Information zur KFO-Abrechnung

Information zur KFO-Abrechnung
Mit diesem Newsletter möchten wir Sie über die korrekte Abrechnung von KFO-Anträgen
informieren. Da bei manchen Kassen der KFO-Antrag erst ein Quartal später abzurechnen ist, bitten
wir Sie, die Einstellungen in Power.Dent zu kontrollieren und gegebenenfalls zu korrigieren.
Aktuelle Regelung
Rechnet eine Ordination über eine der folgenden GKKs ab – GW, GB, GV, GT, GS –, so müssen
ALLE KFO-Anträge von ALLEN GKKs erst im nächsten Quartal abgerechnet werden.
Weiters gilt diese Regelung auch für die Kassen Verkehrsbetriebe (VK), Voestalpine Bahnsysteme Donauwitz (D) und SVA der Bauern (SVB).
Wenn Sie die Verschiebeautomatik in Power.Dent verwenden wollen, bitten wir Sie, die
Einstellungen folgendermaßen vorzunehmen bzw. zu kontrollieren:
Umsetzung in Power.Dent
Power.Dent bietet die Möglichkeit diesen Vorschub zu automatisieren. Dafür muss diese Funktion
einerseits in den Hauptparametern aktiviert werden, andererseits kann bei jeder Kasse dieser
Vorschub ein- bzw. ausgeschaltet werden.
Um die Einstellungen vornehmen zu können, müssen Sie als Verwalter angemeldet sein.
Aktivierung des Vorschubs in den Hauptparametern
Zu den Hauptparametern gelangt man über das Menü „Einstellung – Hauptparameter“. Dort
aktiviert man die Option „OJ ein Quartal später abrechnen“ und bestätigt mit der Schaltfläche
„OK“.
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Aktivierung bei den einzelnen Kassen
Über das Menü „Einstellung – Kassen“ gelangt man zu dem Dialog „Auswahl der Krankenkassen“.
Durch Doppelklick auf eine Kasse gelangt man in die entsprechende „Kassendefinition“ und zu der
Option „OJ ein Quartal später abrechnen“.
Zusammenfassung
Bei den Kassen VK, SVB und D muss diese Option aktiviert sein, um korrekt abzurechnen.
Alle anderen kleinen Kassen erlauben die Abrechnung der Leistung „Orthopädisches Jahr“ im selben
Quartal, weshalb diese Option nicht aktiviert werden muss.
Bei den Gebietskrankenkassen hängt es davon ab, in welchem Bundesland Ihre Ordination liegt.
Für Arztpraxen in Wien, Burgenland, Vorarlberg, Tirol und Salzburg gilt, dass bei ALLEN GKKs die
Option „OJ ein Quartal später“ AKTIVIERT werden muss. In diesen Bundesländern dürfen KFOAnträge erst im Folgequartal abgerechnet werden.
Für Ärzte in den Bundesländern Niederösterreich, Steiermark, Kärnten und Oberösterreich kann diese
Option bei ALLEN GKKs DEAKTIVIERT werden. Es dürfen KFO-Anträge im gleichen Quartal
abgerechnet werden.
PS: Eine Sammlung aller Newsletter finden Sie auf unserer Homepage.
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