Mitteilungsblatt 2015-2

NÖSK
Mitteilungsblatt 2015-2
Anpassung zu den ÖFB-Erläuterungen 2015/2016
Regel 6: SR-Assistenten:
Befragung der SR-Assistenten:
• Der SR soll nach Möglichkeit einen gültigen Torerfolg aus eigener
Wahrnehmung feststellen.
• Nur in Ausnahmefällen soll er den SRA befragen und danach seine
Entscheidung treffen.
• War bisher bei Regel 10 angeführt:
Der Schiedsrichter muss sich in solchen Ausnahmefällen an die
mitgeteilte Wahrnehmung seiner Schiedsrichter-Assistenten halten.
Begründung: Die „Letztentscheidung“ obliegt immer dem SR.
Regel 7: Dauer des Spiels:
Eine Halbzeit wird zu früh beendet:
Irrtum nach Ende der 1. Halbzeit:
• Fehlende Spielzeit ist vor Beginn der 2. Halbzeit nachzuspielen (vor
dem Seitenwechsel).
Irrtum nach Ende der 2. Halbzeit:
• Gemäß Regel 5 ist mit dem Schlusspfiff das Spiel beendet, daher nur
eine Meldung an den Verband möglich.
Regel 11: Abseits – Definitionen
„Der gegnerischen Torlinie näher“:
• Bei der Beurteilung sind die Arme nicht maßgebend. Dies gilt sowohl für
die Angreifer wie auch für die Verteidiger (einschließlich Tormann).
Regel 13: Freistöße:
Ignorieren des vorgeschriebenen Abstandes:
Verkürzt ein gegnerischer Spieler vorzeitig die Distanz
(z.B. läuft aus der Mauer):
• Verwarnung („Gelbe Karte“)
 Unabhängig davon ob ein Tor erzielt wird oder nicht
 SF: Wiederholung des Freistoßes
 Bei Torerzielung: Vorteil, Tor, SF: Anstoß
Bei absichtlichem Handspiel durch diesen Spieler:
• Direkter Freistoß bzw. Strafstoß
• Bei „unsportlichem Handspiel“: „Ampelkarte“
Regel 15: Einwurf:
–
–
Der Einwurf ist vom Spieler in stehender Position durchzuführen
Springt der Ball bevor er ihm Spiel ist außerhalb der Seitenoutlinie auf
dem Boden auf:
• Wiederholung des Einwurfes von derselben Mannschaft
Schulungs- und Regelreferat
Bei widrigen Witterungsverhältnissen ist die Gesundheit der Spieler die oberste
Priorität des Schiedsrichters. Bei starkem Wind ist es nicht gestattet, einen Ball bei
einer Freistoßausführung festzuhalten. Wenn der Ball immer wieder vom Wind
verblasen wird, ist das Spiel abzubrechen. Wie bei einem witterungsbedingten
Spielabbruch zu verfahren ist, ist in der Anlage zum Mitteilungsblatt ersichtlich.
Regel 12 – Fouls und unsportliches Betragen
Verzögerung der Spielfortsetzung
Der Schiedsrichter verwarnt jeden Spieler, der die Spielfortsetzung verzögert,
• indem er einen Freistoß absichtlich an der falschen Stelle ausführt, um damit den
Schiedsrichter zu zwingen, die Ausführung wiederholen zu lassen,
• einen Einwurf vorbereitet, dann aber plötzlich den Ball einem Mitspieler überlässt,
• nach einer Spielunterbrechung durch den Schiedsrichter den Ball wegspielt oder ihn
mit den Händen wegträgt,
• die Ausführung eines Einwurfs oder eines Freistoßes unnötig verzögert,
• bei seiner Auswechslung das Spielfeld absichtlich langsam verlässt (Anmerkung:
Solange der Spieler den kürzesten Weg zum Ort des Spielerwechsels geht und keine
zusätzliche Zeitverzögerung verursacht, darf er nicht verwarnt werden – diese Zeit
darf nur angerechnet werden,
• eine Auseinandersetzung provoziert, indem er den Ball absichtlich in die Hand
nimmt, nachdem der Schiedsrichter das Spiel unterbrochen hat.
Daraus ergibt sich, dass eine „öffentliche Ermahnung“ in den angeführten
Fällen der Verzögerung der Spielfortsetzung nicht vorgesehen ist. Pro-aktives
Vorgehen kann jedoch durchaus von Vorteil sein!
Spielleitungen
Die SR werden angewiesen, bei den Spielleitungen:
Konsequentes Anwenden der Spielregeln und Weisungen
– bei allen Spielen und
– in allen Ligen
– „ROT“ muss „ROT“ bleiben!
Die Beobachter werden angewiesen, bei Nichtbeachtung der vorgegebenen Punkte
dies unbedingt in den Beobachtungsberichten aufzuzeigen.
Mitgliedsbeitrag für das Meisterschaftsjahr 2015/2016
Der Jahresmitgliedsbeitrag für das Meisterschaftsjahr 2015/2016 beträgt wie im
Vorjahr € 78.--. Wir ersuchen, diesen Betrag bis 31. August 2015 auf das Konto des
NÖ. Fußballverbandes, 3100 St. Pölten Bimbo - Binder Promenade 1 einzuzahlen.
IBAN: AT71 6000 0000 0148 9084
Bei den August – Regeldiskussionen liegen Zahlscheine für die Bezahlung des
Mitgliedsbeitrages auf.
Die Schiedsrichtercard für 2015/2016 wird in der Farbe „Hell blau“ hergestellt. Die
Zusendung erfolgt nach Bezahlung des gesamten Mitgliedsbeitrages.
Bei Nichteinhaltung der genannten Zahlungsfrist wird ab dem 01. September 2015
ein Säumniszuschlag von 50% fällig. Sollte der Mitgliedsbeitrag inklusive eines
etwaigen Säumniszuschlag nicht bis zum 15. September 2015 zur Einzahlung
gelangen, sieht sich der Schiedsrichterausschuss gezwungen, den betroffenen
Kollegen von der Schiedsrichterliste zu streichen.
SR-Aufwandsentschädigung bei Restspielzeit
Der Verbandsvorstand hat bei der Sitzung am 23. Juni 2015 folgende Änderung
beschlossen:
Die Schiedsrichter und Schiedsrichterassistenten erhalten beim abgebrochenen Spiel
die volle Pauschalvergütung.
Bei Austragung der Restspielzeit, falls Abbruch in der 1. Halbzeit, die volle
Pauschalgebühr und nach der Halbzeit die Hälfte davon.
Klassifikationsbestimmungen
Die Klassifikationsbestimmungen wurden in einigen Punkten geändert, bzw.
angepasst und treten mit 1. Juli 2015 in Kraft.
Folgende Punkte wurden geändert:
Punkt D – Talente-, Sichtungs-, Landes- und sonstige Kader Pkt. 1 u. 6
Punkt H – Leistungen bei den Spielleitungen – Pkt. 3 – Leistungsklasse AR
Punkt K – Training – Pkt. 1 u. 2a
Die aktuellen Klassifikationsbestimmungen werden als Anhang ausgesendet und die
erfolgten Änderungen in roter Schrift dargestellt.
Schiedsrichterordnung
Auf Antrag des Schiedsrichterausschusses wurden folgende Punkte in der Schiedsrichterordnung vom Vorstand des NÖFV bei der Sitzung am 02. März 2015
beschlossen.
§ 9 – Absatz 2:
Voraussetzung für die Aufnahme in das NÖSK ist die geistige und körperliche
Eignung, sowie die persönliche Unbescholtenheit des Bewerbers, die Erreichung des
14. Lebensjahres, die Einsendung des Spielerpasses, sofern der Bewerber bei der
Meldung zum Schiedsrichter noch aktiver Spieler ist oder bis vor kurzem war (von der
Einsendepflicht sind Bewerber befreit, die sich nur als Nachwuchsschiedsrichter
betätigen), die Zurücklegung aller Funktionen in einem Verbandsverein des NÖFV
und die erfolgreiche Ablegung der schriftlichen und mündlichen Prüfung. Die Vorlage
eines polizeilichen Führungszeugnisses ist erforderlich. Bei Bediensteten einer
Gebietsköperschaft, die sich als solche ausweisen müssen, kann von der
Beibringung einer solchen Bestätigung abgesehen werden.
Mitglieder des NÖSK haben die Möglichkeit, neben ihrer aktiven SR-Tätigkeit bei
einem Verbandsverein des NÖFV als Spieler, Trainer und Funktionär bis zur
Gebietsliga tätig zu sein.
§ 9 – Absatz 7 neu:
Wechselt ein aktiver Schiedsrichter in einen anderen Landesverband, ist in den
ersten drei Jahren seiner Zugehörigkeit im NÖSK eine Ausbildungsentschädigung in
der Höhe von € 300,-- zu entrichten. Erst nach Bezahlung des Betrages wird vom
SchA die Freigabe erteilt.
Regionalliga Ost
Im
jährlichen
Wechsel
übernimmt
in
der
Saison
2015/2016
der
Niederösterreichische Fußballverband die Geschäftsführung in der Regionalliga
Ost.
Ausschlussberichte, Anzeigen u. Meldungen müssen im Onlinesystem verfasst
werden.
Die Sitzungen des Regionalausschusses sind bei Bedarf jeden Mittwoch ab 16 Uhr in
der Sportschule Lindabrunn.
Berichte über besondere Vorkommnisse, Ausschlüsse oder Anzeigen sind vom SR
spätestens innerhalb von 48 Stunden, bei Sonntagspielen innerhalb von 24 Stunden
im Nachhinein in das „Fußball Online“-System einzutragen.
Bei Verhinderung einer klaren Torchance, welche zu einer roten Karte führt, muss
bei den Regionalligaspielen von den Schiedsrichtern immer ein Ausschlussbericht
verfasst werden.
Erscheinen zu den Wettspielen
Wir möchten in Erinnerung rufen, dass die amtierenden Schiedsrichter und
Assistenten im Kampfmannschaftsbereich spätestens 45 Minuten und im
Nachwuchsbereich spätestens 30 Minuten vor Spielbeginn zu den Wettspielen am
Sportplatz eintreffen müssen.
Bei den Spielen der Regionalliga Ost müssen die amtierenden Kollegen mindestens
1 Stunde vor Spielbeginn am Sportplatz eintreffen.
Dieser Zeitrahmen ist unbedingt erforderlich, um alle administrativen Aufgaben und
ein entsprechendes Aufwärmen rechtzeitig durchführen zu können.
Aufwärmen der Ersatzspieler
Grundsätzlich dürfen sich bis zu vier (4) Ersatzspieler pro Mannschaft bei genügend
Platz hinter dem Schiedsrichter-Assistenten 1 aufwärmen. Bei Platzmangel kann der
Schiedsrichter dies auch auf einer angrenzenden Rasenfläche gestatten, wenn dort
keine Zuseher anwesend sind (gilt nicht in der RLO). Sollte es dabei zu Vorfällen
kommen, wird der Schiedsrichter nicht zur Verantwortung gezogen.
Sind derartige Rasenflächen nicht verfügbar, wärmen sich die Ersatzspieler hinter
der eigenen Toroutlinie vom Schnittpunkt Torraumlinie bis zur Eckfahne auf.
Der Schiedsrichter muss vor dem Spiel festlegen, wo sich die Aufwärmzone der
Ersatzspieler im Innenraum des Sportplatzes befindet.
Vereinslinienrichter bei den Reservespielen
Bei allen Spielen im N.Ö. Fußballverband, wo keine neutralen SchiedsrichterAssistenten besetzt sind – auch im Reserve- u. Nachwuchsbewerb – müssen
Vereinslinienrichter gestellt werden.
Sollte ein Verein bei einem Reserve- bzw. Nachwuchsspiel keine geeignete Person
zur Verfügung haben, besteht die Möglichkeit einen Ersatzspieler als Vereinslinienrichter einzusetzen, obwohl in der Regel 3 – Zahl der Spieler verankert ist, dass
sich die Ersatzspieler während des Spieles auf der Betreuerbank aufzuhalten haben,
ausgenommen beim Aufwärmen.
Bei Kampfmannschaftsspielen ist diese Regelung nicht zulässig. Stellt ein Verein
keinen Vereinslinienrichter, ist der Schiedsrichter verpflichtet, eine Meldung an den
Verband zu erstatten.
Eintragungen in den Onlinespielbericht
Durch die Verwarnungssperren in allen Meisterschaftsgruppen in den Kampfmannschaften, erfordert dies vom Schiedsrichter eine genaue Erfassung der Disziplinarkarten im Online-Spielbericht!
Auch alle anderen notwendigen Eintragungen – Spielergebnis, Ersatzspielertäusche
und Torschützen – haben nach dem Spiel mit der nötigen Sorgfalt zu erfolgen. Die
Aufzeichnungen sind mit den amtierenden SR-Assistenten abzustimmen.
Für diese administrative Tätigkeit muss sich jeder Kollege ausreichend Zeit nehmen.
Alle Eintragungen wie: Ergebnis, verhängte Disziplinarkarten, Ersatzspielertäusche
und die Torschützen sind den Vereinsvertretern vor dem Unterschreiben mündlich
mitzuteilen und zu kontrollieren.
Es kommt immer wieder vor, dass falsche Eintragungen in den Onlinespielbericht
vorgenommen werden.
Erkennt der Schiedsrichter nach dem abgeschlossenen Spiel einen Fehler, ist
unbedingt mit der Geschäftsstelle des NÖFV spätestens am darauf folgenden
Werktag Kontakt aufzunehmen.
Bei
Problemen
mit
dem
Onlinesystem
ist
bei
Kampfund
Reservemeisterschaftsspielen die Hotline unter der Telefonnummer
0676/88906/7000
zu kontaktieren.
Diese steht eine Stunde vor dem ersten Spiel bis eine Stunde nach dem letzten Spiel
eines Spieltages zur Verfügung.
Nachwuchsstichtag für Meisterschaft 2015/2016
Der Nachwuchsstichtag für das kommende Meisterschaftsjahr ist der
01.01.1997
In den Spielen der Kampfmannschaften (Erste-, Ib- und Reservemannschaften)
dürfen Nachwuchsspieler, die am Spieltag das 15. Lebensjahr vollendet haben,
eingesetzt werden.
Verpflichtende Spielercardkontrolle in
den Nachwuchsbewerben
Wir möchten in Erinnerung rufen, dass der nominierte Schiedsrichter bei Nachwuchsspielen die Spielercardkontrolle, die für die Vereine verpflichtend vorgeschrieben ist,
zu überwachen hat, und bei Zuwiderhandeln bzw. Einspruch eines Vereines Meldung
zu erstatten ist.
Sollten die Vereine diese verpflichtende Spielercardkontrolle nicht durchführen, so ist
dies vom Schiedsrichter über das Online-System unter der Rubrik „Anzeigen“ der
Geschäftsstelle des NÖFV zur Kenntnis zu bringen.
Spielberechtigung - Frauen
Frauen 2.Liga Ost/Süd
In der Frauen 2. Liga Ost/Süd sind Spielerinnen, die am Spieltag das 14.
Lebensjahr vollendet haben, spielberechtigt.
Pro Verein dürfen höchstens 5 Nicht-Verbandsspielerinnen nominiert werden.
Die Spielzeit beträgt 2 x 45 Minuten.
Ausgeschiedene Spielerinnen einer Mannschaft dürfen bis zur Höchstzahl von fünf
ersetzt werden. Diese fünf Ersatzspielerinnen (einschließlich einer allfälligen
Ersatztorfrau) sind vor Beginn des Spieles zu nominieren.
Der Rücktausch ist nicht erlaubt.
AKNÖ Frauen – Landesliga
In der AKNÖ Frauen-Landesliga sind Spielerinnen, die am Spieltag das 14.
Lebensjahr vollendet haben, spielberechtigt.
Die Spielzeit beträgt 2 x 45 Minuten.
Ausgeschiedene Spielerinnen einer Mannschaft dürfen bis zur Höchstzahl von fünf
ersetzt werden. Diese fünf Ersatzspielerinnen (einschließlich einer allfälligen
Ersatztorfrau) sind vor Beginn des Spieles zu nominieren.
Der Rücktausch ist nicht erlaubt.
AKNÖ Frauen – Gebietsligen
In den Frauen-Gebietsligen sind Spielerinnen, die am Spieltag das 14. Lebensjahr
vollendet haben, spielberechtigt.
Die Spielzeit beträgt 2 x 45 Minuten.
Ausgeschiedene Spielerinnen einer Mannschaft dürfen bis zur Höchstzahl von fünf
ersetzt werden. Diese fünf Ersatzspielerinnen (einschließlich einer allfälligen
Ersatztorfrau) sind vor Beginn des Spieles zu nominieren.
Der Rücktausch ist nicht erlaubt.
AKNÖ Frauen
Leistungsstufe)
–
Gruppen
West,
Nordwest
und
Industrieviertel
(5.
In den Frauen-Gruppen sind Spielerinnen, die am Spieltag das 14. Lebensjahr
vollendet haben und max. 3 Spielerinnen mit vollendetem 13. Lebensjahr,
spielberechtigt.
Die Spielzeit beträgt 2 x 40 Minuten.
Ausgeschiedene Spielerinnen einer Mannschaft dürfen bis zur Höchstzahl von fünf
ersetzt werden. Diese fünf Ersatzspielerinnen (einschließlich einer allfälligen
Ersatztorfrau) sind vor Beginn des Spieles zu nominieren.
Der Rücktausch ist erlaubt.
Termine Herbstlauf
Organisatorischer Ablauf:
Für den Herbstlauf wurden folgende Termine fixiert:
Termin A
Gruppen:
Donnerstag, 10. 09. 2015 Eintreffen: 16.30 Uhr
Baden, Süd, Nord, Wien, Ost und Wienerwald
LINDABRUNN
Termin B
Gruppen:
Donnerstag, 17. 09. 2015 Eintreffen: 16.30 Uhr
ST. PÖLTEN
Amstetten, Nordwest, St. Pölten, Wachau und Waldviertel
Bestimmungen über den einmal jährlich zu erbringenden Herbstlauf:
Intervalllauf:
R, L1, L2, L3
bis 45 Jahre 150m – 50m 30 sec – 40 sec
46 – 48 Jahre150m – 50m 30 sec – 40 sec
Keine Sprintbewerbe!
10 Runden
9 Runden
Der Herbstlauf muss von den Schiedsrichtern der Regionalliga, Landesliga 1,
Landesliga 2, Gebietsliga sowie Angehörige des Talente- Sichtungs- und
Landeskaders absolviert werden. Altersbedingte Ausscheider im letzten Halbjahr
sind davon ausgenommen.
Nach dem durchgeführten Herbstlauf findet ein regeltechnischer Schulungsteil
statt.
Bundesliga, Talente-, Sichtungs- und Landeskader
Die abgelaufene Frühjahrsmeisterschaft ist für unsere zwei Spitzenschiedsrichter,
Mag. Markus Hameter, und Mag. Markus Katona durchaus positiv verlaufen.
Bei der Listenerstellung der Bundesliga für die Saison 2015/16 wurde Alan Kijas aus
dem ÖFB-Förderkader des ÖFB in die 2. Bundesliga als Schiedsrichter
aufgenommen.
Michael Nemetz und Maximilian Weiß wurden vom Schiedsrichterausschuss als neue
Schiedsrichterassistenten für die Bundesliga nominiert und vom Elite-Komitee ab 1.
Juli 2015 aufgenommen.
Somit setzt sich der Kader für Bundesligasaison 2015/16 aus den drei
Schiedsrichtern Mag. Markus Hameter, Mag. Markus Katona u. Alan Kijas sowie den
beiden SRA Michael Nemetz u. Maximilian Weiß zusammen.
Lukas Gnam wurde wieder für den Förderkader des ÖFB für die 4. Leistungsstufe
aufgenommen.
Ab Herbst 2015 gehören folgende Kollegen dem Talente- Sichtungs- bzw.
Landeskader an:
Talentekader (5):
GNAM Lukas (RLO)
POXHOFER Barbara (RLO)
DOBERSBERGER Michael (L1)
GMEINER Gabriel (L1)
MAYRHOFER Christopher (L1)
Sichtungskader (8):
BRINKPETER Marcel (L2)
JANIK Fabian (L3)
MÜLLER David (L3)
PINNISCH Markus (L4)
SCHABAUER Alexander (L4)
BUSCH Patrik (L5)
POTTENDORFER Markus (L5)
SCHINDL Markus (L5)
Landeskader (15):
ENACHI Gheorge (L3)
MADLBERGER Dieter (L3)
SCHACHNER Johannes (L3)
SCHEWZIK Robert (L3)
ZEHRER Valentin (L3)
BAUMHOLZER David (L4)
ERGIN Ramazan (L4)
KNÖBEL Michael (L4)
LANZ Rene (L4)
PEMMER Manuel (L4)
REISS Sebastian (L4)
SELMANI Sami (L4)
TIEFENBACHER Gerald (L4)
KOSEL Alexander (L5)
RADEV Robert (L5)
Schiedsrichter- und Assistentenberichte
Die Kampfmannschaftsschiedsrichter (RL bis GL u. Altliga) sind verpflichtet, für jene
AR-Kollegen, welche auf der übermittelten Liste aufscheinen, nach dem Spiel einen
korrekten Bericht, umfassend und leistungsgerecht auszufüllen.
Diese Liste wird nach jeder Schiedsrichterprüfung neu erstellt und den betroffenen
Schiedsrichtern per Email übermittelt. Weiters ist die aktuelle Liste auf der Homepage
des NÖSK verlautbart.
Auch wenn der Schiedsrichter des Hauptspieles beobachtet wird, ist immer ein
Bericht über die Leistung des Assistenten auszufüllen.
Diese Berichte sind eine wichtige Grundlage für den jungen SR bezüglich einer
eventuellen Umreihung in die L5.
Gefälligkeitsberichte sind nicht zielführend!!!
Die Berichte sind von den Schiedsrichtern an den Nachwuchsreferentenstellvertreter
des NÖSK, Fritz Laschober per E-Mail [email protected] bis spätestens
Donnerstag der folgenden Woche nach einem Spiel elektronisch zu übermitteln.
Der Neulings-/Assistentenbericht kann für die Bearbeitung am Computer von der
Homepage: www.noesk.at „unter Regelwerk“ heruntergeladen werden.
Regeldiskussionen und Trainingsbefreiung
Eine Abmeldung von der Regeldiskussion ist gemäß Klassifikationsbestimmungen
nicht mehr notwendig.
Da nur mehr 10 Trainings pro Jahr verpflichtend zu absolvieren sind und es den
Schiedsrichtern frei steht in welchem Halbjahr diese besucht werden, ist eine
Abmeldung von der Trainingsverpflichtung nicht mehr vorgesehen. In besonderen
Härtefällen (Krankheit, Verletzung oder berufliche Verhinderung) entscheidet der
SchA fallspezifisch.
Hier ist es erforderlich schriftlich zeitgerecht ein Ansuchen zu stellen.
Ansuchen welche rückwirkend von den Kollegen übermittelt werden, können nicht
mehr berücksichtigt werden.
Besetzungsreferat
1.) Rund um die Abmeldungen
In der Vergangenheit kam es immer wieder vor, dass sich Kollegen nicht oder
verspätet abgemeldet haben. Wiederholt bekam man zu hören, „ich habe nicht
geglaubt, dass ich noch – schon – ein Spiel bekomme“. Um dem Besetzungsreferat die Arbeit zu erleichtern, wird nochmals eindringlich gebeten, Abmeldungen rechtzeitig und gewissenhaft einzugeben. Besonders wichtig ist, dass
die Eingaben auch gespeichert werden. Daher ist es notwendig, nach dem
Eingeben des Abmeldedatums auszusteigen, dann neuerlich einzusteigen und zu
kontrollieren, ob das Datum auch tatsächlich aufscheint. Eine richtige Abmeldung
für den ganzen Tag lautet richtig wie folgt: „00.00-23.59“. Es gibt immer noch
Witzbolde die Abmeldungen wie „00.01-23.59“ oder auch „00.00-00.00“ eingeben.
Ebenso sinnlos sind Abmeldungen wie z.B. 07.00-23.59. Im Zeitraum 00.00-06.59
finden nämlich keine Spiele statt. Daher darauf Bedacht zu nehmen, dass in der
besetzbaren Zeit auch Spiele stattfinden.
Sollten Kollegen ihre Dienstpläne nicht rechtzeitig bekommen, so wäre es ratsam,
uns zumindest ein Voraviso zukommen zu lassen, damit sie bei der Besetzung
auch berücksichtigt werden können. Bei Nichtvorliegen kann nur dann eine
Nachbesetzung erfolgen, wenn ein anderer Kollege ausfällt. Dienstpläne sind
dem Administrator und nicht dem Besetzungsreferenten zu übermitteln.
Bei verspäteten Abmeldungen, kurzfristigem Dienst, Krankheit, etc. ist
ausschließlich der Administrator unter [email protected] zuständig. Einzige
Ausnahme ist ein kurzfristiger Ausfall am Spieltag bzw. am Vortag eines Spieles,
hier ist der Besetzungsreferent unter 0676/889067777 zu kontaktieren. Es wird
ersucht, bei kurzfristigen Ausfällen keine Mails an besetzung@noefv zu senden,
nicht auf die Mailbox zu sprechen und auch keine SMS zu schicken.
Bei Ausfällen am Spieltag wird gebeten, so früh als möglich anzurufen und nicht
unnötig lange zuzuwarten. Anrufe gegen Mittag erschweren extrem die Arbeit,
noch einen adäquaten Ersatz zu finden. Kollegen, die sich eine Verletzung
zugezogen haben und bereits am Vortag des Spieles sicher sind, dass sie nicht
leiten können, werden ebenfalls gebeten, dies sofort zu melden und nicht bis
wenige Stunden vor dem Spiel zuzuwarten.
Jene Kollegen, welche am Spieltag keine Besetzung haben und auch nicht
abgemeldet sind, werden gebeten, ihr Handy ab 8 Uhr einzuschalten.
2.) Besetzungsbeginn/Freigabe
Mit der Besetzung einer Spielrunde wird ab Herbst 2015 später als bisher
begonnen. Der Grund liegt einerseits an der späteren Übermittlung der
Bundesliga-Besetzung und dem Umstand, dass wir ab sofort nur mehr erfahren,
dass der Schiedsrichter X ein Spiel am ? hat. Wir bekommen nicht mehr die
Spielpaarung übermittelt und wissen somit nicht, wie die Entfernung WohnortSpielort ist und ob der Kollege am darauffolgenden Tag vom Landesverband
besetzt werden kann oder nicht. Aufgrund der KaderbesetzungBeobachtungsspiele und der Vorbereitung auf eine Spielrunde bleibt die
Abmeldefrist von 16 Tagen aufrecht. Das Besetzungsreferat ist trotzdem bemüht,
die Besetzung einer Spielrunde wie bisher am Freitag, 11.30 Uhr freizugeben. Es
ist aber nicht auszuschließen, dass aufgrund des späteren Besetzungsbeginnes
die Freigabe gelegentlich erst am Freitagnachmittag oder Samstagvormittag
erfolgt.
3.) Krisenregion Waldviertel
Aufgrund der nach wie vor bestehenden Engpässe im Waldviertel müssen
Kollegen mit längeren Anreisen zu den Spielen rechnen. Wir sind in diesem Fall
bemüht, Kollegen der gleichen Schiedsrichtergruppen zusammen zu besetzen,
damit diese Fahrgemeinschaften bilden können. In den darauffolgenden Wochen
wird versucht, diese weiteren Anreisen durch 1-2 nähere Besetzungsorte
auszugleichen.
4.) Probleme bei Spielleitungen
Sollten Kollegen gröbere Probleme (Ausschlüsse, Anzeigen etc.) bei
Spielleitungen haben, so mögen sie dies dem Besetzungsreferat sofort mitteilen.
Die Wiederbesetzungsfrist im System ist mit sechs Wochen eingestellt. Kollegen
die dies melden, werden dann für eine bestimmte Zeit nicht mehr zu diesen
Vereinen besetzt.
5.) Nachbesetzung
Sollten Kollegen, ausschließlich für die am Freitag freigegebene
Besetzungswoche (immer Freitag bis Donnerstag), keine Nachbesetzung
wünschen, so ist dies nur am darauffolgenden Montag möglich und dem
Administrator zu melden.
6.) Regionswünsche
Zuletzt kam es einige Male vor, dass Regionswünsche zu spät gemeldet wurden.
Dies bedeutete dann einen erheblich Mehraufwand an Zeit, da oftmals mehrere
Spiele umbesetzt werden mussten. Wenn ein Kollege entweder beruflich oder
privat sich in einer bestimmten Gegend aufhält, so möge er das 18 Tage vor dem
Spielwochenende bekannt geben.
7.) Anrufe beim Besetzungsreferenten
Anrufe während der Besetzungstätigkeit erhöhen leider auch die Fehlerquote.
Daher wird gebeten, nur in dringenden Fällen anzurufen. Wünsche oder
Beschwerden können auch beim Administrator deponiert werden. Dieser leitet
diese dann zu bestimmten Zeiten dem Besetzungsreferenten weiter.
8.) Freundschaftsspiele
In letzter Zeit melden immer mehr Vereine bei Freundschaftsspielen bereits den
Namen des Schiedsrichters, welcher leiten wird (haben bereits mit dem Kollegen
gesprochen, er ist bereit zu pfeifen). Sehr oft sind diese Kollegen sogar
abgemeldet oder haben gar nicht die Qualifikation zur Spielleitung. Grundsätzlich
ist dies nicht erlaubt, die Vereine haben nur ihre Spiele einzugeben und
unsererseits erfolgt die Besetzung.
Freundschaftsspiele gegen Vereine der Bundesliga setzen voraus, dass der
Schiedsrichter zumindest Landesligaqualifikation besitzt. Ansonsten ist es so,
dass Kollegen maximal Vereine, die zwei Klassen höher spielen als ihre
Einstufung ist, leiten dürfen. In Ausnahmefällen, wenn z.B. kein geeigneter
Schiedsrichter mehr vorhanden ist, können drei Klassen Unterschied sein.
9.) Regionalliga
In der Leistungsstufe 3 – Regionalliga – sind insgesamt 13 Kollegen eingereiht.
Jedem Landesverband stehen in der Halbsaison von den insgesamt 120 Spielen
40 zu. Kollege Lukas Gnam, welcher im Förderkader ist, bekommt sechs Spiele,
die beiden Aufsteiger je 2, macht in Summe 10 Spiele. Somit bleiben 30 Spiele
über, die restlichen 10 Kollegen bekommen daher je 3 Spiele.
Schiedsrichter - Disziplinarausschuss
Es wird allen Schiedsrichterkollegen mitgeteilt, dass bei Nichterscheinen oder
kurzfristigen Abmeldungen zu Meisterschafts- bzw. Freundschaftsspielen ausschließlich Strafen verhängt werden. Bei Nichteinhaltung wird, wie in der ÖFB
Schiedsrichterdisziplinarordnung verankert, vorgegangen.
Schiedsrichterkollegen, welche Spiele ohne Genehmigung des NÖSK (Besetzungsreferat, in Ausnahmefällen durch den Gruppenleiter) leiten, machen sich strafbar. Bei
Nichteinhaltung ist mit einem Disziplinarverfahren zu rechnen.
Unbedingt Folge zu leisten ist einer Vorladung des Strafausschusses sowie der
Protestsenate (jüngste Vorfälle ergaben, dass Vereinsvertreter der Vorladung Folge
leisten und der Schiedsrichter mehrmals kurzfristig absagte). Dies muss in Zukunft
unbedingt vermieden werden, da ansonsten Disziplinarmaßnahmen gegen den
betroffenen Schiedsrichter nicht auszuschließen sind.
Neulingslehrgang
Alle Neulinge, die noch keinen Kursbesuch aufweisen, bzw. erst im Laufe des Jahres
zum NÖSK gekommen sind, werden zu einer Schulung am
Samstag, 05.September 2015, Beginn 09.00 Uhr - Ende 14.00 Uhr
in der Sportschule LINDABRUNN
eingeladen. Die persönlichen Einladungen erfolgten bereits durch das Schulungs- u.
Regelreferat.
Soziale Plattformen und Internet
Die verfügbaren sozialen Plattformen wie Facebook, Twitter usw. dürfen nicht dazu
verwendet werden interne Aussendungen des NÖSK zu veröffentlichen. Dazu
gehören besonders die Ergebnisse (auch auszugsweise) der vergangenen
Qualifikationslisten. Ebenfalls sollte es selbstverständlich sein, dass interne Strafen
und Sperren von Schiedsrichtern nicht an die Öffentlichkeit gelangen.
Viele Vereine haben sich eine Homepage zugelegt und manche von ihnen führen
auch ein Gästebuch. Es ist den Schiedsrichtern nicht gestattet hier Rechtfertigungen
oder ähnliche Kommentare abzugeben. Wird auf offiziellen Homepagen von Vereinen
eine Beleidigung oder Verunglimpfung eines Schiedsrichters festgestellt, dann ist
dies dem Obmann des NÖSK zu melden. Dieser wird den Fall unverzüglich an die
Geschäftsstelle des NÖFV weiterleiten.
Anfragen des Kollegiums
Obmann Alois Pemmer steht den Mitgliedern des Kollegiums für Anfragen unter der
Telefonnummer 0676/886763108 und in dessen Abwesenheit Obmann-Stellvertreter
Thomas Steiner 0676/889063147 zur Verfügung. Fallweise befindet er sich an einem
Donnerstag in der Zeit von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr in den Räumlichkeiten des SchA.
Für die bevorstehende Herbstmeisterschaft wünschen wir alles Gute und viel Erfolg.
Wir ersuchen um exakte Einhaltung der Vorgaben und Bestimmungen.
Mit freundlichen und sportlichen Grüßen
Obmann:
Schulungs- und Regelreferent:
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Alois PEMMER
Günther FUCHS
Anhänge :
Jugendstichtage für 2015/2016
Termine für die Regeldiskussionen Herbst 2015
Schiedsrichterpauschalvergütungen 2015/2016
Klassifikationsbestimmungen
Schiedsrichterordnung