Landratsamt Konstanz · Postfach 10 12 38 · 78412 Konstanz Stadtverwaltung Radolfzell z. Hd. Herrn Manuel Jobi Güttinger Straße 3 78315 Radolfzell Amt f. Baurecht u. Umwelt - Wasserwirtschaft Ansprechpartner Martin Gruber Dienstgebäude Benediktinerplatz 1 78467 Konstanz Zimmer-Nr. Telefon Telefax E-Mail Aktenzeichen B 227 (2.OG) 07531/800-1270 07531/800-1239 [email protected] 8984.25/600 www.LRAKN.de Persönliche Beratung bitte telefonisch vereinbaren Donnerstag, 26. November 2015 Auskunft aus dem Bodenschutz- und Altlastenkataster hier: Altlastenverdachtsflächen im Plangebiet „Quartier Kapuzinerweg“, Radolfzell Sehr geehrter Herr Jobi, in Bezug auf Ihre E-Mail vom 06.11.2015 möchte ich zur Altlastensituation im Bereich des Plangebietes „Quartier Kapuzinerweg“ wie folgt Stellung nehmen. Das südliche Plangebiet (ehem. Veterinäramt, Paketposthalle einschl. Außenflächen) wird im Bodenschutz- und Altlastenkataster geführt. In der Vergangenheit wurden diese Flächen bereits im Rahmen umfangreicher Altlastenuntersuchungsmaßnahmen erkundet. Außerdem wurde in Teilbereichen eine Sanierung durch Bodenaustausch durchgeführt. Die durch das Ing. Büro GBB im Jahr 2014 durchgeführten weiteren Untersuchungen bestätigen die bisherigen Erkenntnisse. Demnach ist insbesondere im Bereich der künstlichen Auffüllungen mit erhöhten Schadstoffgehalten zu rechnen. Da in früheren Untersuchungen ebenso im Grundwasser erhöhte Schadstoffkonzentrationen festgestellt wurden, erfolgte damals eine Berechnung der Emissionsfracht. Hierbei konnte festgestellt werden, dass von der Fläche lediglich geringe Schadstofffrachten abdriften. Es handelt sich somit um einen hinnehmbaren Grundwasserschaden, welcher nicht saniert werden muss. Die Grundwassersituation wurde in der aktuellen Untersuchung nicht mehr betrachtet. Es kann jedoch immer noch davon ausgegangen werden, dass eine relevante Schadstoffverfrachtung nicht stattfindet. Sparkasse Bodensee . IBAN DE87 6905 0001 0000 0124 35 BIC SOLADES1KNZ Sparkasse Singen-R´zell IBAN DE49 6925 0035 0003 0655 05 Sparkasse Stockach IBAN BIC IBAN DE57 6925 1755 0006 0100 03 Sparkasse Engen-Gottm. IBAN DE23 6925 1445 0005 0040 07 Volksbank eG KN IBAN DE93 6929 1000 0210 2161 03 Postbank Karlsruhe IBAN DE50 6601 0075 0035 7387 56 BIC SOLADES1SNG BIC SOLADES1STO BIC SOLADES1ENG BIC GENODE61RAD BIC PBNKDEFF In Anbetracht der weitgehend vorhandenen Versiegelung besteht daher derzeit kein weiterer Handlungsbedarf. Diese Einschätzung gilt auch für eine mögliche Folgenutzung, sofern wiederum großflächig versiegelt wird. Bei einer sensiblen Folgenutzung (z.B. Kinderspielflächen) sind ggfls. Schutzmaßnahmen erforderlich (z.B. Bodenaustausch in den obersten 30 cm). Es muss davon ausgegangen werden, dass bei Tiefbauarbeiten belastetes Aushubmaterial anfällt, welches gesondert zu entsorgen ist. Außerdem könnten infolge Wasserhaltungs- und Gründungsmaßnahmen erhöhte Aufwendungen entstehen. Sämtliche Tiefbauarbeiten, insbesondere im Bereich der Verdachtsflächen, sind daher gutachterlich begleiten zu lassen. Anfallendes belastetes Aushubmaterial ist in Abstimmung mit dem Landratsamt Konstanz ordnungsgemäß zu entsorgen. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Martin Gruber -2–
© Copyright 2025 ExpyDoc