Bibliotheksausweis Kontakt und Information Ausstellung des Bibliotheksausweises Ausleiheschalter Die Ausstellung des Bibliotheksausweises erfolgt für folgende Personengruppe per Anmeldung im TISS (https://tiss.tuwien.ac.at): Öffnungszeiten: Regulär: Montag – Freitag • Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Studierende der TU Wien Während der Sommerferien: 8. Juli – 31. August: Montag - Freitag 09:00 – 16:00 Uhr (Unter dem Punkt „Organisation“/„Bibliothek“ ist die Bibliotheksordnung zur Kenntnis zu nehmen.) Telefonische Verlängerung: T: +43-1-58801-44160 [email protected] • Für die unten stehenden Personengruppen wird der Bibliotheksausweis beim Ausleiheschalter im Erdgeschoß der Hauptbibliothek ausgestellt. Für den Erhalt dieser Ausleihberechtigung muss ein elektronisches Antragsformular (http://www. ub.tuwien.ac.at/entlehnausweis.html) ausgefüllt und folgende Dokumente vorgelegt werden: • Angehörige österreichischer Universitäten und Hochschulen: Nachweis der Beschäftigung bzw. gültiger Studierendenausweis • Personen (14 - 18 Jahre): Lichtbildausweis (Schülerausweis) + Meldezettel + Haftungserklärung der Eltern (unter 18 Jahre) • Sonstige Personen: Amtlicher Lichtbildausweis + Meldezettel (Jahresgebühr: EUR 15,00) Ausleihzeiten für Selbstverbuchung: (nur mit gültigem Bibliotheksausweis möglich) Montag - Freitag 09:00 - 22:00 Uhr Samstag 10:00 - 17:00 Uhr Bibliotheks- und Benützungsordnung Die Bibliotheks- und Benützungsordnung regelt die Rechte und Pflichten der Bibliotheksbesucherinnen und -besucher. Sie ist an der Anschlagtafel im Erdgeschoß bzw. auf der Bibliotheks-Homepage unter http: //www.ub.tuwien.ac.at/benuertzungsordnung.html bekannt gemacht. Bitte beachten Sie besonders, dass • • • • • in der Bibliothek Garderobepflicht herrscht, die Mitnahme von Nahrungsmitteln und Getränken in die Bibliotheksräume verboten ist, in allen Räumen Rauchverbot besteht, telefonieren in den Leseräumen verboten ist, persönliche Dinge, besonders Laptops, nie unbeaufsichtigt sein sollten, bei Verlust bzw. Beschädigung eines entlehnten Werkes Ersatzpflicht besteht. Verlust des Bibliotheksausweises • Bei Verlust des Bibliotheksausweises informieren Sie bitte umgehend die Ausleihe (T: +43-1-58801-44061), Der Ausweis wird gesperrt. ADRESSE Für die missbräuchliche Verwendung des Bibliotheksausweises haftet die Inhaberin bzw. der Inhaber. 09:00 – 19:00 Uhr Universitätsbibliothek der TU Wien Resselgasse 4 1040 Wien http://www.ub.tuwien.ac.at Herausgeber: TU Wien, Universitätsbibliothek, 1040 Wien Druck: Grafisches Zentrum HTU GmbH, 1040 Wien, Jänner 2016 Online-Katalog http://catalogplus.tuwien.ac.at AU S LEI HE Ausleihvorgang und Ausleihlimit Entlehnbarkeit und Ausleihfrist Wissenswertes Ausleihvorgang Welche Werke sind entlehnbar? Vormerkung Ausleihberechtigt sind alle Personen mit ordentlichem Wohnsitz in Österreich, die einen Bibliotheksausweis der Universitätsbibliothek der TU Wien lösen. Dieser Ausweis ist jeweils ein Jahr lang (bzw. zwei Jahre für TU Angestellte) gültig und kann bei Bedarf in der Ausleihe verlängert werden. Der Großteil des Bestandes der TU Bibliothek ist entlehnbar. Ein bereits entlehntes Werk kann über den Online-Katalog vorgemerkt werden. Das Werk wird sofort nach Fälligkeit eingemahnt und nach Rückgabe eine Woche im Bereich der Ausleihe bereitgestellt. Die Verständigung über die Bereitstellung erfolgt – sofern bekannt gegeben – per e-Mail. • Werke aus dem Freihandbereich können direkt dem Regal entnommen und in der Ausleihe bei den Selbstverbuchungsanlagen oder einem Schalter ausgeliehen werden. • Für Werke aus dem Magazin ist eine Bestellung über den Online-Katalog (Ausleihe) oder per Bestellschein am Bestellschalter im 1. Stock vorzunehmen. • Werke aus dem Magazin werden innerhalb der normalen Öffnungszeiten – etwa 15 Minuten nach jeder vollen Stunde – bereitgestellt. Das gewünschte Werk liegt anschließend eine Woche in einem Regal im Bereich der Ausleihe für die Vormerkenden zur Entlehnung bereit. • • Werke aus dem Magazin mit dem Exemplarstatus „NICHT ENTLEHNBAR“ werden im 1. Stock beim Bestellschalter bereit gelegt. Diese können nur innerhalb der Bibliothek gegen Hinterlegung eines gültigen Lichtbildausweises benützt werden. CD-ROMs und DVDs werden am Ausleiheschalter ausgehändigt. Welche Werke sind nicht entlehnbar? • Allgemeine und fachliche Nachschlagewerke • Werke, die älter als 100 Jahre sind • besonders wertvolle Werke •Loseblattausgaben • sonstige als „NICHT ENTLEHNBAR“ etikettierte Werke •Wörterbücher Welche Werke sind begrenzt entlehnbar? • • Zeitschriften (Einzelhefte / gebundene Jahrgänge) können nur für max. eine Stunde entlehnt werden. Mit dem Etikett „WOCHENENDE“ versehene Werke können nur von Freitag bis Montag bzw. über die Feiertage entlehnt und weder verlängert noch reserviert werden. Ausleihfrist Die Ausleihfrist beträgt vier Wochen. Ausleihlimit Verlängerungen bis zu einem halben Jahr sind möglich, solange keine Vormerkung vorliegt und die Verlängerung noch vor Ablauf der Ausleihfrist erfolgt. Das Ausleihlimit beträgt 20 Medien, für Schülerinnen und Schüler 10 Medien. Verlängerungen am Fälligkeitstag sind nur bis 19:00 Uhr möglich. Mahnung Nicht termingerecht zurückgebrachte oder verlängerte Werke werden eingemahnt. Die dabei anfallenden Gebühren müssen den Entlehnenden angelastet werden (pro Mahnung EUR 2,00 plus Überschreitungsgebühr EUR 0,20 pro Tag der Überschreitung und pro Exemplar). Bei offenen Gebühren werden die Bibliotheksausweise der Benützenden automatisch „gesperrt“, und es können keine weiteren Medien ausgeliehen bzw. verlängert werden. „Mein Konto“ ist Ihr Kontostand Ihr Kontostand (Ausleihen, ehemalige Ausleihen, Ausleihfristen, Reservierungen, Vormerkungen, allfällige offene Gebühren u. dgl.) ist im Online-Katalog unter „Mein Konto“ bzw. „Anmelden“ abrufbar. Hier können auch Verlängerungen und Vormerkungen vorgenommen werden. Außerdem erfolgt die erste und zweite Mahnung nur per e-Mail-Verständigung. Die Anmeldung erfolgt mittels Benutzerinnen- bzw. Benutzer-Barcode ($E123….) und Passwort. Das Passwort können Sie ändern. Wenn Sie kein TU Angehöriger sind, geben Sie Änderungen Ihrer Wohn-, e-Mail-Adresse bzw. Telefonnummer bitte persönlich in der Ausleihe bekannt. Kassenautomat Gebühren können auch außerhalb der Öffnungszeiten am Kassenautomat (mit Geldwechselfunktion) im Eingangsbereich der Hauptbibliothek bezahlt werden.
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