Ticketabsicherung Für viele Konzerte und Shows sind die Tickets heißbegehrt und man muss sich schon Monate im Voraus Karten sichern. Doch wer kann Ihnen garantieren, dass in der Zwischenzeit nichts Unvorhersehbares passiert? Für diese Fälle bieten wir Ihnen eine Ticketabsicherung an. Für wenig Geld sind Sie abgesichert und können bei Eintreten einer der unten aufgeführten Fälle Ihre Tickets zurückgeben. Was genau die Ticketabsicherung beinhaltet, entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Übersicht mit allen Details. Was wird abgesichert? Die Nordwest Ticket GmbH ersetzt bis zur vereinbarten Absicherungssumme den Ticketpreis (inkl. aller Gebühren) oder bei Dauerkarten/Abonnements den anteiligen Preis (inklusive aller Gebühren) für jede aus einem abgesicherten Grund nicht besuchten Veranstaltung. Die maximale Absicherungssumme pro Person und Ticket (inkl. aller Gebühren) beträgt € 150,00. Die Ticketabsicherung ist über das Nordwest Ticket Call Center,in allen Web-Shops und an allen Vorverkaufsstellenvon Nordwest Ticket GmbH buchbar. Was kostet die Absicherung? Ticketpreis pro Person bis Gebühr pro Person/Ticket € 50,00 € 2,50 € 100,00 € 5,00 € 150,00 € 7,50 Wann gilt der Absicherungsschutz? Der Absicherungsschutz gilt für eine Veranstaltung oder für eine Veranstaltungsreihe (Dauerkarte, Abonnement). Der Absicherungsschutz beginnt mit Abschluss der Absicherung und endet mit der Einlösung / Entwertung der Eintrittskarte, spätestens mit Eintritt in die Spielstätte. Die Absicherung kann nur gleichzeitig mit dem Ticketkauf abgeschlossen werden, eine spätere Absicherung ist nicht möglich. Wann können Sie die Karten zurückgeben? - plötzlich eintretende schwere Erkrankung, schwere unfallbedingte Körperverletzung oder Tod der versicherten Person oder Familienangehöriger* (Attest des Arztes / Sterbeurkunde) - Schwangerschaft, wenn diese erst nach Ticketbuchung festgestellt wurde, schwere Schwangerschaftskomplikationen (Attest des Arztes) - Verkehrsunfall mit dem Privatfahrzeug auf der direkten Anreise zur Veranstaltung (Polizeibeleg) Hinweis: Die Begleitperson(en) der abgesicherten Person sind nicht berücksichtigt und bekommen das Ticket nicht erstattet, es sei denn sie sind Familienangehörige*. Nur die namentlich bei Nordwest Ticket erfassten Personen haben Anspruch auf die Absicherung. *Familienangehörige: Ehepartner (bzw. eingetragener Lebenspartner oder im gemein-samen Haushalt lebende Lebenspartner), Kinder (Stief-, Schwieger-, Enkel-, Pflege-), Eltern (Stief-, Schwieger-, Groß-, Pflege-) und Geschwister der versicherten Person. NWT Ticketabsicherung ((( Stand: August 2015 1 Seite Ticketabsicherung Was ist im Absicherungsfall zu tun? Melden Sie den Absicherungsfall umgehend telefonisch unter 0421 – 36 36 36, per E-Mail an [email protected] oder im Internet unter www.nordwest-ticket.de (Download des Formulars). Senden Sie uns schnellstmöglich (innerhalb von 4 Tagen nach der Meldung des Absicherungsfalles) die nicht entwerteten Originaltickets, Atteste und Nachweise, sowie den Absicherungsschein zu. Nur wenn die Unterlagen innerhalb der genannten Frist bei Nordwest Ticket eingegangen sind, wird Ihnen der Betrag zurückerstattet. Kontakt und Adresse Nordwest Ticket GmbH Kundenservice / Ticketabsicherung Martinistr. 33 28195 Bremen Erreichbarkeit Tel.: 0421-36 36 36 E-Mail: [email protected] NWT Ticketabsicherung ((( Stand: August 2015 2 Seite
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