HOCHSCHULE LANDSHUT | Am Lurzenhof 1 | D-84036 Landshut | Germany Studierendenvertretung Hochschule Landshut Frau Anna Nieß Am Lurzenhof 1 84036 Landshut Betreff Vorstandsvorsitzender Anna Nieß Am Lurzenhof 1 D-84036 Landshut Büro: Am Lurzenhof 1, ZH 011 D-84030 Landshut Tel. +49 (0)871 - 506 125 [email protected] www.haw-landshut.de DATUM 21.02.2016 Merkblatt zum Antrag für ein Oskar-Karl-Forster-Stipendium Sommersemester 2016 Antragsberechtigung Studierende ab dem 2. Semester an einer bayerischen Hochschule können einen Antrag einreichen. Die Immatrikulation an der Hochschule Landshut muss nachgewiesen werden. Nachweis Im Falle der Beantragung von Zuschüssen zur Lehrmittelbeschaffung ist der Nachweis für ein studienrelevantes Buch durch die Modulbeschreibung gegeben. Studiengänge mit Informatikanteil: Ein Laptop kann als Lehrmittel bewilligt werden, sowie auch Bücher in digitaler Form, nicht bewilligt werden jedoch Smartphones, Tablets, Phablets etc. Studiengänge ohne Informatikanteil (z.B. Soziale Arbeit): keine Bewilligung von Laptops, Smartphones, Tablets, Phablets etc. als Lehrmittel, jedoch Bücher auch in digitaler Version. Im Fall darüber hinausreichender Literatur oder Geräte ist die Befürwortung einer Hochschullehrerin oder eines Hochschullehrers hinsichtlich der Zweckmäßigkeit der geplanten Anschaffung notwendig. Das heißt, wenn Lehrmittel wie Bücher etc., die nicht in der Modulbeschreibung erwähnt werden, beschafft werden wollen, wird hierfür auch eine Befürwortung durch einen Professor/einer Professorin benötigt. Seite 1 von 2 Bedürftigkeit Bedürftig ist, wer Leistungen nach dem BAföG bezieht. Wird kein BAföG bezogen, müssen die AntragstellerInnen ihre Bedürftigkeit ( z.B. durch eigene Einkommensbescheide oder durch Einkommensbescheide der Eltern ) nachweisen. Freibeträge (Betrag, der monatlich max. zur Verfügung steht; sind die monatlichen Einkünfte höher, kann kein Stipendium beantragt werden): monatlicher Freibetrag vom Netto-Einkommen der miteinander verheirateten Eltern, wenn sie nicht dauernd getrennt leben: 3.210 Euro monatlicher Freibetrag vom Netto-Einkommen jedes Elternteils in sonstigen Fällen: 2.140 Euro zusätzlicher monatlicher Freibetrag für jedes unterhaltsberechtigte Kind einschließlich StudentIn: 485 Euro Höhe Die Höhe des Stipendiums ist abhängig von der Anzahl der eingegangenen Anträge und kann erst am Ende des Antragsverfahrens festgelegt werden. Die Förderung soll mindestens 100 und maximal 500 Euro betragen. Auszahlung Ende Mai werden Sie in einem Bescheid informiert, ob Sie ein Stipendium erhalten oder nicht. Das Stipendium wird in einem Betrag für die Lehrmittel überwiesen, wenn der Studierendenvertretung bis zum 17.06.2016 Rechnungen im Original vorliegen. Es werden nur Quittungen für die beantragten Lehrmittel anerkannt und auch nur, wenn sie im Zeitraum zwischen Bewilligung des Stipendiums und Abgabefrist der Rechnungen gekauft wurden. Die Rechnungen müssen den Betrag in Euro ausweisen. Porto und Verpackung werden nicht erstattet. Es werden nur vollständige Anträge angenommen und bearbeitet. Seite 2 von 2
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