segelanweisung-europe-laser-2015

Segelanweisungen
für die Klassen Europe, Laser Radial, Laser 4.7
1.
1.1
1.2
Regeln
Die Regatta unterliegt den Regeln wie sie in den "Wettfahrtregeln Segeln" festgelegt sind.
Bei einem Sprachkonflikt ist bei den Ordnungsvorschriften Regattasegeln, Ausschreibung und Segelanweisung der
deutsche Text und sonst der englische Text maßgebend.
2.
Mitteilungen für die Teilnehmer
Mitteilungen für die Teilnehmer werden an der offiziellen Tafel für Bekanntmachungen ausgehängt. Sie befindet sich am
Regattabüro des SSH.
3.
Änderungen der Segelanweisungen
Änderungen der Segelanweisungen werden spätestens eine Stunde vor Auslaufbereitschaft des Tages ausgehängt, an
dem sie gelten. Änderungen des Zeitplans werden bis spätestens 20.00 Uhr des Vortages ausgehängt.
4.
4.1
4.2
Signale an Land
Signale an Land werden am Flaggenmast gesetzt.
Wenn Flagge „AP“ an Land gesetzt wird, erfolgt das nächste Ankündigungssignal frühestens 60 Minuten nach
Niederholen von „AP“ an Land. Dies ändert Wettfahrtsignal „AP“.
Wird Flagge „Y“ an Land gesetzt, gilt WR 40 unbeschränkt auf dem Wasser. Das ändert das Vorwort zum Teil 4 der WR.
Wenn Flagge „AP“ über Flagge „H“ an Land gesetzt wird, dürfen Boote den Hafen nicht verlassen.
4.3
4.4
5.
Zeitplan der Wettfahrten
Datum der Wettfahrten siehe Ausschreibung.
6.
Klassenflaggen
Europe:
weiße Flagge mit Klassenzeichen
Laser Radial:
grüne Flagge mit Klassenzeichen
Laser 4.7:
gelbe Flagge mit Klassenzeichen
7.
Wettfahrtgebiete
Siehe Ausschreibung.
8.
8.1
Die Bahnen
Die Skizze in der Anlage Bahnen zeigt die Bahnen einschließlich der Reihenfolge, in der die Bahnmarken zu passieren
sind, und die Seite, auf der sie zu lassen sind.
Die Wettfahrtleitung zeigt spätestens mit dem Ankündigungssignal die zu segelnde Bahn gemäß Bahnskizze an und legt
die 1. Bahnmarke gegen den Wind.
8.2
9.
Bahnmarken
Die Bahnmarken sind rote Zylinder.
10.
10.1
Der Start
Die Startlinie wird gebildet durch den Peilmast mit orangener Flagge auf dem Startschiff und einer Boje mit pinkfarbener
Flagge.
Wird die orangene Flagge auf dem Startschiff gesetzt, erfolgt das nächste Ankündigungssignal frühestens in 5 min.
Boote, deren Ankündigungssignal noch nicht gegeben wurde, müssen sich vom Startgebiet fernhalten.
Boote, die später als 5 min nach ihrem Startsignal starten, werden ohne Verhandlung als DNC oder DNS gewertet
(Änderung WR A4).
10.2
10.3
10.4
11.
11.1
11.2
Das Ziel
Die Ziellinie wird gebildet durch den Peilmast mit rotem Dreieck auf dem Zielschiff und einer Boje mit pinkfarbener Flagge.
Wird auf dem Zielschiff Flagge "L" gezeigt, bedeutet dies: "Eine weitere Wettfahrt wird sobald wie möglich gestartet." Dies
ändert WR "Wettfahrtsignale".
12.
12.1
12.2
Strafsystem
Es gilt Anhang P.
WR 63.1 ist geändert, so dass ein Boot, das gegen WR 28 verstößt, ohne Protestverhandlung disqualifiziert werden kann.
13.
13.1
Zeitlimits und Sollzeiten
Sollzeiten und Zeitlimits sind wie folgt:
Sollzeit: 40-50 min
Zeitlimit: 75 min
Das Nichteinhalten der Sollzeit ist kein Grund für einen Antrag auf Wiedergutmachung. Das ändert WR 62.1(a).
Boote, die nicht innerhalb von 20 Minuten, nachdem das erste Boot die Bahn abgesegelt hat, durchs Ziel gegangen sind,
werden ohne Verhandlung als nicht durchs Ziel gegangen gewertet. Das ändert WR 35, A4 und A5.
13.2
14.
Wertung
Es sind insgesamt 6 Wettfahrten vorgesehen.
Werden weniger als 4 Wettfahrten vollendet, ist die Serienwertung eines Bootes gleich der Summe seiner Wertungen in
den Wettfahrten.
Werden 4 oder mehr Wettfahrten vollendet, ist die Serienwertung eines Bootes gleich der Summe seiner Wertungen in
den Wettfahrten mit Ausnahme seiner schlechtesten Wertung.
15.
15.1
15.2
15.3
15.4
15.5
15.6
15.7
15.8
15.9
16.
16.1
16.2
17.
17.1
17.2
18.
18.1
18.2
18.3
Proteste und Anträge auf Wiedergutmachung
Ein Boot, das protestieren will, muss der Wettfahrtleitung beim Zieldurchgang die Protestabsicht mitteilen. Dies ändert WR
61.
Ein Boot, das sich gemäß WR 44 entlastet hat, muss dies innerhalb der Protestfrist schriftlich im Regattabüro melden.
Nichtmeldung bedeutet, dass keine Entlastung durchgeführt wurde.
Protestformulare sind im Regattabüro des Segelverein Schwanenhalbinsel e.V. erhältlich. Proteste und Anträge auf
Wiedergutmachung oder Wiederaufnahme müssen dort innerhalb der Protestzeit eingereicht werden. Die Protestzeit
beträgt 60 Minuten nach Zieldurchgang des letzten Bootes der letzten auf dem Kurs befindlichen Klasse in der letzten
Tageswettfahrt bzw. dem Signal der Wettfahrtleitung „heute keine Wettfahrten mehr“; je nachdem, was später ist.
Nicht später als 20 Minuten nach Ablauf der Protestfrist werden Bekanntmachungen ausgehängt, um die Teilnehmer über
Verhandlungen zu informieren, bei denen sie Partei sind oder als Zeugen benannt wurden. Die Verhandlungen werden im
Verhandlungsraum, gelegen im Clubhaus des Schweriner Yacht-Club e.V., abgehalten und beginnen zur ausgehängten
Zeit.
Bekanntmachungen von Protesten durch die WL oder das Schiedsgericht werden zur Information nach WR 61.1(b)
ausgehängt.
Eine Liste der Boote, die nach Anhang P wegen Verstoßes gegen WR 42 bestraft wurden, wird vor Ende der Protestfrist
ausgehängt.
Verstöße gegen die Segelanweisungen Ziff. 20, 21, 22 sind nicht Gründe für einen Protest durch ein Boot (Änderung WR
60.1). Strafen für diese Verstöße können geringer sein als DSQ, wenn das Schiedsgericht so entscheidet.
In Abänderung von WR 66 müssen am letzten Wettfahrttag Anträge auf Wiederaufnahme bei Protesten des Vortages
innerhalb der Protestfrist und sonst innerhalb von 30 Minuten nach Verkünden der Entscheidung eingereicht werden.
Proteste (auch Vermessungsproteste) oder Einwendungen über Tatsachen, deren Feststellung bereits an den
vorhergehenden Tagen zumutbar gewesen wäre, werden am Tag der letzten Wettfahrt nicht mehr angenommen.
Sicherheitsanweisungen
Ein Boot, das die Wettfahrt aufgibt, muss unverzüglich die Wettfahrtleitung bzw. das Regattabüro darüber informieren
(Tel.: 0385 5574779).
Alle Teilnehmer haben sich innerhalb der Protestfrist zurückzumelden. Entsprechende Listen liegen im Regattabüro des
SSH aus. Bei Nichteinhaltung wird eine Punktstrafe von 5 Punkten pro Wettfahrttag verhängt.
Durch den Verstoß gegen diese Regel eingeleitete Such- und Rettungsmaßnahmen gehen zu Lasten des jeweiligen
Teilnehmers.
Ergebniskorrektur
Anträge auf Ergebniskorrektur können auf dem offiziellen Formular schriftlich im Regattabüro eingereicht werden.
Formulare sind im Regattabüro erhältlich.
Alle Anträge für den jeweiligen Wettfahrttag müssen spätestens 2 Stunden nach Ende der Protestfrist des betreffenden
Wettfahrttages im Regattabüro eingegangen sein.
Ersetzen von Besatzung und Ausrüstung
Das Ersetzen von Teilnehmern ist in Übereinstimmung mit den Ordnungsvorschriften des DSV nur mit vorheriger
schriftlicher Genehmigung durch die WL erlaubt.
Das Ersetzen von beschädigter oder verlorener Ausrüstung ist nur mit Genehmigung durch die WL gestattet. Der
Austausch muss bei erster zumutbarer Gelegenheit bei der WL beantragt werden.
Bei Ranglistenregatten ist Steuermannswechsel nicht erlaubt.
19.
Ausrüstungs- und Vermessungskontrollen
Ein Boot oder die Ausrüstung können jederzeit in Bezug auf die Einhaltung der Klassenvorschriften und der
Segelanweisungen überprüft werden. Auf dem Wasser kann ein Boot durch einen Ausrüstungskontrolleur oder Vermesser
der Wettfahrtleitung aufgefordert werden, sich sofort für eine Überprüfung zu einer bestimmten Stelle zu begeben.
20.
Funktionärsboote (Funktionsboote)
Funktionsboote sind wie folgt gekennzeichnet:
Boote der WL:
orangene Flagge mit Aufschrift "RC"
Schiedsrichterboote:
weiße Flagge mit Aufschrift "JURY"
Presseboote:
weiße Flagge mit Aufschrift "P"
21.
21.1
Teamboote
Teamleiter, Trainer und weitere Hilfspersonen müssen vom Zeitpunkt des Vorbereitungssignals für die erste startende
Klasse außerhalb der Wettfahrtgebiete bleiben, bis alle Boote durchs Ziel gegangen sind oder aufgegeben haben oder die
Wettfahrtleitung eine Verschiebung, einen allgemeinen Rückruf oder einen Abbruch signalisiert.
Alle motorisierten Begleitboote, unabhängig, ob Privat- oder Vereinsfahrzeuge, haben sich bei der Wettfahrtleitung für
Sicherungsaufgaben zur Verfügung zu stellen. SA Punkt 21.1 kann durch Setzen der Flagge "V“ auf einem Boot der
Wettfahrtleitung außer Kraft gesetzt werden.
21.2
22.
Ordnung und Abfall
Abfall muss an Land in die dafür vorgesehenen Behälter entsorgt werden.
23.
Funkverkehr und Telefon
Außer im Notfall darf ein Boot während der Wettfahrt weder über Funk senden noch Funkmitteilungen empfangen, die
nicht allen Booten zur Verfügung stehen. Diese Beschränkung trifft auch auf Mobiltelefone zu.
24.
Haftungsausschluss
Die Teilnehmer beteiligen sich an der Regatta gänzlich auf eigenes Risiko. Siehe Regel 4 – Teilnahme an der Wettfahrt.
Der Veranstalter haftet nur in dem im Haftungsausschluss dargelegten Umfang.
25.
Versicherung
Siehe Ausschreibung
Anlage Bahnen / Attachment Courses - Europe, Laser
Zahlenwimpel 1 / pennant 1: Start – 1 – 2 – Gate 3 – 2 – Gate 3 – 5 – Ziel / Finish
Zahlenwimpel 2 / pennant 2: Start – 1 – Gate 4 – 1 – 2 – Gate 3 – 5 – Ziel / Finish