Document

Bulletin 02/2016
Rallyereglement 2016
Ab sofort gelten folgende Änderungen und Ergänzungen
(Änderungen sind kursiv gedruckt)
Zur Klarstellung der Verwendung und den Folgen der Gelben Flaggen im Rallyesport
wird folgendes Bulletin veröffentlicht.
Art 40.5
VERWENDUNG GELBER FLAGGEN (ASN Regelung) wird wie folgt
ersetzt:
„…
40.5.1
Die Verwendung gelber Flaggen (geschwenkt) erfolgt nach den Vorschriften des ISG, Anh.
H, Art. 5, zur Anordnung befugt ist auch der Leiter d. Streckensicherung und der WP-Leiter.
40.5.2. ASN Regelung
Bei Wertungsprüfungen die als Start- / Zielprüfung gefahren werden, ist die Verwendung
gelber Flaggen erlaubt. Zur Warnung vor Gefahren ist die Verwendung gelber Flaggen auch
den Sportwarten der Streckensicherung erlaubt, ohne dass dies zum Abbruch/zur
Unterbrechung der WP führt. Bei Wertungsprüfungen die als Rundkurs gefahren werden, ist
die Verwendung gelber Flaggen vorgeschrieben. Auf Höhe des Starts von Rundkursen kann
in Notfällen die rote Flagge verwendet werden.
Flaggensignale:
Gelbe Flagge Stillgehalten
 Gefahr auf oder neben der Fahrbahn, Strecke teilweise blockiert
 Geschwindigkeit erkennbar verringern, Kollision vermeiden
Gelbe Flagge Geschwenkt
 erhebliche Gefahr auf oder neben der Fahrbahn, Strecke ganz od. teilweise blockiert
 Unterbrechung oder Abbruch der Wertungsprüfung möglich
 unverzüglich Geschwindigkeit stark verringern, zum Anhalten bereit machen, Erste
Hilfe gegebenenfalls erforderlich
Jedem Team, dem nachweislich die gelbe Flagge gezeigt wird und seine Geschwindigkeit
entsprechend anpasst, erhält eine faire Zeit gemäß Artikel 39.
Ein Team, dem die gelbe Flagge gezeigt wird, muss sofort seine Geschwindigkeit
herabsetzen. Bei Rundkursen ist die Wertungsprüfung unmittelbar an der Ausfahrt Richtung
Ziel zu verlassen.
Es muss den Anweisungen der Streckenposten oder eines
Sicherheitsfahrzeugs folgen. Nichtbeachtung dieser Vorschriften führt zu einer Bestrafung
durch die Sportkommissare.
DMSB genehmigt am 16.03.2016
Michael Günther
Sportdirektor