Benutzer-ABC der Volksbibliothek Appenzell und der Innerrhodischen Kantonsbibliothek Adresse Bitte teilen Sie uns Adressänderungen sofort mit. Fernausleihe Mängel Werke, die Sie in unseren Regalen nicht finden, leihen wir nach Möglichkeit in einer anderen Bibliothek aus. Die Gebühr für diese Dienstleistung beträgt Fr.10.-- pro Werk. Kontaktadresse : Kantonsbibliothekar Weisen Sie uns bei der Ausleihe von Werken auf bestehende Mängel hin. Forscherraum Reservation Warten Sie auf ein bereits ausgeliehenes Werk, können wir dieses für Sie reservieren (Gebühr: Fr. 1.--). Verlängerung der Ausleihfrist Weisen Sie Ihre Benutzerkarte bei jeder Ausleihe vor. Der Forscherraum steht Ihnen zum ungestörten Arbeiten zur Verfügung. Er beherbergt Nachschlagewerke aus allen Wissensgebieten, die dort konsultiert werden können. Für eingeschriebene BenutzerInnen ist der Zutritt frei. Benutzerkarte Garderobe Wenn Sie sich in der Bibliothek einschreiben, erhalten Sie eine Benutzerkarte. Nehmen Sie diese bei jedem Bibliotheksbesuch mit. Versand Wir bitten Sie, Ihre Mappen, Taschen, Mäntel und Schirme nach den Anweisungen des Personals zu deponieren. Gelegentliche Kontrollen müssen wir vornehmen. Schriftlich bestellte Werke können Sie, mit Kostenfolge, per Post ausleihen. Die Räume der Volksbibliothek und der Forscherraum stehen Ihnen offen. Sie können den Katalog abfragen, in den Werken stöbern und diese ausleihen. Internet Das sind alle Bücher, Kassetten, CDs, Videos, DVDs, Zeitungen, Zeitschriften und Karten, die in unseren Regalen zu finden sind. Das Personal der Volksbibliothek und der Kantonsbibliothekar beraten Sie gerne. Die ausgeliehenen Werke erwarten wir bis zum registrierten Datum zurück. Bei Verlängerungen ist das in der Bibliothek festgehaltene Datum massgebend. Ausleihe Benutzung Beschädigungen Tragen Sie mit uns Sorge zur Bibliothekseinrichtung und zu den Werken. Wenn Sie Schäden verursachen, sind Sie dafür haftbar. (Bei Kindern haftet der gesetzliche Vertreter.) Flicken Sie die Bücher bitte nicht selber. Verlorene Werke müssen bezahlt werden. Der Internet-Zugang ist möglich. Wir können die Ausleihfrist für Sie verlängern. Dies ist auch telefonisch möglich. Bitte beachten Sie, dass Videos und DVDs nur einmal verlängert werden können. Werke / Medien Mahngebühren Die 1. Mahngebühr wird unmittelbar nach Ablauf der Frist eingezogen. Mahngebühren für den 2. und 3. Rückruf werden 7 respektive 14 Tage nach Ablauf der Ausleihfrist fällig. Es ist dabei nicht von Bedeutung, ob unsere Mahnschreiben bereits bei Ihnen eingetroffen sind oder nicht. Die vollständige Benutzerordnung kann an den Ausleihtheken, beim Kantonsbibliothekar und im Internet eingesehen werden. Die Benutzer werden bei der Ausgabe der Benutzerkarte auf die Benutzerordnung hingewiesen. Deren Kenntnis wird daher vorausgesetzt. Appenzell, den 1. Januar 2016
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