Vergütungssystem für Vorstand / Geschäftsleiter (Senior Executive Vice President / Executive Vice President) der UniCredit Bank AG Stand: 2015 Compensation&Benefits Inhalt 1. 2. 3. 4. ZUSAMMENSETZUNG FIXGEHALT VARIABLE VERGÜTUNG SONSTIGES 3 1 ZUSAMMENSETZUNG Das Vergütungssystem für den Vorstand (Senior Executive Vice President, "SEVP" und Executive Vice President, "EVP") setzt sich zusammen aus einem Fixgehalt und einer variablen Vergütung. 2 FIXGEHALT Das Fixgehalt beträgt 12 Bruttomonatsgehälter pro Jahr. 3 VARIABLE VERGÜTUNG Erläuterungen zur variablen Vergütung: Alle Vorstände sind berechtigt einen Bonus für das Geschäftsjahr 2015 zu erhalten, der im Jahr 2016 zugesagt wird. Die Bonusauszahlung kann maximal das Zweifache der Jahresfestgehaltsvergütung betragen. Bei Vorstandsmitgliedern der Bereiche CFO, CRO und GBS darf der jährliche variable Anteil 100% der Jahresfestgehaltsvergütung nicht übersteigen. Der jährlich festgelegte Bonusbetrag richtet sich nach den relevanten Vergleichsmaßstäben des Marktes im jeweiligen Arbeitsumfeld und ist abhängig von den Ergebnissen der HVB Group, der UniCredit Gruppe, des individuellen Referenzwertes des jeweiligen Vorstandsmitglieds/ Geschäftsleiters sowie der individuell erbrachten Leistung im Betrachtungszeitraum. Die Festlegung der variablen Vergütung erfolgt durch den Aufsichtsrat der UniCredit Bank AG. Die individuelle Leistung wird jährlich in einem formalen Beurteilungsprozess gemessen und bewertet. Der individuelle Bonus wird ebenfalls jährlich auf Basis dieser Beurteilung neu ermittelt und kann daher von Jahr zu Jahr schwanken. Die Zielerreichung wird anhand von mindestens 4 Zielen (empfohlen, nicht mehr als 6 Ziele) (Performance Screen) gemessen, von denen mindestens die Hälfte nachhaltige Ziele sind. Für die Gewährung eines Bonus sowie für die Gewährung von aufgeschobenen Bonusteilen, die in der Vergangenheit zugesagt wurden gelten die nachfolgenden Eingangsvoraussetzungen: UniCredit Gruppe HVB Group Net operating Profit (NOP) adjusted ≥ 0, und Net operating Profit (NOP) adjusted ≥ 0, und Net Profit ≥ 0, und Net Profit ≥ 0 Common Equity Tier 1 Ratio Transitional ≥7%, und Common Equity Tier 1 Ratio Transitional ≥7%, und Cash Horizon ≥ 90 Tage Cash Horizon ≥ 90 Tage Darüber hinaus wird der Gesamtbetrag der variablen Vergütung von weiteren wesentlichen Performance- und Risikoindikatoren bestimmt, die u. a. auch die Kapitalausstattung des Instituts betreffen. Bonuszusage Der Bonus ist zahlbar in "Cash" (bar) und in "Shares" (UniCredit Aktien) in sechs Tranchen über sechs Jahre verteilt. Die Anzahl der Aktien, die im Jahr 1, 3, 4 und 5 zugeteilt werden, werden auf der Basis des Aktienkurses zum Zeitpunkt der Zusage berechnet. Die gesetzlich vorgegeben Zurückbehaltungs- und Sperrfirsten sind nach unserer Einschätzung dabei berücksichtigt. 4 Bonusbeträge werden wie in der nachfolgenden Übersicht dargestellt über sechs Jahre zeitlich gestreckt, beginnend im Jahr 2016. 2015 Bonus Allocation Structure Upfront 2016 2017 CASH 20% 10% SHARES 20% 2018 2019 2020 2021 20% 10% 10% 10% 2 years retention 1 year retention Alle Zusagen der Folgejahre unterliegen dabei sogenannten Malus Regelungen. Hierzu werden jährlich zunächst die oben genannten Eingangsvoraussetzungen betrachtet. Sofern diese sowohl auf Ebene der UniCredit Gruppe als auch auf Ebene der HVB Group nicht erreicht werden, kommt der sogenannte "Zero Factor" zur Anwendung. Demzufolge werden bei der Anwendung des Zero Factors die aufgeschobenen Bonusteile um mind. 50% reduziert oder entfallen vollständig. Die Anzahl der Aktien, die im Jahr 1, 3, 4 und 5 zugeteilt werden und jeweils mit einer Haltefrist belegt sind, werden berechnet, indem der rechnerische Mittelwert des amtlichen Kurses von UniCredit-Stammaktien im Monat vor dem Beschluss des Board of Directors der UniCredit Gruppe zur Genehmigung der Boni für das Jahr 2015 herangezogen wird. Zudem unterliegen jegliche Tranchen einer möglichen Rückforderung seitens der UniCredit Bank AG, sofern sie rechtlich dazu berechtigt ist (bspw. im Falle strafbarer Handlungen des Mitarbeiters). Compliance Verhalten Jegliche Auszahlung im Rahmen der oben beschriebenen Vergütungssystematik setzt die Überprüfung auf Compliance-konformes Verhalten voraus. Im Rahmen der Überprüfung kann der mögliche Bonus, den ein Vorstandsmitglied / Geschäftsleiter in Abhängigkeit von der individuellen Zielerreichung erhalten kann, bestätigt, gekürzt oder vollständig gestrichen werden. Verstöße gegen die Einhaltung von Gesetzen und regulatorischen Anforderungen, Group Compliance Regeln, Firmen Policies oder ein Verstoß gegen die Werte, die im Rahmen des Arbeitsverhältnisses begangen wurden, beeinflussen die Teilnahme an dem oben beschriebenen System. Die Auszahlung der variablen Vergütungsbestandteile kann von den zuständigen Behörden in gesetzlich oder regulatorisch vorgesehenen Fällen beschränkt oder gar ganz untersagt werden. 4 SONSTIGES Diese Erläuterungen sind nicht Bestandteil der Arbeitsverträge und dienen nur zur Information. Ansprüche ergeben sich ausschließlich aus den einzelvertraglichen Regelungen.
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