Stadt Marbach am Neckar Vorlage Verhandlungsfolge: TOP öffentl. nicht öffentl. am Niederschrift VA X Berat. Punkt VA AUT AUT OR OR GR X 15.10.2015 GR Unterbringung von Flüchtlingen Antrag: 1. Die Stadt bietet dem Landkreis Ludwigsburg das städtische Gewerbegrundstück am Bahnhof zur Unterbringung von Flüchtlingen in der vorläufigen Unterbringung an. Im Pachtvertrag wird vereinbart, dass dort maximal 140 Personen untergebracht werden dürfen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Standorte Parkplatz beim Festplatz im Stadtgebiet, sowie südlich der Gemeindehalle an der Siemensstraße im Stadtteil Rielingshausen, Planungsrecht durch die Aufstellung von Bebauungsplänen zu schaffen und parallel dazu Baugesuchunterlagen für das Aufstellen von Unterkünften für Flüchtlinge vorzubereiten. In jedem Standort sollen zunächst 60 Personen untergebracht werden. Sachverhalt: Wie fast täglich der Presse zu entnehmen ist, sind die Flüchtlingszahlen in Deutschland weiter angestiegen und der Landkreis und die Kommunen suchen verzweifelt nach Unterbringungsmöglichkeiten. In Marbach sind bisher rund 35 Flüchtlinge untergebracht. Die Stadt errichtet derzeit ein Gebäude in der Heckenstraße für weitere 31 Personen. Daneben wurde das bisherige Art-Hotel erworben, wo nach kleineren Umbaumaßnahmen voraussichtlich im Frühjahr 2016 weitere 60 bis 70 Personen untergebracht werden können. Bekanntlich ist der Landkreis Ludwigsburg für die so genannte vorläufige Unterbringung und die Stadt für die Anschlussunterbringung zuständig. Aktuell müssen im Landkreis Ludwigsburg in der vorläufigen Unterbringung 5.500 Personen untergebracht werden. Für Marbach bedeutet dies einen Anteil mit 2,96 % oder 163 Personen. Aktuell kann keine Prognose darüber abgegeben werden, wie viel Prozent dieses Personenkreises von der Stadt in der Anschlussunterbringung aufgenommen werden müssen. Allerdings muss davon ausgegangen werden, dass die PersonenBeratungsergebnis: laut Antrag einstimmig mehrheitlich Ja Anwesend: Vorsitzender: Nein Enthalt. anderer Beschluss siehe Folgeseiten Stadträte (Zahl): Besonderheiten siehe Folgeseiten Normalzahl: Ausschluss wegen Befangenheit: Aktenzeichen: II-022.30, 484.2 Anlage(n): 0 Verteiler: BM, I, II, III, IV, PR Seite 2 von 3 Vorlage GR -ö- 15.10.2015 Unterbringung von Flüchtlingen zahl in den kommenden Jahren ständig steigen wird, sofern die Zahl der Flüchtlinge nicht deutlich zurückgeht. Bis Ende 2016 muss für die vorläufige Unterbringung und die Anschlussunterbringung von mind. 400 Personen ausgegangen werden. Damit muss die Stadt gemeinsam mit dem Landkreis Ludwigsburg dringend nach weiteren Unterbringungsmöglichkeiten schauen. In der Sitzung des Gemeinderats am 18. Dezember 2014 wurde bereits ausführlich über mögliche Standorte für Unterkünfte von Flüchtlingen beraten. Im Stadtgebiet wurde neben der Heckenstraße der Parkplatz Ecke Schul-/Schubartstraße sowie der Parkplatz beim Festplatz favorisiert. In Rielingshausen ging es um die Standorte Parkplatz Backnanger Straße (gegenüber der Firma Dölker), die Fläche südlich der Gemeindehalle an der Siemensstraße und ein Grundstück an der Gutenbergstraße. Da zwischenzeitlich klar ist, dass mehr Menschen untergebracht werden müssen, besteht akuter Handlungsbedarf. Die Verwaltung favorisiert hier den Parkplatz beim Festplatz sowie die Fläche südlich der Gemeindehalle an der Siemensstraße im Stadtteil Rielingshausen. Auf diesen Grundstücken könnten Wohnräume in Fertigbauweise zur Unterbringung von Flüchtlingen aufgestellt werden. Zur weiteren Vorbereitung muss hierfür Baurecht in Form eines Bebauungsplans aufgestellt werden. Parallel dazu könnte ein Bauantrag vorbereitet, und damit die Baugenehmigung beantragt werden. Als Vorgabe sollte nach Auffassung der Verwaltung die Schaffung von Wohnraum für diese beiden Standorte für jeweils 60 Personen gemacht werden. Der Ortschaftsrat Rielingshausen hat dieser Vorgehensweise in seiner Sitzung am 05. Oktober 2015 bereits einstimmig zugestimmt. Nach Vorliegen der planungsrechtlichen Voraussetzungen und der Baugenehmigung könnte zeitnah reagiert werden, da sich zwischenzeitlich auch die Produzenten von Wohnräumen in Fertigbauweise auf den gestiegenen Auftragseingang eingestellt haben, und solche Wohnräume mit Lieferfristen von unter 4 Wochen erstellen können. Wie eingangs erwähnt, wird auch weiterer Wohnraum für die vorläufige Unterbringung durch den Landkreis Ludwigsburg benötigt. Die Stadt besitzt ein Gewerbegrundstück beim Bahnhof, direkt angrenzend an die neue Tankstelle an der Rielingshäuser Straße mit rund 22 Ar. Dieses Grundstück könnte an den Landkreis verpachtet werden. In Gesprächen mit Vertretern des Landratsamts Ludwigsburg wurde großes Interesse an der Anmietung dieses Grundstücks signalisiert. Der Landkreis wäre bereit, eine Baugesuchsplanung für das Aufstellen von Unterkünften für Flüchtlinge für dieses Grundstück vorzulegen, so dass eine abschließende Entscheidung zeitnah in den städtischen Gremien getroffen werden kann. Seite 3 von 3 Vorlage GR -ö- 15.10.2015 Unterbringung von Flüchtlingen Aufgrund des großen Bedarfs an weiterem Wohnraum, denkt der Landkreis über größere Einheiten nach. Zweifellos könnte auf diesem Grundstück Wohnraum für sehr viele Personen realisiert werden. Größere Einheiten haben den Vorteil, dass auch mehr Betreuung durch Sozialarbeiter des Landkreises gestellt wird. Der Landkreis geht aktuell von einer Vollzeitstelle für 140 Personen aus. Die Verwaltung spricht sich deshalb dafür aus, dieses Grundstück dem Landkreis für die Unterbringung von Flüchtlingen für bis zu 140 Personen anzubieten. Weitere Erläuterungen werden in der Sitzung gegeben. Finanzierung / Folgekosten: Entsprechende Haushaltsansätze für den Ankauf oder die Anmietung von Wohnraum in Fertigbauweise müssen im Haushaltsplan 2016 bereitgestellt werden. Nach Inbetriebnahme der Unterkünfte muss eine Kalkulation zur Festsetzung einer Kostenmiete erstellt werden. Auf dieser Basis können dann die Unterbringungskosten mit dem Landratsamt abgeklärt werden. Heim MZ: Amt III Amt IV
© Copyright 2024 ExpyDoc