Polizeispiegel 09 / 2015

Niedersachsen
Arbeitskreis Versorgungsempfänger/-innen
Sitzung in Hamburg
Lutz Schnadwinkel (3)
Wir, der Arbeitskreis (AK) der
Versorgungsempfänger/-innen,
führten im Juni unsere zweitägige Arbeitstagung in Hamburg durch. Der Landesverband
Hamburg der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) hatte
uns dazu freundlicherweise einen Raum in seiner Geschäftsstelle zur Verfügung gestellt.
An dieser Stelle senden wir
nochmals ein herzliches Dankeschön für die nette Aufnahme und Serviceleistung während der Sitzung nach
Hamburg.
<
< Die Teilnehmer im und ...
<
< ... vor dem Hamburger Polizeipräsidium
Impressum:
Redaktion: Thomas Plate (v. i. S. d. P.)
Plater Blick 8
29439 Lüchow
Tel. 05841.6618
Mobil: 0151.67500881
Die Idee dazu entstand dadurch, dass wir für unsere „Ruheständler“ Freizeitangebote
erkunden wollten. In Hamburg
erlebten wir ein Programm mit
einer mehrstündigen Besichtigung des Polizeimuseums mit
seiner umfangreichen Kriminalsammlung. Die Führung erfolgte durch einen sachkundigen Polizeibeamten a. D. Zu der
Sammlung gehören neben
zahlreichen Waffen und Mordwerkzeugen auch spektakuläre
Fälle aus der Vergangenheit, so
zum Beispiel das berühmte
­Mini-U-Boot des Erpressers
„Dagobert“. Im Dachgeschoss
konnten wir an einem Simulator mit einem „echten“ Polizeihubschrauber über Hamburg
fliegen. Am folgenden Tag besichtigten wir das Hamburger
Polizeipräsidium mit seiner
hochmodernen Einsatzzentra-
le, die in Europa zurzeit einmalig ist. Eine Kollegin führte uns
durch den laufenden Betrieb
mit seinen zahlreichen Bildschirmen und Arbeitsplätzen.
In einem Nebenraum befand
sich noch eine museale Einsatzwache, wie sie in den 60erund 70er-Jahren üblich war. Fazit: Die Hamburger Polizei ist
eine Reise wert! Euer Interesse
ist geweckt? Informationen
gibt es hier: http://www.
hamburg.de/polizeimuseum/
Lutz Schnadwinkel,
Vorsitzender des AK
Versorgungsempfänger/-innen
E-Mail: [email protected]
Landesgeschäftsstelle:
Sedanstraße 18
30161 Hannover
Tel. 0511.34097-0
Fax 0511.34097-34
Geschäftszeiten: Montag bis
Donnerstag 9.00 bis 13.00 Uhr
und 15.00 bis 16.00 Uhr,
Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr
ISSN 0937-485X
<
< Sitzung des AK in der Geschäftsstelle der DPolG Hamburg
> DPolG Polizeispiegel | September 2015
Landesverband Niedersachsen
1
Niedersachsen
Gaunerzinken
Die Zeichen der Bettler und Einbrecher sind
zurück
Landesverband Niedersachsen
2
Seit dem 12. bis 13. Jahrhundert ist das Rotwelsch in
Deutschland feststellbar, eine
Geheimsprache der Nichtsesshaften. Zeichen verschiedener
Art ergänzten sie im Lauf der
Zeit. Sie dienten ebenso wie
die Sprache dazu, die Absichten ihrer Benutzer vor Außenstehenden zu verbergen, erfüllten aber auch den Zweck,
sich von den Sesshaften abzugrenzen und die Identität der
eigenen Gruppe zu stabilisieren.
Der Ausdruck Zinken selbst erschien erst im 18. Jahrhundert,
und zwar in Zusammensetzungen wie Zinkenplatz (wo sich
Diebe treffen), Zinken stechen
(Zeichen geben), abzinken
(kennzeichnen), Zinkfleppe
(Steckbrief) oder abgezinkt
sein (erwischt, erkannt worden
sein). Das Wort wird vom lateinischen signum (das Zeichen)
abgeleitet, aber auch vom althochdeutschen zinko (die Zacke, die Spitze).
<<
Entwicklung und Funktion
der Zinken
Im 16. Jahrhundert, also noch
bevor das Wort Zinken Verwendung fand, waren in Europa erstmals grafische Hinweise
dieser Art zu beobachten, die
sogenannten Mordbrennerzeichen. Eine historische Zusammenstellung umfasst etwa
340 Zeichen, die in der Regel
differenzierter ausgestaltet
waren als die späteren Zinken.
Mit ihrer Hilfe informierten
sich Bandenmitglieder darüber,
wo und wann ein bestimmtes
Haus überfallen, ausgeraubt
und eventuell in Brand gesteckt werden sollte. Rotwelsch und Zinken waren
­Ausdrucksmittel einer Bevölkerungsgruppe, die ständig mit
Repressionen rechnen musste.
Dazu rechnete man Verbrecher
und kleine Gauner, aber auch
Bettler, Hausierer, Fahrende,
Landstreicher, Kesselflicker und
andere Vaganten. In der bürgerlichen Gesellschaft, die sich
seit dem späten 18. Jahrhundert entwickelte, bildeten sie
den „standlosen Stand“, der
vonseiten der sesshaften Bevölkerung stets misstrauisch
beobachtet wurde. Man musste daher geheime Kommunikationsformen entwickeln und
benutzen, um die eigenen Ziele
zu erreichen.
<<
Heutige Anwendungen
Kennzeichnungen in der Tradition der historischen Zinken
werden auch in der Gegenwart
benutzt, zum Teil in Zusammenhang mit Bettelei und
Wohnungseinbrüchen. In den
1990er-Jahren und erneut seit
2009 sollen in Österreich Einbrüche in Verbindung mit Zinken aufgetreten sein. Die Presse zitiert jedoch auch einen
Experten, der erklärt, dass kein
Fall bekannt sei, „in dem ein
Einbruch aufgrund eines ,Gaunerzinkens‘ begangen wurde“.
Anfang 2014 wurden in Nord-
> DPolG Polizeispiegel | September 2015
Deutsche Polizeigewerkschaft, Landesverband Berlin
Das Wort Zinken oder Zink bezeichnet die geheime Verständigung durch Laute, Gestik oder Mimik, vor allem aber durch grafische Zeichen, die
von Angehörigen des „fahrenden Volks“ benutzt
und meist nur von ihnen verstanden werden.
<
< Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Zinken_(Geheimzeichen)
deutschland, unter anderem in
Flensburg, vermehrt Gaunerzinken gefunden und auch im
Münsterland traten sie vereinzelt auf. Eine sehr moderne Variante mit alten Mitteln ist das
sogenannte WarChalking (engl.
chalk „Kreide“), bei dem offene
oder öffentlich zugängliche
WLANs kenntlich gemacht
werden.
Im Rahmen der Tatortarbeit
bei Einbrüchen, Trickbetrügereien und ähnlichen Delikten
sollte besonders Augenmerk
auf die gezeigten Gaunerzinken gelegt werden. Wir haben
hier nur die gebräuchlichsten
Markierungen aufgeführt. Insbesondere osteuropäische
Banden nutzen diese fast vergessene Zeichensprache der
Ganoven noch immer, um
nachfolgenden Tätern wichtige
Hinweise für ein erfolgreiches
Vorgehen zu übermitteln. Gerade im ersten Angriff werden
diese Hinweise an Hauswänden, Zäunen, Masten, Klingelbrettern und Briefkästen oder
Türzargen oft übersehen. Sie
können bei ordentlicher Fotodokumentation durchaus Hinweise auf die Tätergruppierung
geben.
Im Rahmen der Präventionsarbeit sollte den Bürgern geraten
werden, diese Markierung
nach der Tatortarbeit zu entfernen.
Niedersachsen
Dirk Hallmann
Landesgeschäftsstelle
Arbeitseinsatz LGS
Zu einem Arbeitseinsatz trafen
sich die Mitglieder des Geschäftsführenden Landesvorstandes an einem Samstag im
Juni in der Landesgeschäftsstelle (LGS) der Deutschen Polizeigewerkschaft in Hannover.
Altpapier und andere Gegenstände in großen Mengen wurden aussortiert und der Abfallverwertung zugeführt.
<
< Schwitzen für die DPolG
Beschwerdestelle: Auswertung vorgelegt
Beschwerdestelle schließen –
Polizeibeauftragten installieren
Die Beschwerdestelle, die beim
niedersächsischen Ministerium
für Inneres und Sport am 1. Juli
2014 ihre Arbeit aufnahm, hat
die erste Auswertung für den
Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2014 vorgelegt. http://
www.mi.niedersachsen.de/
portal/live.php?navigation_id=
35117&article_id=125825&_
psmand=33
Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) Niedersachsen,
hat zu den ersten Plänen, diese
Stelle einzurichten, bereits
Stellung genommen. Die Einrichtung wurde als eine, von
der rot-grünen Landesregierung geforderte, kosteninten­
sive Überwachung der polizei­
lichen Arbeit gesehen.
Misstrauen gegenüber Polizisten ist es auch, was zum Beispiel die Forderung einer Kenn-
zeichnungspflicht betrifft, die
noch immer nicht vom Tisch
ist. Dabei ist die Auswertung
der eingegangenen 341 „Hinweise“, wie sie im Bericht
­zunächst genannt werden, eindeutig. Lediglich acht begründete und weitere acht teilweise
begründete, also insgesamt 16
Beschwerden wurden erfasst.
Bei mehr als 18 000 Polizei­
beamten/-innen im Lande Niedersachsen sowie einer Anzahl
von 2 000 Beschäftigten, einer
Zahl von insgesamt 1 700 000
Tätigkeiten im Jahre 2014
(Strafanzeigen, Unfallanzeigen,
Streitigkeiten et cetera), also
circa 850 000 Tätigkeiten im
Auswertezeitraum, lässt dieses
Ergebnis nur einen Schluss zu:
Die Kollegen/-innen haben zu
fast 100 Prozent „alles richtig
gemacht“, sich in der Sache
und gegenüber dem Bürger
korrekt verhalten. Nur in
0,00188 Prozent der Fälle wurden berechtigte oder teilweise
berechtigte Mängel festgestellt. Um das festzustellen, bedarf es aber keiner Beschwerdestelle, denn es ist nicht zu
erwarten, dass die Quote der
Fehlverhaltensweisen gegenüber dem Bürger zukünftig
drastisch steigt. Aber was sind
denn teilweise begründete
­Beschwerden, was ihre und die
Inhalte der acht begründeten
Beschwerden? Kann die Prüfung dieser Vorgänge nicht wie
vorher durch die Dienststellenund Behördenleitungen vor Ort
erfolgen? Stehen die beteiligten Polizeibeamten und deren
Vorgesetzte unter dem Generalverdacht mangelnder Objektivität oder sogar der Mauschelei? Interessant wäre auch zu
erfahren, was denn bei der Namensgebung der Beschwerdestelle beabsichtigt war: „Beschwerdestelle für Bürgerinnen
und Bürger und Polizei“. Erwartete man eine Vielzahl von
­Hinweisen aus dem eigenen
Personalkörper? Zu welchen
Problemen, mit welcher Intention sollten sich Polizeibeamten/
-innen an die Beschwerdestelle
wenden? Es gab zwölf interne
Beschwerden, und die DPolG ist
neugierig, welche Inhalte diese
Beschwerden hatten. Ausfluss
der Auswertung ist unter anderem die Absicht, die Arbeit der
Beschwerdestelle zukünftig zu
hinterfragen. Dazu soll eine anonymisierte Befragung erfolgen. Traut man noch nicht einmal den Mitarbeiter/-innen der
Beschwerdestelle eine objektive Untersuchung der eingehenden Hinweise zu? Die DPolG ist
der Meinung, dass die Beschwerdestelle geschlossen und
ein Polizeibeauftragter installiert werden sollte. Diesen gibt
es bereits in Rheinland-Pfalz,
und er berichtet dem Landtag
dann auch über die hohen Belastungen, schlechten Beförderungsmöglichkeiten oder den
dringenden Renovierungsbedarf bei Liegenschaften – und
nicht nur über eingehende Beschwerden. Die DPolG bleibt für
Sie/Euch dran!
> DPolG Polizeispiegel | September 2015
Landesverband Niedersachsen
Nach Auswertung der Beschwerden ist das Vorhandensein einer Beschwerdestelle aus DPolGSicht nicht berechtigt.
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Niedersachsen
Kurioses
Welches Verkehrszeichen gilt?
1. rechts: VZ 325.1 Beginn eines
verkehrsberuhigten Bereichs,
sogenannte „Spielstraße“.
Unter anderem: Ab hier darf
höchstens Schrittgeschwindigkeit (7 bis 10 km/h) gefahren
werden.
2.2 links unten: VZ 605-14, Leitplatte, linksabweisend
...
Landesverband Niedersachsen
4
Fazit: Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf Schrittgeschwindigkeit, welche von dem VZ
325.1 angeordnet wird, wird
durch das in Fahrtrichtung da-
Thomas Plate
2.1 links: VZ 274.1 Beginn einer
30 km/h Zone
In dem Bereich darf nicht
schneller als 30 km/h gefahren
werden.
hinter stehende VZ 274.1 aufgehoben.
Bei der Leitplatte unter dem
VZ 274.1 hätte man das rechtsabweisende Schild VZ 605-24
<< Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag!
> DPolG Polizeispiegel | September 2015
verwenden müssen. Stattdessen wurde das linksabweisende Schild genommen, welches
den Verkehrsteilnehmer von
der Fahrbahn herunter in den
Grünstreifen führt.
Fundort: 29451 Dannenberg,
OT Nebenstedt, Molkereiweg
Maßnahme: Die Stadt Dannenberg wird um Korrektur der Beschilderung gebeten.