SIWF ISFM Certificate of good standing Die gesundheitspolizeiliche Aufsicht über Ärztinnen und Ärzten wird durch die kantonalen Gesundheitsdirektionen wahrgenommen. Da es in der Schweiz keine zentrale Stelle gibt, wie dies in vielen Ländern der Fall ist, hat uns die Vereinigung der Kantonsärztinnen und Kantonsärzte der Schweiz (VKS) mitgeteilt, wie für ein Certificate of good standing vorzugehen ist: - Erkundigen Sie sich beim Aufnahmestaat, wie weit zurück das Certificate of good standing reichen muss. - Holen Sie danach in allen Kantonen, in denen Sie während der entsprechenden Zeitspanne tätig waren, bei der zuständigen Gesundheitsbehörde eine Bestätigung darüber ein, dass nichts gegen Sie vorliegt. Welche Unterlagen Sie dafür vorlegen müssen, kann von Kanton zu Kanton sehr unterschiedlich sein (z.B. Schriftliches Gesuch, Curriculum vitae, Kopie des Arztdiploms und evtl. Facharzttitels, Zentralstrafregisterauszug (max. 6 Monate alt), Arbeitszeugnis inkl. Anstellungsdauer des aktuellen Arbeitgebers). - Schicken Sie die kantonalen Bestätigungen an den Präsidenten der Vereinigung der Kantonsärztinnen und Kantonsärzte der Schweiz (VKS), der das Original-CGS gegenzeichnen wird. Die Adresse lautet: Herr Dr. med. Chung-Yol Lee, Kantonsarzt Fribourg, Rte du Villars 101, 1752 Villars-surGlâne, Tel. 026 / 305 79 80, Fax 026 / 305 79 81, E-mail: [email protected]. Bitte beachten Sie, dass eine solche Bescheinigung, die älter als ein paar wenige Monate ist (meist 3 Monate), in aller Regel vom Aufnahmestaat nicht mehr akzeptiert wird. Bern, 20. Mai 2015 / Barbara Linder, MLaw SIWF Schweizerisches Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung | ISFM Institut suisse pour la formation médicale postgraduée et continue FMH | Elfenstrasse 18 | Postfach 170 | 3000 Bern 15 | Telefon +41 31 359 11 11 | Fax +41 31 359 11 12 | [email protected] | www.siwf.ch
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