Ausleihe ( PDF)

Bibliotheksausweis
Kontakt und Information
Ausstellung des Bibliotheksausweises
Ausleiheschalter
Die Ausstellung des Bibliotheksausweises erfolgt für
folgende Personengruppe per Anmeldung im TISS
(https://tiss.tuwien.ac.at):
Öffnungszeiten:
Regulär:
Montag – Freitag •
Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Studierende
der TU Wien
Während der Sommerferien: 8. Juli – 31. August:
Montag - Freitag
09:00 – 16:00 Uhr
(Unter dem Punkt „Organisation“/„Bibliothek“ ist
die Bibliotheksordnung zur Kenntnis zu nehmen.)
Telefonische Verlängerung:
T: +43-1-58801-44160
[email protected]
•
Für die unten stehenden Personengruppen wird der
Bibliotheksausweis beim Ausleiheschalter im Erdgeschoß der Hauptbibliothek ausgestellt.
Für den Erhalt dieser Ausleihberechtigung muss
ein elektronisches Antragsformular (http://www.
ub.tuwien.ac.at/entlehnausweis.html) ausgefüllt und
folgende Dokumente vorgelegt werden:
•
Angehörige österreichischer Universitäten und
Hochschulen:
Nachweis der Beschäftigung bzw. gültiger Studierendenausweis
•
Personen (14 - 18 Jahre):
Lichtbildausweis (Schülerausweis) + Meldezettel +
Haftungserklärung der Eltern (unter 18 Jahre)
•
Sonstige Personen:
Amtlicher Lichtbildausweis + Meldezettel
(Jahresgebühr: EUR 15,00)
Ausleihzeiten für Selbstverbuchung:
(nur mit gültigem Bibliotheksausweis möglich)
Montag - Freitag
09:00 - 22:00 Uhr
Samstag
10:00 - 17:00 Uhr
Bibliotheks- und Benützungsordnung
Die Bibliotheks- und Benützungsordnung regelt die
Rechte und Pflichten der Bibliotheksbesucherinnen
und -besucher. Sie ist an der Anschlagtafel im Erdgeschoß bzw. auf der Bibliotheks-Homepage unter http:
//www.ub.tuwien.ac.at/benuertzungsordnung.html
bekannt gemacht. Bitte beachten Sie besonders, dass
•
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•
•
•
in der Bibliothek Garderobepflicht herrscht,
die Mitnahme von Nahrungsmitteln und Getränken in die Bibliotheksräume verboten ist,
in allen Räumen Rauchverbot besteht,
telefonieren in den Leseräumen verboten ist,
persönliche Dinge, besonders Laptops, nie unbeaufsichtigt sein sollten,
bei Verlust bzw. Beschädigung eines entlehnten
Werkes Ersatzpflicht besteht.
Verlust des Bibliotheksausweises
•
Bei Verlust des Bibliotheksausweises informieren Sie
bitte umgehend die Ausleihe (T: +43-1-58801-44061),
Der Ausweis wird gesperrt.
ADRESSE
Für die missbräuchliche Verwendung des Bibliotheksausweises haftet die Inhaberin bzw. der Inhaber.
09:00 – 19:00 Uhr
Universitätsbibliothek der TU Wien
Resselgasse 4
1040 Wien
http://www.ub.tuwien.ac.at
Herausgeber: TU Wien, Universitätsbibliothek, 1040 Wien
Druck: Grafisches Zentrum HTU GmbH, 1040 Wien, Jänner 2016
Online-Katalog
http://catalogplus.tuwien.ac.at
AU S LEI HE
Ausleihvorgang und Ausleihlimit
Entlehnbarkeit und Ausleihfrist
Wissenswertes
Ausleihvorgang
Welche Werke sind entlehnbar?
Vormerkung
Ausleihberechtigt sind alle Personen mit ordentlichem
Wohnsitz in Österreich, die einen Bibliotheksausweis
der Universitätsbibliothek der TU Wien lösen. Dieser
Ausweis ist jeweils ein Jahr lang (bzw. zwei Jahre für
TU Angestellte) gültig und kann bei Bedarf in der Ausleihe verlängert werden.
Der Großteil des Bestandes der TU Bibliothek ist entlehnbar.
Ein bereits entlehntes Werk kann über den Online-Katalog vorgemerkt werden. Das Werk wird sofort nach
Fälligkeit eingemahnt und nach Rückgabe eine Woche
im Bereich der Ausleihe bereitgestellt. Die Verständigung über die Bereitstellung erfolgt – sofern bekannt
gegeben – per e-Mail.
• Werke aus dem Freihandbereich können direkt dem Regal entnommen und in der Ausleihe
bei
den
Selbstverbuchungsanlagen
oder einem Schalter ausgeliehen werden.
•
Für Werke aus dem Magazin ist eine Bestellung über
den Online-Katalog (Ausleihe) oder per Bestellschein am Bestellschalter im 1. Stock vorzunehmen.
•
Werke aus dem Magazin werden innerhalb der
normalen Öffnungszeiten – etwa 15 Minuten
nach jeder vollen Stunde – bereitgestellt. Das
gewünschte Werk liegt anschließend eine Woche in einem Regal im Bereich der Ausleihe
für die Vormerkenden zur Entlehnung bereit.
•
•
Werke aus dem Magazin mit dem Exemplarstatus
„NICHT ENTLEHNBAR“ werden im 1. Stock beim
Bestellschalter bereit gelegt. Diese können nur innerhalb der Bibliothek gegen Hinterlegung eines
gültigen Lichtbildausweises benützt werden.
CD-ROMs und DVDs werden am Ausleiheschalter
ausgehändigt.
Welche Werke sind nicht entlehnbar?
• Allgemeine und fachliche Nachschlagewerke
• Werke, die älter als 100 Jahre sind
• besonders wertvolle Werke
•Loseblattausgaben
• sonstige als „NICHT ENTLEHNBAR“ etikettierte
Werke
•Wörterbücher
Welche Werke sind begrenzt entlehnbar?
•
•
Zeitschriften (Einzelhefte / gebundene Jahrgänge) können nur für max. eine Stunde entlehnt
werden.
Mit dem Etikett „WOCHENENDE“ versehene Werke
können nur von Freitag bis Montag bzw. über die
Feiertage entlehnt und weder verlängert noch reserviert werden.
Ausleihfrist
Die Ausleihfrist beträgt vier Wochen.
Ausleihlimit
Verlängerungen bis zu einem halben Jahr sind möglich, solange keine Vormerkung vorliegt und die Verlängerung noch vor Ablauf der Ausleihfrist erfolgt.
Das Ausleihlimit beträgt 20 Medien,
für Schülerinnen und Schüler 10 Medien.
Verlängerungen am Fälligkeitstag sind nur bis
19:00 Uhr möglich.
Mahnung
Nicht termingerecht zurückgebrachte oder verlängerte Werke werden eingemahnt. Die dabei anfallenden
Gebühren müssen den Entlehnenden angelastet werden (pro Mahnung EUR 2,00 plus Überschreitungsgebühr EUR 0,20 pro Tag der Überschreitung und pro
Exemplar). Bei offenen Gebühren werden die Bibliotheksausweise der Benützenden automatisch „gesperrt“, und es können keine weiteren Medien ausgeliehen bzw. verlängert werden.
„Mein Konto“ ist Ihr Kontostand
Ihr Kontostand (Ausleihen, ehemalige Ausleihen, Ausleihfristen, Reservierungen, Vormerkungen, allfällige
offene Gebühren u. dgl.) ist im Online-Katalog unter
„Mein Konto“ bzw. „Anmelden“ abrufbar. Hier können
auch Verlängerungen und Vormerkungen vorgenommen werden.
Außerdem erfolgt die erste und zweite Mahnung nur per
e-Mail-Verständigung. Die Anmeldung erfolgt mittels
Benutzerinnen- bzw. Benutzer-Barcode ($E123….)
und Passwort. Das Passwort können Sie ändern. Wenn
Sie kein TU Angehöriger sind, geben Sie Änderungen
Ihrer Wohn-, e-Mail-Adresse bzw. Telefonnummer bitte persönlich in der Ausleihe bekannt.
Kassenautomat
Gebühren können auch außerhalb der Öffnungszeiten
am Kassenautomat (mit Geldwechselfunktion) im Eingangsbereich der Hauptbibliothek bezahlt werden.