Ausgabe Dezember 2015

LOMMATZSCHER
ANZEIGER
Ortsteile: Albertitz, Altlommatzsch, Altsattel, Barmenitz, Birmenitz, Churschütz, Daubnitz,
Dennschütz, Dörschnitz, Grauswitz, Ickowitz, Jessen, Klappendorf, Krepta, Lautzschen,
Lommatzsch, Löbschütz, Marschütz, Mögen, Neckanitz, Paltzschen, Petzschwitz,
Piskowitz, Pitschütz, Poititz, Prositz, Rauba, Roitzsch, Scheerau, Schwochau, Sieglitz,
Striegnitz, Trogen, Wachtnitz, Weitzschenhain, Wuhnitz, Zöthain, Zscheilitz
www.lommatzsch.de
Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Lommatzsch | Neue Folge | 2. Jg. | Nr. 12 | 27.11.2015
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Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Lommatzsch
Nr. 12 | 27. November 2015
AUF EIN WORT
■ Volkstrauertag 15. November 2015
Am Volkstrauertag gedenken
wir der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft. In diesem Jahr
jährt sich das Ende des Zweiten
Weltkrieges zum 70. Mal. Millionen Menschen starben oder erlitten unfassbares Leid an Körper
und Seele. Schreckliches geschah auch in unserer Stadt.
Doch seit siebzig Jahre leben nun
die Menschen in Deutschland
und in Europa weitestgehend
friedlich zusammen. Krieg, Terror und Gewaltherrschaft kennen wir Jüngeren glücklicherweise „nur“ aus dem Fernsehen. Die schrecklichen Bilder des
Bürgerkrieges in Syrien, die Nachrichten von Terroranschlägen im
Nahen Osten, die Bombenattentate – wie zuletzt im russischen
Flugzeug aus Ägypten – oder die Überfälle der Taliban in Afghanistan erreichen unsere Herzen und unser Mitgefühl kaum noch.
Wir sind unseren Wohlstand und Frieden gewöhnt, das Elend ist
weit weg. Erst wenn der Terror ganz nah ist – wie am 13. November in Paris – schrecken wir aus unserer Lethargie auf. Was wollen
die islamistischen Fanatiker bezwecken?
Zur Beantwortung dieser Frage müssen Not und Verzweiflung in
den Krisen und Kriegsgebieten im Nahen Osten in unser Blickfeld
rücken. Die Bilder der vielen Tausend Flüchtlinge aus Krisen und
Kriegsgebieten müssen uns aufrütteln. Diese Menschen dürfen
nicht zum zweiten Mal Opfer werden. Das erste Mal waren sie
Opfer, als der Terror sie aus ihrer Heimat drängte. Nun macht sie
eben dieser Terror in Europa – dort wo ihre neue Heimat sein sollte – zu ungeliebten Ankömmlingen. Wir dürfen ihnen humanitäre Hilfe nicht verwehren. Aber diese Hilfe darf auch uns nicht
überfordern.
Die Anstrengungen der Kommunen und Landkreise die Unterbringung zu bewerkstelligen, sorgt für gesellschaftspolitischen
„Zündstoff“. Auch in Lommatzsch ruft die Pflicht, im nächsten
Jahr mindestens 128 Menschen aufzunehmen, keine Begeisterung hervor. Ängste vor den „Fremden“ und Angst vor „Überfremdung“ machen sich in Deutschland breit. Und mit diesen
Ängsten treiben die politischen Populisten rechts und links ihre
Machtspielchen.
Der Volkstrauertag bietet uns die Gelegenheit, ohne Scheuklappen, auch über unsere heutige Situation in Deutschland und Europa nachzudenken. Ja, wir leben im Wohlstand, aber leben wir
wirklich noch im „Frieden“ miteinander? Wo bleibt die Achtung
vor einander, der Respekt, der Ruf nach Menschenwürde?
Wir wollen Frieden – für das Zusammenleben der Menschen im
Nahen Osten und in Afrika! Wir brauchen aber auch Frieden - für
das Zusammenleben der Menschen in Deutschland und Europa!
Wir müssen aufpassen, dass wir als Politiker unseren gesellschaftlichen Frieden, mit unseren Handlungsweisen nicht leichtfertig
auf´s Spiel setzen. Dies ist leichter gesagt, als getan. Von Kommunalpolitikern gibt es auf allen politischen Ebenen Versuche, die
derzeitig schwierige Situation für die Flüchtlinge wie für die einheimische Bevölkerung zu verbessern. Es gibt Vorschläge zu besseren und schnelleren Verfahrensabläufen, zur Integration in die
deutsche Gesellschaft durch Sprache, Bildung und gemeinnützige
Arbeit. Aber wir werden nicht gehört! Wir wollen Perspektiven für
die Flüchtlinge. Wer aufgrund von Krieg und Terror verfolgt wird,
benötigt Schutz, aber eben auch Zukunft. Parallelgesellschaften
in Europa, in denen junge Muslime zwar in Sicherheit, aber ohne
jegliche Perspektive für ihre Zukunft bleiben, führt zu Unzufriedenheit und Hass gegenüber der europäischen Gesellschaft und
Kultur.
Frieden und Freiheit für die Flüchtlinge, bedingen aber gerade
auch Pflichten und Verantwortung für sie. Und wir wollen Klarheit für unsere einheimische Bevölkerung. Wir brauchen jeden
Nachbarn, jedes Vereinsmitglieder zur Unterstützung, aber eben
diese wollen auch Sicherheit und ernst genommen werden mit
ihren Ängsten.
Als Bürgermeisterin habe ich leider auch keine Lösung für diese
„verfahrene politische Situation“. Aus dem Grund kann ich nur
bitten und hoffen, wir alle in unserer Stadt behalten einen kühlen
Verstand und ein Herz füreinander. Lassen Sie uns in Lommatzsch
solidarisch zusammenrücken. Reichen wir den im nächsten Jahr
sicher ankommenden Flüchtlingen unsere „helfende Hand“, aber
äußern wir durchaus auch klare Erwartungen. Unterstützen Sie alle mit, dass hier bei uns das Zusammenleben gelingt und die
Fremden aus völlig anderen Kulturkreisen die Chance bekommen,
sich gut einzufügen. Vielleicht hilft schon, hinter jedem einzelne
Flüchtling tatsächlich einen Menschen mit Schicksalsgeschichte
zu sehen. Lassen Sie uns durchaus berechtigte kontroverse politische Diskussionen führen, aber bitte immer mit Respekt und Achtung voreinander. Und verhindern wir Gewalt und Vandalismus,
denn ansonsten bleibt jedes Totengedenken am heutigen Sonntag nur heuchelnde Geste.
Dr. Anita Maaß, Bürgermeisterin
Friede
„Bloß keinen Zank und keinen Streit!“
Das heißt auf englisch ganz einfach PEACE
und auf französisch PAIX
und auf russisch MIR
und auf hebräisch SHALOM
und auf deutsch FRIEDE
oder:
„Du, komm, lass uns zusammen spielen,
zusammen sprechen, zusammen singen,
zusammen essen, zusammen trinken
und zusammen leben, damit wir leben.“
Josef Reding
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AUF EIN WORT
■ Gedanken des Ersten stellvertretenden Bürgermeisters Konrad Schwäbe
zum Volkstrauertag 15. November 2015
Als Frau Dr. Maaß mir am Donnerstag ihren ursprünglich gedachten Beitrag zum Volkstrauertag übergab, konnte niemand ahnen, was am Freitag in Paris geschehen war.
Der Terror kann auch uns mit aller Brutalität treffen – Hunderte Tote und Verletzte! Auch ihnen gedenken wir heute. Diese
abscheuliche Tat darf aber auch nicht unseren Blick auf die zu
uns kommenden Flüchtlinge vergiften. Viele von ihnen fliehen vor diesen gleichen Gewalttätern, die in Paris zugeschlagen haben. Sie suchen Schutz bei uns. Hass und Gewalt sind
kein Nährboden für ein friedliches Miteinander. Wir kennen
das Problem aus der Geschichte mit dem Ergebnis Zweiter
Weltkrieg. Die Bilanz: 55 Millionen Tote, 35 Millionen Verwundete! Eine Wiederholung möchte niemand. Krieg und
Terror sind untrennbar verbunden. Lassen wir es nicht soweit
kommen.
Folgende vier Zeilen erklären dies treffend:
Wir müssen unseren Kindern
den Frieden erklären,
damit sie nie anderen
den Krieg erklären.
Diese prägnante Aussage ist jedoch nicht nur an unsere Kinder gerichtet. Sie trifft vollinhaltlich auch auf Jugendliche und
Erwachsene zu. Lassen Sie uns gemeinsam die in Lommatzsch
ankommenden Flüchtlinge im Geiste friedvoller Nachbarschaft aufnehmen und gemeinsam ihre Integration in unsere
Gesellschaft unterstützen!
Konrad Schwäbe,
CDU-Stadtratsfraktion
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
■ Informationen zur Durchführung des Winterdienstes 2015/2016
der Stadt Lommatzsch
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Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
aus den Erfahrungen des vergangenen Winters und zur besseren
Absicherung sowie mehr Sicherheit im öffentlichen Straßenverkehr werden durch die Stadtverwaltung und die Unteren Straßenverkehrsbehörden folgende Maßnahmen festgelegt, die bitte Beachtung finden sollten.
Es erfolgt – wie auch bisher – auf folgenden Straßen kein Winterdienst:
– Von Gärtner Schröder nach Daubnitz
– Straße am Freibad bis Altlommatzsch
– Nebenstraße von Striegnitz bis zur Staatsstraße S 85
(Einmündung vor Scheerau)
– Von Altlommatzsch bis Hühnerfarm Dennschütz
(Flugplatzstraße)
– Von Ortsausgang Daubnitz (Bäckerberg) bis Lommatzsch
– Von Dennschütz bis Altsattel (Plattenstraße)
– Promenade in Lommatzsch
– Alle Feldwege im Bereich der Stadt Lommatzsch
Des Weiteren wird die Freitreppe an der Lindenstraße während
der Wintermonate gesperrt werden. Der Parkplatz „Am Markt“
wird bei anhaltenden starken Schneefällen ebenfalls gesperrt, um
dort den Schnee ablagern zu können.
Für folgende Straßenabschnitte in der Stadt Lommatzsch werden
durch Verkehrsrechtliche Anordnungen in der Zeit vom 1. Dezember 2015 bis 15. März 2016 eingeschränkte Halteverbote zur
Realisierung des Winterdienstes festgelegt:
– Neue Straße (aus Richtung Schützenstraße rechtsseitig)
– Querstraße (von Schützenstraße in Richtung Frauenstraße
rechtsseitig)
– Gartenstraße (vor Haus Nr. 5 und in Richtung Schützenstraße
rechtsseitig)
–
Am Grünen Hang (aus Richtung Reißigstraße in Richtung Gartenstraße rechtsseitig)
– Friedrichstraße (aus Richtung Lindenstraße bis Kreuzung Nossener Straße rechtsseitig)
– Domselwitzer Gässchen (aus Richtung Meißner Straße in
Richtung Oberschule)
– Parkplatz Am Markt
– Am Rodeland (aus Richtung Königstraße bis Einmündung
„Münchberg“)
– Sachsenplatz (aus Richtung Riesaer Straße bis Einmündung
Sachsenplatz/ Einmündung Gartenstraße)
– Carl-Menzel-Straße (aus Richtung Bahnübergang bis Kreuzung Königstraße rechtsseitig)
Für die Anwohner stehen folgende Parkplätze zur Verfügung,
welche durch den städtischen Bauhof regelmäßig beräumt werden:
– Parkplatz Schützenhaus
– Parkplatz Freibad
– Parkplatz an der „Dritten Halbzeit“
– Parkplatz Zöthainer Leichenweg (ehemaliger Kita-Containerstellplatz)
Wir möchten auch noch einmal auf die notwendigen Anwohnerpflichten laut Satzung zur Straßenreinigung und Winterdienst
(Straßenreinigungssatzung) der Stadt Lommatzsch hinweisen.
Zur Rückfragen während des Winterdienstes wenden Sie sich bitte an: Herrn Moses, Bauhofleiter, Tel.: 035241-54040, Herrn
Scheuner, Bauhof, Tel: 0172-3776175.
Bitte denken Sie daran, dass auch die Stadt Lommatzsch ihre
kommunalen Winterdienstpflichten nur nach ihrer tatsächlichen
sowie finanziellen Leistungsfähigkeit realisieren kann.
Ihre Stadtverwaltung
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AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
■ Bekanntmachung der Beschlüsse des Stadtrates Lommatzsch
Der Stadtrat der Stadt Lommatzsch fasste in seiner öffentlichen Sitzung am 11. November 2015 folgende Beschlüsse:
Beschluss zur Beauftragung von Planungsleistungen Neubau
und Erweiterung Feuerwehrgerätehaus der FW Lommatzsch,
Robert-Volkmann-Allee 21, Lommatzsch,
hier: Leistungsphasen 2 - 4
Der Stadtrat beschloss, die Planungsleistungen für oben genanntes Bauvorhaben an die L.P. Bauplanung GmbH aus Leipzig zu
vergeben. Die Vergabe beinhaltet folgende Leistungsbilder: Gebäudeplanung, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung, Wärmeschutz und Bauakustik.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 14
Ja-Stimmen: 14
Beschluss-Nr. 201-22/2015
Ergänzungssatzung OT Altlommatzsch „Teilfläche von Flurstück
16/3 Gemarkung Altlommatzsch“, Entwurfsbilligung und Auslegungsbeschluss
Der Stadtrat billigte den Entwurf der Ergänzungssatzung OT Altlommatzsch „Teilfl. von Flst. 16/3 Gemarkung Altlommatzsch“ in
der Fassung vom 28.09.2015, bestehend aus dem Textteil sowie
der Planzeichnung.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 14
Ja-Stimmen: 14
Beschluss-Nr. 202-22/2015
die Benutzung und die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Sportstätten der Stadt Lommatzsch
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 14
Ja-Stimmen: 14
Beschluss-Nr. 203-22/2015
Beschluss zur Änderung des Beschlusses zum Verkauf der Flurstücke 585/2 und 585/3 Gemarkung Lommatzsch
Der Stadtrat beschloss, der Änderung des Käufers zum Erwerb
derFlurstücke 585/2 und 585/3 der Gemarkung Lommatzsch zuzustimmen. Der Beschluss vom 03.09.2015 wird dahingehend
geändert, dass der Käufer die Firma FRIGOROPA GmbH ist. Alle
übrigen Bestimmungen des Beschlusses bleiben bestehen.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 14
Ja-Stimmen: 14
Beschluss-Nr. 204-22/2015
Beschluss zum Erwerb Flurstück 25/2 Gemarkung Krepta Straßenfläche
Der Stadtrat beschloss, das Grundstück Flurstück Nr. 25/2 der
Gemarkung Krepta mit 137 m2 zu erwerben.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 14
Ja-Stimmen: 14
Beschluss-Nr. 205-22/2015
Beschluss zur Änderung der Sportstättensatzung der Stadt Lommatzsch
Der Stadtrat beschloss die Gebührenkalkulation und Satzung über
Sitzungsterminkalender
Der Stadtrat beschloss den Sitzungsterminkalender für das Jahr 2016
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 14
Ja-Stimmen: 14
Beschluss-Nr. 206-22/2015
■ Öffentliche Bekanntmachung
■ Öffentliche Bekanntmachung
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
zur am Donnerstag, dem 03.12.2015, um 19:00 Uhr, im Rathaus
Lommatzsch stattfindenden öffentlichen Sondersitzung des
Stadtrates lade ich Sie hiermit ein.
zur am Mittwoch, dem 16.12.2015, um 19:00 Uhr, im Rathaus
Lommatzsch stattfindenden öffentlichen Sitzung des Stadtrates
Lommatzsch lade ich Sie hiermit ein.
Tagesordnung
1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Tagesordnung, Protokollbestätigung
3. Bekanntmachung der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen
Sitzung
4. Aktuelles, Gratulationen
5. Ehrung ehrenamtlich tätiger Bürger der Stadt Lommatzsch
6. Beschluss Grundstück Frauenstraße 6 zum Erwerb und zur
Niederschlagung von Forderungen
7. Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses
hier: Gemarkung Wachtnitz, Flurstück 22/12
8. Allgemeines/Informationen
9. Anfragen der Stadträte
Tagesordnung
1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Tagesordnung, Protokollbestätigung
3. Bekanntmachung der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen
Sitzung
4. Aktuelles, Gratulationen
5. Bürgerfragestunde
6. Beschluss zur 1. Änderung der Hauptsatzung
7. Beschluss zum Antrag der CDU-Fraktion zur weiteren Verfahrensweise des Freibades Lommatzsch
8. Beschluss zum Antrag der Fraktion der Freien Wähler Lommatzsch (FWL) e. V. zum Abschluss Mietvertrag mit dem
Lommatzscher Badverein e. V., Einstellung der Haushaltsmittel i. H. vom 12.000 Euro für den Zuschuss zur Betreibung des
Freibades und Förderantragstellung nach LEADER für den
Aufruf „Projekt-Aufruf 05-2015-M6.1 - Ergänzung Naherholungsnetz“ zur Sanierung des Freibades Lommatzsch mit der
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Anita Maaß, Bürgermeisterin
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AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Zielstellung Wiedereröffnung des Freibades Lommatzsch im
Sommer 2016
9. Beschluss Grundstück Frauenstraße 6 zum Erwerb und zur
Niederschlagung von Forderungen
10. Beschluss zum Erwerb Flurstück 2/2 Gemarkung Mögen Straßenfläche
11. Beschluss Brandschutzbedarfsplan
12. Allgemeines/Informationen
13. Anfragen der Stadträte
■ Öffentliche Zustellung
der Stadt Lommatzsch
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Anita Maaß, Bürgermeisterin
werden folgende Bescheide öffentlich zugestellt:
Gegenüber
Herrn Gunter Tetens
Tonndorfer Weg 17
22149 Hamburg
-
■ S 32 Fahrbahnerneuerung
in Schieritz und Zehren, 1. BA
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Fahrbahn der S 32 wird in Schieritz erneuert. Die Einrichtung
der Baustelle und die Baufeldfreimachung beginnen
am 2. November 2015, 7:00 Uhr
unter der vorhandenen halbseitigen Einschränkung mit Ampelregelung .
Die Baumaßnahme wird voraussichtlich am 30. Juni 2016 abgeschlossen.
Zum Baugebinn erfolgt eine weitere Information.
Ordnungsverfügung vom 22.10.2015 zur Beseitigung einer
Eiche auf dem Grundstück Königstraße 59 und Gebührenbescheid vom 26.10.2015, Aktenzeichen 100.51-001/2015
Alle Bescheide liegen während der regulären Öffnungszeiten bei
der Stadt Lommatzsch, Am Markt 1, 01623 Lommatzsch im Zimmer 9 bis zum 14.12.2015 zur Einsicht und Abholung bereit. Auskunft erteilt Frau Heimann unter Tel. 035241/54010.
Die Bescheide gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass mit dem Zeitpunkt,
ab dem die Bescheide als zugestellt gelten, die Rechtsmittel/Rechtsbehelfsfristen zu laufen beginnen. Nach Ablauf dieser
Rechtsmittel-/Rechtsbehelfsfristen können Rechtsverluste drohen.
Lommatzsch, den 26.10.2015
Mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Ing. Klaus-Peter Lechler, Niederlassungsleiter
Landesamt für Straßenbau und Verkehr
Im Auftrag
Ilka Heimann
Mitarbeiterin
■ Lieblingsplätze für alle Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen 2016
In Umsetzung der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums
für Soziales zur investiven Förderung von Einrichtungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen vom 23.04.2007 (FRL
Eingliederungshilfe) besteht in Umsetzung eines Investitionsprogrammes auch 2016 wieder die Möglichkeit der Beantragung von
Zuwendungen.
Was wird gefördert:
Abbau bestehender Barrieren insbesondere im Kultur-, Freizeit-, Bildungs- und Gesundheitsbereich (z.B. Jugend- und Freizeittreffs, Seniorenbegegnungsstätten, Bibliotheken, Museen, Sportstätten, Freizeitbäder, Volkshochschulen, Gastronomie ist nicht ausgeschlossen).
Beispiele für Einzelobjekte sind u.a. induktive Höranlagen, AudioGuides sowie Orientierungshilfen für blinde und sehbehinderte Menschen, barrierefreie Zugänge, barrierefreie Sanitäranlagen.
Wer kann beantragen:
Betreiber - auch Mieter und Pächter - von öffentlich zugänglichen
Einrichtungen
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Wie hoch ist die Förderung:
Die Zuwendungsfähigen Ausgaben betragen pro Einzelfall bis
25.000 Euro, diese sind bis zu 100% förderfähig.
Antragsunterlagen können Sie unter u.a. Adresse abfordern bzw.
stehen diese auch unter
http://www.kreis-meissen.org/104.html
zum Download bereit.
Den Antrag mit den entsprechenden Unterlagen richten Sie bitte
bis zum 29.01.2016 (Ausschlussfrist) an:
Landratsamt Meißen Kreissozialamt / Sozialplanung Herr Wuttke
Loosestraße 17/19 01662 Meißen
Tel:
Fax:
Mail:
03521 / 725-3105
03521 / 725-3100
[email protected]
www.kreis-meissen.org
Weitere Informationen im Internet unter: www.lommatzsch.de
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AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
■S T A D T L O M M A T Z S C H
Satzung über die Benutzung und die Erhebung von Gebühren
für die Benutzung der Sportstätten der Stadt Lommatzsch
Der Stadtrat der Stadt Lommatzsch hat auf Grund von § 4 der
Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 03.03.2014 (SächsGVBl. S.
146), zuletzt geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom
29.04.2015(GVBl. S. 349) in Verbindung mit §§ 2, 9 ff. des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 26. August 2004 (SächsGVBl. 418,
ber. SächsGVBl. 2005, S. 306), zuletzt geändert durch Art. 6 des
Gesetzes vom 28.11.2013 (SächsGVBl. S. 822) am 12.11.2015
folgende Satzung beschlossen:
§ 1 Geltungsbereich, Zweck der Sportstätten
(1) Diese Satzung gilt für die nachfolgend aufgeführten Sportstätten der Stadt Lommatzsch:
a) Turnhallen
• Lothar-Krauße-Sporthalle
(Oberschule Lommatzscher Pflege)
• Turnhalle der Grundschule Lommatzsch
b) Sportplätze
• Sportplatz und Hartplatz am Promenadenweg
c) Sonstige Sportanlagen
• Kegelbahn am Sachsenplatz
• Sportbaracke am Promenadenweg
(2) Die Sportstätten werden als öffentliche Einrichtungen geführt. Sie dienen der Allgemeinheit zur sportlichen Nutzung,
Gesundheitspflege und Erholung sowie den Schulen. Sie dürfen nur ihrem Zweck entsprechend benutzt werden.
(3) Für die Nutzung der Sportstätten ist eine schriftliche Genehmigung (Nutzungsbescheid) erforderlich. Diese kann unter
Nebenbestimmungen (§ 36 VwVfG) erlassen werden. § 3 Absätze 3 und 4 bleiben unberührt. Insbesondere sind Widerrufsvorbehalte für den Fall von Havarien, notwendiger Wartungs-, Reparatur-, Instandsetzungs- oder Reinigungsarbeiten sowie vorrangiger städtische Nutzungen (Evakuierungsmaßnahmen o.ä.), Hallensperrungen wegen höherer Gewalt
(Schneelasten u. ä.) in den Nutzungsbescheid aufzunehmen.
§ 2 Gebührenpflicht
(1) Es werden Gebühren nach folgenden Kriterien erhoben:
Gebührentarif 1
Gebühren für Privatpersonen, Vereine mit Sitz außerhalb der
Stadt Lommatzsch, kommerzielle Nutzer und Vereine, sofern
die Nutzung zu erwerbswirtschaftlichen Zwecken erfolgt (Erhebung von Eintrittsgebühren, Kursentgelten, Nutzung für
Sportlerklause etc.)
Gebührentarif 2
Gebühren für Nutzung durch Vereine mit Sitz in der Stadt
Lommatzsch - Erwachsenensport (ab 18 Jahre) und freie Träger, die sportliche oder Freizeit-Angebote im Auftrag der
Stadt für Kinder und Jugendliche durchführen
Gebührentarif 3
Gebühren für die Nutzung durch Vereine mit Sitz in der Stadt
Lommatzsch für Kinder- und Jugendarbeit (bis 18 Jahre)
(2) Die Gebührenpflicht nach Gebührentarif 1 entsteht vor Beginn der tatsächlichen Nutzung der Sportstätte mit der Genehmigung der Nutzung durch die zuständige Stelle der Stadt
Lommatzsch.
(3) Die Gebührenpflicht nach Gebührentarif 2 und 3 entsteht mit
der Zuteilung der Nutzungszeiten und der Bekanntgabe des
damit in Zusammenhang stehenden Zuteilungs- und Gebührenbescheides. Die Gebührenpflicht erstreckt sich auf den
gesamten durch Bescheid zugeteilten Nutzungszeitraum.
(4) Die Gebührenpflicht besteht auch dann, wenn der Nutzer
(unabhängig vom Gebührentarif) von seinem Nutzungsrecht
nur teilweise oder keinen Gebrauch macht.
§ 3 Beantragung und Vergabe von Nutzungszeiten
(1) Sportplätze und sonstige Sportanlagen können zur dauerhaften Nutzung von der Stadt Lommatzsch an einen Sportverein
per Nutzungsvertrag übertragen werden. Dem betreffenden
Verein wird mit einem Dauernutzungsvertrag nach Satz 1 die
Verkehrssicherungspflicht für die Sportstätte übertragen. Die
Vorschriften dieser Satzung im Übrigen bleiben davon unberührt.
(2) Im Falle der Übertragung einer Sportanlage nach Abs. 1 ist
der nutzende Verein berechtigt, die Sportanlage anderen
Nutzern zur Verfügung zu stellen und dafür eigene Nutzungsgebühren zu erheben. Es erfolgt keine Anrechnung der
Fremdvergabe durch den nutzenden Verein auf die dem Verein zu berechnenden Nutzungsgebühren.
(3) Beantragung von Nutzungszeiten erfolgt durch den Nutzer
unter Angabe von Zeitraum der gewünschten Nutzung, Angabe des Nutzungszweckes (Training Erwachsene, Training
Kinder/Jugend, Spielbetrieb Erwachsene, Spielbetrieb Kinder/Jugend, Sonstige) bis spätestens 15.08. des jeweiligen
Jahres für
a. an Vereine übergeben Sportanlagen bei dem jeweiligen
Verein,
b. für die Lothar-Krauße-Sporthalle und die Turnhalle der
Grundschule bei der/dem städtischen Mitarbeiter der
Oberschule Lommatzscher Pflege (Schulsekretär/-in)
bzw. der Grundschule Lommatzsch,
c. im Übrigen bei der/dem zuständigen Mitarbeiter/-in der
Stadt Lommatzsch für Sport.
(4) Die Vergabe der Nutzungszeiten erfolgt in der Regel in den
Fällen des Absatzes 3 b) und c) für das gesamte auf den Anmeldezeitpunkt folgende Schuljahr. Im laufenden Schuljahr
muss die Nachbeantragung von Nutzungszeiten jeweils 1
Woche vor gewünschtem Nutzungsbeginn bei den in Absatz
3 genannten Stellen vorliegen.
(5) Die Vergabe der Nutzungszeiten erfolgt für Sportanlagen, die
nicht zur kompletten Nutzung an Vereine per Vertrag übergeben wurden, auf Basis der nach Absatz 3 gemeldeten Nutzungswünsche in der Schulvorbereitungswoche nach folgenden Rangfolge:
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AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
a. Lehrveranstaltungen, Ganztagsangebote und schulische
Wettkämpfe,
b. Veranstaltungen der Stadt Lommatzsch,
c. Trainings-, Wettkampf- und Veranstaltungszeiten von
Sportvereinen mit Sitz in der Stadt Lommatzsch und anerkannte Freie Träger der Jugendarbeit, die im Auftrag der
Stadt Lommatzsch sportliche oder Freizeitangebote
durchführen
d. Öffentliche Wettkämpfe/Veranstaltungen sonstige Nutzer
e. Trainingszeiten, Wettkämpfe, Veranstaltungen sonstiger
privater Nutzer oder Vereine mit Sitz außerhalb der Stadt
Lommatzsch
(6) Ein Rechtsanspruch auf die Überlassung einer bestimmten
Sportstätte für bestimmte Zeiten besteht nicht.
(7) Antragsteller bestimmter Nutzungszeiten, die mit Zahlungen
bereits fällig gewordener Gebühren auf Grundlage dieser Satzung im Rückstand stehen, können bei der Vergabe der Nutzungszeiten ausgeschlossen werden.
§ 4 Gebührenschuldner
(1) Gebührenschuldner ist derjenige, der die Sportstätte in Anspruch nimmt. Es ist auch derjenige Gebührenschuldner, in
dessen Auftrag die Inanspruchnahme der Sportstätte erfolgte
sowie derjenige der die Inanspruchnahme der Sportstätte
schriftlich beantragt hat und Adressat des Nutzungsbescheides ist.
(2) Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner.
§ 5 Gebührenfreiheit bzw. besondere Bestimmungen
(1) Die Benutzung der Sportstätten für schulische Veranstaltungen bzw. Veranstaltungen der Stadt Lommatzsch ist gebührenfrei.
(2) Die Benutzung nach Gebührentarif 3 ist gebührenfrei.
§ 6 Gebührensatz
(1) Die Gebühren werden nach den Festlegungen der Anlage 1
erhoben.
(2) Die Gebühren sind grundsätzlich nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen kostendeckend zu kalkulieren. Bei der Kalkulation bleiben Abschreibungen, kalkulatorische Zinsen
außer Betracht. Bei Gebührentarif 1 werden bis zu 100 % der
so ermittelten Gebühren in Form eines Stundensatzes festgelegt.
Bei Gebührentarif 2 werden 30 % der so ermittelten Gebühren in Form eines Stundensatzes festgelegt.
§ 7 Gebührenmaßstab, Fälligkeit
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(1) Es wird eine Gebühr je Zeitstunde der Nutzung erhoben.
(2) Sofern einem Verein eine Einrichtung komplett zur eigenständigen Nutzung übergeben wurde, gelten 6 h am Tag für jeden
Tag des Jahres als Nutzungszeit.
(3) Die Gebühr ist nach Bekanntgabe des Kostenbescheides fällig.
(4) Der Kostenbescheid für Dauernutzungen durch Vereine oder
Freie Träger der Jugendarbeit mit Sitz im Stadtgebiet Lom-
matzsch wird i .d. R im 3. Quartal des Jahres für das vorangegangene Schuljahr erlassen.
§ 8 Verhalten in Sportstätten
(1) Die in den jeweiligen Sportstätten aushängenden Benutzungsordnungen sind einzuhalten.
(2) Die Benutzungsordnung erlässt die Stadt Lommatzsch im Einvernehmen mit der gebäudeverwaltenden Stelle (z. B. Schulleitung), soweit nicht die gesamte Sportstätte gemäß § 3 Abs.
1 an einen Verein zur dauerhaften Nutzung übergeben wurde. Im Fall von Nutzungsübertragung nach § 3 Abs. 1 ist der
Verein berechtigt und verpflichtet, entsprechende Benutzerordnungen zu erlassen und die Verkehrssicherungspflicht an
Stelle der Stadt Lommatzsch wahrzunehmen.
(3) In den Sportstätten hat sich jede Person so zu verhalten, dass
kein anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den
Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
(4) Insbesondere in der Lothar-Krauße-Sporthalle und der
Grundschulturnhalle sowie dem zugehörigen Außengelände
ist das Rauchen verboten.
(5) Der Nutzer ist verpflichtet, seine Mitglieder, Übungsleiter,
Trainer, Gäste etc. vor der erstmaligen Nutzung der Sportstätte und jeweils zu Beginn des neuen Nutzungszeitraumes auf
der Grundlage dieser Satzung und der Benutzungsordnung
der jeweiligen Sportstätte aktenkundig zu belehren.
(6) Jeder Nutzer hat dafür zu sorgen, dass in ausreichender Anzahl geeignete volljährige Betreuungs- und Aufsichtspersonen
gestellt werden, die die Fürsorge und Aufsichtspflicht für
Sportgruppen, Gäste etc. während der Nutzung der Sportstätte gewährleisten. Die Aufsichtspflicht erstreckt sich auf
sämtliche Sanitär- und Umkleidebereiche sowie alle Nebenräume und Außenanlagen der Sportstätte. Durch den Nutzer
ist sicherzustellen, dass nur Berechtigte die ihm zugewiesene
Nutzungszeit in Anspruch nehmen. Unbefugte sind aus der
Sportstätte zu verweisen.
(7) Die Betreuungs- und Aufsichtspersonen haben sich vor der
Benutzung der Sportstätte, insbesondere vor dem Gebrauch
von Geräten, von deren ordnungsgemäßen Zustand zu überzeugen. Schäden oder Mängel, die durch den Nutzer festgestellt oder verursacht werden, sind dem für die Vergabe der
Hallenzeit Zuständigen (§ 3 Abs. 3 dieser Satzung) unverzüglich anzuzeigen. Der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass
schadhafte Geräte nicht benutzt werden.
(8) Der Nutzer hat sich vor jeder Benutzung davon zu überzeugen, dass Tore gegen unbeabsichtigtes Umfallen in geeigneter Weise gesichert sind und nicht bestimmungswidrig genutzt werden. Es ist darauf zu achten, dass die Wirksamkeit
der Sicherungsmaßnahmen während der gesamten Nutzungszeit gewährleistet bleibt. Andernfalls dürfen die Tore
nicht genutzt werden.
§ 13 Einbringen von Gegenständen
(1) Die Aufstellung oder das Anbringen von Geräten, die nicht
der Stadt Lommatzsch gehören, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Stadt Lommatzsch.
(2) Für Geräte und/oder Sportmaterialien u. ä., die in Sportstätten der Stadt Lommatzsch eingebracht werden, obliegt die
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AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Verantwortung für den ordnungsgemäßen Zustand dem Nutzer, der diese eingebracht hat. Schadhafte Geräte sind unverzüglich zu entfernen bzw. es ist durch geeignete Maßnahmen
sicherzustellen, dass diese Geräte nicht benutzt werden können. Die eingebrachten Geräte sind so zu kennzeichnen, dass
diese sich von stadteigenen Geräten unterscheiden lassen.
(3) Für Zerstörung, Beschädigung oder für das Abhandenkommen der in die Sporteinrichtung eingebrachten Sachen übernimmt die Stadt keine Haftung, soweit ihr nicht Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Das gilt auch für
Garderobe und Wertgegenstände.
(4) Die Stadt übernimmt keine Haftung, die im Zusammenhang
mit der Benutzung fremden Eigentums steht.
§ 14 Haftung
(1) Der Nutzer haftet für alle Schäden, die der Stadt Lommatzsch
an den überlassenen Einrichtungen, Geräten und Zugangswegen durch ihn, seine Mitglieder, Beauftragte oder Besucher
verursacht werden, ausgenommen Schäden, die auf normalem Verschleiß beruhen.
(2) Der Nutzer stellt die Stadt Lommatzsch von etwaigen Haftungsansprüchen seiner Mitglieder, Bediensteten, Beauftragten oder Besucher und Dritter frei, die im Zusammenhang mit
der Benutzung der überlassenen Sportstätte, Räume, Geräte
sowie der Zugänge zu den Räumen und Anlagen stehen, es
sei denn der Sachschaden wurde durch die Stadt bzw. ihre Bedienstete vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
(3) Der Nutzer verzichtet auf eigene Haftungsansprüche gegen
die Stadt Lommatzsch und für den Fall der eigenen Inanspruchnahme auf die Geltendmachung von Rückgriffsansprüchen gegen die Stadt Lommatzsch und deren Bedienstete
oder Beauftragte. Dies gilt nicht, wenn der Schaden durch die
Stadt bzw. durch ihre Bediensteten oder Beauftragten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
(4) Der Nutzer hat für die gesamte Dauer der Sportstättennutzung für ausreichenden Haftpflichtversicherungsschutz zu
sorgen. Auf Verlangen der Stadt Lommatzsch hat der Nutzer
die Versicherungspolice vorzulegen sowie die Prämienzahlung nachzuweisen.
§ 15 Verkauf und Werbung
(1) In den Sportstätten sind
a. Werbung
b. Das Anbieten, Verteilen und Verkaufen von Waren und
Druckschriften
c. Das Anbieten und Erbringen sonstiger Leistungen,
d. Das Erteilen von Unterricht, Lehrgängen, Kursen gegen
Entgelt
nur mit vorheriger schriftlicher Erlaubnis der Stadt Lommatzsch gestattet. Auf die Genehmigung besteht kein Anspruch. Sie wird unbeschadet etwa erforderlicher sonstiger
Genehmigungen erteilt.
Bei dauerhafter Übertragung von Sportstätten auf Vereine
mit Vertrag (§ 3 Abs. 1 dieser Satzung) werden die Einzelheiten im Nutzungsvertrag geregelt.
§ 16 Inkrafttreten
Die Satzung tritt zum 01.01.2015 in Kraft. Gleichzeitig treten
• die Satzung über die Nutzung der Sportstätten vom 16.Mai
2001 mit allen Änderungen,
• die Benutzungsordnung für die Sportplätze am Keppritzbach
vom 25.03.1992,
außer Kraft.
Lommatzsch, den 13.11.2015
Dr. Anita Maaß
Bürgermeisterin
Hinweis nach § 4 Abs. 3 SächsGemO zur Geltendmachung der
Verletzungen von Verfahrens- oder Formvorschriften und zu den
Rechtsfolgen
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn:
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzungen verletzt
worden sind,
3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet
hat oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht
worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
jedermann diese Verletzung geltend machen.
Gebührentarife
Sportanlage
Lothar-Krauße-Sporthalle
Turnhalle der Grundschule
Lommatzsch
Gebührentarif 1 in Euro/h
Privatpersonen, Vereine mit
Sitz außerhalb der Stadt
Lommatzsch und kommerzielle Nutzer
14,94 Euro/h
6,16 Euro/h
Gebührentarif 2 in Euro/h
Nutzung durch Vereine/
Jugendclubs mit Sitz in der
Stadt Lommatzsch - Erwachsenensport (ab 18 Jahre)
4,48 Euro/h
1,85 Euro/h
Gebührentarif 3 in Euro/h
Nutzung durch Vereine mit
Sitz in der Stadt Lommatzsch
für Kinder- und Jugendarbeit
(bis 18 Jahre)
0,00 Euro/h
0,00 Euro/h
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AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Sportanlage
Sportplatz und Hartplatz am
Promenadenweg Sportbaracke
am Promenadenweg (ausgenommen Räume der Sportlerklause) (Nutzungszeit = 6 h/
Tag für jeden Tag des Jahres
siehe § 7 Abs. 2)
Kegelbahn am Sachsenplatz
(Nutzungszeit = 6 h/Tag für
jeden Tag des Jahres siehe
§ 7 Abs. 2)
Sportlerklause (Nutzungszeit = 6 h/Tag für jeden Tag
des Jahres siehe § 7 Abs. 2)
Gebührentarif 1 in Euro/h
Privatpersonen, Vereine mit
Sitz außerhalb der Stadt
Lommatzsch und kommerzielle Nutzer
Gebührentarif 2 in Euro/h
Nutzung durch Vereine/
Jugendclubs mit Sitz in der
Stadt Lommatzsch - Erwachsenensport (ab 18 Jahre)
Gebührentarif 3 in Euro/h
Nutzung durch Vereine mit
Sitz in der Stadt Lommatzsch
für Kinder- und Jugendarbeit
(bis 18 Jahre)
Entfällt wegen § 3 Abs. 2
0,84 Euro/h
0,00 Euro/h
Entfällt wegen § 3 Abs. 2
0,64 Euro/h
0,00 Euro/h
2,80 Euro/h
Entfällt
Entfällt
■ Aktuelle Informationen zum Thema Asyl
Am 3. November 2015 erhielt die Stadt Lommatzsch das Angebot, das ab Februar 2016 leerstehende Bürogebäude auf der
Glashüttenstraße, als Asylunterkunft dem Landkreis anbieten zu
können. Nach intensiver Beratung im Stadtrat am 12. November
2015 entschieden wir, dieses Angebot anzunehmen und dem
Landkreis zu übermitteln. Das Bürogebäude würde so schnell keine ähnliche Nachnutzung erhalten können. Es ist ein relativ
großes Gebäude mit guter Bausubstanz und einem geeigneten
Freigelände. Das Gebäude befindet sich einerseits in integrierter
Stadtlage, ist aber andererseits durchaus etwas abseits und nicht
in direkter Nachbarschaft der Mehrfamilienhäuser der Raubaer
Straße.
Mit Beschluss vom 17. September 2015 begannen wir ein Verfahren zur Änderung des B-Plans Gewerbegebiet Messa für den Bau
von Unterkünften zur vorübergehenden Unterbringung von
Flüchtlingen. Mit dem Angebot des Bürogebäudes haben wir das
Pachtangebot der – eigentlich als Bauhoflager vorgesehenen
Fläche – gegenüber dem Landkreis zurück genommen. Wir warten
nun ab, ob der Landkreis Meißen auf das Angebot eingehen wird.
Dr. Anita Maaß, Bürgermeisterin
■ Bekanntmachung: Sachkundenachweis im Pflanzenschutz und aktuelle Fortbildung
Eine Person darf nur dann beruflich Pflanzenschutzmittel anwenden, über den Pflanzenschutz beraten oder Pflanzenschutzmittel
vertreiben, wenn sie sachkundig ist. Der Nachweis der Sachkunde
im Pflanzenschutz erfolgt ab dem 27. November 2015 nur noch
anhand der Sachkundenachweiskarte. Beim Kauf eines Pflanzenschutzmittels, das nur für die berufliche Anwendung zugelassen
ist, muss ebenfalls die Sachkundenachweiskarte vorgezeigt werden. Keinen Sachkundenachweis benötigen Anwender im Hausund Kleingartenbereich bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, die für nicht berufliche Anwender zugelassen sind.
Sachkundenachweiskarte beantragen
Die Sachkundenachweiskarte ist weiterhin beim Landesamt für
Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) zu beantragen.
Die Antragstellung sollte bevorzugt online erfolgen. Dem Antrag
sind die Nachweise über den anerkannten Berufsabschluss bzw. das
Zeugnis über die Sachkundeprüfung im pdf-Format beizufügen.
Weitere Hinweise sind im Internet abrufbar unter:
www.landwirtschaft.sachsen.de/landwirtschaft/30333.htm
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Ansprechpartner:
LfULG, Informations- und Servicestelle Rötha,
Johann-Sebastian-Bach-Platz 1, 04571 Rötha
Telefon: 034206 589-15, -51, Telefax: 034206-589-60
E-Mail: [email protected]
Fortbildungspflicht
Sachkundige Personen sind verpflichtet jeweils innerhalb von
Dreijahreszeiträumen an einer anerkannten Fortbildung teilzunehmen. Für Sachkundige, die vor dem Inkrafttreten des Pflanzenschutzgesetzes am 14.02.2012 ihre Sachkunde erworben haben,
läuft der erste Dreijahreszeitraum vom 01.01.2013 bis
31.12.2015. Für Sachkundige, die ab dem 14.02.2012 die Sachkunde erlangt haben, ist der Beginn des ersten Fortbildungszeitraumes auf der Karte ausgewiesen.
Weitere Hinweise finden Sie unter:
http://www.landwirtschaft.sachsen.de/landwirtschaft/30331.htm
Ansprechpartner:
LfULG, Referat Berufliche Bildung, Zuständige Stelle
Zur Wetterwarte 11, 01109 Dresden-Klotzsche
Telefon: 0351 8928-3414, Telefax: 0351 8928-3499
E-Mail: [email protected]
[email protected]
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Öffentliche Bekanntmachung
■ Öffentliche Auslegung: Entwurf der Ergänzungssatzung OT Altlommatzsch
„Teilfl. von Flst. 16/3 Gemarkung Altlommatzsch“
Der Stadtrat von Lommatzsch hat in seiner Sitzung am
12.11.2015 den Entwurf der Ergänzungssatzung OT Altlommatzsch „Teilfl. von Flst. 16/3 Gemarkung Altlommatzsch“ i.d.F.
vom 28.09.2015 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.
Planungsziel der Ergänzungssatzung ist die beabsichtigte Einbeziehung eines Teils des Flurstückes 16/3, Gemarkung Altlommatzsch im Südwesten des Ortsteiles Altlommatzsch nach den
Bestimmungen des BauBG in den unbeplanten Innenbereich.
Mit der Satzung soll eine städtebauliche Entwicklung ermöglicht
und Voraussetzungen für eine gestalterische sinnvolle Ausprägung des Ortsrandes in diesem Bereich von Altlommatzsch geschaffen werden.
Entsprechend § 3 Abs.2 BauGB wird der gebilligte Entwurf der Ergänzungssatzung OT Altlommatzsch „Teilfl. von Flst. 16/3 Gemarkung Altlommatzsch“ i.d.F. vom 28.09.2015 für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt, und zwar vom 07.12.2015 bis
einschließlich 11.01.2016 zu den Dienstzeiten:
Montag:
9.00 - 12.00 Uhr
Dienstag:
9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag:
9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18:00 Uhr
Freitag:
9.00 - 12.00 Uhr
im Bauamt der Stadt Lommatzsch, Am Markt 1,01623 Lommatzsch.
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Lommatzsch vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene
Stellungnahmen bei der Beschlussfassung zur Ergänzungssatzung
unberücksichtigt bleiben können. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Gleichzeitig zur Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt entsprechend
§ 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange.
Dr. Anita Maaß, Bürgermeisterin
■ Glückwünsche
Die Stadtverwaltung Lommatzsch gratuliert folgenden Jubilaren nachträglich zum Geburtstag und wünscht ihnen alles Gute,
Gesundheit und persönliches Wohlergehen:
02.11. zum 80. Geburtstag
in Jessen
04.11. zum 80. Geburtstag
in Lommatzsch
04.11. zum 70. Geburtstag
in Dörschnitz
06.11. zum 75. Geburtstag
in Dörschnitz
07.11. zum 95. Geburtstag
in Albertitz
08.11. zum 80. Geburtstag
in Lommatzsch
11.11. zum 80. Geburtstag
in Lommatzsch
12.11. zum 75. Geburtstag
in Lommatzsch
12.11. zum 86. Geburtstag
in Lommatzsch
Frau Heinitz, Erna
13.11. zum 85. Geburtstag Frau Wendisch, Dorothea
in Lommatzsch
Herr Jurkschat, Alfred
Herr Schurig, Gottfried
Herr Schubert, Dieter
14.11. zum 95. Geburtstag Frau Bletsch, Selma
in Striegnitz
15.11. zum 85. Geburtstag Herr Burkhardt, Helmut
in Lommatzsch
19.11. zum 80. Geburtstag Herr Gottschling, Erhard
Frau Jüttner, Elfriede
in Lommatzsch
20.11. zum 85. Geburtstag
Herr Schmidt, Kurt
Frau Wolf, Gisela
Frau Maske, Gisela
Herr Fantik, Manfred
in Klappendorf
23.11. zum 80. Geburtstag Frau Frauendorf, Gudrun
in Lommatzsch
23.11. zum 80. Geburtstag Frau Raue, Vera
in Lommatzsch
Frau Zschalig, Irmgard
29.11. zum 85. Geburtstag Frau Menzel, Hedwig
in Lommatzsch
■ Hinweis
Bitte teilen Sie der Stadtverwaltung mit, wenn die Jubilare (80, 85, 90 und jeder weitere Geburtstag) nicht anwesend sind. Ebenso zu
den Ehejubiläen. Denn zu diesen Anlässen erfolgt die persönliche Gratulation durch die Bürgermeisterin.
Telefon 035241/54022 oder 54041.
Vielen Dank Ihre Stadtverwaltung
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BÜRGERSERVICE
■ Sammeltermine für Gelbe Tonne,
Blaue Tonne, Bioabfall und Restabfall
■ Stadt und Ortsteile
Restabfall . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .09.12. und 23.12.
Bioabfall . . . . . . . . . . . . . . . . . .02.12., 16.12. und 31.12.
Blaue Tonne . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .21.12.
Gelbe Tonne . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .07.12. und 21.12.
Vierradbehälter (wöchentlich)
Restabfall . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dienstag
Blaue Tonne . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Montag
■ Neues Busnetz Nossen
Zum Fahrplanwechsel am 13. Dezember 2015 geht rund um Nossen ein neues Busnetz in Betrieb, das die Züge der Linie RB 110
zwischen Meißen, Nossen und Döbeln ersetzt.
Mit dem Angebot verbessert die Verkehrsgesellschaft Meißen
(VGM) gemeinsam mit dem Verkehrsverbund Oberelbe (VVO)
und dem Verkehrsverbund Mittelsachsen (VMS) die Anbindung
der ganzen Region. Die Fahrgäste profitieren von mehr Fahrten
bis in die Abendstunden, schnelleren Ver_bin_dungen und Anschlüssen aller Busse auf dem Nossener Markt. Darüber hinaus
haben die Fahrgäste in Döbeln, Meißen und Dresden Anschlüsse
an S- Bahnen und Regionalzüge.
Die Linie 416 wird künftig von Meißen über Lommatzsch bis nach
Döbeln verlängert. Die Linie 424 verbindet dann Nossen stündlich direkt mit Dresden, die Linie 418 Nossen mit Meißen.
Der VMS verbessert das Angebot auf der Linie 750 zwischen Freiberg - Nossen - Döbeln.
Alle Informationen zum neuen Angebot, Hintergründe, Fahrpläne und Tarife gibt es im Internet unter www.vvo-online.de/busnetz-nossen, bei der Verkehrsgesellschaft Meißen unter 03521 /
741 650 sowie an der VVO-InfoHotline 0351/852 65 55.
■ Öffnungszeiten
über den Jahreswechsel
Die Geschäftsstelle und die Wertstoffhöfe des Verbandes haben
über den Jahreswechsel wie folgt geöffnet:
Geschäftsstelle, Meißner Straße 151 a in Radebeul:
24. und 31. Dezember:
geschlossen
28. und 30. Dezember:
9.00 - 12.00 Uhr,
29. Dezember:
9.00 - 12.00, 14.00 - 18.00 Uhr
Wertstoffhöfe auf den ZAOE-Anlagen in Groptitz, Gröbern,
Kleincotta und Saugrund:
24., 31. Dezember und 2. Januar:
8.00 - 12.00 Uhr
28. bis 30. Dezember: 8.00 - 16.30 Uhr nur Gröbern, Kleincotta,
Saugrund / 8.00 - 15.30 Uhr Groptitz
Das Weißeritz Humuswerk hat wie die Anlage Saugrund geöffnet.
Wertstoffhöfe in Dippoldiswalde, Großenhain, Meißen, Nossen,
Neustadt, Weinböhla:
24., 29., 31. Dezember:
geschlossen
28., 30. Dezember und 2. Januar:
8.00 - 12.00 Uhr
Neue Öffnungszeiten in Groptitz, Gröbern, Kleincotta und Saugrund ab 2016
Die Wertstoffhöfe in Groptitz, Gröbern, Kleincotta und Saugrund
haben vom 1. Januar 2016 an einheitliche Öffnungszeiten, jeweils
montags von
8.00 bis 18.00 Uhr,
dienstags bis freitags von
8.00 bis 16.30 Uhr,
sonnabends von
8.00 bis 12.00 Uhr.
Geschäftsstelle des ZAOE
Tel.: 0351 4040450, [email protected], www.zaoe.de
■ Zu Weihnachten Leben schenken:
DRK lädt zur Blutspende in den letzten Wochen des Jahres
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Ein unbezahlbares Geschenk ist es sicherlich, schwer kranken
oder verletzten Menschen das Leben zu schenken. Blutspender
sind immer auch Lebensretter. Gerade zu Weihnachten, wenn
mehrere Feiertage aufeinander folgen, ist es von besonderer
Wichtigkeit, die Kliniken und Arztpraxen der Region mit lebensrettenden Blutpräparaten versorgen zu können. Denn Blutkonserven haben nur eine begrenzte Haltbarkeit von 35 bis 42 Tagen. Wer sich als Blutspender auf einem DRK-Blutspendetermin
eine Stunde Zeit nimmt, kann so seinen schwer kranken Mitmenschen das größte Geschenk machen. Aus einer Blutspende von einem halben Liter können drei lebensrettende Präparate gewonnen werden: Erythrozyten, Thrombozyten und Blutplasma.
Auf allen DRK-Blutspendeterminen zwischen dem 21. und dem
30. Dezember erhalten die BlutspenderInnen ein kleines Dankeschön sowie den traditionellen Imbiss nach der Spende. Außerdem sind unsere beliebten Streifenkalender für das kommende
Jahr wieder auf allen Blutspendeterminen erhältlich.
Der DRK-Blutspendedienst bedankt sich bei allen Blutspendern für
ihre Treue und wünscht ein gesundes und glückliches Jahr 2016!
Ihr nächster Blutspendetermin: Donnerstag, 17.12.2015
Grundschule Lommatzsch, Kirchplatz 2 15:00 bis 19:00 Uhr
Änderungen vorbehalten.
Annett Schletter
Büro Öffentlichkeitsarbeit / Blutspenderbetreuung
DRK-Blutspendedienst Nord-Ost gemeinnützige GmbH
Blasewitzer Str. 68/70, D-01307 Dresden
Tel: 0351 / 44508-470
Fax: 0351 / 44508-44470
eMail: [email protected]
Web: www.blutspende.de
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Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Lommatzsch
Nr. 12 | 27. November 2015
BÜRGERSERVICE
■ Die Lommatzscher Störche
– der Abschied
Liebe Storchenfreunde, das Lommatzscher Storchenjahr 2015 ist
nun zu Ende gegangen. Schon seit einiger Zeit sind nur noch drei
Störche zu sehen gewesen. Das könnte bedeuten, dass sich einer
der Jungstörche bereits auf den Weg in den Süden gemacht hatte.Der zweite Jungstorch muss am 19. August aufgebrochen sein.
Am 21.August ereignete sich einer der seltenen Fälle, dass die Kamera bei der Abreise von Störchen dabei war. Zunächst war
natürlich mit einem solchen Glücksfall nicht zu rechnen, als die
Altvögel auf den Dächern am grünen Hang „herum turnten“,
Gefiederpflege betrieben oder ruhig in der Sonne standen. Also,
schnell die Kamera geholt, eine Gelegenheit für ein paar Fotos.
Doch bald flog einer der Störche auf den Horst und rief seinen
Partner, welcher sofort nachfolgte, genau so wie ich mit meiner
Kamera. Die Störche standen auf dem Horst, gingen eine Runde
um den Nestrand und betrachteten die Landschaft. Der erste
Storch hob 5 Minuten später vom Horst ab und verschwand hinter den Dächern, Richtung Schützenhaus und der Zweite folgte
unmittelbar nach, es war 8.30 Uhr. Also, für heute erledigt,dachte ich,als ich im Gehen plötzlich sah, dass die Vögel in den Steigflug übergegangen waren und in der bekannten Spirale immer
höher und höher flogen. Leider gelang es nun nicht mehr,auch
dies mit der Kamera zu erfassen, wie es mir 2012 mit der VideoKamera gelungen ist. Mit zunehmender Höhe verlagerte sich die
Spirale Richtung Südost, bis die Vögel entschwanden.
Auch in der letzten Zeit,als sich die enge familiäre Bindung unserer Störche lockerte, fanden sich die Vögel stets noch Sonnenuntergang auf dem Horst,beziehungsweise in der unmittelbaren
Nachbarschaft ein. Es ist auch möglich,dass die Störche bereits zu
Beginn die Reise abbrechen, weil sie in der Reisehöhe schlechte
Bedingungen vorfinden,zum Beispiel Gegenwind und die Abreise
verschieben.Am Abend des 21. August blieb der Horst erstmalig
leer. Wir können also davon ausgehen, dass diese Bilder den Abflug unserer zwei Altvögel in den Süden zeigen.
Wir wünschen ihnen eine gute Reise und eine gute Zeit in Afrika
oder Spanien. Und wir wünschen ihnen und uns, dass wir sie wiedersehen und uns auch im neuen Jahr an diesen schönen Vögeln
erfreuen können.
Sebastian Weisz
■ Notdienste der Zahnärzte
Notdienste auch im Internet: www.zahnaerzte-in-sachsen.de
jeweils samstags und sonntags 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr
■ Bereich Lommatzsch/Nossen
05./06.12. Frau ZÄ Otto, Lommatzsch, Döbelner Str. 37
03 52 41 / 5 24 30
12./13.12. Frau Dr. Preißer, Nossen, Waldheimer Str. 36
03 52 42 / 6 21 62
19./20.12. Frau Dr. Zölfel, Garsebach, Meißner Str. 25
03 52 1 / 4 76 71 21
24.12.
Herr DS Vetters, Lommatzsch, Königstr. 55
03 52 41 / 5 10 67
25.12.
Frau ZÄ Wilken, Nossen, Waldheimer Str. 20
03 52 42 / 6 85 55
26.12.
Frau Dr. Zölfel, Garsebach, Meißner Str. 25
03 52 1 / 4 76 71 21
27.12.
Herr Dr. Schwanitz, Nossen, Bahnhofstr. 19
03 52 42 / 6 82 97
28.12.
Frau ZÄ Iro Karouzaki, Nossen, Bahnhofstr. 19
03 52 42 / 6 82 97
29.12.
Herr Dr. Schwitzky, Leuben, Schleinitzer Str. 14
03 52 41 / 81 94 38
30.12.
Herr DS Vetters, Lommatzsch, Königstr. 55
03 52 41 / 5 10 67
31.12.
Herr DS Förster, Lommatzsch, Frauenstr. 29
03 52 41 / 5 23 77
01.01.2016 Herr Dr. Görlitz, Zehren, Leipziger Str. 15
03 52 47 / 5 13 42
■ Bereich Meißen
05.12.
Frau Dr. Böning, Meißen, Cöllner Str. 14
0 35 21 / 71 03 83
06.12.
Frau Dr. Angermann, Meißen, Dresdner Str. 39a
0 35 21 / 73 37 53
12.12.
Frau Dr. Seddig, Meißen, Schützenstr. 1
0 35 21 / 40 22 87
13.12.
Herr ZA Lüben, Meißen, Niederauer Str. 43
0 35 21 / 71 03 30
19.12.
Herr ZA Richter, Meißen, Niederauer Str. 43
0 35 21 / 71 03 30
20.12.
Frau Dr. Heinicke/ Frau Dr. Bosch, Meißen, Bergstr. 8A, 0 35 21 / 73 30 01
24.12.
Herr ZA Eismann, Meißen, Dresdner Str. 4
0 35 21 / 73 23 90
25.12.
Frau DS Knorr, Meißen, Neugasse 36
0 35 21 / 45 20 64
26.12.
Herr DS Kutschker, Meißen, Kurt-Hein-Str. 23
0 35 21 / 73 23 24
27.12.
Frau Dr. Winkler, Meißen, Dresdner Str. 6
0 35 21 / 73 23 68
28.12.
ZAP Dr. Lenzner / Dr. Wende, Meißen, Neugasse
33 0 35 21 / 45 25 21
29.12.
Herr Dr. Schmiedgen, Meißen, Dresdner Str. 6
0 35 21 / 73 31 37
30.12.
Herr Dr. Ripberger, Meißen, Neumarkt 7
0 35 21 / 45 77 62
31.12.
Herr Dr. Winkler, Meißen, Dresdner Str. 6
0 35 21 / 73 23 68
01.01.2016 Frau Dr. Wagner, Meißen, Niederauer Str. 24
0 35 21 / 73 20 20
02.01.
ZAP Dr. Lenzner / Dr. Wende, Meißen, Neugasse
33 0 35 21 / 45 25 21
03.01.
Frau Dr. Spies, Meißen, Max-Dietel-Str. 22
0 35 21 / 73 23 79
Notdienste auch im Internet: www.zahnaerzte-in-sachsen.de
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Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Lommatzsch
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BÜRGERSERVICE
■ Unser Lommatzscher
Wochenmarkt
■ Krautmarkt – Tombola
Im Bürgerbüro liegt noch ein Gutschein mit der Gewinnnummer 555 zur Abholung bereit.
■ 03.12.2015
Gulaschkanone H. Kockisch verschiedene Suppen
Fa. Jakubiec
Obst, Gemüse, Süßigkeiten
Fa. Mittag
Kaninchen
Backhaus Lorenz
ECHT-Bio Produkte, Fruchtsaucen,
Joghurt, Olivenöl, Balsamico
Fa. Weidner
Schuhwaren
Fa. Anders
Unterwäsche
Fa. Eulitz
Obst, Gemüse
Fa. Ajana, Herr Melzer Spielwaren
Fa. Jäger
Blumen, Pflanzen
Fa. Kumar
Kindersachen
Fa. Khinda
Taschen
Fa. Laas
hausschl. Wurst u. Fleisch
Fa. Hüttmann
Tücher, Duftkugeln, Salben
Fa. Lundström
Fischwaren
Fa. Merzdorf
Backwaren
Fa. Wadewitz
Kartoffeln
Agrarg. Memmendorf Fleisch- und Wurstwaren
■ 10.12.2015
Gulaschkanone H. Kockisch verschiedene Suppen
Fa. Jakubiec
Obst, Gemüse, Süßigkeiten
Fa. Mittag
Kaninchen
Fa. Reuschel
Unterwäsche
Fa. Eulitz
Obst, Gemüse
■ Auf Wiedersehen!
„Die Kunst des Lebens besteht vor allem darin, seinen eigenen Weg zu gehen und sich
dabei die Offenheit zu bewahren, immer
wieder neue Wege zu entdecken“
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Für mich bedeutet dies, Abschied zu nehmen
von meiner Stadt Lommatzsch, von einem
Lebensabschnitt, der mich hier von meiner Kindheit bis zum Heute mit einem tiefen Heimatgefühl verbindet. Hier durfte ich aufwachsen, Lebenserfahrungen sammeln, Freunde haben. Ich bin
dankbar für alle Erfahrungen und Begegnungen.
Neue Wege zu gehen bedeutet aber auch für mich, Abschied zu
nehmen von „meiner“ Kita, in der ich meine Kindheit verbrachte,
in der ich 25 Jahre lang als Erzieherin und 15 Jahre als Leiterin wirken durfte.
An mein Erzieherteam aus dem Kinderhaus Sonnenschein und an
meine Stellvertreterin, Anja Strasser, möchte ich einen besonderen Dank richten, für eine intensive, vertrauensvolle Zeit, in der
wir gemeinsam Höhen und Tiefen gemeistert, Anstrengungen
Fa. Jäger
Blumen, Pflanzen
Fa. Kumar
Kindersachen
Fa. Khinda
Taschen
Fa. Löbus
Haushaltwaren
Fa. Laas
hausschl. Wurst u. Fleisch
Fa. Kirschbaum
Käse
Fa. Hüttmann
Tücher, Duftkugeln, Salben
Wurzener Wildspezialitäten
Wildbret – frisch und tiefgefroren,
Wildwurstwaren, Imbiss
Fa. Lundström
Fischwaren
Fa. Merzdorf
Backwaren
Fa. Wadewitz
Kartoffeln
Agrarg. Memmendorf Fleisch- und Wurstwaren
■ 17.12.2015
Gulaschkanone H. Kockisch verschiedene Suppen
Fa. Jakubiec
Obst, Gemüse, Süßigkeiten
Fa. Mittag
Kaninchen
Backhaus Lorenz
ECHT-Bio Produkte, Fruchtsaucen,
Joghurt, Olivenöl, Balsamico
Fa. Weidner
Schuhwaren
Fa. Anders
Unterwäsche
Fa. Eulitz
Obst, Gemüse
Fa. Jäger
Blumen, Pflanzen
Fa. Kumar
Kindersachen
Fa. Khinda
Taschen
Fa. Laas
hausschl. Wurst und Fleisch
Fa. Hüttmann
Tücher, Duftkugeln, Salben
Fa. Lundström
Fischwaren
Fa. Merzdorf
Backwaren
Agrarg. Memmendorf Fleisch- und Wurstwaren
Ihre Marktverantwortlichen Frau Klose, Frau Müller
Änderungen vorbehalten!
bewältigt und oft auch mit der nötigen Prise Humor Krisen bewältigt haben. Vielen Dank für den Zusammenhalt und gemeinsam
erreichte Ziele.
Ihr seid ein tolles Team und ich wünsche Euch und dem neuen Leitungsteam Frau Braune und Frau Strasser viel Kraft bei der Bewältigung neuer Aufgaben, aber vor allem immer viel Freude mit
„unseren“ Kindern.
Eure schöne und sehr emotionale Verabschiedung an meinem
letzten Arbeitstag wird mir immer in Erinnerung bleiben. Vielen
Dank dafür!
An alle Eltern und an unseren Elternrat richte ich ein großes Dankeschön für die zahlreichen Blumen und Geschenke zu meinem
Abschied. Ich bedanke mich für das mir entgegengebrachte Vertrauen und eine sehr gute, aktive Zusammenarbeit.
Meinen Dank richte ich ebenso an die Stadt Lommatzsch für die
jahrelange gute Zusammenarbeit.
Ab dem 1. November 2015 ist mein neues Zuhause in Brandenburg. Jetzt werde ich eine große Kita in Berlin-Hohenschönhausen
leiten und freue mich auf die neue Herausforderung.
Das größte Dankeschön richte ich an meine Eltern, die all meine
Entscheidungen mit tragen und mir immer zur Seite stehen.
Peggy Menger
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Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Lommatzsch
Nr. 12 | 27. November 2015
NEUES AUS DEN EINRICHTUNGEN
■ Ein herzlicher Dank zum Abschied
„Ich habe viele Blumen, aber die schönsten Blumen sind die Kinder“ sagte einst Oscar Wilde.
Ein Spruch der auch sehr passend für unsere ehemalige Leiterin
der Kita „Sonnenschein“ in Lommatzsch Frau Peggy Menger ist.
Frau Menger arbeite seit 1991 in unserer Kita, seit Januar 2002
führte sie die Einrichtung als Leiterin. Aufgrund ihres Wohnortwechsels verließ sie zum 30. Oktober 2015 auf eigenen Wunsch
die Kindereinrichtung. Die Kinder und Erzieher der Einrichtung
bereiteten für sie an ihrem letzten Arbeitstag im Rathaus ein buntes Programm vor. Mit lustigen Liedzeilen beschrieben sie Frau
Menger und ihre erfolgreiche Arbeit. Das kurze Theaterstück vom
„Rübchen“ begeisterte Kinder und Erwachsene. Es erzählte aber
auch davon, dass man nur gemeinsam erfolgreich sein kann. So
erging es auch Frau Menger während ihrer Zeit als Leiterin. Seit
2004 trieb sie mit ihrem Team und gemeinsam mit der Stadtverwaltung und dem Stadtrat kontinuierlich die Weiterentwicklung
der Kindereinrichtung voran. Im Jahr 2005 wurde die, unter dem
Altbürgermeister Herrn Elschner begonnene Sanierung des Gebäudes Markt 6 abgeschlossen und als Vorschule und Hort eröffnet. Es folgten die Sanierung der Villa an der Raubaer Straße mit
Dach, Fenstern, Fassade, der Umbau der Küche und des Ein-
gangsbereiches, die Sanierung von Sanitärräumen, die Brandschutzertüchtigung, die Sanierung von Elektroleitungen, die Sanierung der Flure und Räume im Flachbau sowie der Neubau von
3 Krippenräumen mit zugehörigem Sportraum. In diesem Jahr
konnte Frau Menger - nach fast 10 Jahren Bauzeit in der Kita sagen: Wir haben es geschafft! Gleichzeitig mit den Baumaßnahmen arbeitete das Kitateam unter ihrer Leitung kontinuierlich an
der Weiterentwicklung des pädagogischen Konzeptes. Mit Frau
Menger verliert die Einrichtung und die Stadt Lommatzsch eine
erfahrene und erfolgreiche Führungspersönlichkeit. Die Kinder,
ihre Kolleginnen und Kollegen sowie die Mitarbeiter der Stadtverwaltung und die Bürgermeisterin bedauern ihr Ausscheiden sehr.
Wir freuen uns aber mit ihr über ihr neues privates Glück. Wir
wünschen Frau Menger für ihre neuen Aufgaben als Leiterin in einer Einrichtung in Berlin viel Erfolg. Mögen sie die guten Wünsche aus Lommatzsch stets begleiten. Frau Menger erhielt viele
Blumen an ihrem letzten Arbeitstag. Die schönsten Blumen aber
waren die, die sich in den Augen der Kinder spiegelten, in Augen
voller Dank und Wehmut. Alles Gute für die Zukunft und herzlichen Dank für alles!
Dr. Anita Maaß, Bürgermeisterin
Weitere Informationen im Internet unter: www.lommatzsch.de
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Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Lommatzsch
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NEUES AUS DEN EINRICHTUNGEN
■ Der Herbst, der Herbst, der Herbst ist da…
und hat natürlich auch bei uns in der Krippe im Kinderhaus „Sonnenschein“ Einzug
gehalten. Nach unserem großen Farbenprojekt im Sommer ging es nun auch im
Herbst recht bunt weiter. Auch die Kleinsten in unserer Einrichtung nahmen die
jahreszeitlich bedingten Veränderungen
der Natur wahr, was in unseren Angeboten aufgegriffen und zum Thema gemacht
wurde. Bei unseren Ausflügen in die Promenade oder nach Schwochau beobachteten wir, wie die Bäume sich färbten und
der Herbstwind die Blätter tanzen ließ.
Während der Erntezeit beschäftigten wir
uns auf vielfältige Art und Weise mit den
Früchten, die es im Herbst zu ernten und
zu sammeln gibt. Mit Kartoffeln und Äpfeln wurde gedruckt, eine Collage zum
Herbstwetter gestaltet, sogar mit Eicheln
und Kastanien „gemalt“! Aus den entstandenen Murmelbildern klebten wir einen bunten Herbstbaum. Herbstliche Lieder und Fingerspiele begleiteten unseren
Krippenalltag.
Den Höhepunkt bildete Ende Oktober unser „Tag der kleinen Herbstforscher“. Im
Kindergarten konnten sich die Größeren
an verschiedenen Stationen beim Experimentieren mit Kastanien, beim Kürbis rol-
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len oder Fühlen verschiedener Materialien
und Früchten erproben. Beim Schubkarrenlauf und beim Zielwerfen war vor allem
Geschicklichkeit gefragt. Im Innenhof entstanden wunderschöne Herbstmandalas
und zum Schluss gab es für jedes Kind eine
Medaille. Auch in der Krippe war einiges
los zum Herbstfest. Wer schafft es, die
Kartoffel auf einem großen Löffel zu
transportieren, ohne dass sie vor dem Ziel
herunterfällt? Die Schubkarren waren
heißbegehrt und wurden eifrig mit Kartoffeln beladen. In den großen Wannen voller Laub hatten sich jede Menge Eicheln
und Kastanien versteckt. Diese galt es zu
finden, was sich unsere kleinsten Herbstforscher nicht zweimal sagen ließen…im
Handumdrehen hatte sich die Terrasse in
ein Blättermeer verwandelt und die Kinder
hatten einen Riesenspaß! Große Mühe gaben sich alle beim Gestalten ihrer Igel, denen Stacheln aus Stroh aufgeklebt wurden. Zum Ausklang gab es leckeren Apfeltee, der allen sehr gut schmeckte!
Vielen Dank an alle Eltern für die mitgebrachten Herbstfrüchte!
Große Aufregung gab es Anfang November bei den Häschen und Sonnenblümchen. Wir besuchen die Lommatz-
scher Feuerwehr! Schon auf dem Hinweg
war die Spannung groß und einige konnten
es kaum erwarten, dass wir unser Ziel erreichen. Dort angekommen, empfingen uns
einige Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr. Die großen Fahrzeuge waren aus der
Nähe sehr eindrucksvoll, so dass einige erstmal lieber etwas Abstand hielten. Aber die
Neugier siegte schnell, als wir die große
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Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Lommatzsch
Nr. 12 | 27. November 2015
NEUES AUS DEN EINRICHTUNGEN
Wasserspritze in der Hand halten durften, einen ganz dicken
Wasserschlauch bestaunten und uns die große Schere zum Blechschneiden anschauten. Einige durften sogar in eine Uniformjacke
schlüpfen und sich wie kleine Feuerwehrmänner fühlen! Wer
wollte, konnte sich auch mal in ein Feuerwehrauto setzen. Als
zum Schluss noch das Blaulicht leuchtete und Herr Pforte die Feuerwehr extra für uns aus der Garage fuhr, war die Begeisterung
groß! Vielen Dank an ihn und seine Kameraden! Es war ein tolles
und eindrucksvolles Erlebnis für unsere Krippenkinder!
Nun steht das Weihnachtsfest schon fast vor der Tür. Am
02.12.2015 findet im Kinderhaus in der Zeit von 15.00 bis 18.00
Uhr wieder unser alljährlicher Weihnachtsmarkt statt. Wir laden
alle Familien ganz herzlich dazu ein, an diesem Nachmittag bei
uns hereinzuschauen und sich auf die Adventszeit einzustimmen.
Ob bei weihnachtlichen Basteleien oder lieber sportlich zur Weihnachtsolympiade, beim Besuch unseres kleinen Theaterstücks
oder im Märchenzimmer – für jeden wird etwas dabei sein. Natürlich wird auch für das leibliche Wohl gesorgt durch die Fa. Tabak
Richter. Das Team vom Kinderhaus „Sonnenschein“ freut sich auf
Ihr Kommen!
Katrin Eichner
Oberschule Lommatzscher Pflege
■ Streitschlichter an der Oberschule Lommatzscher Pflege
Schüler helfen Schülern
Streitkultur ist wichtig – Lösungen ebenso
Vom 07.10. bis 09.10.2015 nahmen 4 Schüler/innen der Oberschule Lommatzscher Pflege am Ausbildungscamp „Schülermediation/Streitschlichter“ in Papstdorf (Sächsische Schweiz) teil.
Hier trafen sich 80 Schüler/innen aus ganz Sachsen, um ein Zertifikat zum Streitschlichter zu erwerben.
Die Grundausbildung erfolgte in 16 Unterrichtseinheiten und in
Kleingruppen. In diesen erlernten die Schüler/innen Methoden
und Abläufe, wie Streit zwischen zwei Schüler/innen geschlichtet
werden kann. Dazu zählen Verhaltenstechniken wie z.B. die Akzeptanz unterschiedlicher Sichtweisen, Allparteilichkeit, aktives
Zuhören oder Kommunikation aber auch Vereinbarungen zwischen den Streitenden festzuhalten.
Das Ziel einer Streitschlichtung ist:
***Die Streitenden bauen eine Brücke***
„Die Streitschlichter helfen dabei“
Schüler/innen der Klasse 9 nahmen bereits zum wiederholten
Mal erfolgreich an der Ausbildung teil. Zwei Schüler der Klassenstufe 6 haben diese zum ersten Mal absolviert und sind nun
grundausgebildet.
Die Übung und Erweiterung der erlernten Methoden erfolgt aller
Isabel Wießner Kl.9; Till Leukhardt Kl. 6; Hendrik Sommer Kl. 6;
Raphael Sommer Kl.9 (v.li. n.re)
14 Tage in der Oberschule Lommatzscher Pflege im Ganztagesangebot „Teamwork“.
Folgende Schüler erhielten dieses Zertifikat und können sich nun
Streitschlichter der Schule nennen.
Smöke Bieber (Dipl. Sozialpäd.) JuCo Soziale Arbeit Coswig
■ „Offenes Haus“ der Ev. Jugendarbeit Lommatzsch
■ Wir laden ein:
Offener Kinder- und Jugendtreff
dienstags–donnerstags
14:00 – 18:30 Uhr
samstags
14:00 – 18:30 Uhr (28.11. und 19.12.)
mit Spielangeboten, Kicker, Billard, Tischtennis, Airhockey
Schließzeit „OH“ vom 23.12. 2015 bis 04. Januar 2016.
25./26.11.
02./03.12.
09./10.12.
16./17.12.
22.12.
Sportprojekt
freitags
16:30 – 17:30 Uhr
In den Weihnachtsferien entfällt das Sportprojekt.
Adventliche Angebote
Du brauchst noch ein kleines Geschenk? Dann komm zum Basteln
in der Vorweihnachtszeit – immer mittwochs und donnerstags von
15 bis 17 Uhr. Für die Bastelangebote fällt ein kleiner Unkostenbeitrag an; je nach Angebot zwischen 0,50 € und 2,00 €.
Wir gestalten Adventsgestecke (Bitte ein geeignetes Gefäß mitbringen!).
Wir basteln Tür- und Fensterschmuck.
Weihnachtliche Windlichter
Plätzchen backen und verzieren
„OH“ – Weihnachtsfeier mit Plätzchen, Kakao
und Spielen in gemütlicher Runde
Weitere Informationen gibt es im „OH“, auf
unseren Flyern und auf unserer Homepage
www.offenes-haus-lommatzsch.de. Sonstige
Anfragen und Wünsche auch gern telefonisch
unter 0174/ 5186 914 oder über unser Facebookprofil.
Im Namen des „OH“ – Teams, Antje Wagenzink
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Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Lommatzsch
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NEUES AUS DEN EINRICHTUNGEN
■ Hurra, in unserer Stadt gibt es einen neuen Spielplatz
Im Februar teilten uns unsere Erzieher mit, dass die Stadt einen
öffentlichen Spielplatz vor dem Markt 6 bauen kann, denn im
Rahmen eines Förderprogrammes wurden Fördergelder bereitgestellt. Alle Kinder bekamen die Möglichkeit ihre Ideen aufzuschreiben oder aufzumalen. Diese angefertigten Werke nahmen
die Erzieher zur ersten Beratung bei der Bürgermeisterin mit. Im
Mai haben sich die Verantwortlichen die Entwürfe angesehen
und über die Vorschläge diskutiert. Wichtig war, dass alle Spielgeräte so ausgesucht wurden, dass sie zu unserem Stadtbild passen. Zum nächsten Treffen durften wir Kinder dabei sein. Aus jeder Gruppe wurden einige Kinder ausgewählt. Frau Maaß begrüßte alle auf dem Vorplatz zum Markt 6 freundlich. Wir Kinder
wurden als kleine „Stadträte“ bezeichnet, deren Meinung gefragt war. Die Bürgermeisterin legte uns verschiedene Skizzen
von den Spielgeräten vor. Beim nächsten Mal wurde es richtig
ernst und auch konkret. Bei herrlichem Sonnenschein saßen wir
auf der Wiese und lauschten gespannt den Infos von Frau Maaß.
Der Entwurf des Spielplatzes war schon fertig. Das war gut so,
denn so hatten wir mehr Zeit über alle Extras zu reden. Als kleine
Sehenswürdigkeit zeigte ein Teil auf dem Spielplatz unsere Kirche. Das fanden alle toll. Dann haben wir darüber diskutiert, ob
für die Kleinen ein Traktor oder ein Pferdewagen besser wäre. Da
ein Traktor zur Lommatzscher Pflege besser passt, einigten wir
uns schnell und stimmten darüber ab. Es blieben auch einige Leute stehen, die vorbei kamen und beobachteten uns. Es war schön.
Nun hieß es warten. Ende September rollten die Laster mit den ersten Spielgeräten auf dem Grundschulparkplatz an. Wir staunten
nicht schlecht. Ruck- zuck wurden die Spielgeräte von den Arbeitern aufgebaut und der Sand verteilt. Wir konnten das jeden Tag
beobachten und freuten uns schon auf unseren neuen Spielplatz.
Am 4.11.2015 sollte die Eröffnung und Übergabe an uns Kinder
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sein. Alle waren schon ganz schön aufgeregt. Wir
Hortkinder, Frau Dr. Maaß, Herr Moses, einige
Erzieher, Herr Schlechte und viele Neugierige versammelten sich vor dem noch abgegrenzten
Spielplatz. Mit einem kleinen Liedprogramm erfreuten wir die Gäste. Danach begrüßte Frau Maaß uns und alle
Gäste. Sie sagte auch, dass alle mit aufpassen sollen, damit der
Spielplatz so schön bleibt. Sie erklärte uns auch, dass der Spielplatz fast 70.000 Euro kostete. Die Stadt trägt einen Eigenanteil
von ca. 25.000 Euro. Ohne Förderung aus dem Stadtsanierungsprogramm wäre es nicht möglich gewesen, ihn zu bauen. Danach
durften 3 Kinder das Absperrband durchschneiden. Nun war der
Spielplatz eröffnet und alle Kinder stürmten zum Spielen los. Wir
können jeden Tag beobachten, dass viele Kinder auf dem Spielplatz spielen. Alle Eltern brauchen nun viel Zeit, denn bei der Abholung wollen die Kinder nicht gleich mit nach Hause.
Rika Schulze, Gruppe 4c, Hort „Kindertraum“
Seite 18
Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Lommatzsch
Nr. 12 | 27. November 2015
NEUES AUS DEN EINRICHTUNGEN
■ „Abitur – was dann?“
– Studienmesse am Geschwister-Scholl-Gymnasium Nossen
Am 05.10.2015 fand am GeschwisterScholl-Gymnasium Nossen zum zweiten
Mal für die Schülerinnen und Schüler eine
Informationsbörse zu Studium und Beruf
statt.
Zu Gast waren dabei an diesem Nachmittag Studieneinrichtungen und Ausbildungsbetriebe aus der Region, die den
Schülern im Speisesaal des Gymnasiums
Möglichkeiten und Perspektiven für eine
universitäre und berufliche Ausbildung
aufzeigten oder auch Plätze für ein berufsvorbereitendes Praktikum offerierten.
Die Schüler der 8.-12. Klassen sowie zahlreiche Eltern nutzten die vielfältigen Angebote für intensive Gesprächen mit den
Ausstellern und konnten dabei ihre Fragen
zu den Zugangs-voraussetzungen und Inhalten spezieller Studiengänge und beruflicher Ausbildungszweige direkt anbringen.
Fachvorträge, bei denen beispielsweise Finanzierungsmöglichkeiten für ein Studium
im Ausland oder alternative Wege zum
Abitur thematisiert wurden, ergänzten das
Programm und fanden ebenfalls regen Zuspruch.
An der Studienmesse beteiligten sich folgende Studieneinrichtungen und Unternehmen:
1. Agentur für Arbeit Riesa
2. Fachhochschule der sächsischen Ver-
waltung Meißen
3. Hochschule Mittweida
4. Staatliche Studienakademie Dresden
5. Westsächsische Hochschule Zwickau
6. Staatliche Studienakademie Riesa
7. Bergakademie Freiberg
8. Sächsische Haustechnik KG
9. Mesacon Messelektronik Dresden
Das Geschwister-Scholl-Gymnasium bedankt sich bei allen Gästen für ihren engagierten Auftritt und freut sich schon jetzt
auf eine Neuauflage der Veranstaltung im
Jahr 2017.
Holger Gnauck
■ Unser Ausflug in die Hebelei
An einem kühlen Oktobermorgen trafen sich Lommatzscher Tagesmütter mit ihren Tageskindern zu einem Ausflug in die Hebelei. Gleich am Eingang waren viele süße Schweinchen zu beobachten. Als wir sie mit unseren mitgebrachten Kastanien und
Nüssen fütterten, quickten und grunzten sie vor Vergnügen.
Dann ging’s los und wir begannen unseren Rundgang. Besondere Freude hatten die Kinder im Streichelgehege. Alle hatten Mut
und trauten sich zu den Tieren hinein. Die Ziegen und Schafe waren sehr zutraulich und ließen sich bereitwillig streicheln. Viele andere Tiere sind uns noch auf unserem Weg begegnet u. a. Hühner, Meerschweinchen, ein Storch, Puten, Mäuschen und die
Esel. Für die Kinder war es toll die Tiere zu sehen aber auch die Tierstimmen zu hören. Mit einem lauten: „IA“ verabschiedeten wir uns von den
Eseln und traten den Heimweg an.
Geschafft von so vielen Eindrücken,
der frischen Luft und dem großen
Spaziergang schliefen die Kinder
nach dem Mittagessen ganz schnell
und zufrieden ein.
Franka Lind
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Nr. 12 | 27. November 2015
Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Lommatzsch
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FREIZEIT UND VEREINE
■ Festzelt zu vergünstigten
Konditionen!
Fördersatz:
80 % - Kommunen und Lokale
Aktionsgruppe (LAG) 90 % - private
Vorhabenträger und Vereine
Max. Förderhöhe:
30.000 EUR
(nicht rückzahlbarer Zuschuss)
Höhe des Budgets:
30.000 EUR stehen für diesen Aufruf
bereit
Kommunen, LAG, private Vorhabenträger und Vereine
Zuwendungsempfänger:
Einzureichen bei:
(schriftlich)
Der Förderverein für Heimat und Kultur in der Lommatzscher
Pflege e.V. hat die Möglichkeit, im kommenden Jahr an fünf ausgewählten Terminen ein Festzelt zu vergünstigten Konditionen
vermitteln zu können. (Größe von 15 x10 m bis 15 x 40 m, mit
oder ohne Holzfußboden, mit oder ohne Bühne)
Ihre Anträge müssen dafür bis zum 31.01.2016 beim Förderverein für Heimat und Kultur in der Lommatzscher Pflege e.V. eingereicht werden. Anschließend entscheidet der Vorstand bis zum
28. Februar 2016 welche 5 Antragsteller und Termine ausgewählt
werden. Alle notwendigen Unterlagen, erhalten Sie auf unserer
Internetseite www.lommatzscher-pflege.de unter dem Menüpunkt Förderverein.
■ Projekt - A U F R U F
Wir möchten Sie zudem auch noch auf die LEADER-Förderung
und die aktuellen Projektaufrufe hinweisen. Alle notwendigen
Unterlagen wie Förderbedingungen, Termine und weitere Informationen stehen Ihnen dafür im Internet unter oben genannter
Adresse unter dem Menüpunkt Förderung zur Verfügung.
Der Förderverein für Heimat und Kultur in der Lommatzscher
Pflege e.V. ruft im Rahmen der Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie Lommatzscher Pflege 2014 - 2020 zur Einreichung
von Vorhaben für die Maßnahme Gebäudesanierungen und Umnutzung (für eine wirtschaftliche Nutzung und/oder zur Grundversorgung der Bevölkerung mit Waren und Dienstleistungen)
auf.
■ Projekt - A U F R U F
Vernetzung von Akteuren
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Förderverein für Heimat und Kultur
in der Lommatzscher Pflege e.V.
Regionalmanagement
Lommatzscher Pflege
Neugasse 39/40 01662 Meißen
Gebäudesanierungen und Umnutzung
Nr. des Aufrufs:
03-2015-M4.1
Datum des Aufrufs:
Frist zur Einreichung:
02. November 2015
24. März 2016 (Posteingang)
Fördersatz:
30 %
Max. Förderhöhe:
200.000 EUR
(nicht rückzahlbarer Zuschuss)
Höhe des Budgets:
400.000 EUR stehen für diesen Aufruf bereit
Unternehmen und private Vorhabenträger
Der Förderverein für Heimat und Kultur in der Lommatzscher
Pflege e.V. ruft im Rahmen der Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie Lommatzscher Pflege 2014 - 2020 zur Einreichung
von Vorhaben für die Maßnahme Vernetzung von Akteuren auf.
Zuwendungsempfänger:
Nr. des Aufrufs:
Datum des Aufrufs:
Frist zur Einreichung:
(schriftlich)
02-2015-M3.1
02. November 2015
24. März 2016 (Posteingang)
Einzureichen bei:
Förderverein für Heimat und Kultur
in der Lommatzscher Pflege e.V.
Regionalmanagement
Lommatzscher Pflege
Neugasse 39/40 01662 Meißen
Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Lommatzsch
Seite 20
Nr. 12 | 27. November 2015
FREIZEIT UND VEREINE
■ Projekt - A U F R U F
Investive Maßnahmen und Ausgaben zur Sicherung
der Grundversorgung der Bevölkerung mit Waren und
Dienstleistungen
Nr. des Aufrufs:
Datum des Aufrufs:
05-2015-M6.1
02. November 2015
Frist zur Einreichung:
Fördersatz:
24. März 2016 (Posteingang)
80 %
Max. Förderhöhe:
300.000 EUR
(nicht rückzahlbarer Zuschuss)
300.000 EUR stehen für diesen Aufruf bereit
Höhe des Budgets:
Der Förderverein für Heimat und Kultur in der Lommatzscher
Pflege e.V. ruft im Rahmen der Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie Lommatzscher Pflege 2014 - 2020 zur Einreichung
von Vorhaben für die Maßnahme Investive Maßnahmen und
Ausgaben zur Sicherung der Grundversorgung der Bevölkerung
mit Waren und Dienstleistungen auf.
Nr. des Aufrufs:
Datum des Aufrufs:
04-2015-M4.2
02. November 2015
Frist zur Einreichung:
Fördersatz:
24. März 2016 (Posteingang)
30 %
Max. Förderhöhe:
50.000 EUR
(nicht rückzahlbarer Zuschuss)
Höhe des Budgets:
100.000 EUR stehen für diesen Aufruf bereit
Unternehmen und private Vorhabenträger
Zuwendungsempfänger:
Einzureichen bei:
(schriftlich)
Förderverein für Heimat und Kultur
in der Lommatzscher Pflege e.V.
Regionalmanagement
Lommatzscher Pflege
Neugasse 39/40 01662 Meißen
■ Projekt - A U F R U F
Zuwendungsempfänger:
Kommunen, LAG, private Vorhabenträger und Vereine.
Einzureichen bei:
Förderverein für Heimat und Kultur
in der Lommatzscher Pflege e.V.
Regionalmanagement
Lommatzscher Pflege
Neugasse 39/40 01662 Meißen
(schriftlich)
■ Projekt - A U F R U F
Schaffung von kleinteiligen Übernachtungsangeboten
Der Förderverein für Heimat und Kultur in der Lommatzscher
Pflege e.V. ruft im Rahmen der Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie Lommatzscher Pflege 2014 - 2020 zur Einreichung
von Vorhaben für die Maßnahme Schaffung von kleinteiligen
Übernachtungsangeboten auf.
Nr. des Aufrufs:
Datum des Aufrufs:
06-2015-M6.3
02. November 2015
Frist zur Einreichung:
24. März 2016
(Posteingang)
40 %
10.000 EUR
(nicht rückzahlbarer Zuschuss)
30.000 EUR stehen für diesen Aufruf
bereit
Ergänzung Naherholungsnetz
Fördersatz:
Max. Förderhöhe:
Höhe des Budgets:
Der Förderverein für Heimat und Kultur in der Lommatzscher
Pflege e.V. ruft im Rahmen der Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie Lommatzscher Pflege 2014 - 2020 zur Einreichung
von Vorhaben für die Maßnahme Ergänzung Naherholungsnetz
auf.
Zuwendungsempfänger:
private Vorhabenträger,
Unternehmen und Vereine
Einzureichen bei:
Förderverein für Heimat und Kultur
in der Lommatzscher Pflege e.V.
Regionalmanagement
Lommatzscher Pflege
Neugasse 39/40 01662 Meißen
(schriftlich)
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Nr. 12 | 27. November 2015
Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Lommatzsch
Seite 21
FREIZEIT UND VEREINE
■ Projekt - A U F R U F
Aufwertungsmaßnahmen „Öffentlicher Raum“
Nr. des Aufrufs:
Datum des Aufrufs:
08-2015-M1.4
02. November 2015
Frist zur Einreichung:
Fördersatz:
29. April 2016 (Posteingang)
40 %
Max. Förderhöhe:
60.000 EUR
(nicht rückzahlbarer Zuschuss)
180.000 EUR stehen für diesen Aufruf bereit
Höhe des Budgets:
Der Förderverein für Heimat und Kultur in der Lommatzscher
Pflege e.V. ruft im Rahmen der Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie Lommatzscher Pflege 2014 - 2020 zur Einreichung
von Vorhaben für die Maßnahme Aufwertungsmaßnahmen „Öffentlicher Raum“ auf.
Nr. des Aufrufs:
Datum des Aufrufs:
07-2015-M1.2
02. November 2015
Frist zur Einreichung:
Fördersatz:
29. April 2016 (Posteingang)
80 %
Max. Förderhöhe:
200.000 EUR
(nicht rückzahlbarer Zuschuss)
Höhe des Budgets:
200.000 EUR stehen für diesen Aufruf bereit
Zuwendungsempfänger:
Kommunen
Einzureichen bei:
Förderverein für Heimat und Kultur
in der Lommatzscher Pflege e.V.
Regionalmanagement
Lommatzscher Pflege
Neugasse 39/40 01662 Meißen
(schriftlich)
■ Projekt - A U F R U F
Bauliche Maßnahmen zum Erhalt oder zur Belebung
des ländlichen Kulturerbes
Zuwendungsempfänger:
Kommunen, private Vorhabenträger
und Vereine
Einzureichen bei:
Förderverein für Heimat und Kultur
in der Lommatzscher Pflege e.V.
Regionalmanagement
Lommatzscher Pflege
Neugasse 39/40 01662 Meißen
(schriftlich)
■ Projekt - A U F R U F
Sanierung und Qualifizierung sozialer Infrastruktur
Der Förderverein für Heimat und Kultur in der Lommatzscher
Pflege e.V. ruft im Rahmen der Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie Lommatzscher Pflege 2014 - 2020 zur Einreichung
von Vorhaben für die Maßnahme Sanierung und Qualifizierung
sozialer Infrastruktur auf.
Nr. des Aufrufs:
Datum des Aufrufs:
09-2015-M2.1
02. November 2015
Frist zur Einreichung:
Fördersatz:
29. April 2016 (Posteingang)
80 %
Max. Förderhöhe:
400.000 EUR
(nicht rückzahlbarer Zuschuss)
400.000 EUR stehen für diesen Aufruf bereit
Höhe des Budgets:
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Der Förderverein für Heimat und Kultur in der Lommatzscher
Pflege e.V. ruft im Rahmen der Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie Lommatzscher Pflege 2014 - 2020 zur Einreichung
von Vorhaben für die Maßnahme Bauliche Maßnahmen zum Erhalt oder zur Belebung des ländlichen Kulturerbes auf.
Zuwendungsempfänger:
Landkreise, Kommunen, Vereine
Einzureichen bei:
Förderverein für Heimat und Kultur
in der Lommatzscher Pflege e.V.
Regionalmanagement
Lommatzscher Pflege
Neugasse 39/40 01662 Meißen
(schriftlich)
Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Lommatzsch
Seite 22
Nr. 12 | 27. November 2015
FREIZEIT UND VEREINE
■ Projekt - A U F R U F
Demografiegerechte und energetische Erneuerung
von Straßenbeleuchtung und Gehwegen
Der Förderverein für Heimat und Kultur in der Lommatzscher
Pflege e.V. ruft im Rahmen der Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie Lommatzscher Pflege 2014 - 2020 zur Einreichung
von Vorhaben für die Maßnahme Demografiegerechte und energetische Erneuerung von Straßenbeleuchtung und Gehwegen
auf.
Nr. des Aufrufs:
Datum des Aufrufs:
10-2015-M2.2
02. November 2015
Frist zur Einreichung:
Fördersatz:
29. April 2016 (Posteingang)
80 % - Kommunen
Max. Förderhöhe:
150.000 EUR
(nicht rückzahlbarer Zuschuss)
150.000 EUR stehen für diesen Aufruf bereit
Kommunen
Höhe des Budgets:
Zuwendungsempfänger:
Einzureichen bei:
(schriftlich)
Förderverein für Heimat und Kultur
in der Lommatzscher Pflege e.V.
Regionalmanagement
Lommatzscher Pflege
Neugasse 39/40 01662 Meißen
Alle notwendigen Unterlagen und Informationen stehen Ihnen im
Internet unter www.lommatzscher_pflege.de unter dem Menüpunkt Förderung zur Verfügung.
■ Freude im Advent…
Adventssingen in der
Dörschnitzer Kirche
Und wieder geht ein
Jahr zu Ende und die
Vorweihnachtszeit
beginnt. Eine Zeit, in
der man näher zusammenrückt, miteinander redet, das Jahr
Revue passieren lässt
und im besten Fall
auch
zusammen
singt. Und genau das
wollen wir auch tun:
Wie jedes Jahr lädt
der Chor der Dörschnitzer Eintracht am
2. Advent zum Adventssingen in die
Dörschnitzer Kirche
ein. Wir freuen uns auf ein buntes vorweihnachtliches Programm,
zu dem wir auch die Monday Singers und das Rondo Piccolo gewinnen konnten. Beginn ist 14 Uhr und nach der Veranstaltung
gibt es für alle Interessierten ein gemütliches Kaffeetrinken und
Glühweintrinken im Dörschnitzer Bürgerhaus. Also müsst Ihr
nicht gleich nach Hause gehen, sondern könnt gern noch in
gemütlicher Runde einen Plausch bei Kaffee, Stollen und Lebkuchen machen.
Das Beste wäre, Ihr sagt es möglichst vielen weiter. Schnappt
Euch Verwandte, Bekannte und kommt zum Nikolaustag, am
06.12.2015, um 14 Uhr, in die Dörschnitzer Kirche.
Wir freuen uns auf Euch!
Evelyn Zobel im Namen der Dörschnitzer Eintracht
Beratende Stelle für Auskünfte zum Aufruf und zur LES Lommatzscher Pflege:
Förderverein für Heimat und Kultur in der
Lommatzscher Pflege e.V.
Regionalmanagement Lommatzscher Pflege
Neugasse 39/40 01662 Meißen
Tel. 0352147608_ 20 / 21
E_Mail: info@lommatzscher_pflege.de
Für einen Beratungstermin bitten wir um Terminabstimmung.
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Ihre Gewerbeanzeige im Amtsblatt.
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Telefon: (037208) 876-100
Fax:
(037208) 876-299
E-Mail: [email protected]
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Nr. 12 | 27. November 2015
Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Lommatzsch
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FREIZEIT UND VEREINE
■ Herzlichen Glückwunsch
zum zehnjährigen Bürgermeisterjubiläum!
Mit Blumen und ihrer Lieblingstorte überraschte der Ortsverband
der FDP am 27. Oktober 2015 die Bürgermeisterin Frau Dr. Anita
Maaß in ihrem Amtszimmer. Anlass war ihr zehnjähriges Dienstjubiläum. Blumen und Glückwünsche gab es auch von der FDPStadtratsfraktion. Aus Sicht der FDP waren die letzten Jahre sehr
erfolgreich für die Stadt. Der eingeschlagene Weg von Manfred
Elschner konnte fortgesetzt werden. Längst hat sich Frau Dr.
Maaß profiliert und ist aus dem großen Schatten ihres Vorgängers
herausgetreten. Nach harten und turbulenten Jahren der Haushaltskonsolidierung befindet sich Lommatzsch mittlerweile im ruhigen Fahrwasser, gemeinsam mit Stadtverwaltung und Stadtrat
wurde viel geschafft!
Auf einer Veranstaltung des Handels- und Gewerbevereins am 5.
Oktober 2015 präsentierte Frau Dr. Maaß die Bilanz der letzten
Jahre und ihre Visionen für die Zukunft.
Die Schulden von rund 8.6 Mio € im Jahr 2005 konnten auf
knapp 4 Mio € gesenkt werden. Der Investitionsstau wurde abgebaut, die Gewerbesteuern sind seit 2008 und die Grundsteuern
seit 2010 stabil, obgleich auf hohem Niveau. Die Wohn- und Lebensqualität in der Stadt und in den Ortsteilen konnte verbessert
werden. Zwischen 2006 und 2015 investierte die Stadt rund 13
Mio €, davon flossen rd. 4 Mio. € in die Sanierung der Oberschule mit Turnhalle, rd. 3 Mio. € in Abwassermaßnahmen, rd. 2 Mio.
€ in die Stadtsanierung, 1,5 Mio. € in den Straßenbau, 600.000
€ in die Feuerwehr (Ausstattung, 2 neue Fahrzeuge und Neubau
Striegnitz), 700.000 € in die Sanierung der Kita an der Raubaer
Straße mit den Ergänzungsbauten für die Krippe, 1 Mio € in die
Sanierung der Grundschulturnhalle und 1,5 Mio € in sonstige
kleinere Baumaßnahmen. Damit konnte das Abwasserbeseitigungskonzept von 2008 fristgemäß für die zentrale Entsorgung
bis zum 31.12.2015 umgesetzt werden. Alle Kinder- und Bildungseinrichtungen sind saniert. Welche Stadt kann das schon sagen? Allerdings bleibt auch noch viel zu tun.
Unter der Überschrift „Gemeinsam Anpacken“ zählte Frau Dr.
Maaß folgende Schwerpunkte für die zukünftige Entwicklung unserer Kommune auf:
• die Förderung Einzelhandelsstandort durch Sanierung Marktplatz
•
die Begleitung des Strukturwandels in der Innenstadt hin zum
„Gesundheitsstandort“
• die Begleitung des Wandels der Einwohnerschaft – die Stadt
muss zukünftig mehr Verantwortung für herrenlose Grundstücke übernehmen können, Stadtentwicklung von innen
nach außen
• die Steigerung der Lebensqualität durch Investitionen in der
Stadt und Ortsteilen (u.a. in Straßen und Südostumgehung
S 32)
• die Beibehaltung der Vereinsförderung unter der Voraussetzung weiterhin solider Finanzen und die notwendigen Investitionen am Sportplatz (Licht, Umkleidegebäude…)
• die Weiterentwicklung des Schützenhauses zum Bürger- und
Vereinshaus
• die Entwicklung eines Zukunftskonzeptes für das Freibad, die
Schließung des Freibades war nicht gewollt, nur was ist dann
finanzierbar?“
Für all das wünscht sich die Bürgermeisterin eine enge Zusammenarbeit in der Stadt, mit Unternehmern, Vereinen und Bürgern.
Als FDP wünschen wir unserer Bürgermeisterin für die Erfüllung
dieser Ziele weiterhin viel Gesundheit und Schaffenskraft, Ideen,
Mut und Durchsetzungsvermögen. Unsere Unterstützung ist ihr
gewiss!
Guido Rux im Namen des FDP-Ortsverbandes
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Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Lommatzsch
Nr. 12 | 27. November 2015
STADTGESCHEHEN
■ Fußball
Das Spiel musst du nicht verlieren!
Lommatzscher SV- SV Zabeltitz 1:4 (0:2)
Gegen den souveränen Tabellenführer gelang dem Lommatzscher SV nicht die Überraschung-der Sieg. Trotzdem lieferten die
Einheimischem eine gute Leistung ab, wenn da nicht die individuellen Fehler und die Chancenverwertung wären.
Info P. Rennert
Den Frauen aus Lommatzsch ist es hoch anzurechnen das sie sich
zu keiner Zeit aufgaben, 60 Minuten dagegen hielten und als
Team auftraten. Nun heißt es in der kommenden Woche die Fehler zu beheben, neue Kraft zu tanken und am kommenden Samstag (Anwurfzeit 17 Uhr) beim ESV Dresden die bereits positiv gezeigten Leistungen abzurufen.
Den Frauen aus Lommatzsch ist es hoch anzurechnen das sie sich
zu keiner Zeit aufgaben, 60 Minuten dagegen hielten und als
Team auftraten. Nun heißt es in der kommenden Woche die Fehler zu beheben, neue Kraft zu tanken und am kommenden Samstag (Anwurfzeit 17 Uhr) beim ESV Dresden die bereits positiv gezeigten Leistungen abzurufen.
Aufstellung: S. Kothe, J. Roith, V. Nitsche 1, E. Schnell 1, K. Fritzsche 1, K. Schmidtgen 2, C. Ostertag, M. Metze, D. Metze 4/2, B.
Posselt 5/2, C. Koczielski 4
B. Neitsch/M. Pfeifer
Foto: Steve Hübner, LSV gegen Zabeltitz (GS)
■ Handball Frauen
Die ersten Punkte abgegeben
SV Lommatzsch 1923 : Sportfreunde 01 Dresden 18:29 (7:15)
Am heutigen Spieltag kam der Gegner aus Dresden. Mit dem
nötigen Kampfgeist starteten beide Mannschaften voll motiviert
in dieses Spiel. Doch die Damen aus Lommatzsch wussten das es
heute schwer werden würden und so musste alles gegeben werden. Erst in der 3. Minute fiel das 1. Tor dieser Partie.
Doch dieses gehörte unseren Gästen den Sportfreunden 01.
Lommatzsch legte zwar mit einem Tor nach jedoch rannte man
schon von Beginn an diesem Vorsprung von Dresden hinterher.
Der Abstand zu den Sportfreunden wurde von Minute zu Minute
immer größer. (2:5; 4:7; 4:8; 4:9) So stand es in der 20. Minute
4:10. Beide Mannschaften spielten schnell auf und erzielten so
weitere Tore für ihre Mannschaft.
Jedoch konnten die Frauen des SSV Lommatzsch heute nicht an
die gute Leistung der Vorwoche anknüpfen und so stand es zur
Halbzeit bereits 7:15. Trotzt der 8 Tore Führung ließ der SSV den
Kopf nicht hängen und spielten mit dem nötigen Willen weiter. In
der 2. Hälfte des Spiels gelang es den Gastfrauen nochmals den
Vorsprung auszubauen und so stand es bereits in der 40. Minute
10:20. Doch es wurde weiter gekämpft um den Rückstand zu
verkürze. Jedoch machten die Sportfreunde weiterhin ihr schnelles und konzentriertes Spiel, sodass es in der 50. Minute 13:25
stand. (13:26; 13:27; 14:28; 15:28)Dresden war am heutigen
Tag einfach die bessere Mannschaft und trotz der großen Tordifferenz war es zu jeder Zeit ein faires Spiel auf beiden Seiten.
Am Ende stand es 18:29 für die Sportfreunde 01 welche als verdienter Sieger das Spielfeld verließ.SSV Lommatzsch 1923 :
Sportfreunde 01 Dresden 18:29 (7:15)
Foto: Beate posselt gegen Sportfreunde 01 Dresden (GS)
Impressum:
Herausgeber amtlicher Teil: Stadt Lommatzsch, Am Markt 1,
01623 Lommatzsch, Verantwortlich: Bürgermeisterin Dr. Anita
Maaß, Die Stadt Lommatzsch mit allen Ortsteilen verfügt laut
Quelle Deutsche Post über 2842 Haushalte, davon gelten 2422
Haushalte als bewerbbar. Das Verteilunternehmen MVD Medienvertrieb Dresden GmbH benötigt für die Verteilung 2700 Exemplare. Die nicht zur Verteilung kommenden Exemplare liegen
zur kostenfreien Mitnahme im Rathaus aus. Es wird für jeden
Haushalt ein Amtsblatt zur Verfügung gestellt.
Quelle Gedicht: www.schule.suedtirol.it/
ssp-schlanders/Homepage-ms-2003/ friedensgedichte.htm
Erscheint: monatlich
Herausgeber Titelblatt und redaktioneller Teil, Druck:
Riedel Verlag & Druck KG, Gottfried-Schenker-Straße 1, 09244
Lichtenau/OT Ottendorf, Verantwortlich: Annemarie und Reinhard Riedel
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Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Lommatzsch
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STADTGESCHEHEN
■ Tischtennis: 2. Bezirksliga – Herren, Staffel 2 – 4. Spieltag:
Lommatzscher SV 1. – TTV Dresden 2007 3. 9 : 6
Nächster Heimerfolg für den LSV
Im 3. Heimspiel gab es für den erneut ohne Tobias Arnold angetretenen LSV den 3. Erfolg in heimischen Gefilden. Gegen die 3.
Mannschaft des TTV Dresden 2007 stand es am Ende 9:6 für den
Absteiger aus der 1. Bezirksliga. Der LSV kam wieder gut in die
Partie. Nach dem 3:0 des Doppels Penz/M. Rakette
(6, 7, 10 gegen Knöppel/Sulek) konnten sich auch Jauernick/Posselt gegen Hille/Schwarz behaupten. Einen 1:2-Satzrückstand
gegen das Spitzendoppel der Gäste drehten die Lommatzscher
mit großem Herz noch zu ihren Gunsten (14:12 und 11:8). Der
0:3-Niederlage des dritten Doppels (N. Rakette/Franke 5:11,
9:11, 12:14 gegen Peschel/Benad) ließen M. Penz (sicheres 11:2,
11:4, 14:12 gegen Knöppel), M. Rakette (starkes 11:3, 11:3, 11:4
gegen Hille) und T. Jauernick (verdientes 11:8, 11:4, 11:2 nach
0:2-Satzrückstand gegen Schwarz) drei Siege folgen. 5:1. N. Rakette (-4, 9, -9, -7) und T. Franke (-7, -2, 6, -8) mühten sich nach
Kräften, mussten gegen Peschel bzw. Sulek allerdings Niederlagen hinnehmen. Im Anschluss entschied der wiederum gut spielende LSV-Ersatzmann T. Posselt auch das dritte Fünf-Satz-Spiel
des Tages für die Gastgeber. Gegen Benad hieß es nach fünf ansehnlichen und spannenden Durchgängen sowie vier abgewehrten Matchbällen 9:11, 12:10, 11:6, 10:12 und 15:13 für den
Linkshänder des LSV. Zwei weitere ungefährdete 3:0-Erfolge des
erneut überlegenen oberen Paarkreuzes – M. Penz 11, 3, 9 gegen
Hille und M. Rakette 4, 2, 3 gegen Knöppel – brachten das 8:3.
Der Siegpunkt war dieses Mal T. Jauernick vorbehalten. Im 2.
Heimspiel hintereinander holte er durch den 3:1-Sieg gegen Peschel (4, 8, -9, 1) die Maximalausbeute von 2,5 Punkten. Zum En-
Foto: TT Martin Rakette und Martin Penz gegen Dresden (GS)
de hin punkteten dann jedoch nur noch die Gäste. N. Rakette unterlag Schwarz (-4, -8, -8), T. Franke zog gegen Benad den Kürzeren (-8, -7, 3, -4) und T. Posselt verlor gegen Sulek (-10, -5, -4).
Trotzdem war der 4. Sieg im 4. Spiel sicher.
Die Punkte erkämpften: Martin Penz 2,5 / Martin Rakette 2,5 /
Thomas Jauernick 2,5 / Norbert Rakette 0 / Tobias Franke 0 / Tino Posselt (E) 1,5
Weitere Informationen auf unserer Homepage:
http://ttennisgoldi.beepworld.de/
Rakette
NACHGEREICHT
■ FlizzyMaus zu Gast im Kinderhaus Sonnenschein!
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Am 28.10.2015 war
es soweit – es wurde
sportlich im Kinderhaus Sonnenschein.
Denn die Kinder der
Vorvorschule durften
all ihr Können unter
Beweis stellen und
das Sächsische Kindersportabzeichen
Flizzy vom Landessportbund Sachsen erwerben.
Es wurden sportmotorische Fähigkeiten, die Beweglichkeit und
die dem Alter der Kinder entsprechenden Fertigkeiten getestet.
Die Kinder der Hummelgrupppe mit Frau Venus und der Igelgruppe mit Herrn Reddiger übten natürlich im Vorfeld fleißig die
einzelnen Übungen, um beim Absolvieren des Sportabzeichens
so gut wie nur möglich abzuschneiden.
Neben Standweitsprung und Balancieren wurde auch der Purzelbaum und der Hampelmann gefordert. Die Abnahme des Abzeichens erfolgte durch Frau Pohlink vom Kreissportbund Meissen,
an dieser Stelle nochmals unser herzliches Dankeschön!
Jedes Kind erhielt nach dem Absolvieren aller Aufgaben eine per-
sönliche Urkunde und einen Flizzy-Pin. Auch im nächsten Jahr
dürfen sich die 4-5Jährigen des Kinderhauses auf Flizzy freuen!
Melanie Karrer-Uhlemann, Elternbeirat
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Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Lommatzsch
Nr. 12 | 27. November 2015
STADTGESCHEHEN
■ Buchbesprechung / Buchlesung
„Ungarisches Blut“
■ Übergabe des Rathausschlüssels
an den LCC
Der Autor Dr. Helmut George welcher in seinem Buch eine starke
Beziehung auf Lommatzsch niedergeschrieben hat hatte in die Bibliothek zur Lesung eingeladen und viele waren gekommen um
etwas zu erfahren zur Familien-und Landesgeschichte.
Am Mittwoch den 11.11. um 18:15 übernahm in Ermangelung eines Prinzenpaares der Vorsitzende des LCC den Schlüssel das Rathauses.
Das ganze wurde wie alle Jahre zuvor mit einem kleinen Program
vor dem Rathaus und einem Fackelumzug ergänzt.
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Zum geschäftsoffenen Totensonntag-Wochenende gab es im
Blumenhaus Schwärig schon eine Advent-Ausstellung.
Mitarbeiterin Jacqueline Ulbricht präsentiert hier eines der angebotenen Gestecke.
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Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Lommatzsch
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KIRCHENNACHRICHTEN
SONSTIGES
Buntes Programm
■ Veranstaltungen auf
Schloss Nossen im Dezember 2015
Mit Schülern der Musikschule Meißen - Lommatzsch
dem Robert-Volkmann-Chor und der Kantorei Lommatzsch
Dienstag, 15. Dezember 2015,
Sa, 05.12.2015 | 15.00 Uhr | Schloss Nossen
Sonderführung durch die DDR-Spielzeugausstellung
„Wild West im Kinderzimmer - Indianer & Co.“
So, 06.12.2015 | 15.00 Uhr | Schloss Nossen
Märchenpuppenspiel: „Hänsel und Gretel“
Figurentheater mit Karla Wintermann
18.00 Uhr
Sankt Wenzel Kirche Lommatzsch
Festliches Konzert zum 4. Advent
Musik für Blockflötenensemble
Leitung: Gabriele Weißbach
Sa + So, 12./13.12.2015 | 12.00 - 18.00 Uhr | Schloss Nossen
Weihnachten im historischen Gewand - Weihnachtsmarkt zwischen Stadtkirche und Schloss
Mit lokalem Kunsthandwerk, historischem Wikinger-Lagerleben
mit Schauvorführungen der Gruppe „Ostrsifja“ aus Döbeln,
Punsch, Glühwein und Knüppelkuchen, Kinderkreativangeboten
und der Winterausstellung „Wild West im Kinderzimmer“
Sonntag, 20. Dezember 2015,
So, 20.12.2015 | 15.00 Uhr | Schloss Nossen
Märchentheater: „Der Fischer und seine Frau“
Mit dem Wandertheater Schwalbe
16.30 Uhr
Dorfkirche Neckanitz
■ Öffnungszeiten Dezember 2015
Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe des
Lommatzscher Anzeigers: 11. Dezember 2015
Erscheinungstermin: 19. Dezember 2015
Sa, So, Feiertage: 12.00 bis 17.00 Uhr
Am 24.12. und 31.12. bleibt das Museum geschlossen
Besichtigungen der Winter- und Schlossausstellung unter der
Woche nur für Gruppen nach Voranmeldung unter 035242 50435.
Ab 28.12.2015 hat das Schlossmuseum temperaturbedingt vollständig geschlossen bis zum 25.03.2016.
Weitere Informationen im Internet unter: www.lommatzsch.de
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Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Lommatzsch
Nr. 12 | 27. November 2015
KIRCHENNACHRICHTEN
■ Evangelisch-Lutherische Kirche
Kirchgemeinden Lommatzsch – Neckanitz und Dörschnitz – Striegnitz
■ Gottesdienste Lommatzsch-Neckanitz
29. November 2015
10.00 Uhr
Abendmahlsgottesdienst in der
Lommatzscher Kirche
06. Dezember 2015
10.30 Uhr
Gottesdienst anlässlich einer Einsegnung zur Goldenen Hochzeit
13. Dezember 2015
10.00 Uhr
Familiengottesdienst im Gemeindesaal Lommatzsch
20. Dezember 2015
16.30 Uhr
Adventsmusik in der Neckanitzer Kirche
24. Dezember 2015
16.30 Uhr
Christvesper mit Krippenspiel in der
Neckanitzer Kirche
17.00 Uhr
Christvesper mit Krippenspiel in der Lommatzscher
Kirche
11.00 Uhr
Christnacht mit Krippenspiel in der Lommatzscher
Kirche
26. Dezember 2015
10.00 Uhr
Abendmahlsgottesdienst in der Lommatzscher Kirche
27. Dezember 2015
10.00 Uhr
Musikalischer Gottesdienst in der
Neckanitzer Kirche
31. Dezember 2015
17.00 Uhr
Abendmahlsgottesdienst im Gemeindesaal
17.00 Uhr
Christvesper mit Krippenspiel in der
Dörschnitzer Kirche
26. Dezember 2015
09.30 Uhr
Festgottesdienst mit Posaunen in der Striegnitzer
Kirche
31. Dezember 2015
15.00 Uhr
Abendmahlsgottesdienst in der Dörschnitzer Kirche
■ Gemeindekreise Dörschnitz-Striegnitz
Sonnabend, 28.11.2015
09.00 bis 12.00 Uhr
Kidstreff in Dörschnitz
Mittwoch, 09.12.2015
14.30 Uhr
Frauendienst in Dörschnitz
■ Öffnungszeiten des Pfarramtes:
Dienstag:
08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 18.00 Uhr
■ Erreichbarkeit:
Pfarrer Saft: 035241-829082 oder 035241-829022
Friedhof:
0163-6645476 oder 035241-51301
Pfarramt:
035241-52242 Fax: 035241-52354
Mail:
[email protected]
■ Gemeindekreise Lommatzsch-Neckanitz
Freitag, 27.11.2015
20.00 Uhr
Fröhlicher Hauskreis bei Familie Dietze in Riesa
Sonnabend, 28.11.2015
14.00 Uhr
Adventsfeier der Helferschaft im Gemeindesaal
Dienstag, 01.12.2015
14.00 Uhr
Mütterdienst
Donnerstag, 03.12.2015
18.00 Uhr
Besuchsdiensttreffen
Sonnabend, 05.12.2015
16.30 Uhr
Weihnachtskonzert in der Lommatzscher Kirche
Montag, 07.12.2015
19.30 Uhr
Kirchenvorstand Lommatzsch
Dienstag, 08.12.2015
19.30 Uhr
Hauskreis in Trogen
19.30 Uhr
Frauenkreis im Lutherzimmer
Donnerstag, 10.12.2015
14.30 Uhr
Seniorenkreis im Lutherzimmer
Freitag, 11.12.2015
20.00 Uhr Fröhlicher Hauskreis bei Familie Jentzsch
Dienstag, 15.12.2015
19.30 Uhr
Hauskreis Hänsel bei Kathrin Schwäbe
■ Gottesdienste Dörschnitz-Striegnitz
06. Dezember 2015
14.00 Uhr
Adventsmusik in der Dörschnitzer Kirche
24. Dezember 2015
15.00 Uhr
Christvesper mit Krippenspiel in der Striegnitzer
Kirche
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Nr. 12 | 27. November 2015
Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Lommatzsch
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KIRCHENNACHRICHTEN
Katholische Pfarrei St. Benno
Wettinstr. 15
01665 Meißen
Tel.: 0 35 21 - 46 96 11
Fax: 0 35 21 - 46 96 26
E-Mail: [email protected]
■ Katholische Kirche St. Benno
in Meißen
■ Katholische Kirche Heiliges Kreuz
in Lommatzsch
Sonntag, 06.11.2015
Samstag, 28.11.2015
17.00 Uhr Hl. Messe
Sonntag, 06.12.2015
8.30 Uhr
Hl. Messe
Samstag, 05.12.2015
17.00 Uhr
10.00 Uhr
erste Sonntagsmesse in der Pfarrkirche
Hl. Messe in der Pfarrkirche mit Kinderkatechese
Samstag, 12.12.2015
17.00 Uhr
erste Sonntagsmesse in der Pfarrkirche
Sonntag, 13.12.2015
10.00 Uhr
Hl. Messe in der Pfarrkirche mit Kinderkatechese
10.00 Uhr
Wortgottesdienst in der St. Agnes Kapelle
17.00 Uhr
Adventskonzert in der Pfarrkirche
Samstag, 19.12.2015
Sonntag, 13.12.2015
17.00 Uhr
8.30 Uhr
Sonntag, 20.12.2015
Hl. Messe
10.00 Uhr
erste Sonntagsmesse in der Pfarrkirche
Hl. Messe in der Pfarrkirche mit Kinderkatechese
Sonntag, 20.12.2015
Donnerstag, 24.12.2015 – Heiligabend
8.30 Uhr
15.30 Uhr
Krippenspiel in der Pfarrkirche
22.00 Uhr
Feier der Christnacht in der Pfarrkirche
Hl. Messe
Donnerstag, 24.12.2015 – Heiligabend
17.00 Uhr Feier der Christnacht mit Krippenspiel
Freitag, 25.12.2015
10.00 Uhr Hl. Messe
Samstag, 26.12.2015
8.30 Uhr
Hl. Messe
Freitag, 25.12.2015
10.30 Uhr
Hl. Messe in der Pfarrkirche
Samstag, 26.12.2015
10.30 Uhr
Hl. Messe in der Pfarrkirche
14.00 Uhr
Hl. Messe in der St. Agnes Kapelle
Sonntag, 27.12.2015
10.30 Uhr
Hl. Messe in der Pfarrkirche
Donnerstag, 31.12.2015
Sonntag, 27.12.2015
10.00 Uhr Hl. Messe
16.00 Uhr
Jahresschlussandacht in der Pfarrkirche
Freitag, 01.01.2016
10.30 Uhr
Hl. Messe in der Pfarrkirche
Freitag, 01.01.2016
Samstag, 02.01.2016
17.00 Uhr Hl. Messe
17.00 Uhr
erste Sonntagsmesse in der Pfarrkirche
Sonntag, 03.01.2016
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Sonntag, 03.01.2016
10.30 Uhr
in der Pfarrkirche mit Kinderkatechese
8.30 Uhr
10.00 Uhr
Wortgottesdienst in der St. Agnes Kapelle
Hl. Messe