Merkblatt für Zahnärztinnen und Zahnärzte

PKV-Info
Private Studentische Krankenversicherung (PSKV)
Merkblatt für Zahnärztinnen und Zahnärzte
PSKV – Merkblatt für Zahnärztinnen und Zahnärzte
Private Studentische Krankenversicherung (PSKV)
Merkblatt für Zahnärztinnen und Zahnärzte
Einige Unternehmen der Privaten Krankenversicherung bieten den PSKV-Tarif,
einen speziellen Studenten-Tarif, mit den folgenden Eigenschaften an:
• Die Leistungen sind bei allen beteiligten Unternehmen gleich.
• Es gibt keine Wartezeiten.
• Durch eine solide Grundsicherung ohne besondere Leistungen wird ein günstiger Beitrag ermöglicht.
1. Abrechnungsverfahren
Wenn der Versicherte zustimmt, kann der behandelnde Zahnarzt seine Rechnung direkt an dessen private Krankenversicherung übermitteln, sofern er sie
im Rahmen der unten genannten Gebührensätze erstellt. Das direkte Abrechnungsverfahren zwischen Zahnärzten und Krankenversicherungsunternehmen
vermeidet die Vorleistungspflicht der Studierenden und Honorarausfälle durch
ausbleibende Zahlungen.
1.1 Der Zahnarzt stellt die Rechnung auf den Namen des PSKV-versicherten
Studenten oder seines mitversicherten Angehörigen aus, sendet sie aber
nicht an diesen, sondern unmittelbar an das Krankenversicherungsunternehmen (nicht an den Verband der Privaten Krankenversicherung). Zu diesem Zweck händigen die Versicherten dem Zahnarzt einen mit der Anschrift
des Krankenversicherungsunternehmens versehenen Briefumschlag aus,
den sie von dem Krankenversicherungsunternehmen erhalten haben. Ein
bestimmter Zeitraum für die Abrechnung ist nicht vorgesehen.
1.2Dieses Abrechnungsverfahren gilt nicht bei Zahnersatz, Kieferorthopädie
oder bei Zahnbehandlung unter etwaiger Überschreitung der unter 2. aufgeführten Honorarsätze. Die Rechnungen sind in diesen Fällen an den Studenten als Selbstzahler zu richten, der sie seinem Krankenversicherer zur
Erstattung der tariflichen Sätze einreicht.
1.3 Der Student weist sich gegenüber dem Zahnarzt durch Vorzeigen des Behandlungsausweises und des Studentenausweises aus. Er geht von der Einhaltung der für den PSKV-Tarif festgelegten Gebührensätze aus, wenn der
Zahnarzt ihm vor Behandlungsbeginn nichts anderes mitteilt. Im Behandlungsausweis sind auch die mitversicherten Angehörigen des Studenten aufgeführt. Für jedes Semester erhält der Student eine auf den Behandlungsausweis zu klebende Beitragsmarke. Wenn für den Behandlungszeitraum die
Beitragsmarke fehlt, besteht kein Versicherungsschutz.
2
PSKV – Merkblatt für Zahnärztinnen und Zahnärzte
2. Leistungen im Rahmen des
Abrechnungsverfahrens
Folgende Leistungen kann der Zahnarzt direkt mit dem privaten Krankenversicherungsunternehmen abrechnen:
2.1 Konservierende und chirurgische zahnärztliche Behandlung: bis zum 2,0fachen Satz der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) bzw. bis zum 1,1fachen
Satz bei Laboratoriumsuntersuchungen der Nr. 437 und des Abschnitts M, bis
zum 1,3fachen Satz bei medizinisch-technischen Leistungen der Abschnitte
A, E und O und bis zum 1,7fachen Satz der übrigen für den Zahnarzt geöffneten Abschnitte der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte).
2.2 Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen: siehe 2.1.
2.3 Zahntechnische Leistungen: siehe 3.3.
3. Leistungen außerhalb des
Abrechnungsverfahrens
Für die folgenden Leistungen muss der Zahnarzt dem Patienten eine Rechnung stellen. Dieser erhält die Beträge im genannten Rahmen erstattet:
3.1 Zuschüsse bei Zahnersatz: 50 % des Rechnungsbetrages, jedoch höchstens
50 % der unter 2.1 genannten Sätze.
3.2 Zuschüsse bei Kieferorthopädie: bis zu den unter 2.1 genannten Sätzen.
3.3 Zuschüsse bei zahntechnischen Leistungen: 50 % der nach dem Preis- und
Leistungsverzeichnis für zahntechnische Leistungen des Tarifs PSKV (siehe
Anlage) erstattungsfähigen Aufwendungen für zahntechnische Laborarbeiten und Materialien.
3.4 Arzneimittel (auch Verbandsmaterial): 100 % des Rechnungsbetrages. Als
Arzneimittel gelten nicht Nährmittel und Stärkungspräparate, Mittel, die
vorbeugend oder gewohnheitsmäßig genommen werden, sowie kosmetische
Präparate.
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Versicherungs-Nr.
Bitte hier immer Beitragsmarke
einkleben für Wintersemester
PSKV – Merkblatt für Zahnärztinnen und Zahnärzte
Bitte hier immer Beitragsmarke
einkleben für Sommersemester
Vor- und Zuname
Der Versicherer rechnet die tariflichen Leistungen mit der Ärztin/dem Arzt oder der Zahnärztin/dem Zahnarzt direkt ab.
Die Höhe der Erstattungssätze ergibt sich aus dem Merkblatt des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e. V., Postfach 51 10 40, 50946 Köln.
Falls es der Ärztin/dem Arzt oder der Zahnärztin/dem Zahnarzt nicht vorliegt, kann es angefordert werden bei diesem Verband oder bei dem Versicherer der
Studentin/des Studenten oder bei dieser/diesem selbst.
Die Behandler/innen werden gebeten, ihre Liquidationen dem Versicherer unter Angabe der Versicherungsnummer einzusenden.
Behandlungsausweis
Behandlungsausweis
Behandlungsausweis
Private Studentische Krankenversicherung
Private Studentische Krankenversicherung
Versicherungsnehmer
Versicherte Familienangehörige
Versicherungs-Nr.
Vorname
Geburtstag
Vor- und Zuname
Vorname
Geburtstag
Straße, Nr., PLZ, Wohnort
Vorname
Geburtstag
Geburtsdatum
Vorname
Geburtstag
Versicherungs-Nr.
Bitte hier immer Beitragsmarke
einkleben für Wintersemester
Bitte hier immer Beitragsmarke
einkleben für Sommersemester
Vor- und Zuname
Dieser Ausweis ist gültig mit der Beitragsmarke für das laufende Semester.
Der Versicherer rechnet die tariflichen Leistungen mit der Ärztin/dem Arzt oder der Zahnärztin/dem Zahnarzt direkt ab.
Die Höhe der Erstattungssätze ergibt sich aus dem Merkblatt des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e. V., Postfach 51 10 40, 50946 Köln.
Falls es der Ärztin/dem Arzt oder der Zahnärztin/dem Zahnarzt nicht vorliegt, kann es angefordert werden bei diesem Verband oder bei dem Versicherer der
Studentin/des Studenten oder bei dieser/diesem selbst.
Die Behandler/innen werden gebeten, ihre Liquidationen dem Versicherer unter Angabe der Versicherungsnummer einzusenden.
Ort, Datum
Der abgebildete Behandlungsausweis hat im Original das Format DIN A 6 und
besteht aus Ausweispapier. Er enthält die Personalangaben des bei dem aufgedruckten Unternehmen der PSKV versicherten Studenten und seiner mitversicherten Familienangehörigen.
Behandlungsausweis
P r i v a t e S t u d e n t i s c h e K r a n k e n vbesteht
e r s i c h e r u n g nur, wenn für das betreffende Semester eine BeiVersicherungsschutz
Versicherungsnehmer
Versicherte Familienangehörige
tragsmarke
auf den Behandlungsausweis
geklebt ist.
Versicherungs-Nr.
Vorname
Geburtstag
Vor- und Zuname
Vorname
Geburtstag
Straße, Nr., PLZ, Wohnort
Vorname
Geburtstag
Geburtsdatum
Vorname
Geburtstag
Anlage: Preis- und Leistungsverzeichnis für
zahntechnische Leistungen
Dieser Ausweis ist gültig mit der Beitragsmarke für das laufende Semester.
Ort, Datum
Leistung
001
002
003
005
007
011
012
013
020
021
022
024
031
032
101
erstattungsfähiger
Höchstbetrag in Euro
Modell
Doublieren/Platzhalter einfügen/Verwendung
von Kunststoff/Galvanisieren
Set-up
Stumpfmodell
Zahnkranz sockeln
Modellpaar trimmen/Fixator
Einstellen in Mittelwertartikulator
Modellpaar sockeln
Basis für Konstruktionsbiss/Basis für Vorbissnahme
Basis für Autopolymerisat
Bisswall
Übertragungskappe
Provisorische Krone oder Brückenglied
Formteil
Vollkrone Metall/Krone für Keramikverblendung/
Wurzelstiftkappe
5,22
13,29
7,86
8,96
5,26
7,91
7,70
20,04
7,04
18,49
5,19
20,28
28,41
15,93
60,42
Leistung
102
103
104
105
110
111
112
120
130
131
132
133
134
135
erstattungsfähiger
Höchstbetrag in Euro
Vollkrone Stufenpräparation/Teilkrone/Krone für
Kunststoffverblendung
Vorbereiten Krone/Krone einarbeiten/Stiftaufbau
einarbeiten
Modellation gießen
Stiftaufbau
Brückenglied
Mantelkrone Kunststoff
Mantelkrone Keramik
Teleskopierende Krone
Steg
Steglasche/Stegreiter
Steggeschiebe individuell
Individuelles Geschiebe/Ankerbandklammer/
Rillen-Schulter-Geschiebe
Konfektions-Geschiebe/Konfektions-Gelenk/
Konfektions-Anker/Konfektions-Riegel
Friktionsstift/Federbolzen/Schraube/Bolzen
65,89
11,84
15,28
43,15
49,62
60,44
85,14
203,28
83,86
46,02
94,67
177,82
85,34
42,30
4
PSKV – Merkblatt für Zahnärztinnen und Zahnärzte
Leistung
136
137
140
150
160
161
162
163
201
202
203
204
205
208
210
211
212
301
302
303
341
361
362
380
381
382
383
401
402
403
404
405
701
702
703
704
705
erstattungsfähiger
Höchstbetrag in Euro
Gefrästes Lager
Schubverteilungsarm
Riegel individuell
Metallverbindung nach Brand
Verblendung Kunststoff
Zahnfleisch aus Kunststoff
Verblendung aus Keramik
Zahnfleisch aus Keramik
Metallbasis
einarmige Klammer/Inlayklammer/fortlaufende
Klammer/ Bonyhardklammer/Kralle/Ney-Stiel/
Auflage/Umgehungsbügel
zweiarmige Klammer/Approximalklammer/Ringklammer/Rücklaufklammer/Bonyhardklammer
Gegenlager/Doppelbogenklammer
zweiarmige Klammer, Auflage/Approximalklammer, Auflage/Ringklammer, Auflage/Rücklaufklammer, Auflage/Bonyhardklammer, Auflage/
Überwurfklammer, Auflage
Bonwillklammer
Rückenschutzplatte/Metallzahn/Metallkaufläche
Lösungsknopf für Friktionsprothese
Abschlussrand
Zuschlag einzelne Klammer
Aufstellung Wachsbasis Grundeinheit
Aufstellung auf Wachsbasis, je Zahn
Aufstellung auf Metallbasis, je Zahn
Übertragung einer Aufstellung auf Metall, je
Zahn
Fertigstellung einer Prothese Grundeinheit
Fertigstellung je Zahn
Einarmige Klammer/Inlayklammer/InterdentalKnopfklammer/Approximalklammer/Auflage/
Bonyhardklammer
Zweiarmige Klammer, Auflage/ Bonyhardklammer, Auflage/ Überwurfklammer/ Doppelbogenklammer
Weichkunststoff ZE
Herstellung eines Zahnes aus zahnfarbenem
Kunststoff
Aufbissschiene/Knirscherschiene/Bissführungsplatte
Miniplastschiene/Retentionsschiene/Verband-,
Verschlussplatte
Umarbeiten einer Prothese zum Aufbissbehelf
mit adjustierter Oberfläche
Festsitzende Schiene aus Kunststoff mit
adjustierter Oberfläche, je Zahn
Abnehmbare Dauerschiene mit adjustierter
Oberfläche aus Metall
Basis für Einzelkiefergerät
Basis für bimaxilläres Gerät
Schiefe Ebene
Vorhofplatte
Kinnkappe
44,62
25,80
113,51
24,85
36,69
13,88
75,60
30,14
107,11
11,25
17,77
22,64
39,56
36,65
11,89
16,28
18,89
24,27
1,62
1,88
1,45
39,27
2,80
9,42
14,85
83,74
32,59
76,87
50,65
37,07
8,27
101,56
Leistung
710
711
712
720
721
722
730
731
732
733
734
740
741
742
743
744
750
751
761
762
770
801
802
803
804
806
807
808
809
810
813
820
933
970
S2301
S2302
S2303
S2304
S2307
erstattungsfähiger
Höchstbetrag in Euro
Aufbiss
Abschirmelement
Weichkunststoff KFO
Schraube einarbeiten
Spezialschraube einarbeiten
Trennen einer Basis
Labialbogen intramaxillär mit zwei Schlaufen
Labialbogen intramaxillär mit mehr als zwei
Schlaufen
Labialbogen intermaxillär
Feder, offen
Feder, geschlossen
Verbindungselement intramaxillär
Verbindungselemente intramaxillär
Verankerungselement
Einzelelement einarbeiten
Metallverbindung KFO
Einarmiges Halte- oder Abstützungselement,
je Zahn
Mehrarmiges Halte- oder Abstützungselement,
je Zahn
Grundheinheit für Instandsetzung und/oder Erweiterung einer KFO-Basis oder Aufbissbehelfs
Leistungseinheit Dehn-, Regulierungselement
Remontieren eines Gerätes ohne Kunststoffbasis
Grundeinheit für Instandsetzung und/oder
Erweiterung
Leistungseinheit Sprung/Bruch/Einarbeiten
Zahn/Basisteil Kunsttoff/ Klammer einarbeiten/
Rückenschutzplatte/Kunststoffsattel
Retention, gebogen
Retention, gegossen
Gegossenes Basisteil
Metallverbindung
Teilunterfütterung
Vollständige Unterfütterung
Basis erneuern
Auswechseln von Konfektionsteilen
Kronen- oder Brückenreparatur
Versandkosten
Verrechnungseinheit für die Fertigung aus
edelmetallfreier Legierung
Gussfüllung indirekt einflächig
Gussfüllung indirekt zweiflächig
Gussfüllung indirekt dreiflächig
Gussfüllung indirekt mehrflächig
Gussonlay
8,39
16,01
44,55
13,49
20,78
5,92
16,36
23,25
26,75
7,43
10,15
20,46
21,85
19,50
10,12
13,08
7,86
14,85
15,77
6,54
26,38
16,18
6,74
30,57
35,10
54,95
15,25
37,67
48,55
59,00
7,86
33,26
2,49
8,07
45,27
53,10
62,56
66,06
66,06
45,05
77,99
39,99
52,37
46,49
5
PSKV – Merkblatt für Zahnärztinnen und Zahnärzte
Weitere Informationen zur Privaten Studentischen Krankenversicherung finden Sie in den Broschüren „PKV im Studium“ unter
www.pkv.de/service/broschueren/verbraucher
und „Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Private Studentische
Krankenversicherung (PSKV)“ unter
www.pkv.de/service/broschueren/musterbedingungen
Die Gebührenordnungen für Zahnärzte (GOZ) und für Ärzte (GOÄ) mit verkürzten Leistungsbezeichnungen finden Sie unter
www.pkv.de/service/broschueren/rechtsquellen
Stand: Juni 2015
Bestell-Nr. 11-010715-23
Bildnachweis: Titel: istockphoto
Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.
Gustav-Heinemann-Ufer 74c · 50968 Köln
Telefon (0221) 99 87 - 0 · Telefax (0221) 99 87 - 39 50
Glinkastraße 40 · 10117 Berlin
Telefon (030) 20 45 89 - 0 · Telefax (030) 20 45 89 - 33
www.pkv.de · [email protected]
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