Hausordnung Allgemeines Musik- und TV

Hausordnung
Allgemeines
Musik- und TV-Lautstärke in Zimmerlautstärke (40db)
Saubere Trainingsbekleidung
Saubere, geschlossene Sportschuhe
Keine Schuhe, mit denen Sie von der Strasse kommen
Handtuch obligatorisch
Personen mit starkem Körpergeruch müssen vor dem Training duschen
Essen und Trinken ist nur an der Theke erlaubt (Ausnahme mit Bidon oder PET-Flasche)
Alle Kleider, Schuhe, Taschen, Schlüssel etc. müssen in der Garderobe deponiert werden
Kein Eintritt ohne Badge (Verlust des Badges kostet CHF 20.00)
Das Benutzen des Handys ist im Studio nur an den Cardiogeräten erlaubt oder zum individuellen
Musikhören
Handtücher, Turnschuhe sowie persönliche Gegenstände sind nach dem Training nach Hause zu
nehmen. Liegengebliebene Gegenstände werden eine gewisse Zeit lang in einem dafür
vorgesehenen Behälter aufbewahrt und dann entsorgt.
Die Duschen sind in dem Zustand zu verlassen, wie man sie selber gerne vorfindet
Kinder haben keinen Zutritt zu den Trainingsräumen und den Garderoben, auch nicht in Begleitung
Erwachsener
Cardiogeräte
Schuhe mit Dämpfung werden empfohlen
Keine Outdoor-Turnschuhe mit schwarzer Sohle
Handtuch obligatorisch
Getränke nur im Bidon oder PET-Flasche
Keine Esswaren (Kaugummi)
Fitnessgeräte
Keine Outdoor-Turnschuhe mit schwarzer Sohle
Handtuch obligatorisch
Getränke nur im Bidon oder PET-Flasche
Keine Esswaren (Kaugummi)
Kraftraum
Knielange Trainingshose und T-Shirt sind beim Trainieren obligatorisch
Wenn Sie zuerst an den Ausdauergeräten und danach an den Kraftgeräten trainieren, bitte
verschwitztes T-Shirt wechseln
Legen Sie immer ein Handtuch auf das Sitz- und Rückenpolster
Benutzen Sie die Geräte gemäss den auf den Geräten angegeben Instruktionen
Geben Sie das Gerät nach Beendigung der Übung wieder frei, indem Sie es mit den verfügbaren
Reinigungsmitteln putzen
Defekte und Beschädigungen
Defekte und beschädigte Geräte oder Teile von Geräten sind im Formular bei der Theke zu notieren
oder direkt per e-mail zuzustellen. Es nützt wenig, wenn Geräte defekt sind und dies nicht gemeldet
wird.
Wer absichtlich Maschinen und Einrichtungen beschädigt, wird der Zutritt verwehrt.
Fristlose Kündigung
Die fristlose Kündigung des Vertrages ohne Abmahnung durch den Fitnessstudiobetreiber erfolgt bei
sexueller Belästigung
Verkauf von illegalen Substanzen zur Trainingsförderung
Sachbeschädigung
Diebstahl
Bedrohung oder Verletzung anderer Kunden durch gefährliches Verhalten