Mit Reha-Management Perspektiven eröffnen Ihr Mandant ist bei Ihnen als Spezialist für die Regulierung von Ansprüche nach einen schweren Unfall in besten Händen. Doch es stellen sich nach einem so einschneidenden Ereignis für den Betroffenen viele weitere Fragen: Erhalte ich die bestmögliche medizinische /pflegerische Versorgung? Ist eine Rückkehr in den (Arbeits-)Alltag möglich? An welche Sozialversicherungsträger kann ich mich wenden? Wer hilft mir, wenn ich ein behindertengerechtes Fahrzeug benötige oder ein barrierefreies Wohnumfeld geschaffen werden muss? Hier können wir Sie und ihren Mandanten in den ganz praktischen Fragen nach einem schweren Unfall unterstützen. Unsere Reha-Manager koordinieren und überprüfen die Qualität diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen, empfehlen und organisieren geeignete Leistungserbringer, kümmern sich um die Unterbringung, Planung und Organisation der medizinischen Weiterbehandlung und Vorbereitung der Entlassung. Auch bei der Wiedereingliederung ins Berufsleben unterstützen wir und – je nach Schwere des Falls – von der Antragstellung für den Bezug von Pflegeleistungen bis zum nötigen Umbau des Wohnumfeldes. Für den Rechtsanwalt: • Zügigere Gesamtabwicklung des Falles • Entstressung bei Bearbeitung von schweren Personenschäden • Arbeitsentlastung durch Beantwortung einer Vielzahl von sozialrechtlichen Fragestellungen • Absolute Neutralität und Objektivität - Verfahren bleibt in der Hand des Anwalts • Imagevorteile für die Kanzlei Schnellere Bearbeitung und höhere Produktivität / Zufriedene Mandanten Kann Reha-Management auch seitens des Rechtsanwalts vorgeschlagen werden? Ja, selbstverständlich. Es sollte lediglich mit dem eintrittspflichtigen Versicherer Einigkeit über die Einschaltung erzielt werden und die Kostenübernahme geklärt sein. Wir arbeiten aber auch in Fällen, in denen der Klient selbst zum Auftraggeber wird, z.B. wenn bereits Einigkeit über eine Vergleichszahlung erreicht wurde. Ist die Zustimmung des vertretenden Rechtsanwalts für die Einschaltung von rehacare notwendig, wenn dies von der Versicherungsgesellschaft vorgeschlagen wird? Ja. Wesentliches Merkmal eines erfolgreichen Reha-Managements ist die Freiwilligkeit und Motivation des Betroffenen. Unsere Arbeit kann nur dann erfolgreich sein kann, wenn sie von Vertrauen und Kooperationsbereitschaft geprägt ist. Deshalb arbeiten wir nach dem „Code of Conduct des Reha-Managements“. Dafür wurde rehacare 2004 als erster Reha-Dienstleister von der ARGE Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein anerkannt. Für den Mandanten: • Vollständig kostenfrei - auch bei Mithaftung! • Große Chancen für Mandanten nicht nur Geld sondern praktische Unterstützung zu erhalten • Mandant kommt schneller ins Leben zurück • Mandant erhält ggf. Leistungen die über den Leistungskatalog der Krankenkassen hinausgehen Kein Risiko bei Inanspruchnahme / Konkrete Hilfe durch Spezialisten Was geschieht mit den Daten des Mandanten? Die Daten des Mandanten werden ausschließlich mit dessen Einverständnis zum Zwecke des Erreichens des Rehabilitationsziels von uns erhoben und gespeichert. Sie werden ausschließlich im Rahmen des RehaManagements verwendet und weitergegeben und keinem Dritten zugänglich gemacht. Darüber hinaus sind wir hinsichtlich aller außerhalb des Rehabilitationszieles liegenden Erkenntnisse zur Verschwiegenheit verpflichtet. rehacare GmbH Balanstraße 55 81541 München www.rehacare.net facebook.com/rehacaregmbh plus.google.com/+rehacareGmbHMünchen Hier wartet Ihr Kompendium "Unfallmedizin für Anwälte und Versicherer“ Die Chancen für Unfallverletzte, wieder am beruflichen und sozialen Leben teilnehmen zu können vergrößern sich erheblich, wenn frühzeitig Rehabilitationsmanagement unterstützend eingesetzt wird. Das Kompendium "Unfallmedizin für Anwälte und Versicherer" will behilflich sein bei der Entscheidung, ob die Einschaltung eines Rehabilitationsmanagements geboten ist, und Sie als Rechtsanwalt in die Lage versetzen, regulierungsrelevante Besonderheiten bei orthopädischen, neurologischen und unfallchirurgischen Verletzungsmustern rasch zu erkennen. Dabei werden nach Art einer Checkliste die Diagnosen systematisch erfasst und auf die Fragestellungen der täglichen, anwaltlichen Praxis heruntergebrochen. Es werden der gewöhnliche Heilungsverlauf prognostiziert und ebenso das regulierungsrelevante Risiko in Betracht kommender Zukunftsschäden bzw. Spätfolgen skizziert. Mögliche Komplikationen – unterschieden nach leichten, mittleren und schweren – sowie deren konkrete Folgen werden leicht verständlich dargestellt. Querverweise auf häufig mit der Hauptdiagnose verbundene Verletzungsfolgen runden das Bild ab. Ja, bitte schicken Sie mir* kostenlos und unverbindlich mein Exemplar "Unfallmedizin für Anwälte und Versicherer" an folgende Adresse: -----------------------------------------------------------------------Kanzlei -----------------------------------------------------------------------Vorname, Name -----------------------------------------------------------------------Straße -----------------------------------------------------------------------PLZ Ort Ja, ich möchte in Kontakt bleiben: Bitte informieren sie mich, wenn eine neue Fassung erscheint. Bitte nehmen Sie mich in Ihren Verteiler für den Newsletter auf. -----------------------------------------------------------------------E-Mail -----------------------------------------------------------------------Telefon per Fax an 089 2000 451-75 oder e-mail an [email protected]
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