konditionen - in Reipoltskirchen

-2Vereinbarungen für Händler / Gastronomie:
1. Kaution
Es ist eine Kaution in Höhe von 50,- € (Händler) / 100,- € (Gastro) vorab an den Veranstalter zu
entrichten.
Diese muss spätestens bis zum 18.03.2016 auf folgendem Konto des Veranstalters eingegangen sein:
IBAN: DE12540515500139018675 ; BIC: MALADE51KUS
Kreissparkasse Kusel, BLZ: 54051550, Kto.: 139 018 675
Die Kaution wird nach dem Markt komplett auf das Einzahlerkonto zurückerstattet.
Sollte die Kaution bis spätestens zum 18.03.2016 nicht eingehen, ist der Standplatz verwirkt und eine
Teilnahme am Markt ausgeschlossen. Eine Teilnahme an späteren Märkten ist ebenfalls ausgeschlossen.
Sollten nach Marktende grobe Verschmutzungen (Müll, etc.) des genutzten Geländes / Standplatz
vorliegen, besteht kein Anspruch auf Erstattung der Kaution.
Sollten Schäden oder Beeinträchtigungen an genutztem Gelände oder gemeindeeigenen Plätzen und
Einrichtungen durch Pflichtverletzungen oder fahrlässiges Handeln des Kautionszahlers entstehen,
erfolgt ebenfalls keine Erstattung. Bereits gezahlte Kaution wird bei Nichterscheinen nicht erstattet.
2. Standgebühren:
Die Standgebühr für Händler beträgt 25,- € für die gesamte Marktdauer.
Die Standgebühr für Gastronomie nach Vereinbarung.
Die Standgebühr wird vom Veranstalter am Sa., 21.05.2016 vor Marktbeginn zwischen 11.00
und 13.00 Uhr in bar erhoben.
Hat es Euch gefallen und der Umsatz stimmt, dann freuen wir uns auch über eine freiwillige Spende.
Vereinbarung mit Schaustellern / Gagenempfängern:
Schausteller und sonstige Personen / Gruppen , welchen Gagen vom Förderverein Ortsgemeinde
Reipoltskirchen gezahlt werden, sind frei von der Entrichtung von Standgebühren.
Es gelten die jeweils mit dem Veranstalter getroffenen Verträge/Vereinbarungen bezüglich Auftritten,
Gagen und ggf. Sondervereinbarungen.
Platzbedarf und sonstige Bedürfnisse sind ebenfalls mit diesem Formular rechtzeitig anzumelden und im
Vorfeld mit dem Veranstalter abzuklären.
Vereinbarung mit Lagernden und Lagergruppen:
Dem Veranstalter ist die Anzahl der Zelte, Sonnensegel, etc. und die entsprechenden Maße incl.
Abspannung mitzuteilen.
Absagen sind dem Veranstalter unbedingt und frühestmöglich mitzuteilen.
Der Veranstalter stellt den Lagergruppen/Lagernden kostenlos getrocknetes Spaltholz für Lagerfeuer und
Strohballen zur Verfügung.
Haustiere aller Art, insbesondere Hunde, sind auf dem Lagergelände erlaubt, nicht jedoch auf dem
Marktgelände.
Noch eine Bitte:
Unser Mittelaltermarkt in Reipoltskirchen hat keinen kommerziellen Hintergrund, sondern ist als
touristische Attraktion und Werbemaßnahme für unsere Region zu verstehen. Daher erheben wir keine
hohen Eintrittspreise, sondern lediglich einen kleinen Unkostenbeitrag von den Besuchern. Unsere Mittel
sind daher also eher beschränkt.
-3-
-3-
Wir sind auf jeden Fall auf Eure Mitwirkung und Kreativität bei der Gestaltung des Marktes angewiesen.
Welchen Beitrag Eurer Lagergruppe könntet Ihr Euch vorstellen, der es wert wäre, in das Marktprogramm
aufgenommen zu werden oder das Markttreiben lebendiger zu gestalten:
Unkostenbeiträge können mit dem Veranstalter besprochen werden.
Allgemeine Vereinbarungen:
1. Strom
Strom wird lediglich an Stände vergeben, die Lebensmittel zu kühlen haben.
2. Trinkwasser
Direktversorgung mit Trinkwasser erfolgt nur im Gastrobereich.
Trinkwasser zum Kochen etc. ist an einer gesondert gekennzeichneten Zapfstelle im Bereich des
Getränkestandes des Fördervereins kostenlos erhältlich
3. Holz
Der Veranstalter stellt kostenlos Brennholz zur Verfügung. Dieses ist bereits gespalten und trocken
gelagert. Wir bitten darum, das Holz nur nach Bedarf zu holen und dieses nicht in größeren
Mengen zu bevorraten.
4. Stroh
Stroh wird ebenfalls kostenlos vom Veranstalter bereitgestellt.
Wir bitten darum, geöffnete Strohballen oder gestreutes Stroh nach Marktende aufzuschichten.
5. Sondervereinbarungen
Sondervereinbarungen sind im Einzelfall möglich, jedoch im Vorfeld rechtzeitig mit der Orga
abzustimmen.
6. Hausrecht
Der Veranstalter und seine Helfer (Förderverein Ortsgemeinde Reipoltskirchen) üben das
Hausrecht aus.
Im Rahmen des Hausrechtes sind mit der Organisation und Leitung betraute Personen berechtigt,
Einzelpersonen oder Gruppen bei ungebührlichem Verhalten des Marktes zu verweisen. Dies gilt
ebenso für die Auf- und Abbauphase.
7. Ruhezeiten
Ab etwa 23.00 Uhr gilt die Nachtruhe. Der Geräuschpegel sollte ab dieser Uhrzeit auf ein Minimum
reduziert werden. Dies ist unbedingt zu beachten, da das Marktgelände in einem Wohngebiet
liegt.
8. Aufbau
Es darf bereits ab Donnerstag (2 Tage vor Marktbeginn) aufgebaut werden. Die Aufbauarbeiten
sollten bis Samstag 11.00 Uhr abgeschlossen sein. Zu diesem Zeitpunkt sollten auch alle Fahrzeuge
das Marktgelände verlassen haben. Am Sonntag gilt dies ab 9.00 Uhr.
9. Abbau
Es kann am Sonntag ab 18.00 Uhr abgebaut werden. Auch an den beiden darauffolgenden Tagen
darf noch abgebaut werden.
-4-
-410. Müllentsorgung
Abfälle sollten in entsprechenden Verhältnissen verpackt sein und bei Verlassen des Geländes bitte
mitgenommen werden.
Bitte auch keine Asche im Lagerbereich entsorgen, da die Fläche als Futterwiese genutzt wird und
es zu erheblichen Schäden durch die Asche kommen könnte, da diese oft Fremdkörper enthält
(Kronkorken, Nägel etc.)
11. Offenes Licht und Feuer
Offene Feuer dürfen nur in dafür vorgesehenen Behältnissen entzündet werden. Bitte nur
Feuerkörbe / -schalen (o.ä.) verwenden.
Jedes Lager und jeder Stand mit offener Flamme, haben geeignete Löschmittelin ausreichendem
Maße bereitzuhalten (Feuerlöscher, Löschdecke, Wasser…)
Künstliche Leuchtmittel , die von außen wahrnehmbar sind , insbesondere in den Ständen sind
gänzlich unerwünscht bzw. verboten.
12. Marktzeiten
Samstag, 21.05.2016: Marktbeginn ist um 14.00 Uhr, bis „open end“ . Es steht den Lagernden /
Händlern frei, ihr Tagesgeschäft zu beenden, wen sich das Marktgelände zu leeren beginnt.
Für Samstag gibt der Veranstalter keine feste Schließungszeit vor. Die „Nachtruhe“ ist in jedem Fall
zu beachten.
Sonntag, 22.05.2016: Marktbeginn ist um 10.00 Uhr. Marktende ist um 18.00 Uhr. Die
Händlerstände müssen bis zu diesem Zeitpunkt geöffnet bleiben. Danach darf abgebaut werden
und das Gelände mit Fahrzeugen befahren werden.
13. Nachtwache
Ab 23.00 Uhr ist an beiden Markttagen eine Nachtwache eingesetzt, die das Gelände bestreifen
wird und u.a. die Einhaltung der Nachtruhe kontrolliert und durchsetzt.
Bei groben Verstößen hat die Nachtwache das Recht, Personen / Gruppen des Marktes zu
verweisen.
14. Werbematerial
Sofern Werbematerial vom Veranstalter gewünscht wird, so bitten wir um Mitteilung. Wir lassen
Euch gerne kostenlose Plakate / Flyer zukommen.
15. Änderungen
Sollten sich bei Teilnehmern Änderungen (in welcher Form auch immer)ergeben, so sind diese so
früh als möglich dem Veranstalter / Orga, mitzuteilen.
16. Der Bewerber garantiert vertraglich anderweitig nicht gebunden zu sein. Er handelt
eigenverantwortlich d.h. Ansprüche Dritter sind an Ihn zu richten. Er entbindet den Veranstalter
von Schadensersatzansprüchen und Haftung jeglicher Art und bestätigt, dass die Teilnahme und
Mitwirkung an der Veranstaltung auf eigene Gefahr erfolg.
Alle noch offenen Fragen beantwortet Ihnen die Organisatorin.
Wir freuen uns auf Eure Teilnahme und hoffen, mit Hilfe Eurer
Tatkraft einen wunderschönen Markt auf den Weg bringen zu können.
Es grüssen Euch herzlichst der
Förderverein Ortsgemeinde Reipoltskirchen
und Ihr Organisationsteam