Öffentliche Zustellung

Amtsblatt der
Stadt Werdau
Werdau
Königswalde
Langenhessen
Leubnitz
Steinpleis
14. Januar 2016
Nr. 1 | 6. Jahrgang
Inhaltsverzeichnis
Bekanntmachungen
der Stadtverwaltung
Werdau................. S. 2
Bekanntmachungen
des Landratsamtes
Zwickau ............... S. 9
Veranstaltungen... S. 9
Werdauer
Markttermine..... S. 10
i
Weitere Meldungen
...........................S. 11
Halbzeit bei den Hochwasserbeseitigungen
Die Stadtverwaltung Werdau hat für Beseitigung von
Hochwasserschäden einen umfassenden Wiederaufbauplan aufgestellt. Dieser beinhaltet rund 50 Maßnahmen, von denen 22 bereits umgesetzt und 22 noch
zu realisieren sind. Für die Kostenübernahme wurden
Fördermittel beantragt. Die Projekte belaufen sich auf
einen Gesamtwert in Höhe von 15 Millionen Euro.
Um den straffen Zeitplan einzuhalten, muss die Schlagzahl bei der Umsetzung in 2016 gegenüber dem Vorjahr
nochmals gesteigert werden. Bis Ende 2017 müssen alle
Maßnahmen abgeschlossen sein. Die Fördermittelvergabe bringt oft lange Prüfungszeiten mit sich. Auch die
Verkehrsführung und die entsprechenden Umleitungen
sind eine nicht zu unterschätzende Aufgabe.
Aktuell laufen die Vergabeverfahren für die Dorfstraße
in Langenhessen von der Kirchschulstraße bis zum
Schulberg, die Stützwand am Leubnitzer Bach zwischen
Rathausbrücke und Brücke Siedlung, die Poststraße
mit anschl. Stützwand unterstrom und für die Brücke
an der Gabelsberger Straße.
In Vorbereitung sind der Waldfriedhof, die Stützwand
Leubnitzer Bach unterstrom Pfefferbrücke, der Widerlagerschutz an der Brücke Unterer Anger sowie
an der Ischtbrücke in Langenhessen und die Gewässerinstandsetzung am Leubnitzbach. Auch mit den
Maßnahmen Gewässerinstandsetzung am Fraureuther
Graben sowie am Wehr am Neumarker Bach und mit
dem Durchlass am Heideweg Leubnitz Forst soll demnächst begonnen werden.
www.werdau.de
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Stadt Werdau | Amts- und Mitteilungsblatt
14. Januar 2016
Die zunehmenden Anfeindungen und Bedrohungen von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern im Landkreis Zwickau sind
Anlass für folgende Erklärung.
Respekt
Bürgermeisterinnen und Bürgermeister werden von ihren Bürgerinnen und Bürgern direkt gewählt. Als Hauptverwaltungsbeamte
leiten sie die Verwaltung gemäß den Prinzipen des modernen
Rechtsstaates. Rechtsstaatlichkeit bedeutet, dass sie in ihrem
Handeln an Recht und Gesetz gebunden sind, mit dem Ziel der
Gewährleistung von Menschenwürde, Freiheit, Gerechtigkeit und
Rechtssicherheit.
Die in Deutschland und der Europäischen Union Schutz suchenden Menschen verdeutlichen uns, was unsere Besonderheit und
Attraktivität ausmacht: Wir sind ein Ort der Zivilisation, da wir
unser Zusammenleben in Frieden und Freiheit gestalten. Wir
haben die Gewalt durch das Recht ersetzt. „Recht statt Gewalt“
- so lässt sich das auf eine Kurzformel bringen. Deshalb sagen
wir: Wo Gewalt ausbricht, bedroht sie die grundlegenden Errungenschaften unserer Zivilisation, und wo sie triumphiert, zerstört
sie diese Grundlagen.
Auch für Sachsen gilt seit 25 Jahren, dass sich die freiheitliche
Ordnung durchgesetzt hat. Die Öffentlichkeit diskutiert über alles. Niemand kommt ins Gefängnis, weil er denkt, was er denkt.
Konflikte werden nicht unterdrückt. Sie werden offen ausgetragen
und entschieden. Unsere freiheitliche Ordnung sorgt dafür, dass
Konflikte in jenen Spielregeln friedlich ausgetragen werden, die
das Recht bereitstellt - und dass sie entschieden werden nach
den demokratischen Mehrheitsregeln.
Ohne den Wert des Respekts ist das nicht möglich, d. h. die
Achtung, die jeder Mensch jedem anderen Menschen entgegenbringen soll. Menschenrechte und Grundrechte sind nicht teilbar.
Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht diesen Respekt von ihrer
Bürgermeisterin und ihrem Bürgermeister ihnen selbst gegenüber.
Dies gilt jedoch nicht nur in schönen Zeiten. Bürgermeisterinnen
und Bürgermeister repräsentieren mit ihren Gemeinden und Städte
die unterste Ebene im Staat. Sie haben keine Gesetzgebungszuständigkeiten. Sie haben Aufgaben zu erledigen, die sich aus
den Gesetzen des Landes, des Bundes und der Europäischen
Union ergeben.
Wenn Kinder, Frauen und Männer aus Kriegsgebieten heute Frieden, Obdach, Essen und Wohnen bei uns in den Gemeinden und
Städten suchen, dann müssen wir helfen. Dabei geht es nicht um
die Frage, ob wir Flüchtlinge mögen oder nicht mögen, denn auch
in schwierigeren Zeiten bestimmt der Respekt vor der Unantastbarkeit der Würde des Menschen unsere Arbeit. Sie zu achten
und zu schützen ist unsere Verpflichtung. Dafür übernehmen wir
nach Recht und Gesetz Verantwortung.
Und wir bedürfen in unserer Arbeit des respektvollen Umgangs
von unseren Bürgerinnen und Bürgern. Da, wo er uns entgegengebracht wird, bedanken wir uns ausdrücklich und da, wo es an
ihm mangelt, bitten wir um Ihre Unterstützung.
Zwickau, am 21. Dezember 2015
Oberbürgermeister Stefan Czarnecki
und die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister
des Kreisverbandes Zwickau im
Sächsischen Städte- und Gemeindetag
5. Änderungssatzung
zur Satzung über Grün- und Gemischtwarenmärkte,
Jahrmärkte und Spezialmärkte der Stadt Werdau
(Marktsatzung) vom 18.12.2015
Aufgrund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat
Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 3. März 2014 (SächsGVBl. S. 146) zuletzt geändert durch
Artikel 18 des Gesetzes vom 29. April 2015 (SächsGVBl. S.349)
hat der Stadtrat der Großen Kreisstadt Werdau in seiner Sitzung
am 17.12.2015 beschlossen, die Satzung über Grün- und Gemischtwarenmärkte, Jahrmärkte und Spezialmärkte der Stadt
Werdau (Marktsatzung) vom 14. Nov. 2005, zuletzt geändert
durch Satzung vom 22. Nov. 2012 (Amtsblatt der Stadt Werdau
Nr. 19/2012) wie folgt zu ändern:
§ 1 Änderungsbestimmungen
III. Jahrmärkte
§ 10 wird wie folgt geändert:
Markttage, Marktzeiten
Absatz 1 bis 3 entfallen
Absatz 4 wird redaktionell angepasst.
Die Absatznummerierung entfällt.
§ 11 wird wie folgt geändert:
Überschrift Teilnahmebedingungen wird ersetzt durch Recht zur
Teilnahme
Absatz 1 bis 3 entfallen
Absatz 4 wird redaktionell angepasst, die Absatznummerierung
entfällt. Die bisherige Regelung wird durch folgende ersetzt:
Wenn der zur Verfügung stehende Platz nicht ausreicht, entscheidet
der Marktverantwortliche über die Teilnahme der Jahrmarktanbieter.
§ 12, 2. Sachsenmärkte
Das Wort Oktober wird ersetzt durch November.
§ 2 Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Werdau, den 18.12.2015
Stefan Czarnecki, Oberbürgermeister
Hinweis nach § 4 Abs. 4 der „Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen“ (SächsGemO):
Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter
Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang
an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt
worden sind,
3. der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2
SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten
Frist
14. Januar 2016
a)die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet
hat oder
b)die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich
geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach den Nummern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz
1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung
geltend machen.
Information zur Änderung der
Kostensatzung der Stadt Werdau
Hinweis zu den Meldepflichten von Einwohnern
und Steuer- und Abgabenpflichtigen
Mit Änderung der Kostensatzung der Stadt Werdau ab dem
1. Januar 2016 werden einige Amtshandlungen neu als kostenpflichtig in das Kostenverzeichnis aufgenommen. Dies betrifft
insbesondere Adressermittlungen bei versäumter Meldung der
Änderung und Ermittlungen zu Lastschriftrückgaben. Da vielen
Bürgern nicht bekannt ist, dass eine automatische Weitergabe von
Daten des Melderegisters aus datenschutzrechtlichen Gründen
auch innerhalb der Stadtverwaltung Werdau nicht zulässig ist,
kommt es häufig zu Irrtümern über die Meldepflichten.
Deshalb hier noch einmal der ausdrückliche Hinweis:
Um kostenpflichtige Ermittlungen zu vermeiden, sind alle Einwohner und Steuer- und Abgabenpflichtige aufgefordert, neben der
Erfüllung der melderechtlichen Verpflichtungen durch An- und
Abmeldung sowie Meldung von Adressänderungen im Einwohnermeldewesen der Stadt Werdau zusätzlich die Änderungen auch
den Fachdiensten der Stadtverwaltung Werdau mitzuteilen, die
für die Erhebung von Steuern, Gebühren und Abgaben zuständig
sind, sofern dafür eine Zahlungspflicht besteht. Zum Beispiel
Fachdienst Steuern
Grundsteuern, Gewerbesteuer,
Hundesteuer,
Vergnügungssteuer
Fachdienst Bauverwaltung
Straßenreinigungsgebühren
Fachdienst Soziales/Wohngeld Kita-Gebühren, Wohngeld
Fachdienst Liegenschaften
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Stadt Werdau | Amts- und Mitteilungsblatt
Gartenpacht, Garagenpacht,
Garagenmiete
Bei der Erteilung von SEPA-Lastschriftmandaten wird darum gebeten, Änderungen der Bankverbindung zeitnah im zuständigen
Fachdienst zu melden sowie für die Deckung des Kontos bei
Fälligkeit zu sorgen, um Kosten aus Lastschriftrückgaben und
daraus folgenden Ermittlungen zu vermeiden.
Samstagsöffnung Einwohnerund Meldewesen/Standesamt
Auch im Jahr 2016 besteht die Möglichkeit den Fachdienst
Einwohner- und Meldewesen an einem Samstag im Monat aufzusuchen. Damit haben insbesondere berufstätige Bürger die
Möglichkeit, beispielsweise einen Reisepass oder Personalausweis
zu beantragen. Ebenfalls besteht an ausgewählten Samstagen
die Möglichkeit der Eheschließung.
Die konkreten Tage ergeben sich aus nachfolgender Tabelle.
Monat
Januar
Februar
März
April
Mai
Einwohner- und
Meldewesen
Samstagsöffnung 2016
(09:00 bis 11:30 Uhr)
09.01.2016
06.02.2016
05.03.2016
02.04.2016
30.04.2016
Juni
04.06.2016
Juli
02.07.2016
August
06.08.2016
September
Oktober
November
Dezember
03.09.2016
01.10.2016
05.11.2016
03.12.2016
Standesamt
Termine für
Eheschließungen an
Samstagen im Jahr 2016
09.01.2016
06.02.2016
05.03.2016
16.04.2016
14.05.2016 und
21.05.2016
11.06.2016 und
18.06.2016
09.07.2016 und
23.07.2016
06.08.2016 und
27.08.2016
03.09.2016
08.10.2016
05.11.2016
03.12.2016
Verkaufsoffene Sonntage 2016
Verordnung der Großen Kreisstadt Werdau über
das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und
Feiertagen im Jahr 2016 gemäß § 8 SächsLadÖffG
Auf der Grundlage von § 8 Abs. 1 - 3 des Sächsischen Gesetzes
über die Ladenöffnungszeiten (SächsLadÖffG) vom 01. Dezember
2010 (SächsGVBl. 14/2010 Seite 338) - rechtsbereinigt mit Stand
vom 1. März 2012 - hat der Stadtrat der Großen Kreisstadt Werdau
am 26.11.2015 folgende Rechtsverordnung erlassen:
§1
Die Große Kreisstadt Werdau bestimmt die Freigabe der Ladenöffnung in der Stadt Werdau einschließlich deren Ortsteile
an zwei Sonntagen im Jahr ohne Beschränkung auf bestimmte
Handelszweige. Die Verkaufsstellen dürfen an diesen Sonntagen
zwischen 12 und 18 Uhr geöffnet sein.
Folgende Sonntage werden bestimmt:
der 18. September 2016 (Stadt- und Straßenfest)
der 11. Dezember 2016 (Werdauer Weihnachtsmarkt)
§2
Ordnungswidrig im Sinne des § 11 SächsLadÖffG handelt, wer
vorsätzlich oder fahrlässig entgegen der Verordnung Verkaufsstellen offen hält.
§3
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in
Kraft und am 31.12.2016 außer Kraft.
Werdau, den 27.11.2015
Stefan Czarnecki, Oberbürgermeister
Bekanntmachung
des Aufstellungsbeschlusses
zum Flächennutzungsplan der Großen Kreisstadt
Werdau gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Werdau hat am 26.11.2015:
1. Die Aufstellung des Flächennutzungsplanes für die Stadt
Werdau erfolgt gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB.
2. Der Flächennutzungsplan wird im vollständigen, zweistufigen Verfahren mit Umweltprüfung und Umweltbericht gemäß
§ 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
3.Die Stadt Werdau wird ihren verfahrensrechtlich eigenständigen Flächennutzungsplan mit den Nachbargemeinden Fraureuth und Lichtentanne, die ihre
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Stadt Werdau | Amts- und Mitteilungsblatt
vorbereitenden Bauleitpläne parallel dazu erstellen, interkommunal abstimmen.
4. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im Amtsblatt der
Stadt Werdau ortsüblich bekannt zu machen.
Werdau, den 28.12.2015
Czarnecki, Oberbürgermeister
Flächennutzungsplanung im
„Oberen Pleißeland“
Große Kreisstadt Werdau sowie die Gemeinden
Lichtentanne und Fraureuth
Die Stadt Werdau und Gemeinden Fraureuth und Lichtentanne haben
mit entsprechenden Grundsatzbeschlüssen (Beschluss S-464 des
Stadtrates Werdau vom 17.04.2014) in den jeweils zuständigen
Stadt- und Gemeinderäten die Absicht bekundet, dass infolge
der bestehenden engen siedlungs-, verkehrs-, landschafts- und
kulturräumlichen Vernetzungen und Verflechtungen die anstehenden
Planungsaufgaben der vorbereitenden Bauleitplanung nach dem
Baugesetzbuch (BauGB) in abgestimmter und koordinierter Form
vorgenommen werden sollen. Alle Kommunen gehören infolge der
hohen Einwohner- und Siedlungsdichte zum Verdichtungsraum
westlich des Oberzentrums Zwickau. Die vorhandenen und im
Ausbau befindlichen infrastrukturellen Netze und Verkehrsachsen
bilden in diesem Zusammenhang das Rückgrat des Siedlungs- und
Wirtschaftsraumes. Die „Westtrasse“ im Zuge der S 289 wird nach
ihrer Fertigstellung eine neue Querverbindung zwischen der BAB
4 und der BAB 72 im Bereich Westsachsen herstellen. Ergänzt
wird das infrastrukturelle Netz durch die neu ausgebaute S 293
(Mitteltrasse). Das Plangebiet wird dadurch perspektivisch über
eine exzellente regionale und überregionale Verkehrsanbindung
verfügen können. Über die B 175 besteht zudem eine nahräumliche Straßenverkehrsverbindung nach Zwickau.
In Werdau besteht Zugang zum überregionalen Streckennetz der
Deutschen Bahn AG (Sachsen Franken Magistrale Nürnberg Dresden/Leipzig). Mit der Inbetriebnahme des City-Tunnels Leipzig
erfolgte die Einbindung der Stadt Werdau und Nachbargemeinden
in das großräumig angelegte, integrierte Nahverkehrssystem des
mitteldeutschen Raumes. Damit haben sich die Beförderungsbedingungen insbesondere im öffentlichen Nahverkehr weiter
verbessert.
Im Rahmen der vorgesehenen interkommunalen Kooperation kann
auch den Grundsätzen und Zielen des Landesentwicklungsplanes
Sachsen (LEP 2013) im besonderen Maße Rechnung getragen werden.
Mit der vorgesehenen koordinierten Aufstellung des Flächennutzungsplanes sind folgende Anliegen und Zielsetzungen sowie
Synergieeffekte verbunden:
o partnerschaftliche Wahrnehmung der Verantwortung für die
künftige räumliche und städtebauliche Gesamtentwicklung
des Mittelzentrums Werdau und des Verflechtungsbereiches
im „Oberen Pleißeland“
o Sicherstellung einer bedarfsgerechten, koordinierten und
funktionsteiligen Daseinsvorsoge
o Entwicklung von abgestimmten Anpassungsstrategien zur
Bewältigung der Herausforderungen des demographischen
Wandels, der Energiewende sowie des Klimawandels
o Erhalt und Entwicklung eines gemeinsamen, attraktiven Lebens- und Wirtschaftsraumes
o Einführung eines boden- und umweltschonenden bzw. kostensparenden Flächenmanagements unter besonderer Berücksichtigung verfügbarer Innenentwicklungspotenziale
14. Januar 2016
(Leerstände, Baulücken, Brachen, Verdichtungsmöglichkeiten)
o Konzentration der baulichen und sonstigen Entwicklung in
zentralen Lagen und Siedlungsschwerpunkten („Innen vor
Außen“)
o Schaffung bedarfsgerechter und interkommunal abgestimmter Angebote insbesondere für Wohnen, Wirtschaft und Bildung (z. B. interkommunale Gewerbestandorte- und Bildungseinrichtungen)
o Berücksichtigung örtlicher Erfordernisse (Sicherstellung des
jeweiligen kommunalen Eigenbedarfs)
o Prüfung und ggf. Rücknahme von Bauflächen (B-Pläne aufheben/Teilflächenrücknahmen/„Blockaden lösen“)
o Schaffung eines interkommunal abgestimmten, leistungsfähigen und integrierten Verkehrs- und Infrastruktursystems
(inkl. Rad- und Fußwegenetz)
oFreihaltung von Überflutungsflächen und Hochwasserschutzgebieten/Sicherung und Rückgewinnung von Retentionsräumen
o Festlegung von Vorranggebieten/Nutzung von Synergieeffekten/Kosteneinsparungen (z. B. Tourismus, erneuerbare
Energien, Naturschutzprojekte)
o Entwicklung eines ortsübergreifenden, ökologischen Verbundsystems/Ausweisung von Kern- und Entwicklungszonen für Natur und Landschaft
o konsequente Nutzung der Möglichkeiten zur Reduzierung
des CO2-Ausstoßes durch eine angepasste Siedlungs- und
Verkehrsflächenentwicklung sowie den gezielten und abgestimmten Ausbau Erneuerbarer Energien
Koordiniertes Verfahren zur Planaufstellung
Alle drei Kommunen stellen einen verfahrensrechtlich eigenständigen Flächennutzungsplan gemäß § 2 Abs. 1 BauGB auf. Die
zuständigen Gremien beschließen über die jeweiligen Planinhalte
entsprechend der kommunalen Planungshoheit. Die Planaufstellung erfolgt im vollständigen, zweistufigen Regelverfahren mit
Umweltprüfung und Umweltbericht nach § 2 Abs. 4 BauGB. Die
Flächennutzungspläne werden in paralleler Form sowie in enger
Abstimmung und Koordinierung erarbeitet. Dazu wird eine interkommunale Arbeitsgruppe Flächennutzungsplanung einberufen.
Die AG wird regelmäßig tagen, den Planungsprozess permanent
begleiten, entsprechende Vorarbeiten für die beschließenden Gremien leisten und eine fachliche Steuerungsfunktion ausüben. Die
einzelnen Planungsphasen und die notwendigen Beschlüsse sind
in allen drei Kommunen parallel durchzuführen. Nach Verfahrensabschluss (Feststellungsbeschluss) sollen die Flächennutzungspläne bei der zuständigen Genehmigungsbehörde gleichzeitig
zur Genehmigung nach § 6 Abs. 1 BauGB eingereicht werden.
Beschlüsse Stadtrat 26.11.2015
Beschluss Nr. SR-14-147
Der Stadtrat der Stadt Werdau beschließt die Satzung der Stadt
Werdau über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten (Kostensatzung
der Stadt Werdau) und das Kostenverzeichnis zur Kostensatzung
gemäß Anlagen.
Beschluss Nr. SR-14-148
Der Stadtrat der Stadt Werdau beschließt den Erwerb des Grundstücks Richardstraße 1 - 3 in Werdau, Flurstück 1102 l in Größe
von 15.930 qm, zum Kaufpreis in Höhe von 70.000 EUR von der
Fa. WPI mit dem Sitz in Limbach-Oberfrohna.
Beschluss Nr. SR-14-149
Der Stadtrat beschließt die Verordnung der Großen Kreisstadt
Werdau über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und
Feiertagen im Jahr 2016 gemäß § 8 SächsLadÖffG.
14. Januar 2016
Stadt Werdau | Amts- und Mitteilungsblatt
Beschluss Nr. SR-14-150
Der Stadtrat der Stadt Werdau beschließt für die Baumaßnahme Instandsetzung Brücke Kirchschulstraße in Werdau, OT
Langenhessen, den 3. bis 5. Nachtrag unter Berücksichtigung
der Minderkosten aus dem 1. und 2. Nachtrag in Höhe von
insgesamt - 1.835,11 EUR (Brutto) zu bestätigen.
Beschluss Nr. SR-14-151
Der Stadtrat beschließt für das Jahr 2016: Ort der regelmäßigen Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse ist der
Stadtverordnetensaal des Rathauses. Die Zeit der Sitzungen
bestimmt sich nach dem anliegenden Sitzungskalender. Beginn
der Sitzungen ist um 16.00 Uhr. In begründeten Fällen kann der
Oberbürgermeister bei der Einberufung von diesen örtlichen
und zeitlichen Vorgaben abweichen.
Beschluss Nr. SR-14-152
Der Stadtrat der Stadt Werdau beschließt überplanmäßige
Auszahlungen in Höhe von ca. 63.819,86 EUR im Produkt
75.40.01.00 - Verkehrsflächen und -anlagen HW Juni 2013,
Sachkonto 099521 - Tiefbaumaßnahmen, Maßnahme H134638 - Stützwand Leubnitzer Bach und H13-4565 - Brücke
Siedlung für das Haushaltsjahr 2015. Die Deckung erfolgt aus
nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Hochwasserschadensbeseitigung bei folgenden abgeschlossenen Maßnahmen
im gleichen Produkt:
H13 - 4517 - Brücke Greizer Straße 25.260,21 EUR
H13 - 4531 - Brücke Kirchschulstraße 38.559,65 EUR
Beschluss Nr. SR-14-154
Der Stadtrat der Stadt Werdau beschließt:
1. Die Aufstellung des Flächennutzungsplanes für die Stadt
Werdau erfolgt gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB.
2. Der Flächennutzungsplan wird im vollständigen, zweistufigen Verfahren mit Umweltprüfung und Umweltbericht gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
3. Die Stadt Werdau wird ihren verfahrensrechtlich eigenständigen Flächennutzungsplan mit den Nachbargemeinden Fraureuth und Lichtentanne, die ihre vorbereitenden
Bauleitpläne parallel dazu erstellen, interkommunal abstimmen.
4. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im Amtsblatt
der Stadt Werdau ortsüblich bekannt zu machen.
Beschluss Nr. SR-14-155
Der Stadtrat der Stadt Werdau stimmt einem Beitritt der Stadt
Werdau zum Rahmenvertrag über die landeszentrale Vergabe der
Lärmkartierung 2017 an Hauptverkehrsstraßen in Umsetzung der
EU-Umgebungslärmrichtlinie zwischen dem Freistaat Sachsen
und dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag (SSG) zu.
Beschluss Nr. SR-14-157
Der Stadtrat der Stadt Werdau beschließt gemäß § 6 SächsStrG die Widmung der Wohngebietsstraße „An der Brauerei“,
Werdau, OT Steinpleis, als öffentliche Ortsstraße. Der Abschnitt
umfasst Teilstücke der Flurstücke-Nr. 526/75 und 531/7 der
Gemarkung Steinpleis (siehe Lageplan). Anfangspunkt der zu
widmenden Fläche ist das Flurstück-Nr. 500/1 und Endpunkt
die Flurstücke-Nr. 526/31 bzw. 526/76, der Gemarkung Steinpleis. Die Widmung wird mit der öffentlichen Bekanntmachung
wirksam. Die Widmung wird erst öffentlich bekannt gemacht,
wenn die Auflassung erfolgt ist.
Beschluss Nr. SR-14-158
Der Stadtrat der Stadt Werdau beschließt für die Baumaßnahme Ausbau der Plauenschen Straße in Werdau, Los Tief- und
Straßenbau, den 2. Nachtrag der Firma STRABAG AG, Dir.
5
Sachsen, Waldstraße 8 in 08112 Wilkau-Haßlau in Höhe von
12.545,50 EUR (Brutto) zu bestätigen.
Beschluss Nr. SR-14-159
Der Stadtrat der Stadt Werdau beschließt für die Baumaßnahme
HW-ID 4418 - Stabilisierung Uferbereiche zur Plauenschen
Straße oberstrom Brücke Richardstraße in Werdau, Ersatzneubau Stützwand, Errichtung Pleißezufahrt LTV, den 1. Nachtrag
in Höhe von insgesamt 2.788,56 EUR (Brutto) zu bestätigen.
Beschluss Nr. SR-14-160
1.Der Stadtrat der Stadt Werdau beschließt die brandschutztechnische Ertüchtigung des Gymnasiums Alexander-von-Humboldt - Haus 1 in Werdau einschließlich
Erneuerung Datennetz und Wärmeversorgung entsprechend der beigefügten Erläuterung und Begründung mit
einer Gesamtkostensumme von ca. 770.000 EUR (Brutto)
mit Zuwendungen aus dem Stadtumbaugebiet „Östliches
Stadtzentrum“, Stadtumbau Ost, Programmteil Aufwertung
2. Die Deckung der nicht mehr im Maßnahmekonto - Hochbau verfügbaren Mittel erfolgt durch die überplanmäßige
Auszahlung in Höhe von ca. 70.000 EUR im Haushaltsjahr
2015 aus verfügbaren Mitteln aus dem Sachkonto 099521
- Tiefbaumaßnahmen im gleichen Produkt und der gleichen Maßnahme.
Beschluss Nr. SR-14-161
Der Stadtrat der Stadt Werdau beschließt für die Baumaßnahme
Ersatzneubau der Brücke Siedlung und der Stützwand von
Brücke Siedlung bis Brücke Parkstraße in Werdau, OT Leubnitz,
den 2., 7. und 8. Nachtrag in Höhe von insgesamt - 30.573,43 EUR
(Brutto) zu bestätigen.
Beschluss Nr. SR-14-163
Der Stadtrat der Stadt Werdau beschließt, die in der Stadtverwaltung eingegangenen Spenden gemäß Anlagen anzunehmen.
Beschluss
Verwaltungsausschuss
01.12.2015
Beschluss Nr. VA-14-006
Der Verwaltungsausschuss des Stadtrates der Stadt Werdau
beschließt den Verkauf des unbebauten Flurstücks 464 o der
Gemarkung Werdau in Größe von 260 qm, gelegen Gerhard-WeckStraße 1 an Frau Ricarda Paulat aus Zwickau zum Bodenrichtwert
lt. Bodenrichtwertkarte für Werdau des Gutachterausschusses
beim Landkreis Zwickau 2015 in Höhe von 10.400 EUR.
Beschlüsse Technischer
Ausschuss 08.12.2015
Beschluss Nr. TA-14-129
Der Technische Ausschuss beschließt, dem eingereichten Befreiungsantrag von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
„Leubnitzer Forst“ bezüglich der Errichtung außerhalb der Baugrenze und Änderung der Dachneigung (geplant: 22° Dachneigung)
zur Errichtung eines Wellnessgebäudes (zur privaten Nutzung
mit Sauna, Dusche und Ruheraum) auf dem Flurstück 1148 der
Gemarkung Leubnitz, Sperlingsweg 5 entsprechend dem Befreiungsantrag, Az. 632.262.253.15 und den beigefügten Anlagen,
die Zustimmung zu erteilen.
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Stadt Werdau | Amts- und Mitteilungsblatt
Beschluss Nr. TA-14-130
Der Technische Ausschuss beschließt, dem eingereichten Befreiungsantrag von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1 Wohn- und
Mischgebiet in Steinpleis (An der Brauerei) bezüglich der Überschreitung des Dachüberstandes von 50cm auf 67,8 cm bzw. 110,5 cm
zum Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Flurstück Nr. 788 der
Gemarkung Steinpleis, entsprechend den beigefügten Anlagen und
dem Bauantrag mit Az. 632.61.251.15 die Zustimmung zu erteilen.
Beschluss Nr. TA-14-131
Der Technische Ausschuss der Stadt Werdau beschließt für die Baumaßnahme Gymnasium Werdau, Gebäude I, Brandschutztechnische
Ertüchtigung, Los 004/13 - Elektroinstallation, den 2. Nachtrag
der Fa. Elektro Gernhardt GmbH, Glasbergstraße 5, 08428 Langenbernsdorf in Höhe von 18.126,13 EUR (Brutto) zu bestätigen.
Öffentliche Zustellung
gemäß § 10 Abs. 1 und 2
Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)
Für Herrn Jakob Levi
zuletzt bekannter Aufenthalt: Betonstraße 36, 28777 Bremen
liegt im Fachdienst Kasse/Mahnwesen/Steuern der Stadtverwaltung Werdau, Markt 10 - 18, 08412 Werdau, Zimmer 7, folgendes
Schriftstück bereit:
1 Grundsteuerbescheid vom 11.12.2015 - Buchungszeichen:
5.0100.024763.3
Das Dokument kann in der vorgenannten Dienststelle zu den
Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Werdau eingesehen und
abgeholt werden.
Das Dokument wird durch diese Bekanntmachung öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach
deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Dokument gilt
als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung zwei
Wochen vergangen sind.
Werdau, 14.01.2016
Schreinert, Fachgruppenleiterin Finanzen
Fachdienst Kasse/Mahnwesen/Steuern
Öffentliche Zustellung
gemäß § 10 Abs. 1 und 2
Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)
Für Herrn Karl-Heinz Jäger
zuletzt bekannter Aufenthalt: Grüner Hof 34, 1. Stock, 50739 Köln
liegt im Fachdienst Kasse/Mahnwesen/Steuern der Stadtverwaltung Werdau, Markt 10 - 18, 08412 Werdau, Zimmer 7, folgendes
Schriftstück bereit:
1 Grundsteuerbescheid vom 11.12.2015 - Buchungszeichen:
5.0100.016103.8.
Das Dokument kann in der vorgenannten Dienststelle zu den
Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Werdau eingesehen und
abgeholt werden.
Das Dokument wird durch diese Bekanntmachung öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach
deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Dokument gilt
als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung zwei
Wochen vergangen sind.
Werdau, 14.01.2016
Schreinert, Fachgruppenleiterin Finanzen
Fachdienst Kasse/Mahnwesen/Steuern
14. Januar 2016
Öffentliche Zustellung
gemäß § 10 Abs. 1 und 2
Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)
Für Frau Manuela Deutsch (geb. Zweckmayr)
zuletzt bekannter Aufenthalt: Hauptstraße 16 a, 08412 Werdau,
OT Steinpleis
liegt im Fachdienst Kasse/Mahnwesen/Steuern der Stadtverwaltung Werdau, Markt 10 - 18, 08412 Werdau, Zimmer 7, folgendes
Schriftstück bereit:
1 Grundsteuerbescheid vom 11.12.2015 - Buchungszeichen:
5.0100.207544.8
Das Dokument kann in der vorgenannten Dienststelle zu den
Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Werdau eingesehen und
abgeholt werden.
Das Dokument wird durch diese Bekanntmachung öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach
deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Dokument gilt
als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung zwei
Wochen vergangen sind.
Werdau, 14.01.2016
Schreinert, Fachgruppenleiterin Finanzen
Fachdienst Kasse/Mahnwesen/Steuern
Öffentliche Zustellung
gemäß § 10 Abs. 1 und 2
Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)
Für Herrn Friedhelm Knie
zuletzt bekannter Aufenthalt: Weilheimer Straße 11, 72072 Tübingen
liegt im Fachdienst Kasse/Mahnwesen/Steuern der Stadtverwaltung Werdau, Markt 10 - 18, 08412 Werdau, Zimmer 7, folgendes
Schriftstück bereit:
1 Grundsteuerbescheid vom 11.12.2015 - Buchungszeichen:
5.0100.010052.8
Das Dokument kann in der vorgenannten Dienststelle zu den
Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Werdau eingesehen und
abgeholt werden.
Das Dokument wird durch diese Bekanntmachung öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach
deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Dokument gilt
als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung zwei
Wochen vergangen sind.
Werdau, 14.01.2016
Schreinert, Fachgruppenleiterin Finanzen
Fachdienst Kasse/Mahnwesen/Steuern
Öffentliche Zustellung
gemäß § 10 Abs. 1 und 2
Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)
Für Herrn Balwant Foolheea
zuletzt bekannter Aufenthalt: East Sussex, Rodeon Crescent 23,
BN2 5RG Brighton, Großbritannien, liegt im Fachdienst Kasse/
Mahnwesen/Steuern der Stadtverwaltung Werdau, Markt 10 - 18,
08412 Werdau, Zimmer 7, folgendes Schriftstück bereit:
1 Grundsteuerbescheid vom 11.12.2015 - Buchungszeichen:
5.0100.001142.8
14. Januar 2016
Stadt Werdau | Amts- und Mitteilungsblatt
Das Dokument kann in der vorgenannten Dienststelle zu den
Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Werdau eingesehen und
abgeholt werden.
Das Dokument wird durch diese Bekanntmachung öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach
deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Dokument gilt
als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung zwei
Wochen vergangen sind.
Werdau, 14.01.2016
Schreinert, Fachgruppenleiterin Finanzen
Fachdienst Kasse/Mahnwesen/Steuern
Öffentliche Zustellung
gemäß § 10 Abs. 1 und 2
Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)
Für Herrn Steven Buck
zuletzt bekannter Aufenthalt: Railton Road 68 Flat 1, Brixton
S240LF London, Großbritannien, liegt im Fachdienst Kasse/
Mahnwesen/Steuern der Stadtverwaltung Werdau, Markt 10 - 18,
08412 Werdau, Zimmer 7, folgendes Schriftstück bereit:
1 Grundsteuerbescheid vom 11.12.2015 - Buchungszeichen:
5.0100.010052.8
Das Dokument kann in der vorgenannten Dienststelle zu den
Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Werdau eingesehen und
abgeholt werden.
Das Dokument wird durch diese Bekanntmachung öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach
deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Dokument gilt
als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung zwei
Wochen vergangen sind.
Werdau, 14.01.2016
Schreinert, Fachgruppenleiterin Finanzen
Fachdienst Kasse/Mahnwesen/Steuern
Öffentliche Zustellung
gemäß § 10 Abs. 1 und 2
Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)
Für Herrn Marko Savic
zuletzt bekannter Aufenthalt: Hallerstraße 1 d, 20146 Hamburg,
liegt im Fachdienst Kasse/Mahnwesen/Steuern der Stadtverwaltung Werdau, Markt 10 - 18, 08412 Werdau, Zimmer 7, folgendes
Schriftstück bereit:
1 Grundsteuerbescheid vom 11.12.2015 - Buchungszeichen:
5.0100.003828.7
Das Dokument kann in der vorgenannten Dienststelle zu den
Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Werdau eingesehen und
abgeholt werden.
Das Dokument wird durch diese Bekanntmachung öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach
deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Dokument gilt
als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung zwei
Wochen vergangen sind.
Werdau, 14.01.2016
Schreinert, Fachgruppenleiterin Finanzen
Fachdienst Kasse/Mahnwesen/Steuern
Öffentliche Zustellung
gemäß § 10 Abs. 1 und 2
Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)
Für Herrn Kevin Kühnel
7
zuletzt bekannter Aufenthalt: Sidonienstraße 10, 08412 Werdau
liegt im Fachdienst Kasse/Mahnwesen/Steuern der Stadtverwaltung Werdau, Markt 10 - 18, 08412 Werdau, Zimmer 7, folgendes
Schriftstück bereit:
1 Grundsteuerbescheid vom 11.12.2015 - Buchungszeichen:
5.0100.309131.6
1 Hundesteuerbescheid vom 11.12.2015 - Buchungszeichen:
5.0102.000965.8
Das Dokument kann in der vorgenannten Dienststelle zu den
Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Werdau eingesehen und
abgeholt werden.
Das Dokument wird durch diese Bekanntmachung öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach
deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Dokument gilt
als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung zwei
Wochen vergangen sind.
Werdau, 14.01.2016
Schreinert, Fachgruppenleiterin Finanzen
Fachdienst Kasse/Mahnwesen/Steuern
Öffentliche Zustellung
gemäß § 10 Abs. 1 und 2
Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)
Für Herrn David Cloetingh
zuletzt bekannter Aufenthalt: Greizer Straße 12 A, 08412 Werdau
liegt im Fachdienst Kasse/Mahnwesen/Steuern der Stadtverwaltung Werdau, Markt 10 - 18, 08412 Werdau, Zimmer 7, folgendes
Schriftstück bereit:
1 Grundsteuerbescheid vom 11.12.2015 - Buchungszeichen:
5.0100.001129.0
Das Dokument kann in der vorgenannten Dienststelle zu den
Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Werdau eingesehen und
abgeholt werden.
Das Dokument wird durch diese Bekanntmachung öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach
deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Dokument gilt
als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung zwei
Wochen vergangen sind.
Werdau, 14.01.2016
Schreinert, Fachgruppenleiterin Finanzen
Fachdienst Kasse/Mahnwesen/Steuern
Öffentliche Zustellung
gemäß § 10 Abs. 1 und 2
Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)
Für Herrn Heiko Mathes
zuletzt bekannter Aufenthalt: Turnhallenstraße 5, 08412 Werdau
liegt im Fachdienst Kasse/Mahnwesen/Steuern der Stadtverwaltung Werdau, Markt 10 - 18, 08412 Werdau, Zimmer 7, folgendes
Schriftstück bereit:
1 Hundesteuerbescheid vom 11.12.2015 - Buchungszeichen:
5.0102.001173.3.
Das Dokument kann in der vorgenannten Dienststelle zu den
Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Werdau eingesehen und
abgeholt werden.
Das Dokument wird durch diese Bekanntmachung öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach
deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Dokument gilt
8
Stadt Werdau | Amts- und Mitteilungsblatt
als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung zwei
Wochen vergangen sind.
Werdau, 14.01.2016
Schreinert, Fachgruppenleiterin Finanzen
Fachdienst Kasse/Mahnwesen/Steuern
Öffentliche Zustellung
gemäß § 10 Abs. 1 und 2
Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)
Für Frau Jessica Heinz
zuletzt bekannter Aufenthalt: Bertolt-Brecht-Straße 3, 08412 Werdau
liegt im Fachdienst Kasse/Mahnwesen/Steuern der Stadtverwaltung Werdau, Markt 10 - 18, 08412 Werdau, Zimmer 7, folgendes
Schriftstück bereit:
1 Hundesteuerbescheid vom 11.12.2015 - Buchungszeichen:
5.0102.000808.2
Das Dokument kann in der vorgenannten Dienststelle zu den
Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Werdau eingesehen und
abgeholt werden.
Das Dokument wird durch diese Bekanntmachung öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach
deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Dokument gilt
als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung zwei
Wochen vergangen sind.
Werdau, 14.01.2016
Schreinert, Fachgruppenleiterin Finanzen
Fachdienst Kasse/Mahnwesen/Steuern
Öffentliche Zustellung
gemäß § 10 Abs. 1 und 2
Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)
Für Herrn Marcel Feustel
zuletzt bekannter Aufenthalt: Brunnenstraße 21, 08412 Werdau
liegt im Fachdienst Kasse/Mahnwesen/Steuern der Stadtverwaltung Werdau, Markt 10 - 18, 08412 Werdau, Zimmer 7, folgendes
Schriftstück bereit:
1 Hundesteuerbescheid vom 11.12.2015 - Buchungszeichen:
5.0102.000408.7
Das Dokument kann in der vorgenannten Dienststelle zu den
Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Werdau eingesehen und
abgeholt werden.
Das Dokument wird durch diese Bekanntmachung öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach
deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Dokument gilt
als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung zwei
Wochen vergangen sind.
Werdau, 14.01.2016
Schreinert, Fachgruppenleiterin Finanzen
Fachdienst Kasse/Mahnwesen/Steuern
Öffentliche Zustellung
gemäß § 10 Abs. 1 und 2
Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)
Für Herrn Hans-Gerhard Herzig
zuletzt bekannter Aufenthalt: Gartenstraße 15, 04685 Nerchau
liegt im Fachdienst Kasse/Mahnwesen/Steuern der Stadtverwaltung Werdau, Markt 10 - 18, 08412 Werdau, Zimmer 7, folgendes
Schriftstück bereit:
14. Januar 2016
1 Grundsteuerbescheid vom 11.12.2015 - Buchungszeichen:
5.0100.001529.5
1 Grundsteuerbescheid vom 11.12.2015 - Buchungszeichen:
5.0100.006039.8
Das Dokument kann in der vorgenannten Dienststelle zu den
Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Werdau eingesehen und
abgeholt werden.
Das Dokument wird durch diese Bekanntmachung öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach
deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Dokument gilt
als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung zwei
Wochen vergangen sind.
Werdau, 14.01.2016
Schreinert, Fachgruppenleiterin Finanzen
Fachdienst Kasse/Mahnwesen/Steuern
Öffentliche Zustellung
gemäß § 10 Abs. 1 und 2
Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)
Für Frau Sandra Witt
zuletzt bekannter Aufenthalt: Milostraße 1, 85128 Nassenfels/
Meilenhofen liegt im Fachdienst Kasse/Mahnwesen/Steuern der
Stadtverwaltung Werdau, Markt 10 - 18, 08412 Werdau, Zimmer 7,
folgendes Schriftstück bereit:
1 Hundesteuerbescheid vom 11.12.2015 - Buchungszeichen:
5.0102.001930.0
Das Dokument kann in der vorgenannten Dienststelle zu den
Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Werdau eingesehen und
abgeholt werden.
Das Dokument wird durch diese Bekanntmachung öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach
deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Dokument gilt
als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung zwei
Wochen vergangen sind.
Werdau, 14.01.2016
Schreinert, Fachgruppenleiterin Finanzen
Fachdienst Kasse/Mahnwesen/Steuern
Öffentliche Zustellung
gemäß § 10 Abs. 1 und 2
Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)
Für Herrn Heitham Al Zubeidi
zuletzt bekannter Aufenthalt: Arweg 33, 53498 Bad Breisig liegt
im Fachdienst Kasse/Mahnwesen/Steuern der Stadtverwaltung
Werdau, Markt 10 - 18, 08412 Werdau, Zimmer 7, folgendes
Schriftstück bereit:
1 Grundsteuerbescheid vom 11.12.2015 - Buchungszeichen:
5.0100.033349.1
Das Dokument kann in der vorgenannten Dienststelle zu den
Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Werdau eingesehen und
abgeholt werden.
Das Dokument wird durch diese Bekanntmachung öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach
deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Dokument gilt
als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung zwei
Wochen vergangen sind.
Werdau, 14.01.2016
Schreinert, Fachgruppenleiterin Finanzen
Fachdienst Kasse/Mahnwesen/Steuern
14. Januar 2016
9
Stadt Werdau | Amts- und Mitteilungsblatt
Öffentliche Zustellung
gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)
Für Herrn Hans-Gerhard Herzig
zuletzt bekannter Aufenthalt: Gartenstraße 15, 04685 Nerchau,
liegt in der Stadtverwaltung Werdau, Fachbereich 2, Stadtentwicklung und Bau, Haus II, Markt 10-18, 08412 Werdau, Zimmer
1.10. folgendes Schriftstück zur Abholung bereit:
Gesunde Ernährung spielt nicht nur eine Rolle, wenn es um die
aktuelle körperliche Verfassung geht. Sie hat Langzeitwirkung,
deshalb ist es niemals egal, was man isst. Wenn Kinder sich
schon früh ungesund ernähren beziehungsweise ernährt werden,
so werden sie unter den Folgen möglicherweise noch im Alter zu
leiden haben. Das bedeutet also, dass die Weichen von Beginn an
richtig gestellt werden müssen. Drei Krankheiten, die heutzutage
immer häufiger auftreten, finden oftmals ihren Ursprung in der
frühen Lebensführung des Menschen, wobei hier die Ernährung
immer eine entscheidende Rolle spielt: Übergewicht, Diabetes,
Herz- und Kreislauferkrankungen.
1 Bescheid für Straßenreinigungsgebühr vom 25.11.2015
Buchungszeichen: 5.0269.048135.4
Dieses Schriftstück kann in der vorgenannten Dienststelle während
der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Werdau (montags 9.00 bis
11.30 Uhr, dienstags 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr,
donnerstags 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr, freitags
9.00 bis 11.30 Uhr) eingesehen und in Empfang genommen werden.
Ab dem 14.01.2016 hängt für die Dauer von zwei Wochen eine
diesbezügliche Nachricht gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz
an der Informationstafel Markt Werdau, unterer Marktspiegel, aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass das vorgehend näher bezeichnete Schriftstück an dem Tag als zugestellt gilt, an dem seit dem
Tag des Aushängens zwei Wochen verstrichen sind.
Werdau, den 14.12.2015
Piehler
Stadtentwicklung und Bau
„Bunt und gesund“
Erste Veranstaltung des Werdauer
Faschingsclubs am 30. Januar 2016
Die Mitglieder des Werdauer Faschingsclubs sind seit Jahresbeginn schon fest in die Proben für die Veranstaltungen der Faschingssaison 2016 eingebunden. Unter dem Motto „Dank euch
und eurer Kohle feiern wir in jeder Metropole“ geht es auf eine
Weltreise: eine Show, die sich sehen lassen kann. Sehr viel Zeit
bleibt nicht mehr bis zur ersten Faschingsparty am Samstag, dem
30. Januar, um 19:00 Uhr, in der Stadthalle „Pleißental“ Werdau.
Aus diesem Grund wird äußerst diszipliniert geprobt und das mit
vollem Herzblut.
Weitere Veranstaltungen finden wie folgt statt:
Weiberfasching am 04.02. um 20:00 Uhr, Faschingsparty die
Zweite am 06.02. um 19:00 Uhr, Kinderfasching am 08.02. um
15:00 Uhr und der Kehraus am 09.02. um 20:00 Uhr.
Die Karten zu einem Preis von 14,50 € für die Samstagsveranstaltungen und den Weiberfasching sind ab Montag, den 11. Januar
2016, ab 18:00 Uhr im Vereinsheim des SV Sachsen 90 Werdau
e. V., An den Teichen 1 a, in Werdau erhältlich.
Die Karten für den Kinderfasching und für den Kehraus werden
nur an der Tages- bzw. Abendkasse verkauft.
Sächsische Ernährungswochen 2016
Unter dem Thema „Bunt und gesund“ führt das Jugendamt des
Landkreises Zwickau, Sachgebiet Prävention, im Rahmen der
Sächsischen Ernährungswochen im März/April 2016 in den Vorschulgruppen der Kindertagesstätten des Landkreises Veranstaltungen zur gesunden Ernährung mit Obst und Gemüse durch. Die
Mitarbeiter der Gesundheitsförderung des Jugendamtes werden
dabei den Kleinsten kindgerecht eine gesunde Ernährung durch
Obst und Gemüse vermitteln und damit einen Beitrag zur frühzeitigen Sensibilisierung der Kinder zu einer gesunden Lebensführung
leisten. Für die Mädchen und Jungen der Kindertagesstätten in
der Stadt Zwickau stehen dafür die Räumlichkeiten im Haus 4
des Verwaltungszentrums in Zwickau, Werdauer Straße 62, zur
Verfügung. In den Einrichtungen außerhalb der Stadt Zwickau
werden die Angebote vor Ort in der Kindertagesstätte durchgeführt.
Der Zeitraum beträgt jeweils von 9 bis 11 Uhr. Anmeldungen sind
erforderlich. Interessierte Kindertagesstätten werden gebeten,
sich bis zum 15. Februar 2016 im Jugendamt des Landratsamtes
Zwickau unter den Telefonnummern 0375 4402-23121 (Frau Steffi
Reich) und -23122 (Frau Katja Rupprecht) vormerken zu lassen.
Zur weiteren Information:
Für eine gesunde Ernährung ist Obst und Gemüse ein wichtiger
Bestandteil. Sie können Übergewicht verhindern, die Konzentrationsfähigkeit steigern, die Zahngesundheit verbessern und die
Nährstoffversorgung optimieren.
Wetterlage
strahlend blauer Januartag
dich kennen: Sonne
dir nicht begegnen: Frost
Jürgen Riedel
Lyriker
10 Stadt Werdau | Amts- und Mitteilungsblatt
Leubnitzer werfen Tannenbäume
Heimatverein organisiert 7. Baumbrennen
am Sportlerheim
Der Leubnitzer Heimatverein ist für vielfältige Veranstaltungen
bekannt. Eine davon, das Tannenbaumbrennen, jährt sich in diesem Jahr zum 7. Mal. Am Samstag, dem 16. Januar ab 16 Uhr
gibt es wieder ein großes Lagerfeuer. Zudem findet um 19 Uhr mit
Unterstützung der Freiwilligen Feuerwehr ein Fackel- und Lampionumzug statt, im beheizten Festzelt sorgt ein DJ für Stimmung.
Wer sich nach den zurückliegenden Feiertagen eher sportlich
betätigen will, für den ist sicher das Tannenbaumweitwerfen das
Highlight, bei dem es tolle Preise zu gewinnen gibt. Für Wärme
und Energie danach sorgen Glühweine, Krapfen, Roster, Steaks
und natürlich grüne Klöße mit Schwammebrie.
Kontakt: Udo Fiol, Bauernweg 4, 08412 Werdau, Telefon 03761
887304
14. Januar 2016
Werdauer feiern auch
bei Eis und Schnee
Winterfest geht in die zweite Auflage
Im vergangenen Jahr feierte es auf dem Marktplatz seine Prämiere:
Das erste Werdauer Winterfest.
Die Resonanz war trotz frostigen Temperaturen einwandfrei,
was die Initiatoren um René Schneider zu einer zweiten Auflage
ermutigten.
Diese findet am 22. Januar auf dem im und um das „Alte Schützenhaus“ auf der Zwickauer Straße statt.
Ab 15 Uhr wird es einen Regionalmarkt mit Besichtigung der
feierlichen Räumlichkeiten sowie Überraschungen für Groß und
Klein geben.
Für das leibliche Wohl ist sowohl im Haus als auch auf dem
Gelände gesorgt. Ab 21 Uhr steigt dann die große Hüttengaudi.
14. Januar 2016
Stadt Werdau | Amts- und Mitteilungsblatt
11
Schottland - Raue Schönheit am
Rande Europas
Live-Multivisionsshow über ihre Reisen durch Schottland
von Sandra Butscheike und Steffen Mender am 23.01.2016,
um 19:30 Uhr, in der Stadthalle „Pleißental“
Mehrere Monate waren die Fotojournalisten im rauen Nordwesten
Europas unterwegs. Ihre Erwartungen wurden bei Weitem übertroffen.
Denn Schottland ist weitaus mehr als Whisky, Kilt und Dudelsack. Auf
ihren Reisen bot sich eine einzigartige Mischung aus atemberaubenden
Landschaften, lebendiger Kultur und tausendjähriger Geschichte. Einzigartig ist auch die Gastfreundschaft und Herzlichkeit der Menschen.
All das macht eine Schottlandreise zu einem unvergesslichen Erlebnis.
Geruch aus meiner Kindheit
Schneesternenstaub
Feinstes Winterweiß
Schottland ist ein Land mit vielen Gesichtern. Liebliche Hügellandschaften, schroffe Steilküsten, bezaubernde Inselwelten und
natürlich die wilden Highlands. Hier wandern die Beiden viele Tage
mit Rucksack und Zelt durch den Nordwesten, die Cairngorms und
auf dem West Highland Way. Sie besuchen die berühmten Highland
Games in Braemar, besteigen den höchsten Berg Großbritanniens
und lassen sich von den magischen Landschaften der Insel Skye
verzaubern. Zu diesen wilden, teilweise unberührten Landschaften
bieten die lebendigen Metropolen Edinburgh und Glasgow ein willkommenes Abwechslungsprogramm. Die Border Abbeys, zahlreiche
Burgen und Schlösser sowie prähistorische Steinkreise, keltische
Kreuze und uralte Kultstätten auf den Orkneys und den äußeren
Hebriden gewähren Einblicke in die bewegte Geschichte Schottlands. Und dann ist da natürlich noch der Whisky. In ihm scheint sich
die einzigartige Mischung Schottlands zu vereinen; die Gerste der
fruchtbaren Äcker im Süden und Osten, das klare Quellwasser der
Highlands, der markante Geruch des Torffeuers und die Menschen
hinter dieser jahrhundertelangen Tradition. Brillant fotografiert und
mit Videosequenzen bereichert, präsentieren die Fotojournalisten die
Schönheit und Vielfältigkeit Schottlands in HDAV Qualität.
Karten gibt es in allen Freie Presse-Shops in der Nähe sowie an
der Abendkasse. Infos auch unter www.outdoorvisionen.de
Janina Niemann-Rich
Lyrikerin
Adventskranz soll 2016 ganz
besonders leuchten
Vorbereitungen für Festtagsschmuck im Herzen
Werdaus haben bereits begonnen
Nach dem Fest ist vor dem Fest, könnte man sagen. Denn bereits
wenige Stunden nach den Weihnachtsfeiertagen haben in Werdau
die Vorbereitungen für die nächste Adventszeit begonnen. Und das
aus gutem Grund, berichtet Stadtmarketingleiter André Kleber:
„Zum Weihnachtsmarkt haben wir das Angebot einer Werdauerin
bekommen, für 2016 ganz besondere, große Adventskerzen für unseren Kranz um den Brunnen
anzufertigen. Diese sollen aus
Kerzenrestern des diesjährigen
Weihnachtsfestes entstehen.“
Grund genug für die Stadtverwaltung, einen Aufruf an alle
Bürgerinnen und Bürger der
Stadt zu platzieren: Bis Ende
Januar können Kerzenstummel aller Arten und Farben,
die sonst oft im Müll landen,
an der Stadtinformation im
Werdauer Rathaus abgegeben
werden. Diese werden dann
eingeschmolzen und sollen
ab dem 25. November 2016
den Werdauer Adventskranz
schmücken.
12 Stadt Werdau | Amts- und Mitteilungsblatt
14. Januar 2016
Werdaus neue Erdenbürger
Ende November und Anfang Dezember des letzten Jahres konnte
sich die Stadt Werdau wieder über neugeborene Bürger freuen,
die in der Pleißentalklinik zur Welt kamen.
Vincent Grund, Werdau OT Steinpleis
Asadullah Musaev, Werdau
Diar Sallahu, Werdau
Lenya Elin Hausold, Werdau
Oberbürgermeister Stefan Czarnecki und die gesamte Stadtverwaltung Werdau wünscht ALLEN Kindern und deren Eltern ein
gesundes, glückliches und langes Leben hier in unserer Heimat!
Korrektur: Im letzten Amtsblatt hat sich leider ein Fehler eingeschlichen, wir begrüßen Mia Hannchen Wittwer.
Treue Seele geht statt auf den
Markt in den Ruhestand
Stadtverwaltung Werdau verabschiedet FleischerFamilie aus Mohlsdorf
Fleischer Jürgen Damm gehörte quasi bereits zum Inventar auf
dem Werdauer Markt. Seit 1991 handelte er Dienstag und Freitag
auf dem Wochenmarkt mit Fleisch- und Wurstwaren. Zahlreiche
Kunden aus Werdau und den umliegenden Ortsteilen und Gemeinden wussten das zu schätzen.
Kurz vor Weihnachten verabschiedeten er und seine Frau sich
nun mit einem lachenden und einem weinenden Auge in den
Ruhestand. „Unsere Kundschaft war uns stets treu und wir sind
immer gern nach Werdau gekommen. Nun ist es aber leider Zeit,
Abschied zu nehmen“, so der rüstige Fleischer der hofft, dass sich
früher oder später Ersatz für sein Angebot finden
wird.
Moderiert durch einen Mitarbeiter der FeuerwehrAgentur erhielten
die Teilnehmer zum Beispiel Einblicke in Kommunikationswege, Inhalte der Kommunikation, die Entstehung, Erkennung
und Lösung von Konflikten, sowie das Ausüben, aber auch
Annehmen und Werten von Kritik. Ausgefüllt mit Erfahrungsberichten aus dem Feuerwehralltag konnten die Kameraden
ihre Erkenntnisse sogleich praktisch in kleinen Workshops
anwenden.
Das ausschließlich positive Feedback der Teilnehmer zeigt, dass
auch diese Themen im Feuerwehralltag zunehmend eine Rolle
spielen und mindestens genauso wichtig sind, wie es das feuerwehrtechnische „Handwerkszeug“ bereits ist. Wir bedanken uns
bei der Stadtverwaltung Werdau für die Schaffung des finanziellen Rahmens und bei der FeuerwehrAgentur für die lebhafte
Ausbildung. Für das leibliche Wohl sorgte der Feuerwehrverein
Werdau - auch dafür herzlichen Dank.
12. Türchen im Adventskalender
Detailrätsel am 12.12.2015 im Standesamt
Am 12.12. öffnete das Werdau Rathaus von 15:00 - 18:00 Uhr für
alle Besucher seine Türen. Hinter der Tür Nr. 12 im Werdauer
Adventskalender verbarg sich unter anderem ein Rätsel. Es
galt 24 Bilder von Details an bzw. in Gebäuden in Werdau zu
erkennen. 18 Rätselfreunde haben den Antwortzettel ausgefüllt.
Hubert Spura aus dem Ortsteil Steinpleis erriet alle 24 Bilder. Die
Zweit- und Drittbesten erreichten 21 bzw. 19 Punkte.
Natalie Jung und Kerstin Martin von der Stadtverwaltung Werdau
verabschiedeten Jürgen Damm und seine Frau.
Feuerwehr lernt dazu
Ein Novum in der Ausbildung konnten interessierte Führungskräfte
der Gemeindefeuerwehr Werdau am 28. November zur Ganztagsschulung der FeuerwehrAgentur im Gerätehaus Werdau erleben.
Nicht etwa die Themen Brandbekämpfung oder technische Hilfeleistung standen im Mittelpunkt. Nein, Kommunikation, Konflikt
und Kritik waren die Schlagwörter des Tages.
Die Gewinner konnten am 15.12. im Rathaus als Dankeschön einen
Preis mit nachhause nehmen. Alle anderen Teilnehmer erhielten
als Trostpreis das Rätsel inklusive der Auflösung per Post oder
per E-Mail zugeschickt. Herzlichen Glückwunsch den Gewinnern
und allen vielen Dank für die Teilnahme.
14. Januar 2016
Stadt Werdau | Amts- und Mitteilungsblatt
13
Die Kinder erlernen von 09.00 - 12.00 Uhr in einer angenehmen
Atmosphäre erste Körperspannungsübungen. Teilnehmergebühr:
1,00 Euro. Meldet euch bis zum 22.01.2016 unter 0375 818911-0 an.
Winterferienprogramm 2016
des Kreissportbundes Zwickau in Zusammenarbeit
mit Sportvereinen des Landkreises Zwickau
„Eislaufen + Eisstockschießen“
Montag, 08.02.2016 und Montag, 15.02.2016
Eisbahn am Erlenbad, Uhdestraße 25, Zwickau
Eislaufen im Winter darf nicht fehlen. Schnappt euch eure Schlittschuhe und ab auf die Eisbahn. Es besteht die Möglichkeit in der
Zeit von 10.00 - 12.00 Uhr ein paar Runden zu drehen. Falls ihr keine
Schlittschuhe habt, für 2,50 Euro könnt ihr welche vor Ort ausleihen.
Wir benötigen eine Woche vorher die genauen Schuhgrößen. Für
die Nicht-Eisläufer bieten wir Eisstockschießen an. Anmeldungen
werden bis zum 22.01.2016 unter 0375 818911-0 erbeten. Teilnehmergebühr Eislaufen 2,50 Euro und Eisstockschießen 1,50 Euro.
„Tanzen-HipHop“
Dienstag, 09.02.2016
TSG Rubin Zwickau, Planitzer Str. 4a, Zwickau
Flotte Rhythmen und gute Stimmung sind von 10.00 - 12.00 Uhr
eingeplant. Saubere Sportschuhe sind mitzubringen. Alle melden
sich bitte bis zum 22.01.2016 unter 0375 818911-0 an. Teilnehmergebühr 1,00 Euro.
„Kleine Spiele“
Mittwoch,10.02.2016
Sportforum „Sojus“, Wostokweg 31, Zwickau
Alle interessierten Kinder haben die Möglichkeit, von 09.00 - 12.00 Uhr
bei lustigen Sportspielen ihre Kräfte zu messen. Sportsachen nicht
vergessen. Wir erbitten vorherige Anmeldung bis zum 21.01.2016
unter 0375 818911-0. Teilnehmergebühr 1,00 Euro.
„Bouldern & Klettern“
Donnerstag,11.02.2016
Kletterhalle Knopffabrik Moritzstraße, Zwickau
Von 09.00 - 12.00 Uhr haben alle interessierten Kinder die Möglichkeit, das Bouldern (Klettern in niedriger Höhe) und das Klettern
auszuprobieren. Sportsachen und saubere Turnschuhe nicht
vergessen. Wir erbitten um vorherige Anmeldung bis 22.01.2016
unter 0375 818911-0. Teilnehmergebühr 2,50 EUR.
„Basketball“
Freitag, 12.02.2016
Sporthalle des BSZ für Technik, Dieselstraße, Zwickau
Von 09.00 - 12.00 Uhr haben alle interessierten Kinder die Möglichkeit, sich im Werfen, Passen und Dribbeln auszuprobieren. Vielleicht
ist der neue Dirk Nowitzki unter euch? Sportsachen und saubere
Turnschuhe nicht vergessen. Wir erbitten vorherige Anmeldung bis
22.01.2016 unter 0375 818911-0. Teilnehmergebühr 1,00 Euro.
„Anschubwettbewerb im Rodeln“
Dienstag, 16.02.2016 und Mittwoch, 17.02.2016
Rodelbahn Westsachsenstadion, Zwickau
Rodeln mal anders. Die Anschubbahn an der Rodelbahn wird vereist und wir suchen von 9.00 bis 12.00 Uhr den/die Schnellste(n)
jeder Kindereinrichtung. Mitzubringen ist ein fahrbarer Untersatz,
wie zum Beispiel Porutscher, Plasteschüssel, Wok. Seid kreativ,
es ist alles, was rutscht erlaubt. Meldet Euch bis zum 22.01.2016
unter 0375 818911-0 an. Teilnehmergebühr 1,00 Euro.
„Kinder-Yoga“
Donnerstag, 18.02.2016
Sportforum „Sojus“, Wostokweg 31, Zwickau
„Selbstverteidigung”
Freitag, 19.02.2016
Kampfkunstzentrum, Brunnenstraße 19, Zwickau
Allen interessierten Kindern im Alter von 6 bis 14 Jahren werden
von 09.00 - 12.00 Uhr einfache Techniken der Selbstverteidigung
vermittelt. Bitte bringt Sportkleidung mit und meldet Euch bis zum
22.01.2016 im Kreissportbund Zwickau unter 0375 818911-0 an.
Teilnehmergebühr 1,00 Euro.
Falsche Schreiben mit Logo der
Wasserwerke Zwickau
In unserem Versorgungsgebiet haben Kunden Schreiben erhalten,
die nicht im Auftrag der Wasserwerke Zwickau, versandt wurden.
Sie tragen als Absender „Untere Wasserbehörde Mulde“ mit der
Anschrift und dem Logo der Wasserwerke Zwickau.
In den Anschreiben werden Kosten für den Kauf bzw. die Pacht von
Wassergrundstücken ausgewiesen mit angekündigten Besichtigungsterminen. Diese Schreiben entbehren jeglicher Grundlage und wurden
nicht von den Wasserwerken Zwickau verfasst oder veranlasst.
Fachtag „Psst … darüber spricht
man nicht!?“
Auftaktveranstaltung zum Themenjahr
Für Mittwoch, den 27. Januar 2016, lädt der Landkreis Zwickau,
Sachgebiet Prävention des Jugendamtes in Zusammenarbeit mit
dem Jugendring Westsachsen e. V., dem different people e. V.,
dem Aidshilfe Westsachsen e. V. und dem Trans-Inter-Aktiv in
Mitteldeutschland e. V. zur Auftaktveranstaltung zum Themenjahr
2016 „Geschlechtliche Vielfalt, verschiedene Lebens- und Liebensweisen“ in das Verwaltungszentrum Werdau ein. Der Landkreis will
sich im kommenden Jahr ausführlich der Vielfalt des menschlichen
Miteinanders widmen. Angesprochen sind vorrangig alle Fachkräfte
der Jugend- und Sozialarbeit, Sozialpädagogen, Klinikpersonal
und Lehrer sowie Interessierte. Zur Auftaktveranstaltung werden
diese unter anderem praxisrelevante Informationen erhalten, für die
Vielfalt des Lebens sensibilisiert werden und Handlungskompetenz
in Bezug auf Diskriminierung, Mobbing und Ausgrenzung vermittelt
bekommen. Die nächste Veranstaltung zum Themenjahr 2016 ist
bereits für den 14. März geplant.
Anmeldung und Kontakt:
Jugendamt, Katrin Resch, Telefon: 0375 4402-23111
E-Mail: [email protected]
oder Kerstin Frenzel, Telefon: 0375 4402-23116
E-Mail: [email protected]
Aktion „Spender werben Spender“ des DRKBlutspendedienstes startet am 1. Februar: Gewinnung
von Erstspendern für DRK von großer Bedeutung
Der DRK-Blutspendedienst Nord-Ost benötigt täglich rund
2.250 Blutkonserven, um die regionale Patientenversorgung mit
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Blutpräparaten sicherzustellen. Dies gelingt nur gemeinsam mit
Blutspenderinnen und Spendern, die sich für die Menschen in
ihrer Region engagieren. Es spenden jedoch nur circa 3 %
der Bevölkerung regelmäßig Blut. Deshalb startet der DRKBlutspendedienst am 1. Februar eine neue Aktion „Spender
werben Spender“. Die Aktion läuft bis zum 31.12.2016. Der
Erfahrungsaustausch mit nahestehenden oder befreundeten Blutspendern kann vielen Menschen den Weg zu ersten Blutspende
erleichtern. Wer ist ein besserer Botschafter der Blutspende als
derjenige, der selbst bereits durch sein regelmäßiges Engagement
als Blutspender Leben rettet?
Das DRK bedankt sich bei jedem Spender, der einen oder mehrere
Erstspender zu einem DRK-Blutspendetermin mitbringt, eine attraktive DRK-Editionstasse. Und jeder so geworbene Erstspender
erhält im Aktionszeitraum ein spannendes Präsent als Dankeschön
für seinen Einsatz als Lebensretter. Mit der Aktion sollen möglichst
viele Menschen für eine Erstspende gewonnen werden.
Wer darf Blut spenden?
Blutspender müssen mindestens 18 Jahre alt und gesund sein.
Bei der ersten Spende sollte ein Alter von 65 nicht überschritten
werden. Bis zum 72. Geburtstag ist derzeit eine Blutspende
möglich, vorausgesetzt, der Gesundheitszustand lässt dies zu.
Bei einer ärztlichen Voruntersuchung wird die Eignung zur Blutspende jeweils tagesaktuell auf dem Termin geprüft. Bis zu sechs
Mal innerhalb eines Jahres dürfen gesunde Männer spenden,
Frauen bis zu vier Mal innerhalb von 12 Monaten. Zwischen zwei
Spenden liegen mindestens acht Wochen. Bitte zur Blutspende
den Personalausweis mitbringen!
Alle DRK-Blutspendetermine unter www.blutspende.de (bitte
das entsprechende Bundesland anklicken) oder über das Servicetelefon 0800 11 949 11 (kostenlos erreichbar aus dem Dt. Festnetz).
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blutspendedienst.nordost
Blog http://www.blutspende-nordost.de/startseite/index.php
Mitmach-Aktion www.blutspenden-verbindet.de
Aktion: www.mutspende.de
Die nächste Ausgabe erscheint am:
Donnerstag, dem 11. Februar 2016
Annahmeschluss für redaktionelle
Beiträge und Anzeigen:
Montag, der 1. Februar 2016
IMPRESSUM
Amtsblatt und Mitteilungsblatt
der Stadt Werdau
Herausgeber: Stadt Werdau, Oberbürgermeister Stefan Czarnecki,
Redaktion: André Kleber Stadtverwaltung Werdau/Pressestelle
Markt 10-18 · Tel.: 03761 594-207 · [email protected]
Verlag und Druck:
Verlag + Druck LINUS WITTICH KG · 04916 Herzberg/Elster,
An den Steinenden 10 · Telefon 03535 489-0
Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen:
Verlag + Druck LINUS WITTICH KG
04916 Herzberg/Elster · An den Steinenden 10
vertreten durch den Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan,
www.wittich.de/agb/herzberg
Für den Inhalt der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen anderer Behörden“
sind diese selbst verantwortlich. Die Verteilung erfolgt kostenlos durch den
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