Studierende können mit Erasmus+ nach Abschluss des ersten Studienjahres an einer europäischen Hochschule in einem anderen Teilnehmerland studieren, um dort ihre sozialen und kulturellen Kompetenzen zu erweitern und ihre Berufsaussichten zu verbessern. Sie lernen dabei das akademische System einer ausländischen Hochschule ebenso kennen wie deren Lehr- und Lernmethoden. Die Aufenthalte werden in allen Programmländern gefördert. Vorteile eines Studiums im Ausland • • • • • • akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen Befreiung von Studiengebühren an der Gasthochschule Förderung auslandsbedingter Mehrkosten Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, sprachlich, organisatorisch) Sonderzuschüsse für Studierende mit Kindern Sonderzuschüsse für Studierende mit Behinderung Erasmus+ Neuerungen ab dem Projektjahr 2014 • • • • • Studierende können in jedem Studienzyklus (Bachelor, Master, Doktorat) mehrfach gefördert werden. Je Studienzyklus können zwölf Monate gefördert werden. In einzügigen Studiengängen (Staatsexamen, Diplom usw.) können 24 Monate gefördert werden. Praktika können ab zwei Monaten (bislang drei Monate) während und nach Abschluss des Studiums gefördert werden (Hinweis: max. Förderhöhe pro Studienzyklus 12 Monate – einschließlich Praktikum). Studierende, die ihr gesamtes Masterstudium im europäischen Ausland absolvieren wollen, können dies mit einem zinsgünstigen Bankdarlehen tun. Mit Erasmus+ können Studierende während jeder Studienphase Aufenthalte in den Programmländern im europäischen Ausland absolvieren: • • • • Je bis zu zwölf Monate im Bachelor, Master, Doktorat bzw. 24 Monate für einzügige Studiengänge (Staatsexamen etc.). Studienaufenthalte im europäischen Ausland von je 3-12 Monaten Länge (auch mehrfach). Praktika im europäischen Ausland von je 2-12 Monaten Länge (auch mehrfach). Bitte beachten Sie dabei die max. Förderdauer von 12 Monaten pro Studienzyklus, einschl. Praktikum. Praktika innerhalb eines Jahres nach Abschluss einer Studienphase (Graduiertenpraktika), falls die Bewerbung innerhalb des letzten Jahres der Studienphase erfolgt ist. Voraussetzungen für ein Erasmus-Auslandsstudium • • • reguläre Immatrikulation an einer deutschen Hochschule Abschluss des ersten Studienjahres Studienaufenthalt an einer Partnerhochschule, mit der die Heimathochschule eine Erasmus-Kooperationsvereinbarung (inter-institutional agreement) abgeschlossen hat. Eine Auflistung der gültigen Erasmuspartnerschaften finden Heimat- und Gasthochschule besitzen eine gültige Erasmus Universitätscharta (ECHE)
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