Auskunft aus dem Bodenschutz- und Altlastenkataster

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Donnerstag, 26. November 2015
Auskunft aus dem Bodenschutz- und Altlastenkataster
hier: Altlastenverdachtsflächen im Plangebiet „Quartier Kapuzinerweg“, Radolfzell
Sehr geehrter Herr Jobi,
in Bezug auf Ihre E-Mail vom 06.11.2015 möchte ich zur Altlastensituation im Bereich des
Plangebietes „Quartier Kapuzinerweg“ wie folgt Stellung nehmen.
Das südliche Plangebiet (ehem. Veterinäramt, Paketposthalle einschl. Außenflächen) wird
im Bodenschutz- und Altlastenkataster geführt.
In der Vergangenheit wurden diese Flächen bereits im Rahmen umfangreicher Altlastenuntersuchungsmaßnahmen erkundet. Außerdem wurde in Teilbereichen eine Sanierung
durch Bodenaustausch durchgeführt.
Die durch das Ing. Büro GBB im Jahr 2014 durchgeführten weiteren Untersuchungen bestätigen die bisherigen Erkenntnisse. Demnach ist insbesondere im Bereich der künstlichen Auffüllungen mit erhöhten Schadstoffgehalten zu rechnen. Da in früheren Untersuchungen ebenso im Grundwasser erhöhte Schadstoffkonzentrationen festgestellt wurden,
erfolgte damals eine Berechnung der Emissionsfracht. Hierbei konnte festgestellt werden,
dass von der Fläche lediglich geringe Schadstofffrachten abdriften.
Es handelt sich somit um einen hinnehmbaren Grundwasserschaden, welcher nicht saniert werden muss. Die Grundwassersituation wurde in der aktuellen Untersuchung nicht
mehr betrachtet. Es kann jedoch immer noch davon ausgegangen werden, dass eine relevante Schadstoffverfrachtung nicht stattfindet.
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In Anbetracht der weitgehend vorhandenen Versiegelung besteht daher derzeit kein weiterer Handlungsbedarf. Diese Einschätzung gilt auch für eine mögliche Folgenutzung, sofern wiederum großflächig versiegelt wird. Bei einer sensiblen Folgenutzung (z.B. Kinderspielflächen) sind ggfls. Schutzmaßnahmen erforderlich (z.B. Bodenaustausch in den
obersten 30 cm).
Es muss davon ausgegangen werden, dass bei Tiefbauarbeiten belastetes Aushubmaterial anfällt, welches gesondert zu entsorgen ist. Außerdem könnten infolge Wasserhaltungs- und Gründungsmaßnahmen erhöhte Aufwendungen entstehen.
Sämtliche Tiefbauarbeiten, insbesondere im Bereich der Verdachtsflächen, sind daher
gutachterlich begleiten zu lassen. Anfallendes belastetes Aushubmaterial ist in Abstimmung mit dem Landratsamt Konstanz ordnungsgemäß zu entsorgen.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Gruber
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