Der neue Staubgrenzwert und seine Umsetzung in der Praxis Dr. Ralph Hebisch BAuA, Dortmund Gruppe 4.4 „Gefahrstofflabor“ [email protected] Allgemeiner Staubgrenzwert (ASGW) seit 2013 alveolengängige Staubfraktion granulär und biobeständig 1,25 mg/m³ für ρ = 2,5 g/cm³ seit 2004 einatembare Staubfraktion 10 mg/m³ KZW: 20 mg/m³ dichteunabhängig 2 4. Symposium Gefahrstoffe am Arbeitsplatz Ralph Hebisch: Der neue Staubgrenzwert und seine Umsetzung in der Praxis Geltungsbereich • schwer lösliche und unlösliche Stäube ohne anderweitige Regulierung • gilt nicht für: - ultrafeine Partikelfraktionen - Stäube mit spezifischer Toxizität (erbgutverändernd, krebserzeugend, fibrogen oder sensibilisierend) - lösliche Stoffe - Lackaerosole - grobdisperse Partikelfraktionen - untertägige Arbeitsplätze Gesundheitsschutzbergverordnung 3 4. Symposium Gefahrstoffe am Arbeitsplatz Ralph Hebisch: Der neue Staubgrenzwert und seine Umsetzung in der Praxis MAK 10 AGW AGW 9 8 7 6 5 MAK 4 3 2 1 0 A-Staub 4 E-Staub 4. Symposium Gefahrstoffe am Arbeitsplatz Ralph Hebisch: Der neue Staubgrenzwert und seine Umsetzung in der Praxis GefStoffV Anhang I, Nr. 2.3 Ergänzende Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit Exposition gegenüber einatembaren Stäuben − (1) Gefährdungsbeurteilung … unter Beachtung ihres Staubungsverhaltens (DIN 33897 oder EN 15051) −(2) Schutzmaßnahmen so festlegen, dass mindestens die AGW für den einatembaren und den alveolengängigen Staubanteil eingehalten werden −(3) Maschinen und Geräte: möglichst wenig Staub freisetzend (wirksamen Absaugung) −(4) Ausbreitung auf unbelastete Arbeitsbereiche verhindern −(5) Stäube an der Austritts- oder Entstehungsstelle möglichst vollständig erfassen und gefahrlos entsorgen −(6) Ablagerungen von Stäuben vermeiden 5 4. Symposium Gefahrstoffe am Arbeitsplatz Ralph Hebisch: Der neue Staubgrenzwert und seine Umsetzung in der Praxis Beurteilung der Exposition • Ermittlung und Beurteilung entsprechend TRGS 402 • A- und E-Staub • Schichtlänge als Bezug • KZW nur für E-Staub (ÜF 2) festgelegt, daher für A-Staub ÜF = 8 (TRGS 402, Nr. 3.2 (4)) • höheren Stoffindex verwenden • keine Berücksichtigung im Bewertungsindex • Anteile mit spezifischem Beurteilungsmaßstab sind zu ermitteln und getrennt zu bewerten 6 4. Symposium Gefahrstoffe am Arbeitsplatz Ralph Hebisch: Der neue Staubgrenzwert und seine Umsetzung in der Praxis Kurzzeitwert für die A-Staubfraktion Widerspruch beim KZW: 15 min 30 min Einfluss der Überschreitungsdauer auf die Höhe der zulässigen Überschreitung 7 4. Symposium Gefahrstoffe am Arbeitsplatz Ralph Hebisch: Der neue Staubgrenzwert und seine Umsetzung in der Praxis alt 6 mg/m³ neu 10 mg/m³ 60 min Alternative Beurteilung für A-Staub dosisbasiertes Überwachungskonzept für max. 1 Monat •nur für Arbeitsplätze nach TRGS 402, Anlage 5 Nr. 1 (gleichbleibende Bedingungen) z. B. Druckereien, chemische Großanlagen Nr. 3 (gelegentliche Exposition) z. B. Wechselchargen in der chemischen Industrie, Wartungsarbeiten an fest installierten Anlagen •einzelne Schichtmittelwerte über längstens einen Monat messen und dokumentieren •∅ ∅ darf ASGW nicht überschreiten •einzelne Schichtmittelwerte ≤ 3 mg/m³ 8 4. Symposium Gefahrstoffe am Arbeitsplatz Ralph Hebisch: Der neue Staubgrenzwert und seine Umsetzung in der Praxis Klärungsbedarf beim A-Staub • Wie berücksichtigt man die Dichte ρ? 0,5 mg/m³ ρ = 1 g/cm³ (z. B. Polypropylen) 1,25 mg/m³ arbeitsplatztypisch: ρ ~ 2,5 g/cm³ 4 mg/m³ ρ = 8 g/cm³ (z. B. Eisen) • Wie geht man mit Mischstäuben um (GBS/A-Staub)? - Bewertung - messtechnisch/analytisch • „Löslichkeit“ (Löslichkeitsprodukt, Medium, Entscheidungskriterium …?) • personengetragene Messtechnik • Probleme bestimmter Branchen und Tätigkeiten 9 4. Symposium Gefahrstoffe am Arbeitsplatz Ralph Hebisch: Der neue Staubgrenzwert und seine Umsetzung in der Praxis Dichte und Löslichkeit • Annahme einer mittleren Dichte von 2,5 g/cm³ • bei hoher/niedriger Materialdichte Umrechnung möglich - Materialdichte beispielhaft beim VSK Papierrecycling durchgeführt - Bestimmung der Staubdichte - Schüttdichte nicht geeignet • gesamte erfasste Staubfraktion als unlöslich ansehen, wenn keine anderen Erkenntnisse 10 4. Symposium Gefahrstoffe am Arbeitsplatz Ralph Hebisch: Der neue Staubgrenzwert und seine Umsetzung in der Praxis VSK Papierrecycling − personengetragene Messung der alveolengängigen Staubfraktion bei Anlieferung und Materialaufgabe − Überschreitung von 1,25 mg/m³ für alveolengängige Staubfraktion TRGS 900, Nr. 2.4.2 − Beurteilungsmaßstab für alveolengängige Staubfraktion in Sortier-kabine und für Ballenpresse: (Dichte von Zellulose 1,5 g/cm³) 0,8 mg/m³ 11 4. Symposium Gefahrstoffe am Arbeitsplatz Ralph Hebisch: Der neue Staubgrenzwert und seine Umsetzung in der Praxis TRGS 900, Nr. 2.4.2 übergangsweise bis 31.12.2018: 3 mg/m³ (KZW: 6 mg/m³) •Gefährdungsbeurteilung •aktuelle Expositionsermittlungen gemäß TRGS 402 •gewährleisten, dass 3 mg/m³ unterschritten sind •branchenübliche technische Schutzmaßnahmen •Schutzmaßnahmenkonzept ASGW bis 2018 einhalten •Schutzmaßnahmenkonzept: Beschäftigte informieren •Atemschutz zur Verfügung stellen, bei Expositionsspitzen tragen 12 4. Symposium Gefahrstoffe am Arbeitsplatz Ralph Hebisch: Der neue Staubgrenzwert und seine Umsetzung in der Praxis Aktuelles • Empfehlung: Messergebnisse, Schutzmaßnahmen und Schutzmaßnahmenkonzepte an AGS übermitteln Erarbeitung branchenbezogener Regelungen • Anwendungsbereich: Benennung von Stäuben? • Anhang 1 Nr. 2.3 der GefStoffV wird überarbeitet (ASGW als allgemeine Obergrenze anzuwenden) • TRGS 504 „Tätigkeiten mit Exposition gegenüber A- und E-Staub“ mit Schutzmaßnahmen für Staub in Arbeit 13 4. Symposium Gefahrstoffe am Arbeitsplatz Ralph Hebisch: Der neue Staubgrenzwert und seine Umsetzung in der Praxis Stationäre Messung von A-Staub (BAuA) 14 4. Symposium Gefahrstoffe am Arbeitsplatz Ralph Hebisch: Der neue Staubgrenzwert und seine Umsetzung in der Praxis personengetragene Messung von A-Staub (BAuA) 15 4. Symposium Gefahrstoffe am Arbeitsplatz Ralph Hebisch: Der neue Staubgrenzwert und seine Umsetzung in der Praxis Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 16 4. Symposium Gefahrstoffe am Arbeitsplatz Ralph Hebisch: Der neue Staubgrenzwert und seine Umsetzung in der Praxis
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