Ferienbuchung - Schülerbetreuung Rabennest der Grundschule

Schülerbetreuung Rabennest Grundschule Geltendorf
Förderverein Mittagsbetreuung Grundschule Geltendorf e.V.
Schulstraße 16 • 82269 Geltendorf • Tel.: 08193-9376380 • [email protected]
Buchungsvereinbarung
Ferienbetreuung
Hiermit melde ich mein Kind
Name ____________________ Vorname _________________ geb. _________
Klasse: ________ für folgende Buchungstage in der Ferienbetreuung verbindlich an:
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
Von
Bis 13.00 h
Bis 14.00 h
Bis 15.00 h
Bis 16.00 h
Bis 17.00 h
Mein Kind benötigt am folgenden Tagen ein warmes Mittagessen (5 € pro Mahlzeit):
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
Mittagessen*
* Bitte vegetarisch/Moslem bei Bedarf vermerken
Hiermit melde ich mein Kind
für folgende(n) Ausflug/Ausflüge verbindlich an:
_________________________________________________________
Sollte ein Transport der Kinder in einem Privat-PKW im Ausflugsprogramm
vorgesehen sein, erteile ich hiermit die Erlaubnis hierfür. Ein geeigneter Kindersitz wird
mitgegeben.
Im Notfall zu verständigen:
____________________________________________________
_______________, ________
Ort
Datum
Ferienbetreuung 2016/17
_____________________________________
Unterschrift eines Erziehungsberechtigten
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Einzugsermächtigung
Hiermit ermächtige ich den Förderverein Mittagsbetreuung Grundschule Geltendorf
e.V. die von mir zu entrichtenden Beiträge zu Lasten meines Kontos mittels Lastschrift
einzuziehen.
Konto-Inhaber
_______________________
IBAN: DE-_ _-_ _ _ _-_ _ _ _-_ _ _ _-_ _ _ _-_ _
Bankinstitut ____________________
BIC ___________________________
Mandat: _______________________________
Vor-und Nachname Ihres Kindes
Geltendorf, den ________________
Datum
_________________________________
Unterschrift Kontoinhaber
Richtlinien zur Anmeldung bei der Ferienbetreuung:
1.Grundsätzliches
Die Ferienbetreuung des Fördervereins Mittagsbetreuung Grundschule Geltendorf e.V
ist ein Angebot an der Grundschule Geltendorf. Die Ferienbetreuung findet nur an den
angekündigten Ferientagen statt. Sie beginnt um 7.30 h und endet spätestens um
17.00 h.
Die Ausflüge starten in der Regel um 8.00 h. Im Anschluss an den Ausflug können die
Kinder bis längstens 17.00 h in den Räumen des Rabennestes betreut werden. Nähere
Informationen zum jeweiligen Ausflug werden zeitnah in einem Elternbrief mitgeteilt
und können unserer Internetseite entnommen werden (www.mittagsbetreuung.com).
An Ferientagen mit Programm im Rabennest wird ein Mittagessen um 13.00 h
angeboten. Bitte geben Sie Ihrem Kind für den Vormittag eine kleine Brotzeit mit und
achten Sie auf Hausschuhe sowie Wetter angepasste Kleidung, da wir mit den Kindern
zum Toben rausgehen werden.
An den Ausflugstagen wird in der Regel kein Mittagessen angeboten. Bitte geben Sie
Ihrem Kind für den ganzen Tag eine ausreichende Brotzeit in einem Rucksack und
Getränke in fest verschließbaren Behältern mit. Brotzeiteinkäufe auf dem Weg sind
nicht möglich. Achten Sie unbedingt auf Wetter und dem Ausflug angepaßte Kleidung
und Schuhe!!!
Während der vereinbarten Betreuungszeit besteht Anwesenheitspflicht. Eine
Befreiung muss der Leitung der Ferienbetreuung rechtzeitig angezeigt werden. Die
Anmeldung ist grundsätzlich für die vereinbarte Betreuungszeit verbindlich.
Änderungen der Buchungszeiten sind nur bei rechtzeitiger Meldung möglich.
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2.Teilnahmeentgelt
An Ferientagen mit Programm im Rabennest wird für reguläre Schulkinder des
Rabennestes ein pauschaler Unkostenbeitrag von 5 € pro gebuchtem Ferientag
erhoben. Für Kinder, die nicht im Rabennest angemeldet sind, wird 10 € pro
gebuchtem Ferientag erhoben.
Das Mittagessen wird mit jeweils 5 € pro Mahlzeit berechnet.
An den Ausflugstagen wird für reguläre Schulkinder des Rabennestes ein pauschaler
Unkostenbeitrag von 10 € pro gebuchtem Ferientag erhoben. Für Kinder, die nicht im
Rabennest angemeldet sind, wird 15 € pro gebuchtem Ferientag erhoben
Je nach Kostenaufwand des Ausfluges berechnen wir ggf. Eintritt und Fahrtkosten
gesondert ab. Nähere Informationen sind dem entsprechenden Elternbrief zu
entnehmen.
3. Versicherung
Es besteht kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz (nach den Regelungen der
Schülerunfallversicherung). Es wird keine Haftung für Unfälle oder Schäden
übernommen, die dadurch entstehen, dass das Kind die Weisung der Aufsichtsperson
nicht befolgte oder sich unerlaubt von der Gruppe entfernt.
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