LOMMATZSCHER ANZEIGER Ortsteile: Albertitz, Altlommatzsch, Altsattel, Barmenitz, Birmenitz, Churschütz, Daubnitz, Dennschütz, Dörschnitz, Grauswitz, Ickowitz, Jessen, Klappendorf, Krepta, Lautzschen, Lommatzsch, Löbschütz, Marschütz, Mögen, Neckanitz, Paltzschen, Petzschwitz, Piskowitz, Pitschütz, Poititz, Prositz, Rauba, Roitzsch, Scheerau, Schwochau, Sieglitz, Striegnitz, Trogen, Wachtnitz, Weitzschenhain, Wuhnitz, Zöthain, Zscheilitz www.lommatzsch.de Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Lommatzsch | Neue Folge | 2. Jg. | Nr. 12 | 27.11.2015 Seite 2 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Lommatzsch Nr. 12 | 27. November 2015 AUF EIN WORT ■ Volkstrauertag 15. November 2015 Am Volkstrauertag gedenken wir der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft. In diesem Jahr jährt sich das Ende des Zweiten Weltkrieges zum 70. Mal. Millionen Menschen starben oder erlitten unfassbares Leid an Körper und Seele. Schreckliches geschah auch in unserer Stadt. Doch seit siebzig Jahre leben nun die Menschen in Deutschland und in Europa weitestgehend friedlich zusammen. Krieg, Terror und Gewaltherrschaft kennen wir Jüngeren glücklicherweise „nur“ aus dem Fernsehen. Die schrecklichen Bilder des Bürgerkrieges in Syrien, die Nachrichten von Terroranschlägen im Nahen Osten, die Bombenattentate – wie zuletzt im russischen Flugzeug aus Ägypten – oder die Überfälle der Taliban in Afghanistan erreichen unsere Herzen und unser Mitgefühl kaum noch. Wir sind unseren Wohlstand und Frieden gewöhnt, das Elend ist weit weg. Erst wenn der Terror ganz nah ist – wie am 13. November in Paris – schrecken wir aus unserer Lethargie auf. Was wollen die islamistischen Fanatiker bezwecken? Zur Beantwortung dieser Frage müssen Not und Verzweiflung in den Krisen und Kriegsgebieten im Nahen Osten in unser Blickfeld rücken. Die Bilder der vielen Tausend Flüchtlinge aus Krisen und Kriegsgebieten müssen uns aufrütteln. Diese Menschen dürfen nicht zum zweiten Mal Opfer werden. Das erste Mal waren sie Opfer, als der Terror sie aus ihrer Heimat drängte. Nun macht sie eben dieser Terror in Europa – dort wo ihre neue Heimat sein sollte – zu ungeliebten Ankömmlingen. Wir dürfen ihnen humanitäre Hilfe nicht verwehren. Aber diese Hilfe darf auch uns nicht überfordern. Die Anstrengungen der Kommunen und Landkreise die Unterbringung zu bewerkstelligen, sorgt für gesellschaftspolitischen „Zündstoff“. Auch in Lommatzsch ruft die Pflicht, im nächsten Jahr mindestens 128 Menschen aufzunehmen, keine Begeisterung hervor. Ängste vor den „Fremden“ und Angst vor „Überfremdung“ machen sich in Deutschland breit. Und mit diesen Ängsten treiben die politischen Populisten rechts und links ihre Machtspielchen. Der Volkstrauertag bietet uns die Gelegenheit, ohne Scheuklappen, auch über unsere heutige Situation in Deutschland und Europa nachzudenken. Ja, wir leben im Wohlstand, aber leben wir wirklich noch im „Frieden“ miteinander? Wo bleibt die Achtung vor einander, der Respekt, der Ruf nach Menschenwürde? Wir wollen Frieden – für das Zusammenleben der Menschen im Nahen Osten und in Afrika! Wir brauchen aber auch Frieden - für das Zusammenleben der Menschen in Deutschland und Europa! Wir müssen aufpassen, dass wir als Politiker unseren gesellschaftlichen Frieden, mit unseren Handlungsweisen nicht leichtfertig auf´s Spiel setzen. Dies ist leichter gesagt, als getan. Von Kommunalpolitikern gibt es auf allen politischen Ebenen Versuche, die derzeitig schwierige Situation für die Flüchtlinge wie für die einheimische Bevölkerung zu verbessern. Es gibt Vorschläge zu besseren und schnelleren Verfahrensabläufen, zur Integration in die deutsche Gesellschaft durch Sprache, Bildung und gemeinnützige Arbeit. Aber wir werden nicht gehört! Wir wollen Perspektiven für die Flüchtlinge. Wer aufgrund von Krieg und Terror verfolgt wird, benötigt Schutz, aber eben auch Zukunft. Parallelgesellschaften in Europa, in denen junge Muslime zwar in Sicherheit, aber ohne jegliche Perspektive für ihre Zukunft bleiben, führt zu Unzufriedenheit und Hass gegenüber der europäischen Gesellschaft und Kultur. Frieden und Freiheit für die Flüchtlinge, bedingen aber gerade auch Pflichten und Verantwortung für sie. Und wir wollen Klarheit für unsere einheimische Bevölkerung. Wir brauchen jeden Nachbarn, jedes Vereinsmitglieder zur Unterstützung, aber eben diese wollen auch Sicherheit und ernst genommen werden mit ihren Ängsten. Als Bürgermeisterin habe ich leider auch keine Lösung für diese „verfahrene politische Situation“. Aus dem Grund kann ich nur bitten und hoffen, wir alle in unserer Stadt behalten einen kühlen Verstand und ein Herz füreinander. Lassen Sie uns in Lommatzsch solidarisch zusammenrücken. Reichen wir den im nächsten Jahr sicher ankommenden Flüchtlingen unsere „helfende Hand“, aber äußern wir durchaus auch klare Erwartungen. Unterstützen Sie alle mit, dass hier bei uns das Zusammenleben gelingt und die Fremden aus völlig anderen Kulturkreisen die Chance bekommen, sich gut einzufügen. Vielleicht hilft schon, hinter jedem einzelne Flüchtling tatsächlich einen Menschen mit Schicksalsgeschichte zu sehen. Lassen Sie uns durchaus berechtigte kontroverse politische Diskussionen führen, aber bitte immer mit Respekt und Achtung voreinander. Und verhindern wir Gewalt und Vandalismus, denn ansonsten bleibt jedes Totengedenken am heutigen Sonntag nur heuchelnde Geste. Dr. Anita Maaß, Bürgermeisterin Friede „Bloß keinen Zank und keinen Streit!“ Das heißt auf englisch ganz einfach PEACE und auf französisch PAIX und auf russisch MIR und auf hebräisch SHALOM und auf deutsch FRIEDE oder: „Du, komm, lass uns zusammen spielen, zusammen sprechen, zusammen singen, zusammen essen, zusammen trinken und zusammen leben, damit wir leben.“ Josef Reding C M Y K Nr. 12 | 27. November 2015 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Lommatzsch Seite 3 AUF EIN WORT ■ Gedanken des Ersten stellvertretenden Bürgermeisters Konrad Schwäbe zum Volkstrauertag 15. November 2015 Als Frau Dr. Maaß mir am Donnerstag ihren ursprünglich gedachten Beitrag zum Volkstrauertag übergab, konnte niemand ahnen, was am Freitag in Paris geschehen war. Der Terror kann auch uns mit aller Brutalität treffen – Hunderte Tote und Verletzte! Auch ihnen gedenken wir heute. Diese abscheuliche Tat darf aber auch nicht unseren Blick auf die zu uns kommenden Flüchtlinge vergiften. Viele von ihnen fliehen vor diesen gleichen Gewalttätern, die in Paris zugeschlagen haben. Sie suchen Schutz bei uns. Hass und Gewalt sind kein Nährboden für ein friedliches Miteinander. Wir kennen das Problem aus der Geschichte mit dem Ergebnis Zweiter Weltkrieg. Die Bilanz: 55 Millionen Tote, 35 Millionen Verwundete! Eine Wiederholung möchte niemand. Krieg und Terror sind untrennbar verbunden. Lassen wir es nicht soweit kommen. Folgende vier Zeilen erklären dies treffend: Wir müssen unseren Kindern den Frieden erklären, damit sie nie anderen den Krieg erklären. Diese prägnante Aussage ist jedoch nicht nur an unsere Kinder gerichtet. Sie trifft vollinhaltlich auch auf Jugendliche und Erwachsene zu. Lassen Sie uns gemeinsam die in Lommatzsch ankommenden Flüchtlinge im Geiste friedvoller Nachbarschaft aufnehmen und gemeinsam ihre Integration in unsere Gesellschaft unterstützen! Konrad Schwäbe, CDU-Stadtratsfraktion AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN ■ Informationen zur Durchführung des Winterdienstes 2015/2016 der Stadt Lommatzsch C M Y K Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, aus den Erfahrungen des vergangenen Winters und zur besseren Absicherung sowie mehr Sicherheit im öffentlichen Straßenverkehr werden durch die Stadtverwaltung und die Unteren Straßenverkehrsbehörden folgende Maßnahmen festgelegt, die bitte Beachtung finden sollten. Es erfolgt – wie auch bisher – auf folgenden Straßen kein Winterdienst: – Von Gärtner Schröder nach Daubnitz – Straße am Freibad bis Altlommatzsch – Nebenstraße von Striegnitz bis zur Staatsstraße S 85 (Einmündung vor Scheerau) – Von Altlommatzsch bis Hühnerfarm Dennschütz (Flugplatzstraße) – Von Ortsausgang Daubnitz (Bäckerberg) bis Lommatzsch – Von Dennschütz bis Altsattel (Plattenstraße) – Promenade in Lommatzsch – Alle Feldwege im Bereich der Stadt Lommatzsch Des Weiteren wird die Freitreppe an der Lindenstraße während der Wintermonate gesperrt werden. Der Parkplatz „Am Markt“ wird bei anhaltenden starken Schneefällen ebenfalls gesperrt, um dort den Schnee ablagern zu können. Für folgende Straßenabschnitte in der Stadt Lommatzsch werden durch Verkehrsrechtliche Anordnungen in der Zeit vom 1. Dezember 2015 bis 15. März 2016 eingeschränkte Halteverbote zur Realisierung des Winterdienstes festgelegt: – Neue Straße (aus Richtung Schützenstraße rechtsseitig) – Querstraße (von Schützenstraße in Richtung Frauenstraße rechtsseitig) – Gartenstraße (vor Haus Nr. 5 und in Richtung Schützenstraße rechtsseitig) – Am Grünen Hang (aus Richtung Reißigstraße in Richtung Gartenstraße rechtsseitig) – Friedrichstraße (aus Richtung Lindenstraße bis Kreuzung Nossener Straße rechtsseitig) – Domselwitzer Gässchen (aus Richtung Meißner Straße in Richtung Oberschule) – Parkplatz Am Markt – Am Rodeland (aus Richtung Königstraße bis Einmündung „Münchberg“) – Sachsenplatz (aus Richtung Riesaer Straße bis Einmündung Sachsenplatz/ Einmündung Gartenstraße) – Carl-Menzel-Straße (aus Richtung Bahnübergang bis Kreuzung Königstraße rechtsseitig) Für die Anwohner stehen folgende Parkplätze zur Verfügung, welche durch den städtischen Bauhof regelmäßig beräumt werden: – Parkplatz Schützenhaus – Parkplatz Freibad – Parkplatz an der „Dritten Halbzeit“ – Parkplatz Zöthainer Leichenweg (ehemaliger Kita-Containerstellplatz) Wir möchten auch noch einmal auf die notwendigen Anwohnerpflichten laut Satzung zur Straßenreinigung und Winterdienst (Straßenreinigungssatzung) der Stadt Lommatzsch hinweisen. Zur Rückfragen während des Winterdienstes wenden Sie sich bitte an: Herrn Moses, Bauhofleiter, Tel.: 035241-54040, Herrn Scheuner, Bauhof, Tel: 0172-3776175. Bitte denken Sie daran, dass auch die Stadt Lommatzsch ihre kommunalen Winterdienstpflichten nur nach ihrer tatsächlichen sowie finanziellen Leistungsfähigkeit realisieren kann. Ihre Stadtverwaltung Seite 4 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Lommatzsch Nr. 12 | 27. November 2015 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN ■ Bekanntmachung der Beschlüsse des Stadtrates Lommatzsch Der Stadtrat der Stadt Lommatzsch fasste in seiner öffentlichen Sitzung am 11. November 2015 folgende Beschlüsse: Beschluss zur Beauftragung von Planungsleistungen Neubau und Erweiterung Feuerwehrgerätehaus der FW Lommatzsch, Robert-Volkmann-Allee 21, Lommatzsch, hier: Leistungsphasen 2 - 4 Der Stadtrat beschloss, die Planungsleistungen für oben genanntes Bauvorhaben an die L.P. Bauplanung GmbH aus Leipzig zu vergeben. Die Vergabe beinhaltet folgende Leistungsbilder: Gebäudeplanung, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung, Wärmeschutz und Bauakustik. Abstimmungsergebnis: Anwesend: 14 Ja-Stimmen: 14 Beschluss-Nr. 201-22/2015 Ergänzungssatzung OT Altlommatzsch „Teilfläche von Flurstück 16/3 Gemarkung Altlommatzsch“, Entwurfsbilligung und Auslegungsbeschluss Der Stadtrat billigte den Entwurf der Ergänzungssatzung OT Altlommatzsch „Teilfl. von Flst. 16/3 Gemarkung Altlommatzsch“ in der Fassung vom 28.09.2015, bestehend aus dem Textteil sowie der Planzeichnung. Abstimmungsergebnis: Anwesend: 14 Ja-Stimmen: 14 Beschluss-Nr. 202-22/2015 die Benutzung und die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Sportstätten der Stadt Lommatzsch Abstimmungsergebnis: Anwesend: 14 Ja-Stimmen: 14 Beschluss-Nr. 203-22/2015 Beschluss zur Änderung des Beschlusses zum Verkauf der Flurstücke 585/2 und 585/3 Gemarkung Lommatzsch Der Stadtrat beschloss, der Änderung des Käufers zum Erwerb derFlurstücke 585/2 und 585/3 der Gemarkung Lommatzsch zuzustimmen. Der Beschluss vom 03.09.2015 wird dahingehend geändert, dass der Käufer die Firma FRIGOROPA GmbH ist. Alle übrigen Bestimmungen des Beschlusses bleiben bestehen. Abstimmungsergebnis: Anwesend: 14 Ja-Stimmen: 14 Beschluss-Nr. 204-22/2015 Beschluss zum Erwerb Flurstück 25/2 Gemarkung Krepta Straßenfläche Der Stadtrat beschloss, das Grundstück Flurstück Nr. 25/2 der Gemarkung Krepta mit 137 m2 zu erwerben. Abstimmungsergebnis: Anwesend: 14 Ja-Stimmen: 14 Beschluss-Nr. 205-22/2015 Beschluss zur Änderung der Sportstättensatzung der Stadt Lommatzsch Der Stadtrat beschloss die Gebührenkalkulation und Satzung über Sitzungsterminkalender Der Stadtrat beschloss den Sitzungsterminkalender für das Jahr 2016 Abstimmungsergebnis: Anwesend: 14 Ja-Stimmen: 14 Beschluss-Nr. 206-22/2015 ■ Öffentliche Bekanntmachung ■ Öffentliche Bekanntmachung Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, zur am Donnerstag, dem 03.12.2015, um 19:00 Uhr, im Rathaus Lommatzsch stattfindenden öffentlichen Sondersitzung des Stadtrates lade ich Sie hiermit ein. zur am Mittwoch, dem 16.12.2015, um 19:00 Uhr, im Rathaus Lommatzsch stattfindenden öffentlichen Sitzung des Stadtrates Lommatzsch lade ich Sie hiermit ein. Tagesordnung 1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Tagesordnung, Protokollbestätigung 3. Bekanntmachung der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung 4. Aktuelles, Gratulationen 5. Ehrung ehrenamtlich tätiger Bürger der Stadt Lommatzsch 6. Beschluss Grundstück Frauenstraße 6 zum Erwerb und zur Niederschlagung von Forderungen 7. Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses hier: Gemarkung Wachtnitz, Flurstück 22/12 8. Allgemeines/Informationen 9. Anfragen der Stadträte Tagesordnung 1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Tagesordnung, Protokollbestätigung 3. Bekanntmachung der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung 4. Aktuelles, Gratulationen 5. Bürgerfragestunde 6. Beschluss zur 1. Änderung der Hauptsatzung 7. Beschluss zum Antrag der CDU-Fraktion zur weiteren Verfahrensweise des Freibades Lommatzsch 8. Beschluss zum Antrag der Fraktion der Freien Wähler Lommatzsch (FWL) e. V. zum Abschluss Mietvertrag mit dem Lommatzscher Badverein e. V., Einstellung der Haushaltsmittel i. H. vom 12.000 Euro für den Zuschuss zur Betreibung des Freibades und Förderantragstellung nach LEADER für den Aufruf „Projekt-Aufruf 05-2015-M6.1 - Ergänzung Naherholungsnetz“ zur Sanierung des Freibades Lommatzsch mit der Mit freundlichen Grüßen Dr. Anita Maaß, Bürgermeisterin C M Y K Nr. 12 | 27. November 2015 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Lommatzsch Seite 5 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Zielstellung Wiedereröffnung des Freibades Lommatzsch im Sommer 2016 9. Beschluss Grundstück Frauenstraße 6 zum Erwerb und zur Niederschlagung von Forderungen 10. Beschluss zum Erwerb Flurstück 2/2 Gemarkung Mögen Straßenfläche 11. Beschluss Brandschutzbedarfsplan 12. Allgemeines/Informationen 13. Anfragen der Stadträte ■ Öffentliche Zustellung der Stadt Lommatzsch Mit freundlichen Grüßen Dr. Anita Maaß, Bürgermeisterin werden folgende Bescheide öffentlich zugestellt: Gegenüber Herrn Gunter Tetens Tonndorfer Weg 17 22149 Hamburg - ■ S 32 Fahrbahnerneuerung in Schieritz und Zehren, 1. BA Sehr geehrte Damen und Herren, die Fahrbahn der S 32 wird in Schieritz erneuert. Die Einrichtung der Baustelle und die Baufeldfreimachung beginnen am 2. November 2015, 7:00 Uhr unter der vorhandenen halbseitigen Einschränkung mit Ampelregelung . Die Baumaßnahme wird voraussichtlich am 30. Juni 2016 abgeschlossen. Zum Baugebinn erfolgt eine weitere Information. Ordnungsverfügung vom 22.10.2015 zur Beseitigung einer Eiche auf dem Grundstück Königstraße 59 und Gebührenbescheid vom 26.10.2015, Aktenzeichen 100.51-001/2015 Alle Bescheide liegen während der regulären Öffnungszeiten bei der Stadt Lommatzsch, Am Markt 1, 01623 Lommatzsch im Zimmer 9 bis zum 14.12.2015 zur Einsicht und Abholung bereit. Auskunft erteilt Frau Heimann unter Tel. 035241/54010. Die Bescheide gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass mit dem Zeitpunkt, ab dem die Bescheide als zugestellt gelten, die Rechtsmittel/Rechtsbehelfsfristen zu laufen beginnen. Nach Ablauf dieser Rechtsmittel-/Rechtsbehelfsfristen können Rechtsverluste drohen. Lommatzsch, den 26.10.2015 Mit freundlichen Grüßen Dipl.-Ing. Klaus-Peter Lechler, Niederlassungsleiter Landesamt für Straßenbau und Verkehr Im Auftrag Ilka Heimann Mitarbeiterin ■ Lieblingsplätze für alle Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen 2016 In Umsetzung der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur investiven Förderung von Einrichtungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen vom 23.04.2007 (FRL Eingliederungshilfe) besteht in Umsetzung eines Investitionsprogrammes auch 2016 wieder die Möglichkeit der Beantragung von Zuwendungen. Was wird gefördert: Abbau bestehender Barrieren insbesondere im Kultur-, Freizeit-, Bildungs- und Gesundheitsbereich (z.B. Jugend- und Freizeittreffs, Seniorenbegegnungsstätten, Bibliotheken, Museen, Sportstätten, Freizeitbäder, Volkshochschulen, Gastronomie ist nicht ausgeschlossen). Beispiele für Einzelobjekte sind u.a. induktive Höranlagen, AudioGuides sowie Orientierungshilfen für blinde und sehbehinderte Menschen, barrierefreie Zugänge, barrierefreie Sanitäranlagen. Wer kann beantragen: Betreiber - auch Mieter und Pächter - von öffentlich zugänglichen Einrichtungen C M Y K Wie hoch ist die Förderung: Die Zuwendungsfähigen Ausgaben betragen pro Einzelfall bis 25.000 Euro, diese sind bis zu 100% förderfähig. Antragsunterlagen können Sie unter u.a. Adresse abfordern bzw. stehen diese auch unter http://www.kreis-meissen.org/104.html zum Download bereit. Den Antrag mit den entsprechenden Unterlagen richten Sie bitte bis zum 29.01.2016 (Ausschlussfrist) an: Landratsamt Meißen Kreissozialamt / Sozialplanung Herr Wuttke Loosestraße 17/19 01662 Meißen Tel: Fax: Mail: 03521 / 725-3105 03521 / 725-3100 [email protected] www.kreis-meissen.org Weitere Informationen im Internet unter: www.lommatzsch.de Seite 6 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Lommatzsch Nr. 12 | 27. November 2015 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN ■S T A D T L O M M A T Z S C H Satzung über die Benutzung und die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Sportstätten der Stadt Lommatzsch Der Stadtrat der Stadt Lommatzsch hat auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.03.2014 (SächsGVBl. S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom 29.04.2015(GVBl. S. 349) in Verbindung mit §§ 2, 9 ff. des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. August 2004 (SächsGVBl. 418, ber. SächsGVBl. 2005, S. 306), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 28.11.2013 (SächsGVBl. S. 822) am 12.11.2015 folgende Satzung beschlossen: § 1 Geltungsbereich, Zweck der Sportstätten (1) Diese Satzung gilt für die nachfolgend aufgeführten Sportstätten der Stadt Lommatzsch: a) Turnhallen • Lothar-Krauße-Sporthalle (Oberschule Lommatzscher Pflege) • Turnhalle der Grundschule Lommatzsch b) Sportplätze • Sportplatz und Hartplatz am Promenadenweg c) Sonstige Sportanlagen • Kegelbahn am Sachsenplatz • Sportbaracke am Promenadenweg (2) Die Sportstätten werden als öffentliche Einrichtungen geführt. Sie dienen der Allgemeinheit zur sportlichen Nutzung, Gesundheitspflege und Erholung sowie den Schulen. Sie dürfen nur ihrem Zweck entsprechend benutzt werden. (3) Für die Nutzung der Sportstätten ist eine schriftliche Genehmigung (Nutzungsbescheid) erforderlich. Diese kann unter Nebenbestimmungen (§ 36 VwVfG) erlassen werden. § 3 Absätze 3 und 4 bleiben unberührt. Insbesondere sind Widerrufsvorbehalte für den Fall von Havarien, notwendiger Wartungs-, Reparatur-, Instandsetzungs- oder Reinigungsarbeiten sowie vorrangiger städtische Nutzungen (Evakuierungsmaßnahmen o.ä.), Hallensperrungen wegen höherer Gewalt (Schneelasten u. ä.) in den Nutzungsbescheid aufzunehmen. § 2 Gebührenpflicht (1) Es werden Gebühren nach folgenden Kriterien erhoben: Gebührentarif 1 Gebühren für Privatpersonen, Vereine mit Sitz außerhalb der Stadt Lommatzsch, kommerzielle Nutzer und Vereine, sofern die Nutzung zu erwerbswirtschaftlichen Zwecken erfolgt (Erhebung von Eintrittsgebühren, Kursentgelten, Nutzung für Sportlerklause etc.) Gebührentarif 2 Gebühren für Nutzung durch Vereine mit Sitz in der Stadt Lommatzsch - Erwachsenensport (ab 18 Jahre) und freie Träger, die sportliche oder Freizeit-Angebote im Auftrag der Stadt für Kinder und Jugendliche durchführen Gebührentarif 3 Gebühren für die Nutzung durch Vereine mit Sitz in der Stadt Lommatzsch für Kinder- und Jugendarbeit (bis 18 Jahre) (2) Die Gebührenpflicht nach Gebührentarif 1 entsteht vor Beginn der tatsächlichen Nutzung der Sportstätte mit der Genehmigung der Nutzung durch die zuständige Stelle der Stadt Lommatzsch. (3) Die Gebührenpflicht nach Gebührentarif 2 und 3 entsteht mit der Zuteilung der Nutzungszeiten und der Bekanntgabe des damit in Zusammenhang stehenden Zuteilungs- und Gebührenbescheides. Die Gebührenpflicht erstreckt sich auf den gesamten durch Bescheid zugeteilten Nutzungszeitraum. (4) Die Gebührenpflicht besteht auch dann, wenn der Nutzer (unabhängig vom Gebührentarif) von seinem Nutzungsrecht nur teilweise oder keinen Gebrauch macht. § 3 Beantragung und Vergabe von Nutzungszeiten (1) Sportplätze und sonstige Sportanlagen können zur dauerhaften Nutzung von der Stadt Lommatzsch an einen Sportverein per Nutzungsvertrag übertragen werden. Dem betreffenden Verein wird mit einem Dauernutzungsvertrag nach Satz 1 die Verkehrssicherungspflicht für die Sportstätte übertragen. Die Vorschriften dieser Satzung im Übrigen bleiben davon unberührt. (2) Im Falle der Übertragung einer Sportanlage nach Abs. 1 ist der nutzende Verein berechtigt, die Sportanlage anderen Nutzern zur Verfügung zu stellen und dafür eigene Nutzungsgebühren zu erheben. Es erfolgt keine Anrechnung der Fremdvergabe durch den nutzenden Verein auf die dem Verein zu berechnenden Nutzungsgebühren. (3) Beantragung von Nutzungszeiten erfolgt durch den Nutzer unter Angabe von Zeitraum der gewünschten Nutzung, Angabe des Nutzungszweckes (Training Erwachsene, Training Kinder/Jugend, Spielbetrieb Erwachsene, Spielbetrieb Kinder/Jugend, Sonstige) bis spätestens 15.08. des jeweiligen Jahres für a. an Vereine übergeben Sportanlagen bei dem jeweiligen Verein, b. für die Lothar-Krauße-Sporthalle und die Turnhalle der Grundschule bei der/dem städtischen Mitarbeiter der Oberschule Lommatzscher Pflege (Schulsekretär/-in) bzw. der Grundschule Lommatzsch, c. im Übrigen bei der/dem zuständigen Mitarbeiter/-in der Stadt Lommatzsch für Sport. (4) Die Vergabe der Nutzungszeiten erfolgt in der Regel in den Fällen des Absatzes 3 b) und c) für das gesamte auf den Anmeldezeitpunkt folgende Schuljahr. Im laufenden Schuljahr muss die Nachbeantragung von Nutzungszeiten jeweils 1 Woche vor gewünschtem Nutzungsbeginn bei den in Absatz 3 genannten Stellen vorliegen. (5) Die Vergabe der Nutzungszeiten erfolgt für Sportanlagen, die nicht zur kompletten Nutzung an Vereine per Vertrag übergeben wurden, auf Basis der nach Absatz 3 gemeldeten Nutzungswünsche in der Schulvorbereitungswoche nach folgenden Rangfolge: C M Y K Nr. 12 | 27. November 2015 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Lommatzsch Seite 7 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN a. Lehrveranstaltungen, Ganztagsangebote und schulische Wettkämpfe, b. Veranstaltungen der Stadt Lommatzsch, c. Trainings-, Wettkampf- und Veranstaltungszeiten von Sportvereinen mit Sitz in der Stadt Lommatzsch und anerkannte Freie Träger der Jugendarbeit, die im Auftrag der Stadt Lommatzsch sportliche oder Freizeitangebote durchführen d. Öffentliche Wettkämpfe/Veranstaltungen sonstige Nutzer e. Trainingszeiten, Wettkämpfe, Veranstaltungen sonstiger privater Nutzer oder Vereine mit Sitz außerhalb der Stadt Lommatzsch (6) Ein Rechtsanspruch auf die Überlassung einer bestimmten Sportstätte für bestimmte Zeiten besteht nicht. (7) Antragsteller bestimmter Nutzungszeiten, die mit Zahlungen bereits fällig gewordener Gebühren auf Grundlage dieser Satzung im Rückstand stehen, können bei der Vergabe der Nutzungszeiten ausgeschlossen werden. § 4 Gebührenschuldner (1) Gebührenschuldner ist derjenige, der die Sportstätte in Anspruch nimmt. Es ist auch derjenige Gebührenschuldner, in dessen Auftrag die Inanspruchnahme der Sportstätte erfolgte sowie derjenige der die Inanspruchnahme der Sportstätte schriftlich beantragt hat und Adressat des Nutzungsbescheides ist. (2) Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner. § 5 Gebührenfreiheit bzw. besondere Bestimmungen (1) Die Benutzung der Sportstätten für schulische Veranstaltungen bzw. Veranstaltungen der Stadt Lommatzsch ist gebührenfrei. (2) Die Benutzung nach Gebührentarif 3 ist gebührenfrei. § 6 Gebührensatz (1) Die Gebühren werden nach den Festlegungen der Anlage 1 erhoben. (2) Die Gebühren sind grundsätzlich nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen kostendeckend zu kalkulieren. Bei der Kalkulation bleiben Abschreibungen, kalkulatorische Zinsen außer Betracht. Bei Gebührentarif 1 werden bis zu 100 % der so ermittelten Gebühren in Form eines Stundensatzes festgelegt. Bei Gebührentarif 2 werden 30 % der so ermittelten Gebühren in Form eines Stundensatzes festgelegt. § 7 Gebührenmaßstab, Fälligkeit C M Y K (1) Es wird eine Gebühr je Zeitstunde der Nutzung erhoben. (2) Sofern einem Verein eine Einrichtung komplett zur eigenständigen Nutzung übergeben wurde, gelten 6 h am Tag für jeden Tag des Jahres als Nutzungszeit. (3) Die Gebühr ist nach Bekanntgabe des Kostenbescheides fällig. (4) Der Kostenbescheid für Dauernutzungen durch Vereine oder Freie Träger der Jugendarbeit mit Sitz im Stadtgebiet Lom- matzsch wird i .d. R im 3. Quartal des Jahres für das vorangegangene Schuljahr erlassen. § 8 Verhalten in Sportstätten (1) Die in den jeweiligen Sportstätten aushängenden Benutzungsordnungen sind einzuhalten. (2) Die Benutzungsordnung erlässt die Stadt Lommatzsch im Einvernehmen mit der gebäudeverwaltenden Stelle (z. B. Schulleitung), soweit nicht die gesamte Sportstätte gemäß § 3 Abs. 1 an einen Verein zur dauerhaften Nutzung übergeben wurde. Im Fall von Nutzungsübertragung nach § 3 Abs. 1 ist der Verein berechtigt und verpflichtet, entsprechende Benutzerordnungen zu erlassen und die Verkehrssicherungspflicht an Stelle der Stadt Lommatzsch wahrzunehmen. (3) In den Sportstätten hat sich jede Person so zu verhalten, dass kein anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. (4) Insbesondere in der Lothar-Krauße-Sporthalle und der Grundschulturnhalle sowie dem zugehörigen Außengelände ist das Rauchen verboten. (5) Der Nutzer ist verpflichtet, seine Mitglieder, Übungsleiter, Trainer, Gäste etc. vor der erstmaligen Nutzung der Sportstätte und jeweils zu Beginn des neuen Nutzungszeitraumes auf der Grundlage dieser Satzung und der Benutzungsordnung der jeweiligen Sportstätte aktenkundig zu belehren. (6) Jeder Nutzer hat dafür zu sorgen, dass in ausreichender Anzahl geeignete volljährige Betreuungs- und Aufsichtspersonen gestellt werden, die die Fürsorge und Aufsichtspflicht für Sportgruppen, Gäste etc. während der Nutzung der Sportstätte gewährleisten. Die Aufsichtspflicht erstreckt sich auf sämtliche Sanitär- und Umkleidebereiche sowie alle Nebenräume und Außenanlagen der Sportstätte. Durch den Nutzer ist sicherzustellen, dass nur Berechtigte die ihm zugewiesene Nutzungszeit in Anspruch nehmen. Unbefugte sind aus der Sportstätte zu verweisen. (7) Die Betreuungs- und Aufsichtspersonen haben sich vor der Benutzung der Sportstätte, insbesondere vor dem Gebrauch von Geräten, von deren ordnungsgemäßen Zustand zu überzeugen. Schäden oder Mängel, die durch den Nutzer festgestellt oder verursacht werden, sind dem für die Vergabe der Hallenzeit Zuständigen (§ 3 Abs. 3 dieser Satzung) unverzüglich anzuzeigen. Der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass schadhafte Geräte nicht benutzt werden. (8) Der Nutzer hat sich vor jeder Benutzung davon zu überzeugen, dass Tore gegen unbeabsichtigtes Umfallen in geeigneter Weise gesichert sind und nicht bestimmungswidrig genutzt werden. Es ist darauf zu achten, dass die Wirksamkeit der Sicherungsmaßnahmen während der gesamten Nutzungszeit gewährleistet bleibt. Andernfalls dürfen die Tore nicht genutzt werden. § 13 Einbringen von Gegenständen (1) Die Aufstellung oder das Anbringen von Geräten, die nicht der Stadt Lommatzsch gehören, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Stadt Lommatzsch. (2) Für Geräte und/oder Sportmaterialien u. ä., die in Sportstätten der Stadt Lommatzsch eingebracht werden, obliegt die Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Lommatzsch Seite 8 Nr. 12 | 27. November 2015 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Verantwortung für den ordnungsgemäßen Zustand dem Nutzer, der diese eingebracht hat. Schadhafte Geräte sind unverzüglich zu entfernen bzw. es ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass diese Geräte nicht benutzt werden können. Die eingebrachten Geräte sind so zu kennzeichnen, dass diese sich von stadteigenen Geräten unterscheiden lassen. (3) Für Zerstörung, Beschädigung oder für das Abhandenkommen der in die Sporteinrichtung eingebrachten Sachen übernimmt die Stadt keine Haftung, soweit ihr nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Das gilt auch für Garderobe und Wertgegenstände. (4) Die Stadt übernimmt keine Haftung, die im Zusammenhang mit der Benutzung fremden Eigentums steht. § 14 Haftung (1) Der Nutzer haftet für alle Schäden, die der Stadt Lommatzsch an den überlassenen Einrichtungen, Geräten und Zugangswegen durch ihn, seine Mitglieder, Beauftragte oder Besucher verursacht werden, ausgenommen Schäden, die auf normalem Verschleiß beruhen. (2) Der Nutzer stellt die Stadt Lommatzsch von etwaigen Haftungsansprüchen seiner Mitglieder, Bediensteten, Beauftragten oder Besucher und Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Benutzung der überlassenen Sportstätte, Räume, Geräte sowie der Zugänge zu den Räumen und Anlagen stehen, es sei denn der Sachschaden wurde durch die Stadt bzw. ihre Bedienstete vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. (3) Der Nutzer verzichtet auf eigene Haftungsansprüche gegen die Stadt Lommatzsch und für den Fall der eigenen Inanspruchnahme auf die Geltendmachung von Rückgriffsansprüchen gegen die Stadt Lommatzsch und deren Bedienstete oder Beauftragte. Dies gilt nicht, wenn der Schaden durch die Stadt bzw. durch ihre Bediensteten oder Beauftragten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. (4) Der Nutzer hat für die gesamte Dauer der Sportstättennutzung für ausreichenden Haftpflichtversicherungsschutz zu sorgen. Auf Verlangen der Stadt Lommatzsch hat der Nutzer die Versicherungspolice vorzulegen sowie die Prämienzahlung nachzuweisen. § 15 Verkauf und Werbung (1) In den Sportstätten sind a. Werbung b. Das Anbieten, Verteilen und Verkaufen von Waren und Druckschriften c. Das Anbieten und Erbringen sonstiger Leistungen, d. Das Erteilen von Unterricht, Lehrgängen, Kursen gegen Entgelt nur mit vorheriger schriftlicher Erlaubnis der Stadt Lommatzsch gestattet. Auf die Genehmigung besteht kein Anspruch. Sie wird unbeschadet etwa erforderlicher sonstiger Genehmigungen erteilt. Bei dauerhafter Übertragung von Sportstätten auf Vereine mit Vertrag (§ 3 Abs. 1 dieser Satzung) werden die Einzelheiten im Nutzungsvertrag geregelt. § 16 Inkrafttreten Die Satzung tritt zum 01.01.2015 in Kraft. Gleichzeitig treten • die Satzung über die Nutzung der Sportstätten vom 16.Mai 2001 mit allen Änderungen, • die Benutzungsordnung für die Sportplätze am Keppritzbach vom 25.03.1992, außer Kraft. Lommatzsch, den 13.11.2015 Dr. Anita Maaß Bürgermeisterin Hinweis nach § 4 Abs. 3 SächsGemO zur Geltendmachung der Verletzungen von Verfahrens- oder Formvorschriften und zu den Rechtsfolgen Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn: 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzungen verletzt worden sind, 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Gebührentarife Sportanlage Lothar-Krauße-Sporthalle Turnhalle der Grundschule Lommatzsch Gebührentarif 1 in Euro/h Privatpersonen, Vereine mit Sitz außerhalb der Stadt Lommatzsch und kommerzielle Nutzer 14,94 Euro/h 6,16 Euro/h Gebührentarif 2 in Euro/h Nutzung durch Vereine/ Jugendclubs mit Sitz in der Stadt Lommatzsch - Erwachsenensport (ab 18 Jahre) 4,48 Euro/h 1,85 Euro/h Gebührentarif 3 in Euro/h Nutzung durch Vereine mit Sitz in der Stadt Lommatzsch für Kinder- und Jugendarbeit (bis 18 Jahre) 0,00 Euro/h 0,00 Euro/h C M Y K Nr. 12 | 27. November 2015 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Lommatzsch Seite 9 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Sportanlage Sportplatz und Hartplatz am Promenadenweg Sportbaracke am Promenadenweg (ausgenommen Räume der Sportlerklause) (Nutzungszeit = 6 h/ Tag für jeden Tag des Jahres siehe § 7 Abs. 2) Kegelbahn am Sachsenplatz (Nutzungszeit = 6 h/Tag für jeden Tag des Jahres siehe § 7 Abs. 2) Sportlerklause (Nutzungszeit = 6 h/Tag für jeden Tag des Jahres siehe § 7 Abs. 2) Gebührentarif 1 in Euro/h Privatpersonen, Vereine mit Sitz außerhalb der Stadt Lommatzsch und kommerzielle Nutzer Gebührentarif 2 in Euro/h Nutzung durch Vereine/ Jugendclubs mit Sitz in der Stadt Lommatzsch - Erwachsenensport (ab 18 Jahre) Gebührentarif 3 in Euro/h Nutzung durch Vereine mit Sitz in der Stadt Lommatzsch für Kinder- und Jugendarbeit (bis 18 Jahre) Entfällt wegen § 3 Abs. 2 0,84 Euro/h 0,00 Euro/h Entfällt wegen § 3 Abs. 2 0,64 Euro/h 0,00 Euro/h 2,80 Euro/h Entfällt Entfällt ■ Aktuelle Informationen zum Thema Asyl Am 3. November 2015 erhielt die Stadt Lommatzsch das Angebot, das ab Februar 2016 leerstehende Bürogebäude auf der Glashüttenstraße, als Asylunterkunft dem Landkreis anbieten zu können. Nach intensiver Beratung im Stadtrat am 12. November 2015 entschieden wir, dieses Angebot anzunehmen und dem Landkreis zu übermitteln. Das Bürogebäude würde so schnell keine ähnliche Nachnutzung erhalten können. Es ist ein relativ großes Gebäude mit guter Bausubstanz und einem geeigneten Freigelände. Das Gebäude befindet sich einerseits in integrierter Stadtlage, ist aber andererseits durchaus etwas abseits und nicht in direkter Nachbarschaft der Mehrfamilienhäuser der Raubaer Straße. Mit Beschluss vom 17. September 2015 begannen wir ein Verfahren zur Änderung des B-Plans Gewerbegebiet Messa für den Bau von Unterkünften zur vorübergehenden Unterbringung von Flüchtlingen. Mit dem Angebot des Bürogebäudes haben wir das Pachtangebot der – eigentlich als Bauhoflager vorgesehenen Fläche – gegenüber dem Landkreis zurück genommen. Wir warten nun ab, ob der Landkreis Meißen auf das Angebot eingehen wird. Dr. Anita Maaß, Bürgermeisterin ■ Bekanntmachung: Sachkundenachweis im Pflanzenschutz und aktuelle Fortbildung Eine Person darf nur dann beruflich Pflanzenschutzmittel anwenden, über den Pflanzenschutz beraten oder Pflanzenschutzmittel vertreiben, wenn sie sachkundig ist. Der Nachweis der Sachkunde im Pflanzenschutz erfolgt ab dem 27. November 2015 nur noch anhand der Sachkundenachweiskarte. Beim Kauf eines Pflanzenschutzmittels, das nur für die berufliche Anwendung zugelassen ist, muss ebenfalls die Sachkundenachweiskarte vorgezeigt werden. Keinen Sachkundenachweis benötigen Anwender im Hausund Kleingartenbereich bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, die für nicht berufliche Anwender zugelassen sind. Sachkundenachweiskarte beantragen Die Sachkundenachweiskarte ist weiterhin beim Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) zu beantragen. Die Antragstellung sollte bevorzugt online erfolgen. Dem Antrag sind die Nachweise über den anerkannten Berufsabschluss bzw. das Zeugnis über die Sachkundeprüfung im pdf-Format beizufügen. Weitere Hinweise sind im Internet abrufbar unter: www.landwirtschaft.sachsen.de/landwirtschaft/30333.htm C M Y K Ansprechpartner: LfULG, Informations- und Servicestelle Rötha, Johann-Sebastian-Bach-Platz 1, 04571 Rötha Telefon: 034206 589-15, -51, Telefax: 034206-589-60 E-Mail: [email protected] Fortbildungspflicht Sachkundige Personen sind verpflichtet jeweils innerhalb von Dreijahreszeiträumen an einer anerkannten Fortbildung teilzunehmen. Für Sachkundige, die vor dem Inkrafttreten des Pflanzenschutzgesetzes am 14.02.2012 ihre Sachkunde erworben haben, läuft der erste Dreijahreszeitraum vom 01.01.2013 bis 31.12.2015. Für Sachkundige, die ab dem 14.02.2012 die Sachkunde erlangt haben, ist der Beginn des ersten Fortbildungszeitraumes auf der Karte ausgewiesen. Weitere Hinweise finden Sie unter: http://www.landwirtschaft.sachsen.de/landwirtschaft/30331.htm Ansprechpartner: LfULG, Referat Berufliche Bildung, Zuständige Stelle Zur Wetterwarte 11, 01109 Dresden-Klotzsche Telefon: 0351 8928-3414, Telefax: 0351 8928-3499 E-Mail: [email protected] [email protected] Seite 10 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Lommatzsch Nr. 12 | 27. November 2015 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Öffentliche Bekanntmachung ■ Öffentliche Auslegung: Entwurf der Ergänzungssatzung OT Altlommatzsch „Teilfl. von Flst. 16/3 Gemarkung Altlommatzsch“ Der Stadtrat von Lommatzsch hat in seiner Sitzung am 12.11.2015 den Entwurf der Ergänzungssatzung OT Altlommatzsch „Teilfl. von Flst. 16/3 Gemarkung Altlommatzsch“ i.d.F. vom 28.09.2015 gebilligt und zur Offenlage bestimmt. Planungsziel der Ergänzungssatzung ist die beabsichtigte Einbeziehung eines Teils des Flurstückes 16/3, Gemarkung Altlommatzsch im Südwesten des Ortsteiles Altlommatzsch nach den Bestimmungen des BauBG in den unbeplanten Innenbereich. Mit der Satzung soll eine städtebauliche Entwicklung ermöglicht und Voraussetzungen für eine gestalterische sinnvolle Ausprägung des Ortsrandes in diesem Bereich von Altlommatzsch geschaffen werden. Entsprechend § 3 Abs.2 BauGB wird der gebilligte Entwurf der Ergänzungssatzung OT Altlommatzsch „Teilfl. von Flst. 16/3 Gemarkung Altlommatzsch“ i.d.F. vom 28.09.2015 für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt, und zwar vom 07.12.2015 bis einschließlich 11.01.2016 zu den Dienstzeiten: Montag: 9.00 - 12.00 Uhr Dienstag: 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr Donnerstag: 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18:00 Uhr Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr im Bauamt der Stadt Lommatzsch, Am Markt 1,01623 Lommatzsch. Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Lommatzsch vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung zur Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben können. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Gleichzeitig zur Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt entsprechend § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Dr. Anita Maaß, Bürgermeisterin ■ Glückwünsche Die Stadtverwaltung Lommatzsch gratuliert folgenden Jubilaren nachträglich zum Geburtstag und wünscht ihnen alles Gute, Gesundheit und persönliches Wohlergehen: 02.11. zum 80. Geburtstag in Jessen 04.11. zum 80. Geburtstag in Lommatzsch 04.11. zum 70. Geburtstag in Dörschnitz 06.11. zum 75. Geburtstag in Dörschnitz 07.11. zum 95. Geburtstag in Albertitz 08.11. zum 80. Geburtstag in Lommatzsch 11.11. zum 80. Geburtstag in Lommatzsch 12.11. zum 75. Geburtstag in Lommatzsch 12.11. zum 86. Geburtstag in Lommatzsch Frau Heinitz, Erna 13.11. zum 85. Geburtstag Frau Wendisch, Dorothea in Lommatzsch Herr Jurkschat, Alfred Herr Schurig, Gottfried Herr Schubert, Dieter 14.11. zum 95. Geburtstag Frau Bletsch, Selma in Striegnitz 15.11. zum 85. Geburtstag Herr Burkhardt, Helmut in Lommatzsch 19.11. zum 80. Geburtstag Herr Gottschling, Erhard Frau Jüttner, Elfriede in Lommatzsch 20.11. zum 85. Geburtstag Herr Schmidt, Kurt Frau Wolf, Gisela Frau Maske, Gisela Herr Fantik, Manfred in Klappendorf 23.11. zum 80. Geburtstag Frau Frauendorf, Gudrun in Lommatzsch 23.11. zum 80. Geburtstag Frau Raue, Vera in Lommatzsch Frau Zschalig, Irmgard 29.11. zum 85. Geburtstag Frau Menzel, Hedwig in Lommatzsch ■ Hinweis Bitte teilen Sie der Stadtverwaltung mit, wenn die Jubilare (80, 85, 90 und jeder weitere Geburtstag) nicht anwesend sind. Ebenso zu den Ehejubiläen. Denn zu diesen Anlässen erfolgt die persönliche Gratulation durch die Bürgermeisterin. Telefon 035241/54022 oder 54041. Vielen Dank Ihre Stadtverwaltung C M Y K Nr. 12 | 27. November 2015 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Lommatzsch Seite 11 BÜRGERSERVICE ■ Sammeltermine für Gelbe Tonne, Blaue Tonne, Bioabfall und Restabfall ■ Stadt und Ortsteile Restabfall . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .09.12. und 23.12. Bioabfall . . . . . . . . . . . . . . . . . .02.12., 16.12. und 31.12. Blaue Tonne . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .21.12. Gelbe Tonne . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .07.12. und 21.12. Vierradbehälter (wöchentlich) Restabfall . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dienstag Blaue Tonne . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Montag ■ Neues Busnetz Nossen Zum Fahrplanwechsel am 13. Dezember 2015 geht rund um Nossen ein neues Busnetz in Betrieb, das die Züge der Linie RB 110 zwischen Meißen, Nossen und Döbeln ersetzt. Mit dem Angebot verbessert die Verkehrsgesellschaft Meißen (VGM) gemeinsam mit dem Verkehrsverbund Oberelbe (VVO) und dem Verkehrsverbund Mittelsachsen (VMS) die Anbindung der ganzen Region. Die Fahrgäste profitieren von mehr Fahrten bis in die Abendstunden, schnelleren Ver_bin_dungen und Anschlüssen aller Busse auf dem Nossener Markt. Darüber hinaus haben die Fahrgäste in Döbeln, Meißen und Dresden Anschlüsse an S- Bahnen und Regionalzüge. Die Linie 416 wird künftig von Meißen über Lommatzsch bis nach Döbeln verlängert. Die Linie 424 verbindet dann Nossen stündlich direkt mit Dresden, die Linie 418 Nossen mit Meißen. Der VMS verbessert das Angebot auf der Linie 750 zwischen Freiberg - Nossen - Döbeln. Alle Informationen zum neuen Angebot, Hintergründe, Fahrpläne und Tarife gibt es im Internet unter www.vvo-online.de/busnetz-nossen, bei der Verkehrsgesellschaft Meißen unter 03521 / 741 650 sowie an der VVO-InfoHotline 0351/852 65 55. ■ Öffnungszeiten über den Jahreswechsel Die Geschäftsstelle und die Wertstoffhöfe des Verbandes haben über den Jahreswechsel wie folgt geöffnet: Geschäftsstelle, Meißner Straße 151 a in Radebeul: 24. und 31. Dezember: geschlossen 28. und 30. Dezember: 9.00 - 12.00 Uhr, 29. Dezember: 9.00 - 12.00, 14.00 - 18.00 Uhr Wertstoffhöfe auf den ZAOE-Anlagen in Groptitz, Gröbern, Kleincotta und Saugrund: 24., 31. Dezember und 2. Januar: 8.00 - 12.00 Uhr 28. bis 30. Dezember: 8.00 - 16.30 Uhr nur Gröbern, Kleincotta, Saugrund / 8.00 - 15.30 Uhr Groptitz Das Weißeritz Humuswerk hat wie die Anlage Saugrund geöffnet. Wertstoffhöfe in Dippoldiswalde, Großenhain, Meißen, Nossen, Neustadt, Weinböhla: 24., 29., 31. Dezember: geschlossen 28., 30. Dezember und 2. Januar: 8.00 - 12.00 Uhr Neue Öffnungszeiten in Groptitz, Gröbern, Kleincotta und Saugrund ab 2016 Die Wertstoffhöfe in Groptitz, Gröbern, Kleincotta und Saugrund haben vom 1. Januar 2016 an einheitliche Öffnungszeiten, jeweils montags von 8.00 bis 18.00 Uhr, dienstags bis freitags von 8.00 bis 16.30 Uhr, sonnabends von 8.00 bis 12.00 Uhr. Geschäftsstelle des ZAOE Tel.: 0351 4040450, [email protected], www.zaoe.de ■ Zu Weihnachten Leben schenken: DRK lädt zur Blutspende in den letzten Wochen des Jahres C M Y K Ein unbezahlbares Geschenk ist es sicherlich, schwer kranken oder verletzten Menschen das Leben zu schenken. Blutspender sind immer auch Lebensretter. Gerade zu Weihnachten, wenn mehrere Feiertage aufeinander folgen, ist es von besonderer Wichtigkeit, die Kliniken und Arztpraxen der Region mit lebensrettenden Blutpräparaten versorgen zu können. Denn Blutkonserven haben nur eine begrenzte Haltbarkeit von 35 bis 42 Tagen. Wer sich als Blutspender auf einem DRK-Blutspendetermin eine Stunde Zeit nimmt, kann so seinen schwer kranken Mitmenschen das größte Geschenk machen. Aus einer Blutspende von einem halben Liter können drei lebensrettende Präparate gewonnen werden: Erythrozyten, Thrombozyten und Blutplasma. Auf allen DRK-Blutspendeterminen zwischen dem 21. und dem 30. Dezember erhalten die BlutspenderInnen ein kleines Dankeschön sowie den traditionellen Imbiss nach der Spende. Außerdem sind unsere beliebten Streifenkalender für das kommende Jahr wieder auf allen Blutspendeterminen erhältlich. Der DRK-Blutspendedienst bedankt sich bei allen Blutspendern für ihre Treue und wünscht ein gesundes und glückliches Jahr 2016! Ihr nächster Blutspendetermin: Donnerstag, 17.12.2015 Grundschule Lommatzsch, Kirchplatz 2 15:00 bis 19:00 Uhr Änderungen vorbehalten. Annett Schletter Büro Öffentlichkeitsarbeit / Blutspenderbetreuung DRK-Blutspendedienst Nord-Ost gemeinnützige GmbH Blasewitzer Str. 68/70, D-01307 Dresden Tel: 0351 / 44508-470 Fax: 0351 / 44508-44470 eMail: [email protected] Web: www.blutspende.de Seite 12 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Lommatzsch Nr. 12 | 27. November 2015 BÜRGERSERVICE ■ Die Lommatzscher Störche – der Abschied Liebe Storchenfreunde, das Lommatzscher Storchenjahr 2015 ist nun zu Ende gegangen. Schon seit einiger Zeit sind nur noch drei Störche zu sehen gewesen. Das könnte bedeuten, dass sich einer der Jungstörche bereits auf den Weg in den Süden gemacht hatte.Der zweite Jungstorch muss am 19. August aufgebrochen sein. Am 21.August ereignete sich einer der seltenen Fälle, dass die Kamera bei der Abreise von Störchen dabei war. Zunächst war natürlich mit einem solchen Glücksfall nicht zu rechnen, als die Altvögel auf den Dächern am grünen Hang „herum turnten“, Gefiederpflege betrieben oder ruhig in der Sonne standen. Also, schnell die Kamera geholt, eine Gelegenheit für ein paar Fotos. Doch bald flog einer der Störche auf den Horst und rief seinen Partner, welcher sofort nachfolgte, genau so wie ich mit meiner Kamera. Die Störche standen auf dem Horst, gingen eine Runde um den Nestrand und betrachteten die Landschaft. Der erste Storch hob 5 Minuten später vom Horst ab und verschwand hinter den Dächern, Richtung Schützenhaus und der Zweite folgte unmittelbar nach, es war 8.30 Uhr. Also, für heute erledigt,dachte ich,als ich im Gehen plötzlich sah, dass die Vögel in den Steigflug übergegangen waren und in der bekannten Spirale immer höher und höher flogen. Leider gelang es nun nicht mehr,auch dies mit der Kamera zu erfassen, wie es mir 2012 mit der VideoKamera gelungen ist. Mit zunehmender Höhe verlagerte sich die Spirale Richtung Südost, bis die Vögel entschwanden. Auch in der letzten Zeit,als sich die enge familiäre Bindung unserer Störche lockerte, fanden sich die Vögel stets noch Sonnenuntergang auf dem Horst,beziehungsweise in der unmittelbaren Nachbarschaft ein. Es ist auch möglich,dass die Störche bereits zu Beginn die Reise abbrechen, weil sie in der Reisehöhe schlechte Bedingungen vorfinden,zum Beispiel Gegenwind und die Abreise verschieben.Am Abend des 21. August blieb der Horst erstmalig leer. Wir können also davon ausgehen, dass diese Bilder den Abflug unserer zwei Altvögel in den Süden zeigen. Wir wünschen ihnen eine gute Reise und eine gute Zeit in Afrika oder Spanien. Und wir wünschen ihnen und uns, dass wir sie wiedersehen und uns auch im neuen Jahr an diesen schönen Vögeln erfreuen können. Sebastian Weisz ■ Notdienste der Zahnärzte Notdienste auch im Internet: www.zahnaerzte-in-sachsen.de jeweils samstags und sonntags 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr ■ Bereich Lommatzsch/Nossen 05./06.12. Frau ZÄ Otto, Lommatzsch, Döbelner Str. 37 03 52 41 / 5 24 30 12./13.12. Frau Dr. Preißer, Nossen, Waldheimer Str. 36 03 52 42 / 6 21 62 19./20.12. Frau Dr. Zölfel, Garsebach, Meißner Str. 25 03 52 1 / 4 76 71 21 24.12. Herr DS Vetters, Lommatzsch, Königstr. 55 03 52 41 / 5 10 67 25.12. Frau ZÄ Wilken, Nossen, Waldheimer Str. 20 03 52 42 / 6 85 55 26.12. Frau Dr. Zölfel, Garsebach, Meißner Str. 25 03 52 1 / 4 76 71 21 27.12. Herr Dr. Schwanitz, Nossen, Bahnhofstr. 19 03 52 42 / 6 82 97 28.12. Frau ZÄ Iro Karouzaki, Nossen, Bahnhofstr. 19 03 52 42 / 6 82 97 29.12. Herr Dr. Schwitzky, Leuben, Schleinitzer Str. 14 03 52 41 / 81 94 38 30.12. Herr DS Vetters, Lommatzsch, Königstr. 55 03 52 41 / 5 10 67 31.12. Herr DS Förster, Lommatzsch, Frauenstr. 29 03 52 41 / 5 23 77 01.01.2016 Herr Dr. Görlitz, Zehren, Leipziger Str. 15 03 52 47 / 5 13 42 ■ Bereich Meißen 05.12. Frau Dr. Böning, Meißen, Cöllner Str. 14 0 35 21 / 71 03 83 06.12. Frau Dr. Angermann, Meißen, Dresdner Str. 39a 0 35 21 / 73 37 53 12.12. Frau Dr. Seddig, Meißen, Schützenstr. 1 0 35 21 / 40 22 87 13.12. Herr ZA Lüben, Meißen, Niederauer Str. 43 0 35 21 / 71 03 30 19.12. Herr ZA Richter, Meißen, Niederauer Str. 43 0 35 21 / 71 03 30 20.12. Frau Dr. Heinicke/ Frau Dr. Bosch, Meißen, Bergstr. 8A, 0 35 21 / 73 30 01 24.12. Herr ZA Eismann, Meißen, Dresdner Str. 4 0 35 21 / 73 23 90 25.12. Frau DS Knorr, Meißen, Neugasse 36 0 35 21 / 45 20 64 26.12. Herr DS Kutschker, Meißen, Kurt-Hein-Str. 23 0 35 21 / 73 23 24 27.12. Frau Dr. Winkler, Meißen, Dresdner Str. 6 0 35 21 / 73 23 68 28.12. ZAP Dr. Lenzner / Dr. Wende, Meißen, Neugasse 33 0 35 21 / 45 25 21 29.12. Herr Dr. Schmiedgen, Meißen, Dresdner Str. 6 0 35 21 / 73 31 37 30.12. Herr Dr. Ripberger, Meißen, Neumarkt 7 0 35 21 / 45 77 62 31.12. Herr Dr. Winkler, Meißen, Dresdner Str. 6 0 35 21 / 73 23 68 01.01.2016 Frau Dr. Wagner, Meißen, Niederauer Str. 24 0 35 21 / 73 20 20 02.01. ZAP Dr. Lenzner / Dr. Wende, Meißen, Neugasse 33 0 35 21 / 45 25 21 03.01. Frau Dr. Spies, Meißen, Max-Dietel-Str. 22 0 35 21 / 73 23 79 Notdienste auch im Internet: www.zahnaerzte-in-sachsen.de C M Y K Nr. 12 | 27. November 2015 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Lommatzsch Seite 13 BÜRGERSERVICE ■ Unser Lommatzscher Wochenmarkt ■ Krautmarkt – Tombola Im Bürgerbüro liegt noch ein Gutschein mit der Gewinnnummer 555 zur Abholung bereit. ■ 03.12.2015 Gulaschkanone H. Kockisch verschiedene Suppen Fa. Jakubiec Obst, Gemüse, Süßigkeiten Fa. Mittag Kaninchen Backhaus Lorenz ECHT-Bio Produkte, Fruchtsaucen, Joghurt, Olivenöl, Balsamico Fa. Weidner Schuhwaren Fa. Anders Unterwäsche Fa. Eulitz Obst, Gemüse Fa. Ajana, Herr Melzer Spielwaren Fa. Jäger Blumen, Pflanzen Fa. Kumar Kindersachen Fa. Khinda Taschen Fa. Laas hausschl. Wurst u. Fleisch Fa. Hüttmann Tücher, Duftkugeln, Salben Fa. Lundström Fischwaren Fa. Merzdorf Backwaren Fa. Wadewitz Kartoffeln Agrarg. Memmendorf Fleisch- und Wurstwaren ■ 10.12.2015 Gulaschkanone H. Kockisch verschiedene Suppen Fa. Jakubiec Obst, Gemüse, Süßigkeiten Fa. Mittag Kaninchen Fa. Reuschel Unterwäsche Fa. Eulitz Obst, Gemüse ■ Auf Wiedersehen! „Die Kunst des Lebens besteht vor allem darin, seinen eigenen Weg zu gehen und sich dabei die Offenheit zu bewahren, immer wieder neue Wege zu entdecken“ C M Y K Für mich bedeutet dies, Abschied zu nehmen von meiner Stadt Lommatzsch, von einem Lebensabschnitt, der mich hier von meiner Kindheit bis zum Heute mit einem tiefen Heimatgefühl verbindet. Hier durfte ich aufwachsen, Lebenserfahrungen sammeln, Freunde haben. Ich bin dankbar für alle Erfahrungen und Begegnungen. Neue Wege zu gehen bedeutet aber auch für mich, Abschied zu nehmen von „meiner“ Kita, in der ich meine Kindheit verbrachte, in der ich 25 Jahre lang als Erzieherin und 15 Jahre als Leiterin wirken durfte. An mein Erzieherteam aus dem Kinderhaus Sonnenschein und an meine Stellvertreterin, Anja Strasser, möchte ich einen besonderen Dank richten, für eine intensive, vertrauensvolle Zeit, in der wir gemeinsam Höhen und Tiefen gemeistert, Anstrengungen Fa. Jäger Blumen, Pflanzen Fa. Kumar Kindersachen Fa. Khinda Taschen Fa. Löbus Haushaltwaren Fa. Laas hausschl. Wurst u. Fleisch Fa. Kirschbaum Käse Fa. Hüttmann Tücher, Duftkugeln, Salben Wurzener Wildspezialitäten Wildbret – frisch und tiefgefroren, Wildwurstwaren, Imbiss Fa. Lundström Fischwaren Fa. Merzdorf Backwaren Fa. Wadewitz Kartoffeln Agrarg. Memmendorf Fleisch- und Wurstwaren ■ 17.12.2015 Gulaschkanone H. Kockisch verschiedene Suppen Fa. Jakubiec Obst, Gemüse, Süßigkeiten Fa. Mittag Kaninchen Backhaus Lorenz ECHT-Bio Produkte, Fruchtsaucen, Joghurt, Olivenöl, Balsamico Fa. Weidner Schuhwaren Fa. Anders Unterwäsche Fa. Eulitz Obst, Gemüse Fa. Jäger Blumen, Pflanzen Fa. Kumar Kindersachen Fa. Khinda Taschen Fa. Laas hausschl. Wurst und Fleisch Fa. Hüttmann Tücher, Duftkugeln, Salben Fa. Lundström Fischwaren Fa. Merzdorf Backwaren Agrarg. Memmendorf Fleisch- und Wurstwaren Ihre Marktverantwortlichen Frau Klose, Frau Müller Änderungen vorbehalten! bewältigt und oft auch mit der nötigen Prise Humor Krisen bewältigt haben. Vielen Dank für den Zusammenhalt und gemeinsam erreichte Ziele. Ihr seid ein tolles Team und ich wünsche Euch und dem neuen Leitungsteam Frau Braune und Frau Strasser viel Kraft bei der Bewältigung neuer Aufgaben, aber vor allem immer viel Freude mit „unseren“ Kindern. Eure schöne und sehr emotionale Verabschiedung an meinem letzten Arbeitstag wird mir immer in Erinnerung bleiben. Vielen Dank dafür! An alle Eltern und an unseren Elternrat richte ich ein großes Dankeschön für die zahlreichen Blumen und Geschenke zu meinem Abschied. Ich bedanke mich für das mir entgegengebrachte Vertrauen und eine sehr gute, aktive Zusammenarbeit. Meinen Dank richte ich ebenso an die Stadt Lommatzsch für die jahrelange gute Zusammenarbeit. Ab dem 1. November 2015 ist mein neues Zuhause in Brandenburg. Jetzt werde ich eine große Kita in Berlin-Hohenschönhausen leiten und freue mich auf die neue Herausforderung. Das größte Dankeschön richte ich an meine Eltern, die all meine Entscheidungen mit tragen und mir immer zur Seite stehen. Peggy Menger Seite 14 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Lommatzsch Nr. 12 | 27. November 2015 NEUES AUS DEN EINRICHTUNGEN ■ Ein herzlicher Dank zum Abschied „Ich habe viele Blumen, aber die schönsten Blumen sind die Kinder“ sagte einst Oscar Wilde. Ein Spruch der auch sehr passend für unsere ehemalige Leiterin der Kita „Sonnenschein“ in Lommatzsch Frau Peggy Menger ist. Frau Menger arbeite seit 1991 in unserer Kita, seit Januar 2002 führte sie die Einrichtung als Leiterin. Aufgrund ihres Wohnortwechsels verließ sie zum 30. Oktober 2015 auf eigenen Wunsch die Kindereinrichtung. Die Kinder und Erzieher der Einrichtung bereiteten für sie an ihrem letzten Arbeitstag im Rathaus ein buntes Programm vor. Mit lustigen Liedzeilen beschrieben sie Frau Menger und ihre erfolgreiche Arbeit. Das kurze Theaterstück vom „Rübchen“ begeisterte Kinder und Erwachsene. Es erzählte aber auch davon, dass man nur gemeinsam erfolgreich sein kann. So erging es auch Frau Menger während ihrer Zeit als Leiterin. Seit 2004 trieb sie mit ihrem Team und gemeinsam mit der Stadtverwaltung und dem Stadtrat kontinuierlich die Weiterentwicklung der Kindereinrichtung voran. Im Jahr 2005 wurde die, unter dem Altbürgermeister Herrn Elschner begonnene Sanierung des Gebäudes Markt 6 abgeschlossen und als Vorschule und Hort eröffnet. Es folgten die Sanierung der Villa an der Raubaer Straße mit Dach, Fenstern, Fassade, der Umbau der Küche und des Ein- gangsbereiches, die Sanierung von Sanitärräumen, die Brandschutzertüchtigung, die Sanierung von Elektroleitungen, die Sanierung der Flure und Räume im Flachbau sowie der Neubau von 3 Krippenräumen mit zugehörigem Sportraum. In diesem Jahr konnte Frau Menger - nach fast 10 Jahren Bauzeit in der Kita sagen: Wir haben es geschafft! Gleichzeitig mit den Baumaßnahmen arbeitete das Kitateam unter ihrer Leitung kontinuierlich an der Weiterentwicklung des pädagogischen Konzeptes. Mit Frau Menger verliert die Einrichtung und die Stadt Lommatzsch eine erfahrene und erfolgreiche Führungspersönlichkeit. Die Kinder, ihre Kolleginnen und Kollegen sowie die Mitarbeiter der Stadtverwaltung und die Bürgermeisterin bedauern ihr Ausscheiden sehr. Wir freuen uns aber mit ihr über ihr neues privates Glück. Wir wünschen Frau Menger für ihre neuen Aufgaben als Leiterin in einer Einrichtung in Berlin viel Erfolg. Mögen sie die guten Wünsche aus Lommatzsch stets begleiten. Frau Menger erhielt viele Blumen an ihrem letzten Arbeitstag. Die schönsten Blumen aber waren die, die sich in den Augen der Kinder spiegelten, in Augen voller Dank und Wehmut. Alles Gute für die Zukunft und herzlichen Dank für alles! Dr. Anita Maaß, Bürgermeisterin Weitere Informationen im Internet unter: www.lommatzsch.de C M Y K Nr. 12 | 27. November 2015 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Lommatzsch Seite 15 NEUES AUS DEN EINRICHTUNGEN ■ Der Herbst, der Herbst, der Herbst ist da… und hat natürlich auch bei uns in der Krippe im Kinderhaus „Sonnenschein“ Einzug gehalten. Nach unserem großen Farbenprojekt im Sommer ging es nun auch im Herbst recht bunt weiter. Auch die Kleinsten in unserer Einrichtung nahmen die jahreszeitlich bedingten Veränderungen der Natur wahr, was in unseren Angeboten aufgegriffen und zum Thema gemacht wurde. Bei unseren Ausflügen in die Promenade oder nach Schwochau beobachteten wir, wie die Bäume sich färbten und der Herbstwind die Blätter tanzen ließ. Während der Erntezeit beschäftigten wir uns auf vielfältige Art und Weise mit den Früchten, die es im Herbst zu ernten und zu sammeln gibt. Mit Kartoffeln und Äpfeln wurde gedruckt, eine Collage zum Herbstwetter gestaltet, sogar mit Eicheln und Kastanien „gemalt“! Aus den entstandenen Murmelbildern klebten wir einen bunten Herbstbaum. Herbstliche Lieder und Fingerspiele begleiteten unseren Krippenalltag. Den Höhepunkt bildete Ende Oktober unser „Tag der kleinen Herbstforscher“. Im Kindergarten konnten sich die Größeren an verschiedenen Stationen beim Experimentieren mit Kastanien, beim Kürbis rol- C M Y K len oder Fühlen verschiedener Materialien und Früchten erproben. Beim Schubkarrenlauf und beim Zielwerfen war vor allem Geschicklichkeit gefragt. Im Innenhof entstanden wunderschöne Herbstmandalas und zum Schluss gab es für jedes Kind eine Medaille. Auch in der Krippe war einiges los zum Herbstfest. Wer schafft es, die Kartoffel auf einem großen Löffel zu transportieren, ohne dass sie vor dem Ziel herunterfällt? Die Schubkarren waren heißbegehrt und wurden eifrig mit Kartoffeln beladen. In den großen Wannen voller Laub hatten sich jede Menge Eicheln und Kastanien versteckt. Diese galt es zu finden, was sich unsere kleinsten Herbstforscher nicht zweimal sagen ließen…im Handumdrehen hatte sich die Terrasse in ein Blättermeer verwandelt und die Kinder hatten einen Riesenspaß! Große Mühe gaben sich alle beim Gestalten ihrer Igel, denen Stacheln aus Stroh aufgeklebt wurden. Zum Ausklang gab es leckeren Apfeltee, der allen sehr gut schmeckte! Vielen Dank an alle Eltern für die mitgebrachten Herbstfrüchte! Große Aufregung gab es Anfang November bei den Häschen und Sonnenblümchen. Wir besuchen die Lommatz- scher Feuerwehr! Schon auf dem Hinweg war die Spannung groß und einige konnten es kaum erwarten, dass wir unser Ziel erreichen. Dort angekommen, empfingen uns einige Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr. Die großen Fahrzeuge waren aus der Nähe sehr eindrucksvoll, so dass einige erstmal lieber etwas Abstand hielten. Aber die Neugier siegte schnell, als wir die große Seite 16 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Lommatzsch Nr. 12 | 27. November 2015 NEUES AUS DEN EINRICHTUNGEN Wasserspritze in der Hand halten durften, einen ganz dicken Wasserschlauch bestaunten und uns die große Schere zum Blechschneiden anschauten. Einige durften sogar in eine Uniformjacke schlüpfen und sich wie kleine Feuerwehrmänner fühlen! Wer wollte, konnte sich auch mal in ein Feuerwehrauto setzen. Als zum Schluss noch das Blaulicht leuchtete und Herr Pforte die Feuerwehr extra für uns aus der Garage fuhr, war die Begeisterung groß! Vielen Dank an ihn und seine Kameraden! Es war ein tolles und eindrucksvolles Erlebnis für unsere Krippenkinder! Nun steht das Weihnachtsfest schon fast vor der Tür. Am 02.12.2015 findet im Kinderhaus in der Zeit von 15.00 bis 18.00 Uhr wieder unser alljährlicher Weihnachtsmarkt statt. Wir laden alle Familien ganz herzlich dazu ein, an diesem Nachmittag bei uns hereinzuschauen und sich auf die Adventszeit einzustimmen. Ob bei weihnachtlichen Basteleien oder lieber sportlich zur Weihnachtsolympiade, beim Besuch unseres kleinen Theaterstücks oder im Märchenzimmer – für jeden wird etwas dabei sein. Natürlich wird auch für das leibliche Wohl gesorgt durch die Fa. Tabak Richter. Das Team vom Kinderhaus „Sonnenschein“ freut sich auf Ihr Kommen! Katrin Eichner Oberschule Lommatzscher Pflege ■ Streitschlichter an der Oberschule Lommatzscher Pflege Schüler helfen Schülern Streitkultur ist wichtig – Lösungen ebenso Vom 07.10. bis 09.10.2015 nahmen 4 Schüler/innen der Oberschule Lommatzscher Pflege am Ausbildungscamp „Schülermediation/Streitschlichter“ in Papstdorf (Sächsische Schweiz) teil. Hier trafen sich 80 Schüler/innen aus ganz Sachsen, um ein Zertifikat zum Streitschlichter zu erwerben. Die Grundausbildung erfolgte in 16 Unterrichtseinheiten und in Kleingruppen. In diesen erlernten die Schüler/innen Methoden und Abläufe, wie Streit zwischen zwei Schüler/innen geschlichtet werden kann. Dazu zählen Verhaltenstechniken wie z.B. die Akzeptanz unterschiedlicher Sichtweisen, Allparteilichkeit, aktives Zuhören oder Kommunikation aber auch Vereinbarungen zwischen den Streitenden festzuhalten. Das Ziel einer Streitschlichtung ist: ***Die Streitenden bauen eine Brücke*** „Die Streitschlichter helfen dabei“ Schüler/innen der Klasse 9 nahmen bereits zum wiederholten Mal erfolgreich an der Ausbildung teil. Zwei Schüler der Klassenstufe 6 haben diese zum ersten Mal absolviert und sind nun grundausgebildet. Die Übung und Erweiterung der erlernten Methoden erfolgt aller Isabel Wießner Kl.9; Till Leukhardt Kl. 6; Hendrik Sommer Kl. 6; Raphael Sommer Kl.9 (v.li. n.re) 14 Tage in der Oberschule Lommatzscher Pflege im Ganztagesangebot „Teamwork“. Folgende Schüler erhielten dieses Zertifikat und können sich nun Streitschlichter der Schule nennen. Smöke Bieber (Dipl. Sozialpäd.) JuCo Soziale Arbeit Coswig ■ „Offenes Haus“ der Ev. Jugendarbeit Lommatzsch ■ Wir laden ein: Offener Kinder- und Jugendtreff dienstags–donnerstags 14:00 – 18:30 Uhr samstags 14:00 – 18:30 Uhr (28.11. und 19.12.) mit Spielangeboten, Kicker, Billard, Tischtennis, Airhockey Schließzeit „OH“ vom 23.12. 2015 bis 04. Januar 2016. 25./26.11. 02./03.12. 09./10.12. 16./17.12. 22.12. Sportprojekt freitags 16:30 – 17:30 Uhr In den Weihnachtsferien entfällt das Sportprojekt. Adventliche Angebote Du brauchst noch ein kleines Geschenk? Dann komm zum Basteln in der Vorweihnachtszeit – immer mittwochs und donnerstags von 15 bis 17 Uhr. Für die Bastelangebote fällt ein kleiner Unkostenbeitrag an; je nach Angebot zwischen 0,50 € und 2,00 €. Wir gestalten Adventsgestecke (Bitte ein geeignetes Gefäß mitbringen!). Wir basteln Tür- und Fensterschmuck. Weihnachtliche Windlichter Plätzchen backen und verzieren „OH“ – Weihnachtsfeier mit Plätzchen, Kakao und Spielen in gemütlicher Runde Weitere Informationen gibt es im „OH“, auf unseren Flyern und auf unserer Homepage www.offenes-haus-lommatzsch.de. Sonstige Anfragen und Wünsche auch gern telefonisch unter 0174/ 5186 914 oder über unser Facebookprofil. Im Namen des „OH“ – Teams, Antje Wagenzink C M Y K Nr. 12 | 27. November 2015 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Lommatzsch Seite 17 NEUES AUS DEN EINRICHTUNGEN ■ Hurra, in unserer Stadt gibt es einen neuen Spielplatz Im Februar teilten uns unsere Erzieher mit, dass die Stadt einen öffentlichen Spielplatz vor dem Markt 6 bauen kann, denn im Rahmen eines Förderprogrammes wurden Fördergelder bereitgestellt. Alle Kinder bekamen die Möglichkeit ihre Ideen aufzuschreiben oder aufzumalen. Diese angefertigten Werke nahmen die Erzieher zur ersten Beratung bei der Bürgermeisterin mit. Im Mai haben sich die Verantwortlichen die Entwürfe angesehen und über die Vorschläge diskutiert. Wichtig war, dass alle Spielgeräte so ausgesucht wurden, dass sie zu unserem Stadtbild passen. Zum nächsten Treffen durften wir Kinder dabei sein. Aus jeder Gruppe wurden einige Kinder ausgewählt. Frau Maaß begrüßte alle auf dem Vorplatz zum Markt 6 freundlich. Wir Kinder wurden als kleine „Stadträte“ bezeichnet, deren Meinung gefragt war. Die Bürgermeisterin legte uns verschiedene Skizzen von den Spielgeräten vor. Beim nächsten Mal wurde es richtig ernst und auch konkret. Bei herrlichem Sonnenschein saßen wir auf der Wiese und lauschten gespannt den Infos von Frau Maaß. Der Entwurf des Spielplatzes war schon fertig. Das war gut so, denn so hatten wir mehr Zeit über alle Extras zu reden. Als kleine Sehenswürdigkeit zeigte ein Teil auf dem Spielplatz unsere Kirche. Das fanden alle toll. Dann haben wir darüber diskutiert, ob für die Kleinen ein Traktor oder ein Pferdewagen besser wäre. Da ein Traktor zur Lommatzscher Pflege besser passt, einigten wir uns schnell und stimmten darüber ab. Es blieben auch einige Leute stehen, die vorbei kamen und beobachteten uns. Es war schön. Nun hieß es warten. Ende September rollten die Laster mit den ersten Spielgeräten auf dem Grundschulparkplatz an. Wir staunten nicht schlecht. Ruck- zuck wurden die Spielgeräte von den Arbeitern aufgebaut und der Sand verteilt. Wir konnten das jeden Tag beobachten und freuten uns schon auf unseren neuen Spielplatz. Am 4.11.2015 sollte die Eröffnung und Übergabe an uns Kinder C M Y K sein. Alle waren schon ganz schön aufgeregt. Wir Hortkinder, Frau Dr. Maaß, Herr Moses, einige Erzieher, Herr Schlechte und viele Neugierige versammelten sich vor dem noch abgegrenzten Spielplatz. Mit einem kleinen Liedprogramm erfreuten wir die Gäste. Danach begrüßte Frau Maaß uns und alle Gäste. Sie sagte auch, dass alle mit aufpassen sollen, damit der Spielplatz so schön bleibt. Sie erklärte uns auch, dass der Spielplatz fast 70.000 Euro kostete. Die Stadt trägt einen Eigenanteil von ca. 25.000 Euro. Ohne Förderung aus dem Stadtsanierungsprogramm wäre es nicht möglich gewesen, ihn zu bauen. Danach durften 3 Kinder das Absperrband durchschneiden. Nun war der Spielplatz eröffnet und alle Kinder stürmten zum Spielen los. Wir können jeden Tag beobachten, dass viele Kinder auf dem Spielplatz spielen. Alle Eltern brauchen nun viel Zeit, denn bei der Abholung wollen die Kinder nicht gleich mit nach Hause. Rika Schulze, Gruppe 4c, Hort „Kindertraum“ Seite 18 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Lommatzsch Nr. 12 | 27. November 2015 NEUES AUS DEN EINRICHTUNGEN ■ „Abitur – was dann?“ – Studienmesse am Geschwister-Scholl-Gymnasium Nossen Am 05.10.2015 fand am GeschwisterScholl-Gymnasium Nossen zum zweiten Mal für die Schülerinnen und Schüler eine Informationsbörse zu Studium und Beruf statt. Zu Gast waren dabei an diesem Nachmittag Studieneinrichtungen und Ausbildungsbetriebe aus der Region, die den Schülern im Speisesaal des Gymnasiums Möglichkeiten und Perspektiven für eine universitäre und berufliche Ausbildung aufzeigten oder auch Plätze für ein berufsvorbereitendes Praktikum offerierten. Die Schüler der 8.-12. Klassen sowie zahlreiche Eltern nutzten die vielfältigen Angebote für intensive Gesprächen mit den Ausstellern und konnten dabei ihre Fragen zu den Zugangs-voraussetzungen und Inhalten spezieller Studiengänge und beruflicher Ausbildungszweige direkt anbringen. Fachvorträge, bei denen beispielsweise Finanzierungsmöglichkeiten für ein Studium im Ausland oder alternative Wege zum Abitur thematisiert wurden, ergänzten das Programm und fanden ebenfalls regen Zuspruch. An der Studienmesse beteiligten sich folgende Studieneinrichtungen und Unternehmen: 1. Agentur für Arbeit Riesa 2. Fachhochschule der sächsischen Ver- waltung Meißen 3. Hochschule Mittweida 4. Staatliche Studienakademie Dresden 5. Westsächsische Hochschule Zwickau 6. Staatliche Studienakademie Riesa 7. Bergakademie Freiberg 8. Sächsische Haustechnik KG 9. Mesacon Messelektronik Dresden Das Geschwister-Scholl-Gymnasium bedankt sich bei allen Gästen für ihren engagierten Auftritt und freut sich schon jetzt auf eine Neuauflage der Veranstaltung im Jahr 2017. Holger Gnauck ■ Unser Ausflug in die Hebelei An einem kühlen Oktobermorgen trafen sich Lommatzscher Tagesmütter mit ihren Tageskindern zu einem Ausflug in die Hebelei. Gleich am Eingang waren viele süße Schweinchen zu beobachten. Als wir sie mit unseren mitgebrachten Kastanien und Nüssen fütterten, quickten und grunzten sie vor Vergnügen. Dann ging’s los und wir begannen unseren Rundgang. Besondere Freude hatten die Kinder im Streichelgehege. Alle hatten Mut und trauten sich zu den Tieren hinein. Die Ziegen und Schafe waren sehr zutraulich und ließen sich bereitwillig streicheln. Viele andere Tiere sind uns noch auf unserem Weg begegnet u. a. Hühner, Meerschweinchen, ein Storch, Puten, Mäuschen und die Esel. Für die Kinder war es toll die Tiere zu sehen aber auch die Tierstimmen zu hören. Mit einem lauten: „IA“ verabschiedeten wir uns von den Eseln und traten den Heimweg an. Geschafft von so vielen Eindrücken, der frischen Luft und dem großen Spaziergang schliefen die Kinder nach dem Mittagessen ganz schnell und zufrieden ein. Franka Lind C M Y K Nr. 12 | 27. November 2015 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Lommatzsch Seite 19 FREIZEIT UND VEREINE ■ Festzelt zu vergünstigten Konditionen! Fördersatz: 80 % - Kommunen und Lokale Aktionsgruppe (LAG) 90 % - private Vorhabenträger und Vereine Max. Förderhöhe: 30.000 EUR (nicht rückzahlbarer Zuschuss) Höhe des Budgets: 30.000 EUR stehen für diesen Aufruf bereit Kommunen, LAG, private Vorhabenträger und Vereine Zuwendungsempfänger: Einzureichen bei: (schriftlich) Der Förderverein für Heimat und Kultur in der Lommatzscher Pflege e.V. hat die Möglichkeit, im kommenden Jahr an fünf ausgewählten Terminen ein Festzelt zu vergünstigten Konditionen vermitteln zu können. (Größe von 15 x10 m bis 15 x 40 m, mit oder ohne Holzfußboden, mit oder ohne Bühne) Ihre Anträge müssen dafür bis zum 31.01.2016 beim Förderverein für Heimat und Kultur in der Lommatzscher Pflege e.V. eingereicht werden. Anschließend entscheidet der Vorstand bis zum 28. Februar 2016 welche 5 Antragsteller und Termine ausgewählt werden. Alle notwendigen Unterlagen, erhalten Sie auf unserer Internetseite www.lommatzscher-pflege.de unter dem Menüpunkt Förderverein. ■ Projekt - A U F R U F Wir möchten Sie zudem auch noch auf die LEADER-Förderung und die aktuellen Projektaufrufe hinweisen. Alle notwendigen Unterlagen wie Förderbedingungen, Termine und weitere Informationen stehen Ihnen dafür im Internet unter oben genannter Adresse unter dem Menüpunkt Förderung zur Verfügung. Der Förderverein für Heimat und Kultur in der Lommatzscher Pflege e.V. ruft im Rahmen der Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie Lommatzscher Pflege 2014 - 2020 zur Einreichung von Vorhaben für die Maßnahme Gebäudesanierungen und Umnutzung (für eine wirtschaftliche Nutzung und/oder zur Grundversorgung der Bevölkerung mit Waren und Dienstleistungen) auf. ■ Projekt - A U F R U F Vernetzung von Akteuren C M Y K Förderverein für Heimat und Kultur in der Lommatzscher Pflege e.V. Regionalmanagement Lommatzscher Pflege Neugasse 39/40 01662 Meißen Gebäudesanierungen und Umnutzung Nr. des Aufrufs: 03-2015-M4.1 Datum des Aufrufs: Frist zur Einreichung: 02. November 2015 24. März 2016 (Posteingang) Fördersatz: 30 % Max. Förderhöhe: 200.000 EUR (nicht rückzahlbarer Zuschuss) Höhe des Budgets: 400.000 EUR stehen für diesen Aufruf bereit Unternehmen und private Vorhabenträger Der Förderverein für Heimat und Kultur in der Lommatzscher Pflege e.V. ruft im Rahmen der Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie Lommatzscher Pflege 2014 - 2020 zur Einreichung von Vorhaben für die Maßnahme Vernetzung von Akteuren auf. Zuwendungsempfänger: Nr. des Aufrufs: Datum des Aufrufs: Frist zur Einreichung: (schriftlich) 02-2015-M3.1 02. November 2015 24. März 2016 (Posteingang) Einzureichen bei: Förderverein für Heimat und Kultur in der Lommatzscher Pflege e.V. Regionalmanagement Lommatzscher Pflege Neugasse 39/40 01662 Meißen Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Lommatzsch Seite 20 Nr. 12 | 27. November 2015 FREIZEIT UND VEREINE ■ Projekt - A U F R U F Investive Maßnahmen und Ausgaben zur Sicherung der Grundversorgung der Bevölkerung mit Waren und Dienstleistungen Nr. des Aufrufs: Datum des Aufrufs: 05-2015-M6.1 02. November 2015 Frist zur Einreichung: Fördersatz: 24. März 2016 (Posteingang) 80 % Max. Förderhöhe: 300.000 EUR (nicht rückzahlbarer Zuschuss) 300.000 EUR stehen für diesen Aufruf bereit Höhe des Budgets: Der Förderverein für Heimat und Kultur in der Lommatzscher Pflege e.V. ruft im Rahmen der Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie Lommatzscher Pflege 2014 - 2020 zur Einreichung von Vorhaben für die Maßnahme Investive Maßnahmen und Ausgaben zur Sicherung der Grundversorgung der Bevölkerung mit Waren und Dienstleistungen auf. Nr. des Aufrufs: Datum des Aufrufs: 04-2015-M4.2 02. November 2015 Frist zur Einreichung: Fördersatz: 24. März 2016 (Posteingang) 30 % Max. Förderhöhe: 50.000 EUR (nicht rückzahlbarer Zuschuss) Höhe des Budgets: 100.000 EUR stehen für diesen Aufruf bereit Unternehmen und private Vorhabenträger Zuwendungsempfänger: Einzureichen bei: (schriftlich) Förderverein für Heimat und Kultur in der Lommatzscher Pflege e.V. Regionalmanagement Lommatzscher Pflege Neugasse 39/40 01662 Meißen ■ Projekt - A U F R U F Zuwendungsempfänger: Kommunen, LAG, private Vorhabenträger und Vereine. Einzureichen bei: Förderverein für Heimat und Kultur in der Lommatzscher Pflege e.V. Regionalmanagement Lommatzscher Pflege Neugasse 39/40 01662 Meißen (schriftlich) ■ Projekt - A U F R U F Schaffung von kleinteiligen Übernachtungsangeboten Der Förderverein für Heimat und Kultur in der Lommatzscher Pflege e.V. ruft im Rahmen der Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie Lommatzscher Pflege 2014 - 2020 zur Einreichung von Vorhaben für die Maßnahme Schaffung von kleinteiligen Übernachtungsangeboten auf. Nr. des Aufrufs: Datum des Aufrufs: 06-2015-M6.3 02. November 2015 Frist zur Einreichung: 24. März 2016 (Posteingang) 40 % 10.000 EUR (nicht rückzahlbarer Zuschuss) 30.000 EUR stehen für diesen Aufruf bereit Ergänzung Naherholungsnetz Fördersatz: Max. Förderhöhe: Höhe des Budgets: Der Förderverein für Heimat und Kultur in der Lommatzscher Pflege e.V. ruft im Rahmen der Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie Lommatzscher Pflege 2014 - 2020 zur Einreichung von Vorhaben für die Maßnahme Ergänzung Naherholungsnetz auf. Zuwendungsempfänger: private Vorhabenträger, Unternehmen und Vereine Einzureichen bei: Förderverein für Heimat und Kultur in der Lommatzscher Pflege e.V. Regionalmanagement Lommatzscher Pflege Neugasse 39/40 01662 Meißen (schriftlich) C M Y K Nr. 12 | 27. November 2015 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Lommatzsch Seite 21 FREIZEIT UND VEREINE ■ Projekt - A U F R U F Aufwertungsmaßnahmen „Öffentlicher Raum“ Nr. des Aufrufs: Datum des Aufrufs: 08-2015-M1.4 02. November 2015 Frist zur Einreichung: Fördersatz: 29. April 2016 (Posteingang) 40 % Max. Förderhöhe: 60.000 EUR (nicht rückzahlbarer Zuschuss) 180.000 EUR stehen für diesen Aufruf bereit Höhe des Budgets: Der Förderverein für Heimat und Kultur in der Lommatzscher Pflege e.V. ruft im Rahmen der Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie Lommatzscher Pflege 2014 - 2020 zur Einreichung von Vorhaben für die Maßnahme Aufwertungsmaßnahmen „Öffentlicher Raum“ auf. Nr. des Aufrufs: Datum des Aufrufs: 07-2015-M1.2 02. November 2015 Frist zur Einreichung: Fördersatz: 29. April 2016 (Posteingang) 80 % Max. Förderhöhe: 200.000 EUR (nicht rückzahlbarer Zuschuss) Höhe des Budgets: 200.000 EUR stehen für diesen Aufruf bereit Zuwendungsempfänger: Kommunen Einzureichen bei: Förderverein für Heimat und Kultur in der Lommatzscher Pflege e.V. Regionalmanagement Lommatzscher Pflege Neugasse 39/40 01662 Meißen (schriftlich) ■ Projekt - A U F R U F Bauliche Maßnahmen zum Erhalt oder zur Belebung des ländlichen Kulturerbes Zuwendungsempfänger: Kommunen, private Vorhabenträger und Vereine Einzureichen bei: Förderverein für Heimat und Kultur in der Lommatzscher Pflege e.V. Regionalmanagement Lommatzscher Pflege Neugasse 39/40 01662 Meißen (schriftlich) ■ Projekt - A U F R U F Sanierung und Qualifizierung sozialer Infrastruktur Der Förderverein für Heimat und Kultur in der Lommatzscher Pflege e.V. ruft im Rahmen der Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie Lommatzscher Pflege 2014 - 2020 zur Einreichung von Vorhaben für die Maßnahme Sanierung und Qualifizierung sozialer Infrastruktur auf. Nr. des Aufrufs: Datum des Aufrufs: 09-2015-M2.1 02. November 2015 Frist zur Einreichung: Fördersatz: 29. April 2016 (Posteingang) 80 % Max. Förderhöhe: 400.000 EUR (nicht rückzahlbarer Zuschuss) 400.000 EUR stehen für diesen Aufruf bereit Höhe des Budgets: C M Y K Der Förderverein für Heimat und Kultur in der Lommatzscher Pflege e.V. ruft im Rahmen der Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie Lommatzscher Pflege 2014 - 2020 zur Einreichung von Vorhaben für die Maßnahme Bauliche Maßnahmen zum Erhalt oder zur Belebung des ländlichen Kulturerbes auf. Zuwendungsempfänger: Landkreise, Kommunen, Vereine Einzureichen bei: Förderverein für Heimat und Kultur in der Lommatzscher Pflege e.V. Regionalmanagement Lommatzscher Pflege Neugasse 39/40 01662 Meißen (schriftlich) Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Lommatzsch Seite 22 Nr. 12 | 27. November 2015 FREIZEIT UND VEREINE ■ Projekt - A U F R U F Demografiegerechte und energetische Erneuerung von Straßenbeleuchtung und Gehwegen Der Förderverein für Heimat und Kultur in der Lommatzscher Pflege e.V. ruft im Rahmen der Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie Lommatzscher Pflege 2014 - 2020 zur Einreichung von Vorhaben für die Maßnahme Demografiegerechte und energetische Erneuerung von Straßenbeleuchtung und Gehwegen auf. Nr. des Aufrufs: Datum des Aufrufs: 10-2015-M2.2 02. November 2015 Frist zur Einreichung: Fördersatz: 29. April 2016 (Posteingang) 80 % - Kommunen Max. Förderhöhe: 150.000 EUR (nicht rückzahlbarer Zuschuss) 150.000 EUR stehen für diesen Aufruf bereit Kommunen Höhe des Budgets: Zuwendungsempfänger: Einzureichen bei: (schriftlich) Förderverein für Heimat und Kultur in der Lommatzscher Pflege e.V. Regionalmanagement Lommatzscher Pflege Neugasse 39/40 01662 Meißen Alle notwendigen Unterlagen und Informationen stehen Ihnen im Internet unter www.lommatzscher_pflege.de unter dem Menüpunkt Förderung zur Verfügung. ■ Freude im Advent… Adventssingen in der Dörschnitzer Kirche Und wieder geht ein Jahr zu Ende und die Vorweihnachtszeit beginnt. Eine Zeit, in der man näher zusammenrückt, miteinander redet, das Jahr Revue passieren lässt und im besten Fall auch zusammen singt. Und genau das wollen wir auch tun: Wie jedes Jahr lädt der Chor der Dörschnitzer Eintracht am 2. Advent zum Adventssingen in die Dörschnitzer Kirche ein. Wir freuen uns auf ein buntes vorweihnachtliches Programm, zu dem wir auch die Monday Singers und das Rondo Piccolo gewinnen konnten. Beginn ist 14 Uhr und nach der Veranstaltung gibt es für alle Interessierten ein gemütliches Kaffeetrinken und Glühweintrinken im Dörschnitzer Bürgerhaus. Also müsst Ihr nicht gleich nach Hause gehen, sondern könnt gern noch in gemütlicher Runde einen Plausch bei Kaffee, Stollen und Lebkuchen machen. Das Beste wäre, Ihr sagt es möglichst vielen weiter. Schnappt Euch Verwandte, Bekannte und kommt zum Nikolaustag, am 06.12.2015, um 14 Uhr, in die Dörschnitzer Kirche. Wir freuen uns auf Euch! Evelyn Zobel im Namen der Dörschnitzer Eintracht Beratende Stelle für Auskünfte zum Aufruf und zur LES Lommatzscher Pflege: Förderverein für Heimat und Kultur in der Lommatzscher Pflege e.V. Regionalmanagement Lommatzscher Pflege Neugasse 39/40 01662 Meißen Tel. 0352147608_ 20 / 21 E_Mail: info@lommatzscher_pflege.de Für einen Beratungstermin bitten wir um Terminabstimmung. Anzeigen Unsere Leser sind Ihre Kunden. Ihre Gewerbeanzeige im Amtsblatt. ab 23 € netto einfarbig Verlag & Druck KG Gottfried-Schenker-Straße 1 09244 Lichtenau Größenbeispiele: • 1-spaltig (45 mm breit) x 64 mm hoch • 2-spaltig (93 mm breit) x 32 mm hoch • andere Größen möglich Telefon: (037208) 876-100 Fax: (037208) 876-299 E-Mail: [email protected] C M Y K Nr. 12 | 27. November 2015 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Lommatzsch Seite 23 FREIZEIT UND VEREINE ■ Herzlichen Glückwunsch zum zehnjährigen Bürgermeisterjubiläum! Mit Blumen und ihrer Lieblingstorte überraschte der Ortsverband der FDP am 27. Oktober 2015 die Bürgermeisterin Frau Dr. Anita Maaß in ihrem Amtszimmer. Anlass war ihr zehnjähriges Dienstjubiläum. Blumen und Glückwünsche gab es auch von der FDPStadtratsfraktion. Aus Sicht der FDP waren die letzten Jahre sehr erfolgreich für die Stadt. Der eingeschlagene Weg von Manfred Elschner konnte fortgesetzt werden. Längst hat sich Frau Dr. Maaß profiliert und ist aus dem großen Schatten ihres Vorgängers herausgetreten. Nach harten und turbulenten Jahren der Haushaltskonsolidierung befindet sich Lommatzsch mittlerweile im ruhigen Fahrwasser, gemeinsam mit Stadtverwaltung und Stadtrat wurde viel geschafft! Auf einer Veranstaltung des Handels- und Gewerbevereins am 5. Oktober 2015 präsentierte Frau Dr. Maaß die Bilanz der letzten Jahre und ihre Visionen für die Zukunft. Die Schulden von rund 8.6 Mio € im Jahr 2005 konnten auf knapp 4 Mio € gesenkt werden. Der Investitionsstau wurde abgebaut, die Gewerbesteuern sind seit 2008 und die Grundsteuern seit 2010 stabil, obgleich auf hohem Niveau. Die Wohn- und Lebensqualität in der Stadt und in den Ortsteilen konnte verbessert werden. Zwischen 2006 und 2015 investierte die Stadt rund 13 Mio €, davon flossen rd. 4 Mio. € in die Sanierung der Oberschule mit Turnhalle, rd. 3 Mio. € in Abwassermaßnahmen, rd. 2 Mio. € in die Stadtsanierung, 1,5 Mio. € in den Straßenbau, 600.000 € in die Feuerwehr (Ausstattung, 2 neue Fahrzeuge und Neubau Striegnitz), 700.000 € in die Sanierung der Kita an der Raubaer Straße mit den Ergänzungsbauten für die Krippe, 1 Mio € in die Sanierung der Grundschulturnhalle und 1,5 Mio € in sonstige kleinere Baumaßnahmen. Damit konnte das Abwasserbeseitigungskonzept von 2008 fristgemäß für die zentrale Entsorgung bis zum 31.12.2015 umgesetzt werden. Alle Kinder- und Bildungseinrichtungen sind saniert. Welche Stadt kann das schon sagen? Allerdings bleibt auch noch viel zu tun. Unter der Überschrift „Gemeinsam Anpacken“ zählte Frau Dr. Maaß folgende Schwerpunkte für die zukünftige Entwicklung unserer Kommune auf: • die Förderung Einzelhandelsstandort durch Sanierung Marktplatz • die Begleitung des Strukturwandels in der Innenstadt hin zum „Gesundheitsstandort“ • die Begleitung des Wandels der Einwohnerschaft – die Stadt muss zukünftig mehr Verantwortung für herrenlose Grundstücke übernehmen können, Stadtentwicklung von innen nach außen • die Steigerung der Lebensqualität durch Investitionen in der Stadt und Ortsteilen (u.a. in Straßen und Südostumgehung S 32) • die Beibehaltung der Vereinsförderung unter der Voraussetzung weiterhin solider Finanzen und die notwendigen Investitionen am Sportplatz (Licht, Umkleidegebäude…) • die Weiterentwicklung des Schützenhauses zum Bürger- und Vereinshaus • die Entwicklung eines Zukunftskonzeptes für das Freibad, die Schließung des Freibades war nicht gewollt, nur was ist dann finanzierbar?“ Für all das wünscht sich die Bürgermeisterin eine enge Zusammenarbeit in der Stadt, mit Unternehmern, Vereinen und Bürgern. Als FDP wünschen wir unserer Bürgermeisterin für die Erfüllung dieser Ziele weiterhin viel Gesundheit und Schaffenskraft, Ideen, Mut und Durchsetzungsvermögen. Unsere Unterstützung ist ihr gewiss! Guido Rux im Namen des FDP-Ortsverbandes Anzeigen C M Y K Seite 24 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Lommatzsch Nr. 12 | 27. November 2015 STADTGESCHEHEN ■ Fußball Das Spiel musst du nicht verlieren! Lommatzscher SV- SV Zabeltitz 1:4 (0:2) Gegen den souveränen Tabellenführer gelang dem Lommatzscher SV nicht die Überraschung-der Sieg. Trotzdem lieferten die Einheimischem eine gute Leistung ab, wenn da nicht die individuellen Fehler und die Chancenverwertung wären. Info P. Rennert Den Frauen aus Lommatzsch ist es hoch anzurechnen das sie sich zu keiner Zeit aufgaben, 60 Minuten dagegen hielten und als Team auftraten. Nun heißt es in der kommenden Woche die Fehler zu beheben, neue Kraft zu tanken und am kommenden Samstag (Anwurfzeit 17 Uhr) beim ESV Dresden die bereits positiv gezeigten Leistungen abzurufen. Den Frauen aus Lommatzsch ist es hoch anzurechnen das sie sich zu keiner Zeit aufgaben, 60 Minuten dagegen hielten und als Team auftraten. Nun heißt es in der kommenden Woche die Fehler zu beheben, neue Kraft zu tanken und am kommenden Samstag (Anwurfzeit 17 Uhr) beim ESV Dresden die bereits positiv gezeigten Leistungen abzurufen. Aufstellung: S. Kothe, J. Roith, V. Nitsche 1, E. Schnell 1, K. Fritzsche 1, K. Schmidtgen 2, C. Ostertag, M. Metze, D. Metze 4/2, B. Posselt 5/2, C. Koczielski 4 B. Neitsch/M. Pfeifer Foto: Steve Hübner, LSV gegen Zabeltitz (GS) ■ Handball Frauen Die ersten Punkte abgegeben SV Lommatzsch 1923 : Sportfreunde 01 Dresden 18:29 (7:15) Am heutigen Spieltag kam der Gegner aus Dresden. Mit dem nötigen Kampfgeist starteten beide Mannschaften voll motiviert in dieses Spiel. Doch die Damen aus Lommatzsch wussten das es heute schwer werden würden und so musste alles gegeben werden. Erst in der 3. Minute fiel das 1. Tor dieser Partie. Doch dieses gehörte unseren Gästen den Sportfreunden 01. Lommatzsch legte zwar mit einem Tor nach jedoch rannte man schon von Beginn an diesem Vorsprung von Dresden hinterher. Der Abstand zu den Sportfreunden wurde von Minute zu Minute immer größer. (2:5; 4:7; 4:8; 4:9) So stand es in der 20. Minute 4:10. Beide Mannschaften spielten schnell auf und erzielten so weitere Tore für ihre Mannschaft. Jedoch konnten die Frauen des SSV Lommatzsch heute nicht an die gute Leistung der Vorwoche anknüpfen und so stand es zur Halbzeit bereits 7:15. Trotzt der 8 Tore Führung ließ der SSV den Kopf nicht hängen und spielten mit dem nötigen Willen weiter. In der 2. Hälfte des Spiels gelang es den Gastfrauen nochmals den Vorsprung auszubauen und so stand es bereits in der 40. Minute 10:20. Doch es wurde weiter gekämpft um den Rückstand zu verkürze. Jedoch machten die Sportfreunde weiterhin ihr schnelles und konzentriertes Spiel, sodass es in der 50. Minute 13:25 stand. (13:26; 13:27; 14:28; 15:28)Dresden war am heutigen Tag einfach die bessere Mannschaft und trotz der großen Tordifferenz war es zu jeder Zeit ein faires Spiel auf beiden Seiten. Am Ende stand es 18:29 für die Sportfreunde 01 welche als verdienter Sieger das Spielfeld verließ.SSV Lommatzsch 1923 : Sportfreunde 01 Dresden 18:29 (7:15) Foto: Beate posselt gegen Sportfreunde 01 Dresden (GS) Impressum: Herausgeber amtlicher Teil: Stadt Lommatzsch, Am Markt 1, 01623 Lommatzsch, Verantwortlich: Bürgermeisterin Dr. Anita Maaß, Die Stadt Lommatzsch mit allen Ortsteilen verfügt laut Quelle Deutsche Post über 2842 Haushalte, davon gelten 2422 Haushalte als bewerbbar. Das Verteilunternehmen MVD Medienvertrieb Dresden GmbH benötigt für die Verteilung 2700 Exemplare. Die nicht zur Verteilung kommenden Exemplare liegen zur kostenfreien Mitnahme im Rathaus aus. Es wird für jeden Haushalt ein Amtsblatt zur Verfügung gestellt. Quelle Gedicht: www.schule.suedtirol.it/ ssp-schlanders/Homepage-ms-2003/ friedensgedichte.htm Erscheint: monatlich Herausgeber Titelblatt und redaktioneller Teil, Druck: Riedel Verlag & Druck KG, Gottfried-Schenker-Straße 1, 09244 Lichtenau/OT Ottendorf, Verantwortlich: Annemarie und Reinhard Riedel C M Y K Nr. 12 | 27. November 2015 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Lommatzsch Seite 25 STADTGESCHEHEN ■ Tischtennis: 2. Bezirksliga – Herren, Staffel 2 – 4. Spieltag: Lommatzscher SV 1. – TTV Dresden 2007 3. 9 : 6 Nächster Heimerfolg für den LSV Im 3. Heimspiel gab es für den erneut ohne Tobias Arnold angetretenen LSV den 3. Erfolg in heimischen Gefilden. Gegen die 3. Mannschaft des TTV Dresden 2007 stand es am Ende 9:6 für den Absteiger aus der 1. Bezirksliga. Der LSV kam wieder gut in die Partie. Nach dem 3:0 des Doppels Penz/M. Rakette (6, 7, 10 gegen Knöppel/Sulek) konnten sich auch Jauernick/Posselt gegen Hille/Schwarz behaupten. Einen 1:2-Satzrückstand gegen das Spitzendoppel der Gäste drehten die Lommatzscher mit großem Herz noch zu ihren Gunsten (14:12 und 11:8). Der 0:3-Niederlage des dritten Doppels (N. Rakette/Franke 5:11, 9:11, 12:14 gegen Peschel/Benad) ließen M. Penz (sicheres 11:2, 11:4, 14:12 gegen Knöppel), M. Rakette (starkes 11:3, 11:3, 11:4 gegen Hille) und T. Jauernick (verdientes 11:8, 11:4, 11:2 nach 0:2-Satzrückstand gegen Schwarz) drei Siege folgen. 5:1. N. Rakette (-4, 9, -9, -7) und T. Franke (-7, -2, 6, -8) mühten sich nach Kräften, mussten gegen Peschel bzw. Sulek allerdings Niederlagen hinnehmen. Im Anschluss entschied der wiederum gut spielende LSV-Ersatzmann T. Posselt auch das dritte Fünf-Satz-Spiel des Tages für die Gastgeber. Gegen Benad hieß es nach fünf ansehnlichen und spannenden Durchgängen sowie vier abgewehrten Matchbällen 9:11, 12:10, 11:6, 10:12 und 15:13 für den Linkshänder des LSV. Zwei weitere ungefährdete 3:0-Erfolge des erneut überlegenen oberen Paarkreuzes – M. Penz 11, 3, 9 gegen Hille und M. Rakette 4, 2, 3 gegen Knöppel – brachten das 8:3. Der Siegpunkt war dieses Mal T. Jauernick vorbehalten. Im 2. Heimspiel hintereinander holte er durch den 3:1-Sieg gegen Peschel (4, 8, -9, 1) die Maximalausbeute von 2,5 Punkten. Zum En- Foto: TT Martin Rakette und Martin Penz gegen Dresden (GS) de hin punkteten dann jedoch nur noch die Gäste. N. Rakette unterlag Schwarz (-4, -8, -8), T. Franke zog gegen Benad den Kürzeren (-8, -7, 3, -4) und T. Posselt verlor gegen Sulek (-10, -5, -4). Trotzdem war der 4. Sieg im 4. Spiel sicher. Die Punkte erkämpften: Martin Penz 2,5 / Martin Rakette 2,5 / Thomas Jauernick 2,5 / Norbert Rakette 0 / Tobias Franke 0 / Tino Posselt (E) 1,5 Weitere Informationen auf unserer Homepage: http://ttennisgoldi.beepworld.de/ Rakette NACHGEREICHT ■ FlizzyMaus zu Gast im Kinderhaus Sonnenschein! C M Y K Am 28.10.2015 war es soweit – es wurde sportlich im Kinderhaus Sonnenschein. Denn die Kinder der Vorvorschule durften all ihr Können unter Beweis stellen und das Sächsische Kindersportabzeichen Flizzy vom Landessportbund Sachsen erwerben. Es wurden sportmotorische Fähigkeiten, die Beweglichkeit und die dem Alter der Kinder entsprechenden Fertigkeiten getestet. Die Kinder der Hummelgrupppe mit Frau Venus und der Igelgruppe mit Herrn Reddiger übten natürlich im Vorfeld fleißig die einzelnen Übungen, um beim Absolvieren des Sportabzeichens so gut wie nur möglich abzuschneiden. Neben Standweitsprung und Balancieren wurde auch der Purzelbaum und der Hampelmann gefordert. Die Abnahme des Abzeichens erfolgte durch Frau Pohlink vom Kreissportbund Meissen, an dieser Stelle nochmals unser herzliches Dankeschön! Jedes Kind erhielt nach dem Absolvieren aller Aufgaben eine per- sönliche Urkunde und einen Flizzy-Pin. Auch im nächsten Jahr dürfen sich die 4-5Jährigen des Kinderhauses auf Flizzy freuen! Melanie Karrer-Uhlemann, Elternbeirat Seite 26 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Lommatzsch Nr. 12 | 27. November 2015 STADTGESCHEHEN ■ Buchbesprechung / Buchlesung „Ungarisches Blut“ ■ Übergabe des Rathausschlüssels an den LCC Der Autor Dr. Helmut George welcher in seinem Buch eine starke Beziehung auf Lommatzsch niedergeschrieben hat hatte in die Bibliothek zur Lesung eingeladen und viele waren gekommen um etwas zu erfahren zur Familien-und Landesgeschichte. Am Mittwoch den 11.11. um 18:15 übernahm in Ermangelung eines Prinzenpaares der Vorsitzende des LCC den Schlüssel das Rathauses. Das ganze wurde wie alle Jahre zuvor mit einem kleinen Program vor dem Rathaus und einem Fackelumzug ergänzt. GS GS Zum geschäftsoffenen Totensonntag-Wochenende gab es im Blumenhaus Schwärig schon eine Advent-Ausstellung. Mitarbeiterin Jacqueline Ulbricht präsentiert hier eines der angebotenen Gestecke. C M Y K Nr. 12 | 27. November 2015 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Lommatzsch Seite 27 KIRCHENNACHRICHTEN SONSTIGES Buntes Programm ■ Veranstaltungen auf Schloss Nossen im Dezember 2015 Mit Schülern der Musikschule Meißen - Lommatzsch dem Robert-Volkmann-Chor und der Kantorei Lommatzsch Dienstag, 15. Dezember 2015, Sa, 05.12.2015 | 15.00 Uhr | Schloss Nossen Sonderführung durch die DDR-Spielzeugausstellung „Wild West im Kinderzimmer - Indianer & Co.“ So, 06.12.2015 | 15.00 Uhr | Schloss Nossen Märchenpuppenspiel: „Hänsel und Gretel“ Figurentheater mit Karla Wintermann 18.00 Uhr Sankt Wenzel Kirche Lommatzsch Festliches Konzert zum 4. Advent Musik für Blockflötenensemble Leitung: Gabriele Weißbach Sa + So, 12./13.12.2015 | 12.00 - 18.00 Uhr | Schloss Nossen Weihnachten im historischen Gewand - Weihnachtsmarkt zwischen Stadtkirche und Schloss Mit lokalem Kunsthandwerk, historischem Wikinger-Lagerleben mit Schauvorführungen der Gruppe „Ostrsifja“ aus Döbeln, Punsch, Glühwein und Knüppelkuchen, Kinderkreativangeboten und der Winterausstellung „Wild West im Kinderzimmer“ Sonntag, 20. Dezember 2015, So, 20.12.2015 | 15.00 Uhr | Schloss Nossen Märchentheater: „Der Fischer und seine Frau“ Mit dem Wandertheater Schwalbe 16.30 Uhr Dorfkirche Neckanitz ■ Öffnungszeiten Dezember 2015 Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe des Lommatzscher Anzeigers: 11. Dezember 2015 Erscheinungstermin: 19. Dezember 2015 Sa, So, Feiertage: 12.00 bis 17.00 Uhr Am 24.12. und 31.12. bleibt das Museum geschlossen Besichtigungen der Winter- und Schlossausstellung unter der Woche nur für Gruppen nach Voranmeldung unter 035242 50435. Ab 28.12.2015 hat das Schlossmuseum temperaturbedingt vollständig geschlossen bis zum 25.03.2016. Weitere Informationen im Internet unter: www.lommatzsch.de Anzeigen C M Y K Seite 28 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Lommatzsch Nr. 12 | 27. November 2015 KIRCHENNACHRICHTEN ■ Evangelisch-Lutherische Kirche Kirchgemeinden Lommatzsch – Neckanitz und Dörschnitz – Striegnitz ■ Gottesdienste Lommatzsch-Neckanitz 29. November 2015 10.00 Uhr Abendmahlsgottesdienst in der Lommatzscher Kirche 06. Dezember 2015 10.30 Uhr Gottesdienst anlässlich einer Einsegnung zur Goldenen Hochzeit 13. Dezember 2015 10.00 Uhr Familiengottesdienst im Gemeindesaal Lommatzsch 20. Dezember 2015 16.30 Uhr Adventsmusik in der Neckanitzer Kirche 24. Dezember 2015 16.30 Uhr Christvesper mit Krippenspiel in der Neckanitzer Kirche 17.00 Uhr Christvesper mit Krippenspiel in der Lommatzscher Kirche 11.00 Uhr Christnacht mit Krippenspiel in der Lommatzscher Kirche 26. Dezember 2015 10.00 Uhr Abendmahlsgottesdienst in der Lommatzscher Kirche 27. Dezember 2015 10.00 Uhr Musikalischer Gottesdienst in der Neckanitzer Kirche 31. Dezember 2015 17.00 Uhr Abendmahlsgottesdienst im Gemeindesaal 17.00 Uhr Christvesper mit Krippenspiel in der Dörschnitzer Kirche 26. Dezember 2015 09.30 Uhr Festgottesdienst mit Posaunen in der Striegnitzer Kirche 31. Dezember 2015 15.00 Uhr Abendmahlsgottesdienst in der Dörschnitzer Kirche ■ Gemeindekreise Dörschnitz-Striegnitz Sonnabend, 28.11.2015 09.00 bis 12.00 Uhr Kidstreff in Dörschnitz Mittwoch, 09.12.2015 14.30 Uhr Frauendienst in Dörschnitz ■ Öffnungszeiten des Pfarramtes: Dienstag: 08.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag: 08.00 bis 12.00 Uhr 14.00 bis 18.00 Uhr ■ Erreichbarkeit: Pfarrer Saft: 035241-829082 oder 035241-829022 Friedhof: 0163-6645476 oder 035241-51301 Pfarramt: 035241-52242 Fax: 035241-52354 Mail: [email protected] ■ Gemeindekreise Lommatzsch-Neckanitz Freitag, 27.11.2015 20.00 Uhr Fröhlicher Hauskreis bei Familie Dietze in Riesa Sonnabend, 28.11.2015 14.00 Uhr Adventsfeier der Helferschaft im Gemeindesaal Dienstag, 01.12.2015 14.00 Uhr Mütterdienst Donnerstag, 03.12.2015 18.00 Uhr Besuchsdiensttreffen Sonnabend, 05.12.2015 16.30 Uhr Weihnachtskonzert in der Lommatzscher Kirche Montag, 07.12.2015 19.30 Uhr Kirchenvorstand Lommatzsch Dienstag, 08.12.2015 19.30 Uhr Hauskreis in Trogen 19.30 Uhr Frauenkreis im Lutherzimmer Donnerstag, 10.12.2015 14.30 Uhr Seniorenkreis im Lutherzimmer Freitag, 11.12.2015 20.00 Uhr Fröhlicher Hauskreis bei Familie Jentzsch Dienstag, 15.12.2015 19.30 Uhr Hauskreis Hänsel bei Kathrin Schwäbe ■ Gottesdienste Dörschnitz-Striegnitz 06. Dezember 2015 14.00 Uhr Adventsmusik in der Dörschnitzer Kirche 24. Dezember 2015 15.00 Uhr Christvesper mit Krippenspiel in der Striegnitzer Kirche C M Y K Nr. 12 | 27. November 2015 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Lommatzsch Seite 29 KIRCHENNACHRICHTEN Katholische Pfarrei St. Benno Wettinstr. 15 01665 Meißen Tel.: 0 35 21 - 46 96 11 Fax: 0 35 21 - 46 96 26 E-Mail: [email protected] ■ Katholische Kirche St. Benno in Meißen ■ Katholische Kirche Heiliges Kreuz in Lommatzsch Sonntag, 06.11.2015 Samstag, 28.11.2015 17.00 Uhr Hl. Messe Sonntag, 06.12.2015 8.30 Uhr Hl. Messe Samstag, 05.12.2015 17.00 Uhr 10.00 Uhr erste Sonntagsmesse in der Pfarrkirche Hl. Messe in der Pfarrkirche mit Kinderkatechese Samstag, 12.12.2015 17.00 Uhr erste Sonntagsmesse in der Pfarrkirche Sonntag, 13.12.2015 10.00 Uhr Hl. Messe in der Pfarrkirche mit Kinderkatechese 10.00 Uhr Wortgottesdienst in der St. Agnes Kapelle 17.00 Uhr Adventskonzert in der Pfarrkirche Samstag, 19.12.2015 Sonntag, 13.12.2015 17.00 Uhr 8.30 Uhr Sonntag, 20.12.2015 Hl. Messe 10.00 Uhr erste Sonntagsmesse in der Pfarrkirche Hl. Messe in der Pfarrkirche mit Kinderkatechese Sonntag, 20.12.2015 Donnerstag, 24.12.2015 – Heiligabend 8.30 Uhr 15.30 Uhr Krippenspiel in der Pfarrkirche 22.00 Uhr Feier der Christnacht in der Pfarrkirche Hl. Messe Donnerstag, 24.12.2015 – Heiligabend 17.00 Uhr Feier der Christnacht mit Krippenspiel Freitag, 25.12.2015 10.00 Uhr Hl. Messe Samstag, 26.12.2015 8.30 Uhr Hl. Messe Freitag, 25.12.2015 10.30 Uhr Hl. Messe in der Pfarrkirche Samstag, 26.12.2015 10.30 Uhr Hl. Messe in der Pfarrkirche 14.00 Uhr Hl. Messe in der St. Agnes Kapelle Sonntag, 27.12.2015 10.30 Uhr Hl. Messe in der Pfarrkirche Donnerstag, 31.12.2015 Sonntag, 27.12.2015 10.00 Uhr Hl. Messe 16.00 Uhr Jahresschlussandacht in der Pfarrkirche Freitag, 01.01.2016 10.30 Uhr Hl. Messe in der Pfarrkirche Freitag, 01.01.2016 Samstag, 02.01.2016 17.00 Uhr Hl. Messe 17.00 Uhr erste Sonntagsmesse in der Pfarrkirche Sonntag, 03.01.2016 C M Y K Sonntag, 03.01.2016 10.30 Uhr in der Pfarrkirche mit Kinderkatechese 8.30 Uhr 10.00 Uhr Wortgottesdienst in der St. Agnes Kapelle Hl. Messe
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