Hausordnung Allgemeines Musik- und TV-Lautstärke in Zimmerlautstärke (40db) Saubere Trainingsbekleidung Saubere, geschlossene Sportschuhe Keine Schuhe, mit denen Sie von der Strasse kommen Handtuch obligatorisch Personen mit starkem Körpergeruch müssen vor dem Training duschen Essen und Trinken ist nur an der Theke erlaubt (Ausnahme mit Bidon oder PET-Flasche) Alle Kleider, Schuhe, Taschen, Schlüssel etc. müssen in der Garderobe deponiert werden Kein Eintritt ohne Badge (Verlust des Badges kostet CHF 20.00) Das Benutzen des Handys ist im Studio nur an den Cardiogeräten erlaubt oder zum individuellen Musikhören Handtücher, Turnschuhe sowie persönliche Gegenstände sind nach dem Training nach Hause zu nehmen. Liegengebliebene Gegenstände werden eine gewisse Zeit lang in einem dafür vorgesehenen Behälter aufbewahrt und dann entsorgt. Die Duschen sind in dem Zustand zu verlassen, wie man sie selber gerne vorfindet Kinder haben keinen Zutritt zu den Trainingsräumen und den Garderoben, auch nicht in Begleitung Erwachsener Cardiogeräte Schuhe mit Dämpfung werden empfohlen Keine Outdoor-Turnschuhe mit schwarzer Sohle Handtuch obligatorisch Getränke nur im Bidon oder PET-Flasche Keine Esswaren (Kaugummi) Fitnessgeräte Keine Outdoor-Turnschuhe mit schwarzer Sohle Handtuch obligatorisch Getränke nur im Bidon oder PET-Flasche Keine Esswaren (Kaugummi) Kraftraum Knielange Trainingshose und T-Shirt sind beim Trainieren obligatorisch Wenn Sie zuerst an den Ausdauergeräten und danach an den Kraftgeräten trainieren, bitte verschwitztes T-Shirt wechseln Legen Sie immer ein Handtuch auf das Sitz- und Rückenpolster Benutzen Sie die Geräte gemäss den auf den Geräten angegeben Instruktionen Geben Sie das Gerät nach Beendigung der Übung wieder frei, indem Sie es mit den verfügbaren Reinigungsmitteln putzen Defekte und Beschädigungen Defekte und beschädigte Geräte oder Teile von Geräten sind im Formular bei der Theke zu notieren oder direkt per e-mail zuzustellen. Es nützt wenig, wenn Geräte defekt sind und dies nicht gemeldet wird. Wer absichtlich Maschinen und Einrichtungen beschädigt, wird der Zutritt verwehrt. Fristlose Kündigung Die fristlose Kündigung des Vertrages ohne Abmahnung durch den Fitnessstudiobetreiber erfolgt bei sexueller Belästigung Verkauf von illegalen Substanzen zur Trainingsförderung Sachbeschädigung Diebstahl Bedrohung oder Verletzung anderer Kunden durch gefährliches Verhalten
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