NÖSK Mitteilungsblatt 2015-2 Anpassung zu den ÖFB-Erläuterungen 2015/2016 Regel 6: SR-Assistenten: Befragung der SR-Assistenten: • Der SR soll nach Möglichkeit einen gültigen Torerfolg aus eigener Wahrnehmung feststellen. • Nur in Ausnahmefällen soll er den SRA befragen und danach seine Entscheidung treffen. • War bisher bei Regel 10 angeführt: Der Schiedsrichter muss sich in solchen Ausnahmefällen an die mitgeteilte Wahrnehmung seiner Schiedsrichter-Assistenten halten. Begründung: Die „Letztentscheidung“ obliegt immer dem SR. Regel 7: Dauer des Spiels: Eine Halbzeit wird zu früh beendet: Irrtum nach Ende der 1. Halbzeit: • Fehlende Spielzeit ist vor Beginn der 2. Halbzeit nachzuspielen (vor dem Seitenwechsel). Irrtum nach Ende der 2. Halbzeit: • Gemäß Regel 5 ist mit dem Schlusspfiff das Spiel beendet, daher nur eine Meldung an den Verband möglich. Regel 11: Abseits – Definitionen „Der gegnerischen Torlinie näher“: • Bei der Beurteilung sind die Arme nicht maßgebend. Dies gilt sowohl für die Angreifer wie auch für die Verteidiger (einschließlich Tormann). Regel 13: Freistöße: Ignorieren des vorgeschriebenen Abstandes: Verkürzt ein gegnerischer Spieler vorzeitig die Distanz (z.B. läuft aus der Mauer): • Verwarnung („Gelbe Karte“) Unabhängig davon ob ein Tor erzielt wird oder nicht SF: Wiederholung des Freistoßes Bei Torerzielung: Vorteil, Tor, SF: Anstoß Bei absichtlichem Handspiel durch diesen Spieler: • Direkter Freistoß bzw. Strafstoß • Bei „unsportlichem Handspiel“: „Ampelkarte“ Regel 15: Einwurf: – – Der Einwurf ist vom Spieler in stehender Position durchzuführen Springt der Ball bevor er ihm Spiel ist außerhalb der Seitenoutlinie auf dem Boden auf: • Wiederholung des Einwurfes von derselben Mannschaft Schulungs- und Regelreferat Bei widrigen Witterungsverhältnissen ist die Gesundheit der Spieler die oberste Priorität des Schiedsrichters. Bei starkem Wind ist es nicht gestattet, einen Ball bei einer Freistoßausführung festzuhalten. Wenn der Ball immer wieder vom Wind verblasen wird, ist das Spiel abzubrechen. Wie bei einem witterungsbedingten Spielabbruch zu verfahren ist, ist in der Anlage zum Mitteilungsblatt ersichtlich. Regel 12 – Fouls und unsportliches Betragen Verzögerung der Spielfortsetzung Der Schiedsrichter verwarnt jeden Spieler, der die Spielfortsetzung verzögert, • indem er einen Freistoß absichtlich an der falschen Stelle ausführt, um damit den Schiedsrichter zu zwingen, die Ausführung wiederholen zu lassen, • einen Einwurf vorbereitet, dann aber plötzlich den Ball einem Mitspieler überlässt, • nach einer Spielunterbrechung durch den Schiedsrichter den Ball wegspielt oder ihn mit den Händen wegträgt, • die Ausführung eines Einwurfs oder eines Freistoßes unnötig verzögert, • bei seiner Auswechslung das Spielfeld absichtlich langsam verlässt (Anmerkung: Solange der Spieler den kürzesten Weg zum Ort des Spielerwechsels geht und keine zusätzliche Zeitverzögerung verursacht, darf er nicht verwarnt werden – diese Zeit darf nur angerechnet werden, • eine Auseinandersetzung provoziert, indem er den Ball absichtlich in die Hand nimmt, nachdem der Schiedsrichter das Spiel unterbrochen hat. Daraus ergibt sich, dass eine „öffentliche Ermahnung“ in den angeführten Fällen der Verzögerung der Spielfortsetzung nicht vorgesehen ist. Pro-aktives Vorgehen kann jedoch durchaus von Vorteil sein! Spielleitungen Die SR werden angewiesen, bei den Spielleitungen: Konsequentes Anwenden der Spielregeln und Weisungen – bei allen Spielen und – in allen Ligen – „ROT“ muss „ROT“ bleiben! Die Beobachter werden angewiesen, bei Nichtbeachtung der vorgegebenen Punkte dies unbedingt in den Beobachtungsberichten aufzuzeigen. Mitgliedsbeitrag für das Meisterschaftsjahr 2015/2016 Der Jahresmitgliedsbeitrag für das Meisterschaftsjahr 2015/2016 beträgt wie im Vorjahr € 78.--. Wir ersuchen, diesen Betrag bis 31. August 2015 auf das Konto des NÖ. Fußballverbandes, 3100 St. Pölten Bimbo - Binder Promenade 1 einzuzahlen. IBAN: AT71 6000 0000 0148 9084 Bei den August – Regeldiskussionen liegen Zahlscheine für die Bezahlung des Mitgliedsbeitrages auf. Die Schiedsrichtercard für 2015/2016 wird in der Farbe „Hell blau“ hergestellt. Die Zusendung erfolgt nach Bezahlung des gesamten Mitgliedsbeitrages. Bei Nichteinhaltung der genannten Zahlungsfrist wird ab dem 01. September 2015 ein Säumniszuschlag von 50% fällig. Sollte der Mitgliedsbeitrag inklusive eines etwaigen Säumniszuschlag nicht bis zum 15. September 2015 zur Einzahlung gelangen, sieht sich der Schiedsrichterausschuss gezwungen, den betroffenen Kollegen von der Schiedsrichterliste zu streichen. SR-Aufwandsentschädigung bei Restspielzeit Der Verbandsvorstand hat bei der Sitzung am 23. Juni 2015 folgende Änderung beschlossen: Die Schiedsrichter und Schiedsrichterassistenten erhalten beim abgebrochenen Spiel die volle Pauschalvergütung. Bei Austragung der Restspielzeit, falls Abbruch in der 1. Halbzeit, die volle Pauschalgebühr und nach der Halbzeit die Hälfte davon. Klassifikationsbestimmungen Die Klassifikationsbestimmungen wurden in einigen Punkten geändert, bzw. angepasst und treten mit 1. Juli 2015 in Kraft. Folgende Punkte wurden geändert: Punkt D – Talente-, Sichtungs-, Landes- und sonstige Kader Pkt. 1 u. 6 Punkt H – Leistungen bei den Spielleitungen – Pkt. 3 – Leistungsklasse AR Punkt K – Training – Pkt. 1 u. 2a Die aktuellen Klassifikationsbestimmungen werden als Anhang ausgesendet und die erfolgten Änderungen in roter Schrift dargestellt. Schiedsrichterordnung Auf Antrag des Schiedsrichterausschusses wurden folgende Punkte in der Schiedsrichterordnung vom Vorstand des NÖFV bei der Sitzung am 02. März 2015 beschlossen. § 9 – Absatz 2: Voraussetzung für die Aufnahme in das NÖSK ist die geistige und körperliche Eignung, sowie die persönliche Unbescholtenheit des Bewerbers, die Erreichung des 14. Lebensjahres, die Einsendung des Spielerpasses, sofern der Bewerber bei der Meldung zum Schiedsrichter noch aktiver Spieler ist oder bis vor kurzem war (von der Einsendepflicht sind Bewerber befreit, die sich nur als Nachwuchsschiedsrichter betätigen), die Zurücklegung aller Funktionen in einem Verbandsverein des NÖFV und die erfolgreiche Ablegung der schriftlichen und mündlichen Prüfung. Die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses ist erforderlich. Bei Bediensteten einer Gebietsköperschaft, die sich als solche ausweisen müssen, kann von der Beibringung einer solchen Bestätigung abgesehen werden. Mitglieder des NÖSK haben die Möglichkeit, neben ihrer aktiven SR-Tätigkeit bei einem Verbandsverein des NÖFV als Spieler, Trainer und Funktionär bis zur Gebietsliga tätig zu sein. § 9 – Absatz 7 neu: Wechselt ein aktiver Schiedsrichter in einen anderen Landesverband, ist in den ersten drei Jahren seiner Zugehörigkeit im NÖSK eine Ausbildungsentschädigung in der Höhe von € 300,-- zu entrichten. Erst nach Bezahlung des Betrages wird vom SchA die Freigabe erteilt. Regionalliga Ost Im jährlichen Wechsel übernimmt in der Saison 2015/2016 der Niederösterreichische Fußballverband die Geschäftsführung in der Regionalliga Ost. Ausschlussberichte, Anzeigen u. Meldungen müssen im Onlinesystem verfasst werden. Die Sitzungen des Regionalausschusses sind bei Bedarf jeden Mittwoch ab 16 Uhr in der Sportschule Lindabrunn. Berichte über besondere Vorkommnisse, Ausschlüsse oder Anzeigen sind vom SR spätestens innerhalb von 48 Stunden, bei Sonntagspielen innerhalb von 24 Stunden im Nachhinein in das „Fußball Online“-System einzutragen. Bei Verhinderung einer klaren Torchance, welche zu einer roten Karte führt, muss bei den Regionalligaspielen von den Schiedsrichtern immer ein Ausschlussbericht verfasst werden. Erscheinen zu den Wettspielen Wir möchten in Erinnerung rufen, dass die amtierenden Schiedsrichter und Assistenten im Kampfmannschaftsbereich spätestens 45 Minuten und im Nachwuchsbereich spätestens 30 Minuten vor Spielbeginn zu den Wettspielen am Sportplatz eintreffen müssen. Bei den Spielen der Regionalliga Ost müssen die amtierenden Kollegen mindestens 1 Stunde vor Spielbeginn am Sportplatz eintreffen. Dieser Zeitrahmen ist unbedingt erforderlich, um alle administrativen Aufgaben und ein entsprechendes Aufwärmen rechtzeitig durchführen zu können. Aufwärmen der Ersatzspieler Grundsätzlich dürfen sich bis zu vier (4) Ersatzspieler pro Mannschaft bei genügend Platz hinter dem Schiedsrichter-Assistenten 1 aufwärmen. Bei Platzmangel kann der Schiedsrichter dies auch auf einer angrenzenden Rasenfläche gestatten, wenn dort keine Zuseher anwesend sind (gilt nicht in der RLO). Sollte es dabei zu Vorfällen kommen, wird der Schiedsrichter nicht zur Verantwortung gezogen. Sind derartige Rasenflächen nicht verfügbar, wärmen sich die Ersatzspieler hinter der eigenen Toroutlinie vom Schnittpunkt Torraumlinie bis zur Eckfahne auf. Der Schiedsrichter muss vor dem Spiel festlegen, wo sich die Aufwärmzone der Ersatzspieler im Innenraum des Sportplatzes befindet. Vereinslinienrichter bei den Reservespielen Bei allen Spielen im N.Ö. Fußballverband, wo keine neutralen SchiedsrichterAssistenten besetzt sind – auch im Reserve- u. Nachwuchsbewerb – müssen Vereinslinienrichter gestellt werden. Sollte ein Verein bei einem Reserve- bzw. Nachwuchsspiel keine geeignete Person zur Verfügung haben, besteht die Möglichkeit einen Ersatzspieler als Vereinslinienrichter einzusetzen, obwohl in der Regel 3 – Zahl der Spieler verankert ist, dass sich die Ersatzspieler während des Spieles auf der Betreuerbank aufzuhalten haben, ausgenommen beim Aufwärmen. Bei Kampfmannschaftsspielen ist diese Regelung nicht zulässig. Stellt ein Verein keinen Vereinslinienrichter, ist der Schiedsrichter verpflichtet, eine Meldung an den Verband zu erstatten. Eintragungen in den Onlinespielbericht Durch die Verwarnungssperren in allen Meisterschaftsgruppen in den Kampfmannschaften, erfordert dies vom Schiedsrichter eine genaue Erfassung der Disziplinarkarten im Online-Spielbericht! Auch alle anderen notwendigen Eintragungen – Spielergebnis, Ersatzspielertäusche und Torschützen – haben nach dem Spiel mit der nötigen Sorgfalt zu erfolgen. Die Aufzeichnungen sind mit den amtierenden SR-Assistenten abzustimmen. Für diese administrative Tätigkeit muss sich jeder Kollege ausreichend Zeit nehmen. Alle Eintragungen wie: Ergebnis, verhängte Disziplinarkarten, Ersatzspielertäusche und die Torschützen sind den Vereinsvertretern vor dem Unterschreiben mündlich mitzuteilen und zu kontrollieren. Es kommt immer wieder vor, dass falsche Eintragungen in den Onlinespielbericht vorgenommen werden. Erkennt der Schiedsrichter nach dem abgeschlossenen Spiel einen Fehler, ist unbedingt mit der Geschäftsstelle des NÖFV spätestens am darauf folgenden Werktag Kontakt aufzunehmen. Bei Problemen mit dem Onlinesystem ist bei Kampfund Reservemeisterschaftsspielen die Hotline unter der Telefonnummer 0676/88906/7000 zu kontaktieren. Diese steht eine Stunde vor dem ersten Spiel bis eine Stunde nach dem letzten Spiel eines Spieltages zur Verfügung. Nachwuchsstichtag für Meisterschaft 2015/2016 Der Nachwuchsstichtag für das kommende Meisterschaftsjahr ist der 01.01.1997 In den Spielen der Kampfmannschaften (Erste-, Ib- und Reservemannschaften) dürfen Nachwuchsspieler, die am Spieltag das 15. Lebensjahr vollendet haben, eingesetzt werden. Verpflichtende Spielercardkontrolle in den Nachwuchsbewerben Wir möchten in Erinnerung rufen, dass der nominierte Schiedsrichter bei Nachwuchsspielen die Spielercardkontrolle, die für die Vereine verpflichtend vorgeschrieben ist, zu überwachen hat, und bei Zuwiderhandeln bzw. Einspruch eines Vereines Meldung zu erstatten ist. Sollten die Vereine diese verpflichtende Spielercardkontrolle nicht durchführen, so ist dies vom Schiedsrichter über das Online-System unter der Rubrik „Anzeigen“ der Geschäftsstelle des NÖFV zur Kenntnis zu bringen. Spielberechtigung - Frauen Frauen 2.Liga Ost/Süd In der Frauen 2. Liga Ost/Süd sind Spielerinnen, die am Spieltag das 14. Lebensjahr vollendet haben, spielberechtigt. Pro Verein dürfen höchstens 5 Nicht-Verbandsspielerinnen nominiert werden. Die Spielzeit beträgt 2 x 45 Minuten. Ausgeschiedene Spielerinnen einer Mannschaft dürfen bis zur Höchstzahl von fünf ersetzt werden. Diese fünf Ersatzspielerinnen (einschließlich einer allfälligen Ersatztorfrau) sind vor Beginn des Spieles zu nominieren. Der Rücktausch ist nicht erlaubt. AKNÖ Frauen – Landesliga In der AKNÖ Frauen-Landesliga sind Spielerinnen, die am Spieltag das 14. Lebensjahr vollendet haben, spielberechtigt. Die Spielzeit beträgt 2 x 45 Minuten. Ausgeschiedene Spielerinnen einer Mannschaft dürfen bis zur Höchstzahl von fünf ersetzt werden. Diese fünf Ersatzspielerinnen (einschließlich einer allfälligen Ersatztorfrau) sind vor Beginn des Spieles zu nominieren. Der Rücktausch ist nicht erlaubt. AKNÖ Frauen – Gebietsligen In den Frauen-Gebietsligen sind Spielerinnen, die am Spieltag das 14. Lebensjahr vollendet haben, spielberechtigt. Die Spielzeit beträgt 2 x 45 Minuten. Ausgeschiedene Spielerinnen einer Mannschaft dürfen bis zur Höchstzahl von fünf ersetzt werden. Diese fünf Ersatzspielerinnen (einschließlich einer allfälligen Ersatztorfrau) sind vor Beginn des Spieles zu nominieren. Der Rücktausch ist nicht erlaubt. AKNÖ Frauen Leistungsstufe) – Gruppen West, Nordwest und Industrieviertel (5. In den Frauen-Gruppen sind Spielerinnen, die am Spieltag das 14. Lebensjahr vollendet haben und max. 3 Spielerinnen mit vollendetem 13. Lebensjahr, spielberechtigt. Die Spielzeit beträgt 2 x 40 Minuten. Ausgeschiedene Spielerinnen einer Mannschaft dürfen bis zur Höchstzahl von fünf ersetzt werden. Diese fünf Ersatzspielerinnen (einschließlich einer allfälligen Ersatztorfrau) sind vor Beginn des Spieles zu nominieren. Der Rücktausch ist erlaubt. Termine Herbstlauf Organisatorischer Ablauf: Für den Herbstlauf wurden folgende Termine fixiert: Termin A Gruppen: Donnerstag, 10. 09. 2015 Eintreffen: 16.30 Uhr Baden, Süd, Nord, Wien, Ost und Wienerwald LINDABRUNN Termin B Gruppen: Donnerstag, 17. 09. 2015 Eintreffen: 16.30 Uhr ST. PÖLTEN Amstetten, Nordwest, St. Pölten, Wachau und Waldviertel Bestimmungen über den einmal jährlich zu erbringenden Herbstlauf: Intervalllauf: R, L1, L2, L3 bis 45 Jahre 150m – 50m 30 sec – 40 sec 46 – 48 Jahre150m – 50m 30 sec – 40 sec Keine Sprintbewerbe! 10 Runden 9 Runden Der Herbstlauf muss von den Schiedsrichtern der Regionalliga, Landesliga 1, Landesliga 2, Gebietsliga sowie Angehörige des Talente- Sichtungs- und Landeskaders absolviert werden. Altersbedingte Ausscheider im letzten Halbjahr sind davon ausgenommen. Nach dem durchgeführten Herbstlauf findet ein regeltechnischer Schulungsteil statt. Bundesliga, Talente-, Sichtungs- und Landeskader Die abgelaufene Frühjahrsmeisterschaft ist für unsere zwei Spitzenschiedsrichter, Mag. Markus Hameter, und Mag. Markus Katona durchaus positiv verlaufen. Bei der Listenerstellung der Bundesliga für die Saison 2015/16 wurde Alan Kijas aus dem ÖFB-Förderkader des ÖFB in die 2. Bundesliga als Schiedsrichter aufgenommen. Michael Nemetz und Maximilian Weiß wurden vom Schiedsrichterausschuss als neue Schiedsrichterassistenten für die Bundesliga nominiert und vom Elite-Komitee ab 1. Juli 2015 aufgenommen. Somit setzt sich der Kader für Bundesligasaison 2015/16 aus den drei Schiedsrichtern Mag. Markus Hameter, Mag. Markus Katona u. Alan Kijas sowie den beiden SRA Michael Nemetz u. Maximilian Weiß zusammen. Lukas Gnam wurde wieder für den Förderkader des ÖFB für die 4. Leistungsstufe aufgenommen. Ab Herbst 2015 gehören folgende Kollegen dem Talente- Sichtungs- bzw. Landeskader an: Talentekader (5): GNAM Lukas (RLO) POXHOFER Barbara (RLO) DOBERSBERGER Michael (L1) GMEINER Gabriel (L1) MAYRHOFER Christopher (L1) Sichtungskader (8): BRINKPETER Marcel (L2) JANIK Fabian (L3) MÜLLER David (L3) PINNISCH Markus (L4) SCHABAUER Alexander (L4) BUSCH Patrik (L5) POTTENDORFER Markus (L5) SCHINDL Markus (L5) Landeskader (15): ENACHI Gheorge (L3) MADLBERGER Dieter (L3) SCHACHNER Johannes (L3) SCHEWZIK Robert (L3) ZEHRER Valentin (L3) BAUMHOLZER David (L4) ERGIN Ramazan (L4) KNÖBEL Michael (L4) LANZ Rene (L4) PEMMER Manuel (L4) REISS Sebastian (L4) SELMANI Sami (L4) TIEFENBACHER Gerald (L4) KOSEL Alexander (L5) RADEV Robert (L5) Schiedsrichter- und Assistentenberichte Die Kampfmannschaftsschiedsrichter (RL bis GL u. Altliga) sind verpflichtet, für jene AR-Kollegen, welche auf der übermittelten Liste aufscheinen, nach dem Spiel einen korrekten Bericht, umfassend und leistungsgerecht auszufüllen. Diese Liste wird nach jeder Schiedsrichterprüfung neu erstellt und den betroffenen Schiedsrichtern per Email übermittelt. Weiters ist die aktuelle Liste auf der Homepage des NÖSK verlautbart. Auch wenn der Schiedsrichter des Hauptspieles beobachtet wird, ist immer ein Bericht über die Leistung des Assistenten auszufüllen. Diese Berichte sind eine wichtige Grundlage für den jungen SR bezüglich einer eventuellen Umreihung in die L5. Gefälligkeitsberichte sind nicht zielführend!!! Die Berichte sind von den Schiedsrichtern an den Nachwuchsreferentenstellvertreter des NÖSK, Fritz Laschober per E-Mail [email protected] bis spätestens Donnerstag der folgenden Woche nach einem Spiel elektronisch zu übermitteln. Der Neulings-/Assistentenbericht kann für die Bearbeitung am Computer von der Homepage: www.noesk.at „unter Regelwerk“ heruntergeladen werden. Regeldiskussionen und Trainingsbefreiung Eine Abmeldung von der Regeldiskussion ist gemäß Klassifikationsbestimmungen nicht mehr notwendig. Da nur mehr 10 Trainings pro Jahr verpflichtend zu absolvieren sind und es den Schiedsrichtern frei steht in welchem Halbjahr diese besucht werden, ist eine Abmeldung von der Trainingsverpflichtung nicht mehr vorgesehen. In besonderen Härtefällen (Krankheit, Verletzung oder berufliche Verhinderung) entscheidet der SchA fallspezifisch. Hier ist es erforderlich schriftlich zeitgerecht ein Ansuchen zu stellen. Ansuchen welche rückwirkend von den Kollegen übermittelt werden, können nicht mehr berücksichtigt werden. Besetzungsreferat 1.) Rund um die Abmeldungen In der Vergangenheit kam es immer wieder vor, dass sich Kollegen nicht oder verspätet abgemeldet haben. Wiederholt bekam man zu hören, „ich habe nicht geglaubt, dass ich noch – schon – ein Spiel bekomme“. Um dem Besetzungsreferat die Arbeit zu erleichtern, wird nochmals eindringlich gebeten, Abmeldungen rechtzeitig und gewissenhaft einzugeben. Besonders wichtig ist, dass die Eingaben auch gespeichert werden. Daher ist es notwendig, nach dem Eingeben des Abmeldedatums auszusteigen, dann neuerlich einzusteigen und zu kontrollieren, ob das Datum auch tatsächlich aufscheint. Eine richtige Abmeldung für den ganzen Tag lautet richtig wie folgt: „00.00-23.59“. Es gibt immer noch Witzbolde die Abmeldungen wie „00.01-23.59“ oder auch „00.00-00.00“ eingeben. Ebenso sinnlos sind Abmeldungen wie z.B. 07.00-23.59. Im Zeitraum 00.00-06.59 finden nämlich keine Spiele statt. Daher darauf Bedacht zu nehmen, dass in der besetzbaren Zeit auch Spiele stattfinden. Sollten Kollegen ihre Dienstpläne nicht rechtzeitig bekommen, so wäre es ratsam, uns zumindest ein Voraviso zukommen zu lassen, damit sie bei der Besetzung auch berücksichtigt werden können. Bei Nichtvorliegen kann nur dann eine Nachbesetzung erfolgen, wenn ein anderer Kollege ausfällt. Dienstpläne sind dem Administrator und nicht dem Besetzungsreferenten zu übermitteln. Bei verspäteten Abmeldungen, kurzfristigem Dienst, Krankheit, etc. ist ausschließlich der Administrator unter [email protected] zuständig. Einzige Ausnahme ist ein kurzfristiger Ausfall am Spieltag bzw. am Vortag eines Spieles, hier ist der Besetzungsreferent unter 0676/889067777 zu kontaktieren. Es wird ersucht, bei kurzfristigen Ausfällen keine Mails an besetzung@noefv zu senden, nicht auf die Mailbox zu sprechen und auch keine SMS zu schicken. Bei Ausfällen am Spieltag wird gebeten, so früh als möglich anzurufen und nicht unnötig lange zuzuwarten. Anrufe gegen Mittag erschweren extrem die Arbeit, noch einen adäquaten Ersatz zu finden. Kollegen, die sich eine Verletzung zugezogen haben und bereits am Vortag des Spieles sicher sind, dass sie nicht leiten können, werden ebenfalls gebeten, dies sofort zu melden und nicht bis wenige Stunden vor dem Spiel zuzuwarten. Jene Kollegen, welche am Spieltag keine Besetzung haben und auch nicht abgemeldet sind, werden gebeten, ihr Handy ab 8 Uhr einzuschalten. 2.) Besetzungsbeginn/Freigabe Mit der Besetzung einer Spielrunde wird ab Herbst 2015 später als bisher begonnen. Der Grund liegt einerseits an der späteren Übermittlung der Bundesliga-Besetzung und dem Umstand, dass wir ab sofort nur mehr erfahren, dass der Schiedsrichter X ein Spiel am ? hat. Wir bekommen nicht mehr die Spielpaarung übermittelt und wissen somit nicht, wie die Entfernung WohnortSpielort ist und ob der Kollege am darauffolgenden Tag vom Landesverband besetzt werden kann oder nicht. Aufgrund der KaderbesetzungBeobachtungsspiele und der Vorbereitung auf eine Spielrunde bleibt die Abmeldefrist von 16 Tagen aufrecht. Das Besetzungsreferat ist trotzdem bemüht, die Besetzung einer Spielrunde wie bisher am Freitag, 11.30 Uhr freizugeben. Es ist aber nicht auszuschließen, dass aufgrund des späteren Besetzungsbeginnes die Freigabe gelegentlich erst am Freitagnachmittag oder Samstagvormittag erfolgt. 3.) Krisenregion Waldviertel Aufgrund der nach wie vor bestehenden Engpässe im Waldviertel müssen Kollegen mit längeren Anreisen zu den Spielen rechnen. Wir sind in diesem Fall bemüht, Kollegen der gleichen Schiedsrichtergruppen zusammen zu besetzen, damit diese Fahrgemeinschaften bilden können. In den darauffolgenden Wochen wird versucht, diese weiteren Anreisen durch 1-2 nähere Besetzungsorte auszugleichen. 4.) Probleme bei Spielleitungen Sollten Kollegen gröbere Probleme (Ausschlüsse, Anzeigen etc.) bei Spielleitungen haben, so mögen sie dies dem Besetzungsreferat sofort mitteilen. Die Wiederbesetzungsfrist im System ist mit sechs Wochen eingestellt. Kollegen die dies melden, werden dann für eine bestimmte Zeit nicht mehr zu diesen Vereinen besetzt. 5.) Nachbesetzung Sollten Kollegen, ausschließlich für die am Freitag freigegebene Besetzungswoche (immer Freitag bis Donnerstag), keine Nachbesetzung wünschen, so ist dies nur am darauffolgenden Montag möglich und dem Administrator zu melden. 6.) Regionswünsche Zuletzt kam es einige Male vor, dass Regionswünsche zu spät gemeldet wurden. Dies bedeutete dann einen erheblich Mehraufwand an Zeit, da oftmals mehrere Spiele umbesetzt werden mussten. Wenn ein Kollege entweder beruflich oder privat sich in einer bestimmten Gegend aufhält, so möge er das 18 Tage vor dem Spielwochenende bekannt geben. 7.) Anrufe beim Besetzungsreferenten Anrufe während der Besetzungstätigkeit erhöhen leider auch die Fehlerquote. Daher wird gebeten, nur in dringenden Fällen anzurufen. Wünsche oder Beschwerden können auch beim Administrator deponiert werden. Dieser leitet diese dann zu bestimmten Zeiten dem Besetzungsreferenten weiter. 8.) Freundschaftsspiele In letzter Zeit melden immer mehr Vereine bei Freundschaftsspielen bereits den Namen des Schiedsrichters, welcher leiten wird (haben bereits mit dem Kollegen gesprochen, er ist bereit zu pfeifen). Sehr oft sind diese Kollegen sogar abgemeldet oder haben gar nicht die Qualifikation zur Spielleitung. Grundsätzlich ist dies nicht erlaubt, die Vereine haben nur ihre Spiele einzugeben und unsererseits erfolgt die Besetzung. Freundschaftsspiele gegen Vereine der Bundesliga setzen voraus, dass der Schiedsrichter zumindest Landesligaqualifikation besitzt. Ansonsten ist es so, dass Kollegen maximal Vereine, die zwei Klassen höher spielen als ihre Einstufung ist, leiten dürfen. In Ausnahmefällen, wenn z.B. kein geeigneter Schiedsrichter mehr vorhanden ist, können drei Klassen Unterschied sein. 9.) Regionalliga In der Leistungsstufe 3 – Regionalliga – sind insgesamt 13 Kollegen eingereiht. Jedem Landesverband stehen in der Halbsaison von den insgesamt 120 Spielen 40 zu. Kollege Lukas Gnam, welcher im Förderkader ist, bekommt sechs Spiele, die beiden Aufsteiger je 2, macht in Summe 10 Spiele. Somit bleiben 30 Spiele über, die restlichen 10 Kollegen bekommen daher je 3 Spiele. Schiedsrichter - Disziplinarausschuss Es wird allen Schiedsrichterkollegen mitgeteilt, dass bei Nichterscheinen oder kurzfristigen Abmeldungen zu Meisterschafts- bzw. Freundschaftsspielen ausschließlich Strafen verhängt werden. Bei Nichteinhaltung wird, wie in der ÖFB Schiedsrichterdisziplinarordnung verankert, vorgegangen. Schiedsrichterkollegen, welche Spiele ohne Genehmigung des NÖSK (Besetzungsreferat, in Ausnahmefällen durch den Gruppenleiter) leiten, machen sich strafbar. Bei Nichteinhaltung ist mit einem Disziplinarverfahren zu rechnen. Unbedingt Folge zu leisten ist einer Vorladung des Strafausschusses sowie der Protestsenate (jüngste Vorfälle ergaben, dass Vereinsvertreter der Vorladung Folge leisten und der Schiedsrichter mehrmals kurzfristig absagte). Dies muss in Zukunft unbedingt vermieden werden, da ansonsten Disziplinarmaßnahmen gegen den betroffenen Schiedsrichter nicht auszuschließen sind. Neulingslehrgang Alle Neulinge, die noch keinen Kursbesuch aufweisen, bzw. erst im Laufe des Jahres zum NÖSK gekommen sind, werden zu einer Schulung am Samstag, 05.September 2015, Beginn 09.00 Uhr - Ende 14.00 Uhr in der Sportschule LINDABRUNN eingeladen. Die persönlichen Einladungen erfolgten bereits durch das Schulungs- u. Regelreferat. Soziale Plattformen und Internet Die verfügbaren sozialen Plattformen wie Facebook, Twitter usw. dürfen nicht dazu verwendet werden interne Aussendungen des NÖSK zu veröffentlichen. Dazu gehören besonders die Ergebnisse (auch auszugsweise) der vergangenen Qualifikationslisten. Ebenfalls sollte es selbstverständlich sein, dass interne Strafen und Sperren von Schiedsrichtern nicht an die Öffentlichkeit gelangen. Viele Vereine haben sich eine Homepage zugelegt und manche von ihnen führen auch ein Gästebuch. Es ist den Schiedsrichtern nicht gestattet hier Rechtfertigungen oder ähnliche Kommentare abzugeben. Wird auf offiziellen Homepagen von Vereinen eine Beleidigung oder Verunglimpfung eines Schiedsrichters festgestellt, dann ist dies dem Obmann des NÖSK zu melden. Dieser wird den Fall unverzüglich an die Geschäftsstelle des NÖFV weiterleiten. Anfragen des Kollegiums Obmann Alois Pemmer steht den Mitgliedern des Kollegiums für Anfragen unter der Telefonnummer 0676/886763108 und in dessen Abwesenheit Obmann-Stellvertreter Thomas Steiner 0676/889063147 zur Verfügung. Fallweise befindet er sich an einem Donnerstag in der Zeit von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr in den Räumlichkeiten des SchA. Für die bevorstehende Herbstmeisterschaft wünschen wir alles Gute und viel Erfolg. Wir ersuchen um exakte Einhaltung der Vorgaben und Bestimmungen. Mit freundlichen und sportlichen Grüßen Obmann: Schulungs- und Regelreferent: ...................................... .................................. Alois PEMMER Günther FUCHS Anhänge : Jugendstichtage für 2015/2016 Termine für die Regeldiskussionen Herbst 2015 Schiedsrichterpauschalvergütungen 2015/2016 Klassifikationsbestimmungen Schiedsrichterordnung
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