Niedersachsen Arbeitskreis Versorgungsempfänger/-innen Sitzung in Hamburg Lutz Schnadwinkel (3) Wir, der Arbeitskreis (AK) der Versorgungsempfänger/-innen, führten im Juni unsere zweitägige Arbeitstagung in Hamburg durch. Der Landesverband Hamburg der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) hatte uns dazu freundlicherweise einen Raum in seiner Geschäftsstelle zur Verfügung gestellt. An dieser Stelle senden wir nochmals ein herzliches Dankeschön für die nette Aufnahme und Serviceleistung während der Sitzung nach Hamburg. < < Die Teilnehmer im und ... < < ... vor dem Hamburger Polizeipräsidium Impressum: Redaktion: Thomas Plate (v. i. S. d. P.) Plater Blick 8 29439 Lüchow Tel. 05841.6618 Mobil: 0151.67500881 Die Idee dazu entstand dadurch, dass wir für unsere „Ruheständler“ Freizeitangebote erkunden wollten. In Hamburg erlebten wir ein Programm mit einer mehrstündigen Besichtigung des Polizeimuseums mit seiner umfangreichen Kriminalsammlung. Die Führung erfolgte durch einen sachkundigen Polizeibeamten a. D. Zu der Sammlung gehören neben zahlreichen Waffen und Mordwerkzeugen auch spektakuläre Fälle aus der Vergangenheit, so zum Beispiel das berühmte Mini-U-Boot des Erpressers „Dagobert“. Im Dachgeschoss konnten wir an einem Simulator mit einem „echten“ Polizeihubschrauber über Hamburg fliegen. Am folgenden Tag besichtigten wir das Hamburger Polizeipräsidium mit seiner hochmodernen Einsatzzentra- le, die in Europa zurzeit einmalig ist. Eine Kollegin führte uns durch den laufenden Betrieb mit seinen zahlreichen Bildschirmen und Arbeitsplätzen. In einem Nebenraum befand sich noch eine museale Einsatzwache, wie sie in den 60erund 70er-Jahren üblich war. Fazit: Die Hamburger Polizei ist eine Reise wert! Euer Interesse ist geweckt? Informationen gibt es hier: http://www. hamburg.de/polizeimuseum/ Lutz Schnadwinkel, Vorsitzender des AK Versorgungsempfänger/-innen E-Mail: [email protected] Landesgeschäftsstelle: Sedanstraße 18 30161 Hannover Tel. 0511.34097-0 Fax 0511.34097-34 Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag 9.00 bis 13.00 Uhr und 15.00 bis 16.00 Uhr, Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr ISSN 0937-485X < < Sitzung des AK in der Geschäftsstelle der DPolG Hamburg > DPolG Polizeispiegel | September 2015 Landesverband Niedersachsen 1 Niedersachsen Gaunerzinken Die Zeichen der Bettler und Einbrecher sind zurück Landesverband Niedersachsen 2 Seit dem 12. bis 13. Jahrhundert ist das Rotwelsch in Deutschland feststellbar, eine Geheimsprache der Nichtsesshaften. Zeichen verschiedener Art ergänzten sie im Lauf der Zeit. Sie dienten ebenso wie die Sprache dazu, die Absichten ihrer Benutzer vor Außenstehenden zu verbergen, erfüllten aber auch den Zweck, sich von den Sesshaften abzugrenzen und die Identität der eigenen Gruppe zu stabilisieren. Der Ausdruck Zinken selbst erschien erst im 18. Jahrhundert, und zwar in Zusammensetzungen wie Zinkenplatz (wo sich Diebe treffen), Zinken stechen (Zeichen geben), abzinken (kennzeichnen), Zinkfleppe (Steckbrief) oder abgezinkt sein (erwischt, erkannt worden sein). Das Wort wird vom lateinischen signum (das Zeichen) abgeleitet, aber auch vom althochdeutschen zinko (die Zacke, die Spitze). << Entwicklung und Funktion der Zinken Im 16. Jahrhundert, also noch bevor das Wort Zinken Verwendung fand, waren in Europa erstmals grafische Hinweise dieser Art zu beobachten, die sogenannten Mordbrennerzeichen. Eine historische Zusammenstellung umfasst etwa 340 Zeichen, die in der Regel differenzierter ausgestaltet waren als die späteren Zinken. Mit ihrer Hilfe informierten sich Bandenmitglieder darüber, wo und wann ein bestimmtes Haus überfallen, ausgeraubt und eventuell in Brand gesteckt werden sollte. Rotwelsch und Zinken waren Ausdrucksmittel einer Bevölkerungsgruppe, die ständig mit Repressionen rechnen musste. Dazu rechnete man Verbrecher und kleine Gauner, aber auch Bettler, Hausierer, Fahrende, Landstreicher, Kesselflicker und andere Vaganten. In der bürgerlichen Gesellschaft, die sich seit dem späten 18. Jahrhundert entwickelte, bildeten sie den „standlosen Stand“, der vonseiten der sesshaften Bevölkerung stets misstrauisch beobachtet wurde. Man musste daher geheime Kommunikationsformen entwickeln und benutzen, um die eigenen Ziele zu erreichen. << Heutige Anwendungen Kennzeichnungen in der Tradition der historischen Zinken werden auch in der Gegenwart benutzt, zum Teil in Zusammenhang mit Bettelei und Wohnungseinbrüchen. In den 1990er-Jahren und erneut seit 2009 sollen in Österreich Einbrüche in Verbindung mit Zinken aufgetreten sein. Die Presse zitiert jedoch auch einen Experten, der erklärt, dass kein Fall bekannt sei, „in dem ein Einbruch aufgrund eines ,Gaunerzinkens‘ begangen wurde“. Anfang 2014 wurden in Nord- > DPolG Polizeispiegel | September 2015 Deutsche Polizeigewerkschaft, Landesverband Berlin Das Wort Zinken oder Zink bezeichnet die geheime Verständigung durch Laute, Gestik oder Mimik, vor allem aber durch grafische Zeichen, die von Angehörigen des „fahrenden Volks“ benutzt und meist nur von ihnen verstanden werden. < < Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Zinken_(Geheimzeichen) deutschland, unter anderem in Flensburg, vermehrt Gaunerzinken gefunden und auch im Münsterland traten sie vereinzelt auf. Eine sehr moderne Variante mit alten Mitteln ist das sogenannte WarChalking (engl. chalk „Kreide“), bei dem offene oder öffentlich zugängliche WLANs kenntlich gemacht werden. Im Rahmen der Tatortarbeit bei Einbrüchen, Trickbetrügereien und ähnlichen Delikten sollte besonders Augenmerk auf die gezeigten Gaunerzinken gelegt werden. Wir haben hier nur die gebräuchlichsten Markierungen aufgeführt. Insbesondere osteuropäische Banden nutzen diese fast vergessene Zeichensprache der Ganoven noch immer, um nachfolgenden Tätern wichtige Hinweise für ein erfolgreiches Vorgehen zu übermitteln. Gerade im ersten Angriff werden diese Hinweise an Hauswänden, Zäunen, Masten, Klingelbrettern und Briefkästen oder Türzargen oft übersehen. Sie können bei ordentlicher Fotodokumentation durchaus Hinweise auf die Tätergruppierung geben. Im Rahmen der Präventionsarbeit sollte den Bürgern geraten werden, diese Markierung nach der Tatortarbeit zu entfernen. Niedersachsen Dirk Hallmann Landesgeschäftsstelle Arbeitseinsatz LGS Zu einem Arbeitseinsatz trafen sich die Mitglieder des Geschäftsführenden Landesvorstandes an einem Samstag im Juni in der Landesgeschäftsstelle (LGS) der Deutschen Polizeigewerkschaft in Hannover. Altpapier und andere Gegenstände in großen Mengen wurden aussortiert und der Abfallverwertung zugeführt. < < Schwitzen für die DPolG Beschwerdestelle: Auswertung vorgelegt Beschwerdestelle schließen – Polizeibeauftragten installieren Die Beschwerdestelle, die beim niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport am 1. Juli 2014 ihre Arbeit aufnahm, hat die erste Auswertung für den Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2014 vorgelegt. http:// www.mi.niedersachsen.de/ portal/live.php?navigation_id= 35117&article_id=125825&_ psmand=33 Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) Niedersachsen, hat zu den ersten Plänen, diese Stelle einzurichten, bereits Stellung genommen. Die Einrichtung wurde als eine, von der rot-grünen Landesregierung geforderte, kosteninten sive Überwachung der polizei lichen Arbeit gesehen. Misstrauen gegenüber Polizisten ist es auch, was zum Beispiel die Forderung einer Kenn- zeichnungspflicht betrifft, die noch immer nicht vom Tisch ist. Dabei ist die Auswertung der eingegangenen 341 „Hinweise“, wie sie im Bericht zunächst genannt werden, eindeutig. Lediglich acht begründete und weitere acht teilweise begründete, also insgesamt 16 Beschwerden wurden erfasst. Bei mehr als 18 000 Polizei beamten/-innen im Lande Niedersachsen sowie einer Anzahl von 2 000 Beschäftigten, einer Zahl von insgesamt 1 700 000 Tätigkeiten im Jahre 2014 (Strafanzeigen, Unfallanzeigen, Streitigkeiten et cetera), also circa 850 000 Tätigkeiten im Auswertezeitraum, lässt dieses Ergebnis nur einen Schluss zu: Die Kollegen/-innen haben zu fast 100 Prozent „alles richtig gemacht“, sich in der Sache und gegenüber dem Bürger korrekt verhalten. Nur in 0,00188 Prozent der Fälle wurden berechtigte oder teilweise berechtigte Mängel festgestellt. Um das festzustellen, bedarf es aber keiner Beschwerdestelle, denn es ist nicht zu erwarten, dass die Quote der Fehlverhaltensweisen gegenüber dem Bürger zukünftig drastisch steigt. Aber was sind denn teilweise begründete Beschwerden, was ihre und die Inhalte der acht begründeten Beschwerden? Kann die Prüfung dieser Vorgänge nicht wie vorher durch die Dienststellenund Behördenleitungen vor Ort erfolgen? Stehen die beteiligten Polizeibeamten und deren Vorgesetzte unter dem Generalverdacht mangelnder Objektivität oder sogar der Mauschelei? Interessant wäre auch zu erfahren, was denn bei der Namensgebung der Beschwerdestelle beabsichtigt war: „Beschwerdestelle für Bürgerinnen und Bürger und Polizei“. Erwartete man eine Vielzahl von Hinweisen aus dem eigenen Personalkörper? Zu welchen Problemen, mit welcher Intention sollten sich Polizeibeamten/ -innen an die Beschwerdestelle wenden? Es gab zwölf interne Beschwerden, und die DPolG ist neugierig, welche Inhalte diese Beschwerden hatten. Ausfluss der Auswertung ist unter anderem die Absicht, die Arbeit der Beschwerdestelle zukünftig zu hinterfragen. Dazu soll eine anonymisierte Befragung erfolgen. Traut man noch nicht einmal den Mitarbeiter/-innen der Beschwerdestelle eine objektive Untersuchung der eingehenden Hinweise zu? Die DPolG ist der Meinung, dass die Beschwerdestelle geschlossen und ein Polizeibeauftragter installiert werden sollte. Diesen gibt es bereits in Rheinland-Pfalz, und er berichtet dem Landtag dann auch über die hohen Belastungen, schlechten Beförderungsmöglichkeiten oder den dringenden Renovierungsbedarf bei Liegenschaften – und nicht nur über eingehende Beschwerden. Die DPolG bleibt für Sie/Euch dran! > DPolG Polizeispiegel | September 2015 Landesverband Niedersachsen Nach Auswertung der Beschwerden ist das Vorhandensein einer Beschwerdestelle aus DPolGSicht nicht berechtigt. 3 Niedersachsen Kurioses Welches Verkehrszeichen gilt? 1. rechts: VZ 325.1 Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs, sogenannte „Spielstraße“. Unter anderem: Ab hier darf höchstens Schrittgeschwindigkeit (7 bis 10 km/h) gefahren werden. 2.2 links unten: VZ 605-14, Leitplatte, linksabweisend ... Landesverband Niedersachsen 4 Fazit: Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf Schrittgeschwindigkeit, welche von dem VZ 325.1 angeordnet wird, wird durch das in Fahrtrichtung da- Thomas Plate 2.1 links: VZ 274.1 Beginn einer 30 km/h Zone In dem Bereich darf nicht schneller als 30 km/h gefahren werden. hinter stehende VZ 274.1 aufgehoben. Bei der Leitplatte unter dem VZ 274.1 hätte man das rechtsabweisende Schild VZ 605-24 << Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag! > DPolG Polizeispiegel | September 2015 verwenden müssen. Stattdessen wurde das linksabweisende Schild genommen, welches den Verkehrsteilnehmer von der Fahrbahn herunter in den Grünstreifen führt. Fundort: 29451 Dannenberg, OT Nebenstedt, Molkereiweg Maßnahme: Die Stadt Dannenberg wird um Korrektur der Beschilderung gebeten.
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