Angebot dvv.Einwohner Hyper-TextKommentar Wahl- und Melderecht (HTK WuM) Angebot: dvv.Einwohner Hyper-Text-Kommentar Wahl- und Melderecht (HTK WuM) 1 Beschreibung der Lösungskomponente dvv.Einwohner HTK WuM Mit einem übersichtlichen und anwenderfreundlichen Navigationssystem haben Sie Zugriff auf über 50 aktuelle Gesetze, rund 200 Gerichtsentscheidungen sowie einen ausführlichen Wahlkalender. Sie gelangen „kinderleicht“ per Knopfdruck auf viele Links (=elektronische Verbindungen) und Notizen zu den einzelnen gesetzlichen Bestimmungen. Ein regelmäßiges Update über unser Intranet gewährleistet Aktualität ohne Arbeitsaufwand. Dadurch können Sie auf teure Gesetzessammlungen und vor allem auch die dazugehörigen Ergänzungslieferungen und deren mühsames Einsortieren verzichten. Um Sie von den Vorteilen unseres Dienstes zu überzeugen, bieten wir Ihnen an, das Verfahren bis zu maximal vier Wochen kostenlos für Sie freizuschalten, damit Sie es ausgiebig testen können. Hören wir nach Ablauf der Testphase nichts mehr von Ihnen, gehen wir davon aus, dass Sie die Lösungskomponente dvv.Einwohner HTK WuM auch weiterhin nutzen wollen. Im Einstiegsjahr wird die Jahresgebühr nur für volle Nutzungsmonate (ohne Testzeit) anteilig berechnet. 2 3 Ihr Nutzen Unabhängig von Ort und Zeit haben Sie Zugriff auf über 50 aktuelle Gesetze und 200 Gerichtsentscheidungen. Sie können auf die Anschaffung teurer Gesetzessammlungen verzichten, denn die elektronische Gesetzessammlung löst Ihre Papierformulare ab. Links und Notizen zu einzelnen Bestimmungen optimieren Ihren Arbeitsprozess. Ihr laufender Pflegeaufwand zur Aktualisierung der Unterlagen entfällt, die KIVBF übernimmt die Anpassung der Gesetzessammlung. Mit der integrierten Schnellsuche finden Sie, was Sie suchen: Sie arbeiten schnell und komfortabel. Wahlkalender: Alle Termine bis zur Wahl auf einen Blick. Preise und Konditionen 3.1 Einmalige Leistungen Einrichtung dvv.Einwohner HTK WuM Grundcustomizing/Basiseinrichtung eines Systems 2 POS Menge Bezeichnung 10 01 Einrichtung dvv.Einwohner HTK WuM Einzelpreis einmalig in € 0,00 Gesamtpreis einmalig in € 0,00 Angebot: dvv.Einwohner Hyper-Text-Kommentar Wahl- und Melderecht (HTK WuM) 3.2 Laufende Leistungen (Nutzungspakete) Nutzung dvv.Einwohner HTK WuM Komponente dvv.Einwohner HTK WuM Anwendungssupport – 3 Std. Reaktionszeit* User-Request-Management* Anwendersupport* *Beschreibung der Leistungen siehe KIVBF-Leistungsbeschreibung auf www.kivbf.de Einwohnerzahl Preis mtl. in € bis 5.000 Einwohner 8,85 Preis jährlich in € 106,25 5.001 – 10.000 Einwohner 13,10 157,25 10.001 – 20.000 Einwohner 17,35 208,25 Ab 20.001 Einwohner 21,60 259,25 3.3 Leistungsabgrenzung Die Leistung wird wie oben beschrieben angeboten. Darüber hinausgehende Leistungen bedürfen einer neuen Vereinbarung. 3.4 Angebotsbindefrist / Umsetzung / Einführung Das Angebot ist 60 Tage gültig. Nach Eingang des Auftrags beträgt die Umsetzungszeit ca. drei Wochen. 3.5 Voraussetzungen Anbindung an das KIVBF-Netz Aktueller Internetbrowser 3.6 Mitwirkungspflichten / Regelung zur Leistungsabnahme Mitwirkungspflichten sowie die Regelungen zur Leistungsabnahme entnehmen Sie bitte der Anlage 1 dieses Angebots. 3.7 Ansprechpartner Produktverantwortliche: Carmen Leiß Fon 07131 958 159 [email protected] Verwaltung/Administration: Christine Maul Fon 0721 9529 329 [email protected] 3 Angebot: dvv.Einwohner Hyper-Text-Kommentar Wahl- und Melderecht (HTK WuM) 3.8 Vertragliche Auswirkungen Mit Bestellung schließen Sie einen Vertrag mit einer Mindestlaufzeit von 4 Jahren. Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Zeitpunkt der Abnahme gem. Anlage 1. 4 4 Juristische Klauseln Ergänzend gelten die Allgemeinen Auftragsbedingungen (AAB) des Zweckverbandes Kommunale Informationsverarbeitung Baden-Franken für Mitglieder bzw. die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der KRBF GmbH für Nichtmitglieder der KIVBF als vereinbart (siehe www.kivbf.de). Im Übrigen gelten die Regelungen gemäß Anlage 1. Angebot: dvv.Einwohner Hyper-Text-Kommentar Wahl- und Melderecht (HTK WuM) Absender/Rechnungsempfänger Mail: [email protected] Fax: 06221 841-93500 Name/Kommune/Unternehmen Kommunale Informationsverarbeitung Baden-Franken Marketing und Vertrieb Pfannkuchstraße 4 76185 Karlsruhe Anschrift Ansprechpartner Anschrift Telefon/Fax E-Mail-Adresse Bestellung dvv.Einwohner Hyper-Text-Kommentar Wahl- und Melderecht (HTK WuM) Betrieb Hiermit bestellen wir gemäß Ihrem Angebot folgende Lösung/Leistung zu den Allgemeinen Auftragsbedingungen der KIVBF bzw. bei Nichtmitgliedern der KIVBF zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der KRBF GmbH. Insbesondere die Haftungsbeschränkung des § 4.3 haben wir zur Kenntnis genommen und wünschen keine Änderungen der maximalen Haftungssummen. Die Allgemeinen Auftragsbedingungen der KIVBF bzw. die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der KRBF GmbH sind einsehbar unter: www.kivbf.de. Ab Einrichtung und Nutzung dvv.Einwohner Hyper-Text-Kommentar Wahl- und Melderecht (HTK-WuM) ______________________ Zugriffsberechtigte Arbeitsplätze: _____________________ (Email-Kontaktadresse/-n) 5 ____________________ Angebot: dvv.Einwohner Hyper-Text-Kommentar Wahl- und Melderecht (HTK WuM) Zutreffendes bitte ankreuzen: Einwohnerzahl Preis mtl. in € Preis jährlich in € 8,85 106,25 bis 5.000 Einwohner 5.001 – 10.000 Einwohner 13,10 157,25 10.001 – 20.000 Einwohner 17,35 208,25 ab 20.001 Einwohner 21,60 259,25 Bis zum (maximal bis zu vier Wochen) möchten wir das Verfahren kostenfrei testen. Wenn Sie nach der Testphase nichts mehr von uns hören, können Sie davon ausgehen, dass wir die Lösungskomponente dvv.Einwohner HTK WuM auch weiterhin nutzen wollen. Hinweis: Der Umsetzungszeitraum beträgt ca. drei Wochen nach Bestelleingang. Datum/Unterschrift/Stempel 6 Angebot: dvv.Einwohner Hyper-Text-Kommentar Wahl- und Melderecht (HTK WuM) Anlage 1 Mitwirkungspflichten 1. Der Auftraggeber sorgt für die Einsatz- bzw. Systemumgebung entsprechend den Vorgaben des Auftragnehmers. Er beachtet insbesondere die Vorgaben im Handbuch und auf der OnlineInformationsplattform des Auftragnehmers. Es liegt in seinem Verantwortungsbereich, den ordnungsgemäßen Betrieb der notwendigen Einsatz- bzw. Systemumgebung erforderlichenfalls durch Pflege- bzw. Wartungsverträge mit Dritten sicherzustellen. 2. Der Auftraggeber wirkt bei der Auftragserfüllung im erforderlichen Umfang unentgeltlich mit, indem er insbesondere Mitarbeiter, Arbeitsräume, Einsatz- bzw. Systemumgebung, Daten und Telekommunikationseinrichtungen zur Verfügung stellt. Er gewährt dem Auftragnehmer unmittelbar und mittels Datenfernübertragung Zugang zur Einsatz- bzw. Systemumgebung und zur Software einschließlich der Arbeitsergebnisse. Er beantwortet Fragen, prüft Ergebnisse und testet die Arbeitsergebnisse unverzüglich und gründlich auf Mangelfreiheit und Verwendbarkeit in der konkreten Situation, bevor er mit ihrer operativen Nutzung beginnt. Dies gilt auch für Leistungen, die er im Rahmen der Nacherfüllung und Pflege erhält. 3. Der Ansprechpartner des Auftraggebers muss in der Lage sein, für den Auftraggeber die erforderlichen Entscheidungen zu treffen oder unverzüglich herbeizuführen. Die Mitarbeiter des Auftraggebers, deren Tätigkeit erforderlich ist, sind in angemessenem Umfang von anderen Tätigkeiten freizustellen. 4. Der Auftraggeber ist für die Sicherung seiner Daten nach dem Stand der Technik selbst verantwortlich. Mangels eines ausdrücklichen schriftlichen Hinweises im Einzelfall können die Mitarbeiter des Auftragnehmers immer davon ausgehen, dass alle Daten, mit denen sie in Berührung kommen, gesichert sind. 5. Der Auftraggeber trifft eine angemessene Vorkehrung für den Fall, dass die Arbeitsergebnisse mit Störungen behaftet sind (z.B. durch Datensicherung, Störungsdiagnose, regelmäßige Überprüfung der Ergebnisse). 6. Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber unverzüglich unter Darstellung des Sachverhaltes mit, wenn durch Nichtbeachtung von dessen Mitwirkungspflichten eine Projektverzögerung eintritt und dadurch erstattungspflichtige Mehrkosten beim Auftragnehmer entstehen. 7. Der Auftraggeber trägt Nachteile und Mehrkosten aus einer Verletzung der Mitwirkungspflichten. Regelung zur Leistungsabnahme Soweit abnahmefähige Leistungen vereinbart sind, gilt: Hat ein Vertrag mehrere, vom Auftraggeber voneinander unabhängig nutzbare Einzelwerke zum Gegenstand, so werden diese Einzelwerke getrennt; werden Teilwerke definiert, so kann der Auftragnehmer Teilwerke zur Abnahme bereitstellen. Bei späteren Abnahmen sowie bei vereinbarter Gesamtabnahme werden allein das Funktionieren des neuen Teilwerks und das korrekte Zusammenwirken der früher abgenommenen Teilwerke mit dem neuen Teilwerk geprüft. Soweit die Erstellung eines Konzeptes, insbesondere für die Änderung oder Erweiterung von Standardsoftware, vereinbart ist, kann der Auftragnehmer für das Konzept eine getrennte Abnahme verlangen. Der Auftraggeber hat innerhalb von 14 Arbeitstagen das Leistungsergebnis zu prüfen und durch den Ansprechpartner schriftlich entweder die Abnahme zu erklären oder die festgestellten Mängel mit genauer Beschreibung und Angabe der Fehlersymptomatik mitzuteilen. Wenn er sich in dieser Frist nicht erklärt oder die 7 Angebot: dvv.Einwohner Hyper-Text-Kommentar Wahl- und Melderecht (HTK WuM) Leistung innerhalb weiterer 14 Arbeitstage ohne Meldung erheblicher Mängel nutzt, gilt die Leistung als abgenommen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Als Nutzung im Sinne des vorherigen Satzes gilt auch der produktive Einsatz oder die produktive Inbetriebnahme von (Teil-) Leistungen. Der Auftragnehmer beseitigt die dementsprechend gerügten Mängel in einer der Schwere der Mängel angemessenen Frist. Nach Mitteilung der Mängelbeseitigung prüft der Auftraggeber das Leistungsergebnis binnen fünf Arbeitstagen. Im Übrigen gilt das Vorstehende zur Abnahme entsprechend. Sollte keine Abnahme durch den Auftraggeber vorliegen, besteht keine Gewährleistung des Auftragnehmers für die Richtigkeit und Verwertbarkeit der zur Verfügung gestellten Daten. Juristische Klauseln Dieses Angebot enthält kein Zusicherungen oder Garantien, die zu einer verschuldensunabhängigen Haftung des Auftragnehmers führen, es sei denn, diese sind ausdrücklich schriftlich vereinbart. Angaben in diesem Angebot und seinen Anlagen sind nicht als Garantie für die Beschaffenheit einer Sache zu verstehen. Technische Daten, Spezifikationen und Leistungsangaben in diesem Angebot oder zugehörigen Dokumenten dienen alleine der Leistungsbeschreibung. Sofern Sie Mitglied der KIVBF sind, sind die genannten Preise Endpreise. Umsatzsteuer fällt derzeit nicht an. Falls Umsatzsteuer – gleich aus welchem Grund – von der Finanzverwaltung gefordert wird, so ist KIVBF berechtigt, diese Umsatzsteuer zusätzlich in Rechnung zu stellen. Sollten Sie kein Mitglied der KIVBF sein, schließen Sie einen Vertrag mit der KRBF GmbH und die hier genannten Preise verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer. Darüber hinaus gelten die Regelungen des bei Leistungserbringung gültigen Lösungskataloges. Die derzeit gültige Fassung können Sie unter www.kivbf.de einsehen. Die Informationen, Preise und sonstigen Angaben in diesem Angebot sind vertraulich und ausschließlich für Sie als Kunden bestimmt. Eine Weitergabe bzw. Kenntnisgabe an Dritte ist ausdrücklich untersagt. Wir bitten Sie, die Vertraulichkeit dieses Angebotes zu wahren und den Absender sofort über einen Übertragungsfehler zu informieren. 8
© Copyright 2024 ExpyDoc