Vollmacht - PSD Bank RheinNeckarSaar eG

Vollmacht
PSD Kundennummer
Persönliche Angaben
1. Kontoinhaber
Name, Vorname
Geburtsdatum
Straße, Nummer
Telefon privat
PLZ, Ort
E-Mail
Telefon geschäftlich
Angaben nur erforderlich bei einer bestehenden Gemeinschaftskundennummer
2. Kontoinhaber
Name, Vorname
Geburtsdatum
Hiermit bevollmächtige ich gegenüber der PSD Bank RheinNeckarSaar eG Frau/Herrn:
1. Bevollmächtigte(r)
Kundennummer bei der PSD Bank
Name, Vorname des 1. Bevollmächtigten
Geburtsdatum
Straße, Nummer
Telefon privat
PLZ, Ort
E-Mail
Telefon geschäftlich oder mobil
zu meinen Lebzeiten und über den Tod hinaus
nur nach meinem Tod
Eigenhändige Unterschrift des/der Bevollmächtigten – erforderlich bei Vollmachten zu Lebzeiten
2. Bevollmächtigte(r)
Kundennummer bei der PSD Bank
Name, Vorname des 2. Bevollmächtigten
Geburtsdatum
Straße, Nummer
Telefon privat
PLZ, Ort
E-Mail
Telefon geschäftlich oder mobil
zu meinen Lebzeiten und über den Tod hinaus
nur nach meinem Tod
Eigenhändige Unterschrift des/der Bevollmächtigten – erforderlich bei Vollmachten zu Lebzeiten
Hinweis für den/die Verfügungsberechtigten:
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften werden die Daten des Verfügungsberechtigten von der PSD Bank in einer Datei gespeichert.
- bei zwei Bevollmächtigten jeder für sich allein alle Geschäfte vorzunehmen, die mit der Führung aller gegenwärtigen und künftigen Konten und Depots unter der o. a. Kundennummer im Zusammenhang
stehen. Die Vollmacht gilt auch für künftige noch einzurichtende Konten und Depots, die unter o. g. Kundennummer erfolgen werden. Die Vollmacht „zu
Lebzeiten“ umfasst auch das Recht zur Guthabenkündigung und zur Änderung der Vertragsbedingungen. Der Umfang dieser Vollmacht ist umseitig näher
erläutert.
Bei einer Vollmacht „nur für den Todesfall“ kann von der Vollmacht Gebrauch gemacht werden, wenn der Eintritt des Todes nachgewiesen ist.
Diese Vollmacht kann von mir oder meinem Erben nur durch schriftliche Erklärung der PSD Bank gegenüber widerrufen werden. Der Widerruf eines von mehreren
Erben lässt die Vollmacht nur für den Widerrufenden erlöschen. Ein Bevollmächtigter kann Verfügungen nur gemeinsam mit dem Widerrufenden treffen. Die PSD
Bank kann verlangen, dass sich der Widerrufende als Erbe ausweist.
Alle bisher gegenüber der PSD Bank, bezogen auf diese Kundennummer, erteilten Vollmachten werden hiermit widerrufen.
Die bisherige Vollmacht soll bestehen bleiben. (bitte ankreuzen)
Ort, Datum
Unterschrift, Vor- und Zuname des Vollmachtgebers
Legitimationsprüfung erforderlich. Bitte Vermerke auf der Rückseite beachten.
990005
2016/02/01
YC0PRR9
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Die eigenhändige Unterschrift des Vollmachtgebers wird bescheinigt:
Legitimationsprüfung für den/die Bevollmächtigten gemäß § 154 Abgabenordnung (erforderlich bei Vollmachten zu Lebzeiten)
Die Legitimationsprüfung erfolgt
durch die SofortLegitimation
durch das PostIdentVerfahren
in der Geschäftsstelle der
PSD Bank
für den 1. Kontoinhaber
für den 2. Kontoinhaber
Wird von der PSD Bank ausgefüllt:
1. Kontoinhaber
Die Unterschrift unter diesem Auftrag
wurde vor mir von dem Unterzeichner geleistet.
Er / Sie hat sich ausgewiesen durch:
wurde von mir geprüft.
Personalausweis
Nr.
ausstellende Behörde
Ausstellungsdatum
Staatsangehörigkeit
Geburtsdatum
Geburtsort
Ort, Datum
Ausweis gescannt, Original lag vor
Reisepass
gültig bis
Mitarbeiter der PSD Bank / Stempel und Unterschrift
2. Kontoinhaber
Die Unterschrift unter diesem Auftrag
wurde vor mir von dem Unterzeichner geleistet.
Er / Sie hat sich ausgewiesen durch:
wurde von mir geprüft.
Personalausweis
Nr.
ausstellende Behörde
Ausstellungsdatum
Staatsangehörigkeit
Geburtsdatum
Geburtsort
Ort, Datum
Ausweis gescannt, Original lag vor
Reisepass
gültig bis
Mitarbeiter der PSD Bank / Stempel und Unterschrift
Umfang der Vollmacht
1 Die Vollmacht berechtigt gegenüber der Bank zur Vornahme aller Geschäfte, die mit der Konto- und Depotführung (im Folgenden „Konten“)
im Zusammenhang stehen. Die Bevollmächtigten – und zwar, soweit nicht anders vermerkt, jeder für sich allein – können bei einer
Vollmacht zu Lebzeiten insbesondere:
- über Guthaben (z. B. durch Überweisungsaufträge, Barabhebungen, Schecks) verfügen – bei Einlagen umfasst dies auch das Recht zur
Änderung und zur Kündigung der Vertragsbedingungen – und in diesem Zusammenhang auch die Eröffnung weiterer Konten zur
Geldanlage beantragen,
- eingeräumte Kredite in Anspruch nehmen,
- von der Möglichkeit vorübergehender Kontoüberziehungen im banküblichen Rahmen Gebrauch machen,
- Wertpapiere und Devisen an- und verkaufen sowie die Auslieferung an sich verlangen,
- Abrechnungen, Kontoauszüge, Wertpapier-, Depot- und Erträgnisaufstellungen sowie sonstige Abrechnungen und Mitteilungen
entgegennehmen und anerkennen,
- PSD BankCard beantragen,
- Teilnahmevereinbarungen für das Telefon- und OnlineBanking abschließen.
Die Vollmacht berechtigt nicht
- zur Eröffnung weiterer Konten (mit Ausnahme der bereits erwähnten Konten zur Geldanlage),
- zum Abschluss und zur Änderung von Kreditverträgen,
- zum Abschluss von Finanztermingeschäften,
- zum Abschluss von Schrankfach- und Verwahrverträgen,
- zum Abschluss von Verträgen zugunsten Dritter,
- zur Beantragung von Kreditkarten,
- zur Bestellung und Rücknahme von Sicherheiten,
- zur Entgegennahme von Kreditkündigungen.
2 Zur Auflösung von Konten und Depots sind Bevollmächtigte erst nach dem Tod des Kontoinhabers berechtigt. Bei mehreren Kontoinhabern
besteht diese Regelung erst nach dem Tod aller Kontoinhaber.
3 Bevollmächtigte dürfen die Vollmacht nicht weiterübertragen.
4 Die Vollmacht kann vom Kontoinhaber jederzeit widerrufen werden. Sie behält ihre Gültigkeit bis zum Zugang der Widerrufserklärung bei
der PSD Bank. Die Vollmacht erlischt nicht mit dem Tod des Kontoinhabers; sie bleibt für die Erben des verstorbenen Kontoinhabers in Kraft.
Widerruft einer von mehreren Miterben die Vollmacht, so kann der Bevollmächtigte nur noch diejenigen Miterben vertreten, die seine
Vollmacht nicht widerrufen haben. In diesem Fall kann der Bevollmächtigte von der Vollmacht nur noch gemeinsam mit dem Widerrufenden
Gebrauch machen. Die Bank kann verlangen, dass der Widerrufende sich als Erbe ausweist.
Weiteres siehe umseitig.
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