Die Landtagsverwaltung ist Dienstleisterin für das Parlament und die Bürger des Landes Brandenburg. Aufgabe der Landtagsverwaltung ist es, den reibungslosen Ablauf des parlamentarischen Betriebes sicherzustellen und die organisatorischen, personellen, technischen und materiellen Voraussetzungen für die Arbeit der Abgeordneten im Landtag zu schaffen, soweit dies nicht Aufgabe der Fraktionen ist. In der Landtagsverwaltung ist im Referat P 4 (Stenografischer Dienst) zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Parlamentsstenografin/eines Parlamentsstenografen neu zu besetzen. Bei Vorliegen der tarifrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen erfolgt die Vergütung nach Entgeltgruppe E 14 TV-L. Aufgabengebiet: - Erarbeiten von wörtlichen und analytischen Protokollen der Plenar- und Ausschusssitzungen des Landtages Brandenburg - redaktionelle Bearbeitung von Protokollen in Vorbereitung der Drucklegung - redaktionelle Bearbeitung von Gesetzestexten, Beschlüssen und Publikationen Anforderungen: Mindestvoraussetzungen sind: - abgeschlossenes oder unmittelbar vor dem Abschluss stehendes wissenschaftliches Hochschulstudium, vorzugsweise in einem parlamentsnahen Fach (z. B. Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Politikwissenschaft, Sozialwissenschaft, Germanistik) - Interesse am politischen Geschehen und Verständnis für politische Zusammenhänge - ein ausgeprägt gutes Auffassungsvermögen - sehr gute sprachliche Ausdrucksfähigkeit Grundsätzlich erforderlich sind außerdem: - berufliche Erfahrung als Stenograf/in oder Parlamentsredakteur/in - ausbaufähige Stenografiekenntnisse Von der Erfüllung einer oder beider zuletzt genannten Anforderungen kann abgesehen werden, sofern keiner der Bewerberinnen und Bewerber diese Anforderungen erfüllt. In diesem Fall wird jedoch die Bereitschaft, stenografische Fähigkeiten zu erwerben, erwartet. Fertigkeiten in der elektronischen Textverarbeitung werden als selbstverständlich vorausgesetzt. Die Tätigkeit ist an den Erfordernissen des Parlaments ausgerichtet. Dementsprechend wird die Arbeitszeit wesentlich von Zeitpunkt und Dauer der jeweiligen Landtags- und Ausschusssitzungen bestimmt sein. Deshalb erwarten wir eine hohe zeitliche Flexibilität und die Bereitschaft, im Einzelfall über einen 8-Stunden-Tag hinaus zu arbeiten. Der Entscheidung über die Stellenbesetzung wird ein schriftliches Auswahlverfahren vorausgehen, in dem die in Betracht kommenden Bewerberinnen und Bewerber Gelegenheit erhalten, ihre Fähigkeiten und Kenntnisse nachzuweisen. Für Schwerbehinderte gelten die Bestimmungen des SGB IX. Die Stelle ist für eine Teilzeitbeschäftigung nicht geeignet. Bitte richten Sie Ihre schriftliche Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen bis zum 5. November 2015 an: Landtag Brandenburg, Verwaltung, Referat V1, Herrn Tiggelkamp persönlich -, Postfach 601064, 14410 Potsdam (Sitz: Alter Markt 1, 14467 Potsdam).
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