Herrn Hans-Gerhard Herzig zuletzt bekannter Aufenthalt: Gartenstraße 15, 04685 Nerchau liegt im Fachdienst Kasse/Mahnwesen/Steuern der Stadtverwaltung Werdau, Markt 10 - 18, 08412 Werdau, Zimmer 7, folgendes Schriftstück bereit: 14. Januar 2016 1 Grundsteuerbescheid vom 11.12.2015 - Buchungszeichen: 5.0100.001529.5 1 Grundsteuerbescheid vom 11.12.2015 - Buchungszeichen: 5.0100.006039.8 Das Dokument kann in der vorgenannten Dienststelle zu den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Werdau eingesehen und abgeholt werden. Das Dokument wird durch diese Bekanntmachung öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind. Werdau, 14.01.2016 Schreinert, Fachgruppenleiterin Finanzen Fachdienst Kasse/Mahnwesen/Steuern Öffentliche Zustellung gemäß § 10 Abs. 1 und 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) Für Frau Sandra Witt zuletzt bekannter Aufenthalt: Milostraße 1, 85128 Nassenfels/ Meilenhofen liegt im Fachdienst Kasse/Mahnwesen/Steuern der Stadtverwaltung Werdau, Markt 10 - 18, 08412 Werdau, Zimmer 7, folgendes Schriftstück bereit: 1 Hundesteuerbescheid vom 11.12.2015 - Buchungszeichen: 5.0102.001930.0 Das Dokument kann in der vorgenannten Dienststelle zu den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Werdau eingesehen und abgeholt werden. Das Dokument wird durch diese Bekanntmachung öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind. Werdau, 14.01.2016 Schreinert, Fachgruppenleiterin Finanzen Fachdienst Kasse/Mahnwesen/Steuern Öffentliche Zustellung gemäß § 10 Abs. 1 und 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) Für Herrn Heitham Al Zubeidi zuletzt bekannter Aufenthalt: Arweg 33, 53498 Bad Breisig liegt im Fachdienst Kasse/Mahnwesen/Steuern der Stadtverwaltung Werdau, Markt 10 - 18, 08412 Werdau, Zimmer 7, folgendes Schriftstück bereit: 1 Grundsteuerbescheid vom 11.12.2015 - Buchungszeichen: 5.0100.033349.1 Das Dokument kann in der vorgenannten Dienststelle zu den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Werdau eingesehen und abgeholt werden. Das Dokument wird durch diese Bekanntmachung öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind. Werdau, 14.01.2016 Schreinert, Fachgruppenleiterin Finanzen Fachdienst Kasse/Mahnwesen/Steuern 14. Januar 2016 9 Stadt Werdau | Amts- und Mitteilungsblatt Öffentliche Zustellung gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) Für Herrn Hans-Gerhard Herzig zuletzt bekannter Aufenthalt: Gartenstraße 15, 04685 Nerchau, liegt in der Stadtverwaltung Werdau, Fachbereich 2, Stadtentwicklung und Bau, Haus II, Markt 10-18, 08412 Werdau, Zimmer 1.10. folgendes Schriftstück zur Abholung bereit: Gesunde Ernährung spielt nicht nur eine Rolle, wenn es um die aktuelle körperliche Verfassung geht. Sie hat Langzeitwirkung, deshalb ist es niemals egal, was man isst. Wenn Kinder sich schon früh ungesund ernähren beziehungsweise ernährt werden, so werden sie unter den Folgen möglicherweise noch im Alter zu leiden haben. Das bedeutet also, dass die Weichen von Beginn an richtig gestellt werden müssen. Drei Krankheiten, die heutzutage immer häufiger auftreten, finden oftmals ihren Ursprung in der frühen Lebensführung des Menschen, wobei hier die Ernährung immer eine entscheidende Rolle spielt: Übergewicht, Diabetes, Herz- und Kreislauferkrankungen. 1 Bescheid für Straßenreinigungsgebühr vom 25.11.2015 Buchungszeichen: 5.0269.048135.4 Dieses Schriftstück kann in der vorgenannten Dienststelle während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Werdau (montags 9.00 bis 11.30 Uhr, dienstags 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr, donnerstags 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr, freitags 9.00 bis 11.30 Uhr) eingesehen und in Empfang genommen werden. Ab dem 14.01.2016 hängt für die Dauer von zwei Wochen eine diesbezügliche Nachricht gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz an der Informationstafel Markt Werdau, unterer Marktspiegel, aus. Es wird darauf hingewiesen, dass das vorgehend näher bezeichnete Schriftstück an dem Tag als zugestellt gilt, an dem seit dem Tag des Aushängens zwei Wochen verstrichen sind. Werdau, den 14.12.2015 Piehler Stadtentwicklung und Bau „Bunt und gesund“ Erste Veranstaltung des Werdauer Faschingsclubs am 30. Januar 2016 Die Mitglieder des Werdauer Faschingsclubs sind seit Jahresbeginn schon fest in die Proben für die Veranstaltungen der Faschingssaison 2016 eingebunden. Unter dem Motto „Dank euch und eurer Kohle feiern wir in jeder Metropole“ geht es auf eine Weltreise: eine Show, die sich sehen lassen kann. Sehr viel Zeit bleibt nicht mehr bis zur ersten Faschingsparty am Samstag, dem 30. Januar, um 19:00 Uhr, in der Stadthalle „Pleißental“ Werdau. Aus diesem Grund wird äußerst diszipliniert geprobt und das mit vollem Herzblut. Weitere Veranstaltungen finden wie folgt statt: Weiberfasching am 04.02. um 20:00 Uhr, Faschingsparty die Zweite am 06.02. um 19:00 Uhr, Kinderfasching am 08.02. um 15:00 Uhr und der Kehraus am 09.02. um 20:00 Uhr. Die Karten zu einem Preis von 14,50 € für die Samstagsveranstaltungen und den Weiberfasching sind ab Montag, den 11. Januar 2016, ab 18:00 Uhr im Vereinsheim des SV Sachsen 90 Werdau e. V., An den Teichen 1 a, in Werdau erhältlich. Die Karten für den Kinderfasching und für den Kehraus werden nur an der Tages- bzw. Abendkasse verkauft. Sächsische Ernährungswochen 2016 Unter dem Thema „Bunt und gesund“ führt das Jugendamt des Landkreises Zwickau, Sachgebiet Prävention, im Rahmen der Sächsischen Ernährungswochen im März/April 2016 in den Vorschulgruppen der Kindertagesstätten des Landkreises Veranstaltungen zur gesunden Ernährung mit Obst und Gemüse durch. Die Mitarbeiter der Gesundheitsförderung des Jugendamtes werden dabei den Kleinsten kindgerecht eine gesunde Ernährung durch Obst und Gemüse vermitteln und damit einen Beitrag zur frühzeitigen Sensibilisierung der Kinder zu einer gesunden Lebensführung leisten. Für die Mädchen und Jungen der Kindertagesstätten in der Stadt Zwickau stehen dafür die Räumlichkeiten im Haus 4 des Verwaltungszentrums in Zwickau, Werdauer Straße 62, zur Verfügung. In den Einrichtungen außerhalb der Stadt Zwickau werden die Angebote vor Ort in der Kindertagesstätte durchgeführt. Der Zeitraum beträgt jeweils von 9 bis 11 Uhr. Anmeldungen sind erforderlich. Interessierte Kindertagesstätten werden gebeten, sich bis zum 15. Februar 2016 im Jugendamt des Landratsamtes Zwickau unter den Telefonnummern 0375 4402-23121 (Frau Steffi Reich) und -23122 (Frau Katja Rupprecht) vormerken zu lassen. Zur weiteren Information: Für eine gesunde Ernährung ist Obst und Gemüse ein wichtiger Bestandteil. Sie können Übergewicht verhindern, die Konzentrationsfähigkeit steigern, die Zahngesundheit verbessern und die Nährstoffversorgung optimieren. Wetterlage strahlend blauer Januartag dich kennen: Sonne dir nicht begegnen: Frost Jürgen Riedel Lyriker 10 Stadt Werdau | Amts- und Mitteilungsblatt Leubnitzer werfen Tannenbäume Heimatverein organisiert 7. Baumbrennen am Sportlerheim Der Leubnitzer Heimatverein ist für vielfältige Veranstaltungen bekannt. Eine davon, das Tannenbaumbrennen, jährt sich in diesem Jahr zum 7. Mal. Am Samstag, dem 16. Januar ab 16 Uhr gibt es wieder ein großes Lagerfeuer. Zudem findet um 19 Uhr mit Unterstützung der Freiwilligen Feuerwehr ein Fackel- und Lampionumzug statt, im beheizten Festzelt sorgt ein DJ für Stimmung. Wer sich nach den zurückliegenden Feiertagen eher sportlich betätigen will, für den ist sicher das Tannenbaumweitwerfen das Highlight, bei dem es tolle Preise zu gewinnen gibt. Für Wärme und Energie danach sorgen Glühweine, Krapfen, Roster, Steaks und natürlich grüne Klöße mit Schwammebrie. Kontakt: Udo Fiol, Bauernweg 4, 08412 Werdau, Telefon 03761 887304 14. Januar 2016 Werdauer feiern auch bei Eis und Schnee Winterfest geht in die zweite Auflage Im vergangenen Jahr feierte es auf dem Marktplatz seine Prämiere: Das erste Werdauer Winterfest. Die Resonanz war trotz frostigen Temperaturen einwandfrei, was die Initiatoren um René Schneider zu einer zweiten Auflage ermutigten. Diese findet am 22. Januar auf dem im und um das „Alte Schützenhaus“ auf der Zwickauer Straße statt. Ab 15 Uhr wird es einen Regionalmarkt mit Besichtigung der feierlichen Räumlichkeiten sowie Überraschungen für Groß und Klein geben. Für das leibliche Wohl ist sowohl im Haus als auch auf dem Gelände gesorgt. Ab 21 Uhr steigt dann die große Hüttengaudi. 14. Januar 2016 Stadt Werdau | Amts- und Mitteilungsblatt 11 Schottland - Raue Schönheit am Rande Europas Live-Multivisionsshow über ihre Reisen durch Schottland von Sandra Butscheike und Steffen Mender am 23.01.2016, um 19:30 Uhr, in der Stadthalle „Pleißental“ Mehrere Monate waren die Fotojournalisten im rauen Nordwesten Europas unterwegs. Ihre Erwartungen wurden bei Weitem übertroffen. Denn Schottland ist weitaus mehr als Whisky, Kilt und Dudelsack. Auf ihren Reisen bot sich eine einzigartige Mischung aus atemberaubenden Landschaften, lebendiger Kultur und tausendjähriger Geschichte. Einzigartig ist auch die Gastfreundschaft und Herzlichkeit der Menschen. All das macht eine Schottlandreise zu einem unvergesslichen Erlebnis. Geruch aus meiner Kindheit Schneesternenstaub Feinstes Winterweiß Schottland ist ein Land mit vielen Gesichtern. Liebliche Hügellandschaften, schroffe Steilküsten, bezaubernde Inselwelten und natürlich die wilden Highlands. Hier wandern die Beiden viele Tage mit Rucksack und Zelt durch den Nordwesten, die Cairngorms und auf dem West Highland Way. Sie besuchen die berühmten Highland Games in Braemar, besteigen den höchsten Berg Großbritanniens und lassen sich von den magischen Landschaften der Insel Skye verzaubern. Zu diesen wilden, teilweise unberührten Landschaften bieten die lebendigen Metropolen Edinburgh und Glasgow ein willkommenes Abwechslungsprogramm. Die Border Abbeys, zahlreiche Burgen und Schlösser sowie prähistorische Steinkreise, keltische Kreuze und uralte Kultstätten auf den Orkneys und den äußeren Hebriden gewähren Einblicke in die bewegte Geschichte Schottlands. Und dann ist da natürlich noch der Whisky. In ihm scheint sich die einzigartige Mischung Schottlands zu vereinen; die Gerste der fruchtbaren Äcker im Süden und Osten, das klare Quellwasser der Highlands, der markante Geruch des Torffeuers und die Menschen hinter dieser jahrhundertelangen Tradition. Brillant fotografiert und mit Videosequenzen bereichert, präsentieren die Fotojournalisten die Schönheit und Vielfältigkeit Schottlands in HDAV Qualität. Karten gibt es in allen Freie Presse-Shops in der Nähe sowie an der Abendkasse. Infos auch unter www.outdoorvisionen.de Janina Niemann-Rich Lyrikerin Adventskranz soll 2016 ganz besonders leuchten Vorbereitungen für Festtagsschmuck im Herzen Werdaus haben bereits begonnen Nach dem Fest ist vor dem Fest, könnte man sagen. Denn bereits wenige Stunden nach den Weihnachtsfeiertagen haben in Werdau die Vorbereitungen für die nächste Adventszeit begonnen. Und das aus gutem Grund, berichtet Stadtmarketingleiter André Kleber: „Zum Weihnachtsmarkt haben wir das Angebot einer Werdauerin bekommen, für 2016 ganz besondere, große Adventskerzen für unseren Kranz um den Brunnen anzufertigen. Diese sollen aus Kerzenrestern des diesjährigen Weihnachtsfestes entstehen.“ Grund genug für die Stadtverwaltung, einen Aufruf an alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt zu platzieren: Bis Ende Januar können Kerzenstummel aller Arten und Farben, die sonst oft im Müll landen, an der Stadtinformation im Werdauer Rathaus abgegeben werden. Diese werden dann eingeschmolzen und sollen ab dem 25. November 2016 den Werdauer Adventskranz schmücken. 12 Stadt Werdau | Amts- und Mitteilungsblatt 14. Januar 2016 Werdaus neue Erdenbürger Ende November und Anfang Dezember des letzten Jahres konnte sich die Stadt Werdau wieder über neugeborene Bürger freuen, die in der Pleißentalklinik zur Welt kamen. Vincent Grund, Werdau OT Steinpleis Asadullah Musaev, Werdau Diar Sallahu, Werdau Lenya Elin Hausold, Werdau Oberbürgermeister Stefan Czarnecki und die gesamte Stadtverwaltung Werdau wünscht ALLEN Kindern und deren Eltern ein gesundes, glückliches und langes Leben hier in unserer Heimat! Korrektur: Im letzten Amtsblatt hat sich leider ein Fehler eingeschlichen, wir begrüßen Mia Hannchen Wittwer. Treue Seele geht statt auf den Markt in den Ruhestand Stadtverwaltung Werdau verabschiedet FleischerFamilie aus Mohlsdorf Fleischer Jürgen Damm gehörte quasi bereits zum Inventar auf dem Werdauer Markt. Seit 1991 handelte er Dienstag und Freitag auf dem Wochenmarkt mit Fleisch- und Wurstwaren. Zahlreiche Kunden aus Werdau und den umliegenden Ortsteilen und Gemeinden wussten das zu schätzen. Kurz vor Weihnachten verabschiedeten er und seine Frau sich nun mit einem lachenden und einem weinenden Auge in den Ruhestand. „Unsere Kundschaft war uns stets treu und wir sind immer gern nach Werdau gekommen. Nun ist es aber leider Zeit, Abschied zu nehmen“, so der rüstige Fleischer der hofft, dass sich früher oder später Ersatz für sein Angebot finden wird. Moderiert durch einen Mitarbeiter der FeuerwehrAgentur erhielten die Teilnehmer zum Beispiel Einblicke in Kommunikationswege, Inhalte der Kommunikation, die Entstehung, Erkennung und Lösung von Konflikten, sowie das Ausüben, aber auch Annehmen und Werten von Kritik. Ausgefüllt mit Erfahrungsberichten aus dem Feuerwehralltag konnten die Kameraden ihre Erkenntnisse sogleich praktisch in kleinen Workshops anwenden. Das ausschließlich positive Feedback der Teilnehmer zeigt, dass auch diese Themen im Feuerwehralltag zunehmend eine Rolle spielen und mindestens genauso wichtig sind, wie es das feuerwehrtechnische „Handwerkszeug“ bereits ist. Wir bedanken uns bei der Stadtverwaltung Werdau für die Schaffung des finanziellen Rahmens und bei der FeuerwehrAgentur für die lebhafte Ausbildung. Für das leibliche Wohl sorgte der Feuerwehrverein Werdau - auch dafür herzlichen Dank. 12. Türchen im Adventskalender Detailrätsel am 12.12.2015 im Standesamt Am 12.12. öffnete das Werdau Rathaus von 15:00 - 18:00 Uhr für alle Besucher seine Türen. Hinter der Tür Nr. 12 im Werdauer Adventskalender verbarg sich unter anderem ein Rätsel. Es galt 24 Bilder von Details an bzw. in Gebäuden in Werdau zu erkennen. 18 Rätselfreunde haben den Antwortzettel ausgefüllt. Hubert Spura aus dem Ortsteil Steinpleis erriet alle 24 Bilder. Die Zweit- und Drittbesten erreichten 21 bzw. 19 Punkte. Natalie Jung und Kerstin Martin von der Stadtverwaltung Werdau verabschiedeten Jürgen Damm und seine Frau. Feuerwehr lernt dazu Ein Novum in der Ausbildung konnten interessierte Führungskräfte der Gemeindefeuerwehr Werdau am 28. November zur Ganztagsschulung der FeuerwehrAgentur im Gerätehaus Werdau erleben. Nicht etwa die Themen Brandbekämpfung oder technische Hilfeleistung standen im Mittelpunkt. Nein, Kommunikation, Konflikt und Kritik waren die Schlagwörter des Tages. Die Gewinner konnten am 15.12. im Rathaus als Dankeschön einen Preis mit nachhause nehmen. Alle anderen Teilnehmer erhielten als Trostpreis das Rätsel inklusive der Auflösung per Post oder per E-Mail zugeschickt. Herzlichen Glückwunsch den Gewinnern und allen vielen Dank für die Teilnahme. 14. Januar 2016 Stadt Werdau | Amts- und Mitteilungsblatt 13 Die Kinder erlernen von 09.00 - 12.00 Uhr in einer angenehmen Atmosphäre erste Körperspannungsübungen. Teilnehmergebühr: 1,00 Euro. Meldet euch bis zum 22.01.2016 unter 0375 818911-0 an. Winterferienprogramm 2016 des Kreissportbundes Zwickau in Zusammenarbeit mit Sportvereinen des Landkreises Zwickau „Eislaufen + Eisstockschießen“ Montag, 08.02.2016 und Montag, 15.02.2016 Eisbahn am Erlenbad, Uhdestraße 25, Zwickau Eislaufen im Winter darf nicht fehlen. Schnappt euch eure Schlittschuhe und ab auf die Eisbahn. Es besteht die Möglichkeit in der Zeit von 10.00 - 12.00 Uhr ein paar Runden zu drehen. Falls ihr keine Schlittschuhe habt, für 2,50 Euro könnt ihr welche vor Ort ausleihen. Wir benötigen eine Woche vorher die genauen Schuhgrößen. Für die Nicht-Eisläufer bieten wir Eisstockschießen an. Anmeldungen werden bis zum 22.01.2016 unter 0375 818911-0 erbeten. Teilnehmergebühr Eislaufen 2,50 Euro und Eisstockschießen 1,50 Euro. „Tanzen-HipHop“ Dienstag, 09.02.2016 TSG Rubin Zwickau, Planitzer Str. 4a, Zwickau Flotte Rhythmen und gute Stimmung sind von 10.00 - 12.00 Uhr eingeplant. Saubere Sportschuhe sind mitzubringen. Alle melden sich bitte bis zum 22.01.2016 unter 0375 818911-0 an. Teilnehmergebühr 1,00 Euro. „Kleine Spiele“ Mittwoch,10.02.2016 Sportforum „Sojus“, Wostokweg 31, Zwickau Alle interessierten Kinder haben die Möglichkeit, von 09.00 - 12.00 Uhr bei lustigen Sportspielen ihre Kräfte zu messen. Sportsachen nicht vergessen. Wir erbitten vorherige Anmeldung bis zum 21.01.2016 unter 0375 818911-0. Teilnehmergebühr 1,00 Euro. „Bouldern & Klettern“ Donnerstag,11.02.2016 Kletterhalle Knopffabrik Moritzstraße, Zwickau Von 09.00 - 12.00 Uhr haben alle interessierten Kinder die Möglichkeit, das Bouldern (Klettern in niedriger Höhe) und das Klettern auszuprobieren. Sportsachen und saubere Turnschuhe nicht vergessen. Wir erbitten um vorherige Anmeldung bis 22.01.2016 unter 0375 818911-0. Teilnehmergebühr 2,50 EUR. „Basketball“ Freitag, 12.02.2016 Sporthalle des BSZ für Technik, Dieselstraße, Zwickau Von 09.00 - 12.00 Uhr haben alle interessierten Kinder die Möglichkeit, sich im Werfen, Passen und Dribbeln auszuprobieren. Vielleicht ist der neue Dirk Nowitzki unter euch? Sportsachen und saubere Turnschuhe nicht vergessen. Wir erbitten vorherige Anmeldung bis 22.01.2016 unter 0375 818911-0. Teilnehmergebühr 1,00 Euro. „Anschubwettbewerb im Rodeln“ Dienstag, 16.02.2016 und Mittwoch, 17.02.2016 Rodelbahn Westsachsenstadion, Zwickau Rodeln mal anders. Die Anschubbahn an der Rodelbahn wird vereist und wir suchen von 9.00 bis 12.00 Uhr den/die Schnellste(n) jeder Kindereinrichtung. Mitzubringen ist ein fahrbarer Untersatz, wie zum Beispiel Porutscher, Plasteschüssel, Wok. Seid kreativ, es ist alles, was rutscht erlaubt. Meldet Euch bis zum 22.01.2016 unter 0375 818911-0 an. Teilnehmergebühr 1,00 Euro. „Kinder-Yoga“ Donnerstag, 18.02.2016 Sportforum „Sojus“, Wostokweg 31, Zwickau „Selbstverteidigung” Freitag, 19.02.2016 Kampfkunstzentrum, Brunnenstraße 19, Zwickau Allen interessierten Kindern im Alter von 6 bis 14 Jahren werden von 09.00 - 12.00 Uhr einfache Techniken der Selbstverteidigung vermittelt. Bitte bringt Sportkleidung mit und meldet Euch bis zum 22.01.2016 im Kreissportbund Zwickau unter 0375 818911-0 an. Teilnehmergebühr 1,00 Euro. Falsche Schreiben mit Logo der Wasserwerke Zwickau In unserem Versorgungsgebiet haben Kunden Schreiben erhalten, die nicht im Auftrag der Wasserwerke Zwickau, versandt wurden. Sie tragen als Absender „Untere Wasserbehörde Mulde“ mit der Anschrift und dem Logo der Wasserwerke Zwickau. In den Anschreiben werden Kosten für den Kauf bzw. die Pacht von Wassergrundstücken ausgewiesen mit angekündigten Besichtigungsterminen. Diese Schreiben entbehren jeglicher Grundlage und wurden nicht von den Wasserwerken Zwickau verfasst oder veranlasst. Fachtag „Psst … darüber spricht man nicht!?“ Auftaktveranstaltung zum Themenjahr Für Mittwoch, den 27. Januar 2016, lädt der Landkreis Zwickau, Sachgebiet Prävention des Jugendamtes in Zusammenarbeit mit dem Jugendring Westsachsen e. V., dem different people e. V., dem Aidshilfe Westsachsen e. V. und dem Trans-Inter-Aktiv in Mitteldeutschland e. V. zur Auftaktveranstaltung zum Themenjahr 2016 „Geschlechtliche Vielfalt, verschiedene Lebens- und Liebensweisen“ in das Verwaltungszentrum Werdau ein. Der Landkreis will sich im kommenden Jahr ausführlich der Vielfalt des menschlichen Miteinanders widmen. Angesprochen sind vorrangig alle Fachkräfte der Jugend- und Sozialarbeit, Sozialpädagogen, Klinikpersonal und Lehrer sowie Interessierte. Zur Auftaktveranstaltung werden diese unter anderem praxisrelevante Informationen erhalten, für die Vielfalt des Lebens sensibilisiert werden und Handlungskompetenz in Bezug auf Diskriminierung, Mobbing und Ausgrenzung vermittelt bekommen. Die nächste Veranstaltung zum Themenjahr 2016 ist bereits für den 14. März geplant. Anmeldung und Kontakt: Jugendamt, Katrin Resch, Telefon: 0375 4402-23111 E-Mail: [email protected] oder Kerstin Frenzel, Telefon: 0375 4402-23116 E-Mail: [email protected] Aktion „Spender werben Spender“ des DRKBlutspendedienstes startet am 1. Februar: Gewinnung von Erstspendern für DRK von großer Bedeutung Der DRK-Blutspendedienst Nord-Ost benötigt täglich rund 2.250 Blutkonserven, um die regionale Patientenversorgung mit 14 Stadt Werdau | Amts- und Mitteilungsblatt Blutpräparaten sicherzustellen. Dies gelingt nur gemeinsam mit Blutspenderinnen und Spendern, die sich für die Menschen in ihrer Region engagieren. Es spenden jedoch nur circa 3 % der Bevölkerung regelmäßig Blut. Deshalb startet der DRKBlutspendedienst am 1. Februar eine neue Aktion „Spender werben Spender“. Die Aktion läuft bis zum 31.12.2016. Der Erfahrungsaustausch mit nahestehenden oder befreundeten Blutspendern kann vielen Menschen den Weg zu ersten Blutspende erleichtern. Wer ist ein besserer Botschafter der Blutspende als derjenige, der selbst bereits durch sein regelmäßiges Engagement als Blutspender Leben rettet? Das DRK bedankt sich bei jedem Spender, der einen oder mehrere Erstspender zu einem DRK-Blutspendetermin mitbringt, eine attraktive DRK-Editionstasse. Und jeder so geworbene Erstspender erhält im Aktionszeitraum ein spannendes Präsent als Dankeschön für seinen Einsatz als Lebensretter. Mit der Aktion sollen möglichst viele Menschen für eine Erstspende gewonnen werden. Wer darf Blut spenden? Blutspender müssen mindestens 18 Jahre alt und gesund sein. Bei der ersten Spende sollte ein Alter von 65 nicht überschritten werden. Bis zum 72. Geburtstag ist derzeit eine Blutspende möglich, vorausgesetzt, der Gesundheitszustand lässt dies zu. Bei einer ärztlichen Voruntersuchung wird die Eignung zur Blutspende jeweils tagesaktuell auf dem Termin geprüft. Bis zu sechs Mal innerhalb eines Jahres dürfen gesunde Männer spenden, Frauen bis zu vier Mal innerhalb von 12 Monaten. Zwischen zwei Spenden liegen mindestens acht Wochen. Bitte zur Blutspende den Personalausweis mitbringen! Alle DRK-Blutspendetermine unter www.blutspende.de (bitte das entsprechende Bundesland anklicken) oder über das Servicetelefon 0800 11 949 11 (kostenlos erreichbar aus dem Dt. Festnetz). DRK-Blutspendedienst Nord-Ost auf Facebook Folgen Sie uns auf Facebook http://www.facebook.com/drk. blutspendedienst.nordost Blog http://www.blutspende-nordost.de/startseite/index.php Mitmach-Aktion www.blutspenden-verbindet.de Aktion: www.mutspende.de Die nächste Ausgabe erscheint am: Donnerstag, dem 11. Februar 2016 Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge und Anzeigen: Montag, der 1. Februar 2016 IMPRESSUM Amtsblatt und Mitteilungsblatt der Stadt Werdau Herausgeber: Stadt Werdau, Oberbürgermeister Stefan Czarnecki, Redaktion: André Kleber Stadtverwaltung Werdau/Pressestelle Markt 10-18 · Tel.: 03761 594-207 · [email protected] Verlag und Druck: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG · 04916 Herzberg/Elster, An den Steinenden 10 · Telefon 03535 489-0 Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG 04916 Herzberg/Elster · An den Steinenden 10 vertreten durch den Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan, www.wittich.de/agb/herzberg Für den Inhalt der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen anderer Behörden“ sind diese selbst verantwortlich. Die Verteilung erfolgt kostenlos durch den Verlag an alle Haushalte. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur der Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. 14. Januar 2016 14. Januar 2016 Stadt Werdau | Amts- und Mitteilungsblatt 15 16 Stadt Werdau | Amts- und Mitteilungsblatt 14. Januar 2016
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