Bulletin 02/2016 Rallyereglement 2016 Ab sofort gelten folgende Änderungen und Ergänzungen (Änderungen sind kursiv gedruckt) Zur Klarstellung der Verwendung und den Folgen der Gelben Flaggen im Rallyesport wird folgendes Bulletin veröffentlicht. Art 40.5 VERWENDUNG GELBER FLAGGEN (ASN Regelung) wird wie folgt ersetzt: „… 40.5.1 Die Verwendung gelber Flaggen (geschwenkt) erfolgt nach den Vorschriften des ISG, Anh. H, Art. 5, zur Anordnung befugt ist auch der Leiter d. Streckensicherung und der WP-Leiter. 40.5.2. ASN Regelung Bei Wertungsprüfungen die als Start- / Zielprüfung gefahren werden, ist die Verwendung gelber Flaggen erlaubt. Zur Warnung vor Gefahren ist die Verwendung gelber Flaggen auch den Sportwarten der Streckensicherung erlaubt, ohne dass dies zum Abbruch/zur Unterbrechung der WP führt. Bei Wertungsprüfungen die als Rundkurs gefahren werden, ist die Verwendung gelber Flaggen vorgeschrieben. Auf Höhe des Starts von Rundkursen kann in Notfällen die rote Flagge verwendet werden. Flaggensignale: Gelbe Flagge Stillgehalten Gefahr auf oder neben der Fahrbahn, Strecke teilweise blockiert Geschwindigkeit erkennbar verringern, Kollision vermeiden Gelbe Flagge Geschwenkt erhebliche Gefahr auf oder neben der Fahrbahn, Strecke ganz od. teilweise blockiert Unterbrechung oder Abbruch der Wertungsprüfung möglich unverzüglich Geschwindigkeit stark verringern, zum Anhalten bereit machen, Erste Hilfe gegebenenfalls erforderlich Jedem Team, dem nachweislich die gelbe Flagge gezeigt wird und seine Geschwindigkeit entsprechend anpasst, erhält eine faire Zeit gemäß Artikel 39. Ein Team, dem die gelbe Flagge gezeigt wird, muss sofort seine Geschwindigkeit herabsetzen. Bei Rundkursen ist die Wertungsprüfung unmittelbar an der Ausfahrt Richtung Ziel zu verlassen. Es muss den Anweisungen der Streckenposten oder eines Sicherheitsfahrzeugs folgen. Nichtbeachtung dieser Vorschriften führt zu einer Bestrafung durch die Sportkommissare. DMSB genehmigt am 16.03.2016 Michael Günther Sportdirektor
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