Seminarinformationen

Tachographen- und Mautpflicht für Handwerksbetriebe
Ab wann brauche ich den digitalen Tachographen? Welche Ausnahmeregelungen gibt es?
Ist mein PKW mit Anhänger über 3,5t mautpflichtig?
Es gibt viel zu beachten für Handwerker auf dem Weg zur Baustelle.
Wir möchten Licht ins Dunkel dieses Vorschriften-Dschungels bringen!
In unserem Vortrag über Tachographen- und Mautpflicht im Handwerk erhalten Sie
ausführliche Information und Antworten auf Ihre Fragen.
Termin: 2. November 2016
Zeit:
18.00 – 21.00 Uhr
Ort:
Seminarraum der Kreishandwerkerschaft Fulda
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Tachographen- und Mautpflicht für Handwerksbetriebe
Das Europäische Parlament hat seit März 2015 die überarbeiteten Regeln für digitale
Tachographen angenommen. Das heißt: Handwerker müssen keine Fahrtenschreiber
einbauen, wenn sie mit Lkw bis 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse Materialien,
Ausrüstungen oder Maschinen transportieren, die sie zur Ausübung ihres Berufes benötigen
und in einem Umkreis von 100 Kilometern des Firmenhauptsitzes bleiben.
Was passiert aber, wenn der Einsatzort die 100 km Grenze überschreitet?
Im schlimmsten Fall muss der Handwerker, wenn er auch nur eine Fahrt im Jahr mit einem
Lkw zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen macht, einen digitalen Fahrtenschreiber anschaffen.
Außerdem braucht er eine Unternehmerkarte, die Mitarbeiter brauchen Fahrerkarten, eine
spezielle Software muss her etc..
Sogar der Pkw kann fahrtenschreiberpflichtig werden, wenn er mit Anhänger über 3,5
Tonnen kommt – vorausgesetzt, man kann sich nicht auf die Ausnahmen berufen.
Richtig teuer wird es, wenn man absichtlich oder aus Unwissenheit gegen die Regelung
verstößt – was laut ZDH nicht selten vorkommt: Bei Kontrollen stelle sich regelmäßig heraus,
dass Handwerksbetriebe „unwissentlich die strengen Regelungen über die Nachweise der
Lenk- und Ruhezeiten verletzen". Dann drohen dem Handwerker Bußgelder von 600 bis
1.000 Euro, im schlimmsten Fall sogar noch mehr.
Die Bürokratie fährt immer mit: Denn die Regeln für digitale Fahrtenschreiber sind ein echter
Vorschriften-Dschungel. Was für Berufskraftfahrer geschaffen wurde, muss auch vom
kleinsten Handwerksbetrieb in allen Einzelheiten beachtet werden.
Eine weitere Änderung gab es im Oktober 2015 im Geltungsbereich der Lkw-Maut auf dem
mautpflichtigen Streckennetz. Auch Fahrzeuge zwischen 7,5 und 12 Tonnen zulässiger
Gesamtmasse sind mautpflichtig geworden. Jeder Betrieb sollte prüfen, inwieweit er
betroffen ist. Bei dieser Ausweitung ist zu beachten, dass auch Fahrzeuge mit geringerem
Gewicht in die Mautpflicht fallen können, wenn die 7,5-Tonnen-Grenze durch mitgeführte
Anhänger überschritten wird.
Diese ganzen Änderungen werfen nach wie vor viele Fragen auf und führen zu
Unsicherheiten in den Betrieben. Wir möchten Licht ins Dunkel dieses VorschriftenDschungels bringen!
In unserem Vortrag über Tachographen- und Mautpflicht im Handwerk erhalten Sie
ausführliche Information und Antworten auf Ihre Fragen.
Termin: 2. November 2016
Zeit:
18.00 – 21.00 Uhr
Ort:
Seminarraum der Kreishandwerkerschaft Fulda