Newsletter Nr. 2/2015

CONtext
Wir organisieren
Gesundheit
Newsletter der CONVEMA · Nr. 2 · Juli 2015
Digitalisierung und Gesundheit
Kabinettsbeschluss zum
E-Health-Gesetz
Gröhe: „Keine
Ausreden mehr!“
Ein Fahrplan für die schnellere Vernetzung aller Akteure im
Gesundheitswesen – das ist das
übergeordnete Ziel des E-HealthGesetzes, dessen Entwurf am 27.
Mai 2015 von der Bundesregierung
beschlossen wurde. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
will die elektronische Gesundheitskarte (eGK) endlich mit Leben füllen. Weitere Hauptziele sind unter
anderem die Verbesserung der Interoperabilität der IT-Systeme und
die Förderung telemedizinischer
Leistungen. Klare Vorgaben findet
man in Gesetz aber nur teilweise.
Der neue Berliner Flughafen ist
längst auch im Gesundheitswesen
gelandet: Vor fast zwölf Jahren hat
das
GKV-Modernisierungsgesetz
die Einführung der eGK auf den 1.
Januar 2006 festgeschrieben. Seitdem wurden Ärzte und Zahnärzte
mit Lesegeräten und Versicherte
mit Karten inklusive Foto ausgestattet. Die Kosten schätzen Experten auf mindestens eine Milliarde
Euro. Gröhe jetzt: „Keine Ausreden
mehr - weder für die Selbstverwaltung noch für die Industrie.“ Mit
dem „Gesetz für sichere digitale
Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“, wie
das E-Health-Gesetz korrekt heißt,
will er nun über Vorgaben, Anreize
und Sanktionen „Tempo machen“.
Erste Anwendungen der eGK
Ab dem 1. Juli 2016 sollen Ärzte
die Versichertenstammdaten auf
der eGK mit den Angaben bei
der Krankenkasse abgleichen und
aktualisieren. Teilnehmende Ärzte
erhalten
einen
Vergütungszuschlag, Nichtteilnehmer ab dem
1. Juli 2018 einen Abschlag. Ab
Oktober 2016 haben Patienten
mit mindestens drei verordneten Arzneimitteln Anspruch auf
einen Medikationsplan, zunächst
in Papier-, später in elektronischer
Form. Ärzte, die einen solchen Plan
erstellen und aktualisieren, erhalten eine Vergütung, ebenso wie
Inhalt:
Kabinettsbeschluss zum
E-Health-Gesetz
Gröhe: „Keine Ausreden mehr!“
... S. 1
Telemedizin bei chronischer
Herzinsuffizienz
Eine Investition in
Lebensqualität... S. 2
Digital Health Markt in
Deutschland
Startup-Boom gegen AppFlaute... S. 3
Abrechnungsprüfung
„Sonstige
Leistungserbringer“
Kooperation mit INTER-FORUM...
S. 4
Neue Durchwahlnummern...
S. 4
Ärzte, die das ab dem 1. Januar
2018 mit einem Notfalldatensatz
machen. Krankenhäuser erhalten
1 Euro, wenn sie einen elektronischen Entlassbrief verschicken,
Vertragsärzte 50 Cent, wenn sie
ihn einlesen. Das gilt vom 1. Juli
2016 bis zum 30. Juni 2018. Vertragsärzte
und
Einrichtungen
bekommen 2016 und 2017 pau-
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schal 55 Cent für die sichere Übermittlung eines elektronischen Arztbriefes.
Ob ein Medikationsplan auf Papier
in ein E-Health-Gesetz gehört, ist
fraglich. Noch mehr verwundert,
dass Ärzte und Krankenhäuser
nun Extra-Geld für das Versenden
und Lesen einer E-Mail bekommen, was nicht einmal Portokosten verursacht. Werden Arztbriefe
in Zukunft tatsächlich schneller
gelesen, nur weil sie dann früher
da sind?
Bessere Interoperabilität
Verschiedene IT-Systeme sollen
künftig Informationen miteinander
austauschen können. Dazu übernimmt die Gesellschaft für Telematik (gematik) Aufbau, Pflege und
Betrieb eines Interoperabilitätsverzeichnisses, das technische und
semantische Standards, Profile
und Leitfäden im Gesundheitswesen vergleichbar machen soll. Die
gematik kann solche Standards als
Referenz für informationstechnische Systeme im Gesundheitswesen empfehlen.
Förderung der Telemedizin
Telemedizin bei
chronischer Herzinsuffizienz
In Zukunft sollen mehr Menschen
von der Telemedizin profitieren,
vor allem in unterversorgten Regionen. Gleichzeitig will man die
Kooperation von Ärzten stärken.
Eine Investition in
Lebensqualität
So kann ab dem 1. April 2017 eine
Vergütung von Telekonsilen bei
der Befundbeurteilung von Röntgenbildern vereinbart werden. Der
Gesetzgeber will es ermöglichen,
telemedizinische Leistungen im
EBM auszubauen und mit Zuschlägen auf den Orientierungswert zu
fördern. Aber: Der Bewertungsausschuss „kann“ Zuschläge festlegen, muss es aber nicht. Eine
Vorgabe fehlt.
Professor Dr. Friedrich Köhler, Leiter des Zentrums für kardiovaskuläre Telemedizin an der Berliner
Charité, sieht im E-Health-Gesetz
dennoch gute Ansätze: „Das
E-Health-Gesetz ist ein positiver Schritt, da dadurch ein ordnungspolitischer
Rahmen
und
die Grundlagen für die benötigte
Infrastruktur
geschaffen
werden. Die Telemedizin ist dabei nur
eine Facette aus dem enormen
Seit August 2013 führt die Berliner Universitätsklinik Charité die
telemedizinische Studie „Telemedical Intervention Management in
Heart Failure II“ (TIM-HF II) durch.
Geprüft wird, ob die tägliche Messung wichtiger Parameter durch
den Patienten und die sofortige
ärztliche Auswertung (weitere)
Krankenhausaufenthalte vermeiden, die Lebensqualität verbessern
und Todesfälle verhindern kann.
Bis Juni 2015 haben sich etwa 600
Patienten aus Berlin, Brandenburg
und anderen Bundesländern zur
Teilnahme entschlossen. Das Ziel
sind 1.500 Patienten, der Rekrutierungszeitraum läuft noch bis zum
31. März 2016. Im Regelfall wählt
der behandelnde Hausarzt oder
Kardiologe den Patienten aus. Voraussetzung: Eine fortgeschrittene
chronische Herzinsuffizienz oder
ein Krankenhausaufenthalt in den
letzten zwölf Monaten wegen Wassereinlagerungen. Das gilt für die
Versicherten aller Krankenkassen.
Unverbindlicher geht es kaum:
Es gibt keinen Zeitplan für das
Verzeichnis. Außerdem muss die
gematik keine Referenz benennen,
und wenn sie es tut, hat dies nur
Empfehlungscharakter. Ergebnis:
keine obligatorische allgemeinverbindliche Standardisierung und
auch keine garantierte Interperabilität ab einem bestimmten Stichtag.
Darüber hinaus will man in die ITSysteme, die personenbezogene
Patientendaten erheben, verarbeiten und nutzen, nun offene
und standardisierte Schnittstellen
integrieren. Das soll es Leistungserbringern erleichtern, Patientendaten elektronisch zu archivieren
und zwischen Arzt- oder Krankenhausinformationssystemen zu
übertragen.
E-Health-Themenfeld, zu dem
auch die elektronische Unterstützung durch medizinische Apps
oder der elektronische Arztbriefversand gehören.“
Allerdings soll die Integration der
Schnittstellen lediglich so „bald
wie möglich“ erfolgen. Zusätzlich
bleibt unklar, wie und wo genau die
Integration vonstatten gehen soll.
Der folgende Beitrag beschäftigt
sich mit Köhlers Studie zur telemedizinischen Betreuung der chronischer Herzinsuffizienz, der sogenannten TIM-HF-II-Studie.
Prof. Dr. Friedrich Köhler, Charité
Nach einer Eingangsuntersuchung
(Basisvisite) werden die Patienten
in eine Telemedizin- und eine Kontrollgruppe eingeteilt. Erstere erhalten eine Waage, ein Blutdruckmessgerät, eine Sendestation und
ein Handy für Hilferufe. Alle Patienten werden alle drei Monate beim
Hausarzt oder Kardiologen untersucht (Zwischenvisiten). Telemedizinpatienten übernehmen einfache
Kontrollen selbst: Blutdruckmes-
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sen, EKG anfertigen, wiegen, und
dann die Daten digital an das Zentrum für kardiovaskuläre Telemedizin der Charité (TMZ) verschicken.
Digital Health-Markt
in Deutschland
Bei Problemen meldet sich das
TMZ: „Wir können sagen, bitte
messen Sie nochmal, wir können auch sagen, in den nächsten
zehn Minuten landet bei Ihnen im
Garten der Hubschrauber“, erläutert Professor Dr. Friedrich Köhler,
Oberarzt an der Charité und Studienleiter.
Fast drei Viertel der gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) bietet
mobile Gesundheits-Apps an. Oft
aber mit wenig sinnvollem Gesundheitscoaching, Informationslastigkeit und fehlender Interaktivität.
Das zeigt die Studie „Digitale Kundenservices GKV 2015 – Wohin
geht die Reise?“ der Terra Consulting Partners GmbH (TCP). Dabei
stehen die Macher bereit: Bei der
TCP-Veranstaltung „Ideenküche Kassen auf dem Weg ins digitale
Zeitalter“ im April präsentierten
sechs Start-ups ihre Ideen für ein
digitales Gesundheitscoaching.
Profitieren sollen alle: Patienten, Ärzte und Krankenkassen
Telemedizinisch betreute Patienten gewinnen an Lebensqualität:
Ein engmaschiges, Notfallmanagement schafft Vertrauen, dass im
Fall der Fälle schnell Hilfe vor Ort
ist.
Und: „Die bisherigen Erkenntnisse
aus Telemedizinstudien zeigen,
dass insbesondere Hochrisikopatienten nach einem stationären Aufenthalt wegen akuter Herzdekompensation am meisten von einer
telemedizinischen Therapieunterstützung profitieren. Bei dieser
Gruppe, die rund 15 bis 20 Prozent
aller 1,2 Millionen deutschen Herzinsuffizienzpatienten
ausmacht,
kann die Anzahl von Rehospitalisierungen deutlich gesenkt werden“, so Köhler.
Hausärzte und Kardiologen sammeln telemedizinische Erfahrungen
und erhalten für eingeschriebene
Patienten und Visiten eine Vergütung. Kassenvertreter erhoffen
sich Aufschlüsse darüber, ob sich
durch die Förderung innovativer
Versorgungsformen Versorgungslücken, insbesondere in ländlichen
Regionen, schließen lassen.
Das Projekt im Video
Kontakt:
Studienzentrale TMZ der Charité,
Tel: 030 / 450 514 292, E-Mail:
fontane(at)charite.de
Oberarzt Prof. Dr. Friedrich Köhler
Tel.: 030 / 450 514 184, E-Mail:
friedrich.koehler(at)charite.de
Startup-Boom
gegen App-Flaute
Die TCP-Studie testete die Qualität von 40 GKV-Apps. Ergebnis:
Digitales
Gesundheitscoaching
als Therapiebegleiter bei Stress,
Burnout und Übergewicht oder
als Anreiz für Sport ist bei Krankenkassen noch nicht angekommen. Wissen werde nicht motivierend vermittelt. Man müsse
sich oft durch lange, monotone
„Fragebogenbatterien“ arbeiten.
So nutzten nicht einmal fünf Prozent die Online-Tools ihrer Kasse.
Allerdings vermittelten die Testsieger hochwertiges Wissen im
exzellenten Dialog: die iPad-Apps
der Kundenmagazine „vigo“ der
AOK Rheinland/Hamburg und von
„bleibgesund“ der AOK Bayern.
Digitaler Vorreiter sei die Techniker Krankenkasse mit insgesamt
Nikolina Milunovic, Leiterin Kooperationsabteilung, Jakob Futorjanski, Geschäftsführer von NeuroNation
Sie heißen Dongji, evivecare,
Jourvie, MimiHearing, NeuroNation und Sanovation. Dabei geht
es sich nicht um asiatische Entspannungstechniken, Hautpflegeprodukte oder gar eine neue
Generation von Teletubbies. Nein,
es sind die Namen verschiedener digitaler Gesundheitshelfer.
„Dongji“ ist eine App zur Förderung von Bewegung und gesunder Lebensweise für Kinder. Mit
einer Sprachtherapie nach einem
Schlaganfall hilft „Evivecare“.
„Jourvie“ unterstützt Patienten
mit Essstörungen. Hörstörungen
lassen sich mit „MimiHearing“
analysieren. „NeuroNation“ bietet eine Art Gehirnjogging oder
Fitness-Studio für den Kopf.
„Sanovation“ hilft bei chronischen
Schmerzen. Sie bildeten den
Höhepunkt der „Ideenküche“ für
ein Gesundheitscoaching.
13 E-Learning-Programmen und
neun interaktiven Coaches. BKKSieger - Gesamtrang neun - war
die App „LittleBigFamily“ der BKK
vor Ort mit Informationen für
Familien mit Kindern.
„Aktuell wird der Digital HealthMarkt in Deutschland durch einen
Boom von jungen aufstrebenden
Start-up-Unternehmern
aufgemischt“, so die Studie. Krankenkassen könnten davon profitieren. Dazu sollten ihre Apps über
einen evidenzbasierten Content
verfügen, Wissen motivierend
vermitteln und auf unterschiedlichsten Geräten lauffähig sein.
„Für Krankenkassen, die jetzt in
Digital Health investieren, wird
sich dies langfristig positiv auf
Leistungsausgaben und Kundenloyalität auswirken“, so das Resümee der Studie.
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Abrechnungsprüfung „Sonstige
Leistungserbringer“
Kooperation mit
INTER-FORUM
Seit dem 1. April 2015 kooperiert
CONVEMA bei der Abrechnungsprüfung „Sonstige Leistungserbringer“ nach § 302 SGB V mit
der INTER-FORUM AG, Leipzig.
Während die Prüfung der Abrechnungen nach wie vor von CONVEMA durchgeführt wird, ist die
INTER-FORUM AG die neue Datenannahmestelle. Auch das neue
Bearbeitungsprogramm für Kassenmitarbeiter
„Kompass
302
WEB“ stammt vom Kooperationspartner INTER-FORUM AG.
„Kassenmitarbeiter erleben jetzt
einen deutlich transparenteren
Gesamtablauf“, so Inka Albrecht,
Teamleiterin Abrechnungsprüfung
„Sonstige Leistungserbringer“ bei
CONVEMA. „Kompass 302 Web“
erlaube es, tagesaktuell zu sehen,
Krankenkasse anzupassen, auch
das ist nun einfacher geworden:
„Obwohl der bisherige Prüfprozess
schon sehr ausgereift war, gab
es noch Verbesserungspotenzial,
unter anderem bei der Flexibilität des Prüfschemas“, sagt Anja
Olschewsky, Leiterin der Stabstelle
Abrechnung und Controlling bei
CONVEMA.
Beispiel: Da sich bislang die Zahlfristen der einzelnen Rechnungen bei Sammelrechnungen nicht
individuell festlegen ließen, fühlten sich Leistungserbringer häufig dazu gezwungen, Mahnungen
wegen ausstehender Zahlungen
zu verschicken. Jetzt würden die
Zahlfristen
rechnungsbezogen
berücksichtigt. So seien auch die
Leistungserbringer zufriedener.
Der Umstieg erfolgte im April 2015.
Die Kassenmitarbeiter wurden
in der neuen Software geschult.
CONVEMA informierte alle abrechnenden Leistungserbringer rechtzeitig und bot über die Website
weitere Informationen (Informationsblatt, Wechsel der Datenannahmestelle) an.
Flexibleres Prüfschema
Die Partnerschaft zwischen INTERFORUM und CONVEMA lohnt sich
für die Krankenkassen: Das bereits
bisher durch die INTER-FORUM AG
bediente Kassenspektrum - darunter große Ersatzkassen und
Allgemeine
Ortskrankenkassen
– erhöht den Druck auf die Leistungserbringer
per
Datenträgeraustausch abzurechnen und
steigert so die Qualität der Abrechnungsdaten.
Prüfregeln individuell zu gestalten und an die Bedürfnisse der
Ein Effekt der zukünftig
zunehmen dürfte.
welche Zahlungen CONVEMA wann
an welche Leistungserbringer veranlasst habe. Außerdem ließen sich
Regress- und Erstattungsansprüche herausfiltern sowie zu klärende
Fälle revisionssicher archivieren.
Impressum:
CONVEMA Versorgungsmanagement
GmbH, Karl-Marx-Allee 90A, 10243
Berlin, Telefon: (030) 259 38 61-0,
Fax: (030) 259 38 61-199, E-Mail:
[email protected], Internet: www.
convema.com, Geschäftsführer: Thomas Mohaupt, Gerichtsstand: Berlin,
Amtsgericht: HRB 107057, USt-ldNr.:
DE 253862415, IK: 591103482
Texte und Redaktion:
Holger Wannenwetsch,
Journalist, Berlin
Ab sofort hat CONVEMA dreistellige Durchwahlnummern.
Grund ist der abgeschlossene
Umzug in die Karl-Marx-Allee.
Nicht geändert hat sich die
Telefonnummer der Zentrale:
Sie ist nach wie vor unter
030/2593861-0 erreichbar.
Bis zum 30. September 2015
gelten zusätzlich die alten
vierstelligen Nummern.
Erkundigen Sie sich bei Ihren
Ansprechpartnern nach der
neuen Durchwahl. Beachten
Sie auch die E-Mail-Signaturen
und Briefköpfe.
Bei Fragen sind wir für Sie da:
Außendienst:
Friedrich Smaga
T 030 2593861 – 161
F 030 2593861 – 199
M 0172 6807816
Starker Partner
Anja Olschewsky und Inka Albrecht, CONVEMA
Neue Durchwahlnummern
noch
friedrich.smaga(at)convema.com
Versorgungssteuerung/
Services:
Detlef Chruscz
T 030 2593861 – 121
F 030 2593861 – 199
detlef.chruscz(at)convema.com
Abrechnungsprüfung:
Anja Olschewsky
T 030 2593861 – 131
F 030 2593861 – 199
anja.olschewsky(at)convema.com