2016-02-23, TOP öff 6 - Windenergie Langenburg

Vorlage zur Gemeinderatssitzung am 23. Februar 2016
6.
Punkt 6 öff.
Windenergie Langenburg
hier: Information über den Sachstand und
Beratung über die weitere Vorgehensweise
In der Gemeinderatssitzung wird über den aktuellen Sachstand der Flächennutzungsplanung
und des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens berichtet.
Daran anschließend ist es geboten, die weitere Vorgehensweise im Hinblick auf das Einvernehmen der Stadt Langenburg zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren
und/oder die Zurückstellung des Genehmigungsverfahrens nach § 15 Abs. 3 BauGB festzulegen.
Nachdem die Voraussetzungen für eine Zurückstellung des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens für die geplanten Windkraftanlagen nach § 15 Abs. 3 BauGB möglicherweise nicht gegeben oder zumindest strittig sind, besteht ferner die Möglichkeit, das Einvernehmen zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zu versagen. Da das
Landratsamt schriftlich mitgeteilt hat (s. Anlage), dass bauplanungsrechtlich der alte Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbands Gerabronn-Langenburg einer Erteilung der
immissionsschutzrechtlichen Genehmigung entgegen steht, entfaltet das Versagen des Einvernehmens im Endeffekt die gleiche Wirkung, wie eine Zurückstellung des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens.
Eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung könnte demnach das Landratsamt erst erlassen, wenn der alte Flächennutzungsplan aufgehoben wurde, entweder durch den Erlass eines neuen Flächennutzungsplans oder dadurch, dass der alte Flächennutzungsplan per Gerichtsurteil für nichtig erklärt und aufgehoben wird.
In beiden Fällen – Zurückstellung und Versagen des Einvernehmens – hat die EnBW angekündigt, den Rechtsweg beschreiten zu wollen. Insofern besteht auch immer noch die Option,
mit der EnBW und dem Bürgerwindpark Hohenlohe gemeinsam und konstruktiv die weiteren
Planungen und das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren zu begleiten. In
einem konstruktiven Miteinander lassen sich oft bessere Ergebnisse und Resultate erzielen
als auf juristischer Ebene in einem Gerichtsverfahren.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, zunächst abzuwarten, bis die vollständigen Antragsunterlagen
des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren vorliegen und dann zu prüfen, ob
das Einvernehmen hierzu erteilt oder versagt werden soll.
2016-02-23, TOP öff 6 - Windenergie Langenburg