Abschluss der Berufsreife

Abschluss der Berufsreife
(§74 Abs.2 i.VM u. §65 (2,3 u. 5)
Für die Berechnung die Noten in die entsprechenden Kästen eintragen und auf die untere Leistungsebene umrechnen
(z.B. aus OL = ausreichend wird UL = befriedigend)
§74 Abs.2, S.2, 3 u.4
OL
UL
E
D
M
F
WPF
Phy
Ch
Bio
In allen Fächern mindestens ausreichende Leistungen
§65 Abs.4 nicht anwendbar, aber §65 Abs. 2
Rel
GL
BK
Mus
Sp
Abschluss BR
Ja
Abschluss BR
Nein
Ja
Eine Unterschreitung?
§65 Abs. 2
Nein
Zwei Unterschreitungen?
§65 Abs. 2
D und M ?
Ja
Nein
Abschluss BR
Kann eine Unterschreitung
ausgeglichen werden?
Ja
Abschluss BR
(D und M nur durch E oder WPF)
Nein
Abschluss BR
§65 Abs. 2 Nr.2
Ja
Nein
Drei Unterschreitungen?
§65Abs. 2 Nr. 1
Ja
D und M tangiert?
Abschluss BR
§65 Abs. 3
Nein
Ja
Kann eine Unterschreitung
ausgeglichen werden?
§65 Abs. 3
§65 Abs. 3;
Eines der Fächer (D oder M) muss
vorrangig ausgeglichen werden.
Mehr als drei Unterschreitungen
d
Abschluss BR
Nein
Abschluss BR
Ja
Abschluss BR
Nein
Abschluss BR
Nein
Ja
Nein
Kann D oder M
durch E oder WPF
ausgeglichen werden?
§65Abs. 2 Nr. 1
Ja
Ja
Abschluss BR
Ausgleich gemäß §65 Abs. 5
Note „6“ muss vor Note „5“ ausgeglichen werden, Note „6“ durch Note „1“ oder durch 2x Note „2“, Note „5“ durch Note „2“ oder durch 2x Note „3“.