Vergütungssystem für Top Management (Executive Vice President / Senior Vice President) der UniCredit Bank AG Stand: 2015 Compensation&Benefits Inhalt 1. 2. 3. 4. 5. ZUSAMMENSETZUNG FIXGEHALT VARIABLE VERGÜTUNG KONTROLLEINHEITEN SONSTIGES 3 1 ZUSAMMENSETZUNG Das Vergütungssystem für das Top Management (Executive Vice President, "EVP" / Senior Vice President, "SVP") setzt sich zusammen aus einem Fixgehalt und einer variablen Vergütung. 2 FIXGEHALT Das Fixgehalt beträgt 12 Bruttomonatsgehälter pro Jahr. 3 VARIABLE VERGÜTUNG Die Höhe der variablen Vergütung wird anhand der folgenden Kriterien bestimmt: Alle Mitarbeiter1 sind berechtigt einen Bonus für das Geschäftsjahr 2015 zu erhalten, der im Jahr 2016 zugesagt wird. Die Bonusauszahlung kann maximal das Zweifache der Jahresfestgehaltsvergütung betragen. Für Mitarbeiter in Kontrolleinheiten gelten abweichende Regelungen (siehe Punkt 4). Der jährlich festgelegte Bonusbetrag richtet sich nach den relevanten Vergleichsmaßstäben des Marktes im jeweiligen Arbeitsumfeld und ist abhängig von den Ergebnissen der UniCredit Gruppe, dem jeweils relevanten Geschäftsbereich, der HVB Group und der Performance des Teilbereichs in dem der Mitarbeiter tätig ist, des individuellen Referenzwertes des Mitarbeiters sowie der individuell erbrachten Leistung im Betrachtungszeitraum. Die Budgetgenehmigung erfolgt durch den Vorstand der UniCredit Bank AG. Die individuelle Leistung wird jährlich in einem formalen Beurteilungsprozess gemessen und bewertet. Der individuelle Bonus wird ebenfalls jährlich auf Basis dieser Beurteilung neu ermittelt und kann daher von Jahr zu Jahr schwanken. Die Zielerreichung wird anhand von mindestens 4 Zielen (empfohlen, nicht mehr als 6 Ziele) (Performance Screen) gemessen, von denen die Hälfte nachhaltige Ziele sind und werden dem Mitarbeiter zu mitgeteilt. Für die Gewährung eines Bonus sowie für die Gewährung von aufgeschobenen Bonusteilen, die in der Vergangenheit zugesagt wurden gelten die folgenden Eingangsvoraussetzungen: UniCredit Gruppe HVB Group* Net Operating Profit (NOP) adjusted ≥ 0, und Net Operating Profit (NOP) adjusted ≥ 0, und Net Profit ≥ 0, und Net Profit ≥ 0 Common Equity Tier 1 Ratio Transitional ≥7%, und Common Equity Tier 1 Ratio Transitional ≥7%, und Cash Horizon ≥ 90 Tage Cash Horizon ≥ 90 Tage *) Für SVP /EVP im Bereich Commercial Banking ist das entsprechende Ergebnis des Segments Commercial Banking ausschlaggebend; für SVP/EVP der Division CIB das Ergebnis der Division CIB Bonuszusage: 1) Der Bonus ist zahlbar in "Cash" (bar) und in "Shares" (UniCredit Aktien) in sechs Tranchen über sechs Jahre verteilt. Die Anzahl der Aktien, die im Jahr 1, 3, 4 und 5 zugeteilt werden, werden auf der Basis des Aktienkurses zum Zeitpunkt der Zusage berechnet. Die gesetzlich vorgegebenen Zurückbehaltungs- und Sperrfristen sind nach unserer Einschätzung dabei berücksichtigt. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde auf eine geschlechtsspezifische Formulierung verzichtet. Eine Vollständige Gleichbehandlung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist gewährleistet. 4 Bonusbeträge werden wie in der nachfolgenden Übersicht dargestellt über sechs Jahre zeitlich gestreckt, beginnend im Jahr 2016. 2015 Bonus Allocation Structure Upfront 2016 2017 CASH 20% 10% SHARES 20% 2018 2019 2020 2021 20% 10% 10% 10% 2 years retention 1 year retention Alle Zusagen der Folgejahre unterliegen dabei sogenannten Malus Regelungen. Hierzu werden jährlich zunächst die oben genannten Eingangsvoraussetzungen betrachtet. Sofern diese auf sowohl auf Ebene der UniCredit Gruppe als auch auf Ebene der HVB Group (für SVP/EVP im Bereich Commercial Banking ist das entsprechende Ergebnis des Segments Commercial Banking ausschlaggebend; für SVP/EVP der Division Corporate & Investment Banking (CIB) das Ergebnis der Division CIB) nicht erreicht werden, kommt der sogenannte "Zero Factor" zur Anwendung. Demzufolge werden bei der Anwendung des Zero Factors die aufgeschobenen Bonusteile um mind. 50% reduziert oder entfallen vollständig. Die Anzahl der Aktien, die im Jahr 1, 3, 4 und 5 zugeteilt werden und jeweils mit einer Haltefrist belegt werden, werden berechnet, indem der rechnerische Mittelwert des amtlichen Kurses von UniCredit-Stammaktien im Monat vor dem Beschluss des Board of Directors der UniCredit Gruppe zur Genehmigung der Boni für das Jahr 2015 herangezogen wird. Zudem unterliegen jegliche Tranchen einer möglichen Rückforderung seitens der UniCredit Bank AG, sofern rechtlich geboten (bspw. im Falle strafbarer Handlungen der Mitarbeiter). Compliance Verhalten Jegliche Auszahlung im Rahmen der oben beschriebenen Vergütungssystematik setzt die Überprüfung auf Compliance konformes Verhalten voraus. Im Rahmen der Überprüfung kann der mögliche Bonus, den ein Mitarbeiter in Abhängigkeit von der individuellen Zielerreichung erhalten kann, bestätigt, gekürzt oder vollständig gestrichen werden. Verstöße gegen die Einhaltung von Gesetzen und regulatorischen Anforderungen, Group Compliance Regeln, Firmen Policies oder ein Verstoß gegen die Werte, die im Rahmen des Arbeitsverhältnisses begangen wurden, beeinflussen die Teilnahme an dem oben beschriebenen System. Die Auszahlung der variablen Vergütungsbestandteile kann von den zuständigen Behörden in gesetzlich oder regulatorisch vorgesehenen Fällen beschränkt oder gar ganz untersagt werden. 4 KONTROLLEINHEITEN Bei Mitarbeitern in Kontrolleinheiten liegt der Schwerpunkt auf der fixen Vergütung. Bei der variablen Vergütung für Mitarbeiter in den Kontrollfunktionen – Compliance, Revision, Risiko Management und Human Resources – gilt abweichend zu den oben genannten Regelungen folgende Besonderheit: Es werden keine mit den zu kontrollierenden Geschäftseinheiten gleichlaufenden Vergütungsparameter für die Bemessung der Höhe der variablen Vergütung festgelegt. Während in Vertriebsfunktionen im Normalfall auch quantitative Ziele Grundlage für die variable Vergütung sind, ist dies in kontrollierenden Organisationseinheiten nicht der Fall. Hier gelten primär qualitative Ziele als Basis für die variable Vergütung. Insofern werden auch hierdurch keine Anreize gesetzt, die zu einem Interessenskonflikt führen können. Darüber hinaus wird bei Vorstandsentscheidungen der UniCredit Bank AG der jeweilige Bonus-Pool für diese Mitarbeitergruppe nicht durch das Ergebnis einer einzelnen Division bestimmt, sondern errechnet sich aus dem Durchschnitt aller Vertriebsdivisionen. Insofern besteht keine Gefahr für einen möglichen Interessenskonflikt. 5 SONSTIGES Diese Erläuterungen sind nicht Bestandteil der Arbeitsverträge und dienen nur zur Information. Ansprüche ergeben sich ausschließlich aus den einzelvertraglichen Regelungen.
© Copyright 2024 ExpyDoc