Certificate of good standing

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Certificate of good standing
Die gesundheitspolizeiliche Aufsicht über Ärztinnen und Ärzten wird durch die kantonalen
Gesundheitsdirektionen wahrgenommen. Da es in der Schweiz keine zentrale Stelle gibt, wie
dies in vielen Ländern der Fall ist, hat uns die Vereinigung der Kantonsärztinnen und
Kantonsärzte der Schweiz (VKS) mitgeteilt, wie für ein Certificate of good standing
vorzugehen ist:
- Erkundigen Sie sich beim Aufnahmestaat, wie weit zurück das Certificate of good standing
reichen muss.
- Holen Sie danach in allen Kantonen, in denen Sie während der entsprechenden Zeitspanne
tätig waren, bei der zuständigen Gesundheitsbehörde eine Bestätigung darüber ein, dass
nichts gegen Sie vorliegt. Welche Unterlagen Sie dafür vorlegen müssen, kann von Kanton
zu Kanton sehr unterschiedlich sein (z.B. Schriftliches Gesuch, Curriculum vitae, Kopie des
Arztdiploms und evtl. Facharzttitels, Zentralstrafregisterauszug (max. 6 Monate alt),
Arbeitszeugnis inkl. Anstellungsdauer des aktuellen Arbeitgebers).
- Schicken Sie die kantonalen Bestätigungen an den Präsidenten der Vereinigung der
Kantonsärztinnen und Kantonsärzte der Schweiz (VKS), der das Original-CGS
gegenzeichnen wird. Die Adresse lautet:
Herr Dr. med. Chung-Yol Lee, Kantonsarzt Fribourg, Rte du Villars 101, 1752 Villars-surGlâne, Tel. 026 / 305 79 80, Fax 026 / 305 79 81, E-mail: [email protected].
Bitte beachten Sie, dass eine solche Bescheinigung, die älter als ein paar wenige Monate ist
(meist 3 Monate), in aller Regel vom Aufnahmestaat nicht mehr akzeptiert wird.
Bern, 20. Mai 2015 / Barbara Linder, MLaw
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