dvv.Einwohner Hyper-Text- Kommentar Wahl

Angebot
dvv.Einwohner Hyper-TextKommentar Wahl- und
Melderecht (HTK WuM)
Angebot: dvv.Einwohner Hyper-Text-Kommentar Wahl- und Melderecht (HTK WuM)
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Beschreibung der Lösungskomponente dvv.Einwohner HTK WuM
Mit einem übersichtlichen und anwenderfreundlichen Navigationssystem haben Sie Zugriff auf über 50 aktuelle
Gesetze, rund 200 Gerichtsentscheidungen sowie einen ausführlichen Wahlkalender. Sie gelangen
„kinderleicht“ per Knopfdruck auf viele Links (=elektronische Verbindungen) und Notizen zu den einzelnen
gesetzlichen Bestimmungen.
Ein regelmäßiges Update über unser Intranet gewährleistet Aktualität ohne Arbeitsaufwand. Dadurch können
Sie auf teure Gesetzessammlungen und vor allem auch die dazugehörigen Ergänzungslieferungen und deren
mühsames Einsortieren verzichten.
Um Sie von den Vorteilen unseres Dienstes zu überzeugen, bieten wir Ihnen an, das Verfahren bis zu maximal
vier Wochen kostenlos für Sie freizuschalten, damit Sie es ausgiebig testen können. Hören wir nach Ablauf der
Testphase nichts mehr von Ihnen, gehen wir davon aus, dass Sie die Lösungskomponente dvv.Einwohner HTK
WuM auch weiterhin nutzen wollen.
Im Einstiegsjahr wird die Jahresgebühr nur für volle Nutzungsmonate (ohne Testzeit) anteilig berechnet.
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Ihr Nutzen

Unabhängig von Ort und Zeit haben Sie Zugriff auf über 50 aktuelle Gesetze und 200
Gerichtsentscheidungen.

Sie können auf die Anschaffung teurer Gesetzessammlungen verzichten, denn die elektronische
Gesetzessammlung löst Ihre Papierformulare ab.

Links und Notizen zu einzelnen Bestimmungen optimieren Ihren Arbeitsprozess.

Ihr laufender Pflegeaufwand zur Aktualisierung der Unterlagen entfällt, die KIVBF übernimmt die
Anpassung der Gesetzessammlung.

Mit der integrierten Schnellsuche finden Sie, was Sie suchen: Sie arbeiten schnell und komfortabel.

Wahlkalender: Alle Termine bis zur Wahl auf einen Blick.
Preise und Konditionen
3.1 Einmalige Leistungen
Einrichtung dvv.Einwohner HTK WuM
Grundcustomizing/Basiseinrichtung eines Systems
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POS
Menge
Bezeichnung
10
01
Einrichtung dvv.Einwohner HTK WuM
Einzelpreis
einmalig in €
0,00
Gesamtpreis
einmalig in €
0,00
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3.2 Laufende Leistungen (Nutzungspakete)
Nutzung dvv.Einwohner HTK WuM

Komponente dvv.Einwohner HTK WuM

Anwendungssupport – 3 Std. Reaktionszeit*

User-Request-Management*

Anwendersupport*
*Beschreibung der Leistungen siehe KIVBF-Leistungsbeschreibung auf www.kivbf.de
Einwohnerzahl
Preis mtl.
in €
bis 5.000 Einwohner 8,85
Preis jährlich
in €
106,25
5.001 – 10.000 Einwohner 13,10
157,25
10.001 – 20.000 Einwohner 17,35
208,25
Ab 20.001 Einwohner 21,60
259,25
3.3 Leistungsabgrenzung
Die Leistung wird wie oben beschrieben angeboten. Darüber hinausgehende Leistungen bedürfen einer neuen
Vereinbarung.
3.4 Angebotsbindefrist / Umsetzung / Einführung
Das Angebot ist 60 Tage gültig. Nach Eingang des Auftrags beträgt die Umsetzungszeit ca. drei Wochen.
3.5 Voraussetzungen

Anbindung an das KIVBF-Netz

Aktueller Internetbrowser
3.6 Mitwirkungspflichten / Regelung zur Leistungsabnahme
Mitwirkungspflichten sowie die Regelungen zur Leistungsabnahme entnehmen Sie bitte der Anlage 1 dieses
Angebots.
3.7 Ansprechpartner
Produktverantwortliche:
Carmen Leiß
Fon 07131 958 159
[email protected]
Verwaltung/Administration:
Christine Maul
Fon 0721 9529 329
[email protected]
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3.8 Vertragliche Auswirkungen
Mit Bestellung schließen Sie einen Vertrag mit einer Mindestlaufzeit von 4 Jahren. Die Vertragslaufzeit beginnt
mit dem Zeitpunkt der Abnahme gem. Anlage 1.
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Juristische Klauseln

Ergänzend gelten die Allgemeinen Auftragsbedingungen (AAB) des Zweckverbandes Kommunale
Informationsverarbeitung Baden-Franken für Mitglieder bzw. die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB) der KRBF GmbH für Nichtmitglieder der KIVBF als vereinbart (siehe www.kivbf.de).

Im Übrigen gelten die Regelungen gemäß Anlage 1.
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Absender/Rechnungsempfänger
Mail: [email protected]
Fax: 06221 841-93500
Name/Kommune/Unternehmen
Kommunale Informationsverarbeitung
Baden-Franken
Marketing und Vertrieb
Pfannkuchstraße 4
76185 Karlsruhe
Anschrift
Ansprechpartner
Anschrift
Telefon/Fax
E-Mail-Adresse
Bestellung dvv.Einwohner Hyper-Text-Kommentar Wahl- und
Melderecht (HTK WuM) Betrieb
Hiermit bestellen wir gemäß Ihrem Angebot folgende Lösung/Leistung zu den Allgemeinen
Auftragsbedingungen der KIVBF bzw. bei Nichtmitgliedern der KIVBF zu den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen der KRBF GmbH. Insbesondere die Haftungsbeschränkung des § 4.3 haben wir zur
Kenntnis genommen und wünschen keine Änderungen der maximalen Haftungssummen. Die Allgemeinen
Auftragsbedingungen der KIVBF bzw. die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der KRBF GmbH sind einsehbar
unter: www.kivbf.de.
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Ab
Einrichtung und Nutzung dvv.Einwohner Hyper-Text-Kommentar Wahl- und
Melderecht (HTK-WuM)
______________________
Zugriffsberechtigte Arbeitsplätze: _____________________
(Email-Kontaktadresse/-n)
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____________________
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Zutreffendes bitte ankreuzen:
Einwohnerzahl
Preis mtl.
in €
Preis jährlich
in €
8,85
106,25

bis 5.000 Einwohner

5.001 – 10.000 Einwohner
13,10
157,25

10.001 – 20.000 Einwohner
17,35
208,25

ab 20.001 Einwohner
21,60
259,25
Bis zum
(maximal bis zu vier Wochen) möchten wir das Verfahren kostenfrei testen.
Wenn Sie nach der Testphase nichts mehr von uns hören, können Sie davon ausgehen, dass wir die
Lösungskomponente dvv.Einwohner HTK WuM auch weiterhin nutzen wollen.
Hinweis:
Der Umsetzungszeitraum beträgt ca. drei Wochen nach Bestelleingang.
Datum/Unterschrift/Stempel
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Anlage 1
Mitwirkungspflichten
1. Der Auftraggeber sorgt für die Einsatz- bzw. Systemumgebung entsprechend den Vorgaben des
Auftragnehmers. Er beachtet insbesondere die Vorgaben im Handbuch und auf der OnlineInformationsplattform des Auftragnehmers. Es liegt in seinem Verantwortungsbereich, den
ordnungsgemäßen Betrieb der notwendigen Einsatz- bzw. Systemumgebung erforderlichenfalls durch
Pflege- bzw. Wartungsverträge mit Dritten sicherzustellen.
2. Der Auftraggeber wirkt bei der Auftragserfüllung im erforderlichen Umfang unentgeltlich mit, indem er
insbesondere Mitarbeiter, Arbeitsräume, Einsatz- bzw. Systemumgebung, Daten und
Telekommunikationseinrichtungen zur Verfügung stellt. Er gewährt dem Auftragnehmer unmittelbar und
mittels Datenfernübertragung Zugang zur Einsatz- bzw. Systemumgebung und zur Software
einschließlich der Arbeitsergebnisse. Er beantwortet Fragen, prüft Ergebnisse und testet die
Arbeitsergebnisse unverzüglich und gründlich auf Mangelfreiheit und Verwendbarkeit in der konkreten
Situation, bevor er mit ihrer operativen Nutzung beginnt. Dies gilt auch für Leistungen, die er im
Rahmen der Nacherfüllung und Pflege erhält.
3. Der Ansprechpartner des Auftraggebers muss in der Lage sein, für den Auftraggeber die erforderlichen
Entscheidungen zu treffen oder unverzüglich herbeizuführen. Die Mitarbeiter des Auftraggebers, deren
Tätigkeit erforderlich ist, sind in angemessenem Umfang von anderen Tätigkeiten freizustellen.
4. Der Auftraggeber ist für die Sicherung seiner Daten nach dem Stand der Technik selbst verantwortlich.
Mangels eines ausdrücklichen schriftlichen Hinweises im Einzelfall können die Mitarbeiter des
Auftragnehmers immer davon ausgehen, dass alle Daten, mit denen sie in Berührung kommen,
gesichert sind.
5. Der Auftraggeber trifft eine angemessene Vorkehrung für den Fall, dass die Arbeitsergebnisse mit
Störungen behaftet sind (z.B. durch Datensicherung, Störungsdiagnose, regelmäßige Überprüfung der
Ergebnisse).
6. Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber unverzüglich unter Darstellung des Sachverhaltes mit, wenn
durch Nichtbeachtung von dessen Mitwirkungspflichten eine Projektverzögerung eintritt und dadurch
erstattungspflichtige Mehrkosten beim Auftragnehmer entstehen.
7. Der Auftraggeber trägt Nachteile und Mehrkosten aus einer Verletzung der Mitwirkungspflichten.
Regelung zur Leistungsabnahme
Soweit abnahmefähige Leistungen vereinbart sind, gilt:
Hat ein Vertrag mehrere, vom Auftraggeber voneinander unabhängig nutzbare Einzelwerke zum Gegenstand,
so werden diese Einzelwerke getrennt; werden Teilwerke definiert, so kann der Auftragnehmer Teilwerke zur
Abnahme bereitstellen. Bei späteren Abnahmen sowie bei vereinbarter Gesamtabnahme werden allein das
Funktionieren des neuen Teilwerks und das korrekte Zusammenwirken der früher abgenommenen Teilwerke mit
dem neuen Teilwerk geprüft. Soweit die Erstellung eines Konzeptes, insbesondere für die Änderung oder
Erweiterung von Standardsoftware, vereinbart ist, kann der Auftragnehmer für das Konzept eine getrennte
Abnahme verlangen.
Der Auftraggeber hat innerhalb von 14 Arbeitstagen das Leistungsergebnis zu prüfen und durch den
Ansprechpartner schriftlich entweder die Abnahme zu erklären oder die festgestellten Mängel mit genauer
Beschreibung und Angabe der Fehlersymptomatik mitzuteilen. Wenn er sich in dieser Frist nicht erklärt oder die
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Leistung innerhalb weiterer 14 Arbeitstage ohne Meldung erheblicher Mängel nutzt, gilt die Leistung als
abgenommen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
Als Nutzung im Sinne des vorherigen Satzes gilt auch der produktive Einsatz oder die produktive
Inbetriebnahme von (Teil-) Leistungen.
Der Auftragnehmer beseitigt die dementsprechend gerügten Mängel in einer der Schwere der Mängel
angemessenen Frist. Nach Mitteilung der Mängelbeseitigung prüft der Auftraggeber das Leistungsergebnis
binnen fünf Arbeitstagen. Im Übrigen gilt das Vorstehende zur Abnahme entsprechend.
Sollte keine Abnahme durch den Auftraggeber vorliegen, besteht keine Gewährleistung des Auftragnehmers für
die Richtigkeit und Verwertbarkeit der zur Verfügung gestellten Daten.
Juristische Klauseln
 Dieses Angebot enthält kein Zusicherungen oder Garantien, die zu einer verschuldensunabhängigen
Haftung des Auftragnehmers führen, es sei denn, diese sind ausdrücklich schriftlich vereinbart. Angaben in
diesem Angebot und seinen Anlagen sind nicht als Garantie für die Beschaffenheit einer Sache zu
verstehen. Technische Daten, Spezifikationen und Leistungsangaben in diesem Angebot oder zugehörigen
Dokumenten dienen alleine der Leistungsbeschreibung.
 Sofern Sie Mitglied der KIVBF sind, sind die genannten Preise Endpreise. Umsatzsteuer fällt derzeit nicht an.
Falls Umsatzsteuer – gleich aus welchem Grund – von der Finanzverwaltung gefordert wird, so ist KIVBF
berechtigt, diese Umsatzsteuer zusätzlich in Rechnung zu stellen. Sollten Sie kein Mitglied der KIVBF sein,
schließen Sie einen Vertrag mit der KRBF GmbH und die hier genannten Preise verstehen sich zzgl.
Mehrwertsteuer.
 Darüber hinaus gelten die Regelungen des bei Leistungserbringung gültigen Lösungskataloges. Die derzeit
gültige Fassung können Sie unter www.kivbf.de einsehen.
 Die Informationen, Preise und sonstigen Angaben in diesem Angebot sind vertraulich und ausschließlich für
Sie als Kunden bestimmt. Eine Weitergabe bzw. Kenntnisgabe an Dritte ist ausdrücklich untersagt. Wir
bitten Sie, die Vertraulichkeit dieses Angebotes zu wahren und den Absender sofort über einen
Übertragungsfehler zu informieren.
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