Studierende können mit Erasmus+ nach Abschluss des ersten

Studierende können mit Erasmus+ nach Abschluss des ersten Studienjahres an einer
europäischen Hochschule in einem anderen Teilnehmerland studieren, um dort ihre sozialen
und kulturellen Kompetenzen zu erweitern und ihre Berufsaussichten zu verbessern. Sie
lernen dabei das akademische System einer ausländischen Hochschule ebenso kennen wie
deren Lehr- und Lernmethoden.
Die Aufenthalte werden in allen Programmländern gefördert.
Vorteile eines Studiums im Ausland
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akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
Befreiung von Studiengebühren an der Gasthochschule
Förderung auslandsbedingter Mehrkosten
Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
Sonderzuschüsse für Studierende mit Kindern
Sonderzuschüsse für Studierende mit Behinderung
Erasmus+ Neuerungen ab dem Projektjahr 2014
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Studierende können in jedem Studienzyklus (Bachelor, Master, Doktorat) mehrfach
gefördert werden.
Je Studienzyklus können zwölf Monate gefördert werden.
In einzügigen Studiengängen (Staatsexamen, Diplom usw.) können 24 Monate
gefördert werden.
Praktika können ab zwei Monaten (bislang drei Monate) während und nach Abschluss
des Studiums gefördert werden (Hinweis: max. Förderhöhe pro Studienzyklus 12
Monate – einschließlich Praktikum).
Studierende, die ihr gesamtes Masterstudium im europäischen Ausland absolvieren
wollen, können dies mit einem zinsgünstigen Bankdarlehen tun.
Mit Erasmus+ können Studierende während jeder Studienphase Aufenthalte in den
Programmländern im europäischen Ausland absolvieren:
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Je bis zu zwölf Monate im Bachelor, Master, Doktorat bzw. 24 Monate für einzügige
Studiengänge (Staatsexamen etc.).
Studienaufenthalte im europäischen Ausland von je 3-12 Monaten Länge (auch
mehrfach).
Praktika im europäischen Ausland von je 2-12 Monaten Länge (auch mehrfach). Bitte
beachten Sie dabei die max. Förderdauer von 12 Monaten pro Studienzyklus, einschl.
Praktikum.
Praktika
innerhalb
eines
Jahres
nach
Abschluss
einer
Studienphase
(Graduiertenpraktika), falls die Bewerbung innerhalb des letzten Jahres der
Studienphase erfolgt ist.
Voraussetzungen für ein Erasmus-Auslandsstudium
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reguläre Immatrikulation an einer deutschen Hochschule
Abschluss des ersten Studienjahres
Studienaufenthalt an einer Partnerhochschule, mit der die Heimathochschule eine
Erasmus-Kooperationsvereinbarung (inter-institutional agreement) abgeschlossen hat.
Eine Auflistung der gültigen Erasmuspartnerschaften finden
Heimat- und Gasthochschule besitzen eine gültige Erasmus Universitätscharta (ECHE)