Ticketabsicherung

Ticketabsicherung
Für viele Konzerte und Shows sind die Tickets heißbegehrt und man muss sich schon
Monate im Voraus Karten sichern. Doch wer kann Ihnen garantieren, dass in der
Zwischenzeit nichts Unvorhersehbares passiert? Für diese Fälle bieten wir Ihnen eine
Ticketabsicherung an. Für wenig Geld sind Sie abgesichert und können bei Eintreten einer
der unten aufgeführten Fälle Ihre Tickets zurückgeben.
Was genau die Ticketabsicherung beinhaltet, entnehmen Sie bitte der nachfolgenden
Übersicht mit allen Details.
Was wird abgesichert?
Die Nordwest Ticket GmbH ersetzt bis zur vereinbarten Absicherungssumme den
Ticketpreis (inkl. aller Gebühren) oder bei Dauerkarten/Abonnements den anteiligen Preis
(inklusive aller Gebühren) für jede aus einem abgesicherten Grund nicht besuchten
Veranstaltung.
Die maximale Absicherungssumme pro Person und Ticket (inkl. aller Gebühren) beträgt €
150,00. Die Ticketabsicherung ist über das Nordwest Ticket Call Center,in allen Web-Shops
und an allen Vorverkaufsstellenvon Nordwest Ticket GmbH buchbar.
Was kostet die Absicherung?
Ticketpreis pro Person bis Gebühr pro Person/Ticket
€ 50,00
€ 2,50
€ 100,00
€ 5,00
€ 150,00
€ 7,50
Wann gilt der Absicherungsschutz?
Der Absicherungsschutz gilt für eine Veranstaltung oder für eine Veranstaltungsreihe
(Dauerkarte, Abonnement). Der Absicherungsschutz beginnt mit Abschluss der
Absicherung und endet mit der Einlösung / Entwertung der Eintrittskarte, spätestens mit
Eintritt in die Spielstätte.
Die Absicherung kann nur gleichzeitig mit dem Ticketkauf abgeschlossen werden, eine
spätere Absicherung ist nicht möglich.
Wann können Sie die Karten zurückgeben?
- plötzlich eintretende schwere Erkrankung, schwere unfallbedingte Körperverletzung oder
Tod der versicherten Person oder Familienangehöriger* (Attest des Arztes / Sterbeurkunde)
- Schwangerschaft, wenn diese erst nach Ticketbuchung festgestellt wurde, schwere
Schwangerschaftskomplikationen (Attest des Arztes)
- Verkehrsunfall mit dem Privatfahrzeug auf der direkten Anreise zur Veranstaltung
(Polizeibeleg)
Hinweis:
Die Begleitperson(en) der abgesicherten Person sind nicht berücksichtigt und bekommen
das Ticket nicht erstattet, es sei denn sie sind Familienangehörige*. Nur die namentlich bei
Nordwest Ticket erfassten Personen haben Anspruch auf die Absicherung.
*Familienangehörige: Ehepartner (bzw. eingetragener Lebenspartner oder im gemein-samen Haushalt lebende Lebenspartner),
Kinder (Stief-, Schwieger-, Enkel-, Pflege-), Eltern (Stief-, Schwieger-, Groß-, Pflege-) und Geschwister der versicherten Person.
NWT Ticketabsicherung ((( Stand: August 2015
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Ticketabsicherung
Was ist im Absicherungsfall zu tun?
Melden Sie den Absicherungsfall umgehend telefonisch unter 0421 – 36 36 36, per E-Mail
an [email protected] oder im Internet unter www.nordwest-ticket.de (Download des
Formulars).
Senden Sie uns schnellstmöglich (innerhalb von 4 Tagen nach der Meldung des
Absicherungsfalles) die nicht entwerteten Originaltickets, Atteste und Nachweise, sowie
den Absicherungsschein zu. Nur wenn die Unterlagen innerhalb der genannten Frist bei
Nordwest Ticket eingegangen sind, wird Ihnen der Betrag zurückerstattet.
Kontakt und Adresse
Nordwest Ticket GmbH
Kundenservice / Ticketabsicherung
Martinistr. 33
28195 Bremen
Erreichbarkeit
Tel.: 0421-36 36 36
E-Mail: [email protected]
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