CONtext Wir organisieren Gesundheit Newsletter der CONVEMA · Nr. 2 · Juli 2015 Digitalisierung und Gesundheit Kabinettsbeschluss zum E-Health-Gesetz Gröhe: „Keine Ausreden mehr!“ Ein Fahrplan für die schnellere Vernetzung aller Akteure im Gesundheitswesen – das ist das übergeordnete Ziel des E-HealthGesetzes, dessen Entwurf am 27. Mai 2015 von der Bundesregierung beschlossen wurde. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe will die elektronische Gesundheitskarte (eGK) endlich mit Leben füllen. Weitere Hauptziele sind unter anderem die Verbesserung der Interoperabilität der IT-Systeme und die Förderung telemedizinischer Leistungen. Klare Vorgaben findet man in Gesetz aber nur teilweise. Der neue Berliner Flughafen ist längst auch im Gesundheitswesen gelandet: Vor fast zwölf Jahren hat das GKV-Modernisierungsgesetz die Einführung der eGK auf den 1. Januar 2006 festgeschrieben. Seitdem wurden Ärzte und Zahnärzte mit Lesegeräten und Versicherte mit Karten inklusive Foto ausgestattet. Die Kosten schätzen Experten auf mindestens eine Milliarde Euro. Gröhe jetzt: „Keine Ausreden mehr - weder für die Selbstverwaltung noch für die Industrie.“ Mit dem „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“, wie das E-Health-Gesetz korrekt heißt, will er nun über Vorgaben, Anreize und Sanktionen „Tempo machen“. Erste Anwendungen der eGK Ab dem 1. Juli 2016 sollen Ärzte die Versichertenstammdaten auf der eGK mit den Angaben bei der Krankenkasse abgleichen und aktualisieren. Teilnehmende Ärzte erhalten einen Vergütungszuschlag, Nichtteilnehmer ab dem 1. Juli 2018 einen Abschlag. Ab Oktober 2016 haben Patienten mit mindestens drei verordneten Arzneimitteln Anspruch auf einen Medikationsplan, zunächst in Papier-, später in elektronischer Form. Ärzte, die einen solchen Plan erstellen und aktualisieren, erhalten eine Vergütung, ebenso wie Inhalt: Kabinettsbeschluss zum E-Health-Gesetz Gröhe: „Keine Ausreden mehr!“ ... S. 1 Telemedizin bei chronischer Herzinsuffizienz Eine Investition in Lebensqualität... S. 2 Digital Health Markt in Deutschland Startup-Boom gegen AppFlaute... S. 3 Abrechnungsprüfung „Sonstige Leistungserbringer“ Kooperation mit INTER-FORUM... S. 4 Neue Durchwahlnummern... S. 4 Ärzte, die das ab dem 1. Januar 2018 mit einem Notfalldatensatz machen. Krankenhäuser erhalten 1 Euro, wenn sie einen elektronischen Entlassbrief verschicken, Vertragsärzte 50 Cent, wenn sie ihn einlesen. Das gilt vom 1. Juli 2016 bis zum 30. Juni 2018. Vertragsärzte und Einrichtungen bekommen 2016 und 2017 pau- CONtext 2/2015 | Seite 2 schal 55 Cent für die sichere Übermittlung eines elektronischen Arztbriefes. Ob ein Medikationsplan auf Papier in ein E-Health-Gesetz gehört, ist fraglich. Noch mehr verwundert, dass Ärzte und Krankenhäuser nun Extra-Geld für das Versenden und Lesen einer E-Mail bekommen, was nicht einmal Portokosten verursacht. Werden Arztbriefe in Zukunft tatsächlich schneller gelesen, nur weil sie dann früher da sind? Bessere Interoperabilität Verschiedene IT-Systeme sollen künftig Informationen miteinander austauschen können. Dazu übernimmt die Gesellschaft für Telematik (gematik) Aufbau, Pflege und Betrieb eines Interoperabilitätsverzeichnisses, das technische und semantische Standards, Profile und Leitfäden im Gesundheitswesen vergleichbar machen soll. Die gematik kann solche Standards als Referenz für informationstechnische Systeme im Gesundheitswesen empfehlen. Förderung der Telemedizin Telemedizin bei chronischer Herzinsuffizienz In Zukunft sollen mehr Menschen von der Telemedizin profitieren, vor allem in unterversorgten Regionen. Gleichzeitig will man die Kooperation von Ärzten stärken. Eine Investition in Lebensqualität So kann ab dem 1. April 2017 eine Vergütung von Telekonsilen bei der Befundbeurteilung von Röntgenbildern vereinbart werden. Der Gesetzgeber will es ermöglichen, telemedizinische Leistungen im EBM auszubauen und mit Zuschlägen auf den Orientierungswert zu fördern. Aber: Der Bewertungsausschuss „kann“ Zuschläge festlegen, muss es aber nicht. Eine Vorgabe fehlt. Professor Dr. Friedrich Köhler, Leiter des Zentrums für kardiovaskuläre Telemedizin an der Berliner Charité, sieht im E-Health-Gesetz dennoch gute Ansätze: „Das E-Health-Gesetz ist ein positiver Schritt, da dadurch ein ordnungspolitischer Rahmen und die Grundlagen für die benötigte Infrastruktur geschaffen werden. Die Telemedizin ist dabei nur eine Facette aus dem enormen Seit August 2013 führt die Berliner Universitätsklinik Charité die telemedizinische Studie „Telemedical Intervention Management in Heart Failure II“ (TIM-HF II) durch. Geprüft wird, ob die tägliche Messung wichtiger Parameter durch den Patienten und die sofortige ärztliche Auswertung (weitere) Krankenhausaufenthalte vermeiden, die Lebensqualität verbessern und Todesfälle verhindern kann. Bis Juni 2015 haben sich etwa 600 Patienten aus Berlin, Brandenburg und anderen Bundesländern zur Teilnahme entschlossen. Das Ziel sind 1.500 Patienten, der Rekrutierungszeitraum läuft noch bis zum 31. März 2016. Im Regelfall wählt der behandelnde Hausarzt oder Kardiologe den Patienten aus. Voraussetzung: Eine fortgeschrittene chronische Herzinsuffizienz oder ein Krankenhausaufenthalt in den letzten zwölf Monaten wegen Wassereinlagerungen. Das gilt für die Versicherten aller Krankenkassen. Unverbindlicher geht es kaum: Es gibt keinen Zeitplan für das Verzeichnis. Außerdem muss die gematik keine Referenz benennen, und wenn sie es tut, hat dies nur Empfehlungscharakter. Ergebnis: keine obligatorische allgemeinverbindliche Standardisierung und auch keine garantierte Interperabilität ab einem bestimmten Stichtag. Darüber hinaus will man in die ITSysteme, die personenbezogene Patientendaten erheben, verarbeiten und nutzen, nun offene und standardisierte Schnittstellen integrieren. Das soll es Leistungserbringern erleichtern, Patientendaten elektronisch zu archivieren und zwischen Arzt- oder Krankenhausinformationssystemen zu übertragen. E-Health-Themenfeld, zu dem auch die elektronische Unterstützung durch medizinische Apps oder der elektronische Arztbriefversand gehören.“ Allerdings soll die Integration der Schnittstellen lediglich so „bald wie möglich“ erfolgen. Zusätzlich bleibt unklar, wie und wo genau die Integration vonstatten gehen soll. Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit Köhlers Studie zur telemedizinischen Betreuung der chronischer Herzinsuffizienz, der sogenannten TIM-HF-II-Studie. Prof. Dr. Friedrich Köhler, Charité Nach einer Eingangsuntersuchung (Basisvisite) werden die Patienten in eine Telemedizin- und eine Kontrollgruppe eingeteilt. Erstere erhalten eine Waage, ein Blutdruckmessgerät, eine Sendestation und ein Handy für Hilferufe. Alle Patienten werden alle drei Monate beim Hausarzt oder Kardiologen untersucht (Zwischenvisiten). Telemedizinpatienten übernehmen einfache Kontrollen selbst: Blutdruckmes- CONtext 2/2015 | Seite 3 sen, EKG anfertigen, wiegen, und dann die Daten digital an das Zentrum für kardiovaskuläre Telemedizin der Charité (TMZ) verschicken. Digital Health-Markt in Deutschland Bei Problemen meldet sich das TMZ: „Wir können sagen, bitte messen Sie nochmal, wir können auch sagen, in den nächsten zehn Minuten landet bei Ihnen im Garten der Hubschrauber“, erläutert Professor Dr. Friedrich Köhler, Oberarzt an der Charité und Studienleiter. Fast drei Viertel der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bietet mobile Gesundheits-Apps an. Oft aber mit wenig sinnvollem Gesundheitscoaching, Informationslastigkeit und fehlender Interaktivität. Das zeigt die Studie „Digitale Kundenservices GKV 2015 – Wohin geht die Reise?“ der Terra Consulting Partners GmbH (TCP). Dabei stehen die Macher bereit: Bei der TCP-Veranstaltung „Ideenküche Kassen auf dem Weg ins digitale Zeitalter“ im April präsentierten sechs Start-ups ihre Ideen für ein digitales Gesundheitscoaching. Profitieren sollen alle: Patienten, Ärzte und Krankenkassen Telemedizinisch betreute Patienten gewinnen an Lebensqualität: Ein engmaschiges, Notfallmanagement schafft Vertrauen, dass im Fall der Fälle schnell Hilfe vor Ort ist. Und: „Die bisherigen Erkenntnisse aus Telemedizinstudien zeigen, dass insbesondere Hochrisikopatienten nach einem stationären Aufenthalt wegen akuter Herzdekompensation am meisten von einer telemedizinischen Therapieunterstützung profitieren. Bei dieser Gruppe, die rund 15 bis 20 Prozent aller 1,2 Millionen deutschen Herzinsuffizienzpatienten ausmacht, kann die Anzahl von Rehospitalisierungen deutlich gesenkt werden“, so Köhler. Hausärzte und Kardiologen sammeln telemedizinische Erfahrungen und erhalten für eingeschriebene Patienten und Visiten eine Vergütung. Kassenvertreter erhoffen sich Aufschlüsse darüber, ob sich durch die Förderung innovativer Versorgungsformen Versorgungslücken, insbesondere in ländlichen Regionen, schließen lassen. Das Projekt im Video Kontakt: Studienzentrale TMZ der Charité, Tel: 030 / 450 514 292, E-Mail: fontane(at)charite.de Oberarzt Prof. Dr. Friedrich Köhler Tel.: 030 / 450 514 184, E-Mail: friedrich.koehler(at)charite.de Startup-Boom gegen App-Flaute Die TCP-Studie testete die Qualität von 40 GKV-Apps. Ergebnis: Digitales Gesundheitscoaching als Therapiebegleiter bei Stress, Burnout und Übergewicht oder als Anreiz für Sport ist bei Krankenkassen noch nicht angekommen. Wissen werde nicht motivierend vermittelt. Man müsse sich oft durch lange, monotone „Fragebogenbatterien“ arbeiten. So nutzten nicht einmal fünf Prozent die Online-Tools ihrer Kasse. Allerdings vermittelten die Testsieger hochwertiges Wissen im exzellenten Dialog: die iPad-Apps der Kundenmagazine „vigo“ der AOK Rheinland/Hamburg und von „bleibgesund“ der AOK Bayern. Digitaler Vorreiter sei die Techniker Krankenkasse mit insgesamt Nikolina Milunovic, Leiterin Kooperationsabteilung, Jakob Futorjanski, Geschäftsführer von NeuroNation Sie heißen Dongji, evivecare, Jourvie, MimiHearing, NeuroNation und Sanovation. Dabei geht es sich nicht um asiatische Entspannungstechniken, Hautpflegeprodukte oder gar eine neue Generation von Teletubbies. Nein, es sind die Namen verschiedener digitaler Gesundheitshelfer. „Dongji“ ist eine App zur Förderung von Bewegung und gesunder Lebensweise für Kinder. Mit einer Sprachtherapie nach einem Schlaganfall hilft „Evivecare“. „Jourvie“ unterstützt Patienten mit Essstörungen. Hörstörungen lassen sich mit „MimiHearing“ analysieren. „NeuroNation“ bietet eine Art Gehirnjogging oder Fitness-Studio für den Kopf. „Sanovation“ hilft bei chronischen Schmerzen. Sie bildeten den Höhepunkt der „Ideenküche“ für ein Gesundheitscoaching. 13 E-Learning-Programmen und neun interaktiven Coaches. BKKSieger - Gesamtrang neun - war die App „LittleBigFamily“ der BKK vor Ort mit Informationen für Familien mit Kindern. „Aktuell wird der Digital HealthMarkt in Deutschland durch einen Boom von jungen aufstrebenden Start-up-Unternehmern aufgemischt“, so die Studie. Krankenkassen könnten davon profitieren. Dazu sollten ihre Apps über einen evidenzbasierten Content verfügen, Wissen motivierend vermitteln und auf unterschiedlichsten Geräten lauffähig sein. „Für Krankenkassen, die jetzt in Digital Health investieren, wird sich dies langfristig positiv auf Leistungsausgaben und Kundenloyalität auswirken“, so das Resümee der Studie. CONtext 2/2015 | Seite 4 Abrechnungsprüfung „Sonstige Leistungserbringer“ Kooperation mit INTER-FORUM Seit dem 1. April 2015 kooperiert CONVEMA bei der Abrechnungsprüfung „Sonstige Leistungserbringer“ nach § 302 SGB V mit der INTER-FORUM AG, Leipzig. Während die Prüfung der Abrechnungen nach wie vor von CONVEMA durchgeführt wird, ist die INTER-FORUM AG die neue Datenannahmestelle. Auch das neue Bearbeitungsprogramm für Kassenmitarbeiter „Kompass 302 WEB“ stammt vom Kooperationspartner INTER-FORUM AG. „Kassenmitarbeiter erleben jetzt einen deutlich transparenteren Gesamtablauf“, so Inka Albrecht, Teamleiterin Abrechnungsprüfung „Sonstige Leistungserbringer“ bei CONVEMA. „Kompass 302 Web“ erlaube es, tagesaktuell zu sehen, Krankenkasse anzupassen, auch das ist nun einfacher geworden: „Obwohl der bisherige Prüfprozess schon sehr ausgereift war, gab es noch Verbesserungspotenzial, unter anderem bei der Flexibilität des Prüfschemas“, sagt Anja Olschewsky, Leiterin der Stabstelle Abrechnung und Controlling bei CONVEMA. Beispiel: Da sich bislang die Zahlfristen der einzelnen Rechnungen bei Sammelrechnungen nicht individuell festlegen ließen, fühlten sich Leistungserbringer häufig dazu gezwungen, Mahnungen wegen ausstehender Zahlungen zu verschicken. Jetzt würden die Zahlfristen rechnungsbezogen berücksichtigt. So seien auch die Leistungserbringer zufriedener. Der Umstieg erfolgte im April 2015. Die Kassenmitarbeiter wurden in der neuen Software geschult. CONVEMA informierte alle abrechnenden Leistungserbringer rechtzeitig und bot über die Website weitere Informationen (Informationsblatt, Wechsel der Datenannahmestelle) an. Flexibleres Prüfschema Die Partnerschaft zwischen INTERFORUM und CONVEMA lohnt sich für die Krankenkassen: Das bereits bisher durch die INTER-FORUM AG bediente Kassenspektrum - darunter große Ersatzkassen und Allgemeine Ortskrankenkassen – erhöht den Druck auf die Leistungserbringer per Datenträgeraustausch abzurechnen und steigert so die Qualität der Abrechnungsdaten. Prüfregeln individuell zu gestalten und an die Bedürfnisse der Ein Effekt der zukünftig zunehmen dürfte. welche Zahlungen CONVEMA wann an welche Leistungserbringer veranlasst habe. Außerdem ließen sich Regress- und Erstattungsansprüche herausfiltern sowie zu klärende Fälle revisionssicher archivieren. Impressum: CONVEMA Versorgungsmanagement GmbH, Karl-Marx-Allee 90A, 10243 Berlin, Telefon: (030) 259 38 61-0, Fax: (030) 259 38 61-199, E-Mail: [email protected], Internet: www. convema.com, Geschäftsführer: Thomas Mohaupt, Gerichtsstand: Berlin, Amtsgericht: HRB 107057, USt-ldNr.: DE 253862415, IK: 591103482 Texte und Redaktion: Holger Wannenwetsch, Journalist, Berlin Ab sofort hat CONVEMA dreistellige Durchwahlnummern. Grund ist der abgeschlossene Umzug in die Karl-Marx-Allee. Nicht geändert hat sich die Telefonnummer der Zentrale: Sie ist nach wie vor unter 030/2593861-0 erreichbar. Bis zum 30. September 2015 gelten zusätzlich die alten vierstelligen Nummern. Erkundigen Sie sich bei Ihren Ansprechpartnern nach der neuen Durchwahl. Beachten Sie auch die E-Mail-Signaturen und Briefköpfe. Bei Fragen sind wir für Sie da: Außendienst: Friedrich Smaga T 030 2593861 – 161 F 030 2593861 – 199 M 0172 6807816 Starker Partner Anja Olschewsky und Inka Albrecht, CONVEMA Neue Durchwahlnummern noch friedrich.smaga(at)convema.com Versorgungssteuerung/ Services: Detlef Chruscz T 030 2593861 – 121 F 030 2593861 – 199 detlef.chruscz(at)convema.com Abrechnungsprüfung: Anja Olschewsky T 030 2593861 – 131 F 030 2593861 – 199 anja.olschewsky(at)convema.com
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