Fachgruppe Druckfarben im Verband der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie e.V. Mainzer Landstraße 55, D-60329 Frankfurt http://www.druckfarben-vdl.de Oktober 2015 _________________________________________________________________________________________________________ Merkblatt: Flüssige Druckfarben 1. Einleitung Flüssige Druckfarben werden bei folgenden Anwendungen eingesetzt1: − Illustrationstiefdruck − Flexodruck − Verpackungstiefdruck / Spezialtiefdruck Flüssige Druckfarben enthalten flüchtige organische Lösemittel und/oder Wasser. Moderne wässrige Farben enthalten in der Regel keine oder nur sehr geringe Mengen an leichflüchtigen und entzündlichen Lösemitteln. Sie sind meist nicht als Gefahrstoffe zu kennzeichnen. Der Flammpunkt der lösemittel- basierten Farben liegt meist unter 21 °C. Sie sind Gefahrstoffe und Gefahrgüter im Sinne der entsprechenden Verordnungen und müssen als solche gekennzeichnet werden. Die Filmbildung (Trocknung) der flüssigen Druckfarben erfolgt durch Verdunsten der Lösemittel. Das Verwendungsgebiet ist sehr vielfältig: Illustrierte, Kataloge, Zeitschriften, Massendrucksachen sowie Verpackungen aus Papier, Karton, Kunststoff- und Aluminiumfolien, Tapeten, Möbeldekore etc. 2. Zusammensetzung der Druckfarben 2.1 Farbmittel Als Farbmittel werden für den Vierfarbendruck häufig Pigment Yellow 12 oder 13, Pigment Red 57, Pigment Blue 15 und Pigment Black 7 (Farbruß) eingesetzt. Bei den Schmuckfarben kommen ebenfalls praktisch ausschließlich organische Buntpigmente zum Einsatz. Für Gold und Silber werden Messing- und Aluminiumlegierungen verwendet. Auch Perlglanzpigmente können eingesetzt werden. Im Verpackungsdruck wird auf transparenten Kunststofffolien oder auf Aluminium vielfach Weiß eingesetzt. Als Pigmente werden hier Titandioxid und in geringer Menge Zinksulfid (auf Aluminiumfolien) verwendet. 2.2 Bindemittel Die zur Umhüllung der Pigmente notwendigen Bindemittel sind für lösemittelbasierte Verpackungsdruckfarben vorwiegend auf Basis von Cellulose (z.B. Cellulosenitrat als der wichtigste Vertreter dieser Stoffklasse) aufgebaut. Wässrige Farben enthalten in der Regel synthetisch hergestellte Acrylate oder modifizierte Kolophoniumharze. Die toluolbasierten Tiefdruckfarben für Printmedien sind auf Kolophonium aufgebaut. Cellulose- und Kollophoniumharze basieren __________ 1 Für entsprechende UV-Druckfarben wird auf das spezielle Merkblatt über UV-härtende Druckfarben und -lacke verwiesen Fachgruppe Druckfarben im Verband der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie e.V. Mainzer Landstraße 55, D-60329 Frankfurt http://www.druckfarben-vdl.de Oktober 2015 Merkblatt: Flüssige Druckfarben 2 _________________________________________________________________________________________________________ auf nachwachsenden Rohstoffen. Daneben werden auch synthetisch hergestellte Harze z.B. Polyurethane eingesetzt. 2.3 Verdünnungsmittel Als Verdünnungsmittel wird im Illustrationstiefdruck ausschließlich Reintoluol nach DIN 16513 eingesetzt. Dieses wird in den Tiefdruckereien mit einer Quote von über 90 % zurückgewonnen und vollständig wiederverwendet. Im Flexo- und Verpackungstiefdruck werden vorrangig Ethanol, Ethylacetat und Methoxy-/ Ethoxypropanol eingesetzt. Für saugende Bedruckstoffe (Papier, Karton) werden vielfach wasserbasierte Farben eingesetzt, die meist ausschließlich mit Wasser verdünnt werden. Die genannten Verdünnungsmittel haben die Aufgabe, die Druckfarbe flüssig und damit in der Maschine verarbeitbar zu halten. Über die Auswahl der Löse-/Verdünnungsmittel können die Trocknungseigenschaften den Bedingungen an der Druckmaschine angepasst werden. 2.4 Hilfsstoffe Hilfsstoffe werden nur in geringen Konzentrationen eingesetzt. Die wichtigsten sind Wachse, Weichmacher und Füllstoffe. Für Farben auf rein wässriger Basis kommen zusätzlich Netzmittel, Entschäumer und Konservierungsmittel als spezielle Hilfsmittel zum Einsatz. 2.5 Rohstoff-Ausschlusspolitik Die Mitglieder der Fachgruppe Druckfarben im Verband der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie e.V. haben sich freiwillig verpflichtet, auf die Verwendung u.a. von Rohstoffen, die die Gefährlichkeitsmerkmale „T+“ (sehr giftig) bzw. „T“ (giftig) tragen oder die als bekanntermaßen krebserzeugend, mutagen oder reproduktionstoxisch gelten, generell zu verzichten. Diese Selbstverpflichtung ist durch Veröffentlichung der „Rohstoff-Ausschlusspolitik für Druckfarben und zugehörige Produkte“ dokumentiert (abrufbar unter www.druckfarben-vdl.de, Rubrik Info – Druckfarben sowie www.eupia.org Rubrik Publications). 3. Herstellung der Druckfarben Die Produktion von Druckfarben beginnt mit der Firnisherstellung, d.h. Auflösen der festen Bindemittel in Lösemitteln. Die Firnisherstellung erfolgt meist auf „kaltem“ Wege ohne zusätzliche Wärmeanwendung durch Rühren mit Spezialrührern. Der nächste Schritt ist die Vordispergierung der Pigmente in Firnis mit Hilfe von Dissolvern oder ähnlichen Rühraggregaten. Es schließt sich die Feinverteilung oder Reibung der Pigmente z.B, in Rührwerkskugelmühlen an. Nach Ausgangsprüfung kann die Druckfarbe in Ein- oder Mehrweggebinde abgefüllt werden. Fachgruppe Druckfarben im Verband der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie e.V. Mainzer Landstraße 55, D-60329 Frankfurt http://www.druckfarben-vdl.de Oktober 2015 Merkblatt: Flüssige Druckfarben 3 _________________________________________________________________________________________________________ 4. Eigenschaften Flüssige Druckfarben müssen je nach Verwendungszweck vielfältige Eigenschaften abdecken, die hier nur als Beispiele erläutert werden können. Die für den Anwender wichtigsten Eigenschaften sind Haftung, Scheuerfestigkeit, Beständigkeit gegen Wasser, Fett, Säuren und Laugen und die Lichtechtheit. Bestimmte Eigenschaften wie z.B. die Scheuerfestigkeit können oft durch spezielle Zusätze innerhalb eines Farbsystems verbessert werden. Andere Eigenschaften, wie z.B. die Lichtechtheit oder die Wasserfestigkeit hängen vom verwendeten Pigment und Bindemittelsystem ab und müssen bei der Auswahl der Druckfarben je nach Verwendungszweck von Anfang an entsprechend eingestellt werden. Bei Verpackungsdruckfarben spielt die Echtheit gegenüber dem Füllgut und eine mögliche Migration von Inhaltsstoffen der Druckfarbe auf das Füllgut eine entscheidende Rolle bei der Farbauswahl. Außerdem werden Verpackungsdruckfarben für den Außendruck bzw. den zwischenlagendruck (Kaschierung) unterschieden. 5. Umweltrelevante Gesichtspunkte 5.1 Luft Die Verwendung von flüssigen lösemittelbasierten Druckfarben unterliegt der Genehmigungspflicht nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Die eingesetzten Lösemittel gelten als VOC (Volatile Organic Compounds = flüchtige organische Verbindungen) im Sinne der 31. BImSchV. Hierunter versteht man Lösemittel mit einem Dampfdruck > 10 Pa bei 20°C. In Deutschland sind Maßnahmen zur Luftreinhaltung (z.B. eine Nachverbrennung) vorgeschrieben, um die TA-Luft-Werte einzuhalten. 5.2 Wasser Hinsichtlich wasserrechtlicher Gesichtspunkte ist zu sagen, daßdass die Druckfarben in die Wassergefährdungsklasse (WGK) 1 (schwach wassergefährdend) eingestuft sind. Illustrationstiefdruckfarben auf Basis von Toluol sind in die WGK 2 (wassergefährdend) eingestuft. WGK 2 und WGK 3 Einstufung kann im Einzelfall auch bei lösemittel- und wasserbasierten Verpackungsdruckfarben nötig sein. Daher sind bei Umschlag und Lagerung entsprechende Vorschriften einzuhalten. 5.3 Boden Eine Verunreinigung des Bodens ist nur im Unglücksfall zu befürchten. Fachgruppe Druckfarben im Verband der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie e.V. Mainzer Landstraße 55, D-60329 Frankfurt http://www.druckfarben-vdl.de Oktober 2015 Merkblatt: Flüssige Druckfarben 4 _________________________________________________________________________________________________________ 5.4 Abfall Abfälle von Produkten und Druckfarbenverpackungen müssen immer in gesicherter Weise beseitigt werden. Keine Abfälle dürfen in die Kanalisation oder fließende Gewässer gelangen. Abfälle von Produkten Mit dem am 1. Juni 2012 in Kraft getretenen Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) wurde die EURichtlinie 2008/98/EG über Abfälle in deutsches Recht umgesetzt. Die deutsche Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) stuft Abfälle über 6-stellige Abfallschlüsselnummern ein. Dementsprechend müssen Druckfarbenreste unter folgenden Abfallschlüsselnummern behandelt werden: 08 01 11* Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten 08 03 12* Druckfarbenabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten 08 03 13 Druckfarbenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 03 12 fallen Durch Zufügung eines „*“ werden in der AVV gefährliche Abfälle gekennzeichnet. Verpackungen Restentleerte Verpackungen sollen der Wiederverwertung zugefügt werden, sie können kostenlos bei den Annahmestellen der beauftragten Rücknahmesysteme zur Verwertung abgegeben werden. Nicht ordnungsgemäß entleerte Gebinde sind als Abfall zu behandeln. Die jeweilige Einordnung der Farbreste und der Gebinde zu der entsprechenden Abfallschlüsselnummer kann dem Sicherheitsdatenblatt entnommen werden. 6. Arbeitsschutz Sofern relevant, ist durch technische Maßnahmen die Einhaltung der Arbeitsplatzgrenzwerte sicherzustellen. Dies kann durch gute allgemeine Ablufterfassung oder, sofern praktisch durchführbar, durch eine lokale Absaugung erreicht werden. Die AGW- bzw. noch gültige MAK-Werte sind, sofern im Sicherheitsdatenblatt angegeben, den gültigen Listen (z.B. TRGS 900 für die Bundesrepublik Deutschland) entnommen. Können in Ausnahmesituationen die Arbeitsplatzgrenzwerte nicht eingehalten werden, so sollte ein geeignetes Atemschutzgerät getragen werden. Bei längerem oder wiederholtem Kontakt sind geeignete Handschuhe zu benutzen. Schutzcremes können exponierte Hautstellen schützen, sollten aber nicht aufgetragen werden, wenn diese schon mit dem Produkt in Berührung gekommen sind. Nach Kontakt Hautflächen gründlich mit Wasser und Seife waschen. In diesem Zusammenhang verweisen wir auch auf die einschlägigen Informationsblätter der Berufsgenossenschaft Druck und Papierverarbeitung, Rheinstraße 6-8, 65185 Wiesbaden: Fachgruppe Druckfarben im Verband der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie e.V. Mainzer Landstraße 55, D-60329 Frankfurt http://www.druckfarben-vdl.de Oktober 2015 5 Merkblatt: Flüssige Druckfarben _________________________________________________________________________________________________________ Hand- und Hautschutz / Hersteller und Lieferanten, Best. Nr. 528 Hand- und Hautschutz Allgemein, Best. Nr. 531.0 Hand- und Hautschutz im Verpackungstief- und Flexodruck (Farben auf Lösemittelbasis), Best. Nr. 531.3 Hand- und Hautschutz im Verpackungstief- und Flexodruck (Farben auf Wasserbasis), Best. Nr. 531.4 Umfangreichere Informationen unter www. bgetem.de bzw. www.bgdp.de Zum Schutz gegen Flüssigkeitsspritzer ist eine Schutzbrille zu tragen. Maßnahmen zur Vermeidung statischer Aufladung sind zu ergreifen. Arbeitskleidung darf nicht aus Textilien bestehen, die im Brandfall ein gefährliches Schmelzverhalten zeigen. 7. Brandschutz Viele flüssige Druckfarben sind leicht entzündlich oder entzündlich. Daher sind die zutreffenden Vorschriften der Betriebsicherheitsverordnung, der Gefahrstoff- und der Gefahrgutverordnung einzuhalten. Hier ist besonders der Ex-Schutz bei allen verwendeten Anlagen hervorzuheben. Bei einer Verbrennung entstehen Kohlendioxid, Wasser und geringe Mengen Stickoxide, Schwefeldioxid und Chlorwasserstoff. 8. Schlussbemerkungen Flüssige Druckfarben sind Zubereitungen aus Rohstoffen natürlicher oder synthetischer Herkunft. Bei Einhaltung der entsprechenden Vorschriften sind sie problemlos verarbeitbar. Von den getrockneten Druckfarbenfilmen gehen für den Endverbraucher keinerlei Gefahren aus. TK – Oktober 2015
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