Leistungsbeschreibung Evaluation der BMBF-Initiative „Abschluss und Anschluss – Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss“: Erfolgreiche Übergänge in die betriebliche Ausbildung 1. Ziel des Auftrags Die Servicestelle Bildungsketten beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) beabsichtigt, im Rahmen der Initiative „Abschluss und Anschluss – Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss“ den Einsatz und die Wechselwirkungen von Instrumenten des Bundes und der Länder am Übergang von der Schule in die Ausbildung extern evaluieren zu lassen. Dazu vergibt das BIBB im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung einen Auftrag für eine externe Evaluation. Vor dem Hintergrund spezifischer regionaler Voraussetzungen sollen Beispiele erfolgreicher Übergänge in Ausbildung in den Ländern beschrieben und Handlungsempfehlungen formuliert werden, wie das Zusammenspiel verschiedener Instrumente verbessert werden kann, um die Angebote und deren Nutzen zu optimieren. 2. Hintergrund In der 2010 vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gestarteten Initiative „Abschluss und Anschluss – Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss“ (Initiative Bildungsketten) werden durch ein abgestimmtes und kohärentes Vorgehen von Bund, Ländern und der Bundesagentur für Arbeit (BA) der Übergang Schule – Beruf und die betreffenden Förderinstrumente strukturell optimiert. Ziel der Initiative Bildungsketten ist es, die Zahl der Schulabgänger/innen ohne Abschluss zu verringern und Schüler/innen frühzeitig in der Berufsorientierung und im Berufswahlprozess zu fördern, um sie erfolgreich in eine berufliche Ausbildung zu integrieren. Damit soll auch der Anteil der Jugendlichen erhöht werden, die die Ausbildung erfolgreich abschließen. Um die Potenziale der jungen Menschen frühzeitig zu erkennen, die Berufs- und Studienorientierung zu systematisieren und praxisorientiert zu gestalten wie auch die Übergangsperspektiven von Schule in eine Berufsausbildung oder in ein Studium zu verbessern, werden in der Initiative Bildungsketten neue Förderinstrumente und bereits bestehende Förderprogramme von Bund und Ländern verzahnt und aufeinander abgestimmt. Die zentralen Förderinstrumente, um einen erfolgreichen Einstieg in eine duale Ausbildung nach der Schule zu ermöglichen, sind: - Berufseinstiegsbegleitung (BerEb) Assistierte Ausbildung (AsA) Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) Einstiegsqualifizierung (EQ; EQ plus) Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung (BaE) landesspezifische Angebote / schulische Maßnahmen Seit 2014 setzen das BMBF und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Initiative Bildungsketten gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) und in Kooperation mit den Ländern um. In diesem Rahmen wird seitens des Bundes ein Abschluss von Vereinbarungen mit allen Ländern angestrebt, in denen die einzelnen Beiträge der Vertragspartner festgelegt werden, um die Servicestelle Bildungsketten beim BIBB S. 1 Ziele der Initiative Bildungsketten in gemeinsamer Verantwortung zu erreichen. Die Initiative ist ein wesentlicher Bestandteil der Allianz für Aus- und Weiterbildung 2015 – 2018. Bereits evaluiert wurde, wie zentrale Elemente der Initiative Bildungsketten in Schulen umgesetzt werden und welche Gelingensbedingungen für eine erfolgreiche Verzahnung der Instrumente und Maßnahmen im Berufsorientierungsprozess notwendig sind1. Die jetzt zu beauftragende Evaluation soll auf diesen Ergebnissen aufbauen und ihren Schwerpunkt auf die Phase Übergang Schule – Beruf legen. 3. Art und Umfang der zu erbringenden Leistung 3.1 Darstellung des Untersuchungsauftrags Der Auftragnehmer untersucht den Übergang von der Schule in die Ausbildung im Kontext der Initiative Bildungsketten. Die Ziele der Evaluation sind: - die Beschreibung und Bewertung von regionalspezifischen Strukturen am Übergang von der Schule in die Ausbildung die Beschreibung von Gelingensbedingungen, die erfolgreiche Übergänge unterstützen das Aufzeigen guter Praxis die Entwicklung von Handlungsempfehlungen für Praxis und Politik Dazu sind auf Basis von z. B. Arbeitsmarkt-, Bevölkerungs- und Wirtschaftsdaten Untersuchungsregionen zu ermitteln, die es erlauben, einen beispielhaften Überblick über die Umsetzungspraxis von Förderinstrumenten am Übergang von der Schule in die Ausbildung zu erhalten. Insbesondere sollen dabei auch die Ausgangsbedingungen der Jugendlichen berücksichtigt werden. Zusätzlich sollen Wechselwirkungen, die zwischen den regionalen Voraussetzungen und den eingesetzten Instrumenten, aber auch zwischen den Instrumenten selbst bestehen, beschrieben werden. Die Auswahl von mindestens 15 Untersuchungsregionen findet nach begründetem Vorschlag des Auftragnehmers in Absprache mit dem jeweiligen Land und dem Auftraggeber statt. Dort werden dann regionale Fallstudien durchgeführt. Die Fallstudien sollen möglichst alle bzw. die in der Untersuchungsregion relevanten Instrumente berücksichtigen. Thematische Schwerpunktsetzungen hinsichtlich der Fragestellungen sind möglich. Für die Fallstudien werden in Abstimmung mit dem Auftraggeber Leitfragen entwickelt, anhand derer das in den Untersuchungsregionen vorhandene Übergangssystem beschrieben und bewertet werden kann. Mögliche Fragen sind zum Beispiel: - Wie stellt sich der Übergang von Schule in Ausbildung auf struktureller Ebene dar? Gibt es einen systematisch angelegten Prozess? Wo gelingt er besonders gut? Welche konzeptionellen Ansätze bestehen in der Region? Gibt es eine gemeinsame Maßnahmenplanung oder andere geregelte Abstimmungsprozesse für die Bereitstellung der verschiedenen Instrumente im passgenauen und ressourcenschonenden Umfang? Wenn ja, welche? 1 Endbericht zum Download unter http://bildungsketten.de/intern/system/upload/Materialien/Externe_Evaluation_Initiative_Bildungsketten_Endbericht_mit_Anhang.pdf. Servicestelle Bildungsketten beim BIBB S. 2 - - Gibt es durch die Bereitstellung von Maßnahmen Fehlanreize? Wie sind verschiedene Instrumente und Angebote aufeinander abgestimmt und wie grenzen sie sich voneinander ab? Welche Instrumente gibt es und wie werden diese eingesetzt, wenn der Übergang in Ausbildung nicht unmittelbar gelingt? Wie und durch wen erfolgt die Auswahl der Maßnahmen, die den Jugendlichen angeboten werden? Leisten die Instrumente einen Beitrag zur Integration in die betriebliche Ausbildung des Jugendlichen? Wenn ja, welchen? Wie werden die Voraussetzungen berücksichtigt, die die Jugendlichen für einen Übergang in die Ausbildung mitbringen? Wie wirken sich die unterschiedlichen Eingangsvoraussetzungen der Jugendlichen in den Maßnahmen auf die Übergangsgestaltung aus? Zur Beantwortung der Leitfragen sollen die beteiligten Akteure im Rahmen der Fallstudien befragt werden. Für die gewählte Methodik sind vorab Instrumente zu entwickeln (z. B. Fragebögen, Interviewleitfäden). Hierbei sind qualitative Forschungsmethoden zu bevorzugen. Diese Akteure müssen berücksichtigt werden: - Ländervertreter/innen Kommunen Durchführende/Träger/Projekte Berufsberatung/Arbeitsagenturen/Jobcenter Allgemein bildende Schulen Sek I und II/Berufsschulen Betriebe/Wirtschaft Kammern Verbände/Organisationen/Vereine Eltern Jugendliche weitere relevante Akteure Diese Maßnahmen und Instrumente müssen in der Evaluation berücksichtigt werden: - Berufseinstiegsbegleitung (BerEb) Assistierte Ausbildung (AsA) Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) Einstiegsqualifizierung (EQ; EQ plus) Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung (BaE) Landesspezifische Angebote/schulische Maßnahmen weitere regionale und kommunale Angebote Zusätzlich sollen Instrumente, die primär während der betrieblichen Ausbildung ansetzen (z. B. Initiative VerA, Ausbildungsbegleitende Hilfen, landesspezifische Angebote), betrachtet werden. Bei der Untersuchung ist zu berücksichtigen, dass das Ziel des Instrumenteneinsatzes immer ist, Jugendliche möglichst direkt in eine für sie passende Ausbildung zu bringen. Landes- sowie regionale Spezifika, die den Erfolg von einzelnen Instrumenten beeinflussen, sind herauszuarbeiten. Hierzu sollen Interviews mit den Ansprechpartnern der entsprechenden Institutionen im Land geführt werden. Die qualitative Wirksamkeit der einzelnen Instrumente ist im Gesamtkontext der jeweiligen Untersuchungsregion vor dem Hintergrund der bereits im schulischen Rahmen geschaffenen Voraussetzungen darzustellen. Servicestelle Bildungsketten beim BIBB S. 3 Nach der Auswertungsphase sind ableitende Empfehlungen für die Weiterentwicklung der Initiative und der Kooperationsstrukturen von Bund, Ländern, Kommunen und Arbeitsagenturen zu formulieren und Beispiele guter Praxis darzustellen. Bereits vorliegende Studien und Evaluationen2 zu einzelnen Instrumenten oder Regionen sind bei der Erstellung der Fallstudien einzubeziehen. 3.2 Evaluationskonzept Das Angebot muss ein detailliertes Konzept für ein qualitatives Evaluationsdesign enthalten. Außerdem ist zu begründen, welche Auswahlkriterien für die Untersuchungsregionen herangezogen werden sollen. Das Konzept muss folgende Informationen beinhalten: Vorschlag einer der Aufgabenstellung adäquaten Vorgehensweise, Methodik und Instrumentenwahl inklusive Begründung Beschreibung und zeitliche Planung von Arbeitspaketen mit einer Meilensteinplanung Kostenkalkulation auf der Basis von Personentagen für Projektleitung und Mitarbeiter sowie Sach- und Reisekosten Nennung der kalkulierten Kosten pro Fallstudie Angaben zur Qualitätssicherung - Der Auftrag gliedert sich in folgende Teilleistungen: 4. I. Auswahl von Untersuchungsregionen auf Grundlage der mit dem Auftraggeber abgestimmten Kriterien und Beschreibung des Übergangssystems in den Untersuchungsregionen (einschließlich der übergeordneten Strukturen auf Landes- und gegebenenfalls Bundesebene) II. - Qualitative Studie Leitfragenentwicklung Interviews mit Akteuren Auswertung III. Darstellung von guter Praxis IV. Empfehlung für Praxis und Politik Zeitplan der Umsetzung Die Durchführung des Auftrags beginnt mit der Zuschlagserteilung und erfolgt binnen eines Jahres. Zu Beginn der Bearbeitung findet ein Abstimmungsgespräch mit dem Auftraggeber in Bonn statt. Die Zwischenergebnisse sind in regelmäßigen Sitzungen in Bonn zu besprechen. Es ist mit sechs Sitzungen zu rechnen. Die endgültigen Ergebnisse sollen bis zum 30.04.2017 vorliegen. Sollte im Rahmen des Auftrags eine Kontaktaufnahme mit Schulen (Lehrkräfte, Schüler/innen u. a.) erforderlich sein, ist diese mit den zuständigen Landesministerien vorab abzustimmen. Dies ist bei der Auftragsplanung besonders zu berücksichtigen. Die Bestimmungen des Datenschutzes sind zu beachten. 2 z. B. Evaluation der Berufseinstiegsbegleitung nach § 421s SGB III http://www.bildungsketten.de/intern/system/upload/Materialien/Evaluation_der_Berufseinstiegsbegleitung_nach____421s_SGB_III.pdf, Evaluation des BMBF-Programms zur „Förderung der Berufsorientierung in überbetrieblichen und vergleichbaren Berufsbildungsstätten“ http://www.bildungsketten.de/intern/system/upload/Materialien/1.Zwischenbericht_BOP_Evaluation_2013.pdf, Evaluation der Initiative VerA des Senior Experten Service http://www.bildungsketten.de/intern/system/upload/Materialien/Evaluation_Initiative_VerA_2013.pdf. Servicestelle Bildungsketten beim BIBB S. 4 5. Durchführung des Auftrags Die Durchführung des Auftrags erfolgt in enger Kooperation und regelmäßiger Abstimmung mit dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer reicht mit dem Angebot ein detailliertes, auf die dargestellten Arbeitsschritte abgestimmtes Konzept ein. Nach Vergabe des Auftrags findet ein Auftakttreffen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber statt, um die detaillierte Vorgehensweise abzustimmen. Evaluationsverlauf und Ergebnisse werden dem Auftraggeber kontinuierlich rückgekoppelt. Für die Leistungserbringung ist eine Gesamtprojektleitung erforderlich. Es ist ein Abschlussbericht (Schrifttyp: Arial, Schriftgröße: 12, Zeilenabstand: 1,5) vorzulegen. Ihm ist eine maximal zehnseitige Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse und Handlungsempfehlungen voranzustellen. Der Bericht spiegelt die Ziele der Evaluation wieder und beantwortet die gemeinsam entwickelten Leitfragen. Der/die Verfasser/in muss transparent darstellen, wie die Ergebnisse und Einschätzungen zustande gekommen sind. Der Abschlussbericht enthält ein Literaturverzeichnis mit der verwendeten Literatur sowie weiteren grundlegenden Veröffentlichungen zum Übergang von der Schule in den Beruf. Auf eine übersichtliche und anschauliche Darstellung (z. B. Verwendung von Grafiken und Schaubildern) ist zu achten. Insgesamt soll der Endbericht 150 Seiten zzgl. Anhang nicht überschreiten. Darüber hinaus stellt der Auftragnehmer die Ergebnisse der Evaluation in einer abschließenden Präsentation vor. Das BMBF entscheidet nach Abnahme des Berichts über eine Veröffentlichung. Gegebenenfalls ist der Bericht für die Veröffentlichung durch das BMBF zu überarbeiten. Hierfür sind die Vorgaben des BMBF-Corporate Design einzuhalten. Die Publikation erscheint auf Deutsch. Die schriftliche Ausarbeitung (Word-Format) muss in digitaler Form vorliegen. 6. Anforderungen an den externen Bieter – Eignungskriterien Um die beschriebene Leistung erfolgreich erbringen zu können, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen. Fachkunde Fach- und Methodenkompetenz des Anbieters mit quantitativen und qualitativen Methoden, mindestens drei Referenzprodukte aus den letzten fünf Jahren Wissenschaftliches Renommee belegt durch Angaben zu Forschungsprojekten sowie Veröffentlichungen und Vorträgen zum Thema, mindestens zwei Referenzen Ausgewiesene Sachkunde zum Thema Berufsbildung belegt durch Angaben über Erfahrungen und Projekte im spezifischen Themenfeld, mindestens eine Referenz Nachweise über Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Ministerien/obersten Bundesbehörden, mindestens eine Referenz Leistungsfähigkeit Angaben zum Firmenprofil und zu den Kompetenzen Angaben zu allen beteiligten Personen inkl. Kurzvita und Literaturliste eigener Veröffentlichungen zum Thema Angaben zum Projektverantwortlichen Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten drei Jahre, nach Jahren getrennt Servicestelle Bildungsketten beim BIBB S. 5 Zuverlässigkeit Finanzielle Erklärung des Bieters (s. Anlage) Fehlende Fachkunde, Leistungsfähigkeit , Zuverlässigkeit sowie die Nichtvorlage des Datensicherheitskonzepts (Eignung) führen zum Ausschluss vom Verfahren. 7. Zuschlagskriterien (Kriterien für die Auswahlentscheidung) Das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf folgende Kriterien wird ausgewählt: Kriterium Gewichtung Bewertungskriterium Gesamtpreis 35% Der Bestpreis wird mit 10 Punkten bewertet. Für alle weiteren Bieter ermittelt sich die Punktzahl aus dem prozentualen Anteil zum Bestbieter nach der Formel: Bestpreis x 10 : Preis des Angebotes Es wird nach der UfAB II-Methode bewertet. Fachliche Qualität des Angebots 45% Inhaltliche Schlüssigkeit des Gesamtkonzepts in Hinblick auf die Ziele der Evaluation 25% Darstellung des methodischen Vorgehens in Bezug auf Erhebungs- und Auswertungsmethoden sowie zur Entwicklung der zielgruppenspezifischen Instrumentarien Organisation des Evaluationsprozesses Plausibilität der Arbeits- und Zeitplanung (AZP)inklusive Meilensteinplanung, Termine der Fertigstellung von Leistungen und Darstellung, welche Personen welche Aufgaben übernehmen Art und Umfang der Erfahrungen des eingeplanten Personals 20% 8-10 Punkte Entspricht voll den Anforderungen der Leistungsbeschreibung nach 3.2 4-7 Punkte Entspricht den Anforderungen der Leistungsbeschreibung nach 3.2 0-3 Punkte Entspricht nur zum Teil bis gar nicht den Anforderungen der Leistungsbeschreibung nach 3.2 Entspricht nur zum Teil bis gar nicht den Anforderungen der Leistungsbeschreibung nach 3.2 Entspricht voll den Anforderungen der Leistungsbeschreibung nach 3.2 Entspricht den Anforderungen der Leistungsbeschreibung nach 3.2 10% AZP ist transparent und plausibel AZP ist weitgehend transparent und plausibel AZP ist nur in Ansätzen oder nicht transparent und plausibel 10% Langjährige ausgewiesene Kenntnisse und Erfahrungen in Evaluations-methoden, Befragungen (ab 6 Jahre) Ausgewiesene Kenntnisse und Erfahrungen in Evaluationsmethoden, Befragungen (3 bis 5 Jahre) Kenntnisse und Erfahrungen in Evaluationsmethoden, Befragungen (weniger als 3 Jahre) 6-8 Jahre: 8 Punkte Mind. 9 Jahre: 10 Punkte 3-4 Jahre: 4 Punkte 4-5 Jahre: 6 Punkte 0-1 Jahr: 0 Punkte 2-3 Jahre: 2 Punkte 20% Servicestelle Bildungsketten beim BIBB S. 6 Zur Auftragsvergabe müssen mindestens sieben (gewichtete) Punkte erreicht werden. Weniger als vier Punkte bei der fachlichen Qualität des Angebots führen zum Ausschluss des Angebots. 8. Datenschutz Der Auftragnehmer ist für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verantwortlich. Daten aus den Befragungen dürfen ausschließlich zweckgebunden für den Auftrag und nicht anderweitig verwendet werden. Alle bei der Durchführung des Auftrages eingesetzten Personen sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen bei der Durchführung bekannt gewordenen Tatsachen zu verpflichten. Es sind die Datenschutzbestimmungen Dritter einzuhalten bzw. zu erfüllen. Das Datensicherheitskonzept des Bieters ist bei der Abgabe des Angebotes mit einzureichen (Ausschlusskriterium). Der Auftragnehmer hat bei mündlichem Kontakt zu Befragungspersonen darauf hinzuweisen, dass die Erhebung im Auftrag des BIBB durchgeführt wird, dass die technische Durchführung dem Auftragnehmer übertragen ist und die Teilnahme freiwillig ist. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt werdenden Tatsachen Stillschweigen zu bewahren; diese Verpflichtung ist auch auf das eingesetzte Personal zu übertragen. Nach Abschluss des Auftrages sind sämtliche Daten und Unterlagen dem Auftraggeber zu übersenden. 9. Sonstige Angaben Zur Qualitätssicherung der Evaluierung sind die Standards der Deutschen Gesellschaft für Evaluation e.V. (DeGeVal) zu beachten. 10. Vergütung Die Zahlung der Gesamtvergütung erfolgt in drei Raten jeweils nach Abnahme der Teilleistung durch den Auftraggeber. Die Zahlung der ersten Rate erfolgt nach Abschluss der Auswahl von Untersuchungsregionen und deren Beschreibung. Die zweite Rate wird nach Abschluss der Fallstudien gezahlt und die dritte Rate nach Abnahme des Abschlussberichts durch den Auftraggeber. Ansprechpartner für inhaltliche Fragen im BIBB: Ruth Heinke André Grabinski Servicestelle Bildungsketten beim Bundesinstitut für Berufsbildung Robert-Schuman-Platz 3 53175 Bonn Servicestelle Bildungsketten beim Bundesinstitut für Berufsbildung Robert-Schuman-Platz 3 53175 Bonn Tel.: 02 28 / 1 07 - 13 39 Fax: 02 28 / 1 07 - 28 87 E-Mail: [email protected] www.bildungsketten.de Tel.: 02 28 / 1 07 - 24 05 Fax: 02 28 / 1 07 - 28 87 E-Mail: [email protected] www.bildungsketten.de Servicestelle Bildungsketten beim BIBB S. 7
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