Aktennotiz Infoanlass Leitbild 23.04.2015

Gemeinde Feldbrunnen-St. Niklaus
(Kanton Solothurn)
Aktennotiz der Informationsveranstaltung zum Räumlichen Leitbild vom 23. April 2015
INFORMATIONSVERANSTALTUNG
Donnerstag, 23. April 2015, 19:00 Uhr, Mehrzweckhalle Feldbrunnen
Vorsitz:
Gemeindepräsidentin
Anita Panzer
Protokoll:
Referenten:
Präs. Tisch
Gemeindeschreiberin
SPK Ortsplanung
Raumplanerin
Gemeinderat
Vize Gemeindepräsident
Karin Weibel
Rolf Studer (Präsident)
Theo Schnider (Mitglied)
Barbara Wittmer (Planteam s)
Adrian Zbinden (SPK Ortsplanung Mitglied)
Thomas Schluep
az-medien, Solothurner Zeitung
Nadine Schmid
Medien:
Traktanden
Nr. Traktandum
Begrüssung
1.
2.
Vorgehen Gesamtrevision Ortsplanung
3
Ergebnisse aus dem kantonalen Vorprüfungsbericht
4.
Ergebnisse aus der kommunalen Mitwirkung
5.
Das Räumliche Leitbild kurz vorgestellt
6.
Diskussion und weiteres Vorgehen
verantw.
Im Anschluss an den offiziellen Teil laden die Gemeindepräsidentin und der
Gemeinderat zu einem Apéro ein.
1.
Protokoll
Begrüssung der Gemeindepräsidentin
Die Gemeindepräsidentin begrüsst herzlich die zahlreich erschienenen
Interessierten und insbesondere die Referenten des heutigen Abends.
Der Anlass wurde organisiert, um die Änderungen des Leitbilds seit der Mitwirkung
im Sommer 2013 zu präsentieren, denn diese seien doch erheblich. Aus der
Mitwirkung sind 60 Eingaben gemacht worden. Es wurden alle Eingaben gewürdigt
und sehr viele davon sind in der Überarbeitung ins Leitbild eingeflossen.
apa ist erfreut darüber, dass sie sogar ein Dankeschön und Lob an die SPK für die
gute Arbeit per Mail erhalten habe.
Weiter informiert sie, dass alle Eingaben und die Antworten darauf in anonymer
Form auf der Website aufgeschaltet sind und immer noch auf der Gemeinde
bezogen werden können.
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Gemeinde Feldbrunnen-St. Niklaus
(Kanton Solothurn)
Aktennotiz der Informationsveranstaltung zum Räumlichen Leitbild vom 23. April 2015
Die Gemeindepräsidentin geht kurz auf den Rücktritt von Hans-Rudolf Graf ein.
Einige der Anwesenden und Anwohner haben von Hans Ruedi Graf einen Brief mit
Beilagen, welche teilweise vertraulich sind, erhalten.
Ein Gemeinderat sei selbstverständlich immer frei, seine eigene Meinung zu
äussern. Allerdings gebe es für die Arbeit in einem Gemeinderat auch das
Kollegialitätsprinzip. Das bedeute, dass Mehrheitsentscheide, ob sie nun deutlich
oder knapp ausfallen, von allen Gemeinderäten mitgetragen werden. Dies sei
wichtig für eine konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit in einem
Gremium. Das ist auch die Art der Zusammenarbeit, die ihr wichtig sei und die sie
leben möchte. Die Kampagne von Hans Ruedi Graf als Gemeinderat gegen einen
Gemeinderatsbeschluss konnte sie nicht einfach unkommentiert stehen lassen. Sie
habe im Gespräch, anlässlich der Klausursitzung des Gemeinderates deutlich
gemacht, was Kollegialitätsprinzip bedeutet und wo ein Amtsgeheimnis verletzt
wird. Dass Hans Rudolf Graf die Diskussion vom letzten Freitag zum Rücktritt
bewegt hat, bedaure sie sehr. Sie habe ihm für die Mitarbeit im Gemeinderat
gedankt und zähle auf seine Fairness der Arbeit des Gemeinderats und
Kommission gegenüber. Dass er allerdings am Dienstag den Schritt an die Zeitung
gemacht habe, war ihr unangenehm, denn sie trage solche Konflikte ungern in der
Zeitung aus, da sie ihrer Meinung nach nicht dorthin gehörten.
Damit verlässt sie das Thema.
Sie informiert, dass Ende Februar und Anfang März der Gemeinderat sich nach
längerer Pause wieder mit dem Leitbild befasst und dieses diskutiert hat.
Dies auch vor dem Hintergrund des in der Zwischenzeit vom Kanton
verabschiedeten Kantonalen Richtplans. Dieser orientiere sich selbstverständlich
am Volksentscheid vom März 2013 zur Revision des Raumplanungsgesetzes,
welches ein klares Zeichen gegen die Zersiedelung der Schweiz setzt.
Auch die Solothurner Zeitung habe kürzlich getitelt: Einfamilienhäuser fressen sich
in die Solothurner Landschaft. Es gehe also darum, Kulturland zu erhalten und nach
innen zu verdichten. Denn dass sich die Bevölkerung weiter entwickeln werde,
stehe wohl ausser Frage.
Stillstand oder Rückwärtsgerichtetheit wolle sicherlich niemand. Es sei gut, Visionen
für Feldbrunnen zu haben, sich qualitativ zu entwickeln und auch Möglichkeiten für
eine nächste Generation zu schaffen. Denn das Leitbild sei auf 15 bis 20 Jahre
ausgelegt, es wird nicht in den nächsten zwei bis drei Jahren umgesetzt. Dafür
würden die Mühlen beim Kanton, sowie wahrscheinlich auch die eigenen, viel zu
langsam mahlen.
Man wolle auch kein Dorf sein, das Veränderungen ablehne und welchem es
sozusagen egal ist was „nach uns“ kommt. Daher sei die Verabschiedung dieses
Leitbilds wichtig für die Gemeinde.
Traktandenliste:
Die Gemeindepräsidentin stellt kurz die Traktandenliste vor und informiert, dass die
Traktanden 4 und 5 zusammen behandelt werden, da diese ineinandergreifen.
2.
Vorgehen Gesamtrevision Ortsplanung
Rolf Studer begrüsst die Anwesenden und erklärt anschliessend den Ablauf einer
Ortsplanungsrevision:
Bund und Kantone legen den Ablauf mehr oder weniger fest. Er zeigt zuerst den
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Stand der Dinge auf und erläutert dann das weitere Vorgehen.
Zusammenfassung in Stichworten:
- Eine Ortsplanung läuft in einzelnen Schritten ab.
- Die aktuell gültige Ortsplanung der Gemeinde ist 15 Jahre alt.
- Diese bleibt in Kraft, bis die neue vom Regierungsrat genehmigt ist.
- Eine Ortsplanungsrevision ist ein langwieriges Verfahren mit intensiven
Diskussionen zwischen Kanton, Gemeindebehörden und der Bevölkerung.
- Dauer der Planung ca. 2 – 3 Jahre
- Im Mai 2012 wurde die Spezialkommission Ortsplanung gegründet
- Seither fanden 25 Kommissionssitzungen statt, zudem fanden
verschiedenste Gespräche im Dorf, vor allem mit Grundeigentümern statt.
- Die Gemeindeversammlung hat im 2013 einen Gesamtkredit von Fr.
190‘000.00 für die Ortslplanung bewilligt. Dies ist viel Geld, aber in
Anbetracht der komplizierten Organisation und der verschiedenen
Verfahren, die zwingend durchgeführt werden müssen, nötig.
- Von Gesetzes wegen muss eine Ortsplanung alle 10 Jahre überprüft bzw.
erneuert werden.
- Die raumplanerischen Absichten der Gemeinde werden darin festgelegt.
- Das Räumliche Leitbild bildet den 1. Schritt der Ortsplanungsrevision. Am
19. Mai wird dieses an der Gemeindeversammlung zur Abstimmung
vorgelegt.
- Das Leitbild stellt eine Absichtserklärung der Bevölkerung und Behörde dar,
wie die räumliche Entwicklung, Strategie und Ausrichtung der Ortsplanung
in Zukunft aussehen soll (z.B. Wachstum oder Stagnation der Gemeinde
usw.)
- Das Gesetz schreibt vor, dass das Leitbild als ganzes genehmigt oder
zurückgewiesen wird. Das heisst, es ist nicht möglich zu beantragen,
einzelne Themen zu streichen.
- Wenn ein Leitbild von der Gemeindeversammlung genehmigt ist, wird, als
nächster Schritt, die Nutzungsplanung ausgearbeitet.
- Bei der Nutzungsplanung entstehen rechtsverbindliche Instrumente. Das
Leitbild als solches hat keinen rechtlichen Charakter. Es ist aber
behördenverbindlich.
Bisherige Arbeiten in der Spezialkommission:
- Sommer 2013, Mitwirkungsverfahren
- Überarbeitung der Ergebnisse.
- Dezember 2013, schriftliche Stellungnahme mit Brief (inkl. Aufstellung der
Eingaben) an alle Mitwirkenden
- Der GR hat das Leitbild im Feb./März 2015 behandelt.
- GR beantragt, dass das Leitbild an der Gemeindeversammlung im Mai
genehmigt wird.
Weiteres Vorgehen (nach Gemeindeversammlungsentscheid):
(Bei Genehmigung des Leitbildes)
- Beginn der Detailarbeit mit der Festlegung der Nutzung durch Wohnen und
Arbeiten, Wohn- und Siedlungsqualität, Verdichtung, Grösse der Bauzonen
(mit Zonenordnung), Bevölkerungsentwicklung usw. unter Berücksichtigung
der Auswirkungen auf die Finanzen der Gemeinde.
- GR und SPK sind zum Schluss gekommen, wie auch vom Kanton und
Bund verlangt: Verdichtung
- Einerseits bereits im Gang mit Abriss von Einfamilienhäusern und Neubau
mit mehr Wohneinheiten.
- Moderate Erweiterungen des Baugebietes mit Prüfung einer Umzonung
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eines Teils des Sportplatzes und Prüfung einer Einzonung im Osten
(Steinenberg).
Weitere Arbeiten der SPK: Verkehrserschliessung und Lärmschutz,
Landschaftsschutz, Wald usw.
Nach der Erstellung dieser Unterlagen erfolgt wieder eine neue Mitwirkung
mit einer kantonalen Vorprüfung. Danach Beschluss des GR zur
öffentlichen Auflage, Möglichkeit zur Einsprache für alle, die ein Interesse
geltend machen können, innerhalb der dreissigtägigen Frist.
R. Studer rechnet mit der Genehmigung vom Kanton und Bund nicht vor 1 2 Jahren.
Nach der Rechtsgültigkeit der gesamten Ortsplanung werden die
sogenannten Gestaltungspläne erarbeitet. Auch hier gibt es ein öffentliches
Verfahren mit Einsprachemöglichkeit. Beispiel Sportplatz (Detailfragen
können zu diesem Zeitpunkt diskutiert werden).
Betreffend Umzonung (Sportplatz) gibt Rolf Studer abschliessend zu bedenken,
dass Land in der Zone für öffentliche Bauten von der Gemeinde nicht verkauft
werden darf. Dies ist nur möglich, wenn sich das Land in der Bauzone befindet.
Zudem muss ein Landverkauf jeweils von der Gemeindeversammlung genehmigt
werden.
Weitere Einsprachemöglichkeiten bestehen bei den entsprechenden Baugesuchen.
Das Leitbild bildet lediglich den Grundsatz, es ist der 1. Schritt.
Eine Verfeinerung mit Lösungen, die für alle stimmen, wird erst danach, in den
verschiedenen bereits erwähnten Verfahren gemacht.
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Ergebnisse aus dem kantonalen Vorprüfungsbericht
Barbara Wittmer erläutert, dass die Gemeinde ein räumliches Leitbild und später
auch die Nutzungsplanung im Sinne des öffentlichen Interesses erarbeitet.
Das Leitbild bildet eine langfristige Grundlage für die Gesamtrevision der
Ortsplanung und die weiteren raumrelevanten Entscheide.
Der Kanton (Amt für Raumplanung) hat das Leitbild auf Recht- und
Zweckmässigkeit geprüft. Grundsätzlich hat die Gemeinde die Vorgaben des
Kantons an das Leitbild erfüllt. Das Amt für Raumplanung hatte diverse vornehmlich
kleinere Bemerkungen.
Die wichtigsten Hinweise und Änderungsanträge des Kantons in Stichworten
zusammengefasst:
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Im Leitbild gelb hinterlegt heisst: Diese Ziele müssen von der Gemeindeversammlung verabschiedet werden.
Im Leitbild nicht gelb hinterlegt heisst: diese Massnahmen müssen durch
den Gemeinderat beschlossen werden, da dieser Planungsbehörde ist. Er
hat aber nicht das letzte Wort: Entscheide von Gemeindeversammlung,
öffentliche Auflagen mit Einsprachefrist, Baugesuch.
Gebiet Waldegghof soll nicht überbaut werden.
Bisherige kommunale Schutzzone Waldegg soll kantonal werden: Die
Spezialkommission soll Vor- und Nachteil des Antrages prüfen und dann
entscheiden.
Prüfen des Verdichtungspotentials auch auf bereits bebauten Parzellen (in
den nächsten 20 – 30 Jahren)
Durch Festlegung der FAT Abstände (Geruchsemissionen) sollen
Landwirtschaftsbetriebe geschützt werden.
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(Kanton Solothurn)
Aktennotiz der Informationsveranstaltung zum Räumlichen Leitbild vom 23. April 2015
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4.
Ergänzung der Analysen und weitere kleinere Bemerkungen
Grösste Änderung seit der Mitwirkung im Sommer 2013 stellt der Kantonale
Richtplan dar: Darin wurde unter anderem berechnet, über wie grosse
Bauzonen die Gemeinden verfügen, wie viel Land unbebaut ist, wie gross
ist die Personendichte usw.
Feldbrunnen verfügt
• über einen geringen Anteil an unbebautem Boden,
• über eher zuwenig Bauland
• und hat eine höhere Dichte als der Durchschnitt.
Daher ist eine Einzonung, gemäss Barbara Wittmer, eventuell und eine
Umzonung höchstwahrscheinlich möglich, was momentan positiv für die
Gemeinde aussieht.
Allerdings sind gemäss kantonalem Richtplan für eine Einzonung diverse
Kriterien zu erfüllen, deshalb ist nicht abschliessend klar, dass eine
Einzonung möglich ist.
Ergebnisse aus der kommunalen Mitwirkung
Die Gemeindepräsidentin erläutert die Änderungen aus dem Mitwirkungsverfahren,
welche teilweise die gleichen sind, wie diejenigen vom Kanton.
Zusammenfassung in Stichworten:
- Ganz weggefallen ist die Einzonung im Bereich des Waldegghofs. Sowohl
das kantonale Amt für Raumplanung wie auch die Bevölkerung haben
dieses Vorhaben klar abgelehnt.
- Weitere Diskussionspunkte waren:
• das voraussichtliche Bevölkerungswachstum
• die Belebung der Dorfmitte
• die Verringerung der Trennungswirkung Baselstrasse und Bipperlisi
• der Bedarf nach bezahlbarem Wohnraum
• die Sicherung der Schulwege
• die Unterbindung des Fluchtverkehrs in den Wohnstrassen
Diese Themen wurden im neuen überarbeiteten Leitbild aufgenommen.
Eine Grundfrage, die beschäftigt: Kann und soll Feldbrunnen überhaupt noch
wachsen? Wachstum um jeden Preis will niemand, der Gemeinderat hat darum die
Bevölkerungszahl im Räumlichen Leitbild korrigiert – die Möglichkeit zur
Entwicklung soll aber auf jeden Fall offen gehalten werden. Auch aus Sicht des
Kantons ist eine moderate Entwicklung in Feldbrunnen-St. Niklaus wünschenswert.
Die Spezialkommission Ortsplanungsrevision und der Gemeinderat sind klar der
Meinung, dass sich Feldbrunnen im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung für die
weitere Zukunft und eine nächste Generation nicht zum vornherein zu viele Fesseln
anlegen soll. Im Räumlichen Leitbild sollen deshalb einige Entwicklungsmöglichkeiten, Ideen/Visionen aufgezeigt und im Rahmen der anschliessenden
Gesamtrevision der Nutzungsplanung eingehend geprüft werden.
Verwechseln Sie das nicht: mit dem Leitbild verabschieden wir nur Leitplanken, wir
verabschieden noch keine neuen Einzonungen oder Umzonungen, keine
Verdichtung oder Erhöhung der Geschosszahl. Das folgt erst in der
Nutzungsplanung. Dort bestehen dann auch rechtliche Möglichkeiten, hier können
Sie dann Einsprache erheben, wenn Sie mit etwas nicht einverstanden wird. Diese
Einsprache wird dann auf dem ordentlichen Weg behandelt. Das Leitbild ist eben
ein Leitbild – für den Gemeinderat zwar verbindlich (nicht für Privatpersonen), er
kann dann nicht einfach plötzlich ganz andere Ideen entwickeln, mit denen Sie dann
vielleicht gar nicht einverstanden sind. Daher geht es im Leitbild auch nicht darum,
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Gemeinde Feldbrunnen-St. Niklaus
(Kanton Solothurn)
Aktennotiz der Informationsveranstaltung zum Räumlichen Leitbild vom 23. April 2015
das Komma oder die einzelne Formulierung abzuwägen, sondern es geht darum,
zum grossen Ganzen JA zu sagen.
Das Leitbild ist bildlich in 2 Plänen zusammengefasst: Auf dem Ersten wird die
Ausgangslage (Ist-Zustand) und auf dem Zweiten werden die Ziele der räumlichen
Entwicklung für die nächsten 15 – 20 Jahre dargestellt. Die Gemeindepräsidentin
erklärt kurz die einzelnen Punkte anhand der gezeigten Pläne (Folien).
5.
Das Räumliche Leitbild kurz vorgestellt
Die Mitglieder der Spezialkommission Ortsplanung stellen die einzelnen Kapitel des
räumlichen Leitbildes vor. Auf eine detaillierte Protokollierung wird an dieser Stelle
verzichtet (siehe Leitbild Stand vom 24. März 2015).
Adrian Zbinden: Kapitel 1- 4
Anita Panzer: Kapitel 5 - 6: Entwicklung Gebiet Waldegghof nicht mehr im
räumlichen Leitbild enthalten.
An dieser Stelle informiert die Gemeindepräsidentin über die Bautermine für die
neue Bahnstation ASM. Vorbereitende Massnahmen (provisorisches Perron
zwischen Einfahrt Restaurant und Einfahrt Rötistrasse) Mitte Mai. Bauzeit Ende Mai
bis Ende Juli.
Theo Schnider: Kapitel 7 – 9: Er betont bei Kapitel 7 noch einmal, dass es im
Leitbild lediglich um die die Willensbekundung zur Prüfung und Abklärungen von
Möglichkeiten geht. Nicht um das wie und wo. Bei Kapitel 9 wurde das Vorhaben
Eingemeindung Vögelisholz (Landwirtschaftsbetrieb, Strasse) gestrichen, da dies
aus politischen Gründen problematisch ist.
Rolf Studer: Kapitel 10 – 12
Anita Panzer: Schluss des Leitbildes mit Bemerkungen zum Kantonalen Richtplan,
Einwohnerzahlen (Kantonale Vorgaben), Naturgefahren, Technische Gefahren,
ASM.
6.
Diskussion und weiteres Vorgehen
1. Bevölkerungsentwicklung:
Anita Panzer: Die Gemeinde ist mit der Zahl 1200 deutlich unter dem kantonalen
Höchst-Szenario, welches rund 1340 Personen vorgibt. Sie zeigt eine Folie mit der
Bevölkerungsentwicklung der letzten 20 Jahre. Es gab sowohl Jahre mit grossem
Wachstum wie auch solche mit einer stagnierenden oder rückläufigen
Bevölkerungszahl. Die Zahl 1200 ist keine Absichtserklärung, mehr ein Richtwert.
Wenn es sich ergibt, kann die Gemeindebevölkerung bis zu dieser Zahl wachsen.
Auf einer weiteren Folie stellt Sie die 3 verschiedenen Entwicklungsszenarien
(minimale, mittlere und maximale Variante) des Kantons vor. Die Gemeinden haben
sich beim Kanton stark dafür eingesetzt, dass dieser beim Bund die maximale
Variante eingibt, da sie der Meinung sind, dass ein gewisses Entwicklungspotential
möglich bleiben soll. Wenn eine Entwicklung nicht mehr möglich ist, folgt daraus
eine Stagnation oder sogar ein Bevölkerungsrückgang, was für die Gemeinden
grosse Gefahren birgt (Reduktion des Steuersubstrats, Schule und Kindergarten in
Gefahr). Entwicklung soll möglich sein, aber kein Wachstum um jeden Preis.
Die Gemeindepräsidentin eröffnet die Diskussion.
Hans Rudolf Graf: Anita Panzer hat gesagt eine Bevölkerungsentwicklung sei
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Gemeinde Feldbrunnen-St. Niklaus
(Kanton Solothurn)
Aktennotiz der Informationsveranstaltung zum Räumlichen Leitbild vom 23. April 2015
wichtig. In den letzten Jahren hat sich die Bevölkerung rasant entwickelt. Trotzdem
hat Feldbrunnen seit 20 Jahren Probleme mit kleinen Schülerzahlen.
Bevölkerungsentwicklung heisst nicht unbedingt, dass es mehr Kinder gibt. Es ist
nicht nachvollziehbar anzunehmen, dass bei einer Überbauung des Sportplatzes
automatisch Familien mit vielen Kindern in die Gemeinde ziehen.
Tyge Clemmensen tut sich schwer mit den Zahlen, insbesondere den 1340
(Leitbild Seite 37).
Barbara Wittmer: Es wird hier Bezug genommen auf die Einwohnerzahlprognosen
bis 2030 des Kantons Solothurn. Das Amt für Raumplanung gibt genau vor, was im
Anhang (Grundlagenanlyse) des Leitbildes stehen muss, unter anderem legen sie
grossen Wert auf die Erwähnung des Bevölkerungsszenariums. Die Gemeinde
muss dies aber nicht eins zu eins übernehmen, deshalb auch die kleinere Zahl von
1200 im Leitbild (Seite 16). Die Gemeinde muss mit dieser Zahl arbeiten.
Tyge Clemmensen wäre um eine Präzisierung im Text dankbar.
Kurt Küng:
1. In Anbetracht, dass es in Feldbrunnen trotz der rasanten Entwicklung in den
letzten Jahren im Dorf keinen Laden mehr gibt, keine Post, keine Bank und sogar
der Bancomat geschlossen wurde, fragt er sich, woher der Optimismus der Behörde
kommt.
2. Wenn davon ausgegangen wird, dass 1200 Personen ein Endziel sein könnte,
möchte er um eine glaubhafte Erklärung bitten, wie Familien nach Feldbrunnen
geholt werden, wenn Wohnungen in Familiengrösse für 1,2 bis 1,5 Mio. Franken
verkauft werden.
Anita Panzer: Leider hat die Gemeinde keinen Einfluss auf die Wohnungspreise
von privaten Anbietern (Land welches nicht der Gemeinde gehört). Aber
offensichtlich kann auch in Feldbrunnen nicht alles zu jedem Preis verkauft werden.
Ihre Aussage ist, dass die Gemeinde dort Einfluss nehmen kann, wo sie
Landeigentümerin ist (z.B. Umzonung beim Schulhaus), mit Gestaltungsplan,
günstigerem Landverkauf usw. Allerdings nur, wenn die Gemeindeversammlung ihr
Einverständnis gibt.
Kurt Küng: Zusammenfassend will die Gemeinde mehr Einwohner, vor allem mehr
Kinder. Jetzt will man genau die Fläche für eine Überbauung prüfen, auf welcher
sich die Kinder austoben. Das Quartier werde eher gedrängter, mit mehr Kinderlärm
usw.. Dies ist ein Widerspruch, den er sich nicht erklären könne.
Anita Panzer: Sie nimmt gerne dazu Stellung, aber das Thema gehört zu Punkt 3
der Diskussion. Sie fragt nach weiteren Bemerkungen zur Bevölkerungszahl und
verspricht, später auf das Thema zurückzukommen.
Katharina Clemmensen: Sind die berechneten Zahlen der Wachstumsszenarien
des Kantons für unsere Gemeinde auch verbindlich?
Anita Panzer: Nein, für die Gemeinde sind sogar die Zahlen des minimalen
Szenariums zu hoch, deshalb wird im Leitbild auch nur ein Wachstum bis 1200
Personen so oder so vorgesehen. Es handelt sich nicht um einen Zielwert. Die
Bevölkerung wird sich entwickeln. Dagegen kann nicht viel unternommen werden.
Zur Zeit gibt es Beispiele, wo Einfamilienhäuser abgerissen und durch
Mehrfamilienhäuser ersetzt werden. Die Gemeinde kann kaum Einfluss auf solche
Entwicklungen nehmen. Der Wert von 1200 wurde insofern angenommen, dass
Überarb.
Leitbild
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Gemeinde Feldbrunnen-St. Niklaus
(Kanton Solothurn)
Aktennotiz der Informationsveranstaltung zum Räumlichen Leitbild vom 23. April 2015
eine solche Einwohnerzahl wohl verkraftbar ist, aber auch nicht zwingend erreicht
werden muss.
Adrian Zbinden: Die vorliegenden Zahlen des Kantons sind vom Bundesamt für
Statistik ermittelt worden. Ermittelt wurden die Bevölkerungszahlen der ganzen
Schweiz, welche darauf auf die Kantone heruntergebrochen wurden und danach
von den Kantonen auf alle Gemeinden. Auch auf Bundesebene bestehen die drei
Szenarien. Interessant ist, dass der Kanton (mittleres Szenario) in den nächsten 20
Jahren ein kantonales Bevölkerungswachstum von 9% annimmt. Unsere Gemeinde
ist im Schnitt etwas höher, aber der Kanton setzt die Rahmenbedingungen für
Feldbrunnen offenbar etwas anders als in anderen Gemeinden. Diese Vorgaben
sind gegeben. Gemeinderat und Spezialkommission sind zum Schluss gelangt,
dass eine Zielvorgabe von 1200 vernünftig ist, obwohl sie weit unter den Szenarien
des Kantons ist.
Auf das Votum von Kurt Küng eingehend: mehr Einwohner bedeutet nicht unbedingt
mehr Schüler in Feldbrunnen, aber die Wahrscheinlichkeit ist grösser. Diese
Problematik hat weniger mit der absoluten Bevölkerungszahl zu tun, sondern
vielmehr mit der Bevölkerungsstruktur. Diese soll ausgewogen sein, was im Leitbild
auch klar als Ziel formuliert ist (Kapitel 2).
Katharina Clemmensen: Als Massnahme zur Erreichung der Zielvorgabe von 1200
Einwohnern wird die Beschaffung von Bauland genannt. Dies wird von der
Gemeindepräsidentin verneint. Warum soll dann Bauland eingezont werden?
Anita Panzer: Bauland muss nicht eingezont werden. Es kann aber, damit die
Gemeinde die Möglichkeit hat, sich allenfalls zu entwickeln.
Katharina Clemmensen: Gemäss Leitbild hat die Gemeinde offenbar
Landreserven für Bauten für bis ca. 100 Personen. Gleichzeitig gibt es einen
Leerwohnungsbestand, welcher im Leitbild als gering beschrieben wird, gem.
kantonaler Statistik aber massiv über dem kantonalen Schnitt. Zudem wird im
Leitbild von verdichtetem Bauen gesprochen. Dies alles sollte doch ausreichen die
vorgegebene Bevölkerungszahl zu erreichen, ohne Neu- bzw. Umzonungen.
Anita Panzer: Das Leitbild ist für die nächsten 15 – 20 Jahre ausgelegt. Es wird
darin nicht von jetzt gesprochen. Es geht mehr darum, Möglichkeiten für unsere
Kinder oder sogar Grosskinder zu schaffen. Nur aufgrund der herrschenden
Baumüdigkeit, was zwar verständlich ist, wäre der Verzicht auf Neueinzonungen
oder wenigstens einer Umzonung im Bereich öffentliche Bauten falsch.
Barbara Wittmer: Frau Clemmensen hat die Probleme der Raumplanung sehr gut
zusammengefasst. In der Gemeinde gibt es viele grosse Landparzellen, die nur von
Wenigen bewohnt werden. Es gibt Leerwohnungen, die nicht der Nachfrage
entsprechen und es gibt auch Bauzonen, die sofort bebaut werden könnten, was
die Landeigentümer aber nicht wollen. Der Umgang mit diesen Voraussetzungen ist
genau die Schwierigkeit der Raumplanung. Aus diesem Grund gab es auch die
verschiedenen Abstimmungen betreffend Raumplanung in den letzten Jahren.
Schlussendlich muss eine Gemeinde einen Weg finden, trotzdem eine gewisse
Entwicklung zu ermöglichen, ohne darauf warten zu müssen, dass die
Liegenschaftsbesitzer zum Verkauf bereit sind. Mitten in diesem Konflikt steht auch
Feldbrunnen und mit dem Leitbild wird versucht mögliche Lösungswege
aufzuzeigen.
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Aktennotiz der Informationsveranstaltung zum Räumlichen Leitbild vom 23. April 2015
Heinz Frech: Die ganze Diskussion über das Bevölkerungswachstum ist
„Spiegelfechterei“. Keiner weiss was in 20 Jahren ist. Das sollte dem Markt
überlassen werden.
Witold Konkol: In Feldbrunnen wurde seht viel gebaut, was bei einem Spaziergang
ersichtlich wird. In der Überbauung an der Längackerstrasse beispielsweise steht
die Hälfte der Häuser und Wohnungen immer noch leer. Die Preise für diese
Liegenschaften sind unbezahlbar. Auch Familien mit kleinerem Einkommen sollten
in Feldbrunnen Platz haben, diese können sich aber solche Wohnungen nicht
leisten. Gegen diese Hochpreispolitik sollte etwas unternommen werden.
Anita Panzer: Diese Aussage unterstützt genau das Vorhaben der Gemeinde
betreffend der Umzonung beim Sportplatz. Denn nur als Landbesitzerin kann die
Gemeinde auch Einfluss auf die Wohnungspreise nehmen.
Das Votum von Heinz Frech ist sehr gut. Die Bevölkerungsentwicklung kann noch
so viel diskutiert werden, schlussendlich hat man diese nicht im Griff. Es sollte
lediglich zur Kenntnis genommen werden, dass der Gemeinderat und die
Spezialkommission unter den Bevölkerungsszenarien des Kantons bleiben will.
2. Einzonung Ost:
Anita Panzer: Es wird schwierig sein, in diesem Gebiet Landwirtschaftsland
einzuzonen, denn ob der Kanton dazu seine Einwilligung gibt, ist fraglich. Es könnte
dort Wohnraum ohne Verdichtungsmassnahmen geschaffen werden. Eine neue
Einzonung könnte die bestehenden Quartiere vom Verdichtungsdruck entlasten.
Kurt Küng: Anno 1985 waren in diesem Bereich bereits Landstreifen eingezont. Es
gab daraufhin eine Phase, wo in Feldbrunnen an besserer Lage Mehrfamilienhäuser gebaut werden sollten. Zu Gunsten dieses Landes wurde im Osten das
Land, welches eher nur für Einfamilienhäuser geeignet gewesen wäre, wieder
ausgezont. Deshalb müsste der Kanton doch eigentlich nicht viel dagegen haben,
dieses Gebiet wieder einzuzonen.
Dieser Landstreifen ist der einzig Sinn machende Ort südlich der Baselstrasse, der
eingezont werden sollte, mit einer zusätzlichen Ausfahrt auf die Hauptstrasse. Auch
dies wurde schon einmal diskutiert in der Gemeinde.
Das Leitbild sollte insgesamt nochmals überdacht werden, seiner Meinung nach ist
das vorliegende Papier nicht mehrheitsfähig.
Anita Panzer: Der heutige Abend wird Aufschluss darüber geben, ob am 19 Mai
über das Leitbild abgestimmt wird oder nicht. Der Gemeinderat will heute genau die
umstrittenen Punkte eruieren.
Siegfried Studer: Das Leitbild bildet eine Grundlage für die eigentliche
Ortsplanung. Im Vorprüfungsbericht wurde über die Einzonung Ost einiges
geschrieben. Bitte um Stellungnahme dazu.
Thomas Schluep: Im Leitbild werden verschiedene „Schauplätze“ beschrieben,
welche in der Nutzungsplanung konkret geprüft werden können, um bis in 20
Jahren auf die Grössenordnung 1200 Einwohner zu kommen. Was der Kanton
schlussendlich bewilligen wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abzusehen. In
der Nutzungsplanung haben die Betroffenen dann auch die Möglichkeit, Einsprache
gegen einzelne Vorhaben zu machen. Im Moment müssen die verschiedenen
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Aktennotiz der Informationsveranstaltung zum Räumlichen Leitbild vom 23. April 2015
„Schauplätze“ offen gehalten werden, dass sie überhaupt geprüft werden können.
Wie Anita Panzer bereits festgehalten hat, sollte sich die Gemeinde nicht zum
vornherein zu sehr einschränken, damit sie zum Schluss nicht leer ausgeht. Das
Leitbild gibt nur die Richtung an, in welche sich die Gemeinde entwickeln könnte,
erst in der Nutzungsplanung wird klar, was, wie und wo auch zustande kommt. Die
Details werden im Zonenplan umgesetzt, welcher wiederum der Bevölkerung
vorgelegt wird mit 30-tägiger Auflage und Einsprachefrist.
Rolf Studer schliesst sich den Worten von Thomas Schluep an. An der
Siedlungsgrenze im Osten gibt es seit der letzten Ortsplanung überschneidende
Zonen (Bau-/Landwirtschaftszone). Diese müssen ausgemerzt werden, was das
neue Raumplanungsgesetz auch verlangt.
Die nötige Infrastruktur (Erschliessung/Zufahrt) in diesem Gebiet ist grösstenteils
vorhanden. Es handelt sich um ein eher kleines Einzonungsgebiet (1 Bautiefe),
daher wäre eine weiterer Anschluss an die Baselstrasse nur deswegen nicht
gerechtfertigt (Verhältnis Kosten-Nutzen). Wenn mehrere Bautiefen eingezont
würden, sähe es vielleicht anders aus.
Die Ortsplanung steht mit dem Leitbild am Anfang des ganzen Prozesses. Schon zu
Beginn alles abzublocken wäre falsch. Es sollte eine Chance geben, überhaupt
über die einzelnen Vorhaben diskutieren zu können. Wenn alles „zusammengestaucht“ wird, kann die Ortsplanung auch gestrichen werden und alles bleibt wie
es ist. Dies wäre aber sicherlich nicht das Richtige. Ein gewisses Wachstum sollte
möglich sein in einer Region, die wahrscheinlich noch viel mehr wächst als
Feldbrunnen.
Thomas Schluep: Zurückkommend auf das Votum von Kurt Küng (Ein- und wieder
Auszonung im Osten). Damals hatten die Gemeinden im Kanton viel zu viel
Bauland eingezont gehabt. Als vor 15 Jahren die heute rechtsgültige Ortsplanung
gemacht wurde, gab es sogenannte Übergangszonen (Gebiete, die noch nicht
erschlossen waren). Auch Feldbrunnen hatte zu viel Bauland. Damals wurde die
Gemeinde vom Kanton genötigt, Bauland auszuzonen, worauf man sich für den Teil
im Osten entschieden hatte. Um Missverständnissen zu entgegnen: es war nicht
der Wunsch der Gemeinde.
3. Umzonung Teil Sportplatz:
Anita Panzer: Dieser Bereich gehört bereits in die Bauzone (für öffentliche Bauten).
Hier wird überlegt, ob im vorderen Teil der Sportwiese, östlich des Vereinslokals,
eine Umzonung (Wohnzone mit Gestaltungsplanpflicht) möglich ist. Dieses Land
gehört der Gemeinde, womit sie entsprechend Einfluss auf bezahlbaren Wohnraum
für Familien nehmen und dadurch allenfalls auch die Schule stärken könnte. Aber
auch ältere Einwohner und Einwohnerinnen hätten die Möglichkeit, aus ihren
vielleicht zu grossen und zu aufwendigen Einfamilienhäusern in eine Wohnung
umzuziehen und so ihre Liegenschaften einer Familien mit Kindern zur Verfügung
zu stellen. Die beanspruchte Rasenfläche würde kompensiert. Es wurde bereits mit
der Lehrerschaft Kontakt aufgenommen, welche bestätigt, dass die Schule auch mit
einer Überbauung, immer noch genug Platz zur Verfügung hätte für den
Turnunterricht oder den „Schnellsten Feldbrünneler“ und die Kinder könnten immer
noch Fussball spielen.
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(Kanton Solothurn)
Aktennotiz der Informationsveranstaltung zum Räumlichen Leitbild vom 23. April 2015
Das Vereinslokal würde erhalten bleiben. Dort könnten allenfalls mit durchsichtigen
Lärmschutzwänden Konflikten mit der Anwohnerschaft vorgebeugt werden. Dies
sind aber erst Ideen und müssten zu einem späteren Zeitpunkt diskutiert werden.
Ein weiteres Thema ist die Hecke. Aber auch diese könnte kompensiert bzw.
verschoben werden.
Wenn die Gemeinde nicht nachweisen kann, dass der Bedarf für eine so grosse
Zone für öffentliche Bauten nicht gegeben ist, besteht die Möglichkeit einer
Umzonung für Wohnungsbau. Es handelt sich momentan um eine Vision, ohne
Quadratmeterzahlen. Es besteht aber ein Gemeinderatsentscheid, welcher besagt,
dass nur ein kleiner Teil des Sportrasens für eine Umzonung geprüft werden soll.
Die von Hans Rudolf Graf in Umlauf gebrachten Zahlen entsprechen nicht dem
Entscheid des Gemeinderates. Es ist schade, dass hier mit unlauteren Mitteln
Stimmung gemacht wird. Es wird keine kurzfristige Überbauung geben, aber die
Möglichkeiten sollten geschaffen und als Chance genutzt werden können.
Die Idee dazu stammt übrigens aus dem Mitwirkungsverfahren der Bevölkerung.
Peter Geissbühler: Zur Natur ergänzt er, dass nicht der Königsweiher, sondern die
sogenannte Biedermannsgrube das wichtigste Biotop des Kantons ist (Biotop von
nationaler Bedeutung).
Anita Panzer: Das Biotop Biedermannsgrube wird zur kantonalen
Naturschutzzone.
Peter Geissbühler: Vor gut 20 Jahren wurde von den Schulkindern die Hecke beim
Sportplatz (einheimische Gewächse, 80m x 13m) gepflanzt. Diese wird im Leitbild
nicht erwähnt. Es handelt sich um die einzige Hecke mit einheimischen Pflanzen im
Baugebiet und da sie noch nicht so alt ist, wurde sie noch nicht geschützt.
Inzwischen handelt es sich aber um ein wichtiges Biotop mit Vögeln und Kleingetier.
Ein Versetzen ist nicht so einfach. Der über die Jahre entstandene Lebensraum
geht verloren, da wieder kleine Sträucher gesetzt werden müssten. Des Weiteren
käme der Sportplatz bei einer Querstellung ins sogenannte Mösli, welches für
seinen sumpfigen Boden bekannt ist. Der Platz müsste also drainiert werden, damit
er für die Kinder nutzbar würde, was wiederum hohe Kosten auslöst. Auch wenn es
hier ums Leitbild und noch nicht um die konkrete Planung geht, muss bereits von
Anfang an gut überlegt werden, was die Folgen sind.
Er wehrt sich entschieden gegen eine geplante Umzonung.
Niemand weiss, was mit dem Schulhaus geht. Das Gebäude wurde mehrfach
renoviert, aber vielleicht muss in 20 Jahren ein Mehrzweckgebäude gebaut werden.
Um den Unterricht zu gewährleisten, müsste wahrscheinlich zuerst ein Neubau
erstellt und danach das alte Gebäude abgerissen werden. Der Platz für einen
Neubau ginge bei einer Umzonung verloren. Die Generationen nach uns sollen
darüber entscheiden können. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es zu früh.
Theo Schnider: Für die Behörde ist klar, dass bei der Nutzungsplanung gewisse
Rahmenbedingungen gesetzt werden müssen, damit alle Einwände, die dargestellt
wurden auch berücksichtigt werden können. Es wurde in der Spezialkommission
bereits über den nötigen Platz für einen Ersatzbau des Schulhauses diskutiert. Das
Querlegen des Sportplatzes entstand aufgrund einer Ideenskizze, übrigens eine
von 10 – 15 Skizzen, welche nicht in Umlauf hätte gebracht werden sollen. Es
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(Kanton Solothurn)
Aktennotiz der Informationsveranstaltung zum Räumlichen Leitbild vom 23. April 2015
handelt sich nicht um eine fixe Idee der Spezialkommission, diese will lediglich,
dass sich Gedanken darüber gemacht werden, ob es möglich ist, Wohnraum zu
schaffen, sie will nicht ein fertiges Projekt am Souverän vorbeischleusen. In der
Nutzungsplanung kann die Bevölkerung jederzeit auf die Einwände zurückkommen,
was bereits mehrere Male betont wurde.
Hans Rudolf Graf: Theo Schnider hat gesagt, dass die Idee der Querlegung des
Platzes nicht an die Öffentlichkeit hätte gelangen sollen. Die Gemeindepräsidentin
hat aber in ihrem Bericht in der Dorfzeitung genau das beschrieben.
Theo Schnider: In der momentanen Phase geht es um die Prüfung verschiedener
Ideen. Wenn sich im Rahmen der Nutzungsplanung herausstellt, dass eine
Querlegung des Rasens aufgrund von Einwänden nicht möglich ist, wird dies auch
nicht geschehen.
Hans Rudolf Graf: Es wird nicht möglich sein. In Kapitel 10 des Leitbildes heisst
es, dass standortheimische Pflanzen gefördert werden müssen. Die Hecke besteht
nur aus standortheimischen Pflanzen. Damit hat sich die Spezialkommission selber
„ins Bein geschossen“.
Barbara Wittmer: Es ist richtig, dass im Leitbild manchmal gegensätzliche
Aussagen gemacht werden. Dieses bildet aber die Grundlage für die
Nutzungsplanung, was heisst, dass die Formulierung auf einer hohen „Flug“-Ebene
gemacht wurden. Bei der Nutzungsplanung wird auf sogenannter „Parzellenebene“
diskutiert und konkretisiert (Raumplanerische Gesamtabwägung). Das bedeutet,
dass manchmal auch ganz viele Kriterien einander gegenübergestellt werden
müssen. Es wird versucht, eine möglichst ausgeglichene Gewichtung der Kriterien
zu machen. Danach werden die Entscheide beim Kanton zur Vorprüfung eingereicht
und dann wird es wieder eine Mitwirkung geben.
Die Spezialkommission braucht quasi die Erlaubnis (Leitbild), um weitere konkrete
Gedanken formulieren zu können und diese Gesamtabwägung zu machen.
Roger Howald: Es wurde von einer Bautiefe gesprochen. Mit wie vielen Bewohnern
wird gerechnet?
Anita Panzer: Konkrete Pläne gibt es wie gesagt noch nicht. Es geht lediglich
darum, dass sich der Gemeinderat entschlossen hat, die Umzonung zu prüfen.
Roger Howald: Der Eindruck entsteht, dass das Leitbild wegen dieser geplanten
Umzonung abgelehnt wird. Da es seiner Meinung nach um lediglich 30 – 40
Einwohner mehr geht und in Anbetracht der bereits geleisteten Arbeiten und Kosten
empfiehlt er, die Umzonungspläne noch einmal zu überdenken.
Rolf Studer: Alle die Detailfragen können zum heutigen Zeitpunkt nicht beantwortet
werden, deshalb will die Behörde die Fragen überprüfen und Lösungen finden.
Entgegen Hans Rudof Grafs Aussage wurde das Thema Hecke mehrmals
besprochen. Es könnten auch einfach die Goals in Ost West Richtung gestellt
werden, dann wäre die Hecke eventuell gar nicht betroffen. Der Platz wäre zwar
nicht mehr ganz so gross, aber alleweil gross genug für die Schule. Als Weiteres gilt
es übrigens auch die Lärmproblematik (Vereinslokal/Schule/Wohnen) zu lösen. Die
verschiedenen Ideenskizzen von Theo Schnider haben diese Probleme bereits
teilweise berücksichtigt. Wenn das Leitbild aber aufgrund der Prüfung einer
Umzonung abgelehnt wird, können auch keine Lösungen erarbeitet werden. Damit
sind wir wieder bei der Frage, was macht die Generation nach uns. Vielleicht haben
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Aktennotiz der Informationsveranstaltung zum Räumlichen Leitbild vom 23. April 2015
sie gar keine Möglichkeiten oder nur noch ganz wenige.
Roger Howals: Kann das Leitbild bis zur Gemeindeversammlung noch geändert
werden?
Theo Schnider: Es herrscht offenbar ein riesengrosses Missverständnis.
Mit dem Leitbild erhält die Behörde lediglich die Legitimation zu überprüfen, ob eine
solche Überbauung möglich ist. Eine solche kann in der Nutzungsplanung immer
noch „versenkt“ werden.
Roger Howald: Die Behörde läuft Gefahr, dass das Leitbild aufgrund dieses
Vorhabens abgelehnt wird.
Anita Panzer: Die Behörde hat gespürt, dass dieser Punkt betreffend Umzonung
höchst umstritten ist. Der heutige Abend ist genau dafür da, die Bevölkerung
anzuhören und den Puls zu fühlen. Aufgrund dieser Veranstaltung wird der GR
entscheiden, ob er das Leitbild an die Gemeindeversammlung bringt oder nicht.
Peter Reinhart: Aufgrund der bisherigen Diskussion ist spürbar, dass eine
Umzonung beim Sportplatz zum heutigen Zeitpunkt ein „Stolperstein“ für das ganze
Leitbild darstellt. Die Idee sich über diesen Bereich Gedanken zu machen ist nicht
ganz falsch, aber wenn es dermassen auf Ablehnung stösst, darf nicht das ganze
Leitbild auf’s Spiel gesetzt werden. Ein Punkt muss gesehen werden. Es handelt
sich um eine Um- und nicht um eine Einzonung, was beim Kanton einfacher zu
erreichen ist. Der Kanton hat zwar eine Einzonung in Feldbrunnen als nicht ganz
aussichtslos dargestellt, aber dennoch wird eine Einzonung im Osten, welche auch
eine gute Idee ist, schwierig zu erreichen sein. Vielleicht wird es einfacher, wenn
ersichtlich ist, dass eine Umzonung bei der Bevölkerung keine Chance hat. Dies
könnte allenfalls auch gegenüber dem Kanton ein Argument sein. Das Leitbild,
welches bereits zu viel Zeit in Anspruch genommen hat, sollte aber nicht noch
einmal gefährdet werden, denn, so die Befürchtung, ginge es wiederum ein Jahr bis
eine neue Vorlage steht. Politisch stellt die Umzonung beim Schulhaus keine
Möglichkeit dar, vielleicht gibt es andere Varianten, aber nicht in diesem Bereich.
Anita Panzer: Dies war ein gutes Schlussvotum. Die Behörde spürt was die
Bevölkerung sagen will. Persönlich findet sie es schade, da die Umzonung
Möglichkeiten zur Realisierung erschwinglichen Wohnraums für Familien bieten
würde. Wenn dies nicht möglich ist, wird die Idee vielleicht eine nächste Generation
realisieren, sollte sie denn überhaupt die Möglichkeit noch haben. Es könnte ja sein,
dass bis dann die Planungshoheit nicht mehr bei der Gemeinde, sondern beim
Kanton oder Bund liegt, was man allerdings nicht hofft.
Thomas Schluep: Der Gemeinderat kann die Bedenken der Bevölkerung
verstehen, er hat es sich mit dem Thema auch nicht einfach gemacht. Dennoch
sollte es dennoch eine Chance geben, wie Theo Schnider gesagt hat, eine
Umzonung zu überprüfen. Die Gemeinde sollte sich dies nicht verbauen.
Wie Peter Reinhart gesagt hat, steht eine Einzonung im Osten auf sehr wackeligen
Füssen. Fakt ist: es kann nur realisiert werden, wenn andere Gemeinden bereit sind
Bauland auszuzonen. Wird die Überprüfung einer Umzonung beim Schulhaus aus
dem Leitbild gestrichen läuft die Gemeinde Gefahr, wenn der Kanton im Osten
keine Einzonung bewilligt, schlussendlich leer auszugehen. Das angestrebte
Wachstum könnte dann lediglich mit innerer Verdichtung realisiert werden. Die
kürzere Vergangenheit hat gezeigt, dass auch dies sofort auf Gegenwehr bei den
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Aktennotiz der Informationsveranstaltung zum Räumlichen Leitbild vom 23. April 2015
betroffenen Anwohnern (Postulat, Unterschriftensammlung) stösst. Wie soll sich
Feldbrunnen in so einer Situation überhaupt noch entwickeln können? Er bittet die
Anwesenden, die Sache noch einmal zu überdenken und nicht gegen eine
Überprüfung der Umzonung zu sein.
Es ist ihm wichtig, die Gemeindepräsidentin in Schutz zu nehmen. Anita Panzer hat
heute mit ihren Voten die Haltung des Gemeinderates vertreten. Persönliche
Angriffe gegen sie sind nicht gerechtfertigt.
Peter Geissbühler: Es kann nicht das Eine gegen das Andere ausgespielt werden.
Eine abgelehnte Umzonung beim Schulhaus hat keinen Einfluss auf eine
Einzonung im Osten. Dies sei ein wenig „Angstmacherei“. Dies sind zwei
unabhängige Geschäfte.
Thomas Schluep: Der Gemeinderat muss Chancen und Risiken abwägen. Unter
den gegebenen Voraussetzungen ist das Risiko, schlussendlich nichts zu
bekommen, sehr gross.
Betreffend Hecke sollte der Natur eine neue Chance gegeben werden. Ein Teil der
Hecke kann sicherlich erhalten bleiben. Eine Überprüfung ermöglicht Lösungen zu
finden. Eine neue Gestaltung der Hecke, nach heutigen Gesichtspunkten und
Erkenntnissen, könnte durchaus Vorteile bringen. All dies würde bei einer
Überprüfung einfliessen.
Rolf Studer: Werden diese Gelegenheiten (Um- und Einzonung) jetzt nicht genutzt,
dann wird dies garantiert, mit dem neuen Raumplanungsgesetz und der geplanten
Initiative, welche vorsieht, sämtliche Einzonungen schweizweit zu verhindern, in 15
bis 20 Jahren nicht mehr möglich sein. Es müsste schon eine totale Kehrtwendung
der Politik stattfinden, was nicht zu erwarten ist.
Kurt Küng: Kompliment an den ehemaligen Gemeindepräsidenten, Peter Reinhart,
dass er sich damals, nach seiner Demission, ganz aus der Gemeindepolitik
zurückgezogen hatte. Es ist für ihn enorm störend, dass Rolf Studer, welcher als
verdienstvoller Gemeindepräsident würdevoll verabschiedet wurde, immer noch
eine zentrale Position als Ortsplanungskommissionspräsident innehat. Er solle sich
ein Beispiel an Peter Reinhart nehmen und sich endlich auch von diesem so
eminent wichtigen Posten zurückziehen.
Anita Panzer: Im Moment ist die Behörde froh, Rolf Studers Knowhow nutzen zu
können. Es gibt aber auch ein Protokoll, welches festhält, dass sobald das Leitbild
verabschiedet ist, die Zusammensetzung sowie die Verteilung der Positionen
innerhalb der Spezialkommission Ortsplanung überprüft wird.
Thomas Schluep: Eine Gemeinde- oder Orientierungsversammlung sollte nicht als
Plattform für persönliche Abrechnungen missbraucht werden.
Anita Panzer unterbricht die Diskussion und fragt nach weiteren Anliegen zum
Leitbild.
Weiteres:
Felix Truninger: Wohnen am Dorfplatz gehört nicht ins Leitbild. Damals wurde das
Projekt nur ganz knapp von der Gemeindeversammlung angenommen. Es wurde
versprochen, dass nichts realisiert wird, wenn die Kosten überschritten werden.
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Aktennotiz der Informationsveranstaltung zum Räumlichen Leitbild vom 23. April 2015
Seither hat der Gemeinderat das Thema nicht mehr öffentlich verhandelt (keine
Protokolle). Es ist bekannt, dass Kosten angefallen sind und es Streit mit den
Architekten gegeben hat. Wohnen am Dorfplatz ist mit Gestaltungsplänen usw.
genügend geregelt, es hat im Leitbild nichts zu suchen. Für ihn ist stellt dies eine
politische Hintertür statt.
Anita Panzer: Die Gemeindeversammlung hat dem Gemeinderat den Auftrag zur
Realisierung von erschwinglichem Wohnraum für ältere Personen und Familien
gegeben. Es ist ein Auftrag der Gemeindeversammlung, deshalb gehört es ihrer
Meinung nach ins Leitbild. Das Projekt ist noch nicht „gestorben“. Die Gemeinde hat
sich zwar von den Architekten getrennt, aber es werden jetzt andere Wege geprüft.
Felix Truninger: Alle, die damals gegen das Projekt Wohnen am Dorfplatz waren,
werden das Leitbild deshalb ablehnen.
Anita Panzer: An der Gemeindeversammlung mit dem knappen Entscheid wurde
über das konkrete Projekt mit den dsar Architekten abgestimmt. Dieses ist auch
abgebrochen worden. Die Gemeinde steht aber immer noch hinter der Vision zur
Realisierung von Wohnen am Dorfplatz. Im Moment werden Varianten für ein neues
Projekt geprüft und damit wird der Gemeinderat wieder an eine
Gemeindeversammlung kommen. Sie ist überzeugt, dass eine Realisierung im
Sinne der Gemeindeversammlung möglich ist.
Thomas Schluep: Die Schwierigkeiten für den Gemeinderat sind jetzt gut
ersichtlich. Diverse Interessengruppen möchten einzelne Themen aus dem
vorliegenden Leitbild streichen, sonst wird mit der Ablehnung des Ganzen gedroht.
Sicherlich gibt es für jeden Anwesenden einen Punkt im Leitbild, womit er nicht
einverstanden ist. Es ist nicht möglich, auf jedes Begehren einzeln einzugehen und
das ganze Leitbild in Frage zu stellen.
Der Gemeinderat wird die heutigen Voten aufnehmen, sich nochmals
entsprechende Überlegungen machen und dann am 19. Mai mit dem
entsprechenden Ergebnis an die Gemeindeversammlung kommen.
Die Zeitverzögerung der Ortsplanung ist aufgrund des neuen kantonalen
Richtplans, welcher vom Bund noch nicht genehmigt ist, entstanden.
Anita Panzer: Barbara Wittmer hat darauf aufmerksam gemacht, dass Wohnen am
Dorfplatz in der Mitwirkung sehr positiv aufgenommen worden ist.
Wie gesagt, wird der heutige Abend ausgewertet und entsprechend am 19. Mai
Antrag gestellt. Danke für das Interesse und die mehrheitlich sachliche Diskussion.
Im Anschluss an den offiziellen Teil laden die Gemeindepräsidentin und der
Gemeinderat zu einem Apéro ein.
Schluss der Versammlung: 21.15 Uhr
Die nächste Gemeindeversammlung (Rechnung und Räumliches Leitbild) findet am 19. Mai 2015 statt.
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Die Gemeindepräsidentin:
Die Gemeindeschreiberin:
Verteiler:
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Gemeindepräsidentin
6 Gemeinderäte
SPK Ortsplanung
Gemeindeschreiber
Gemeindebüro: Akten
Internet
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