PKV-Info Private Studentische Krankenversicherung (PSKV) Merkblatt für Zahnärztinnen und Zahnärzte PSKV – Merkblatt für Zahnärztinnen und Zahnärzte Private Studentische Krankenversicherung (PSKV) Merkblatt für Zahnärztinnen und Zahnärzte Einige Unternehmen der Privaten Krankenversicherung bieten den PSKV-Tarif, einen speziellen Studenten-Tarif, mit den folgenden Eigenschaften an: • Die Leistungen sind bei allen beteiligten Unternehmen gleich. • Es gibt keine Wartezeiten. • Durch eine solide Grundsicherung ohne besondere Leistungen wird ein günstiger Beitrag ermöglicht. 1. Abrechnungsverfahren Wenn der Versicherte zustimmt, kann der behandelnde Zahnarzt seine Rechnung direkt an dessen private Krankenversicherung übermitteln, sofern er sie im Rahmen der unten genannten Gebührensätze erstellt. Das direkte Abrechnungsverfahren zwischen Zahnärzten und Krankenversicherungsunternehmen vermeidet die Vorleistungspflicht der Studierenden und Honorarausfälle durch ausbleibende Zahlungen. 1.1 Der Zahnarzt stellt die Rechnung auf den Namen des PSKV-versicherten Studenten oder seines mitversicherten Angehörigen aus, sendet sie aber nicht an diesen, sondern unmittelbar an das Krankenversicherungsunternehmen (nicht an den Verband der Privaten Krankenversicherung). Zu diesem Zweck händigen die Versicherten dem Zahnarzt einen mit der Anschrift des Krankenversicherungsunternehmens versehenen Briefumschlag aus, den sie von dem Krankenversicherungsunternehmen erhalten haben. Ein bestimmter Zeitraum für die Abrechnung ist nicht vorgesehen. 1.2Dieses Abrechnungsverfahren gilt nicht bei Zahnersatz, Kieferorthopädie oder bei Zahnbehandlung unter etwaiger Überschreitung der unter 2. aufgeführten Honorarsätze. Die Rechnungen sind in diesen Fällen an den Studenten als Selbstzahler zu richten, der sie seinem Krankenversicherer zur Erstattung der tariflichen Sätze einreicht. 1.3 Der Student weist sich gegenüber dem Zahnarzt durch Vorzeigen des Behandlungsausweises und des Studentenausweises aus. Er geht von der Einhaltung der für den PSKV-Tarif festgelegten Gebührensätze aus, wenn der Zahnarzt ihm vor Behandlungsbeginn nichts anderes mitteilt. Im Behandlungsausweis sind auch die mitversicherten Angehörigen des Studenten aufgeführt. Für jedes Semester erhält der Student eine auf den Behandlungsausweis zu klebende Beitragsmarke. Wenn für den Behandlungszeitraum die Beitragsmarke fehlt, besteht kein Versicherungsschutz. 2 PSKV – Merkblatt für Zahnärztinnen und Zahnärzte 2. Leistungen im Rahmen des Abrechnungsverfahrens Folgende Leistungen kann der Zahnarzt direkt mit dem privaten Krankenversicherungsunternehmen abrechnen: 2.1 Konservierende und chirurgische zahnärztliche Behandlung: bis zum 2,0fachen Satz der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) bzw. bis zum 1,1fachen Satz bei Laboratoriumsuntersuchungen der Nr. 437 und des Abschnitts M, bis zum 1,3fachen Satz bei medizinisch-technischen Leistungen der Abschnitte A, E und O und bis zum 1,7fachen Satz der übrigen für den Zahnarzt geöffneten Abschnitte der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte). 2.2 Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen: siehe 2.1. 2.3 Zahntechnische Leistungen: siehe 3.3. 3. Leistungen außerhalb des Abrechnungsverfahrens Für die folgenden Leistungen muss der Zahnarzt dem Patienten eine Rechnung stellen. Dieser erhält die Beträge im genannten Rahmen erstattet: 3.1 Zuschüsse bei Zahnersatz: 50 % des Rechnungsbetrages, jedoch höchstens 50 % der unter 2.1 genannten Sätze. 3.2 Zuschüsse bei Kieferorthopädie: bis zu den unter 2.1 genannten Sätzen. 3.3 Zuschüsse bei zahntechnischen Leistungen: 50 % der nach dem Preis- und Leistungsverzeichnis für zahntechnische Leistungen des Tarifs PSKV (siehe Anlage) erstattungsfähigen Aufwendungen für zahntechnische Laborarbeiten und Materialien. 3.4 Arzneimittel (auch Verbandsmaterial): 100 % des Rechnungsbetrages. Als Arzneimittel gelten nicht Nährmittel und Stärkungspräparate, Mittel, die vorbeugend oder gewohnheitsmäßig genommen werden, sowie kosmetische Präparate. 3 Versicherungs-Nr. Bitte hier immer Beitragsmarke einkleben für Wintersemester PSKV – Merkblatt für Zahnärztinnen und Zahnärzte Bitte hier immer Beitragsmarke einkleben für Sommersemester Vor- und Zuname Der Versicherer rechnet die tariflichen Leistungen mit der Ärztin/dem Arzt oder der Zahnärztin/dem Zahnarzt direkt ab. Die Höhe der Erstattungssätze ergibt sich aus dem Merkblatt des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e. V., Postfach 51 10 40, 50946 Köln. Falls es der Ärztin/dem Arzt oder der Zahnärztin/dem Zahnarzt nicht vorliegt, kann es angefordert werden bei diesem Verband oder bei dem Versicherer der Studentin/des Studenten oder bei dieser/diesem selbst. Die Behandler/innen werden gebeten, ihre Liquidationen dem Versicherer unter Angabe der Versicherungsnummer einzusenden. Behandlungsausweis Behandlungsausweis Behandlungsausweis Private Studentische Krankenversicherung Private Studentische Krankenversicherung Versicherungsnehmer Versicherte Familienangehörige Versicherungs-Nr. Vorname Geburtstag Vor- und Zuname Vorname Geburtstag Straße, Nr., PLZ, Wohnort Vorname Geburtstag Geburtsdatum Vorname Geburtstag Versicherungs-Nr. Bitte hier immer Beitragsmarke einkleben für Wintersemester Bitte hier immer Beitragsmarke einkleben für Sommersemester Vor- und Zuname Dieser Ausweis ist gültig mit der Beitragsmarke für das laufende Semester. Der Versicherer rechnet die tariflichen Leistungen mit der Ärztin/dem Arzt oder der Zahnärztin/dem Zahnarzt direkt ab. Die Höhe der Erstattungssätze ergibt sich aus dem Merkblatt des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e. V., Postfach 51 10 40, 50946 Köln. Falls es der Ärztin/dem Arzt oder der Zahnärztin/dem Zahnarzt nicht vorliegt, kann es angefordert werden bei diesem Verband oder bei dem Versicherer der Studentin/des Studenten oder bei dieser/diesem selbst. Die Behandler/innen werden gebeten, ihre Liquidationen dem Versicherer unter Angabe der Versicherungsnummer einzusenden. Ort, Datum Der abgebildete Behandlungsausweis hat im Original das Format DIN A 6 und besteht aus Ausweispapier. Er enthält die Personalangaben des bei dem aufgedruckten Unternehmen der PSKV versicherten Studenten und seiner mitversicherten Familienangehörigen. Behandlungsausweis P r i v a t e S t u d e n t i s c h e K r a n k e n vbesteht e r s i c h e r u n g nur, wenn für das betreffende Semester eine BeiVersicherungsschutz Versicherungsnehmer Versicherte Familienangehörige tragsmarke auf den Behandlungsausweis geklebt ist. Versicherungs-Nr. Vorname Geburtstag Vor- und Zuname Vorname Geburtstag Straße, Nr., PLZ, Wohnort Vorname Geburtstag Geburtsdatum Vorname Geburtstag Anlage: Preis- und Leistungsverzeichnis für zahntechnische Leistungen Dieser Ausweis ist gültig mit der Beitragsmarke für das laufende Semester. Ort, Datum Leistung 001 002 003 005 007 011 012 013 020 021 022 024 031 032 101 erstattungsfähiger Höchstbetrag in Euro Modell Doublieren/Platzhalter einfügen/Verwendung von Kunststoff/Galvanisieren Set-up Stumpfmodell Zahnkranz sockeln Modellpaar trimmen/Fixator Einstellen in Mittelwertartikulator Modellpaar sockeln Basis für Konstruktionsbiss/Basis für Vorbissnahme Basis für Autopolymerisat Bisswall Übertragungskappe Provisorische Krone oder Brückenglied Formteil Vollkrone Metall/Krone für Keramikverblendung/ Wurzelstiftkappe 5,22 13,29 7,86 8,96 5,26 7,91 7,70 20,04 7,04 18,49 5,19 20,28 28,41 15,93 60,42 Leistung 102 103 104 105 110 111 112 120 130 131 132 133 134 135 erstattungsfähiger Höchstbetrag in Euro Vollkrone Stufenpräparation/Teilkrone/Krone für Kunststoffverblendung Vorbereiten Krone/Krone einarbeiten/Stiftaufbau einarbeiten Modellation gießen Stiftaufbau Brückenglied Mantelkrone Kunststoff Mantelkrone Keramik Teleskopierende Krone Steg Steglasche/Stegreiter Steggeschiebe individuell Individuelles Geschiebe/Ankerbandklammer/ Rillen-Schulter-Geschiebe Konfektions-Geschiebe/Konfektions-Gelenk/ Konfektions-Anker/Konfektions-Riegel Friktionsstift/Federbolzen/Schraube/Bolzen 65,89 11,84 15,28 43,15 49,62 60,44 85,14 203,28 83,86 46,02 94,67 177,82 85,34 42,30 4 PSKV – Merkblatt für Zahnärztinnen und Zahnärzte Leistung 136 137 140 150 160 161 162 163 201 202 203 204 205 208 210 211 212 301 302 303 341 361 362 380 381 382 383 401 402 403 404 405 701 702 703 704 705 erstattungsfähiger Höchstbetrag in Euro Gefrästes Lager Schubverteilungsarm Riegel individuell Metallverbindung nach Brand Verblendung Kunststoff Zahnfleisch aus Kunststoff Verblendung aus Keramik Zahnfleisch aus Keramik Metallbasis einarmige Klammer/Inlayklammer/fortlaufende Klammer/ Bonyhardklammer/Kralle/Ney-Stiel/ Auflage/Umgehungsbügel zweiarmige Klammer/Approximalklammer/Ringklammer/Rücklaufklammer/Bonyhardklammer Gegenlager/Doppelbogenklammer zweiarmige Klammer, Auflage/Approximalklammer, Auflage/Ringklammer, Auflage/Rücklaufklammer, Auflage/Bonyhardklammer, Auflage/ Überwurfklammer, Auflage Bonwillklammer Rückenschutzplatte/Metallzahn/Metallkaufläche Lösungsknopf für Friktionsprothese Abschlussrand Zuschlag einzelne Klammer Aufstellung Wachsbasis Grundeinheit Aufstellung auf Wachsbasis, je Zahn Aufstellung auf Metallbasis, je Zahn Übertragung einer Aufstellung auf Metall, je Zahn Fertigstellung einer Prothese Grundeinheit Fertigstellung je Zahn Einarmige Klammer/Inlayklammer/InterdentalKnopfklammer/Approximalklammer/Auflage/ Bonyhardklammer Zweiarmige Klammer, Auflage/ Bonyhardklammer, Auflage/ Überwurfklammer/ Doppelbogenklammer Weichkunststoff ZE Herstellung eines Zahnes aus zahnfarbenem Kunststoff Aufbissschiene/Knirscherschiene/Bissführungsplatte Miniplastschiene/Retentionsschiene/Verband-, Verschlussplatte Umarbeiten einer Prothese zum Aufbissbehelf mit adjustierter Oberfläche Festsitzende Schiene aus Kunststoff mit adjustierter Oberfläche, je Zahn Abnehmbare Dauerschiene mit adjustierter Oberfläche aus Metall Basis für Einzelkiefergerät Basis für bimaxilläres Gerät Schiefe Ebene Vorhofplatte Kinnkappe 44,62 25,80 113,51 24,85 36,69 13,88 75,60 30,14 107,11 11,25 17,77 22,64 39,56 36,65 11,89 16,28 18,89 24,27 1,62 1,88 1,45 39,27 2,80 9,42 14,85 83,74 32,59 76,87 50,65 37,07 8,27 101,56 Leistung 710 711 712 720 721 722 730 731 732 733 734 740 741 742 743 744 750 751 761 762 770 801 802 803 804 806 807 808 809 810 813 820 933 970 S2301 S2302 S2303 S2304 S2307 erstattungsfähiger Höchstbetrag in Euro Aufbiss Abschirmelement Weichkunststoff KFO Schraube einarbeiten Spezialschraube einarbeiten Trennen einer Basis Labialbogen intramaxillär mit zwei Schlaufen Labialbogen intramaxillär mit mehr als zwei Schlaufen Labialbogen intermaxillär Feder, offen Feder, geschlossen Verbindungselement intramaxillär Verbindungselemente intramaxillär Verankerungselement Einzelelement einarbeiten Metallverbindung KFO Einarmiges Halte- oder Abstützungselement, je Zahn Mehrarmiges Halte- oder Abstützungselement, je Zahn Grundheinheit für Instandsetzung und/oder Erweiterung einer KFO-Basis oder Aufbissbehelfs Leistungseinheit Dehn-, Regulierungselement Remontieren eines Gerätes ohne Kunststoffbasis Grundeinheit für Instandsetzung und/oder Erweiterung Leistungseinheit Sprung/Bruch/Einarbeiten Zahn/Basisteil Kunsttoff/ Klammer einarbeiten/ Rückenschutzplatte/Kunststoffsattel Retention, gebogen Retention, gegossen Gegossenes Basisteil Metallverbindung Teilunterfütterung Vollständige Unterfütterung Basis erneuern Auswechseln von Konfektionsteilen Kronen- oder Brückenreparatur Versandkosten Verrechnungseinheit für die Fertigung aus edelmetallfreier Legierung Gussfüllung indirekt einflächig Gussfüllung indirekt zweiflächig Gussfüllung indirekt dreiflächig Gussfüllung indirekt mehrflächig Gussonlay 8,39 16,01 44,55 13,49 20,78 5,92 16,36 23,25 26,75 7,43 10,15 20,46 21,85 19,50 10,12 13,08 7,86 14,85 15,77 6,54 26,38 16,18 6,74 30,57 35,10 54,95 15,25 37,67 48,55 59,00 7,86 33,26 2,49 8,07 45,27 53,10 62,56 66,06 66,06 45,05 77,99 39,99 52,37 46,49 5 PSKV – Merkblatt für Zahnärztinnen und Zahnärzte Weitere Informationen zur Privaten Studentischen Krankenversicherung finden Sie in den Broschüren „PKV im Studium“ unter www.pkv.de/service/broschueren/verbraucher und „Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Private Studentische Krankenversicherung (PSKV)“ unter www.pkv.de/service/broschueren/musterbedingungen Die Gebührenordnungen für Zahnärzte (GOZ) und für Ärzte (GOÄ) mit verkürzten Leistungsbezeichnungen finden Sie unter www.pkv.de/service/broschueren/rechtsquellen Stand: Juni 2015 Bestell-Nr. 11-010715-23 Bildnachweis: Titel: istockphoto Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. Gustav-Heinemann-Ufer 74c · 50968 Köln Telefon (0221) 99 87 - 0 · Telefax (0221) 99 87 - 39 50 Glinkastraße 40 · 10117 Berlin Telefon (030) 20 45 89 - 0 · Telefax (030) 20 45 89 - 33 www.pkv.de · [email protected] 6
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