Information zur KFO-Abrechnung Mit diesem Newsletter möchten wir Sie über die korrekte Abrechnung von KFO-Anträgen informieren. Da bei manchen Kassen der KFO-Antrag erst ein Quartal später abzurechnen ist, bitten wir Sie, die Einstellungen in Power.Dent zu kontrollieren und gegebenenfalls zu korrigieren. Aktuelle Regelung Rechnet eine Ordination über eine der folgenden GKKs ab – GW, GB, GV, GT, GS –, so müssen ALLE KFO-Anträge von ALLEN GKKs erst im nächsten Quartal abgerechnet werden. Weiters gilt diese Regelung auch für die Kassen Verkehrsbetriebe (VK), Voestalpine Bahnsysteme Donauwitz (D) und SVA der Bauern (SVB). Wenn Sie die Verschiebeautomatik in Power.Dent verwenden wollen, bitten wir Sie, die Einstellungen folgendermaßen vorzunehmen bzw. zu kontrollieren: Umsetzung in Power.Dent Power.Dent bietet die Möglichkeit diesen Vorschub zu automatisieren. Dafür muss diese Funktion einerseits in den Hauptparametern aktiviert werden, andererseits kann bei jeder Kasse dieser Vorschub ein- bzw. ausgeschaltet werden. Um die Einstellungen vornehmen zu können, müssen Sie als Verwalter angemeldet sein. Aktivierung des Vorschubs in den Hauptparametern Zu den Hauptparametern gelangt man über das Menü „Einstellung – Hauptparameter“. Dort aktiviert man die Option „OJ ein Quartal später abrechnen“ und bestätigt mit der Schaltfläche „OK“. KOPFWERK Datensysteme GmbH ©2008 Seite 1 von 2 Aktivierung bei den einzelnen Kassen Über das Menü „Einstellung – Kassen“ gelangt man zu dem Dialog „Auswahl der Krankenkassen“. Durch Doppelklick auf eine Kasse gelangt man in die entsprechende „Kassendefinition“ und zu der Option „OJ ein Quartal später abrechnen“. Zusammenfassung Bei den Kassen VK, SVB und D muss diese Option aktiviert sein, um korrekt abzurechnen. Alle anderen kleinen Kassen erlauben die Abrechnung der Leistung „Orthopädisches Jahr“ im selben Quartal, weshalb diese Option nicht aktiviert werden muss. Bei den Gebietskrankenkassen hängt es davon ab, in welchem Bundesland Ihre Ordination liegt. Für Arztpraxen in Wien, Burgenland, Vorarlberg, Tirol und Salzburg gilt, dass bei ALLEN GKKs die Option „OJ ein Quartal später“ AKTIVIERT werden muss. In diesen Bundesländern dürfen KFOAnträge erst im Folgequartal abgerechnet werden. Für Ärzte in den Bundesländern Niederösterreich, Steiermark, Kärnten und Oberösterreich kann diese Option bei ALLEN GKKs DEAKTIVIERT werden. Es dürfen KFO-Anträge im gleichen Quartal abgerechnet werden. PS: Eine Sammlung aller Newsletter finden Sie auf unserer Homepage. KOPFWERK Datensysteme GmbH ©2008 Seite 2 von 2
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