Abschluss der Berufsreife (§74 Abs.2 i.VM u. §65 (2,3 u. 5) Für die Berechnung die Noten in die entsprechenden Kästen eintragen und auf die untere Leistungsebene umrechnen (z.B. aus OL = ausreichend wird UL = befriedigend) §74 Abs.2, S.2, 3 u.4 OL UL E D M F WPF Phy Ch Bio In allen Fächern mindestens ausreichende Leistungen §65 Abs.4 nicht anwendbar, aber §65 Abs. 2 Rel GL BK Mus Sp Abschluss BR Ja Abschluss BR Nein Ja Eine Unterschreitung? §65 Abs. 2 Nein Zwei Unterschreitungen? §65 Abs. 2 D und M ? Ja Nein Abschluss BR Kann eine Unterschreitung ausgeglichen werden? Ja Abschluss BR (D und M nur durch E oder WPF) Nein Abschluss BR §65 Abs. 2 Nr.2 Ja Nein Drei Unterschreitungen? §65Abs. 2 Nr. 1 Ja D und M tangiert? Abschluss BR §65 Abs. 3 Nein Ja Kann eine Unterschreitung ausgeglichen werden? §65 Abs. 3 §65 Abs. 3; Eines der Fächer (D oder M) muss vorrangig ausgeglichen werden. Mehr als drei Unterschreitungen d Abschluss BR Nein Abschluss BR Ja Abschluss BR Nein Abschluss BR Nein Ja Nein Kann D oder M durch E oder WPF ausgeglichen werden? §65Abs. 2 Nr. 1 Ja Ja Abschluss BR Ausgleich gemäß §65 Abs. 5 Note „6“ muss vor Note „5“ ausgeglichen werden, Note „6“ durch Note „1“ oder durch 2x Note „2“, Note „5“ durch Note „2“ oder durch 2x Note „3“.
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