Merkblatt zum Antrag für ein Oskar-Karl-Forster

HOCHSCHULE LANDSHUT | Am Lurzenhof 1 | D-84036 Landshut | Germany
Studierendenvertretung Hochschule Landshut
Frau Anna Nieß
Am Lurzenhof 1
84036 Landshut
Betreff
Vorstandsvorsitzender
Anna Nieß
Am Lurzenhof 1
D-84036 Landshut
Büro: Am Lurzenhof 1, ZH 011
D-84030 Landshut
Tel. +49 (0)871 - 506 125
[email protected]
www.haw-landshut.de
DATUM
21.02.2016
Merkblatt zum Antrag für ein Oskar-Karl-Forster-Stipendium
Sommersemester 2016
Antragsberechtigung
Studierende ab dem 2. Semester an einer bayerischen Hochschule können einen
Antrag einreichen. Die Immatrikulation an der Hochschule Landshut muss nachgewiesen werden.
Nachweis
Im Falle der Beantragung von Zuschüssen zur Lehrmittelbeschaffung ist der
Nachweis für ein studienrelevantes Buch durch die Modulbeschreibung gegeben.
 Studiengänge mit Informatikanteil: Ein Laptop kann als
Lehrmittel bewilligt werden, sowie auch Bücher in digitaler Form, nicht bewilligt werden jedoch Smartphones, Tablets, Phablets etc.
 Studiengänge ohne Informatikanteil (z.B. Soziale Arbeit): keine Bewilligung
von Laptops, Smartphones, Tablets, Phablets etc. als Lehrmittel, jedoch Bücher auch in digitaler Version.
Im Fall darüber hinausreichender Literatur oder Geräte ist die Befürwortung
einer Hochschullehrerin oder eines Hochschullehrers hinsichtlich der Zweckmäßigkeit der geplanten Anschaffung notwendig.
Das heißt, wenn Lehrmittel wie Bücher etc., die nicht in der Modulbeschreibung
erwähnt werden, beschafft werden wollen, wird hierfür auch eine Befürwortung
durch einen Professor/einer Professorin benötigt.
Seite 1 von 2
Bedürftigkeit
Bedürftig ist, wer Leistungen nach dem BAföG bezieht. Wird kein BAföG bezogen, müssen die
AntragstellerInnen ihre Bedürftigkeit ( z.B. durch eigene Einkommensbescheide oder durch Einkommensbescheide der Eltern ) nachweisen.
Freibeträge (Betrag, der monatlich max. zur Verfügung steht; sind die monatlichen Einkünfte höher, kann kein Stipendium beantragt werden):
 monatlicher Freibetrag vom Netto-Einkommen der miteinander verheirateten Eltern, wenn
sie nicht dauernd getrennt leben: 3.210 Euro
 monatlicher Freibetrag vom Netto-Einkommen jedes Elternteils in sonstigen Fällen:
2.140 Euro
 zusätzlicher monatlicher Freibetrag für jedes unterhaltsberechtigte Kind einschließlich StudentIn: 485 Euro
Höhe
Die Höhe des Stipendiums ist abhängig von der Anzahl der eingegangenen Anträge und kann
erst am Ende des Antragsverfahrens festgelegt werden. Die Förderung soll mindestens 100 und
maximal 500 Euro betragen.
Auszahlung
Ende Mai werden Sie in einem Bescheid informiert, ob Sie ein Stipendium erhalten oder nicht.
Das Stipendium wird in einem Betrag für die Lehrmittel überwiesen, wenn der Studierendenvertretung bis zum 17.06.2016 Rechnungen im Original vorliegen. Es werden nur Quittungen für die
beantragten Lehrmittel anerkannt und auch nur, wenn sie im Zeitraum zwischen Bewilligung des
Stipendiums und Abgabefrist der Rechnungen gekauft wurden. Die Rechnungen müssen den Betrag in Euro ausweisen. Porto und Verpackung werden nicht erstattet.
Es werden nur vollständige Anträge angenommen und bearbeitet.
Seite 2 von 2