Gemeinde Feldbrunnen-St. Niklaus (Kanton Solothurn) Aktennotiz der Informationsveranstaltung zum Räumlichen Leitbild vom 23. April 2015 INFORMATIONSVERANSTALTUNG Donnerstag, 23. April 2015, 19:00 Uhr, Mehrzweckhalle Feldbrunnen Vorsitz: Gemeindepräsidentin Anita Panzer Protokoll: Referenten: Präs. Tisch Gemeindeschreiberin SPK Ortsplanung Raumplanerin Gemeinderat Vize Gemeindepräsident Karin Weibel Rolf Studer (Präsident) Theo Schnider (Mitglied) Barbara Wittmer (Planteam s) Adrian Zbinden (SPK Ortsplanung Mitglied) Thomas Schluep az-medien, Solothurner Zeitung Nadine Schmid Medien: Traktanden Nr. Traktandum Begrüssung 1. 2. Vorgehen Gesamtrevision Ortsplanung 3 Ergebnisse aus dem kantonalen Vorprüfungsbericht 4. Ergebnisse aus der kommunalen Mitwirkung 5. Das Räumliche Leitbild kurz vorgestellt 6. Diskussion und weiteres Vorgehen verantw. Im Anschluss an den offiziellen Teil laden die Gemeindepräsidentin und der Gemeinderat zu einem Apéro ein. 1. Protokoll Begrüssung der Gemeindepräsidentin Die Gemeindepräsidentin begrüsst herzlich die zahlreich erschienenen Interessierten und insbesondere die Referenten des heutigen Abends. Der Anlass wurde organisiert, um die Änderungen des Leitbilds seit der Mitwirkung im Sommer 2013 zu präsentieren, denn diese seien doch erheblich. Aus der Mitwirkung sind 60 Eingaben gemacht worden. Es wurden alle Eingaben gewürdigt und sehr viele davon sind in der Überarbeitung ins Leitbild eingeflossen. apa ist erfreut darüber, dass sie sogar ein Dankeschön und Lob an die SPK für die gute Arbeit per Mail erhalten habe. Weiter informiert sie, dass alle Eingaben und die Antworten darauf in anonymer Form auf der Website aufgeschaltet sind und immer noch auf der Gemeinde bezogen werden können. 1 Gemeinde Feldbrunnen-St. Niklaus (Kanton Solothurn) Aktennotiz der Informationsveranstaltung zum Räumlichen Leitbild vom 23. April 2015 Die Gemeindepräsidentin geht kurz auf den Rücktritt von Hans-Rudolf Graf ein. Einige der Anwesenden und Anwohner haben von Hans Ruedi Graf einen Brief mit Beilagen, welche teilweise vertraulich sind, erhalten. Ein Gemeinderat sei selbstverständlich immer frei, seine eigene Meinung zu äussern. Allerdings gebe es für die Arbeit in einem Gemeinderat auch das Kollegialitätsprinzip. Das bedeute, dass Mehrheitsentscheide, ob sie nun deutlich oder knapp ausfallen, von allen Gemeinderäten mitgetragen werden. Dies sei wichtig für eine konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit in einem Gremium. Das ist auch die Art der Zusammenarbeit, die ihr wichtig sei und die sie leben möchte. Die Kampagne von Hans Ruedi Graf als Gemeinderat gegen einen Gemeinderatsbeschluss konnte sie nicht einfach unkommentiert stehen lassen. Sie habe im Gespräch, anlässlich der Klausursitzung des Gemeinderates deutlich gemacht, was Kollegialitätsprinzip bedeutet und wo ein Amtsgeheimnis verletzt wird. Dass Hans Rudolf Graf die Diskussion vom letzten Freitag zum Rücktritt bewegt hat, bedaure sie sehr. Sie habe ihm für die Mitarbeit im Gemeinderat gedankt und zähle auf seine Fairness der Arbeit des Gemeinderats und Kommission gegenüber. Dass er allerdings am Dienstag den Schritt an die Zeitung gemacht habe, war ihr unangenehm, denn sie trage solche Konflikte ungern in der Zeitung aus, da sie ihrer Meinung nach nicht dorthin gehörten. Damit verlässt sie das Thema. Sie informiert, dass Ende Februar und Anfang März der Gemeinderat sich nach längerer Pause wieder mit dem Leitbild befasst und dieses diskutiert hat. Dies auch vor dem Hintergrund des in der Zwischenzeit vom Kanton verabschiedeten Kantonalen Richtplans. Dieser orientiere sich selbstverständlich am Volksentscheid vom März 2013 zur Revision des Raumplanungsgesetzes, welches ein klares Zeichen gegen die Zersiedelung der Schweiz setzt. Auch die Solothurner Zeitung habe kürzlich getitelt: Einfamilienhäuser fressen sich in die Solothurner Landschaft. Es gehe also darum, Kulturland zu erhalten und nach innen zu verdichten. Denn dass sich die Bevölkerung weiter entwickeln werde, stehe wohl ausser Frage. Stillstand oder Rückwärtsgerichtetheit wolle sicherlich niemand. Es sei gut, Visionen für Feldbrunnen zu haben, sich qualitativ zu entwickeln und auch Möglichkeiten für eine nächste Generation zu schaffen. Denn das Leitbild sei auf 15 bis 20 Jahre ausgelegt, es wird nicht in den nächsten zwei bis drei Jahren umgesetzt. Dafür würden die Mühlen beim Kanton, sowie wahrscheinlich auch die eigenen, viel zu langsam mahlen. Man wolle auch kein Dorf sein, das Veränderungen ablehne und welchem es sozusagen egal ist was „nach uns“ kommt. Daher sei die Verabschiedung dieses Leitbilds wichtig für die Gemeinde. Traktandenliste: Die Gemeindepräsidentin stellt kurz die Traktandenliste vor und informiert, dass die Traktanden 4 und 5 zusammen behandelt werden, da diese ineinandergreifen. 2. Vorgehen Gesamtrevision Ortsplanung Rolf Studer begrüsst die Anwesenden und erklärt anschliessend den Ablauf einer Ortsplanungsrevision: Bund und Kantone legen den Ablauf mehr oder weniger fest. Er zeigt zuerst den 2 Gemeinde Feldbrunnen-St. Niklaus (Kanton Solothurn) Aktennotiz der Informationsveranstaltung zum Räumlichen Leitbild vom 23. April 2015 Stand der Dinge auf und erläutert dann das weitere Vorgehen. Zusammenfassung in Stichworten: - Eine Ortsplanung läuft in einzelnen Schritten ab. - Die aktuell gültige Ortsplanung der Gemeinde ist 15 Jahre alt. - Diese bleibt in Kraft, bis die neue vom Regierungsrat genehmigt ist. - Eine Ortsplanungsrevision ist ein langwieriges Verfahren mit intensiven Diskussionen zwischen Kanton, Gemeindebehörden und der Bevölkerung. - Dauer der Planung ca. 2 – 3 Jahre - Im Mai 2012 wurde die Spezialkommission Ortsplanung gegründet - Seither fanden 25 Kommissionssitzungen statt, zudem fanden verschiedenste Gespräche im Dorf, vor allem mit Grundeigentümern statt. - Die Gemeindeversammlung hat im 2013 einen Gesamtkredit von Fr. 190‘000.00 für die Ortslplanung bewilligt. Dies ist viel Geld, aber in Anbetracht der komplizierten Organisation und der verschiedenen Verfahren, die zwingend durchgeführt werden müssen, nötig. - Von Gesetzes wegen muss eine Ortsplanung alle 10 Jahre überprüft bzw. erneuert werden. - Die raumplanerischen Absichten der Gemeinde werden darin festgelegt. - Das Räumliche Leitbild bildet den 1. Schritt der Ortsplanungsrevision. Am 19. Mai wird dieses an der Gemeindeversammlung zur Abstimmung vorgelegt. - Das Leitbild stellt eine Absichtserklärung der Bevölkerung und Behörde dar, wie die räumliche Entwicklung, Strategie und Ausrichtung der Ortsplanung in Zukunft aussehen soll (z.B. Wachstum oder Stagnation der Gemeinde usw.) - Das Gesetz schreibt vor, dass das Leitbild als ganzes genehmigt oder zurückgewiesen wird. Das heisst, es ist nicht möglich zu beantragen, einzelne Themen zu streichen. - Wenn ein Leitbild von der Gemeindeversammlung genehmigt ist, wird, als nächster Schritt, die Nutzungsplanung ausgearbeitet. - Bei der Nutzungsplanung entstehen rechtsverbindliche Instrumente. Das Leitbild als solches hat keinen rechtlichen Charakter. Es ist aber behördenverbindlich. Bisherige Arbeiten in der Spezialkommission: - Sommer 2013, Mitwirkungsverfahren - Überarbeitung der Ergebnisse. - Dezember 2013, schriftliche Stellungnahme mit Brief (inkl. Aufstellung der Eingaben) an alle Mitwirkenden - Der GR hat das Leitbild im Feb./März 2015 behandelt. - GR beantragt, dass das Leitbild an der Gemeindeversammlung im Mai genehmigt wird. Weiteres Vorgehen (nach Gemeindeversammlungsentscheid): (Bei Genehmigung des Leitbildes) - Beginn der Detailarbeit mit der Festlegung der Nutzung durch Wohnen und Arbeiten, Wohn- und Siedlungsqualität, Verdichtung, Grösse der Bauzonen (mit Zonenordnung), Bevölkerungsentwicklung usw. unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Finanzen der Gemeinde. - GR und SPK sind zum Schluss gekommen, wie auch vom Kanton und Bund verlangt: Verdichtung - Einerseits bereits im Gang mit Abriss von Einfamilienhäusern und Neubau mit mehr Wohneinheiten. - Moderate Erweiterungen des Baugebietes mit Prüfung einer Umzonung 3 Gemeinde Feldbrunnen-St. Niklaus (Kanton Solothurn) Aktennotiz der Informationsveranstaltung zum Räumlichen Leitbild vom 23. April 2015 - - eines Teils des Sportplatzes und Prüfung einer Einzonung im Osten (Steinenberg). Weitere Arbeiten der SPK: Verkehrserschliessung und Lärmschutz, Landschaftsschutz, Wald usw. Nach der Erstellung dieser Unterlagen erfolgt wieder eine neue Mitwirkung mit einer kantonalen Vorprüfung. Danach Beschluss des GR zur öffentlichen Auflage, Möglichkeit zur Einsprache für alle, die ein Interesse geltend machen können, innerhalb der dreissigtägigen Frist. R. Studer rechnet mit der Genehmigung vom Kanton und Bund nicht vor 1 2 Jahren. Nach der Rechtsgültigkeit der gesamten Ortsplanung werden die sogenannten Gestaltungspläne erarbeitet. Auch hier gibt es ein öffentliches Verfahren mit Einsprachemöglichkeit. Beispiel Sportplatz (Detailfragen können zu diesem Zeitpunkt diskutiert werden). Betreffend Umzonung (Sportplatz) gibt Rolf Studer abschliessend zu bedenken, dass Land in der Zone für öffentliche Bauten von der Gemeinde nicht verkauft werden darf. Dies ist nur möglich, wenn sich das Land in der Bauzone befindet. Zudem muss ein Landverkauf jeweils von der Gemeindeversammlung genehmigt werden. Weitere Einsprachemöglichkeiten bestehen bei den entsprechenden Baugesuchen. Das Leitbild bildet lediglich den Grundsatz, es ist der 1. Schritt. Eine Verfeinerung mit Lösungen, die für alle stimmen, wird erst danach, in den verschiedenen bereits erwähnten Verfahren gemacht. 3 Ergebnisse aus dem kantonalen Vorprüfungsbericht Barbara Wittmer erläutert, dass die Gemeinde ein räumliches Leitbild und später auch die Nutzungsplanung im Sinne des öffentlichen Interesses erarbeitet. Das Leitbild bildet eine langfristige Grundlage für die Gesamtrevision der Ortsplanung und die weiteren raumrelevanten Entscheide. Der Kanton (Amt für Raumplanung) hat das Leitbild auf Recht- und Zweckmässigkeit geprüft. Grundsätzlich hat die Gemeinde die Vorgaben des Kantons an das Leitbild erfüllt. Das Amt für Raumplanung hatte diverse vornehmlich kleinere Bemerkungen. Die wichtigsten Hinweise und Änderungsanträge des Kantons in Stichworten zusammengefasst: - - - Im Leitbild gelb hinterlegt heisst: Diese Ziele müssen von der Gemeindeversammlung verabschiedet werden. Im Leitbild nicht gelb hinterlegt heisst: diese Massnahmen müssen durch den Gemeinderat beschlossen werden, da dieser Planungsbehörde ist. Er hat aber nicht das letzte Wort: Entscheide von Gemeindeversammlung, öffentliche Auflagen mit Einsprachefrist, Baugesuch. Gebiet Waldegghof soll nicht überbaut werden. Bisherige kommunale Schutzzone Waldegg soll kantonal werden: Die Spezialkommission soll Vor- und Nachteil des Antrages prüfen und dann entscheiden. Prüfen des Verdichtungspotentials auch auf bereits bebauten Parzellen (in den nächsten 20 – 30 Jahren) Durch Festlegung der FAT Abstände (Geruchsemissionen) sollen Landwirtschaftsbetriebe geschützt werden. 4 Gemeinde Feldbrunnen-St. Niklaus (Kanton Solothurn) Aktennotiz der Informationsveranstaltung zum Räumlichen Leitbild vom 23. April 2015 - - - - 4. Ergänzung der Analysen und weitere kleinere Bemerkungen Grösste Änderung seit der Mitwirkung im Sommer 2013 stellt der Kantonale Richtplan dar: Darin wurde unter anderem berechnet, über wie grosse Bauzonen die Gemeinden verfügen, wie viel Land unbebaut ist, wie gross ist die Personendichte usw. Feldbrunnen verfügt • über einen geringen Anteil an unbebautem Boden, • über eher zuwenig Bauland • und hat eine höhere Dichte als der Durchschnitt. Daher ist eine Einzonung, gemäss Barbara Wittmer, eventuell und eine Umzonung höchstwahrscheinlich möglich, was momentan positiv für die Gemeinde aussieht. Allerdings sind gemäss kantonalem Richtplan für eine Einzonung diverse Kriterien zu erfüllen, deshalb ist nicht abschliessend klar, dass eine Einzonung möglich ist. Ergebnisse aus der kommunalen Mitwirkung Die Gemeindepräsidentin erläutert die Änderungen aus dem Mitwirkungsverfahren, welche teilweise die gleichen sind, wie diejenigen vom Kanton. Zusammenfassung in Stichworten: - Ganz weggefallen ist die Einzonung im Bereich des Waldegghofs. Sowohl das kantonale Amt für Raumplanung wie auch die Bevölkerung haben dieses Vorhaben klar abgelehnt. - Weitere Diskussionspunkte waren: • das voraussichtliche Bevölkerungswachstum • die Belebung der Dorfmitte • die Verringerung der Trennungswirkung Baselstrasse und Bipperlisi • der Bedarf nach bezahlbarem Wohnraum • die Sicherung der Schulwege • die Unterbindung des Fluchtverkehrs in den Wohnstrassen Diese Themen wurden im neuen überarbeiteten Leitbild aufgenommen. Eine Grundfrage, die beschäftigt: Kann und soll Feldbrunnen überhaupt noch wachsen? Wachstum um jeden Preis will niemand, der Gemeinderat hat darum die Bevölkerungszahl im Räumlichen Leitbild korrigiert – die Möglichkeit zur Entwicklung soll aber auf jeden Fall offen gehalten werden. Auch aus Sicht des Kantons ist eine moderate Entwicklung in Feldbrunnen-St. Niklaus wünschenswert. Die Spezialkommission Ortsplanungsrevision und der Gemeinderat sind klar der Meinung, dass sich Feldbrunnen im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung für die weitere Zukunft und eine nächste Generation nicht zum vornherein zu viele Fesseln anlegen soll. Im Räumlichen Leitbild sollen deshalb einige Entwicklungsmöglichkeiten, Ideen/Visionen aufgezeigt und im Rahmen der anschliessenden Gesamtrevision der Nutzungsplanung eingehend geprüft werden. Verwechseln Sie das nicht: mit dem Leitbild verabschieden wir nur Leitplanken, wir verabschieden noch keine neuen Einzonungen oder Umzonungen, keine Verdichtung oder Erhöhung der Geschosszahl. Das folgt erst in der Nutzungsplanung. Dort bestehen dann auch rechtliche Möglichkeiten, hier können Sie dann Einsprache erheben, wenn Sie mit etwas nicht einverstanden wird. Diese Einsprache wird dann auf dem ordentlichen Weg behandelt. Das Leitbild ist eben ein Leitbild – für den Gemeinderat zwar verbindlich (nicht für Privatpersonen), er kann dann nicht einfach plötzlich ganz andere Ideen entwickeln, mit denen Sie dann vielleicht gar nicht einverstanden sind. Daher geht es im Leitbild auch nicht darum, 5 Gemeinde Feldbrunnen-St. Niklaus (Kanton Solothurn) Aktennotiz der Informationsveranstaltung zum Räumlichen Leitbild vom 23. April 2015 das Komma oder die einzelne Formulierung abzuwägen, sondern es geht darum, zum grossen Ganzen JA zu sagen. Das Leitbild ist bildlich in 2 Plänen zusammengefasst: Auf dem Ersten wird die Ausgangslage (Ist-Zustand) und auf dem Zweiten werden die Ziele der räumlichen Entwicklung für die nächsten 15 – 20 Jahre dargestellt. Die Gemeindepräsidentin erklärt kurz die einzelnen Punkte anhand der gezeigten Pläne (Folien). 5. Das Räumliche Leitbild kurz vorgestellt Die Mitglieder der Spezialkommission Ortsplanung stellen die einzelnen Kapitel des räumlichen Leitbildes vor. Auf eine detaillierte Protokollierung wird an dieser Stelle verzichtet (siehe Leitbild Stand vom 24. März 2015). Adrian Zbinden: Kapitel 1- 4 Anita Panzer: Kapitel 5 - 6: Entwicklung Gebiet Waldegghof nicht mehr im räumlichen Leitbild enthalten. An dieser Stelle informiert die Gemeindepräsidentin über die Bautermine für die neue Bahnstation ASM. Vorbereitende Massnahmen (provisorisches Perron zwischen Einfahrt Restaurant und Einfahrt Rötistrasse) Mitte Mai. Bauzeit Ende Mai bis Ende Juli. Theo Schnider: Kapitel 7 – 9: Er betont bei Kapitel 7 noch einmal, dass es im Leitbild lediglich um die die Willensbekundung zur Prüfung und Abklärungen von Möglichkeiten geht. Nicht um das wie und wo. Bei Kapitel 9 wurde das Vorhaben Eingemeindung Vögelisholz (Landwirtschaftsbetrieb, Strasse) gestrichen, da dies aus politischen Gründen problematisch ist. Rolf Studer: Kapitel 10 – 12 Anita Panzer: Schluss des Leitbildes mit Bemerkungen zum Kantonalen Richtplan, Einwohnerzahlen (Kantonale Vorgaben), Naturgefahren, Technische Gefahren, ASM. 6. Diskussion und weiteres Vorgehen 1. Bevölkerungsentwicklung: Anita Panzer: Die Gemeinde ist mit der Zahl 1200 deutlich unter dem kantonalen Höchst-Szenario, welches rund 1340 Personen vorgibt. Sie zeigt eine Folie mit der Bevölkerungsentwicklung der letzten 20 Jahre. Es gab sowohl Jahre mit grossem Wachstum wie auch solche mit einer stagnierenden oder rückläufigen Bevölkerungszahl. Die Zahl 1200 ist keine Absichtserklärung, mehr ein Richtwert. Wenn es sich ergibt, kann die Gemeindebevölkerung bis zu dieser Zahl wachsen. Auf einer weiteren Folie stellt Sie die 3 verschiedenen Entwicklungsszenarien (minimale, mittlere und maximale Variante) des Kantons vor. Die Gemeinden haben sich beim Kanton stark dafür eingesetzt, dass dieser beim Bund die maximale Variante eingibt, da sie der Meinung sind, dass ein gewisses Entwicklungspotential möglich bleiben soll. Wenn eine Entwicklung nicht mehr möglich ist, folgt daraus eine Stagnation oder sogar ein Bevölkerungsrückgang, was für die Gemeinden grosse Gefahren birgt (Reduktion des Steuersubstrats, Schule und Kindergarten in Gefahr). Entwicklung soll möglich sein, aber kein Wachstum um jeden Preis. Die Gemeindepräsidentin eröffnet die Diskussion. Hans Rudolf Graf: Anita Panzer hat gesagt eine Bevölkerungsentwicklung sei 6 Gemeinde Feldbrunnen-St. Niklaus (Kanton Solothurn) Aktennotiz der Informationsveranstaltung zum Räumlichen Leitbild vom 23. April 2015 wichtig. In den letzten Jahren hat sich die Bevölkerung rasant entwickelt. Trotzdem hat Feldbrunnen seit 20 Jahren Probleme mit kleinen Schülerzahlen. Bevölkerungsentwicklung heisst nicht unbedingt, dass es mehr Kinder gibt. Es ist nicht nachvollziehbar anzunehmen, dass bei einer Überbauung des Sportplatzes automatisch Familien mit vielen Kindern in die Gemeinde ziehen. Tyge Clemmensen tut sich schwer mit den Zahlen, insbesondere den 1340 (Leitbild Seite 37). Barbara Wittmer: Es wird hier Bezug genommen auf die Einwohnerzahlprognosen bis 2030 des Kantons Solothurn. Das Amt für Raumplanung gibt genau vor, was im Anhang (Grundlagenanlyse) des Leitbildes stehen muss, unter anderem legen sie grossen Wert auf die Erwähnung des Bevölkerungsszenariums. Die Gemeinde muss dies aber nicht eins zu eins übernehmen, deshalb auch die kleinere Zahl von 1200 im Leitbild (Seite 16). Die Gemeinde muss mit dieser Zahl arbeiten. Tyge Clemmensen wäre um eine Präzisierung im Text dankbar. Kurt Küng: 1. In Anbetracht, dass es in Feldbrunnen trotz der rasanten Entwicklung in den letzten Jahren im Dorf keinen Laden mehr gibt, keine Post, keine Bank und sogar der Bancomat geschlossen wurde, fragt er sich, woher der Optimismus der Behörde kommt. 2. Wenn davon ausgegangen wird, dass 1200 Personen ein Endziel sein könnte, möchte er um eine glaubhafte Erklärung bitten, wie Familien nach Feldbrunnen geholt werden, wenn Wohnungen in Familiengrösse für 1,2 bis 1,5 Mio. Franken verkauft werden. Anita Panzer: Leider hat die Gemeinde keinen Einfluss auf die Wohnungspreise von privaten Anbietern (Land welches nicht der Gemeinde gehört). Aber offensichtlich kann auch in Feldbrunnen nicht alles zu jedem Preis verkauft werden. Ihre Aussage ist, dass die Gemeinde dort Einfluss nehmen kann, wo sie Landeigentümerin ist (z.B. Umzonung beim Schulhaus), mit Gestaltungsplan, günstigerem Landverkauf usw. Allerdings nur, wenn die Gemeindeversammlung ihr Einverständnis gibt. Kurt Küng: Zusammenfassend will die Gemeinde mehr Einwohner, vor allem mehr Kinder. Jetzt will man genau die Fläche für eine Überbauung prüfen, auf welcher sich die Kinder austoben. Das Quartier werde eher gedrängter, mit mehr Kinderlärm usw.. Dies ist ein Widerspruch, den er sich nicht erklären könne. Anita Panzer: Sie nimmt gerne dazu Stellung, aber das Thema gehört zu Punkt 3 der Diskussion. Sie fragt nach weiteren Bemerkungen zur Bevölkerungszahl und verspricht, später auf das Thema zurückzukommen. Katharina Clemmensen: Sind die berechneten Zahlen der Wachstumsszenarien des Kantons für unsere Gemeinde auch verbindlich? Anita Panzer: Nein, für die Gemeinde sind sogar die Zahlen des minimalen Szenariums zu hoch, deshalb wird im Leitbild auch nur ein Wachstum bis 1200 Personen so oder so vorgesehen. Es handelt sich nicht um einen Zielwert. Die Bevölkerung wird sich entwickeln. Dagegen kann nicht viel unternommen werden. Zur Zeit gibt es Beispiele, wo Einfamilienhäuser abgerissen und durch Mehrfamilienhäuser ersetzt werden. Die Gemeinde kann kaum Einfluss auf solche Entwicklungen nehmen. Der Wert von 1200 wurde insofern angenommen, dass Überarb. Leitbild 7 Gemeinde Feldbrunnen-St. Niklaus (Kanton Solothurn) Aktennotiz der Informationsveranstaltung zum Räumlichen Leitbild vom 23. April 2015 eine solche Einwohnerzahl wohl verkraftbar ist, aber auch nicht zwingend erreicht werden muss. Adrian Zbinden: Die vorliegenden Zahlen des Kantons sind vom Bundesamt für Statistik ermittelt worden. Ermittelt wurden die Bevölkerungszahlen der ganzen Schweiz, welche darauf auf die Kantone heruntergebrochen wurden und danach von den Kantonen auf alle Gemeinden. Auch auf Bundesebene bestehen die drei Szenarien. Interessant ist, dass der Kanton (mittleres Szenario) in den nächsten 20 Jahren ein kantonales Bevölkerungswachstum von 9% annimmt. Unsere Gemeinde ist im Schnitt etwas höher, aber der Kanton setzt die Rahmenbedingungen für Feldbrunnen offenbar etwas anders als in anderen Gemeinden. Diese Vorgaben sind gegeben. Gemeinderat und Spezialkommission sind zum Schluss gelangt, dass eine Zielvorgabe von 1200 vernünftig ist, obwohl sie weit unter den Szenarien des Kantons ist. Auf das Votum von Kurt Küng eingehend: mehr Einwohner bedeutet nicht unbedingt mehr Schüler in Feldbrunnen, aber die Wahrscheinlichkeit ist grösser. Diese Problematik hat weniger mit der absoluten Bevölkerungszahl zu tun, sondern vielmehr mit der Bevölkerungsstruktur. Diese soll ausgewogen sein, was im Leitbild auch klar als Ziel formuliert ist (Kapitel 2). Katharina Clemmensen: Als Massnahme zur Erreichung der Zielvorgabe von 1200 Einwohnern wird die Beschaffung von Bauland genannt. Dies wird von der Gemeindepräsidentin verneint. Warum soll dann Bauland eingezont werden? Anita Panzer: Bauland muss nicht eingezont werden. Es kann aber, damit die Gemeinde die Möglichkeit hat, sich allenfalls zu entwickeln. Katharina Clemmensen: Gemäss Leitbild hat die Gemeinde offenbar Landreserven für Bauten für bis ca. 100 Personen. Gleichzeitig gibt es einen Leerwohnungsbestand, welcher im Leitbild als gering beschrieben wird, gem. kantonaler Statistik aber massiv über dem kantonalen Schnitt. Zudem wird im Leitbild von verdichtetem Bauen gesprochen. Dies alles sollte doch ausreichen die vorgegebene Bevölkerungszahl zu erreichen, ohne Neu- bzw. Umzonungen. Anita Panzer: Das Leitbild ist für die nächsten 15 – 20 Jahre ausgelegt. Es wird darin nicht von jetzt gesprochen. Es geht mehr darum, Möglichkeiten für unsere Kinder oder sogar Grosskinder zu schaffen. Nur aufgrund der herrschenden Baumüdigkeit, was zwar verständlich ist, wäre der Verzicht auf Neueinzonungen oder wenigstens einer Umzonung im Bereich öffentliche Bauten falsch. Barbara Wittmer: Frau Clemmensen hat die Probleme der Raumplanung sehr gut zusammengefasst. In der Gemeinde gibt es viele grosse Landparzellen, die nur von Wenigen bewohnt werden. Es gibt Leerwohnungen, die nicht der Nachfrage entsprechen und es gibt auch Bauzonen, die sofort bebaut werden könnten, was die Landeigentümer aber nicht wollen. Der Umgang mit diesen Voraussetzungen ist genau die Schwierigkeit der Raumplanung. Aus diesem Grund gab es auch die verschiedenen Abstimmungen betreffend Raumplanung in den letzten Jahren. Schlussendlich muss eine Gemeinde einen Weg finden, trotzdem eine gewisse Entwicklung zu ermöglichen, ohne darauf warten zu müssen, dass die Liegenschaftsbesitzer zum Verkauf bereit sind. Mitten in diesem Konflikt steht auch Feldbrunnen und mit dem Leitbild wird versucht mögliche Lösungswege aufzuzeigen. 8 Gemeinde Feldbrunnen-St. Niklaus (Kanton Solothurn) Aktennotiz der Informationsveranstaltung zum Räumlichen Leitbild vom 23. April 2015 Heinz Frech: Die ganze Diskussion über das Bevölkerungswachstum ist „Spiegelfechterei“. Keiner weiss was in 20 Jahren ist. Das sollte dem Markt überlassen werden. Witold Konkol: In Feldbrunnen wurde seht viel gebaut, was bei einem Spaziergang ersichtlich wird. In der Überbauung an der Längackerstrasse beispielsweise steht die Hälfte der Häuser und Wohnungen immer noch leer. Die Preise für diese Liegenschaften sind unbezahlbar. Auch Familien mit kleinerem Einkommen sollten in Feldbrunnen Platz haben, diese können sich aber solche Wohnungen nicht leisten. Gegen diese Hochpreispolitik sollte etwas unternommen werden. Anita Panzer: Diese Aussage unterstützt genau das Vorhaben der Gemeinde betreffend der Umzonung beim Sportplatz. Denn nur als Landbesitzerin kann die Gemeinde auch Einfluss auf die Wohnungspreise nehmen. Das Votum von Heinz Frech ist sehr gut. Die Bevölkerungsentwicklung kann noch so viel diskutiert werden, schlussendlich hat man diese nicht im Griff. Es sollte lediglich zur Kenntnis genommen werden, dass der Gemeinderat und die Spezialkommission unter den Bevölkerungsszenarien des Kantons bleiben will. 2. Einzonung Ost: Anita Panzer: Es wird schwierig sein, in diesem Gebiet Landwirtschaftsland einzuzonen, denn ob der Kanton dazu seine Einwilligung gibt, ist fraglich. Es könnte dort Wohnraum ohne Verdichtungsmassnahmen geschaffen werden. Eine neue Einzonung könnte die bestehenden Quartiere vom Verdichtungsdruck entlasten. Kurt Küng: Anno 1985 waren in diesem Bereich bereits Landstreifen eingezont. Es gab daraufhin eine Phase, wo in Feldbrunnen an besserer Lage Mehrfamilienhäuser gebaut werden sollten. Zu Gunsten dieses Landes wurde im Osten das Land, welches eher nur für Einfamilienhäuser geeignet gewesen wäre, wieder ausgezont. Deshalb müsste der Kanton doch eigentlich nicht viel dagegen haben, dieses Gebiet wieder einzuzonen. Dieser Landstreifen ist der einzig Sinn machende Ort südlich der Baselstrasse, der eingezont werden sollte, mit einer zusätzlichen Ausfahrt auf die Hauptstrasse. Auch dies wurde schon einmal diskutiert in der Gemeinde. Das Leitbild sollte insgesamt nochmals überdacht werden, seiner Meinung nach ist das vorliegende Papier nicht mehrheitsfähig. Anita Panzer: Der heutige Abend wird Aufschluss darüber geben, ob am 19 Mai über das Leitbild abgestimmt wird oder nicht. Der Gemeinderat will heute genau die umstrittenen Punkte eruieren. Siegfried Studer: Das Leitbild bildet eine Grundlage für die eigentliche Ortsplanung. Im Vorprüfungsbericht wurde über die Einzonung Ost einiges geschrieben. Bitte um Stellungnahme dazu. Thomas Schluep: Im Leitbild werden verschiedene „Schauplätze“ beschrieben, welche in der Nutzungsplanung konkret geprüft werden können, um bis in 20 Jahren auf die Grössenordnung 1200 Einwohner zu kommen. Was der Kanton schlussendlich bewilligen wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abzusehen. In der Nutzungsplanung haben die Betroffenen dann auch die Möglichkeit, Einsprache gegen einzelne Vorhaben zu machen. Im Moment müssen die verschiedenen 9 Gemeinde Feldbrunnen-St. Niklaus (Kanton Solothurn) Aktennotiz der Informationsveranstaltung zum Räumlichen Leitbild vom 23. April 2015 „Schauplätze“ offen gehalten werden, dass sie überhaupt geprüft werden können. Wie Anita Panzer bereits festgehalten hat, sollte sich die Gemeinde nicht zum vornherein zu sehr einschränken, damit sie zum Schluss nicht leer ausgeht. Das Leitbild gibt nur die Richtung an, in welche sich die Gemeinde entwickeln könnte, erst in der Nutzungsplanung wird klar, was, wie und wo auch zustande kommt. Die Details werden im Zonenplan umgesetzt, welcher wiederum der Bevölkerung vorgelegt wird mit 30-tägiger Auflage und Einsprachefrist. Rolf Studer schliesst sich den Worten von Thomas Schluep an. An der Siedlungsgrenze im Osten gibt es seit der letzten Ortsplanung überschneidende Zonen (Bau-/Landwirtschaftszone). Diese müssen ausgemerzt werden, was das neue Raumplanungsgesetz auch verlangt. Die nötige Infrastruktur (Erschliessung/Zufahrt) in diesem Gebiet ist grösstenteils vorhanden. Es handelt sich um ein eher kleines Einzonungsgebiet (1 Bautiefe), daher wäre eine weiterer Anschluss an die Baselstrasse nur deswegen nicht gerechtfertigt (Verhältnis Kosten-Nutzen). Wenn mehrere Bautiefen eingezont würden, sähe es vielleicht anders aus. Die Ortsplanung steht mit dem Leitbild am Anfang des ganzen Prozesses. Schon zu Beginn alles abzublocken wäre falsch. Es sollte eine Chance geben, überhaupt über die einzelnen Vorhaben diskutieren zu können. Wenn alles „zusammengestaucht“ wird, kann die Ortsplanung auch gestrichen werden und alles bleibt wie es ist. Dies wäre aber sicherlich nicht das Richtige. Ein gewisses Wachstum sollte möglich sein in einer Region, die wahrscheinlich noch viel mehr wächst als Feldbrunnen. Thomas Schluep: Zurückkommend auf das Votum von Kurt Küng (Ein- und wieder Auszonung im Osten). Damals hatten die Gemeinden im Kanton viel zu viel Bauland eingezont gehabt. Als vor 15 Jahren die heute rechtsgültige Ortsplanung gemacht wurde, gab es sogenannte Übergangszonen (Gebiete, die noch nicht erschlossen waren). Auch Feldbrunnen hatte zu viel Bauland. Damals wurde die Gemeinde vom Kanton genötigt, Bauland auszuzonen, worauf man sich für den Teil im Osten entschieden hatte. Um Missverständnissen zu entgegnen: es war nicht der Wunsch der Gemeinde. 3. Umzonung Teil Sportplatz: Anita Panzer: Dieser Bereich gehört bereits in die Bauzone (für öffentliche Bauten). Hier wird überlegt, ob im vorderen Teil der Sportwiese, östlich des Vereinslokals, eine Umzonung (Wohnzone mit Gestaltungsplanpflicht) möglich ist. Dieses Land gehört der Gemeinde, womit sie entsprechend Einfluss auf bezahlbaren Wohnraum für Familien nehmen und dadurch allenfalls auch die Schule stärken könnte. Aber auch ältere Einwohner und Einwohnerinnen hätten die Möglichkeit, aus ihren vielleicht zu grossen und zu aufwendigen Einfamilienhäusern in eine Wohnung umzuziehen und so ihre Liegenschaften einer Familien mit Kindern zur Verfügung zu stellen. Die beanspruchte Rasenfläche würde kompensiert. Es wurde bereits mit der Lehrerschaft Kontakt aufgenommen, welche bestätigt, dass die Schule auch mit einer Überbauung, immer noch genug Platz zur Verfügung hätte für den Turnunterricht oder den „Schnellsten Feldbrünneler“ und die Kinder könnten immer noch Fussball spielen. 10 Gemeinde Feldbrunnen-St. Niklaus (Kanton Solothurn) Aktennotiz der Informationsveranstaltung zum Räumlichen Leitbild vom 23. April 2015 Das Vereinslokal würde erhalten bleiben. Dort könnten allenfalls mit durchsichtigen Lärmschutzwänden Konflikten mit der Anwohnerschaft vorgebeugt werden. Dies sind aber erst Ideen und müssten zu einem späteren Zeitpunkt diskutiert werden. Ein weiteres Thema ist die Hecke. Aber auch diese könnte kompensiert bzw. verschoben werden. Wenn die Gemeinde nicht nachweisen kann, dass der Bedarf für eine so grosse Zone für öffentliche Bauten nicht gegeben ist, besteht die Möglichkeit einer Umzonung für Wohnungsbau. Es handelt sich momentan um eine Vision, ohne Quadratmeterzahlen. Es besteht aber ein Gemeinderatsentscheid, welcher besagt, dass nur ein kleiner Teil des Sportrasens für eine Umzonung geprüft werden soll. Die von Hans Rudolf Graf in Umlauf gebrachten Zahlen entsprechen nicht dem Entscheid des Gemeinderates. Es ist schade, dass hier mit unlauteren Mitteln Stimmung gemacht wird. Es wird keine kurzfristige Überbauung geben, aber die Möglichkeiten sollten geschaffen und als Chance genutzt werden können. Die Idee dazu stammt übrigens aus dem Mitwirkungsverfahren der Bevölkerung. Peter Geissbühler: Zur Natur ergänzt er, dass nicht der Königsweiher, sondern die sogenannte Biedermannsgrube das wichtigste Biotop des Kantons ist (Biotop von nationaler Bedeutung). Anita Panzer: Das Biotop Biedermannsgrube wird zur kantonalen Naturschutzzone. Peter Geissbühler: Vor gut 20 Jahren wurde von den Schulkindern die Hecke beim Sportplatz (einheimische Gewächse, 80m x 13m) gepflanzt. Diese wird im Leitbild nicht erwähnt. Es handelt sich um die einzige Hecke mit einheimischen Pflanzen im Baugebiet und da sie noch nicht so alt ist, wurde sie noch nicht geschützt. Inzwischen handelt es sich aber um ein wichtiges Biotop mit Vögeln und Kleingetier. Ein Versetzen ist nicht so einfach. Der über die Jahre entstandene Lebensraum geht verloren, da wieder kleine Sträucher gesetzt werden müssten. Des Weiteren käme der Sportplatz bei einer Querstellung ins sogenannte Mösli, welches für seinen sumpfigen Boden bekannt ist. Der Platz müsste also drainiert werden, damit er für die Kinder nutzbar würde, was wiederum hohe Kosten auslöst. Auch wenn es hier ums Leitbild und noch nicht um die konkrete Planung geht, muss bereits von Anfang an gut überlegt werden, was die Folgen sind. Er wehrt sich entschieden gegen eine geplante Umzonung. Niemand weiss, was mit dem Schulhaus geht. Das Gebäude wurde mehrfach renoviert, aber vielleicht muss in 20 Jahren ein Mehrzweckgebäude gebaut werden. Um den Unterricht zu gewährleisten, müsste wahrscheinlich zuerst ein Neubau erstellt und danach das alte Gebäude abgerissen werden. Der Platz für einen Neubau ginge bei einer Umzonung verloren. Die Generationen nach uns sollen darüber entscheiden können. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es zu früh. Theo Schnider: Für die Behörde ist klar, dass bei der Nutzungsplanung gewisse Rahmenbedingungen gesetzt werden müssen, damit alle Einwände, die dargestellt wurden auch berücksichtigt werden können. Es wurde in der Spezialkommission bereits über den nötigen Platz für einen Ersatzbau des Schulhauses diskutiert. Das Querlegen des Sportplatzes entstand aufgrund einer Ideenskizze, übrigens eine von 10 – 15 Skizzen, welche nicht in Umlauf hätte gebracht werden sollen. Es 11 Gemeinde Feldbrunnen-St. Niklaus (Kanton Solothurn) Aktennotiz der Informationsveranstaltung zum Räumlichen Leitbild vom 23. April 2015 handelt sich nicht um eine fixe Idee der Spezialkommission, diese will lediglich, dass sich Gedanken darüber gemacht werden, ob es möglich ist, Wohnraum zu schaffen, sie will nicht ein fertiges Projekt am Souverän vorbeischleusen. In der Nutzungsplanung kann die Bevölkerung jederzeit auf die Einwände zurückkommen, was bereits mehrere Male betont wurde. Hans Rudolf Graf: Theo Schnider hat gesagt, dass die Idee der Querlegung des Platzes nicht an die Öffentlichkeit hätte gelangen sollen. Die Gemeindepräsidentin hat aber in ihrem Bericht in der Dorfzeitung genau das beschrieben. Theo Schnider: In der momentanen Phase geht es um die Prüfung verschiedener Ideen. Wenn sich im Rahmen der Nutzungsplanung herausstellt, dass eine Querlegung des Rasens aufgrund von Einwänden nicht möglich ist, wird dies auch nicht geschehen. Hans Rudolf Graf: Es wird nicht möglich sein. In Kapitel 10 des Leitbildes heisst es, dass standortheimische Pflanzen gefördert werden müssen. Die Hecke besteht nur aus standortheimischen Pflanzen. Damit hat sich die Spezialkommission selber „ins Bein geschossen“. Barbara Wittmer: Es ist richtig, dass im Leitbild manchmal gegensätzliche Aussagen gemacht werden. Dieses bildet aber die Grundlage für die Nutzungsplanung, was heisst, dass die Formulierung auf einer hohen „Flug“-Ebene gemacht wurden. Bei der Nutzungsplanung wird auf sogenannter „Parzellenebene“ diskutiert und konkretisiert (Raumplanerische Gesamtabwägung). Das bedeutet, dass manchmal auch ganz viele Kriterien einander gegenübergestellt werden müssen. Es wird versucht, eine möglichst ausgeglichene Gewichtung der Kriterien zu machen. Danach werden die Entscheide beim Kanton zur Vorprüfung eingereicht und dann wird es wieder eine Mitwirkung geben. Die Spezialkommission braucht quasi die Erlaubnis (Leitbild), um weitere konkrete Gedanken formulieren zu können und diese Gesamtabwägung zu machen. Roger Howald: Es wurde von einer Bautiefe gesprochen. Mit wie vielen Bewohnern wird gerechnet? Anita Panzer: Konkrete Pläne gibt es wie gesagt noch nicht. Es geht lediglich darum, dass sich der Gemeinderat entschlossen hat, die Umzonung zu prüfen. Roger Howald: Der Eindruck entsteht, dass das Leitbild wegen dieser geplanten Umzonung abgelehnt wird. Da es seiner Meinung nach um lediglich 30 – 40 Einwohner mehr geht und in Anbetracht der bereits geleisteten Arbeiten und Kosten empfiehlt er, die Umzonungspläne noch einmal zu überdenken. Rolf Studer: Alle die Detailfragen können zum heutigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden, deshalb will die Behörde die Fragen überprüfen und Lösungen finden. Entgegen Hans Rudof Grafs Aussage wurde das Thema Hecke mehrmals besprochen. Es könnten auch einfach die Goals in Ost West Richtung gestellt werden, dann wäre die Hecke eventuell gar nicht betroffen. Der Platz wäre zwar nicht mehr ganz so gross, aber alleweil gross genug für die Schule. Als Weiteres gilt es übrigens auch die Lärmproblematik (Vereinslokal/Schule/Wohnen) zu lösen. Die verschiedenen Ideenskizzen von Theo Schnider haben diese Probleme bereits teilweise berücksichtigt. Wenn das Leitbild aber aufgrund der Prüfung einer Umzonung abgelehnt wird, können auch keine Lösungen erarbeitet werden. Damit sind wir wieder bei der Frage, was macht die Generation nach uns. Vielleicht haben 12 Gemeinde Feldbrunnen-St. Niklaus (Kanton Solothurn) Aktennotiz der Informationsveranstaltung zum Räumlichen Leitbild vom 23. April 2015 sie gar keine Möglichkeiten oder nur noch ganz wenige. Roger Howals: Kann das Leitbild bis zur Gemeindeversammlung noch geändert werden? Theo Schnider: Es herrscht offenbar ein riesengrosses Missverständnis. Mit dem Leitbild erhält die Behörde lediglich die Legitimation zu überprüfen, ob eine solche Überbauung möglich ist. Eine solche kann in der Nutzungsplanung immer noch „versenkt“ werden. Roger Howald: Die Behörde läuft Gefahr, dass das Leitbild aufgrund dieses Vorhabens abgelehnt wird. Anita Panzer: Die Behörde hat gespürt, dass dieser Punkt betreffend Umzonung höchst umstritten ist. Der heutige Abend ist genau dafür da, die Bevölkerung anzuhören und den Puls zu fühlen. Aufgrund dieser Veranstaltung wird der GR entscheiden, ob er das Leitbild an die Gemeindeversammlung bringt oder nicht. Peter Reinhart: Aufgrund der bisherigen Diskussion ist spürbar, dass eine Umzonung beim Sportplatz zum heutigen Zeitpunkt ein „Stolperstein“ für das ganze Leitbild darstellt. Die Idee sich über diesen Bereich Gedanken zu machen ist nicht ganz falsch, aber wenn es dermassen auf Ablehnung stösst, darf nicht das ganze Leitbild auf’s Spiel gesetzt werden. Ein Punkt muss gesehen werden. Es handelt sich um eine Um- und nicht um eine Einzonung, was beim Kanton einfacher zu erreichen ist. Der Kanton hat zwar eine Einzonung in Feldbrunnen als nicht ganz aussichtslos dargestellt, aber dennoch wird eine Einzonung im Osten, welche auch eine gute Idee ist, schwierig zu erreichen sein. Vielleicht wird es einfacher, wenn ersichtlich ist, dass eine Umzonung bei der Bevölkerung keine Chance hat. Dies könnte allenfalls auch gegenüber dem Kanton ein Argument sein. Das Leitbild, welches bereits zu viel Zeit in Anspruch genommen hat, sollte aber nicht noch einmal gefährdet werden, denn, so die Befürchtung, ginge es wiederum ein Jahr bis eine neue Vorlage steht. Politisch stellt die Umzonung beim Schulhaus keine Möglichkeit dar, vielleicht gibt es andere Varianten, aber nicht in diesem Bereich. Anita Panzer: Dies war ein gutes Schlussvotum. Die Behörde spürt was die Bevölkerung sagen will. Persönlich findet sie es schade, da die Umzonung Möglichkeiten zur Realisierung erschwinglichen Wohnraums für Familien bieten würde. Wenn dies nicht möglich ist, wird die Idee vielleicht eine nächste Generation realisieren, sollte sie denn überhaupt die Möglichkeit noch haben. Es könnte ja sein, dass bis dann die Planungshoheit nicht mehr bei der Gemeinde, sondern beim Kanton oder Bund liegt, was man allerdings nicht hofft. Thomas Schluep: Der Gemeinderat kann die Bedenken der Bevölkerung verstehen, er hat es sich mit dem Thema auch nicht einfach gemacht. Dennoch sollte es dennoch eine Chance geben, wie Theo Schnider gesagt hat, eine Umzonung zu überprüfen. Die Gemeinde sollte sich dies nicht verbauen. Wie Peter Reinhart gesagt hat, steht eine Einzonung im Osten auf sehr wackeligen Füssen. Fakt ist: es kann nur realisiert werden, wenn andere Gemeinden bereit sind Bauland auszuzonen. Wird die Überprüfung einer Umzonung beim Schulhaus aus dem Leitbild gestrichen läuft die Gemeinde Gefahr, wenn der Kanton im Osten keine Einzonung bewilligt, schlussendlich leer auszugehen. Das angestrebte Wachstum könnte dann lediglich mit innerer Verdichtung realisiert werden. Die kürzere Vergangenheit hat gezeigt, dass auch dies sofort auf Gegenwehr bei den 13 Gemeinde Feldbrunnen-St. Niklaus (Kanton Solothurn) Aktennotiz der Informationsveranstaltung zum Räumlichen Leitbild vom 23. April 2015 betroffenen Anwohnern (Postulat, Unterschriftensammlung) stösst. Wie soll sich Feldbrunnen in so einer Situation überhaupt noch entwickeln können? Er bittet die Anwesenden, die Sache noch einmal zu überdenken und nicht gegen eine Überprüfung der Umzonung zu sein. Es ist ihm wichtig, die Gemeindepräsidentin in Schutz zu nehmen. Anita Panzer hat heute mit ihren Voten die Haltung des Gemeinderates vertreten. Persönliche Angriffe gegen sie sind nicht gerechtfertigt. Peter Geissbühler: Es kann nicht das Eine gegen das Andere ausgespielt werden. Eine abgelehnte Umzonung beim Schulhaus hat keinen Einfluss auf eine Einzonung im Osten. Dies sei ein wenig „Angstmacherei“. Dies sind zwei unabhängige Geschäfte. Thomas Schluep: Der Gemeinderat muss Chancen und Risiken abwägen. Unter den gegebenen Voraussetzungen ist das Risiko, schlussendlich nichts zu bekommen, sehr gross. Betreffend Hecke sollte der Natur eine neue Chance gegeben werden. Ein Teil der Hecke kann sicherlich erhalten bleiben. Eine Überprüfung ermöglicht Lösungen zu finden. Eine neue Gestaltung der Hecke, nach heutigen Gesichtspunkten und Erkenntnissen, könnte durchaus Vorteile bringen. All dies würde bei einer Überprüfung einfliessen. Rolf Studer: Werden diese Gelegenheiten (Um- und Einzonung) jetzt nicht genutzt, dann wird dies garantiert, mit dem neuen Raumplanungsgesetz und der geplanten Initiative, welche vorsieht, sämtliche Einzonungen schweizweit zu verhindern, in 15 bis 20 Jahren nicht mehr möglich sein. Es müsste schon eine totale Kehrtwendung der Politik stattfinden, was nicht zu erwarten ist. Kurt Küng: Kompliment an den ehemaligen Gemeindepräsidenten, Peter Reinhart, dass er sich damals, nach seiner Demission, ganz aus der Gemeindepolitik zurückgezogen hatte. Es ist für ihn enorm störend, dass Rolf Studer, welcher als verdienstvoller Gemeindepräsident würdevoll verabschiedet wurde, immer noch eine zentrale Position als Ortsplanungskommissionspräsident innehat. Er solle sich ein Beispiel an Peter Reinhart nehmen und sich endlich auch von diesem so eminent wichtigen Posten zurückziehen. Anita Panzer: Im Moment ist die Behörde froh, Rolf Studers Knowhow nutzen zu können. Es gibt aber auch ein Protokoll, welches festhält, dass sobald das Leitbild verabschiedet ist, die Zusammensetzung sowie die Verteilung der Positionen innerhalb der Spezialkommission Ortsplanung überprüft wird. Thomas Schluep: Eine Gemeinde- oder Orientierungsversammlung sollte nicht als Plattform für persönliche Abrechnungen missbraucht werden. Anita Panzer unterbricht die Diskussion und fragt nach weiteren Anliegen zum Leitbild. Weiteres: Felix Truninger: Wohnen am Dorfplatz gehört nicht ins Leitbild. Damals wurde das Projekt nur ganz knapp von der Gemeindeversammlung angenommen. Es wurde versprochen, dass nichts realisiert wird, wenn die Kosten überschritten werden. 14 Gemeinde Feldbrunnen-St. Niklaus (Kanton Solothurn) Aktennotiz der Informationsveranstaltung zum Räumlichen Leitbild vom 23. April 2015 Seither hat der Gemeinderat das Thema nicht mehr öffentlich verhandelt (keine Protokolle). Es ist bekannt, dass Kosten angefallen sind und es Streit mit den Architekten gegeben hat. Wohnen am Dorfplatz ist mit Gestaltungsplänen usw. genügend geregelt, es hat im Leitbild nichts zu suchen. Für ihn ist stellt dies eine politische Hintertür statt. Anita Panzer: Die Gemeindeversammlung hat dem Gemeinderat den Auftrag zur Realisierung von erschwinglichem Wohnraum für ältere Personen und Familien gegeben. Es ist ein Auftrag der Gemeindeversammlung, deshalb gehört es ihrer Meinung nach ins Leitbild. Das Projekt ist noch nicht „gestorben“. Die Gemeinde hat sich zwar von den Architekten getrennt, aber es werden jetzt andere Wege geprüft. Felix Truninger: Alle, die damals gegen das Projekt Wohnen am Dorfplatz waren, werden das Leitbild deshalb ablehnen. Anita Panzer: An der Gemeindeversammlung mit dem knappen Entscheid wurde über das konkrete Projekt mit den dsar Architekten abgestimmt. Dieses ist auch abgebrochen worden. Die Gemeinde steht aber immer noch hinter der Vision zur Realisierung von Wohnen am Dorfplatz. Im Moment werden Varianten für ein neues Projekt geprüft und damit wird der Gemeinderat wieder an eine Gemeindeversammlung kommen. Sie ist überzeugt, dass eine Realisierung im Sinne der Gemeindeversammlung möglich ist. Thomas Schluep: Die Schwierigkeiten für den Gemeinderat sind jetzt gut ersichtlich. Diverse Interessengruppen möchten einzelne Themen aus dem vorliegenden Leitbild streichen, sonst wird mit der Ablehnung des Ganzen gedroht. Sicherlich gibt es für jeden Anwesenden einen Punkt im Leitbild, womit er nicht einverstanden ist. Es ist nicht möglich, auf jedes Begehren einzeln einzugehen und das ganze Leitbild in Frage zu stellen. Der Gemeinderat wird die heutigen Voten aufnehmen, sich nochmals entsprechende Überlegungen machen und dann am 19. Mai mit dem entsprechenden Ergebnis an die Gemeindeversammlung kommen. Die Zeitverzögerung der Ortsplanung ist aufgrund des neuen kantonalen Richtplans, welcher vom Bund noch nicht genehmigt ist, entstanden. Anita Panzer: Barbara Wittmer hat darauf aufmerksam gemacht, dass Wohnen am Dorfplatz in der Mitwirkung sehr positiv aufgenommen worden ist. Wie gesagt, wird der heutige Abend ausgewertet und entsprechend am 19. Mai Antrag gestellt. Danke für das Interesse und die mehrheitlich sachliche Diskussion. Im Anschluss an den offiziellen Teil laden die Gemeindepräsidentin und der Gemeinderat zu einem Apéro ein. Schluss der Versammlung: 21.15 Uhr Die nächste Gemeindeversammlung (Rechnung und Räumliches Leitbild) findet am 19. Mai 2015 statt. 15 Gemeinde Feldbrunnen-St. Niklaus (Kanton Solothurn) Aktennotiz der Informationsveranstaltung zum Räumlichen Leitbild vom 23. April 2015 Die Gemeindepräsidentin: Die Gemeindeschreiberin: Verteiler: - Gemeindepräsidentin 6 Gemeinderäte SPK Ortsplanung Gemeindeschreiber Gemeindebüro: Akten Internet 16
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